Post on 07-Feb-2018
PICTOGRAMME
Fragen Sie nach den VDE- / UL-Zertifizierungen
AL Aluminium, N = naturanodisiert, P = pressblank, C = elektrostatisch pulverbeschichtet in Standardfarben (s. Tabelle Color)P Porzellan, halogenfrei MS Messing CU Kupfer
E1 Werkstoff Nr.: 1.4016Edelstahl Rostfrei
E2 Werkstoff Nr.: 1.4310E3 Werkstoff Nr.: 1.4301, 1.4303
E5 Werkstoff Nr.: 1.4571E6 Werkstoff Nr.: 1.4529
E4 Werkstoff Nr.: 1.4401, 1.4404 E7 Werkstoff Nr.: 1.4547E8 Werkstoff Nr.: 1.4430E9 Werkstoff Nr.: 1.4362
StahlB Stahl, blankV Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50961/50979 und DIN EN ISO 2081, blaupassiviert
G Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50961/50979 und DIN EN ISO 2081, dickschichtpassiviert
S Stahl, bandverzinkt nach DIN EN 10346
F Stahl, tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 (Ersatz für DIN 50 976), Verbindungselemente: tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 10684
Stahl, schwarz brüniertSB
In der EAN-Spalte ist der 6-stelligen Nummer jeweils folgende Konstante voranzustellen: 40 (für Deutschland) 13339 (für Niedax). Beispiel: EAN für TK 60.85 = 40 13339 183708
0914
F8 Stahl, mechanisch verzinkt/passiviertHochwertiges Beschichtungsverfahren. Die Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühtest nach DIN EN ISO 9227 (ASTM-B117-90) beträgt mind. 500 Std.
F9
F10
Stahl, mechanisch verzinkt/passiviertHochwertiges Beschichtungsverfahren. Die Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühtest nach DIN EN ISO 9227 (ASTM-B117-90) beträgt mind. 600 Std.
Stahl, galvanisch verzinkt/passiviertZinkauflage von 5 Mikron Dicke, elektrolytisch aufgebracht und klar passiviert nach BS EN 12329 2000 FE/ZN5//A.
F6 EigenfarbeUnbehandelt und nicht korrosionsgeschützt.
F7 Stahl, kunststoffummanteltEVA (Äthylenvinyalkohol Copolymer-Kunststoff, Levasint ®), brandgeprüft nach DIN 4102.
F1 Stahl, galvanisch verzinkt/chromatiertZinkauflage von 8-12 Mikron Dicke, elektrolytisch aufgebracht und durch Chromatieren nachbehandelt. Die Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühtest nach DIN 50021 (ASTM-B117-90) beträgt ca. 72 Std.
F2 Stahl, tauchfeuerverzinktZinkauflage von 50-70 Mikron Dicke, im Schmelztauchverfahren aufgebracht.
F3 Stahl, rostfrei (Werkstoff Nr. 1.4401 [316])Geeignet zur Anwendung im Innen- und Außenbereich in feuchter und schwach korrosiver Umgebung.
F5 MessingZur ausschließlichen Verwendung in Innenräumen.
F4 Stahl, lackiertDekorlack zum Einsatz in trockenen Innenräumen in korrosionsarmer Umgebung.
