Post on 06-Feb-2018
Gewsserverzeichnis
Landesverband Schsischer Angler e.V.- Anerkannter Naturschutzverband -
Ausgabe 20092011
www.landesanglerverband-sachsen.de
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Allgemeine Festlegungen fr das Angeln in der Elbe
Verkehrsbedingte Einschrnkungen/FestlegungenDer Nutzung der Bundeswasserstrae Elbe als internationaler Schifffahrtsweg ist bei der Ausbung der Fischerei Rechnung zu tragen.
Die fischereiliche Nutzung darf der Erfllung der gesetzmigen Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) nicht entgegenstehen. Die Fischereiausbung darf den Zustand der Wasserstrae, den Zustand und den Betrieb der Schifffahrtsanlagen und -zeichen sowie die Schifffahrt nicht beeintrchtigen.
Das Eintreiben von Pflcken und dergleichen in die Bschungen, das auch nur vorbergehende Entfernen von Steinen oder sonstige Beschdigungen der Ufer-deckung sowie das Einwerfen von Steinen und anderen Gegenstnden ins Wasser sind nicht gestattet.
Den Anordnungen der beauftragten Beschftigten der WSV ist Folge zu leisten. Falls im Laufe der Pachtzeit Manahmen hinsichtlich Ausbau, Unterhaltung, Er-neuerung und Betrieb der Wasserstrae nach dem Ermessen der WSV notwendig werden, ist die Fischerei auf dem/den betreffenden Gewsserabschnitt/en vier Wochen nach Mitteilung hierber einzustellen.
Wasserwirtschaftliche Einschrnkungen/FestlegungenDie Bestimmungen bestehender Trinkwasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten.
Die Errichtung, Vernderung oder Beseitigung von Anlagen bedrfen gem. 91 SchsWG der wasserrechtlichen Genehmigung der zustndigen Wasserbehrde.Territoriale Festlegungen der jeweils zustndigen unteren Wasserbehrde sind zu beachten.
Naturschutzfachliche Einschrnkungen/FestlegungenEinzelheiten und Ausnahmen gem der Rechtsverordnung des jeweiligen Schutzgebietes knnen bei den zustndigen Unteren Naturschutzbehrden erfragt werden.
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Informationen zum Gewsserverzeichnis
gewsserspezifischen Regelungen sind zu beachten! Gewsser knnen in der Spalte Zusatz mit einem Buchstabenkrzel mit nachfolgend definierter Bedeutung versehen sein:
Zusatz Bedeutung Erluterung
BHJPS
TW-TS
Bootsangeln gestattetBehindertentauglichJugendgewsserFischereipachtgewsserSchliesystemTrinkwassertalsperre
selbsterklrend siehe Punkt 1.11. der GO siehe Punkt 4.2. der GO siehe Punkt 4.4. der GO Regelungen im Fangbuch beachten! siehe Anlage 2 der GO
Spalte Hauptfischarten: die Abkrzungen sind in Anlage 3 definiert (Wf = Weifisch) Gewssernummer unterstrichen = Eigentumsgewsser des jeweiligen Regionalverbandes
Landkreis Nr Landkreis Nr Grlitz 1 Zwickau 8Bautzen 2 Erzgebirgskreis 9Meien 3 Vogtlandkreis 10Stadt Dresden 4 Nordsachsen 11Schsische Schweiz/Osterzgebirge 5 Leipzig 12Mittelsachsen 6 Stadt Leipzig 13Stadt Chemnitz 7
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Gewsserverzeichnis
Anglerverband Elbflorenz Dresden e.V.
Ausgabe 20092011
Anglerverband Elbflorenz Dresden e.V.Rennersdorfer Strae 1, 01157 Dresden
Telefon: 03 51/3 10 60 81Telefax: 03 51/3 10 62 22
e-Mail: anglerverband-sachsen@t-online.deInternet: www.anglerverband-sachsen.de
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Hinweise zum Angeln in den Gewssern des AVElbflorenz Dresden e.V.
1. Die GPS-Koordinaten nehmen Bezug auf einen Punkt auf der Wasserflche des Gewssers. Der Anglerverband Elbflorenz Dresden e.V. hat alle Angaben sorgfltig recherchiert, es wird aber keine Gewhr bernommen.
2. Zustzliche Verbote und gewsserspezifische Festlegungen knnen fr einzelne Gewsser abweichend zur Gewsserordnung festgelegt werden.
3. Die Hinweise, die am Gewsser durch Ausschilderung vorhanden sind, mssen beachtet werden, auch wenn diese nicht im Gewsserverzeichnis verffentlicht sind.
4. Einige Gewsser sind mit dem Hinweis Eisangeln verboten gekennzeichnet. Es knnen weiter Verbote zum Eisangeln vorhanden sein, diese sind direkt am Gewsser ausgeschildert.
