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Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen

8. Dezember 2015

1 / 08.12.2015,

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Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartBeschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt

Rechtliches zur Beschäftigung von Flüchtlingen

2 / 08.12.2015,

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Aufenthaltsstatus

3 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

• Asylberechtigte / Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft

= uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang

• Asylbewerber

• Geduldete

= eingeschränkter Arbeitsmarktzugang

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• Wartefrist – 3 Monate- Keine Beschäftigung möglich- Beginn: Asylgesuch, Erteilung der Aufenthaltsgestattung - Nach Ablauf der Frist: Arbeitserlaubnis für konkrete Beschäftigung

• Arbeitserlaubnis- Beschäftigung grundsätzlich nur mit Genehmigung der

Ausländerbehörde möglich- Vermerk im Aufenthaltstitel- Voraussetzung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Besonderheiten bei Asylbewerbern und Geduldeten

4 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

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• Sofern erforderlich, wird sie erteilt:- wenn keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorliegen,- nach Durchführung einer Vorrangprüfung

• Vorrangprüfung- Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen - Entfällt nach einem Aufenthalt von 15 Monaten

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

5 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

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• Arbeitsmarktzugang- 3 Monate Wartefrist: keine Beschäftigung- 4. bis 15. Monat: Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen - Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen - Nach 4 Jahren: uneingeschränkter Zugang

• Achtung – Sichere Herkunftsstaaten (Anhang II zu § 29a AsylG)- Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien,

Montenegro, Senegal, Serbien- Generelles Beschäftigungsverbot bei Antragsstellung nach 31. August

2015

Besonderheiten bei Asylbewerbern und Geduldeten

6 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

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Pflichtpraktika

Praktika zur Berufsorientierung und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten

Praktika im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

7 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

Praktika

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich; Mindestlohn gilt nicht

Einzelfallabhängig

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich; Mindestlohn gilt nicht

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• Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (MAG) (§ 45 Abs. 1 SGB III)

- Dauer max. 6 Wochen; kein Beschäftigungsverhältnis- Beantragung Arbeitsagentur, keine Arbeitserlaubnis erforderlich- Mindestlohn gilt nicht

• Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III)- Dauer min. 6 bis max. 12 Monate; sozialversicherungspflichtiges

Beschäftigungsverhältnis - Genehmigung Ausländerbehörde, Globalzustimmung der BA- Kein Mindestlohn

Maßnahmen zur Arbeitsförderung

8 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

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• Asylbewerber: Nach Ablauf der 3-Monats-Frist

• Geduldete: Ab dem Tag nach Erteilung der Duldung, sofern kein Arbeitsverbot

• Für den konkreten Ausbildungsplatz ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich

• Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht erforderlich

• Wissenswert: Keine Abschiebung bei jungen und heranwachsenden Geduldeten (unter 21 Jahren) in der Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

9 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

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• Asylberechtigte, Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft - uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang, keine Besonderheiten,

befristete Aufenthaltserlaubnis

• Geduldete vor Vollendigung des 21. Lebensjahres in der Ausbildung: Abschiebungsverbot

Zusammenfassung

10 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,

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Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartBeschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

11 / 08.12.2015,

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Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"

Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringenInformationsveranstaltung

8. Dezember 2015

12 / 08.12.2015,

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Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

IHK, 08.12.2015, Geschäftsführerin Operativ, Frau Käferle

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Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen und Asylberwerbern (Erstanträge) in Baden-Württemberg in den vergangen 12 Monaten

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

Quelle: Integrationsministerium BW

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Ausgangslage in Baden-Württemberg

▬ 2014: 26.000 Flüchtlinge in Baden-WürttembergPrognose 2015: 104.000 (bis 10/2015: 70.096)

▬ 46,9 % aus Syrien (34,6 %), Irak, Iran und Eritrea23,6 % aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina)(Quelle: Integrationsministerium BW, Zeitraum Januar bis Oktober 2015)

▬ 72,7 % männlich, 27,3 % weiblich

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

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Ausgangslage in Baden-Württemberg

