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Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern Katrin Kuchmetzki Abteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen 17. April 2013

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Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern

Katrin KuchmetzkiAbteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen

17. April 2013

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� Das LFI

� Einführung in die Struktur der Wirtschaftsförderung

� Die GA-Förderung

� Darlehensprogramme

� Weitere Programme

� Information ist (fast) alles:

Unser Beratungsangebot für Sie !

Agenda

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Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern- LFI -

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� Das LFI arbeitet seit 1994 als zentraler Dienstleister des Landes zur Umsetzung diverser Förderprogramme

� Wesentliche Rechtsgrundlagen:

- Gesetz zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das LFI M-V 1994/2005

- Treuhandvertrag zwischen Land M-V und NORD/LB 1994

� Das LFI ist ein rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch und personell getrennter Bereich der NORD/LB, der wettbewerbsneutral arbeitet

Das LFI Rechtsrahmen

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Das LFI Profil

� Das LFI ist zur Durchführung der Förderaufgaben mit hoheitlichen Aufgaben betraut, erlässt also selbst Verwaltungsakte

� Das LFI handelt im eigenen Namen, jedoch nur auf Rechnung des Landes

� Das LFI arbeitet nicht gewinnorientiert

� Das LFI ist für etwa 270 Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber in M-V

� Unser Know-how liegt in der effizienten und rechtskonformen Abwicklung von Förderprozessen

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Wirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebauförderung

Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungs-förderung

Infrastrukturförderung

Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft und Fischerei

Kommunaler Aufbaufonds

Gesundheitswirtschaft

Erneuerbare Energien und Klimaschutz Sportförderung

Film- und Kinoförderung

INTERREG IV A

Das LFI Förderbereiche und Dienstleistungen

Denkmalpflege

Förderberatung

EFRE-Dienstleistungen

SiaF - GutachtenVor-Ort-Kontrollen und technische Prüfungen

Öffentlichkeitsarbeit

Bearbeitung von mehr als 100 Förderprogrammen

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Das LFI Dienstleister für viele Partner

Ministerium für Energie,

Infrastruktur und Landesentwicklung

Ministerium für Inneres und Sport

Ministerium für Wirtschaft, Bau und

Tourismus

KommunenUnternehmenPrivatpersonen

LFI

Staatskanzlei M-V

Ministerium für Landwirtschaft,

Umwelt und Verbraucherschutz

Ministerium für Bildung, Wissenschaft

und Kultur

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und

Soziales

2012: ca. 2400 Bewilligungsakte über rd. 400 Mio. EUR

EU EFRE, ESF, ELER

Kapitalmarkt / KfWLAND BUND

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Wirtschaftsförderung im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

- Zuschüsse und Darlehen -

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Gründer- und Unternehmensförderung in M-V

Existenzgründungen- Beratungsförderung

- Mikrodarlehen

- Kleindarlehensprogramm

- GA-Zuschuss

……

bestehende Unternehmen- GA-Zuschuss

- GA-Ergänzungsdarlehen

- Kleindarlehensprogramm

- Beratungsförderung, Messeförderung

……

Zuschüsse Darlehen

Instrumente der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Ziel: Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

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Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“- Zuschussprogramm -

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Wer kann gefördert werden ?� Unternehmen der gewerblichen

Wirtschaft, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (mehr als 50 %) überregional, d. h. über einen Radius von 50 km hinaus absetzen

� Fremdenverkehrsbetriebe,- die mindestens 30 % der Umsätze mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen oder- die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen an den Fremdenverkehr erzielen

Was kann gefördert werden ?Zu den förderfähigen Investitionen

gehören:

� Errichtung einer Betriebsstätte

� Erweiterung einer Betriebsstätte

� Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte

� Vornahme einer grundlegenden Änderung des Gesamtproduktions-verfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

� Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Neue Förderrichtlinie ab dem 14. Januar 2013Zu den wichtigen Änderungen gehören:

� Basisfördersatz für die sachkapitalbezogene Förderung in Höhe der Hälfte der maximal zulässigen Höchstförderung,

