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Allianz KörperkaskoDetailpräsentation
Mai 2012
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Agenda
1 Allianz Körperkasko - Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz
2 Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale
3 Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko
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Allianz Körperkasko – Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz
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Eine angemessene BU-Absicherung können oder wollen sich viele nicht leisten.
- Vor allem in Berufsgruppen mit körperlicher Tätigkeit ist das BU-Risiko hoch, aber das Einkommen oft gering.
- Ca. die Hälfte der Beschäftigten sind überwiegend körperlich tätig. (BU-Einstufung den Berufsgruppen C+D)
Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkungvon körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten sowie schwerer Erkrankung.
Davon ca. 50% in Risiko-Berufsgruppen C+D
4,2 Mio. Beschäftigte
Viele werden durch das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht erreicht
Berufe mit höherem Risiko: Höchster Absicherungsbedarf, aber geringster Zuspruch
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Auch wenn BU nicht passt: trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit
Gesucht wird ein Produkt, das
speziell auf körperlich arbeitende Menschen zugeschnitten ist.
ein attraktives Preis-/ Leistungs-Verhältnis bietet.
die essenziellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten versichert.
je nach Schadenfall eine Rente zahlt, eine Einmalzahlung leistet oder sogar beides kombiniert.
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Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale
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Allianz Körperkasko
Die neue Allianz Körperkasko ist die leistungsstarke und besonders preisgünstige Kombination aus:
einer Versicherung, die bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente leistet.
1 2
Mit diesem herausragenden Leistungsbild erschließen wir bisher ungenutzte Kundenpotenziale!
einer Versicherung, die bei schweren Krankheiten (Dread Disease) eine einmalige Kapitalleistung zahlt.
Weitere Infos
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Allianz Körperkasko
Die Allianz Körperkasko positioniert sich als eigenständiges Produkt innerhalb der Allianz-Produktpalette.
Existenzabsicherung
Die Allianz Körperkasko komplettiert das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann.
Berufsunfähigkeitsvorsorge1 Körperkasko2
NEU
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Leistungsdefinitionen – Was ist wo versichert?
KörperkaskoLeistungsvoraussetzung:
Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten über
zumindest 12 Monate oder
schwere Krankheit
Leistungen:
Rente und Prämienbefreiung bei Verlust einer Fähigkeit
Kapital bei schwerer Krankheit
Existenzabsicherung
BerufsunfähigkeitLeistungsvoraussetzung:
mindestens 50 % berufsunfähig (im zuletzt ausgeübten Beruf) über
zumindest 6 Monate
Leistungen:
Prämienbefreiung
Rente
Merkmale
Beruf und sozialer Status ist abgesichert
keine Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen
Merkmale
körperliche und geistige Fähigkeiten sind abgesichert
körperliche Fähigkeiten im Fokus wegen Zielgruppe „körperlich Tätige“
NEU
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Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser
Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser über zumindest 12 Monate vorliegt:
Körperliche oder geistige Fähigkeiten
Körper Kopf Kümmern
Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren
Leistungsauslöser: Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis
Leistungsauslöser: Pflegebedürftigkeit Sachwalterschaft
Beispiel: Bandscheibenvorfall mit dauerhaften schweren motorischen Ausfällen
Beispiel: Erblindung
Beispiel: Alzheimer
Schwere Krankheiten (Dread Disease)
Krankheiten
Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung
Beispiel: Brustkrebs
Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit ( FOLGE ist versichert)
Eintritt einer dieser Erkrankungen (URSACHE ist versichert)
Monatliche Rente mit PrämienbefreiungEinmalleistung in Höhe einer Jahresrente
Für Details: Auf Hand klicken!
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Leistung, auf die man sich verlassen kann
Entscheidend für die Rentenleistung aus der Allianz Körperkasko ist nicht die Erkrankung oder der Unfall an sich, sondern die Folge aus der Erkrankung oder dem Unfall.
Dabei ist es unerheblich, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht.
Ebenso ist es bei schweren Krankheiten unerheblich, ob die Krankheit die Berufsfähigkeit einschränkt.
Entscheidend für die Beurteilung ist immer ein fachärztliches Gutachten.
