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Unterlage 18
Planfeststellung
für den
Ausbau der A57 zwischen dem AK Neuss-West und der AS Neuss-Hafen von Betriebs-km 83+550 bis Betriebs-km 85+300
einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen
Regierungsbezirk : Düsseldorf Kreis : Rhein – Kreis Neuss Stadt : Stadt Neuss / Stadt Korschenbroich / Stadt Dormagen Gemarkung : Gemarkung Neuss, Norf, Grimlinghausen, Holzheim, / Gemarkung Korschenbroich / Gemarkung Broich
Wassertechnische Untersuchungen
Aufgestellt:
Mönchengladbach, den 06.04.2017
Der Leiter der Projektgruppe BAB
I. A.
gez. Mpasios
(Athanasios Mpasios)
Satzungsgemäß ausgelegen
Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage
in der Zeit vom
bis (einschließlich)
in der Stadt/ Gemeinde:
Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor
Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden.
Stadt/ Gemeinde
(Unterschrift)
(Dienstsiegel) (Dienstsiegel)
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- 1 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
Inhaltsverzeichnis
1. Wasserrechtliche Regelung .................................................................. 2
1.1 Gegenstand des wasserrechtlichen Erlaubnisantrages .................................... 2
1.2 Antrag auf Erteilung eines wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides ................. 2
1.2.1 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage A ....................................................... 2
1.2.2 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage B ....................................................... 3
2. Allgemeine Beschreibung ..................................................................... 4
2.1 Planungskonzeption .......................................................................................... 4
2.2 Bemessungskriterien ......................................................................................... 5
2.2.1 Kanäle ............................................................................................................. 5
2.2.2 Sedimentationsbecken ..................................................................................... 6
2.2.3 Versickerungsbecken ....................................................................................... 6
2.3 Wasserschutzgebiete ........................................................................................ 7
2.4 Grundwasser ..................................................................................................... 7
3. Beschreibung der Entwässerungsabschnitte ..................................... 7
3.1 Entwässerungsabschnitt A (von km 83,395 bis km 83,980 FR K und km 83,810 bis km 83,560 FR KR):.......................................................................... 7
3.2 Entwässerungsabschnitt B (von km 83,980 FR K / von km 83,810 FR KR bis km 85,585): ....................................................................................................... 8
4. Beschreibung der Entwässerungsanlagen ......................................... 8
4.1 Oberflächenentwässerung und Regenwasserkanal .......................................... 8
4.1.1 Richtungsfahrbahn Krefeld – Köln: ................................................................... 9
4.1.2 Richtungsfahrbahn Köln – Krefeld: ................................................................... 9
4.1.3 Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg: .......................................................... 10
4.2 Versickerungs- und Sedimentationsbecken .................................................... 10
4.2.1 Entwässerungsanlage A (bei km 83,820): ...................................................... 11
4.2.2 Entwässerungsanlage B (bei km 84,400): ...................................................... 11
Anhang 1 Hydraulische Berechnungen Anhang 2 Kostra-DWD 2000
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- 2 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
1. Wasserrechtliche Regelung
1.1 Gegenstand des wasserrechtlichen Erlaubnisantrages
Gegenstand des wasserrechtlichen Erlaubnisantrages ist die Beseitigung des anfallenden,
gesammelten Niederschlagswassers der im Folgenden benannten Streckenabschnitte der
A57 (siehe Kapitel 3) durch Versickerung in den Untergrund und anschließende Einleitung
ins Grundwasser über die zwei geplanten Entwässerungsanlagen A und B (jeweils
bestehend aus einem Sedimentations- und Versickerungsbecken).
1.2 Antrag auf Erteilung eines wasserrechtlichen Erlaubnis-bescheides
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbe-
trieb Straßenbau NRW) – Straßenbauverwaltung – beantragt aufgrund der §§ 2, 8, 9, 10, 18,
19 und 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -
WHG-) – Gesamtausgabe in der gültigen Fassung vom 31.07.2009 in Verbindung mit den
§§ 24 ff. und 140 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz -LWG-) in der aktuell gültigen Fassung der Gesamtausgabe vom
25.06.1995 die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Zwecke der Entwässerung des
hier festzustellenden Streckenabschnittes der A57, die Einleitung von Niederschlagswasser
in den Untergrund.
Ort, Umfang und Zweck der Niederschlagswassereinleitungen ergeben sich aus den
festzustellenden Planunterlagen (siehe Anlage).