Befestigungszubehör
Informationen
Neu im Sortiment
Montageanleitung
Montagehinweis
Schnelle Montage
Kantenhöhe in mm
Seildurchmesser in mm
Rohrdurchmesser in mm
Deckelöffnung und Tiefe in mm
Auslaufmodell
Halogenfrei
Silikonfrei
KunststoffK01 PA - Polyamid, halogenfrei
K02 PS - Polystyrol, schlagfest, halogenfrei
K03 PE - Polyethylen, halogenfrei
K04 PP - Polypropylen, halogenfrei
K05 PC - Polycarbonat, halogenfrei
K06 SBR/NBR - Styrol-Butadien-Nitril-KautschukK07 CR - Neoprene (Chloroprene-Kautschuk), halogenhaltig
K08 NBR - Nitril-Butadien-KautschukK09 PVC-hart - Polyvinylchlorid, hart, halogenhaltig
K10 PVC-weich - Polyvinylchlorid, weich, halogenhaltig
K11 ABS - Acrylnitril-Butadien-Styrol, halogenfrei
K21 PUR - Polyurethane
K13 PC/ABS - Polycarbonat/Acrylnitril-Butadien-StyrolK14 POM - PolyacetalK15 SBR - Styrol-Butadien-KautschukK16 CR/NBR - Chloroprene/Nitril-Butadien Kautschuk, halogenhaltig
K17 CR/SBR - Chloroprene/Styrol-Butadien-Kautschuk, halogenhaltig
K18 TPE - Thermoplastische ElastomereK19 FS 31 - Formstoff 31, (Phenolharz)K20 SI - Silikonkautschuk
K22 PET - Polyethylenterephthalat, halogenfrei
K12 ASA - Acrylsäureester-Styrol-Acrylnitril-PfropfcopolymerK23
K23
UP-GF - glasfaserverstärkter Polyester, halogenfrei
Epoxid PolyesterharzbeschichtungC1
E10 Werkstoff Nr.: 1.4307E11 Werkstoff Nr.: 1.4034
FG
COLOR Stahl, bandverzinkt und elektrostatisch pulverbeschichtet
Stahl, Geomet ® verzinkt
CDV
© 2014 Niedax GmbH & Co. KG, Linz/Rhein. Änderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stahl, drahtverzinkt nach DIN EN 10244-2
C R W L WA N PModell-Nr. um reinweiß cremeweiß lichtgrau weißaluminium Aluminium AluminiumFarbkennbuchstaben RAL 9010 RAL 9001 RAL 7035 RAL 9006 naturanodisiert pressblankergänzen ab Lager lieferbar A n d e r e R A L - F a r b t ö n e a u f A n f r a g e . F ü r e v e n t u e l l e F a r b a b w e i c h u n g e n ü b e r n e h m e n w i r k e i n e H a f t u n g .
STANDARDFARBEN ALUMINIUMOBERFLÄCHE
BRO NX TOL_2014_Umschlag.indd 2 18.09.2014 15:34:57
Tolmega wurde 1960 in Frankreich gegründet und gehört seit Anfang 2010 zur NIEDAX
GROUP. Das Unternehmen Niedax bietet nun ein Gitterrinnen-System von Tolmega an,
das überwiegend in der Industrie zum Einsatz kommt. Entsprechende Edelstahl-Versionen
fi nden dabei in Bereichen der Lebensmittelverarbeitung oder auch in Chemiebetrieben
ihren Einsatz, da das Material den besonderen Anforderungen entspricht.
Bedingt durch eine Drahtstärke von bis zu 6 mm verfügen die Produkte über eine stabile
Bauweise und halten daher hohen Belastungen stand. Viele schraubenlose System-
Zubehörteile ermöglichen eine schnelle und einfache Art der Montage.
Schnell und stabil verlegt
2
GITTERRINNEN-SYSTEM
GitterrinneU-förmig, verstärkte Ausführung aus Stahldrähten, punktgeschweißt
Befestigungsabstand (m)
Bel
astu
ng q
(kN
/m)
Die im Diagramm aufgeführten Belastungsangaben sind unabhängig von der Lage der Verbinder.
Verbinder bitte gesondert bestellen.
Belastungsdiagramm: q = gleichmäßig verteilte Kabellast (geprüft nach DIN EN IEC 61537)
GTS 30.050 V
30 50GTS 30.070 V 30 70GTS 30.100 V 30 100GTS 30.150 V 30 150GTS 30.200 V 30 200GTS 30.300 V 30 300GTS 30.050 E3
30 50GTS 30.070 E3 30 70GTS 30.100 E3 30 100
V
VVVVVE3
E3E3
Modell-Nr. HöheH
BreiteB
innen
mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
058334049271058365058372058389058396049257058341058358
Gewichtin kg
pro 100
m
38,470,052,666,881,1
109,541,170,056,3
GitterrinneU-förmig, aus Stahldrähten, punktgeschweißt
Verbinder bitte gesondert bestellen.