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Kurzdefinitionen für körperliche und geistige Fähigkeiten
Kopf1
Kümmern1
Körper1
GleichgewichtssinnDer Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark
gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten
nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.
IntellektDie geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration,
Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten
Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.
SehenDie Sehfähigkeit der VP ist so stark eingeschränkt, dass nur noch ein
Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht.
Pflegebedürftigkeit
Sachwalterschaftvon mindestens 12 Monaten
HörenBei der VP besteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit auf beiden
Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes, die einem Hörverlust von mind. 60dB entspricht.
SprechenDie Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit
der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen
Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann.
AutofahrenDie VP ist aus gesundheitlichen Gründen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Als Nachweis ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig.
ArmgebrauchDie VP ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten.
HandgebrauchDie VP ist mit keiner Hand in der Lage, einen Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubendreher oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen.
Knien oder BückenDie VP ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten.
Gebrauch der Beine Die VP ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder 12 Treppenstufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen.
1 Im Sinne der Bedingungen
Die Rente bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit wird gezahlt, wenn der Verlust der beschriebenen Fähigkeiten und Aktivitäten voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, bzw. mindestens 6 Monate lang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Beides muss fachärztlich nachgewiesen werden.
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Der Eintritt einer schweren Krankheit ist ein erheblicher Einschnitt im Leben. Meist folgt ihr der zumindest zeitweilige oder partielle Verlust des Einkommens. Hier sorgt die Allianz Körperkasko für schnelle Hilfe:
Die Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wird erbracht, wenn die versicherte Person eine der unten stehenden, durch ärztliches Gutachten belegten Krankheiten erleidet und sie 28 Tage lang überlebt.
Treten bei der versicherten Person nacheinander verschiedene versicherte schwere Krankheiten auf, besteht die Leistungspflicht für jede dieser Krankheiten2.
Komponente Einmalleistung
KrebsHier klicken
HerzinfarktHier klicken
SchlaganfallHier klicken
Multiple Sklerose (MS) Hier klicken
KomaHier klicken
QuerschnittslähmungHier klicken
Krankheiten1
1 Über die Links gelangen Sie zu den AVB-Definitionen im Backup
2 Ausnahmen: Wartezeit von 3 Monaten, Herzinfarkt u. Schlaganfall,Details siehe §1.2. AVB
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Leistungsbeispiel 1
Köchin, 29 Jahre
Ereignis
Erkrankt an Multipler Sklerose Starke Muskelschmerzen Kraftlosigkeit
Folge
Sie kann aufgrund der Betroffenheit des Muskel- und Nervenapparates an den Gliedmaßen u. a. keine Schraub-verschlüsse mehr öffnen.
Prämienbefreiung und Rente
Ja, weil die Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit vorliegt (Gebrauch beider Hände).
Einmalzahlung
Ja, wegen schwerer Krankheit (MS).
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Leistungsbeispiel 2
Anlagenmechaniker, 45 Jahre
Ereignis
Quetschung beider Hände durch eine Stahlpresse
Folge
Autofahren mit den geschädigten Händen ist unmöglich geworden, er muss seinen Führerschein zurückgeben
Er muss seinen Beruf aufgeben und arbeitet stattdessen im elterlichen Betrieb in der Auftragsplanung
Prämienbefreiung und Rente
Ja, wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren).
Einmalzahlung
Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.
Weitere Beispiele
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Erweiterte Versicherungsmöglichkeiten Berufe, die in der BU nicht versichert werden können, kann
eine Deckung im Rahmen der Körperkasko geboten werden (z.B. Berufssportler, Künstler)
Oft ist in der Körperkasko eine Annahme ohne Ausschlussklausel (z.B. bei Allergien) oder Zuschläge möglich.
2
Tarifierung:so einfach und so leistungsstark wie möglich
Nur zwei Tarifgruppierungen Risikogruppe 1 (keine/leichte körperliche Tätigkeit):
im Wesentlichen analog der neuen Berufsgruppen A+, A, B und C bei BU
Risikogruppe 2 (schwere körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppe D und E bei BU
1
Erhöhungsrechte Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
Gesundheitsprüfung bei Heirat Geburt eins Kindes Gehaltssprüngen Beendigung der Berufsausbildung u.s.w.
