Post on 06-Apr-2015
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
im Zeitraum 11.05 - 11.06
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uwe JahnSchwerin
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
– Individualarbeitsrecht- Beendigung, Kündigung,
Kündigungsschutz- Teilzeitarbeit und Befristung- Betriebsübergang- AGB-Kontrolle- Insolvenz- Betriebliche Altersversorgung- finanzielle Ansprüche- Urlaub, Urlaubsabgeltung- Gleichbehandlung- Diverse Entscheidungen
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• Betriebsverfassungsrecht– Beteiligungsrechte– Diverse Entscheidungen
UWE JAHNRECHTSANWALT
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• Tarifvertragsrecht– Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit– gewerkschaftliche Betätigung– Gleichstellungsabrede, Bezugnahme– Verschlechterung– Wirksamkeit– Abschluß eines Tarifvertrages– Diverse Entscheidungen
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ArbeitsrechtFachanwalt
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2 AZR 614/04 v. 24.11.2005Wartezeit Kündigungsschutz
Wird der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers gekündigt, der Geschäftsführer aber mit im Wesentlichen gleichen Aufgaben als Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, so wird – soweit nichts anderes vereinbart ist -. die Beschäftigungszeit als Geschäfts-führer auf die Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KschG angerechnet.
PM 73/05
6 AZR 199/05 v. 15.12.2005Sozialauswahl bei überbetrieblicher Versetzungsklausel
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung bleibt auf den betreffenden Betrieb beschränkt, auch wenn arbeitsvertraglich mit den Mitarbeitern des Betriebes die Versetzungsmöglichkeit in andere Betriebe des gleichen Unternehmens vereinbart wurde.
PM 79/05
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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2 AZR 676/05 v. 18.10.2006Zusammenlegung von Niederlassungen, Sozialauswahl
Vergleichbarkeit zwischen Arbeitnehmern fehlt, wenn der Arbeitgeber sie nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann. Die Vergleichbarkeit kann auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß anläßlich des betrieblichen Ereignisses, welches Grundlage der betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung ist, vertraglich oder durch Änderungskündigung eine Versetzbarkeit hergestellt wird.
PM 63/06
2 AZR 812/05 v. 9.11.2006Rechtsprechungsänderung Domino-Theorie
Bei fehlerhafter Sozialauswahl muß diese zukünftig für die jeweils angefochtene Kündigung ursächlich geworden sein. Anderenfalls ist die Kündigung gleichwohl wirksam. Wird für die Sozialauswahl eine Rangliste erstellt und ist diese in Hinblick auf einen Arbeitnehmer fehlerhaft, so kann nur derjenige die Unwirksamkeit seiner Kündigung geltend machen, der anstelle dieses Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl gefallen wäre.
PM 68/06
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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2 AZR 412/05 v. 18.5.2006Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers, Auftragswegfall
Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen Unternehmensrisiko eines Leiharbeitsunternehmens und sind kein Anzeichen für einen dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens. Demnach fehlt es dann an einem dringenden betrieblichen Erfordernis, welches die betriebsbedingte Kündigung rechtfertigt.
PM 35/06
2 AZR 126/05 v. 12.1.2006Änderungskündigung zur Entgeltsicherung, Arbeitnehmerüberlassung
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung setzt ein dringendes betriebliches Erfordernis voraus, welches einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht. Dies ist nicht bereits deswegen gegeben, weil es neue gesetzliche Regelungen gibt, die eine solche Absenkung ermöglichen oder weil die Arbeitsbedingungen im Betrieb vereinheitlicht werden sollen, nachdem andere Arbeitnehmer der Absenkung zugestimmt haben.
PM 2/06
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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6 AZR 283/05 v. 9.2.2006Kündigung 2003, Klage 2004, Anwendbarkeit §§ 4, 7 KschG n.F., Kündigung
vor Arbeitsantritt
Wird gegen eine im November 2003 ausgesprochene Kündigung im Jahr 2004 Kündigungsschutzklage erhoben, so ist die neue Regelung zur Klagefrist, die ab dem 1.1.2004 gilt, auch auf diese Klage so anzuwenden, daß die Drei-Wochen-Frist am 21.1.2004 abläuft.
Bei Kündigung vor Arbeitsantritt ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht davon auszugehen, daß eine Mindestbeschäftigung vereinbart war. Die Kündigungsfrist beginnt daher unmittelbar mit Ausspruch der Kündigung.
PM 9/06
2 AZR 148/05 v. 15.12.2006Klagefrist nach § 4 KschG, Geltendmachung einer falschen Kündigungsfrist
Die Geltendmachung einer falschen Kündigungsfrist unterliegt nicht der Klagefrist des § 4 KschG. Die Wirksamkeit der Kündigung bleibt unberührt. Nur der Zeitpunkt des Wirkungseintritts ist streitig.