▬ Durchschnittsalter: 23,3 Jahre (Vergleich Bevölkerung BW: 43,2 Jahre).Die meisten Flüchtlinge sind zwischen 18 und 34 Jahre alt

▬ Gut ein Viertel der Flüchtlinge (25,9 %) ist minderjährig (Quelle: Integrationsministerium BW, Zeitraum Januar bis Juni 2015)

▬ Berufsabschlüsse: 8% Akademiker, 11% Facharbeiterniveau, 81% keine Ausbildung

▬ 9.871 bei AA und JC (gE) gemeldet; davon 6.391 keine Deutschkenntnisse, 2.668 mit Sprachniveau B1 oder B2, 812 für Ausbildung vorgemerkt (Stand: 12.11.15)

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

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Übersicht Flüchtlinge und Asylbewerber/innen

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

Asylbewerber/innen zunächst illegale Einreise nach Deutschland; Aufenthaltsgestattung während

des Asylverfahrens

Ablehnung Geduldete/r Ausländer/in

Anerkennung Asylberechtigte/r oder Flüchtling

nach 3 Monaten Aufenthalt nachrangiger Arbeitsmarktzugang

Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Beratung, Vermittlung, Förderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt nachSGB II

wäh

rend

des

Asy

lver

fahr

ens

Beratung, Vermittlung, Förderung - SGB III(nach 3 Monaten Aufenthalt + Löschung Nebenbestimmungen)Leistungen nach dem AsylblG

Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen

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Wie können sich Arbeitgeber engagieren?

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

▬ Arbeitgeber stellen Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereit und melden diese unserem Arbeitgeberservice

▬ Arbeitgeber unterstützen die Kompetenzfeststellung - mit Praktika zu den für Beschäftigung üblichen Beschäftigungsbedingungen- Bewertung der vorhandenen Kompetenzen- Maßnahmen beim Arbeitgeber im Rahmen §45 SGB III

▬ Arbeitgeber ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg zum Beispiel- in Teilzeit während Spracherwerb- für Jugendliche begleitend zum Schulbesuch

▬ Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen (bei Verbandsarbeit, Innungen)

▬ Arbeitgeber setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als Mentoren/Mentorinnen ein

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Wie unterstützt die Bundesagentur für Arbeit dabei?

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

▬ Informationsmaterial bereitstellen (Broschüre „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“, Flyer „Sie möchten einen Flüchtling einstellen? Bei uns sind Sie richtig!“)

▬ Beratung von Arbeitgebern - Transparenz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen- Chancen durch die Beschäftigung von Flüchtlingen aufzeigen- Fördermöglichkeiten aufzeigen; Grundlage: erhobene und bewertete Kompetenzen

▬ Unser Arbeitgeberservice vermittelt Ihnen geeignete Bewerber mit Flüchtlingshintergrund

▬ Beschleunigtes Verfahren bei BA-Zustimmungspflicht(Ziel: flächendeckende Nutzung Online-Verfahren durch Ausländerbehörden)

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Wie unterstützt die Bundesagentur für Arbeit dabei?

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

▬ Förderung zur Vorbereitung auf Arbeit durch - Regelinstrumente wie MAG*, EGZ*, FbW* - spezielle Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wie PerF (Perspektive für Flüchtlinge)

▬ Förderung zur Vorbereitung auf Ausbildung durch - Regelinstrumente wie EQ, abH*, BvB*, BaE*, AsA*- spezielle Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wie PerFJu (Perspektive für junge Flüchtlinge) und JuFA (Junge Flüchtlinge in Ausbildung)

Achtung! Asylbewerber/innen haben bei AbH*, BvB*, BaE* und AsA* erst nach Wartezeit Zugang zur Förderung

*MAG: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber *EGZ: Eingliederungszuschuss *FbW: Förderung der beruflichen Weiterbildung

*abH: Ausbildungsbegleitende Hilfen *BvB: Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen *BaE: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen *AsA: Assistierte Ausbildung

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Sprachfördermöglichkeiten für Asylbewerber/innen und Geduldete