Es wird beantragt, den Inhalt der Erlaubnis wie folgt festzustellen:
1.2.1 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage A
Einleitungsstelle bestehendes Versickerungsbecken A Gemarkung Neuss Flur 037 Flurstücks-Nr. 541, 403, 520 Eigentümer Stadt Neuss (s. Regelungsverzeichnis lfd. Nr. 1.6) Koordinaten Rechts 25 47377,2 Hoch 56 71716,4 Oberflächenwasser des Straßenabschnittes der A 57
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- 3 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
Fahrtrichtung Köln von ca. km 83,395 bis ca. km 83,980 Fahrtrichtung Krefeld von ca. km 83,560 bis ca. km 83,810 über ein Versickerungsbecken in einer Menge (mittlere Versickerungsrate) von
Q = 9,5 l/s
1.2.2 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage B
Einleitungsstelle Versickerungsbecken B Gemarkung Neuss Flur 037 Flurstücks-Nr. 537 Eigentümer Bundesrepublik Deutschland (s. Regelungsverzeichnis lfd. Nr. 1.16) Koordinaten Rechts 25 47983,6 Hoch 56 71567,2 Oberflächenwasser des Straßenabschnittes der A 57 Fahrtrichtung Köln von ca. km 83,980 bis ca. km 85,110 Fahrtrichtung Krefeld von ca. km 83,810 bis ca. km 85,110 über ein Versickerungsbecken in einer Menge (mittlere Versickerungsrate) von
Q = 71,7 l/s
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- 4 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
2. Allgemeine Beschreibung
Der Feststellungsentwurf zur A 57 beinhaltet die entwässerungstechnischen Maßnahmen
zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnen.
Die Maßnahmen der Entwässerung sind in den Lageplänen (Unterlage 5) und Detailplänen
(Unterlage 18) dargestellt. Die Höhengestaltung der geplanten Entwässerungskanäle ist in
den Höhenplänen des Straßenentwurfes (Unterlage 6) integriert.
Die Entwässerung des Straßenbauwerkes wird nach den anerkannten Regeln der Technik
geplant, hergestellt und unterhalten. Die Bestimmungen der maßgebenden Gesetze,
Richtlinien und sonstigen Regelwerke werden dabei beachtet.
Unter anderem handelt es sich dabei um:
• das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
• das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG)
• den Runderlass des MURL vom 18.05.1998 zur Niederschlagswasserbeseitigung gem.
§ 51 LWG
• die Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) – Teil: Entwässerung (RAS-Ew,
Ausgabe 2005)
• die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA, Ausgabe 2008)
2.1 Planungskonzeption
Der Planung liegen folgende, mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) Rhein-Kreis-Neuss
abgestimmte Konzeptionen der Fahrbahnentwässerung zugrunde:
• Das anfallende Niederschlagswasser der Fahrbahn im Planungsbereich (siehe
Kapitel 3) der A 57 wird über Entwässerungsmulden und Rinnen gefasst und dem neu
geplanten, bereichsweise vorhandenen, und der Fahrbahn parallel verlaufenden
Regenwasserkanalsystem zugeführt.
• Das über die Regenwasserkanäle gefasste Niederschlagswasser wird über
Sedimentationsbecken (mit integrierter Tauchwand) gereinigt und nachfolgend in
Versickerungsbecken weitergeleitet. Dort wird das Wasser über eine 50 cm mächtige
belebte Oberbodenschicht mit einem kf-Wert von 5*10-5 m/s in den Untergrund
versickert und dem Grundwasser zugeführt.
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- 5 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
2.2 Bemessungskriterien
2.2.1 Kanäle
Zur Bemessung der Regenwasserkanäle wurden folgende Werte angesetzt:
• Regenspenden
r15;1 = 102,8 l/(s∙ha) nach KOSTRA-DWD 2000
r15;0,33 = 135,9 l/(s∙ha) nach KOSTRA-DWD 2000
(n = 0,33 für Mittelstreifenentwässerung)
• Spitzenabflussbeiwerte
Fahrbahn mit ΨS = 0,90
• Versickerungsraten
Einschnittsböschungen qs = 100 l/ l/(s∙ha)
Dammböschungen qs = 100 l/ l/(s∙ha)
Bankett, Mulde qs = 150 l/ l/(s∙ha)
Das Regenwasserkanalsystem ist für ein 1-jährliches Regenereignis bemessen. Innerhalb
des Mittelstreifens verlaufende Kanäle sind für ein 3-jährliches Regenereignis dimensioniert.