PM 81/05
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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2 AZR 343/05 v. 23.3.2006Änderung der Rechtsprechung, Entlassung im Sinne des § 17 Abs.1 KSchG
In Umsetzung des Urteils des EuGH v. 27.1.2005 und unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des BAG ist zukünftig unter „Entlassung“ im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG der Ausspruch der Kündigung zu verstehen, nicht mehr der Eintritt der Kündigungswirkung. Bis zum Bekanntwerden der Rechtsprechung des EuGH konnte ein Arbeitgeber angesichts der anderslautenden Rechtsprechung des BAG aber von Vertrauensschutz ausgehen. Insoweit ist eine Kündigung nicht unwirksam.
PM 18/06
6 AZR 198/06 v. 13.7.2006Ausmaß des Vertrauensschutzes bei Massenkündigung und Umstellung der
Rechtsprechung
Der Vertrauensschutz des Arbeitgebers fiel nicht bereits mit Bekanntwerden des EuGH-Urteils weg, nachdem der 2. Senat des BAG die richtlinienkonforme Auslegung des bestehenden deutschen Rechts noch unter dem 18.9.2003 ausgeschlossen hatte. Entscheidend ist die Kenntnis des Arbeitgebers von einer Änderung der Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung.
PM 49/06
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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2 AZR 840/05 v. 21.9.2006Kleinbetriebsklausel im Wandel der Jahre
Sinkt in einem Betrieb die Zahl der „Alt-Arbeitnehmer“, die zum 31.12.2003 beschäftigt wurden, auf fünf oder weniger, entfällt für diese Alt-Arbeitnehmer der Kündigungsschutz nach den Regeln für Kleinbetriebe, auch wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, die Zahl von 10 Mitarbeitern aber nicht erreicht wird.
PM 59/06
6 AZR 638/04 v. 19.1.2006Beendigung eines Umschulungsvertrages schriftlich?
Ein Umschulungsvertrag kann ohne Beachtung der Schriftform aufgehoben werden. Die Regelung für Arbeitsverhältnisse in § 623 BGB ist nicht direkt oder analog auf die Aufhebung eines Umschulungsvertrages gem. §§ 1 Abs. 4, 47 BbiG a.F. Anzuwenden.
PM 3/06
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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2 AZR 462/04 v. 15.12.2005Mutterschutz auch bei medizinisch indizierter, eingeleiteter Totgeburt
Entbindung im Sinne des § 9 Abs.1. Satz 1 MuSchG ist in Anlehnung an entsprechende personenstandsrechtliche Bestimmungen dann anzunehmen, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm wiegt, auch bei einer Totgeburt. Auch dann besteht Sonderkündigungsschutz, schon vom Sinn und Zweck der Regelung her.
PM 80/05
2 AZR 53/05 v. 2.3.2006Ski-Unfall während der Arbeitsunfähigkeit, a.o. Kündigung
Geht ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit einem Sport nach, dessen Risiken durch den Grund der Arbeitsunfähigkeit noch erhöht werden, kann dieses außerdienstliche Verhalten Grund für eine a.o. Kündigung sein. Dies gilt verstärkt, wenn der Arbeitnehmer in einem Bereich arbeitet, wo die Berechtigung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen überprüft wird und ein Verhalten erwartet werden kann, welches nicht Neutralität und Glaubwürdigkeit dieser Tätigkeit in Frage stellt.
PM 16/06
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
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Schwerin
5 AZR 19/05 v. 7 12 2005Annahmeverzugslohn und unwirksamer Aufhebungsvertrag
Annahmeverzugslohn wird nur geschuldet, wenn die Arbeitskraft ausdrücklich angeboten wird. Daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer erst nach sieben Monaten nach seinem tatsächlichen Ausscheiden die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertra-ges geltend macht.
PM 75/05
6 AZR 394/06 v.23.11.2006Vergleich im Kündigungsschutzverfahren, Kündigung als widerrechtliche
Drohung, Schriftform, Befristungsgrund
Wird ein Kündigungsschutzverfahren durch einen Vergleich beendet und das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, kann diese Einigung nicht wegen Drohung mit Kündigung angefochten werden. Zum Zeitpunkt der Einigung besteht keine Drohung. Auch der Vergleichsschluß im Beschlußverfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO erfüllt die Anforderungen an die Schriftform gem. § 623 BGB bzw. § 14 Abs.4 TzBfG und kann Grundlage einer Befristung sein gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr 8 TzBfG.
PM 73/06
IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin7 AZR 500/04 v. 26.4.2006
§ 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG – Altersdiskriminierung
Die bis zum 31.12.2006 erweitert bestehende Möglichkeit, ältere Mitarbeiter ohne
Sachgrund befristet zu beschäftigen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters
dar und ist nicht anzuwenden. (Verweis auf EuGH C 144/04 v. 22.11.2005)
PM 27/06
7 AZR 514/05 v. 26.7.2006
Schriftformerfordernis gem. § 14 Abs. 4 TzBfG
Die Vereinbarung einer Befristung bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien auf
einer Urkunde, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, um dem Schriftformerfordernis zu
genügen. Es reicht jedoch aus, wenn eine Seite die Befristung schriftlich anbietet
und die andere Seite diese durch Unterschrift auf dieser Urkunde annimmt.PM 53/06
IndividualarbeitsrechtTeilzeitarbeitBefristung
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7 AZR 12/06 v. 23.8.2006
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages – Veränderung
der Vertragskonditionen
Wird eine an sich zulässige Verlängerung einer sachgrundlosen Verpflichtung direkt
mit einer Änderung der Konditionen verknüpft – auch wenn dies zu Gunsten des
Arbeitnehmers passiert -, kommt dadurch ein neuer – unzulässiger –
sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag heraus. Änderungen der Konditionen
können vor oder nach der Verlängerung vereinbart werden, auch deren
Wirksamkeit ab Verlängerung, aber nie gleichzeitig mit der Verlängerung.