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

Stufe 1 („Sprachanfänger“) Stufe 2 („erste Sprachkenntnisse vorhanden“)

Stufe 3 („Arbeitsmarktintegration in Reichweite“)

Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen)

Sprachförderung nach § 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) -91,36 € pro Person

Landesprogramm BW (Ziel: A1) – Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG)

Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1-Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau) – Aufbaukurs mit 300 UE oder Aufbaukurs Beruf mit 400 UE

Integrationskurse des BAMF – Öffnung für Asylbewerber/innen und Geduldete

- Eigenanteil; Kostenbefreiung für Leistungsempfänger möglich

- Umfang: 600 UE Sprachkurs + 60 UE Orientierungskurs

Sonderformen möglich, z.B.: - Alphabetisierungskurse (bis zu 1.260 UE)- Jugendintegrationskurse- Eltern- Hörgeschädigte und Sehbehinderte

ESF-BAMF-Sprachförderung

(ab vorhandenem A1-Niveau) – 730 UE Bisher kaum Kapazitäten für Asylbewerber/innen und Geduldete;

Plan: Aufstockung durch den Bund

Perspektive für Flüchtlinge (PerF) – § 45 SGB III neben Inhalten zur arbeits-marktnahen Aktivierung zusätzlich Fokus auf ergänzenden Spracherwerb.

UE = Unterrichtseinheit/enBA Land BW Bund

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Potential für Ausbildung in der Region Stuttgart

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

▬ 79 VABO* Klassen Stand Mitte November 2015

▬ Ein Großteil der Flüchtlinge ist zwischen 18 und 34 Jahren alt,somit nicht mehr im schulischen System

Hier liegt ein großes Potential für Ausbildung

Agenturbezirk VABO* Klassen

Stuttgart 28

Waiblingen 18

Göppingen 24

Ludwigsburg 9

*VABO: Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse

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Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH

Voraussetzungen für eine gute Integration von FlüchtlingenDr. Verena Andrei (Welcome Service Region Stuttgart)

Unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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• Integration und Willkommenskultur: Was ist das?• Für wen? Begriffe• Voraussetzungen und wichtige Schritte zur

Integration - Soziale Integration, Psychosoziale Betreuung - Sprache: Deutsch lernen- Integration auf dem Arbeitsmarkt- Willkommenskultur im Unternehmen - Welcome Service Region Stuttgart und

Welcome Center Stuttgart- Links

Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration

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• Integration als Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens

• gelungene Integration als Gleichheit verschiedener Gruppen hinsichtlich Eigenschaft und Ressourcen (z.B. auf dem Arbeitsmarkt) , Wertegemeinschaft

Gelingende Integration benötigt:

• Aufnahmegesellschaft: Aufnahmebereitschaft, Akzeptanz, Zugehen auf die Menschen, Verstehen, Wertschätzung

• Flüchtlinge: Bereitschaft zur Integration, sich auf Neues einzulassen, Teil dieser Gesellschaft werden, Geduld

• Strukturen der Integration, Rechtsordnung

IntegrationBegriff

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• Der Begriff Willkommenskultur bezeichnet die Offenheit einer Gesellschaft, eines Unternehmens, einer Bildungseinrichtung, eines Sportvereins oder einer Institution gegenüber Migranten.

• Verschiedene Ebenen:• 1. Demonstration einer positiven Einstellung (Emphathie)• 2. Handlungsebene: Menschen offen begegnen, keinen

Diskriminierungen aussetzen• 3. Die Gesamtheit aller Maßnahmen, durch die die

positive Haltung gegenüber Migranten bei anderen gefördert wird.

WillkommenskulturBegriff

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• Migranten: Zuwanderer, internationale Fachkräfte • EU Zuwanderer• Flüchtlinge (besondere Voraussetzungen)

- Anerkannte Flüchtlinge: Aufenthaltserlaubnis (Asyl gewährt) dürfen ohne Einschränkung arbeiten etc.

- Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung- Personen mit einer Duldung (nach Ablehnung des

Asylverfahrens ist eine Ausreise nicht möglich)

- Gute Bleibeperspektive: Syrer, Iraker, Iraner, Eritrea=besondere Förderung (Sprache, Zugang zu Arbeit)

Willkommenskultur: Für wen?Die rechtliche Dimension, Begriffe

Nach 3 Monaten mit Vorrangprüfung bis 15 Monate ohne Vorrangprüfung in Mangelberufen

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• Soziale Integration (Aufnahmegesellschaft)Unterstützung, Hilfe, Einbeziehen in Aktivitäten, Vereine: durch UNS; Ehrenamtliche, in Unterkünften, in die Gesellschaft; siehe Projekte Flüchtlingsvereine, Freundeskreise Asyl; Netzwerk Bleiberecht (Auswahl an Projekten bei Tagesschau.de)

- Kontakte/Adressen über Landratsämter: Koordinierungsstellen Ehrenamt, Stuttgart: Stadt Stuttgart

Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration

Facebookseiten z.B. https://www.facebook.com/Esslingen.unterstuetzt.Fluechtlinge- Teilhabe: swr- news for refugees

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Psychosoziale Betreuung bei Traumata, Gewalt

• Personen benötigen z.T. professionelle Hilfe• Gesundheitskarte

Wer hilft weiter: - Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und

Vertriebene der Ev. Gesellschaft (PBV)- „Refugio“ für traumatisierte Flüchtlinge

in Stuttgart und Region e.V.Sozialarbeiter in Unterkünften erste Ansprechpartner

- Caritas Stuttgart: 2 psycholog. ausgeb. Betreuer in Unterkünften

- (Ansprechpartner für Personen mit Aufenthalt: Migrationsberatung für Erwachsene/Jugendliche)

• Aber: Anzahl der Plätze zu gering für Bedarf

Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration

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„Start ab Unterbringung in kommunalen Einrichtungen“ • Sprachkurse in Unterkünften durch Ehrenamtliche

• Kommunale Angebote: fördern i.d.R. erste Sprachkurse A1; seit November „Chancen gestalten“- neues Sprachförderprogramm des Landes, hier Grund- und Aufbaukurse einschließlich A1 Kurse möglich

• Integrationssprachkurse: i.d. R. 600 Stunden + 60 in Vollzeit und Teilzeit (5/3-Tage/Woche o. Wochenende) – in vhs, bei weiteren Trägern, Dauer zw. 6-12 Monaten, Abschluss B1, Förderung durch Bund; beinhalten Kenntnisse zu Deutschland, Rechtsstaat im „Orientierungskurs“ 60h

• berufsbezogene Sprachkurse bis B2, C1

• Sprachkursförderung durch Agentur f. Arbeit

Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration - Deutsch lernen

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• Ziel: Qualifizierte Flüchtlinge in qualifizierte Arbeit bringen (braucht Zeit, Unterstützung )

• Einstieg ermöglichen durch Praktika, Einstiegsqualifikationen (Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Agentur!)

• Ausbildung ermöglichen (Kontakt zu Berufsschulen VABO Klassen)

• Beschäftigung ermöglichen

• Ehrenamt, niedrigqualifizierte Tätigkeiten zur Überbrückung

• -> Fragen Sie Ihren Arbeitsgeberservice, Kammern zu Ausbildungen, nehmen Sie Kontakt zu Ehrenamtlichen auf

Willkommensangebote + -strukturenIntegration in Arbeit

"Es gibt keine bessere Integration als durch Arbeit.“(Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Region Stuttgart)

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• Kontakt Agentur für Arbeit- Arbeitgeberservice (Plattformen in Landkreisen im Entstehen koordinierte Anlaufstellen mit wichtigsten Partnern)

• Kontakt Ehrenamtliche Asyl• Ausländerbehörde (Arbeitserlaubnisverfahren)

• Wichtig:- Kontakte aufbauen- Aufenthaltsstatus klären- Beschäftigungsmöglichkeiten klären: Ausbildung

oder Anstellung, Praktika etc.• Ausbildung: Kammern, Berufsschulen,

„Kümmerer“

Linktipp: Siehe Leitfaden Rems Murr (S. 7-8)