GT 35.040 V
35 40GT 35.040 F
35 40GT 35.040 E3
35 40
V
F
E3
Modell-Nr. HöheH
BreiteB
innen
mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m
EAN
049325057917057894
Gewichtin kg
pro 100
m
303230
3
GitterrinneU-förmig, verstärkte Ausführung aus Stahldrähten, punktgeschweißt
Befestigungsabstand (m)
Bel
astu
ng q
(kN
/m)
Die im Diagramm aufgeführten Belastungsangaben sind unabhängig von der Lage der Verbinder.
Verbinder bitte gesondert bestellen.
Belastungsdiagramm: q = gleichmäßig verteilte Kabellast (geprüft nach DIN EN IEC 61537)
GTS 54.050 V
55 50GTS 54.070 V 55 70GTS 54.100 V 55 100GTS 54.150 V 55 150GTS 54.200 V 55 200GTS 54.300 V 55 300GTS 54.400 V 55 400GTS 54.050 F
55 50GTS 54.100 F 55 100GTS 54.150 F 55 150GTS 54.200 F 55 200GTS 54.300 F 55 300GTS 54.400 F 55 400GTS 54.050 E3
55 50GTS 54.070 E3 55 70GTS 54.100 E3 55 100GTS 54.150 E3 55 150GTS 54.200 E3 55 200GTS 54.300 E3 55 300GTS 54.400 E3 55 400
V
VVVVVVF
FFFFF
E3
E3E3E3E3E3E3
Modell-Nr. HöheH
BreiteB
innen
mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
058426058440058464058488058518058549058570058419058457058471058495058532058563049288058433049295057245049318058525058556
Gewichtin kg
pro 100
m
62,073,876,290,5
104,7203,4281,168,283,899,5
115,2223,8309,366,4
103,581,796,996,9
222,9270,6
GitterrinneU-förmig, verstärkte Ausführung aus Stahldrähten, punktgeschweißt
Befestigungsabstand (m)
Bel
astu
ng q
(kN
/m)
Die im Diagramm aufgeführten Belastungsangaben sind unabhängig von der Lage der Verbinder.
Verbinder bitte gesondert bestellen.
Belastungsdiagramm: q = gleichmäßig verteilte Kabellast (geprüft nach DIN EN IEC 61537)
GTS 105.100 V
105 100GTS 105.200 V 105 200GTS 105.300 V 105 300GTS 105.400 V 105 400GTS 105.500 V 105 500GTS 105.600 V 105 600GTS 105.100 E3
105 100GTS 105.200 E3 105 200
V
VVVVVE3
E3
Modell-Nr. HöheH
BreiteB
innen
mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
058259058273058280058297058310058327049240058266
Gewichtin kg
pro 100
m
104,7203,4281,1423,4486,8432,0112,2222,9
4
GITTERRINNEN-SYSTEM
Trennstegmit Befestigungslasche
für Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von 100 mm
zur Trennung von Leitungen und Kabel mit unterschiedlichen Funktionen und/oder Spannungen
Verwendbar für: Gitterrinnen GTS...
Befestigungszubehör für den jeweiligen Anwendungsfall bitte gesondert bestellen.
GTW 30 S
23,5GTW 54 S 47,5GTW 54 F
47,5GTW 30 E3
23,5GTW 54 E3 47,5
S
SF
E3
E3
Modell-Nr. HöheH
mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
058938058969058952058921058945
Gewichtin kg
pro 100
m
35,149,850,030,047,0
12
Die Lochungen im Boden ermöglichen eine zusätzliche Befestigung.
Schraubenloser Stoßstellenverbinder
zur Erstellung von Längsverbindungen durchlaufender Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von100 mm
Verwendbar für: Gitterrinnen GTS 54... und GTS 105...
GTVS 25 S
GTVS 25 FG
S
FG
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.
EAN
058877058860
Gewichtin kg
pro 100
St.
9,69,6
16
Schraubenloser Stoßstellenverbindungswinkel
zur Erstellung von Längsverbindungen durchlaufender Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von100 mm
Verwendbar für: Gitterrinnen GTS...