PM 54/06
IndividualarbeitsrechtTeilzeitarbeitBefristung
UWE JAHNRECHTSANWALT
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Schwerin8 AZR 211/05 v. 16.2.2006
Betriebsübergang und Gemeinschaftsbetrieb
Erwerben verschiedene Dritte einzelne Betriebsmittel eines Betriebes und bilden sie
mit diesen Betriebsmitteln sodann gemeinsam einen Gemeinschaftsbetrieb, so
liegt kein Betriebsübergang vor, Bei einem Gemeinschaftsbetrieb bleiben die
einzelnen beteiligten Unternehmen Arbeitgeber der bei ihnen beschäftigten
Arbeitnehmer. Außerdem wird auf die Betriebsführungsgesellschaft nicht
übertragen, was die Identität einer wirtschaftlichen Einheit ausmacht.
PM 11/06
8 AZR 147/05 v. 2.3.2006
Neubereederung als Betriebsübergang
Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke erforderlichen Organisation
und wissenschaftlichen Einrichtung kann eine wirtschaftliche Einheit darstellen,
die bei Neubereederung übergehen kann.
PM 14/06
IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang
UWE JAHNRECHTSANWALT
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Schwerin
8 AZR 299/05 v. 4.5.2006
Betreiberwechsel als Betriebsübergang
Ändert sich mit dem Betreiberwechsel auch das Betriebskonzept in erheblichem
Umfang, liegt keine Betriebsfprtführung im wesentlichen unverändert, und damit
auch kein Betriebsübergangm, vor.
PM 32/06
8 AZR 271/05 v. 13.6.2006
Neuvergabe eines Auftrages als Betriebsübergang
Die Neuvergabe des Auftrages zur Personenkontrolle auf einem Flughafen ist ein
Betriebsübergang, wenn vom Auftragnehmer die Geräte und Anlagen zur
Personenkontrolle nahtlos weiternutzt. Die eigenwirtschaftliche Nutzung dieser
Anlagen und Geräte und die Übernahme von Personal ist nicht
ausschlaggebend..
PM 40/06
IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang
UWE JAHNRECHTSANWALT
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Schwerin
8 AZR 305/05 v. 13.7.2006
Beginn der Widerspruchsfrist nach § 613 a Abs. 6 BGB
Die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt nur zu Laufen, wenn der Arbeitnehmer
vom Arbeitgeber ausreichend informiert wurde. Dazu gehört neben den
gesetzlichen Inhalten (§ 613 a Abs. 5 Nr. 1-4 BGB) auch die identifizierbare
Benennung des Übernehmers und der Gegenstand des Betriebsübergangs.
Unterbleibt diese Information oder ist sie unzutreffend, beginnt die
Widerspruchsfrist nicht zu laufen, Widerspruch ist jederzeit möglich.
PM 50/06
8 AZR 574/05 v. 24.8.2006
Arbeitgeberrolle des Veräußerers im Kündigungsschutzprozeß
In dem Kündigungsschutzverfahren gegen eine vor einem Betriebsübergang
ausgesprochene Kündigung bleibt der Veräußerer weiterhin Beklagter. Er kann
auch einen Beendigungsvergleich mit dem Arbeitnehmer mit Wirkung für den
Erwerber abschließen, wenn der Erwerber die genehmigt.
PM 56/06
IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang
UWE JAHNRECHTSANWALT
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Schwerin
8 AZR 606/05 v. 23.11.2006
Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang
Vor einem Betriebsübergang kann ein wirksamer Aufhebungsvertrag mit dem Ziel
der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden, wenn damit
zum einen nicht lediglich die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses verhindert
werden soll und der Arbeitnehmer auch nicht über eine angebliche Stillegung des
Betriebes getäuscht wurde.
PM 74/06
IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
4 AZR 536/04 v. 14.12.2005Gleichstellungsabrede/Bezugnahmeklausel in neuen
Arbeitsverträgen
Nimmt ein tarifgebundener Arbeitgeber in den von ihm benutzten Formulararbeits-
verträgen auf den einschlägigen Tarifvertrag Bezug, so soll nach bisheriger
Auslegung des BAG darin eine Gleichstellungsabrede zu sehen sein. Das BAG
kündigt an, bei Arbeitsverträgen, die nach dem 1.2.2002 abgeschlossen wurden,
diese Auslegung nicht mehr aufrecht zu erhalten, § 305 c Abs. 2 BGB.