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Technische Details zur Allianz Körperkasko
2 / 4 / 12 - 1% / 2% / 3%Unterjährigkeitszuschlag
G1LLNTarifkürzel
Geschlechtsunabhängige UNISEX-Prämien
Prämien Frauen/Männer
- vorweg: 20% der versicherten Leistung prämienfrei
- laufende Rente steigt jährlich (aktuell 1,25%)
Gewinnbeteiligung
alle verfügbarTarifbereiche
48.000 € jährliche RenteHöchstrente
600 € jährliche RenteMindestrente
65 JahreHöchstendalter (für Versicherungsdauer und Leistungsdauer)
55 Jahre
15 Jahre
Höchsteintrittsalter
Mindesteintrittsalter
- Alter 55
- Leistungsfall Rente
Jährliche Prämienerhöhung um 2, 3 oder 4%
Anpassungsende
Art der Anpassung
Zuwachsklausel Grundfähigkeitsversicherung
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Annahmerichtlinien
Risikoprüfung abhängig von versicherter Jahresrente
bis 12.000,-
Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen
12.001,- bis 25.000,-
Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen
Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet)
Ab Eintrittsalter 41 Hausarztbericht (zentral angefordert) oder Attest (falls kein Hausarzt vorhanden)
über 25.000,-
Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen
Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet)
Ärztliche Untersuchung (Details siehe Tarifbuch)
analog zur BU!
Antragsfragen
Fragebogen
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Welche Rentenhöhe kann versichert werden (analog BU)?
Für Jahreseinkommen über netto EUR 30.000,-, kann Anspruch aus Sozialversicherung mit EUR 12.000,- netto p.a. angesetzt werden. (bis Einkommen von 30.000,- sollte Rente bis EUR 12.000,- ausreichen)
BU-Rente aus Sozialversicherung netto
Summe aller privaten BU und GF - Ansprüche
max. 80 % des Aktiveinkommens netto
Bis zu einer Jahresrente von EUR 12.000,- erfolgt keine Einkommensprüfung. Bestehende Verträge (BU-, Grundfähigkeit) - auch bei Mitbewerbern - werden angerechnet.
Darüber hinaus gilt die Regelung, dass alle Ansprüche aus BU- und Grundfähigkeitsrenten 80% des Nettoeinkommens aus Berufstätigkeit nicht übersteigen dürfen.
Maximale Rente: EUR 48.000,-
Beispielrechnung
Einkommen (netto)
30.000,- p.a.
Max. Absicherung 80%
24.000,- p.a.
Abzüglich Leistung aus SV (netto)-
12.000,- p.a.
Keine bestehenden Absicherungen
Versicherbare Rente
12.000,- p.a.
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Wer ist in der Allianz Körperkasko versicherbar?