Aufgrund der gewählten Versickerungsraten wurden bei der Bemessung der Kanäle die
Flächenanteile von Böschungen, Banketten und Mulden sowie der unbefestigte Bereich der
Versickerungsanlage nicht berücksichtigt, da die für das Bemessungsregenereignis
maßgebende Regenspende von 102,8 l/(s*ha) ungefähr gleich den Versickerungsraten ist.
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- 6 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
2.2.2 Sedimentationsbecken
Zur Bemessung der Sedimentationsbecken wurden folgende Grenzwerte eingehalten:
• Oberflächenbeschickung 9 m/h
• Geometrische Abmessungen 10 < L : H < 15
3 < L : B < 4,5 2 < B : H < 4
2.2.3 Versickerungsbecken
Bei der Dimensionierung der Versickerungsbecken wurde eine Wiederkehrzeit des
Bemessungsregens von T = 10 a (n = 0,1 a-1) festgelegt. Die Durchlässigkeit (kf-Wert) der
belebten Oberbodenzone wurde mit 5 * 10-5 m/s angesetzt. Die darunter anstehenden
Böden weisen gemäß Baugrunderkundung eine höhere Durchlässigkeit auf.
Weitere Bemessungsparameter sind der hydraulischen Berechnungen (siehe Anhang 1) zu
entnehmen.
2.2.3.1 Versickerungsbecken A
Der Bemessungswasserspiegel beträgt 37,38 üNHN (1,61 m über Beckensohle).
Der Nachweis des Überflutungsschutzes wurde für die 50-Jährlichkeit geführt. Bei Eintritt
des 50-jährlichen Regenereignisses steigt der Wasserstand in Versickerungsbecken A auf
rd. 2,15 m über Beckensohle an. Dabei kommt es zu einem geringen Rückstau in das
Kanalnetz, Wasser tritt allerdings nicht aus den Kanaldeckeln aus. Das an das
Versickerungsbecken A angrenzende Gelände (entlang der Böschungsoberkante) beträgt
am niedrigsten Punkt ca. 38,20 üNHN. Der WSP im Becken bei Eintritt des 50-jährlichen
Regenereignisses beträgt 37,92 üNHN. Demnach wird das Niederschlagswasser im Becken
zurückgehalten.
2.2.3.2 Versickerungsbecken B
Der Bemessungswasserspiegel beträgt 36,15 üNHN (0,50 m über Beckensohle).
Versickerungsbecken B staut bei dem 50-jährlichen Regenereignis rd. 70 cm über
Beckensohle ein. Es kommt zu geringfügigem Rückstau (rd. 3 cm über Kanalsohle) im
Kanalnetz. Lediglich Haltung ST11/S3 in einer Länge von rd. 11 m ist davon betroffen.
Demnach ist hier eine ausreichende Sicherheit gegen Überflutung gegeben.
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2.3 Wasserschutzgebiete
Das Planungsgebiet liegt außerhalb festgesetzter und geplanter Trinkwasserschutzgebiete.
2.4 Grundwasser
Sowohl bei Entwässerungsanlage A als auch bei Entwässerungsanlage B wird der in den
Richtlinien geforderte Mindestabstand von 1 Meter zwischen Oberkante
Versickerungsbeckensohle und dem mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW)
eingehalten.
• Versickerungsbecken A: MHGW = 34,77 üNHN, Beckensohle = 35,77 üNHN
• Versickerungsbecken B: MHGW = 34,65 üNHN, Beckensohle = 35,65 üNHN
3. Beschreibung der Entwässerungsabschnitte
Bei der Entwässerung der Streckenabschnitte der A 57 werden insgesamt 2 Abschnitte
betrachtet. Diese werden im Folgenden jeweils beschrieben. Die hydraulischen
Berechnungen und Nachweise können den Anhängen entnommen werden.
Als Grundlage für die Bemessung dienen die Niederschlagshöhen und -spenden aus dem
KOSTRA-Datenblatt für den Bereich Neuss (Rasterfeld: Spalte 7, Zeile 51). Die Statistik ist
als Anhang 2 beigefügt.