BeschäftigungsaufnahmeVorgehen – Prozess - Tipps

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• Offenheit für die Beschäftigung v. Migranten• Unterstützung durch Unternehmensleitung und Kollegen• Gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme

• Was können Sie konkret tun im Betrieb?- Patenprogramm (Mentor/in), Kümmerer- Sprachcoach, Teilnahme an Deutschkursen unterstützen

(Zeit, finanziell)- Einarbeitungsplan- Freundliche Aufnahme sichern (d.h. z.B. Vorabinfo an

Mitarbeiter, Willkommensgruß/-mappe, etc.)- Vernetzung im Unternehmen ermöglichen : z.B. in

betriebsinterne Aktivitäten einbeziehen, z.B. Kantinengruppe, Laufgruppe, Fußballteam etc.

- Interkulturelle Schulung der Mitarbeiter/des Mitarbeiters (Knigge, Do‘s and Dont‘s klar kommunizieren: Was ist deutsche Unternehmenskultur: Pünktlichkeit, Ordnung, Verlässlichkeit etc. )

WillkommenskulturWillkommenskultur in Unternehmen

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• Was können Sie außerhalb des Betriebs konkret tun?

- Kontakte fördern (zu Freundeskreisen Asyl, etc.)- Unterstützung bei Behördengängen- bei der Wohnungssuche helfen- Kinderbetreuung unterstützen- Informationen beim Ankommen: Arzt, Bank, Telefon

• Linktipp Willkommensmappe• http://www.fachkraefte-blog.de/

WillkommenskulturWillkommenskultur in Unternehmen

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• (Erst-)Beratung und Information für- internationale Fachkräfte, Neuzuwanderer +

Flüchtlinge (v.a. mit Bleiberecht+ Kontingentflüchtlinge ohne Anbindung)

• im Welcome Center Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart Sprechstunden in den Landkreisen (BB, LU, ES, GÖP, RM): Informationen zu Ämtern, Sprachkursen, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen, Anerkennung, Arbeiten etc.

- kleine und mittelständische Unternehmen • Welcome Service Region Stuttgart: Lotse und

Erstinformation zu Anwerbung und Integration von Fachkräften sowie Auf- und Ausbau der Willkommenskultur, Austausch Vernetzung

• Netzwerkarbeit für Willkommensstrukturen in Kommunen und Landkreisen der Region

Was können wir anbieten - Welcome Service Region Stuttgart

welcome.region-stuttgart.de

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Welcome Center Stuttgart

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In Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Informationen und Erstberatung rund ums Ankommen, Leben und Arbeiten in der Region Stuttgart

Öffnungszeiten: Montag und Freitag 08:30 bis 13:00 UhrDienstag und Donnerstag 14:00 bis 18:00 [email protected].: 0711 76 16 46 – 40www.welcome-center-stuttgart.de

Besucheradresse: Welcome Center StuttgartCharlottenplatz 1770173 Stuttgart, (Eingang Planie)

Anlaufstelle für alle Neubürger, (potentielle) Zuwanderer, internationale Fachkräfte, Studierende, Absolventen und Angehörige

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- Broschüre Zentralverband des deutschen Handwerks „Flüchtlinge in Berufsausbildung“

- Agentur für Arbeit: Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylsuchende und geduldete Personen;Sie möchten einen Flüchtling einstellen – Bei uns sind Sie richtig (Dez. 2015)

- IHK Region Stuttgart: „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen“

- HWK Region Stuttgart- „Asylbewerber und Flüchtlinge“ Leitfaden- Re

ms Murr (Stand 19.11.2015)

- Berufliche Anerkennung in Deutschland - welcome.region-stuttgart.de (Informationen

Unternehmen, Sprechstundentermine Region)- welcome-center-stuttgart.de

Willkommenskultur Integration in Arbeit – Links

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt und weitere Informationen: welcome.region-stuttgart.de

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Die Schulart VABO

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1. BegriffsdefinitionMöglichkeiten ohne Schulabschluss