Alle im Maklerportal zur Auswahl stehenden Berufe können grundsätzlich versichert werden mit folgenden Ausnahmen:
Pensionist
Polizeibeamter – SondereinheitPolizist (Sprengstoff-, Flug- oder Sondereinheiten)
Soldat (Fallschirmspringer)Soldat (Feuerwerker)Soldat (Kampfschwimmer)Soldat (Minen-/Sprengstoffentschärfung)Soldat (Sonstige)
Stuntman
Journalist (mit Kriegsberichterstattung)Fotojournalist (mit Kriegsberichterstattung)Pressefotograf (mit Kriegsberichterstattung)Kameraleute (mit Kriegsberichterstattung)
Gesundheitszustand
Eintrittsalter zwischen 15 und 55
Rentenhöhe entspricht bedarfsgerechter Absicherung
Aber Vorsicht: Folgende Voraussetzungen sind zu beachten
Auch Berufe, die in der BU nicht (oder nur im Rahmen einer EU) angenommen werden, können versichert werden. z.B.:
Künstler
Musiker
Profisportler
Sporttrainer
Schauspieler
Kellner u. Gastwirte in Nachtlokalen
Piloten
Bergführer
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Prämienbeispiele (1/2)Leistungsdauer immer bis 65
Eintrittsalter 35Rente 1.000,- monatlich
Vers.dauer bis 55
Vers.dauer bis 65
Risikogruppe 1(Künstler, Koch…) 36 47
Risikogruppe 2(Profisporter, Dachdecker,…)
48 61
Eintrittsalter 20Rente 1.000,- monatlich
Vers.dauer bis 55
Vers.dauer bis 65
Risikogruppe 1(Künstler, Koch…) 28 35
Risikogruppe 2(Profisporter, Dachdecker,…) 37 48
Der Tarif enthält keine Stückkosten, dh doppelte Rente bedeutet doppelte Prämie
Gleiche Prämie für Mann und Frau da UNISEX
Kürzere Dauern (v.a. Versicherungsdauer) machen das Produkt noch billiger
Monatsprämien in EUR
Eintrittsalter 50Rente 1.000,- monatlich
Vers.dauer bis 55
Vers.dauer bis 65
Risikogruppe 1(Künstler, Koch…) 63 74
Risikogruppe 2(Profisporter, Dachdecker,…) 83 95
ca. -20% bei abgek. VD
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28 €
36 €
63 €
35 €
47 €
74 €
0
10
20
30
40
50
60
70
80
20 35 50
-20%
-23%
Prämienbeispiele (2/2)Auswirkungen von Eintrittsalter u. Versicherungsdauer
Koch (Risikogruppe 1)Rente 1.000,- Euro monatlichLeistungsdauer bis 65
Versicherungsdauer bis 55
Versicherungsdauer bis 65
-15%
Eintrittsalter
Monatsprämie
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0
20
40
60
80
100
120
140
Prämienvergleich Körperkasko Berufskasko (BU)
AlterKörperkasko
Risikogruppe 1BerufskaskoGruppe "A"
BerufskaskoGruppe "C"
Körperkasko Risikogruppe 2
BerufskaskoGruppe "D"
25 30 33 75 40 102
30 32 38 86 43 117
35 36 44 100 48 136
Ablebensschutz
Prämienvorteil insbesondere bei Risikoberufen
Beispiel:1.000 Euro Monatsrente, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, mtl. Prämie
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Steuerliche Behandlung
Prämien können im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen abgesetzt werden.
Rentenzahlungen werden einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Summe das reservierte Kapital bei Rentenbeginn übersteigen.
Kapitalzahlungen aus der Komponente „schwere Krankheiten“ (Dread Disease) sind steuerfrei.
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Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko
26© Copyright Allianz 04/2012
Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (1/5)
Beruf BUKörper-kasko
Profisportlernicht
versicher-bar
Gruppe 2
Sporttrainer ohne Sportlehrerdiplom
nicht versicher-
barGruppe 1
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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (2/5)
Leistungsbeispiel Profisportler: Marco L (33), Profihandballer,
prallt auf dem Spielfeld mit einem Gegenspieler zusammen.
Die Folge: Er erleidet eine komplizierte Schulter-verletzung. Auch nach OP und langwieriger Reha kann er 12 Monate später noch nicht auf Schulter- und Brusthöhe werfen.
Die Körperkasko zahlt Marco L. eine Rente (Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit), unabhängig von einer sonstigen Berufsausübung.
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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (3/5)
Beruf BUKörper-kasko
Künstlernicht
versicher-bar
Gruppe 1
Musikernicht
versicher-bar
Gruppe 1
Schauspielernicht
versicher-bar
Gruppe 1
… auch für künstlerisch tätige Kunden stellt die Körperkasko eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des Invaliditätsrisikos dar.
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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (4/5)
Leistungsbeispiel Künstler (Schauspieler)
Der Schauspieler und Synchronsprecher Günter W. erleidet einen Schlaganfall. Sein Sprachzentrum ist gestört, er wird von seiner Umwelt nicht mehr richtig verstanden.
Die Körperkasko leistet sowohl eine Einmalzahlung (Schlaganfall) als auch eine monatliche Rente (Verlust des Sprachgebrauchs).