� gemäß Koalitionsvertrag: Förderung nur noch für Arbeitsplätze, deren Bezahlung die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nicht unterschreitet,

� keine Förderung von Arbeitsplätzen, die (nur) für Zeitarbeitnehmer vorgesehen sind,

� ein Ausbildungsplatz zählt wie ein Arbeitsplatz, maximal 10 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze dürfen Ausbildungsplätze sein,

� Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 € (ELER/ländl. Raum 10.000 €)

� lohnkostenbezogene Förderung nur noch über Ausnahmeentscheidung des Wirtschaftsministeriums

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Neue Fördersätze für die GA (gewerblich)

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Unternehmensgröße kleineUnternehmen

mittlereUnternehmen

großeUnternehmen

Bandbreite der Fördersätze 20-50 % 20-40 % 15-30 %

Zuschläge auf den Basisfördersatz für Vorhaben:

� Errichtungsvorhaben im Standortwettbewerb / Ansiedlung zentrale Unternehmensfunktion

� im verarbeitenden Gewerbe,

� mit hohem Innovationsgehalt, FuE- u. wissensbasierten Arbeitsplätzen,

� mit tariflicher Entlohnung,

� in besonders strukturschwachen Regionen,

� mit Beitrag zur Verbesserung der Ressourcennutzung/Umweltsituation,

� mit Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

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KMU-DefinitionKleinstunternehmen:

- weniger als 10 Personen und

- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. € nicht überschritten

- Kleine Unternehmen:

- weniger als 50 Personen und

- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. € nicht überschritten

- Mittlere Unternehmen (sonstige KMU):

- weniger als 250 Personen und

- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder

- Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €

- Große Unternehmen = alle, die nicht KMU sind

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Fördervoraussetzungen

� Der beihilfefreie Anteil des Unternehmens (auch Fremdkapital) am Investitionsvorhaben muss mindestens 25 % betragen.

� Bei Erweiterungen:

• Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 15% oder

• der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen –ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50%.

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Förderfähige Kosten

� Sachkapitalbezogene Zuschüsse für Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (neue Wirtschaftsgüter [Sonderregeln für gebrauchte WG], Grunderwerb unter besonderen Voraussetzungen

� Lohnkostenbezogene Zuschüsse für die Gesamtkosten neuen Personals für zwei Jahre (Einzelfallentscheidung)

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Welche Kosten sind nicht förderfähig?

� Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen

� Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für:

– PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen

– Luftfahrzeuge, Schiffe, Schienenfahrzeuge

� Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahmen bei Existenzgründern und stillgelegten BS)

� Kosten für bereits geförderte Wirtschaftsgüter beimUnternehmenserwerb

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

� Land- und Forstwirtschaft, Fischerei soweit das Vorhaben nicht der Verarbeitung oder Vermarktung der Primärprodukte dient,

� Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steine und vergleichbaren Zweigen der Urproduktion,

� Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen,

� Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe),

� Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel,

� Transport- und Lagergewerbe,

� Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen.

Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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Darlehensfondsfür die ergänzende Gewährung von

Darlehen für Vorhaben der GA

- GA-Ergänzungsdarlehen -

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Voraussetzungen

Das Vorhaben muss die Zuwendungsvoraussetzungen des geltenden

Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der

regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) erfüllen

Gegenstand der Förderung

Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen

Wirtschaft ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses

durch die Gewährung von Darlehen

GA-Ergänzungsdarlehen

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Darlehenskonditionen:

� Mindestbetrag: 20.000 EUR

� Maximalbetrag: 5,0 Mio. EUR max. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

� Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU;

� Ein nicht durch einen Zuschuss und Investitionszulage genutzter Beihilfewert (Lücke aus der Summe der gewährten Beihilfen zum beihilferechtlich möglichem Höchstmaß) kann zur Verbilligung der Zinskonditionen genutzt werden.

� Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitionsdarlehen

� Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitionsdarlehen

� Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 5 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich

� Sicherheiten: dingliche Sicherheiten, soweit vorhanden.