PM 77/05
9 AZR 557/05 v. 11.4.2006
Wirksamkeit einer Versetzungsklausel im Formulararbeitsvertrag
Eine Klausel, mit der der Arbeitgeber das Recht erhält, dem Arbeitnehmer unter
Wahrung dessen Interessen eine andere Tätigkeit zuzuweisen, ist wirksam. Sie
ent-spricht der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO. Eine genauere
Spezifizierung der möglichen Gründe widerspräche den Erfordernissen des
Arbeitsrechts.
IndividualarbeitsrechtAGB-Kontrolle§§ 305 ff. BGB
UWE JAHNRECHTSANWALT
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9 AZR 610/06 v. 11.4.2006Rückzahlungsklausel zu Ausbildungskosten
Enthält eine Rückzahlungsklausel im Formulararbeitsvertrag die Verpflichtung des
Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbikldungskosten, wenn innerhalb eines
bestimmten Zeitraums das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist diese Klausel gem. §
307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und treuwidrig und damit unwirksam.
Sie berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Gründe, aus denen ein Arbeitsverhältnis
beendet werden kann. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel (z.B. Auf
Eigenkündigungen des Arbeitnehmers oder verhaltensbedingte Kündigungen des
Arbeitgebers) scheidet im AGB-Recht aus.
PM 25/06
IndividualarbeitsrechtAGB-Kontrolle§§ 305 ff. BGB
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
6 AZR 107/05 v. 17.11.2005Standortsicherungsvereinbarung und Insolvenz
Sozialauswahl
Eine vor Eintritt der Insolvenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlos-
sene Standortsicherungsvereinbarung (Lohn- gegen Kündigungsverzicht)
verhindert keine betriebsbedingten Kündigungen des Insolvenzverwalters. Die
Sozialauswahl erstreckt sich nur auf Betriebsteile, innerhalb denen die
Arbeitnehmer ohne Anlernzeit versetzt werden können.
PM 70/05
8 AZR 2/05 v. 24.11.2005
Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft haften
bei Insolvenz persönlich nur, wenn sie in besonderem Maße Vertrauen für sich in
Anspruch genommen haben oder ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches
Interesse an der Mitarbeiterbeteiligung hatten. Die Beweislast trägt der Kläger.
PM 72/05
IndividualarbeitsrechtInsolvenz
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
3 AZR 78/05 v. 25.4.2006Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft, Unter-
brechung des Arbeitsverhältnisses
Wird ein Arbeitsverhältnis für die Aufnahme eines Studiums beendet, und nach
Abschluß des Studiums wieder begründet. So liegt kein Ruhen des
Arbeitsverhältnisses vor, sondern eine Neubegründung. Auch wenn der
Arbeitgeber die frühere Beschäftigungszeit anerkennt, ist ein
Pensionssicherungsverein daran nicht gebunden. Dieser sichert die
Versorgungsanwartschaften nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes.
PM 26/06
6 AZR 364/05 v. 27.4.2006
Tarifvertraglicher Abfindungsanspruch in der Insolvenz
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrages eine Abfindung bei Verlust des
Arbeitsplatzes aus Rationalisierungsgründen verlangen, so handelt es sich um
eine bloße Insolvenzforderung gem. § 38 InsO, nicht um eine Masseschuld, auch
wenn die Kündigung erst durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wird.
PM 29/06
IndividualarbeitsrechtInsolvenz
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
9 AZR 97/06 v. 21.11.2006Urlaub in der Insolvenz in der Insolvenz (Masseunzu-
länglichkeit)
Offene Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind bei Eröffnung der Insolvenz Mas-
severbindlichkeiten, desgleichen auch Urlaubsabgeltungsansprüche bei
Beendigung in der Insolvenz.
Zeigt der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit an, kann auch der
Massegläubiger nur eine quotale Befriedigung verlangen. Wird ein Arbeitnehmer
nach dieser Anzeige noch vom Insolvenzverwalter beschäftigt, wird sein
Urlaubsanspruch für jeden Arbeitstag um 1/260 (bei 5-Tage-Woche) zur
Neumasseverbindlichkeit, der Rest bleibt Altmasseverbindlichkeit.
PM 71/06
IndividualarbeitsrechtInsolvenz
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin3 AZR 205/05 v. 30.5.2006Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften, Anrechnung von Nachdienst-
zeiten
Versorgungsanwartschaften sind im Falle der Insolvenz nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes gesichert. Vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Anrechnungen von z.B. Nachdienstzeiten binden zwar den Arbeitgeber, nicht jedoch im Insolvenzfall den Pensionssicherungsverein. (s.a.3 AZR 78/05 v. 25.4.2006 PM 26/05)
PM 37/06
3 AZR 196/05 v. 27.6.2006Nettogesamtversorgungsobergrenze
Eine durch Tarifvertrag nachträglich eingerichtete Nettogesamtversorgungsobergren-ze gilt auch im noch laufenden Arbeitsverhältnis, wenn entweder Tarifbindung be-steht oder arbeitsvertraglich auf den jeweils geltenden Versorgungstarifvertrag Bezug genommen wird. Tarifvertragsrechtlich ist ein Überversorgungsabbau zulässig.