Leistungsbeispiel Künstler (Bildhauerin)
Die Bildhauerin Oksana J. kann wegen schwerer Arthrose in der Schulter ihren rechten Arm nicht mehr über Brusthöhe bewegen.
Die Körperkasko zahlt Oksana J. eine monatliche Rente (Verlust des Armgebrauchs als Folge der Arthrose).
30© Copyright Allianz 04/2012
Beruf BU Körper-kasko
Hausfrau/-mann Gruppe C Gruppe 1
Auch Hausfrauen/-männer können sich nun günstig absichern.
Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (5/5)
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Wenn die BU keine Option ist: Die Allianz Körperkasko als beste aller Alternativen
KörperSchutzPoliceZiel: Einkommen absichern
KörperSchutzPoliceFehlende finanzielle Mittel
Keine Akzeptanz des BU-Preises
diverse Vorerkrankungen
Ergebnis: Allianz Körperkasko
Beratungsgespräch BU
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Allianz Körperkasko
Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.
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Backup
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Antragsfragen für die Allianz Körperkasko
zurück
35© Copyright Allianz 04/2012
Fragen zu Beruf und Einkommen für Renten über 12.000 Euro p.a.
Kommt auch bei BU - Renten zum Einsatz!
zurück
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Leistungsbeispiel 3
Lackierer, 25 Jahre
Ereignis
Asthma infolge von Lösungsmittelallergie
Folge
Kann nicht mehr als Lackierer arbeiten
Prämienbefreiung und Rente
Nein, weil keine Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit auftritt.
Einmalzahlung
Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.
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37© Copyright Allianz 04/2012
Leistungsbeispiel 4
Dachdecker, 55 Jahre
Ereignis
Epilepsie, dadurch ruhende Fahrerlaubnis
Folge
Kein Arbeiten mit Absturzgefahr, kein Führen eines Kfz
Kann nicht mehr als Dachdecker arbeiten
Prämienbefreiung und Rente
Ja, aufgrund der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren).
Einmalzahlung
Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.
Zurück
38© Copyright Allianz 04/2012
Leistungsbeispiel 5
Zimmermann, 34 Jahre
Ereignis
Bandscheibenvorfallmit OP
Chronische Schmerzen
Folge
Keine Überkopfarbeiten, kein schweres Heben, kein Arbeiten bei wechselnder Witterung
Prämienbefreiung und Rente
Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms).
Einmalzahlung
Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.
Zurück
39© Copyright Allianz 04/2012
Leistungsbeispiel 6
Selbständige Friseurmeisterin mit 10 Angestellten, 48 Jahre
Ereignis
Schlaganfall, bleibende Lähmung in der linken Körperhälfte
Grobmotorik eines Arms gestört
Folge
Nach Umorganisation des Betriebes kümmert sie sich um die kaufmännischen Aufgaben des Betriebs – ohne Einkommenseinbußen.
Prämienbefreiung und Rente
Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms).
Einmalzahlung
Ja, weil eine schwere Krankheit (Schlaganfall) vorliegt.
Zurück
40© Copyright Allianz 04/2012
Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (1/2)
Erkrankung Körperkasko Gruppe 1 Berufskasko Berufsgruppe D
Gastritis Prämie/Votum Prämie/Votum
5 Mal in 5 Jahren; keine weiteren Beschwerden, Beschwerden immer kürzer als 4 Wochen
41 € (ohne Zuschlag) 216 € (50 % Zuschlag)
Saisonaler Heuschnupfen Votum Votum
Mit Hypersensibilisierung;keine weiteren Beschwerden, Medikation: Nasenspray
Ohne Klausel Klausel für allergische Atemwegserkrankungen
Bäckerin Eintrittsalter: 30 Endalter: 65 1.000 Euro mtl. Rente
Die Allianz Körperkasko legt andere Annahmerichtlinien zugrunde als die Allianz BU-Tarife. Daher fällt das Votum für den Antragsteller vielfach positiver aus.