5. Boots-Angeln In folgenden Gewssern ist das Boots-Angeln gestattet: TS Bautzen TS Malter TS Quitzdorf SB Knappensee SB Lohsa Stausee Olbersdorf Restsee Dreiweibern Die Benutzung von Verbrennungsmotoren aller Art ist verboten. Zum Teil sind
Elektromotoren mit rtlich unterschiedlichen Regelungen gestattet. (3,68 KW (5 PS)
6. Im Landschaftsschutzgebiet der Elbe sind nachfolgende Bereiche von Besatzmanahmen und jeglicher Angelei ausgenommen:
Elbe, Los I (Gewsser-Nr. D 10-202) - FND Hilles Lcher, Flurstck Nr. 433, Gemarkung Knigstein und Flurstck Nr. 8 Gemarkung Prossen - FND Elblache bei Strand, Flurstck Nr. 576, Gemarkung Knigstein und Flurstck 170, Gemarkung Oberrathen
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Elbe, Los II (Gewsser-Nr. D 03-201) - geplantes FND Wesenitzmndung und Elblachen Pratzschwitz - NSG Pillnitzer Elbinsel - FND Stetzscher Lachen
Elbe, Los III (Gewsser-Nr. D 04-201) - NSG Gauernitzer Elbinsel - geplantes FND Scharfenberger Heger - FND Rehbocklache - geplantes FND Elbufer Nieschtz und das Elbufer bei Niedermuschtz
Elbe, Los IV (Gewsser-Nr. D 08-201) - geplantes FND Elbhafen Althirschstein - geplantes FND Elblachen bei Boritz - geplantes FND Elblachen zwischen Riesa und Leutewitz - geplantes FND Weichholzauenwald bei Riesa Ghlis - geplantes FND Elblache Moritz - Elbhafen Promnitz - geplantes FND Elblache Lorenzkirch - geplantes FND Elblache am Nixstein bei Strehla - Geplantes FND Elbauwald bei Kreinitz (Anlage 7 Nr. 3) zwischen Flusskilometer 117,4 und 117,8 - geplantes FND Elbheger bei Trebnitz - geplantes FND Elbbuhnen bei Lnig (Anlage 7 Nr. 1) zwischen Flusskilometer 120,8 und 121,2 (Preuische Stationierung)
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Hinweise und Besonderheiten:
Talsperre Bautzen D 01 - 101
1. Wasserwirtschaftliche Einschrnkungen/FestlegungenGesperrt fr die Fischereiausbung sind die mit Bojen in ca. 30 m Abstand von Absperrbauwerken und allen sonstigen Betriebseinrichtungen markierten Gewsserbereiche. Das Uferbetretungsrecht wird in folgenden Bereichen vollstndig eingeschrnkt:
Talsperre Bautzen
Angeln verboten
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- eingezunte Bereiche der Landestalsperrenverwaltung;- Bschungen des Dammes an der Vorsperre Oehna und der Brcke zum
Entlastungsbauwerk;- Steilufer im Bereich Oehna (von Westseite Vorsperre Damm bis Gelnde
Seesport e.V.)- die Halbinsel Lubasberg vollstndig
Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist verboten.
Folgende Sonderbestimmungen gelten bis auf Widerruf weiter:
1. Raubfischangeln mit totem Kderfisch bzw. Teile davon ist verboten.2. Die Benutzung der Spinnangeln mit Kunstkder ist erlaubt, auer im Zeitraum
vom 01.01.31.05. jeden Jahres.3. Pro Angeltag ist die Entnahme von nur einem Hecht oder einem Zander gestattet.4. Das Mindestma fr die Fischarten Hecht und Zander betrgt 60 cm.5. Gefangene Fische der Art Blei mssen entnommen und verwertet werden.
2. Naturschutzfachliche Einschrnkungen/FestlegungenAus naturschutzfachlichen Grnden wurde im Bereich des Westufers eine land- und wasserseitige stndige Sperrzone eingerichtet. Die wasserseitige Sperrung wird durch eine Bojenkette markiert, die im Bereich des Petzberges 30 m vom Ufer verlaufen wird und die Dahlowitzer Bucht vollstndig abriegelt.In der Zeit vom 1. Mrz bis 15. Juli eines jeden Jahres ist das Betreten des Steilufers im Bereich Oehna untersagt.
Die fischereiliche Nutzung der Wasserflche hat so zu erfolgen, dass der wichtigste Gnserastplatz in der Oberlausitz erhalten bleibt. Die fischereiliche Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich mit den Freizeit- und Erholungsnutzern.
3. Zustzliche FestlegungenDer Zulaufbereich (Dammkrone und Aussichtsplattform) ist ufer- und wasserseitig fr die Beangelung gesperrt (Bojenkette und Sperrschilder beachten!).
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RCKHALTEBECKEN GDAGewsser-Nr. D 01-115
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Hinweise und Besonderheiten:
Rckhaltebecken Gda D 01 115
1. Wasserwirtschaftliche Einschrnkungen/FestlegungenDie fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergtewirtschaftlichen Zielstellungen untersttzen. Das Gewsser ist ausschlielich auf der Grundlage des natrlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen. Die Gewsserbereiche an Absperrbauwerken (Mindestabstand 20 m) und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind fr jegliche Fischereiausbung gesperrt. Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.Die Dammbschung darf nicht betreten werden.
2. Naturschutzfachliche Einschrnkungen/FestlegungenDer Stauwurzelbereich bleibt auf einer Lnge von 150 m von einerBeangelung ausgeschlossen.Den geltenden naturschutzrechtlichen Magaben ist Rechnung zu tragen.
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TALSPERRE MALTERGewsser-Nr. D 02-101
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Hinweise und Besonderheiten:
Talsperre Malter mit Vorsperre D 02 - 101
1. Wasserwirtschaftliche Einschrnkungen/Festlegungen
Die fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergtewirtschaftlichen Zielstellungen untersttzen. Das Gewsser ist ausschlielich auf der Grundlage des natrlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen.
Die durch Bojen markierten Gewsserbereiche an Absperrbauwerken und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind fr jegliche Fischereiausbung gesperrt.
Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.
Eisangeln ist verboten.
2. Naturschutzfachliche Einschrnkungen/Festlegungen
Den geltenden