Post on 13-Apr-2017
„Lassen wir uns nicht zu Terroristen machen!“
Alexander Czadilek (@sankarisan) Werner Reiter (@werquer)
Mitgliederversammlung Rechtshilfe Rapid
• Österreich bekommt einen unkontrollierbaren Inlandsgeheimdienst
• Überwachung ohne richterliche Kontrolle (auch Überwachung von Kontakt- und Begleitpersonen)
• Mangelhafte Definition eines "verfassungsgefährdenden Angriffs“
• Großer Deliktekatalog
• Uneingeschränkte Internetüberwachung
• Einsatz von Peilsendern und IMSI-Catchern
• Einführung eines bezahlten Spitzelwesens
• Gesetz wurde ohne vorhergehende Evaluation bestehender Überwachungsinstrumente verfasst
Krit
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Abstimmung im Nationalrat am 27. Jänner 2016 91 Abgeordnete haben mit JA gestimmt 59 mit NEIN
Staatsschutzgesetz tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft
„Drittelbeschwerde“ FPÖ und Grüne bringen Klage beim Verfassungsgericht ein (unterstützt vom AKVorrat)
• Anwendungsbereich: Gleich wie bei großem Lauschangriff (opt. und akust. Überwachung); Strafmaß mehr als 10 Jahre Freiheitsstrafe oder Vorliegen bzw. Straftaten im Rahmen einer terroristischen Vereinigung oder kriminellen Organisation
• Dringender Tatverdacht
• Strenge Safeguards bei Ermächtigung (aber nach wie vor „Stampiglienbewilligung“)
Alexander Czadilek @sankarisan
alexander.czadilek@akvorrat.at
Werner Reiter @werquer
werner.reiter@akvorrat.at
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