41© Copyright Allianz 04/2012
Erkrankung Körperkasko Gruppe 2 BU Berufsgruppe D
Hexenschuss Beitrag/Votum Beitrag/Votum
2 Mal in 3 Jahren; keine weiteren Beschwerden
Ohne Klausel Klausel Wirbelsäule
Bandscheibenvorfall Votum Votum
Beschwerden noch vorhanden; keine weiteren Krankheits-erscheinungen
Klausel Wirbelsäule Klausel Wirbelsäule
Fliesenleger Eintrittsalter: 30 Endalter: 65 1.000 Euro mtl. Rente
Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (2/2)
42© Copyright Allianz 04/2012
Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser(Übersicht)
Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt:
Körperliche oder geistige Fähigkeiten
Körper Kopf Kümmern
Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren
Leistungsauslöser: Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis
Leistungsauslöser: Pflegebedürftigkeit Gesetzliche
Betreuung
Katalog 1 Katalog 2 Katalog 3
Schwere Krankheiten (Dread Disease)
Krankheiten
Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung
Katalog 4
Die Leistungsauslöser dieser vier Kataloge sind auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben
43© Copyright Allianz 04/2012Moatliche
Rentenzahlung
Aktivitäten des Körpers und Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts
1. Leistungspflicht bei Beeinträchtigung einer beschriebenen körperlichen Aktivität oder Fähigkeit der Sinne und des Intellekts von (voraussichtlich) ununterbrochenen 12 Monaten
2. Nachweis der Beeinträchtigung durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befunderhebung
3. Verpflichtung der VP zur Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) und Vornahme zumutbarer Heilbehandlungen (gefahrlos und ohne besondere Schmerzen), die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lassen
Leistungsbeschreibung – Katalog 1 und 2 (Allgemeines)
Als Leistung wird eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Monatsrente bis zum Ende der Leistungsdauerdauer gezahlt und es besteht Prämienbefreiung.
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Körperliche Aktivitäten – Katalog 1
Messbarkeitskriterien
Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein.
Gebrauch der Beine
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen.
Gebrauch eines Armes
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten.
TypischerweiseLeistung bei1
Typischerweisekeine Leistung bei2
fortgeschrittenen Schulter-gelenksarthrosen
ausgeprägten Sehnenerkrankungenund -rissen
Querschnittslähmung Verlust eines Armes Nervenverletzungen durch
Unfälle oder Tumore
Schleimbeutelentzündung Tennisarm Schulterarmsyndrom
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweise keine Leistung bei2
Bandscheibenvorfall mit schweren motorischen Ausfällen
Gelenkschäden nach komplizierten Frakturen mit erheblichen Funktionseinschränkungen
Lähmung/Verlust eines Beines
fortgeschrittenen Lungenerkrankungen (z. B. schweres Asthma)
fortgeschrittener Arthrose eines großen Gelenks
Kreuzbandriss oder sonstigen isolierten Bänderrissen
Meniskusriss Gelenkbrüchen mit nur
geringen Funktionseinschränkungen
mittelschweren Arthrosen einzelner Gelenke
Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.
Die vier K‘s
45© Copyright Allianz 04/2012
Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.
Körperliche Aktivitäten – Katalog 1
Messbarkeitskriterien
Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein.
Gebrauch beider Hände
Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen.
Knien oder Bücken
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten.
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweisekeine Leistung bei2
fortgeschrittenen Arthrosen schweren
Gelenkverletzungen im Beckenbereich
Wirbelsäulenfrakturen mit erheblichen Folgen
M. Bechterew Querschnittslähmung Bandscheibenvorfällen mit
bedeutenden neurologischen Ausfällen
schwerem Rheuma
Bandscheibenvorfall ohne motorischen Ausfall
Rückenschmerzen aufgrund degenerativer Veränderungen
M. Scheuermann
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweise keine Leistung bei2
fortgeschrittener Handgelenksarthrose
schweren Verbrennungen an beiden Händen
schweren Erfrierungen an beiden Händen
Rheuma mit Gelenkzerstörungen
Amputation beider Hände schwerem M. Parkinson
Sehnenscheidenentzündung Karpaltunnelsyndrom Verlust eines Langfingers
Die vier K‘s
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Körperliche Aktivitäten – Katalog 1
Messbarkeitskriterien
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss die Fahruntüchtigkeit bestätigen.
