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Inhaltsverzeichnis

Vorlage

Situation heute

Zentrale Verbesserungen

Unsere Argumente

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Vorlage

… als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.»

«Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungs-bestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich» (BV Art. 119 Abs. 2 Bst. c): Wortlaut: «Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, …

§

… als ihr sofort eingepflanzt werden können.»

Neu:Bisher:

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Vorlage

Die Gesetzesrevision • Wurde vom Parlament verabschiedet• Kann nur auf der Basis des angepassten

Verfassungsartikels in Kraft treten• Die Referendumsfrist beginnt automatisch, wenn der

Verfassungsartikel angenommen wird

• Entwicklung von 12 Embryonen erlaubt

• Konservierung von Embryonen erlaubt

• Zulassung Präimplantationsdiagnostik

Revision Fortpflanzungsmedizingesetz

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Situation heute

Restriktive Gesetzgebung

§

§

Schweiz eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizin-Gesetze Europas

PID in 27 von 28 EU-Staaten und Norwegen erlaubt

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Situation heute

Restriktive Gesetzgebung

Keine optimale Kinderwunsch-behandlung möglich → unnötig reduzierte Erfolgschancen

Erhöhtes Risiko für Mehrlingsschwanger-schaften mit hoher Komplikationsgefahr für Mutter und Kind

Vermeidbare Schwangerschafts-abbrüche und Frühaborte

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Was sich ändert

Es geht um eine OPTIMALE THERAPIE von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch.

Verfassung/Gesetz heute Regelung neu Warum ja?

3er-Regel: Es dürfen nur drei befruchtete Eizellen bis am Tag 5 weiterentwickelt werden.

12er-Regel: Es dürfen 12 befruchtete Eizellen bis Tag 5 weiterentwickelt werden.

Höhere Erfolgsquote bei Kinderwunschbehandlungen

Alle entwickelten Eizellen müssen übertragen werden.

Es müssen nicht alle entwickelten Eizellen übertragen werden. Geeignete dürfen ausgewählt werden.

Höhere Erfolgsquote und tieferes Risiko von gefährlichen Mehrlings-schwangerschaften.

Es ist verboten, entwickelte Eizellen für spätere künstliche Befruchtungen zu konservieren.

Entwickelte Eizellen dürfen konserviert und später übertragen werden.

Das Paar muss nicht bei jedem Fehlversuch allen Belastungen erneut ausgesetzt werden.

Verbot Präimplantations-diagnostik zur Erkennung von schweren Erbkrankheiten/Chromosomenfehlern

Präimplantationsdiagnostik wird erlaubt.

Keine Übertragung von schweren ErbkrankheitenWeniger Schwangerschaftsabbrüche

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Was sich ändert

EntnahmeEizellen

Tag 0

Zufügen von Spermien

(Insemination)

Heute

Tag 1

Max. 3 befruchtete Eizellen weiter-entwickeln, übrige einfrieren

Nach AnnahmeVerfassungs-

artikel und Gesetz

Max. 12 befruchtete Eizellen weiter-entwickeln. Falls vorhanden, übrige einfrieren

Tag 5

Präimplantations-diagnostik zur Früh-erkennung schwerer Erbkrankheiten verboten

Präimplantations-diagnostik erlaubt – entwickelte Eizellen mit Erbkrankheiten müssen nicht über-tragen werden

ALLE entwickelten Eizellen müssen übertragen werden: Risiko von Mehrlings-schwangerschaft

Eine EINZIGE lebenskräftige entwickelte Eizelle wird übertragen, übrige einfrieren

Pränataldiagnostik zur Erkennung von Erbkrank-heiten sowie Schwanger-schaftsabbruch erlaubt

Ab Schwanger-schaftswoche 11

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Deshalb JA

Unnötige seelische und körperliche Belastungen für Betroffene vermeiden

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben oft einen jahrelangen Leidensweg hinter sich.

Jede Kinderwunschbehandlung ist eine körperliche und psychische Belastung für die Betroffenen

Es ist falsch, dass die heutige Regelung der Fortpflanzungsmedizin eine optimale Behandlung verunmöglicht

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Der Verfassungsartikel «für die Fortpflanzungsmedizin» verbessert die Kinderwunschbehandlung in der Schweiz:

Der Frau kann eine einzige, geeignete und lebensfähige entwickelte Eizelle übertragen werden. Die Chancen auf eine Schwangerschaft werden optimiert.

Deshalb JA

Optimale Kinderwunschbehandlung ermöglichen

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Die aktuelle Regelung führt überdurchschnittlich häufig zu Mehrlingsschwangerschaften.

Mehrlingsschwangerschaften führen öfters zu Frühgeburten (Risiko für eine Behinderung, erhöhtes Sterberisiko) sowie zu mehr Komplikationen während der Schwangerschaft für die Mutter.

Unnötige gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind reduzieren

Deshalb JA

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Mehrlingsschwangerschaften: Beispiel Schweden

30%

25%

20%

15%

10%

5%

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Beispiel Schweden:Weniger risikoreicheMehrlingsschwangerschaften dank optimaler Therapie

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Nach der Einführung von Einzel-Embryo-Transfers im J ahr 2002, ist die Zahl von Mehrlingsschwanger-schaften in Schweden drastisch gesunken. Dies ist wichtig, weil Mehrlingsschwangerschaften öfters zuFrühgeburten führen. Bei Frühgeburten ist das Risiko für eine Behinderung beim Neugeborenen und auchdessen Sterberisiko deutlich erhöht. Auch die Mutter ist bei einer Mehrlingsschwangerschaft vermehrtenKomplikationen ausgesetzt. In der Schweiz führt heute jede fünfte erfolgreiche Kinderwunschbehandlungzu einer Mehrlingsschwangerschaft.

Einführung vonEinzel-Embryo-

B. Källen, O. Finnström, A. Lindam, E. Nilsson, K.-G. Nygren, P. Otterblad Olausson, Trends in delivery and neonatal outcome after in vitro fertilization in Sweden. Data for 25 years, in: Human Reproduction, Vol. 25, No. 4, S. 1026-1034, 2010.

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Darum Ja

Die Vorlage ist ausgewogen und zeitgemäss:

Die Vorlage regelt die Fortpflanzungsmedizin nach wie vor nach strengen ethischen Vorgaben (keine Selektion von entwickelten Eizellen nach positiven Eigenschaften).

Die Präimplantationsdiagnostik ist in den meisten europäischen Ländern zugelassen und längst etabliert.

Schweizer Paare sollen nicht ins Ausland müssen, um eine optimale Therapie zu erhalten (kein Fortpflanzungsmedizin-tourismus).

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Darum Ja

Eigenverantwortung der Eltern im Zentrum:

PID ist nichts anderes als eine zeitlich vorverlegte Pränatal-diagnostik. Wie bei dieser soll der Entscheid vollumfänglich bei den Eltern liegen.

Die Präimplantationsdiagnostik führt zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen

Das Stimmvolk setzt auf eigenverantwortliche Lösungen

Präimplantationsdiagnostik (PID) ist freiwillig – die Betroffenen entscheiden