3.1 Entwässerungsabschnitt A (von km 83,395 bis km 83,980 FR K
und km 83,810 bis km 83,560 FR KR):
Der 585 m lange Entwässerungsabschnitt beginnt rund 150 m vor dem Planungsbereich. Da
die A 57 im Einschnitt verläuft, ist im gesamten Abschnitt die Fassung des
Niederschlagswassers notwendig. Das Entwässerungssystem, das beim Ausbau des AK
Neuss-West hergestellt worden ist, kann grundsätzlich beibehalten werden. Anpassungen
im Bereich des geplanten Verflechtungsstreifens in Richtung Köln, sind jedoch erforderlich.
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3.2 Entwässerungsabschnitt B (von km 83,980 FR K / von km 83,810
FR KR bis km 85,585):
Der betrachtete Entwässerungsabschnitt erstreckt sich über rd. 1.775 m. Im gesamten
Abschnitt wird das Niederschlagswasser gefasst, da die Straße im Einschnitt verläuft oder
Lärmschutzwälle den Abfluss über die Böschung verhindern und ab dem Brückenbauwerk
Obererft die Querneigung der Fahrbahn Richtung Köln zum Mittelstreifen hin geneigt ist. Die
Versickerung des gefassten Wassers erfolgt derzeit über ein vorhandenes Becken, das im
südlichen Ohr der AS Neuss-Reuschenberg liegt und im Zuge der Ausbaumaßnahme
saniert wird.
Seit dem Ausbau der A 57, Ende der 70er Jahre, ist der Grundwasserpegel um ca. 0,65 m
angestiegen. Durch diesen Anstieg ist der Mindestabstand von 1,0 m zwischen Beckensohle
und MHGW nicht mehr gewährleistet. Da die Beckensohle angehoben werden muss, ergibt
sich daraus die Notwendigkeit, auch die vorhandenen Kanäle anzuheben bzw. zu erneuern.
Wegen des Ausbaus der Fahrbahn Richtung Köln ist eine Neuverlegung der Kanäle auf
dieser Seite ohnehin notwendig. Dem vorhandenen Versickerungsbecken ist kein
Sedimenationsbecken vorgeschaltet. Eine Anpassung des Versickerungsbeckens an den
Stand der Technik ist daher notwendig. Zudem muss das Versickerungsbecken aufgrund
des größeren Einzugsgebietes in seiner Grundfläche vergrößert werden.
4. Beschreibung der Entwässerungsanlagen
4.1 Oberflächenentwässerung und Regenwasserkanal
Die Bemessung der Rohrleitungen ist entsprechend Abschnitt 1.4.2 der RAS-Ew in
tabellarischer Form durchgeführt worden. Bei der Planung ist ein Mindestdurchmesser von
300 mm und eine betriebliche Rauheit kb von 1,5 mm berücksichtigt worden. Es sind
Betonrohre geplant. Die Fließgeschwindigkeit liegt über 0,5 m/s.
Der hydraulische Nachweis der Rohrleitungen ist für die o. g. Entwässerungsabschnitte A
und B durchgeführt worden.
Entsprechend den vorhandenen örtlichen Bedingungen sind folgende oberirdische Anlagen
zur Wasserableitung geplant:
• Entwässerungsmulden
• Kastenrinnensystem
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4.1.1 Richtungsfahrbahn Krefeld – Köln:
Zwischen dem AK Neuss-West (Einfahrt von der A 46) und der Ausfahrt der AS Neuss-
Reuschenberg ist ein Verflechtungsstreifen ohne Standstreifen geplant. Da hier bei einer
Längsneigung der Fahrbahn von unter 0,1% das Niederschlagswasser von einer 5-streifigen
Richtungsfahrbahn abzuleiten ist, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um eine
leistungsfähige und der Verkehrssicherheit genügende Straßenentwässerung
sicherzustellen.
Das 2,0 m breite Bankett wird wie die Fahrbahn befestigt. Als Teil des Bankettes wird in
einer Breite von 0,5 m eine Kastenrinne zur Wasserfassung hergestellt. Neben der
Kastenrinne ist eine Betonschutzwand geplant, die auch die Funktion eines Bordsteines
übernimmt. Die Entwässerungsleitung und die Revisionsschächte müssen unter bzw. im
Bankett hergestellt werden, da unmittelbar hinter der Betonschutzwand eine
Lärmschutzwand geplant ist.