Autofahren
Die versicherte Person ist zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Der Führerschein muss nachweislich aus gesund-heitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt worden sein. Alle Fälle, in denen der Führerschein der versicherten Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen wird oder die versicherte Person auf der Basis bestimmter psychischer Erkrankungen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande ist, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweise keine Leistung bei2
schwerer Epilepsie Schizophrenie Schädelhirntumore Schädelhirnverletzungen schwerem M. Parkinson Demenz
Entzug des Führerscheins wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs
Entzug der Führerscheins aufgrund von Vormerkdelikten
Angststörungen, Depression
Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.
Die vier K‘s
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Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2
Messbarkeitskriterien
Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen Augenarzt.
Sehen
Die Sehfähigkeit der versicherten Person ist so stark eingeschränkt, dass bezogen auf das bessere und vollständig korrigierte Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad, besteht.
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweisekeine Leistung bei2
Sehverlust durch Diabetes Makuladegeneration Netzhautablösung Netzhauttumor hochgradigem Verlust des
Sehvermögens durch Schlaganfall
schweren Verletzungen der Augen
Grauem Star -> kann durch eine einfache OP behoben werden kann
starker Kurz- oder Weitsichtigkeit
Grünem Star
Messbarkeitskriterien
Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein
Sprechen
Die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Diese Beeinträchtigung muss in einem der folgenden Bereiche auftreten: Spontansprache, Nachsprechen, Benennen, Sprachverständnis.
Alle Fälle von psychogenem Sprachverlust oder Sprachverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweisekeine Leistung bei2
Schlaganfall Kehlkopfkrebs (hier auch bei
nicht-metastasierendem) Tumoren im Mund- und
Rachenraum schweren Verletzungen des
Sprechapparates
psychogenem Sprachverlust verwaschener Sprache
Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.
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Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2
Messbarkeitskriterien
Die Schädigung muss durch eine neurologische Untersuchung bestätigt werden.
Gleichgewicht
Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.
Alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit „F" nach ICD-10, wie z.B. Angstattacken, Panikstörungen) sowie aufgrund von Polyneuropathien, die nachweisbar auf langfristigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweisekeine Leistung bei2
Innenohrerkrankungen Menière-Schwindel Schädelbasisbruch Nervenerkrankungen
(Polyneuropathien) schwerem
Schädelhirntrauma
psychogenem Schwindel Höhenangst
Hören
Bei der versicherten Person besteht eine Schallempfindungs-schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 2 kHz, die mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 dB nachweist.
Alle Fälle von psychogenem Hörverlust oder Hörverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Messbarkeitskriterien
Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen HNO-Arzt.
Typischerweise Leistung bei1
Typischerweisekeine Leistung bei2
Knalltrauma mit entsprechendem Verlust der Hörfähigkeit
Trommelfellriss Tumoren der Hörnerven Innen- und
Mittelohrerkrankungen
Tinnitus Hörsturz akuten Mittelohrentzündung Hochtonschwerhörigkeit
Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.
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Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2
Schizophrenie organisch bedingten Psychosen Alzheimer Schlaganfall, Hirnblutung schwerem Schädelhirntrauma schweren Verläufen von Hirn-/
Hirnhautentzündung schwerer Depression
Burn-out Depression angeborener Minderbegabung
Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2
Intellekt
Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.
Messbarkeitskriterien
Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 % der Bevölkerung gehört.
Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.
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Beeinträchtigung aufgrund Pflegebedürftigkeit
Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der nachfolgenden Absätze a) oder b) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden ist. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente mit Ablauf des 6. Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines größeren als dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der im Folgenden genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:
Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
Fortbewegen im Zimmer
- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann.
An- und Auskleiden
- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann.
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.
Waschen, Kämmen oder Rasieren
- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.
Verrichten der Notdurft
- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie
-sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann
-ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil
-der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.
- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
b) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach Absatz a) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann.
Leistungsbeschreibung – Katalog 3
Die vier K‘s
Analog Definition
in der BU
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Beeinträchtigung mit Sachwalterschaft
Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn ein Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden hat, dass für die versicherte Person mindestens 12Monate lang ununterbrochen ein Sachwalter bestellt werden musste oder voraussichtlich bestellt werden muss.
