Organisation der Krankenhaushygiene. Wodurch / wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?

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Organisation der Krankenhaushygiene

Wodurch / wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?

Wodurch / wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?

Gesetze, z. B.:• Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI)• IfSG• Unfallverhütungsvorschriften• Medizinproduktegesetz• Medizingeräteverordnung• Mutterschutzgesetz

Hygieneverordnung

in Berlin

geregelt durch:

Verordnung zur Regelung der Hygiene in

medizinischen Einrichtungen

§ 1 Regelungsgegenstand, Verantwortlichkeit (...)

(1) Verordnung regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen in:

1. Krankenhäusern (.....)(2) verantwortlich für die Umsetzung der

Anforderungen ist die Leitung der Einrichtung

§ 2 Anforderung an Bau, Ausstattung

und Betrieb der Einrichtung (1) Leitung ist verpflichtet, für Sicherstellung der

betrieblich – organisatorischen und

baulich – funktionellen Voraussetzung für die Einhaltung der Hygiene zu sorgen

• z. B. ausreichend

Händedesinfektionsmittelspender • Trennung reine / unreine Arbeitsbereiche• Inventar, das feucht gereinigt/ desinfiziert

werden kann

§ 2 Anforderung an Bau, Ausstattung

und Betrieb der Einrichtung

(2) Technische Anlagen mit infektionshygienischem Risiko sind zu warten und regelmäßig zu überprüfen

(3) Bauvorhaben durch Krankenhaushygieniker bewerten;

zuständiges Gesundheitsamt informieren

§ 3 Hygienekommission(1) Einrichtung einer Hygienekommission(2) Mitglieder1. ärztliche Leitung (Vorsitz)2. Vertretung Verwaltung/Geschäftsführung3. PDL4. KH HygienikerIn5. mind. eine Hygienefachkraft6. die hygienebeauftragten Ärzte

+ weitere Fachkräfte der Einrichtung mögl.+ Beratung durch Vertreter Gesundheitsamt

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

1. Hygienepläne (innerbetriebliche

Verfahrensweisen zur Infektionshygiene)

zu beschließen und auf ihre Einhaltung hinzuwirken

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

2. Feststellung des Bedarfs an Hygienefach-

kräften, Krankenhaushygienikern und

hygienebeauftragten Ärzten nach

- Empfehlung KRINKO vom RKI

- nach Risikoprofil der Einrichtung

(Ermittlung durch KH Hygieniker)

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

3. Regelungen für die Aufzeichnung NI und

des Auftretens von Erregern mit

speziellen Resistenzen / Multiresistenzen

erarbeiten

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

4. die Aufzeichnungen (s. o.) bewerten und

Schlussfolgerungen für Prävention und

Antibiotikaeinsatz ziehen

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

5. Maßnahmen zur Erkennung und

Dokumentation von Krankheitserregern,

insbes. mit Resistenzen, festzulegen

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

6. bei der Planung von Baumaßnahmen,

der Beschaffung von techn. Anlagen und

Medizinprodukten sowie der Änderung

von Organisationsplänen mitzuwirken

§ 3 Hygienekommission

(3) Die Hygienekommission hat

7. den einrichtungsinternen Fortbildungsplan

hinsichtlich Hygiene, Infektionsprävention

und Antibiotikaeinsatz beschließen

§ 3 Hygienekommission

(4)

• Der Vorsitz der Hygienekommission obliegt dem ärztl. Leiter

• Der Vorsitzende ruft die Hygiene- kommission mindestens einmal jährl. ein

• Bei besonderen Vorkommnissen,

bes. gehäuftem Auftreten von NI, unverzüglich

§ 3 Hygienekommission

(5) Die Hygienekommission gibt sich eine

Geschäftsordnung

§ 3 Hygienekommission

(6) Über die Sitzungen sind Ergebnisprotokolle zu fertigen.

D. Gesundheitsamt ist auf Verlangen

Einsicht zu gewähren

Protokolle 10 Jahre aufbewahren

§ 4 Hygienepläne in Einrichtungen

(1) Hygienepläne regelmäßig aktualisieren

§ 4 Hygienepläne in Einrichtungen(2) Hygienepläne den Mitarbeitern am

Beginn des Arbeitsverhältnisses, nach jeder Aktualisierung bzw. einmal jährl. zur Kenntnis geben

Einsicht in Hygienepläne muss jederzeit möglich sein

Mitarbeiter sind zu Einhaltung zu verpflichten

§ 4 Hygienepläne in Einrichtungen(3) Einrichtung hat sicherzustellen, dass

auch andere in der Einrichtung tätige Personen die Maßnahmen einhalten

§ 5 Hygienefachkräfte

(1) Jede Einrichtung mindestens eine Hygienefachkraft

Genaue Anzahl nach Bedarf den

Hygienekommission feststellt

§ 5 Hygienefachkräfte

(2) Hygienefachkraft ist, wer

• berechtigt ist Berufsbezeichnung nach

Krankenpflegegesetz zu führen +

• Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene

absolviert hat

§ 5 Hygienefachkräfte(3)

• sind in Fragen der Hygiene zentrale

Ansprechpersonen für alle Mitarb.

• führen infektionsprophylaktische

Maßnahmen durch

• wirken bei der Aufklärung von

Infektionshäufungen mit

§ 5 Hygienefachkräfte(3)

• schulen das Personal (Grundlagen der Krankenhaushygiene + Infektionsprävention)

• führen Begehungen durch (Stat. / Funktionsbereiche)

§ 5 Hygienefachkräfte(4) Hygienefachkräfte unterstehen der

fachlichen Weisung der Krankenhaushygieniker

bzw. der ärztlichen Leitung, wenn kein Krankenhaushygieniker beschäftigt wird

§ 6 Krankenhaushygieniker/in

(1) Jede Einrichtung hat die Mitarbeit mindestens eines Krankenhaushygienikers sicherzustellen

Die genaue Anzahl richtet sich nach dem Bedarf (lt. Hyg. Komm.)