PM 42/06
IndividualarbeitsrechtBetriebliche Altersversorgung
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
3 AZR 352/05 v. 27.6.2006Altersabstandsklausel in der Betrieblichen Altersversorgung
Eine Klausel in der Versorgungsordnung eines Unternehmens, wonach eine
Hinterbliebenenversorgung dann ausscheidet, wenn der hinterbliebene Ehegatte
mehr als 15 Jahre jünger ist, als der verstorbene Mitarbeiter, ist aus Sicht des
bundesrepublikanischen Arbeitsrechts zulässig, sie dient der Risikobegrenzung
des Arbeitgebers. Ob darin eine Diskriminierung wegen des Alters zu sehen ist,
wird der vom BAG angerufene EuGH zu klären haben. Dieser wird auch zu
klären haben, ob dieses Dirkriminierungsverbot auch unter privatwirtschaftlichen
Vertragsparteien gilt und inwieweit dieses Verbot gegebenenfalls Rückwirkung
entfaltet.
PM 43/06
IndividualarbeitsrechtBetriebliche Altersversorgung
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin5 AZR 97/05 v. 11.1.2006Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 11 Abs. 2 ArbZG enthält eine Rechtsgrundverweisung unter der Voraussetzung von
Arbeit an Sonn- und Feiertagen, keine Rechtsfolgenverweisung. Ein Arbeitnehmer,
der an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit leistet, kann einen Zuschlag verlangen.
Ein Arbeitnehmer, der tagsüber an Sonn- und Feiertagen arbeitet, kann keinen
Zuschlag verlangen, wenn er nicht anderweitig (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag)
geregelt ist.
PM 1/06
5 AZR 628/04 v. 1.2.2006
Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
Liegt eine Bruttolohnvereinbarung dem Arbeitsverhältnis zu Grunde, trägt der
Arbeitnehmer die Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann
diese auch bei geringfügig Beschäftigten vom Lohn abziehen.
PM 6/06
IndividualarbeitsrechtZahlungs- und Leistungsansprüche
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
5 AZR 549/05 v. 26.4.2006Sittenwidrige Vergütung an Privatschulen
Die Sittenwidrigkeit der Vergütung ist nicht nur durch ihre Höhe definiert, sondern auch
durch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens. Erhält eine
Privatschule einen staatlichen Personalkostenzuschuß in Höhe von 96 % der
Personal-kosten einer vergleichbaren staatlichen Schule und ist
Genehmigungsvoraussetzung für die Schule eine Vergütungshöhe von mindestens
75 % der vergleichbaren Gehälter im öffentlichen Dienst, ist eine Vergütung,
welche diesen Prozentsatz unterschreitet, sittenwidrig.
PM 28/06
9 AZR 500/05 v. 11.4.2006
Bonusmeilen als Angestellter
Gelangt ein Mitarbeiter im Rahmen seiner dienstlichen und vom Arbeitgeber bezahlten
Flugreisen in den Genuß eines Bonussystems, so hat er diese Bonusleistungen an
den Arbeitgeber gem. § 667 2.Var. BGB herauszugeben.
PM 23/06
IndividualarbeitsrechtZahlungs- und Leistungsansprüche
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
8 AZR 568/05 v. 28.9.2006Aufklärungspflichten der Konzernmutter gegenüber Arbeitnehmern eines
Tochterunternehmens
Erwirbt der Arbeitnehmer eines Tochterunternehmens wegen des beabsichtigten
Börsenganges der Konzernmutter auf deren Angebot hin vorab nicht
börsennotierte Aktien, so ist diese nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf
hinzuweisen, daß er die Aktien bei Absage oder Verschiebung des Börsenganges
nicht zurückgeben kann.
PM 60/06
IndividualarbeitsrechtZahlungs- und Leistungsansprüche
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
IndividualarbeitsrechtUrlaub, Urlaubsabgeltung
9 AZR 626/05 v. 15.11.2005
Urlaubsanspruch einer „selbständigen Nachtwache“
Arbeitet eine Nachtwache in einer Klinik solcherart, daß die Klinik den Nachtwachen
die Dienstplangestaltung selbst überlässt und nur die geleistete Arbeit vergütet, ist
diese Nachtwache jedenfalls eine arbeitnehmerähnliche Person und hat Anspruch auf
Freistellung unter Vergütung im Sinne eines Urlaubs. Die Nachtwache ist mit einem
Arbeitnehmer vergleichbar tätig und wirtschaftlich abhängig von der Klinik. Es kann in
Hinblick auf Urlaubsansprüche dahinstehen, ob es sich tatsächlich um eine
Arbeitnehmerin handelt.