Leistungsbeschreibung – Katalog 3
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Schwere Krankheiten
Die folgenden Krankheiten sind eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen, wenn sie die im Einzelnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Eintritt einer der versicherten schweren Krankheiten ist durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen nachzuweisen.
Leistungsbeschreibung – Katalog 4
Krebs
Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Erstdiagnosestellung gelegen haben.
Zudem muss
- ein solider Tumor ab einer Tumorgröße T2 oder
- ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder
- ein Gehirntumor ab WHO II oder
- Leukämie, Lymphomen in allen Stadien
nachgewiesen werden.
EinmalleistungDie vier K‘s
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Herzinfarkt
Es liegt ein während der Versicherungsdauer akut aufgetretener Infarkt vor, der mit den zum Zeitpunkt des Auftretens geltenden kardiologischen Nachweisverfahren eindeutig belegt worden ist.
Schlaganfall
Es liegt ein Schlaganfall mit einem der folgenden Symptome vor, das über mindestens 3 aufeinander folgende Monate vorgelegen haben muss oder voraussichtlich 3 Monate lang vorliegen wird:
- Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie/Hemiparese), Sprachstörungen (Aphasie), Sehstörungen, Schluckstörungen, Epilepsie oder Einschränkung der alltäglichen Fähigkeiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten).
- Kurz andauernde Schlaganfälle, die folgenlos ausheilen (TIA = transitorische ischämische Attacken), gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Krankheiten – Katalog 4
EinmalleistungDie vier K‘s
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Multiple Sklerose
Es liegt eine Multiple Sklerose in folgender Form vor:
Wenn die Erkrankung schubförmig verläuft, müssen
mindestens zwei definierte Schübe und
mindestens eine objektivierbare klinische Läsion (Zerstörung des Nervengewebes) und
ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund (Funktionsbefund der Rückenmarkflüssigkeit) vorliegen.
Wenn die Erkrankung chronisch fortschreitend verläuft, müssen die Symptome mit bleibenden funktionellen Einschränkungen über mindestens 6 Monate kontinuierlich zunehmen und es müssen
mindestens eine objektivierbare klinische Läsion und
ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund und
ein Kernspinbefund über die Vergrößerung der Zerstörungsherde vorliegen.
Die funktionellen Einschränkungen müssen gemäß der Extended Disability Status Scale festgestellt worden sein. Für einen Versicherungsfall müssen sie mindestens der EDSS Stufe 4,5 entsprechen.
Unklare Verdachtsfälle, wie z.B. „klinisch isoliertes Syndrom“ oder „mögliche Multiple Sklerose“ gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Krankheiten – Katalog 4
EinmalleistungDie vier K‘s
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Koma
Es liegt eine schwere Funktionsstörung des Gehirns mit einem Schweregrad von höchstens 8 Punkten nach dem Glasgow-Coma-Scale für die Dauer von mindestens 4 Tagen vor.
Ein „künstliches Koma“ (Langzeitnarkose), das einen zu therapeutischen Zwecken medikamentös herbeigeführten Zustand darstellt, gilt nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.
Krankheiten – Katalog 4
Querschnittslähmung
Es liegt eine Querschnittslähmung vor, bei der die Lähmung bzw. der Verlust der Gebrauchsfähigkeit beider Beine über mindestens 3 Monate vorgelegen hat und nach aktuellem medizinischem Wissensstand voraussichtlich auf Dauer fortbesteht.
EinmalleistungDie vier K‘s
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Kompakte Leistung, schlanker Preis: Prämien der Allianz Körperkasko im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsdeckung
Beitragsbeispiel:1.000 Euro Monatsrente, 12.000 Euro Kapitalleistung, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, monatliche Prämie
Eintrittsalter Prämie Körperkasko Risikogruppe 1Prämie Berufskasko Berufsgruppe C
25 30 € 74 €
30 32 € 85 €
35 36 € 99 €
EintrittsalterPrämie Körperkasko Risikogruppe 2 Prämie Berufskasko
Berufsgruppe D
25 40 € 102 €
30 43 € 117 €
35 48 € 136 €
Köchin
Dachdecker