Einrichtungen mit mehr als 400 Betten müssen mind. einen KH Hyg. beschäftigen

§ 6 Krankenhaushygieniker/in(2) Krankenh.-hygieniker kann nur sein,wer1. Anerkennung als Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie hat oder2. eine andere Fachweiterbildung + anerk. a) Weiterbildung Krankenhaushygiene b) Fortbildung Krankenhaushygiene

§ 6 Krankenhaushygieniker/in(3) • Krankenhaushygieniker ermitteln das Risikoprofil der Einrichtung für NI• beraten die Leitung / das Personal über Hygiene, Verhütung + Bekämpf. von NI/ Krankheitserregern mit Resistenzen sowie deren antibiotische Behandlung

§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte

(1) jede Einrichtung (Nr. 1,3) bestellt mindestens einen Hygb....Arzt

• Anzahl richtet sich nach festgestelltem Bedarf

• bei mehreren Fachabteilungen mit hohem Risiko für NI 1 je Abteilung

• jede Einrichtung (Nr. 2,4,5) mit hohem Risiko hat eine Hyg... zu bestellen

§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte

(2) H... kann nur sein wer

• Anerkennung als Facharzt hat +

• anerkannte Fortbildung von mind.

40 Std.(Curriculum Bundesärztekammer)

• H. soll weisungsbefugt sein

§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte

(3) H... dienen in bereichsspezifischen Fragen der Hygiene als zentrale Ansprechpartner für die Mitarbeiter

• analysieren bereichsspezifische

Infektionsrisiken

• unterstützen die Umsetzung der

Hygienepläne

§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte

(4) die H... sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im erforderlichen Umfang freizustellen

§ 8 Übergangsregelung

• bis 2016 kann

- Hygienefachkraft

- Krankenhaushygieniker /in

- hygienebeauftragter Arzt/ Ärztin

eine fachlich geeignete Person ohne

geforderte Aus- / Weiterbildung sein

§ 9 Fortbildung des Personals

(1) HFK, KH-Hyg, Hb Ärzte sind verpflichtet,

sich laufend auf dem aktuellen Stand der

Wissenschaft zu halten +

• einmal jährlich hygienespezifische FB

§ 9 Fortbildung des Personals

(2) übriges Personal FB mindestens einmal

jährlich

§ 10 Klinisch – pharmazeutische Beratung

Leitungen bestellen fachkundige Ärzte die

Ärzte beim Einsatz von Arzneimitteln zur

Bekämpfung von Infektionen beraten

+

bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach

§ 23 IfgG Abs. 4, Satz 2 unterstützen

(Doku Resistenzen + Antibiotika)

§ 11 Erkennung und Dokumentation von Krankheitserregern

Einrichtungen haben sicherzustellen, dass• Pat., von denen ein Risiko für NI, bes.mit

Resistenzen, ausgeht frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden

• Nachweis der Erreger und eingeleitete Schutzmaßnahmen sind in der Akte zu dokumentieren und deutlich zu kennzeichnen

§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u. Antibiotikaverbrauch

(1) Aufzeichnung u. Bewertung von NI, Auftreten von KH-Erregern mit speziellen Resistenzen u. Multiresistenzen sowie d. Antibiotikaverbrauchs n. § 23 Abs. 4 IfsG

haben nach Maßgabe der Empfehlung der KRINKO (Kommission f. Krhs-Inf. u. Infektionsprävention beim RKI)

ART ( Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim RKI)

zu erfolgen

....

§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u. Antibiotikaverbrauch

(1) ....

je nach einrichtungsspezifischen Erfordernissen

sollen mindest. eine d. folgenden Infektionsraten

systematisch erfasst werden

1. postoperative Wundinfektionen

2. beatmungsassoziierte Pneumonie

3. katheterassoziierte Septikämie

4. katheterassoziierte HWI

§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u. Antibiotikaverbrauch

(2) die Daten (s. o.) sind unter Heranziehung veröffentlichter, standardisiert erhobener Vergleichsdaten so aufzubereiten, dass Infektionsgefahren aufgezeigt und Präventionsmaßnahmen abgeleitet und das Hygienemanagement aufgenommen werden können

• Die Aufzeichnungen( ...) sind dem Ges. Amt auf Verlangen schriftlich vorzulegen

• die Ergebnisse sind dem Personal mind. einmal jährlich bereichsbezogen mitzuteilen

§ 13 Akteneinsicht

• die HFK .....haben das Recht, in die Akten der Einrichtung einschl. Patientenakten Einsicht zu nehmen und

• selbst eine Dokumentation zu führen

§ 14 Information aufnehmender Einrichtungen / niedergel. Ärzte

Bei der Verlegung, Überweisung und

Entlassung von Pat. mit resistenten KH-Err.

sind die aufnehmende Einr..../ Ärzte

• über die notw. Maßnahmen zur Verhütung einer Weiterverbreitung der KH-Err. u.

• den Befund zu informieren

• Pat. sind vorab über Informationsweiter-gabe in Kenntnis zu setzen

Wiederholungsfragen

1. Wodurch/ wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?

2. Wer gehört zu Hygienekommission, wer ist der Vorsitzende?

3. Welche Aufgaben hat die Hygienekommission?

4. Welche Aufgaben hat die Hygienfachkraft?