GTVSW 250 V
GTVSW 250 FG
GTVSW 250 E3
V
FG
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
058914058891058884
Gewichtin kg
pro 100
St.
23,023,015,3
12
Universalverbinderzweiteilig
zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von Formstücken
Verwendbar für: Gitterrinnen GT... und GTS...
GRHKM 6X15 V
8.8GRHKM 6X15 F
8.8GRHKM 6X15 E3
70
V
F
E3
Modell-Nr. Festigkeits-klasse
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
012442012435012428
Gewichtin kg
pro 100
St.
1,831,831,82
11 16
Gitterrinnen-Universalverbinder
zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von Formstücken
Verwendbar für: Gitterrinnen GT... und GTS...
GTVM 6X25 V
GTVM 6X25 FG
V
FG
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.
EAN
058853058846
Gewichtin kg
pro 100
St.
22
11
5
Gitterrinnen-Verbindungslasche
zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von Formstücken
Verwendbar für: Gitterrinnen GT... und GTS...
Befestigungszubehör bitte separat bestellen.
GTVL 300 V
GTVL 300 E3
V
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
25 St.25 St.
EAN
058839058822
Gewichtin kg
pro 100
St.
88
11 16
Gitterrinnenlasche
zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von Formstücken
GTL 20 V
GTL 20 FG
GTL 20 E3
V
FG
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
058099058082058075
Gewichtin kg
pro 100
St.
0,60,90,6
11
Gitterrinnen-Gegenlasche
zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von Formstücken
GTL 30 V
GTL 30 FG
GTL 30 E3
V
FG
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
058136058129058112
Gewichtin kg
pro 100
St.
1,51,51,5
11
Gitterrinnen-Aufhängelasche
zur mittigen Abhängebefestigung für Gitterrinnen bis max. 300 mm Breite und mit einem mittigenLängsdrahtabstand von 50 mm
GTL 40 V
GTL 40 FG
GTL 40 E3
V
FG
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
058167058150058143
Gewichtin kg
pro 100
St.
3,63,64,0
17
Gitterrinnenmittenabhängung
zur mittigen Abhängebefestigung für Gitterrinnen bis max. 300 mm Breite
GTM 8 S
S
Modell-Nr. KleinsteVPE
25 St.
EAN
058174
Gewichtin kg
pro 100
St.
4
17
Gitterrinnen-Multiclip
zur variablen Seitenbefestigung von Gitterrinnen bis max. 100 mm Breitezur variablen Bodenbefestigung von Gitterrinnenzur variablen Gewindeabhängung von Gitterrinnen bis max. 300 mm Breite
GTMC 25/50 S
GTMC 25/50 FG
S
FG
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.
EAN
058235058228
Gewichtin kg
pro 100
St.
2,01,9
16
6
GITTERRINNEN-SYSTEM
Gitterrinnen-Universalträger
Verwendbar für: Gitterrinnen GTS 30.050 und GTS 54.050
GTUT 50 S
GTUT 50 FG
S
FG
Modell-Nr. KleinsteVPE
10 St.10 St.
EAN
058815058792
Gewichtin kg
pro 100
St.
7,37,3
15
Gitterrinnen Wand- und Auslegerbefestigung
zur Wandbefestigung von Gitterrinnenzur Befestigung von Gitterrinnen auf Ausleger
GTWAB 50 S
GTWAB 50 FG
GTWAB 50 E3
S
FG
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
058990058983058976
Gewichtin kg
pro 100
St.
2,62,63,0
15
Gitterrinnen-Haltewinkel
zur Wandmontage
Verwendbar für: Gitterrinne GTS 30.070 mit mind. zwei Längsdrähten im Bodenbereich
GRHW 30/60
91,5 71 28S
Modell-Nr. HöheH
LängeL
AbstandA
mm mm mm
KleinsteVPE
20 St.
EAN
939381
Gewichtin kg
pro 100
St.
6,93
Zur Kippsicherung der Gitterrinnen eine Hakenschraube GRSM 6 ... bitte gesondert bestellen.