GA-Ergänzungsdarlehen

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Kleindarlehensprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der

gewerblichen Wirtschaft einschl. der Freien Berufe

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Gegenstand der Förderung:

� Finanzierung von Investitionen sowie von sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sicherung bestehender oder der Schaffung zusätzlicher/neuer Arbeitsplätze

Zuwendungsbedingungen:

� Darlehen an KMU einschließlich der Freien Berufe, die die gültige EU-Definition erfüllen

� Darlehen können gewährt werden, wenn eine Hausbank nicht zur Finanzierung des Vorhabens in entsprechender Form oder in entsprechendem Umfang bereit ist.

Kleindarlehensprogramm für KMU

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Darlehenskonditionen:� Mindestbetrag: 20.000 EUR Maximalbetrag: 200.000 EUR

bis zu 500.000 EUR (bei Beteiligung einer Hausbank)

� Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der

EU

� Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für Betriebsmitteldarlehen

� Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für Betriebsmitteldarlehen

� Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 2 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich

� Sicherheiten: dingliche Sicherheiten bzw. notarielles Schuldanerkenntnis

Kleindarlehensprogramm für KMU

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Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

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Gegenstand der Förderung

� Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die → dem Erwerb,→ dem Erhalt oder → der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.

� Die geplante Weiterbildung darf nicht Bestandteil z. B. einer Meister-, Fachwirtausbildung sein.

Wie wird gefördert ?

� Bildungsscheckverfahren (Lehrgangs- und Personenbezogen)

� Der Zuschuss beträgt max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 500 EUR je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme

� Der Zuwendungsempfänger (= das Unternehmen) muss einen Eigenbetrag von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nachweisen

Kompetenzentwicklung

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Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen

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Gegenstand der Förderung

� Teilnahme an maximal drei Messen und Ausstellungen pro Unternehmen und Kalenderjahr

� Förderfähig sind nur Messeteilnahmen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns

� Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Standmiete

Wie wird gefördert ?

� Für Beteiligungen von kleinen Unternehmen (weniger 50 Beschäftigte, Jahresumsatz/-bilanz bis 10 Mio. EUR) bis zu 50 % der Standmiete, max. 6.000 EUR je Unternehmen und Maßnahme

� Für die Beteiligung von mittleren Unternehmen (weniger 250 Beschäftigte, Jahresumsatz/-bilanz bis 50/43 Mio. EUR) bis zu 40 % der Standmiete, max. 6.000 EUR je Unternehmen und Maßnahme

� Bagatellgrenze 1.000 EUR

Messeförderung

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Förderung von Beratungsleistungen in KMU

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Gegenstand der Förderung

� Leistungen externer Berater zu nachstehenden Beratungsinhalten:

⇒ Behebung unternehmerischer Managementdefizite

⇒ Personalbestands- und Entwicklungsanalysen (Demographie-Checks)

⇒ Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz

⇒ Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben

⇒ Unternehmensnachfolge

⇒ Vorbereitung der Einführung von Produkten/Dienstleistungen auf überregionalen Märkten

Beratungsförderung

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Wie wird gefördert ?

� Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratungsleistung

� Bemessungsgrundlage: Tagessatz 500 EUR ohne MwSt, einschließlich Reisekosten und Auslagen

� Maximaler Zuschuss→ für Beratungen „Managementdefizit“, „Personalbestands- und Entwicklungsanalysen“, „Energieeffizienz“ und „Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben“ max.: 5.000 EUR

→ für Beratungen „Marktauftritt“ oder „Unternehmensnachfolge“ max.: 10.000,-- EUR

Beratungsförderung

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Was ist bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln

grundsätzlich zu beachten?

■ formgebundener Antrag

■ Fristwahrung

■ Konzept

■ Finanzierung

Nutzen Sie unsere Beratungsangebot!

� Erstberatung telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache

� Weiterführende Beratung der Fachbereiche

� Zusendung von Material rund um die Existenzgründung und Unternehmenserweiterung

www.lfi-mv.de

Zusammenfassung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.