PM 69/05
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
IndividualarbeitsrechtUrlaub, Urlaubsabgeltung
9 AZR 11/05 v. 14.3.2006
Freistellung in Verrechnung mit dem Urlaubsanspruch
Eine Freistellung durch den Arbeitgeber zur Verrechnung mit dem Urlaubsanspruch
ist unwiderruflich, wenn sich der Arbeitgeber den Widerruf nicht ausdrücklich
vorbehält. Er braucht die Unwiderruflichkeit daher nicht ausdrücklich zu erwähnen.
PM 17/06
9 AZR 669/05 v. 24.10.2006
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
DerAnspruch auf den gesetzlichen Zusatzurlaub eines schwerbehinderten Arbeit-
nehmers besteht zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch, nicht
zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
PM 64/06
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
6 AZR 631/05 v. 18.5.2006
Überbrückungsbeihilfe und vorgezogenes Altersruhegeld
Eine tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe für entlassene Arbeitnehmer, die mit der
Möglichkeit des Arbeitnehmers endet, ein vorgezogenes Altersruhegeld zu
beantra-gen, diskriminiert nicht die Frauen, weil diese früher Altersruhegeld,
wenn auch mit Abstrichen, beantragen können. Bei der vorgezogenen Rente für
Frauen handelt es sich um eine Begünstigung, die mit gewissen Nachteilen
verknüpft ist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Tarifvertragsparteien
sind nicht verpflichtet, diese Nachteile zu kompensieren.
PM 34/06
IndividualarbeitsrechtGleichbehandlung
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
10 AZR 439/05 v. 20.9.2006Wettbewerbsverbot in der Ausbildung
Auch ein Auszubildender darf für die Dauer seines Ausbildungsverhältnisses keinen
Wettbewerb zu Lasten des Ausbildungsbetriebes betreiben
PM 58/06
10 AZR 407/05 28.6.2006Nachvertragliches Wettbewerbsverbot auch bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Ein wirksam vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit entsprechend
vereinbarter Karenzentschädigung gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis
noch in der Probezeit beendet wird. Auch dann kann dem Mitarbeiter eine
Karenzentschädigung zustehen.
PM 44/06
Individualarbeitsrechtdiv. Entscheidungen
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
9 AZR 229/05 v. 13.6.2006Berufliche Rehabilitation – stufenweise
Wiedereingliederung
Ein Wiedereingliederungsanspruch setzt eine Bescheinigung des behandelnden
Arztesüber den jeweiligen Grad der Belastbarkeit,und die Dauer der Stufen
sowie eine Prognos über den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit im Sinne eines
Wiedereingliederungsplanes voraus, vgl. § 74 SGB V.
PM 39/06
9 AZR 176/06 v. 21.11.2006
Schwerbehinderung und Mehrarbeit
Schwerbehinderte haben gem. § 124 SGB IX Anspruch darauf, von Mehrarbeit
freigestellt zu werden. Seit dem 1.1.2004 ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und
daher auch bei der Beurteilung zu berücksichtigen, ob die gesetzliche Arbeitszeit
von acht Stunden überschritten wird, d.h. Mehrarbeit vorliegt. Abweichende
tarifliche oder tarifvertragliche Regelungen sind unwirksam.
PM 72/06
Individualarbeitsrechtdiv. Entscheidungen
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Schwerin
5 AZB 36/06 v. 8.11.2006Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
und dem Leistungserbringer aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten (Ein-Euro-Job)
Für Rechtsreitigkeiten zwischen dem erwersfähigen Hilfebedürftigen und dem
Trägerbetrieb für den Ein-Euro-Job sind nicht die Arbeitsgerichte, sondern die
Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
PM 75/06
Individualarbeitsrechtdiv. Entscheidungen
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin1 ABR 50/04 v. 22.11.2005Spruch der Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden (gem. § 85 Abs. 2
BetrVG
Der Schiedsspruch einer Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden muß erken-
nen lassen, welche tatsächlichen Umstände als zu vermeidende
Beeinträchtigungen angesehen werden. Anderenfalls ist er nicht hinreichend
bestimmt und unwirksam.
PM 71/05
10 ABR 42/05 v. 28.6.2006
Zustimmung zur Eingruppierung
Für die Kontrolle der richtigen Eingruppierung ist die vereinbarte wöchentliche Ar-
beitszeit ohne Bedeutung. Unter Hinweis auf diese kann der Betriebsrat die
Zustim-mung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG nicht
verweigern.
PM 45/06
BetriebsverfassungsrechtBeteiligungsrechte
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
BetriebsverfassungsrechtWeiterbeschäftigung
7 ABR 15/06 v. 15.11.2006
Übernahme eines Auszubildendenvertreters
Nach Ende der Berufsausbildung eines Auszubildendenvertreter gilt mit dem Arbeit-
geber ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszu-
bildendenvertreter in den letzten drei Monaten der Ausbildung seine Weiterbe-
schäftigung verlangt, § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Der Arbeitgeber kann sich nicht
auf Unzumutbarkeit berufen, wenn es in dem Betrieb, in dem der Auszubildenden-
vertreter amtierte, eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit
gibt oder eine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht und der Auszubildenden-
vertreter sich zu dieser Tätigkeit bereit erklärt. Der Auszubildendenvertreter kann
sich nicht auf Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Arbeitgebers
beziehen.