Gitterrinnen-Abhängebügel
zur zweiseitigen Abhängung mittels Gewindestange
Verwendbar für: Gitterrinnen GT... und GTS... bis max. 6 mm Drahtstärke
GTAB 8 S
S
Modell-Nr. KleinsteVPE
20 St.
EAN
057924
Gewichtin kg
pro 100
St.
7
17
Der Einsatz des Abhängebügels erfolgt an Schnittstellen zwischen Längs- und Querdrahten. ZurSicherung gegen Aushebeln der Gitterrinnen aus dem Abhängebügel kann die Lasche mittels einemSchraubendreher umgelegt werden.
Gitterrinnen-Montagebügel
zur schraubenlosen Wandmontage von Gitterrinnen bis zu einer Breite von 100 mm und mind. zweiseitlichen Längsdrähten, mittige Gewindestangenabhängung von Gitterrinnen bis zu einer Breite von300 mm
Verwendbar für: Gitterrinnen GT... und GTS...
GTMB 65 S
GTMB 65 FG
GTMB 65 E3
S
FG
E3
Modell-Nr. KleinsteVPE
20 St.20 St.20 St.
EAN
058211058198058181
Gewichtin kg
pro 100
St.
8,66,59,0
13 15
7
Hakenschraubeinkl. verzahnter Flanschmutter ähnlich DIN EN 1661
zur Befestigung der Gitterrinnen
GRSM 6 V
6GRSM 6 F
6GRSM 6 E3
6
V
F
E3
Modell-Nr. GewindeM
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.
EAN
280506940554343799
Gewichtin kg
pro 100
St.
1,161,161,15
Flachrundkopfschraube ähnlich DIN 603inkl. verzahnter Flanschmutter
FLM 6X20 G
6 20FLM 6X20 FG
6 20G
FG
Modell-Nr. GewindeM
LängeL
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.
EAN
057948057931
Gewichtin kg
pro 100
St.
0,90,7
Gitterrinnen-Hängestiel und Wandausleger
zur Montage an waagerechten Decken und Wänden
GTTKS 100 S
120 165 1,30GTTKS 150 S 120 215 1,08GTTKS 200 S 120 265 0,86GTTKS 300 S 120 365 0,64GTTKS 100 FG
120 165 1,30GTTKS 200 FG 120 265 0,86GTTKS 300 FG 120 365 0,64GTTKS 100 E4
120 165 1,30GTTKS 150 E4 120 215 1,08GTTKS 200 E4 120 265 0,86
S
SSS
FG
FGFGE4
E4E4
Modell-Nr. HöheH
LängeL
zul. Fbei L/2
mm mm kN
KleinsteVPE
20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
058624967537967544967551058594058655058662058587058631058648
Gewichtin kg
pro 100
St.
32384360324360323840
13
Die Tragfähigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender Verankerung mit dem tragendemUntergrund.
Gitterrinnen-Hängestiel
zur Montage an waagerechten Decken
GTTKS 400 S
170 465GTTKS 500 S 170 565GTTKS 600 S 170 665
S
SS
Modell-Nr. HöheH
LängeL
mm mm
KleinsteVPE
20 St.20 St.20 St.
EAN
058679967568967575
Gewichtin kg
pro 100
St.
718695
13
8
GITTERRINNEN-SYSTEM
Gitterrinnen-Tragkonsole
zur Wand- und Deckenmontage
GTTKSU 100 S
183 165 1,22GTTKSU 150 S 183 215 1,00GTTKSU 200 S 183 265 0,81GTTKSU 100 FG
183 165 1,22GTTKSU 150 FG 183 215 1,00GTTKSU 200 FG 183 265 0,81
S
SS
FG
FGFG
Modell-Nr. HöheH
LängeL
zul. Fbei L/2
mm mm kN
KleinsteVPE
20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
058693058723058747058686058716058730
Gewichtin kg
pro 100
St.
536067536067
12
Die Tragfähigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender Verankerung mit dem tragendemUntergrund.