Im Bereich der AS Neuss-Reuschenberg wird zwischen der Ausfahrt und der neu geplanten
Einfahrt, auf einer Länge von rund 450 m die Entwässerung ebenfalls über eine Kastenrinne
sichergestellt. Die übliche Entwässerung über das Bankett mit anschließender Rasenmulde
kann hier, wegen der Höhenlage der Entwässerungsleitung, nicht ausgeführt werden.
Von der Einfahrt der AS Neuss-Reuschenberg bei km 84,650 bis zum Ende der
Fahrbahnverwindung bei km 85,000 wird auf rund 350 m Länge wieder eine Kastenrinne am
Fahrbahnrand hergestellt. Die Kastenrinne dient der Entwässerung der 5 Fahrstreifen plus
Standstreifen und verhindert eine Vernässung der neuen Straßenböschung. Dadurch wird
die Standsicherheit der neuen Straßenböschung erhöht. Die Entwässerungsleitung und die
Revisionsschächte werden zwischen der passiven Schutzeinrichtung und der
Lärmschutzwand hergestellt.
Vom Beginn der Verwindung bei km 84,900 bis zum Brückenbauwerk Obererft wird auf einer
Länge von rund 250 m auch eine Kastenrinne am Rand des Mittelstreifens hergestellt. Auch
hier wird durch die Kastenrinne eine sichere Entwässerung der sehr breiten Fahrbahn
gewährleistet.
Nach dem Brückenbauwerk Obererft bleibt das bestehende Entwässerungssystem
unverändert. Hier ist nur eine Anpassung der Kanäle erforderlich, um den Anschluss an die
neue Entwässerung des Abschnittes B herzustellen.
4.1.2 Richtungsfahrbahn Köln – Krefeld:
Die Richtungsfahrbahn Köln – Krefeld wird im Entwässerungsabschnitt A nicht verändert.
Daher sind im keine Maßnahmen erforderlich.
Im Entwässerungsabschnitt B muss, wegen der Anhebung der Versickerungsanlage B und
Anbau eines Verflechtungsstreifens in Fahrtrichtung Krefeld, die Entwässerung erneuert und
angehoben werden. Die übliche Entwässerung über das Bankett mit anschließender
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- 10 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
Rasenmulde kann auch hier, wegen der Höhenlage der Entwässerungsleitung, nicht
ausgeführt werden. Daher wird vom Beginn des Entwässerungsabschnittes B bei km 83,925
bis km 84,820 die Ableitung des Niederschlagwassers von der Fahrbahn über eine
Kastenrinne sichergestellt.
Von km 84,820 bis zum Brückenbauwerk Obererft wird die Entwässerung über das Bankett
mit anschließender Rasenmulde gewährleistet. Die Ableitung des Wassers erfolgt über
Huckepackleitung und Ablaufschächte.
4.1.3 Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg:
Soweit die Rampen der Anschlussstelle geländegleich oder im Einschnitt verlaufen, erfolgt
die Entwässerung über das Bankett mit anschließender Rasenmulde. Zur Ableitung des
Wassers wird eine Huckepackleitung hergestellt. Soweit möglich, werden die vorhandenen
Ablaufschächte beibehalten.
4.2 Versickerungs- und Sedimentationsbecken
Das im vorliegenden Streckenabschnitt anfallende, gesammelte Niederschlagswasser wird
über 2 Versickerungsanlagen (A und B) dem Untergrund zugeführt. Die Einleitungsstellen
liegen außerhalb von Wasserschutzzonen.
Das bestehende Versickerungsbecken oberhalb des Brückenbauwerks Obererft wird außer
Betrieb genommen, da das derzeit in das Becken einleitende Kanalsystem (wie unter 4.1.1
beschrieben) zukünftig an das geplante Kanalsystem des Entwässerungsabschnitts B
angeschlossen wird.
Gemäß Bodengutachten vom 28.12.2012 (Ingenieurgruppe PTM) wurden im Bereich des
Versickerungsbeckens B ab einer Tiefe von rd. 1,00m unter GOK stark kiesige Sande mit
einer Durchlässigkeit von 4,5 * 10-4 m/s bis 6,1 * 10-4 m/s festgestellt. Der Boden zwischen
der Unterkante der belebten Oberbodenzone und dem versickerungsfähigen Horizont muss
ggf. ausgetauscht werden, wenn dieser eine geringere Durchlässigkeit als die der belebten
Oberbodenzone (5 * 10-5 m/s) aufweist.