PM 70/06
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
Betriebsverfassungsrechtdiv. Entscheidungen
1 ABR 53/05 v. 19.9.2006
Gewerkschaft im Sinne des Betriebsverfassungsrechts
Soweit im Betriebsverfassungsrecht auf eine Gewerkschaft Bezug genommen wird,
sind für diese die gleichen Kriterien anzulegen, wie auch im Tarifrecht und allge-
mein. Vorausetzung ist daher die Tariffähigkeit des Arbeitnehmerzusammenschlus-
ses, die wiederum eine gewisse soziale Mächtigkeit erfordert.
Soweit im Betriebsverfassungsrecht Gewerkschaften eine bestimmte Bedeutung
eingeräumt wird, setzt das genau diese Mächtigkeit vom Sinn und Zweck der
Regelungen her voraus.
PM 57/06
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
TarifvertragsrechtTariffähigkeitTarifzuständigkeit
1 ABR 58/04 v . 28.3.2006
Tariffähigkeit des CGM (Christliche Gewerkschaft Metall)
Für die Tariffähigkeit eines Arbeitnehmerzusammenschlusses reicht es aus, wenn
er in einem nicht unbedeutendem Teil des von ihm beanspruchten Zuständig-
keitsbereiches durchsetzungsfähig ist. Davon ist bei ca. 3000 Anschlußtarifverträ-
gen und 550 eigenständigen Tarifverträgen auszugehen.
PM 19/06
1 ABR 36/05 v. 18.7.2006
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft
Die Bestimmung der Tarifzuständigkeit ist Sache der jeweiligen (hier
Arbeitgeber-)Vereinigung. Sie legt diese regelmäßig in ihrer Satzung fest. Dabei
kann sie diese nicht auf ihre Mitglieder oder auf eine bestimmte Art von Mitgliedern
beschränken. Sonst läge es in der Hand der Mitglieder, die Tarifzuständigkeit durch
Aus- oder Eintritt zu bestimmen.
PM 51/05
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
TarifvertragsrechtTariffähigkeitTarifzuständigkeit
4 AZR 556/05 v. 8.11.2006
Tariflücke - unbewußt oder bewußt
Nur eine unbewußte Tariflücke ist durch Auslegung zu schließen. Soll dies durch
eine Vergütungsgruppe geschehen, die durch einen Ausschließlichkeitskatalog
definiert ist, widerspräche dies dem Willen der Tarifvertragsparteien.
Auch im übrigen sind für eine ergänzende Auslegung Anhaltspunkte dafür
erforderlich, wie die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung gewollt hätten.
PM 66/06
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
1 AZR 460/04 v. 28.2.2006
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb
Aus der grundrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften folgt das
Recht der Gewerkschaften, auch durch Betriebsfremde in den Betrieben
Mitglieder-werbung zu betreiben. Ebenfalls zu beachten ist aber das Grundrecht
des Betriebs-inhabers auf störungsfreien Betriebsablauf undEigentum sowie
Hausrecht. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
PM 13/06
Tarifvertragsrechtgewerkschaftliche Betätigung
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin5 AZR 128/05 v. 9.11.2005Auslegung einer Bezugnahme
Ob in einem Arbeitsvertrag die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag statisch oder
dynamisch sein soll, ist gegebenenfalls auszulegen. Dabei gehen bei einem
Formulararbeitsvertrag Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers.
PM 67/05
5 AZR 351/05 v. 9.11.2005
Bezugnahme mit Einschränkungen
Vereinbart ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber arbeitsvertraglich, Gehaltssteige-
rungen im Tarifvertrag nachzuvollziehen, wenn es sich nicht um eine strukturelle
Änderung handelt, schuldet er eine tarifliche Einmalzahlung dann nicht, wenn
diese Ausdruck einer Strukturänderung ist.
PM 68/05
TarifvertragsrechtBezugnahme, Gleichstellungsabrede
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
4 AZR 536/04 v. 14.12.2005Bezugnahme als Gleichstellungsabrede
Die Bezugnahme des einschlägigen Tarifvertrages im vor dem 1.1.2002 abgeschlos-
senen Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitnehmers ist
gegenüber einem nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer als Gleichstellungsabrede
auszulegen. Geht der Betrieb auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber über, so
ergeben sich für den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die gleichen rechtlichen
Konsequenzen, wie für den tarifgebundenen Arbeitnehmer – Übergang des
status quo auf die individual-rechtliche Ebene.
Für Arbeitsverträge gleichen Zuschnitts, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen
werden, beabsichtigt der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine Änderung der
Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Unklarheitsregelung in § 305 c Abs.
2 BGB.
PM 77/05
TarifvertragsrechtBezugnahme, Gleichstellungsabrede
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
3 AZR 134/05 v. 25.7.2006Dynamische Verweisung im Tarifvertrag
Verweist der Haustarifvertrag eines Unternehmens im ÖPNV auf den entsprechen-
den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit den im Gebiet der Gemeinden
ergänzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung, so ist darin eine
dynamische Verweisung auch in Hinblick auf den bezogenen Tarifvertrag zu
sehen.