Gitterrinnen-Tragkonsole
zur Wand- und Deckenmontage
GTTKSU 300 S
183 365 0,64GTTKSU 300 FG
183 365 0,64S
FG
Modell-Nr. HöheH
LängeL
zul. Fbei L/2
mm mm kN
KleinsteVPE
20 St.20 St.
EAN
058761058754
Gewichtin kg
pro 100
St.
8585
12
Die Tragfähigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender Verankerung mit dem tragendemUntergrund.
Gitterrinnen-Tragwinkel
für alle Gitterrinnen mit einem Längsdrahtabstand von 50 mm
GTTW 550 S
544GTTW 3 S 3000GTTW 3 F
3000
S
SF
Modell-Nr. LängeL
mm
KleinsteVPE
20 St.3 m3 m
EAN
967506058785058778
Gewichtin kg
pro 100
St. m/
66,098,590,0
17
Gitterrinnen-Distanzprofil
für alle Gitterrinnen mit einem Längsdrahtabstand von 50 mm
GTZP 30/150 S
GTZP 30/150 F
S
F
Modell-Nr. KleinsteVPE
10 St.10 St.
EAN
059027059010
Gewichtin kg
pro 100
St.
1414
14
Das Profil ermöglicht eine kostengünstige, aufgeständerte Gitterrinnenverlegung.
9
Gitterrinnen-Bodenträger
zur schraublosen Befestigung von Gitterrinnen auf Abstand von Boden oder Decke
GTBT 50 S
GTBT 50 FG
S
FG
Modell-Nr. KleinsteVPE
20 St.20 St.
EAN
057979057962
Gewichtin kg
pro 100
St.
20,822,8
14
Gitterrinnen-Montageplatte
zum schraublosen Anbau von Verteiler- und Abzweigdosen
GTMP 135 S
S
Modell-Nr. KleinsteVPE
10 St.
EAN
058242
Gewichtin kg
pro 100
St.
16
13
Gitterrinnen-Erdungsklemme
für den Anschluss von Potentialausgleichs-/ Erdungsleitungenfür die Verwendung in trockenen Innenräumen
Verwendbar für: Gitterrinnen GT... und GTS...
GTEKM 6X25
Modell-Nr. KleinsteVPE
25 St.
EAN
058068
Gewichtin kg
pro 100
St.
3
Gitterrinnen-Kabelabgangsblech
für Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von 100 mm und/oder einem Längsdrahtabstandvon 50 mmfür Gitterrinnen ab 100 mm Breite und einem max. Drahtdurchmesser von 6 mm
zur schraublosen Montage durch Aufsetzen und Aufschieben
Verwendbar für: Gitterrinnen GTS...
GTKA 50 S
S
Modell-Nr. KleinsteVPE
1 St.
EAN
967483
Gewichtin kg
pro 100
St.
16,5
16
10
GITTERRINNEN-SYSTEM
Deckel für Gitterrinne
Verwendbar für: U-förmige Gitterrinnen GT... und GTS...
Deckelbefestigungsclip GTDC... sind nicht im Lieferumfang enthalten und müssen separat bestelltwerden.
GTD 100 S
100GTD 200 S 200GTD 300 S 300GTD 100 F
100GTD 200 F 200GTD 300 F 300
S
SSF
FF
Modell-Nr. BreiteB
mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
057993058020058044057986058013058037
Gewichtin kg
pro 100
m
55,3114,0200,073,0
124,8220,8
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Gitterrinnen-Deckelbefestigungsclip
zur Befestigung von Gitterrinnendeckel
Verwendbar für: Gitterrinnendeckel GTD...
GTDC 25 E2
E2
Modell-Nr. KleinsteVPE
20 St.
EAN
088379
Gewichtin kg
pro 100
St.
0,4
Gitterrinnen-Bolzenschneider
für ein schnelles und sauberes Schneiden der Stahldrähte
GTBS 500 V
V
Modell-Nr. KleinsteVPE
1 St.
EAN
057955
Gewichtin kg
pro 100
St.