Die Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers erfolgt in den geplanten
Entwässerungsanlagen über großflächige Versickerungsbecken. Den Versickerungsbecken
vorgeschaltet ist ein Sedimenationsbecken zur Minimierung des Schadstoffeintrages in das
nachfolgende Versickerungsbecken. Das Sedimenationsbecken wird als Betonbauwerk
hergestellt. Dadurch wird der Flächenbedarf reduziert und eine Beschädigung der
Beckenabdichtung bei der Beseitigung der abgesetzten Feststoffe ausgeschlossen.
In den anschließenden Versickerungsbecken wird das Wasser über eine 50 cm dicke,
belebte Oberbodenschicht dem Untergrund zugeführt. Die Versickerungsbecken werden für
ein 10-jährliches Regenereignis dimensioniert. Regenereignisse höherer Jährlichkeiten
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- 11 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht
können, unter Berücksichtigung des Rückstaus in das angeschlossene Kanalsystem,
ebenfalls im Versickerungsbecken zurückgehalten werden. Die Nachweisführung wurde für
die 50-Jährlichkeit erbracht.
Die Versickerungsanlagen werden bepflanzt. Die Pflanzenauswahl wird entsprechend den
Empfehlungen der RAS-Ew getroffen, wobei landschaftstypische Arten mit geringer
Empfindlichkeit gegenüber Schmutzstoffen, guter Reinigungswirkung und geringem
Unterhaltungsaufwand berücksichtigt werden.
4.2.1 Entwässerungsanlage A (bei km 83,820):
Bei km 83,820 ist auf der Südseite der A 57 die Versickerungsanlage A vorhanden, der das
gesammelte Niederschlagswasser des Streckenabschnittes A zufließt. Das
Versickerungsbecken ist nicht von den Ausbaumaßnahmen betroffen und bleibt erhalten.
Der Abstand von Beckensohle (35,77 üNHN) bis zum MHGW (34,77 üNHN) beträgt 1,00 m.
Das am Fahrbahnrand liegende Sedimenationsbecken wird durch die Ausbaumaßnahmen
überplant und muss daher auf die Ostseite des Versickerungsbeckens verlegt werden.
In Abstimmung mit der UWB ist das Rückhaltevolumen der Versickerungsanlage für das 10-
jährliche Regenereignis rechnerisch überprüft worden (belebten Oberbodenzone mit 5 * 10-5
m/s). Es wurde ein Wasserstand im Becken von 1,61 m (37,38 üNHN) ermittelt. Die
Beckenoberkante liegt am niedrigsten Punkt bei ca. 38,20 üNHN, wodurch das
Niederschlagswasser schadlos im Becken zurückgehalten werden kann.
Wegen der geplanten Lärmschutzwand ist eine Zufahrt zur Anlage von der Autobahn aus
nicht mehr möglich. Daher wird eine neue Zufahrt über eine Stadtstraße (Jakob-Koch-
Straße) hergestellt.
4.2.2 Entwässerungsanlage B (bei km 84,400):
Im südlichen Ohr der AS Neuss-Reuschenberg wird die Versickerungsanlage B neu
hergestellt. Der Anlage wird zukünftig das gesammelte Niederschlagswasser der Abschnitte
B und C in einer Menge von 611 l/s zugeführt. Die Bemessung des Versickerungsbeckens
ist nach DWA-A 138 durchgeführt worden. Der angenommene Durchlässigkeitsbeiwert für
den Oberboden beträgt kf = 5 x 10-5 m/s.
Der mittlere höchste Grundwasserstand (MHGW) liegt im Bereich des Beckens bei
34,65 üNHN. Der Abstand der Beckensohle, diese liegt bei 35,65 üNHN, zum MHGW
beträgt 1,0 m. Im Versickerungsbecken ergibt sich eine Stauhöhe von 0,50 m. Der Zulauf
zum Becken liegt rd. 60 cm über der Beckensohle. Dem Versickerungsbecken wird ein
Sedimenationsbecken vorgeschaltet. Wegen der kritischen Lage des Versickerungsbeckens
(Straßentiefpunkt im Einschnitt) ist das Sedimenationsbecken für eine
Oberflächenbeschickung von qa = 9 m/h bemessen worden, um die Selbstdichtung des
Versickerungsbeckens zu minimieren.