PM 52/06
TarifvertragsrechtBezugnahme, Gleichstellungsabrede
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
2 AZR 58/05 v. 2.2.2006Verschlechterung Sonderkündigungsschutz
Ein tarifvertraglicher Sonderkündigungsschutz trägt den immanenten Vorbehalt einer
späteren Änderung in sich, zumindest dann, wenn eine ordentliche Kündigung
nter bestimmten Voraussetzungen immer zulässig blieb und diese
Voraussetzungen angepasst werden.
PM 7/06
4 AZR 486/05 v. 11.10.2006Rückwirkende verschlechternde Änderung
Grundsätzlich können die Tarifvertragsparteien eine tarifvertragliche Regelung
nachträglich und rückwirkend verschlechternd abändern. Voraussetzung ist
allerdings, daß sie damit keinen Vertrauensschutz der tarifgebundenen
Arbeitnehmer verletzen. Das ist dann der Fall, wenn vor Entstehung des
abgeänderten Anspruchs bereits Anzeichen für die beabsichtigte Änderung
vorlagen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
PM 61/06
TarifvertragsrechtVerschlechterung
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
4 AZR 795/05 v. 3.5.2006Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages
Ein Tarifvertrag ist nur insgesamt kündbar. Eine Teilkündigung ist nur dann zulässig,
wenn diese ausdrücklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Dies gilt auch dann,
wenn Teile des Tarifvertrages überholt sind.
PM 30/06
TarifvertragsrechtVerschlechterung
UWE JAHNRECHTSANWALT
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Schwerin
4 AZR 316/05 v. 7.6.2006Tarifvertragliche Residenzpflicht
Die Regelung einer tarifvertraglichen Residenzpflicht eines Hausmeisters, so daß er
den Lebensmittelpunkt in einer Dienstwohnung haben muß, ist zulässig. Dabei ist
al-lerdings auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt abzustellen, nicht auf den
melde-rechtlichen Hauptwohnsitz.
PM 38/06
2 AZR 587/05 v. 6.7.2006
Tarifvertragliche Beschäftigungsbrücke
Eine tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ausgelernte Auszubildende für
mindestens 12 Monate zu übernehmen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
zu verbessern und die Bezugsgröße für Arbeitslosengeld anzuheben, ist dann
zulässig, wenn sie auch Ausnahme- bzw. Härteregelungen enthält, die die
Belange des Arbeit-gebers berücksichtigen. Abweichende Vereinbarungen mit
Auszubildenden sind un-wirksam.
PM 47/06
TarifvertragsrechtWirksamkeit
UWE JAHNRECHTSANWALT
ArbeitsrechtFachanwalt
Schwerin
4 AZR 552/05 v. 25.1.2006Einwirkungspflichten von Spitzenverbänden
Aus von Spitzenverbänden abgeschlossenen Tarifverträgen kann sich die
Verpflichtung ergeben, auf Mitgliedsverbände einzuwirken, bestimmte
Tarifverträge abzuschließen. Der Umfang der Einwirkungspflicht ergibt sich direkt
aus dem Tarifvertrag der Spitzenverbände.
PM 5/06
4 AZR 381/05 v. 5.7.2006
Verpflichtung zum Abschluß eines Tarifvertrages
Aus verbindlich festgehaltenen Verhandlungsergebnissen der Tarifvertragsparteien,
die die Zustimmung der jeweiligen Gremien gefunden haben, kann – vergleichbar
mit einem Vorvertrag – die Verpflichtung für die Tarifvertragsparteien erwachsen,
einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen bzw. Einen unvollständig
abgeschlossenen Tarifvertrag zu ergänzen.
PM 46/06
TarifvertragsrechtErzwingbarer Abschluß
UWE JAHNRECHTSANWALT
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Schwerin1 ABR 6/05 v. 24.1.2006Wochenarbeitszeit und Tarifvertrag
Die Ausnahme in § 25 Satz 1 ArbZG für Alttarifverträge ist in europarechtskonformer
Auslegung so zu verstehen, daß die Höchstgrenze von 48 Wochenstunden
Arbeits-zeit gem. § 7 Abs. 8 ArbZG auch für diese Altverträge gilt.
PM 4/06
10 AZR 769/05
Besuchertoilette ohne Zugangskontrolle oder öffentliche Bedürfnisanstalt
Eine Erschwerniszulage für die Reinigung von öffentlichen Bedürfnisanstalten (§ 9
Ziff. 2.5 des Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten im
Reinigungsge-werbe) fällt nicht an bei der Reinigung von Kunden- und
Besuchertoiletten. Toiletten in Flughäfen sind nur für Besucher und Kunden und
keine öffentlichen Bedürfnisan-stalten.
PM 69/06
TarifvertragsrechtDiv. Entscheidungen
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Arbeitsrechtliche Runde für Arbeitgeber/Personalleiter
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