258,8
Montagehinweise
Auslegerbrücke
Auslegerbrücke
SchraubendreherGitterrinnenlängsdraht
Gitterrinnen-längsdraht
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Montagehinweise
zusätzlicheSicherung
Möglichkeit zurzusätzlichen Schraubensicherung
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INFORMATIONEN
Niedax aLLGeMeiNe VeRKaUFS- UNd LieFeRBediNGUNGeN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Niedax geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Niedax unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedin-gungen gelten auch dann, wenn Niedax in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Verkäufe an Verbraucher finden nicht statt.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Niedax zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich nieder- gelegt.
3. Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
II. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN1. Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versendungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.2. Die Preise gelten bei Aufträgen bis 600,- Euro netto ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen über 600,- Euro netto zur geschlossenen Abnahme in einer
Sendung liefern wir frei deutsche Bahnempfangsstation einschließlich Verpackung. Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Auftraggebers.3. Kleinstaufträge unter 100,- Euro netto werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto je Auftrag abgerechnet. Kleinstpackungen bzw. -gebinde
sind auf den Bedarf abgestimmt und werden nur im kompl. Zustand abgegeben. Für Bestellungen, die von den Verpackungseinheiten abweichen, wird pro Anbruch (Packung oder Gebinde) ein Unkostenaufpreis von 5,- Euro netto erhoben.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.5. Bei Lieferungen auf Baustellen treten wir in Frachtvorlage. Die vorgelegten Frachtkosten werden dem Kunden berechnet, wenn frachtfreie Lieferung nicht
gegeben ist.6. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen mit 2 % Skonto
oder binnen 45 Tagen netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei dieser Regelung ist unterstellt, dass unsere Rechnung nicht vor Lieferung versendet wurde. Wurde die Rechnung im einzelnen Falle vor Lieferung versandt, rechnen die Zahlungsziele ab Lieferung.
7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z. B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, an Stelle der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
III. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der zu leistenden Mitwirkung
durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Niedax die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Kommt Niedax in Lieferverzug, ist die Haftung wegen Verzugsschaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, wobei Niedax derartiges Verhalten von Vertretern und Erfüllungs-gehilfen zuzurechnen ist.
3. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm aus dem Lieferverzug Schaden entstanden ist, kann er für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung von je 3,0 %, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte
4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Streik oder Aus-sperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
IV. GEFAHRÜBERGANG, ENTGEGENNAHME, RÜCKNAHME1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden
Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb
aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
3. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.4. Warenrücksendungen müssen mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden. Sonderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Artikel sind
grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungs-
gemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsüber-eignung oder Sicherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige Neben- und Sicherungsrechte aus dem Verkauf und - falls Miteigentum an der Vorbehaltsware besteht - zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
3. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen - so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflich-tung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
4. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch den Kunden verar-beitet, erfolgt jegliche Verarbeitung für uns.
5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir neben der Rücknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials auch zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Besteller ist daraufhin zur Herausgabe verpflichtet.
6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
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Niedax aLLGeMeiNe VeRKaUFS- UNd LieFeRBediNGUNGeN
VI. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.2. Bei Vorliegen eines Mangels ist Niedax zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Nachbesserung gilt mit dem
zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer ebenfalls erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, soweit es sich nicht um Schadensersatz gemäß Ziffer VIII. handelt.
3. Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung werden von Niedax nur getragen, soweit sie erforderlich sind und sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
4. Mängelansprüche bestehen nicht: Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch-barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspru-chung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5. Wir haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
6. Wir haften für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflich-ten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
VII. UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten
hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2. Sofern höhere Gewalt im Sinne von Art. III Nr. 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändert oder auf den Betrieb der Niedax erheblich einwirkt, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Niedax das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
VIII. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden. Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
4. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist des Art. VIII Nr. 2 gilt auch für Maßnahmen der Schadenabwehr, insbesondere Rückrufaktionen.
IX. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND; ANZUWENDENDES RECHT1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Niedax und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus
den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) wird ebenfalls vom Erfüllungsort bestimmt. Niedax ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftsitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand 10/2012
Niedax GmbH & Co. KG. Postfach 1286 . D-53541 Linz/Rhein . Tel: +49 (0) 2644/5606-0 . Fax: +49 (0) 2644/5606-13