VAB: Vorqualifizierung Arbeit und Beruf

Dauer: 1 Jahr

Ziel: a) Erfüllung der Berufsschulpflicht, Berufsorientierung, Förderung der Berufsreife

b) Hauptschulabschluss Ausbildungsverhältnis

VABO: Vorqualifizierung Arbeit und Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen

Dauer: 1 Jahr

Ziel: a) Ankommen im deutschen (Schul-)system

b) Ausbildung von Sprachkompetenz

c) schulische undberufliche Orientierung

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2. Ziele des VABO

a) Ankommen im deutschen (Schul-)System Willkommensatmosphäre schaffen Beziehungen aufbauen

b) Ausbildung von Sprachkompetenz Erwerb von Deutschkenntnissen

Strategien für das Lernen und Verwenden von Sprache Vermittlung von kulturellem Wissen

sprachliche u. soziale Handlungsfähigkeit

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2. Ziele des VABO

c) Schulische und Berufliche Orientierung

berufsbezogene Projekte Übungen in Werkstätten und Laboren bei ausreichend Deutschkenntnissen: Praktika

VABO intendiert keinen Schulabschluss, sondern die gezielte Förderung des Deutschspracherwerbs und die Einbindung in das soziale Leben

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3. Stundentafel: VABO-Klassen 2015/216

Unterrichtsbereiche (Auswahl) Stunden/ Woche (Auswahl)

Deutsch mind. 8Lebensweltbezogene Kompetenz mind. 1Berufsfachliche und berufspraktische Kompetenz

mind. 4

Sprach- und Rechenkompetenz mind. 2Individuelle Förderung mind. 2Gesamte Mindestunterrichtszeit (ohne Praxistag)

30 bis 31

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4. Berufsbildende Schulen mit VABO-Klassen in Stuttgart:

Gewerbliche Schule f. Farbe und Gestaltung (1)Gewerbliche Schule f. Holztechnik (2)Gewerbliche Schule im Hoppenlau (2)Hedwig-Dohm-Schule (4)*Johannes-Gutenberg-Schule (3)Robert-Mayer-Schule (2)Steinbeisschule (2)

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5. Herkunftsländer der VABO-Schüler (Beispiel Steinbeisschule):

VABO1 (14 Schüler):Afghanistan 2Algerien 1Eritrea 5Gambia 1Kamerun 2Pakistan 1Syrien 1Togo 1

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5. Herkunftsländer der VABO-Schüler (Beispiel Steinbeisschule):

VABO2 (21 Schüler):Eritrea 5Gambia 8Irak 2Pakistan 1Somalia 2Syrien 3

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6. Heterogenität im Unterricht

Faktoren:- Herkunftsland - Muttersprache- Kulturelle Sozialisation- Bildungshintergrund / Bildungssozialisation- Vor dem Kurs erworbene Deutschkenntnisse- Berufswunsch / Berufstätigkeit

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7. Umgang mit Heterogenität im Unterricht

• Niveaudifferenzierunga) „Teamteaching“: Klasse wird in Gruppen

unterteilt b) Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaustufen

• individuelle Lernberatung / Zielvereinbarungen mit den Schülern

• Individuelle Berufsberatung u. Hilfe bei der Suche nach Praktikas

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Im Zentrum unseres pädagogischen Denkens und

Handelns stehen die „Neu-“Stuttgarter/innen!!

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Für diese Neu-Stuttgarter/innen suchen wir Praktikumsplätze und

Ausbildungsplätze!!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Angebote der IHK Region Stuttgart

53 / 08.12.2015,

Ausbildungsberatung„Azubi gesucht“

Passgenaue Vermittlung

Ausbildungs-botschafterLehrstellenbörse

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Angebote der IHK Region Stuttgart

54 / 08.12.2015,

I-TEbB+Initiative – Türkische Eltern

bauen Brücken

KAUSA

Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration

Anerkennung /Gleichwertigkeitsfeststellungausländischer Qualifikationen

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Angebote der IHK Region Stuttgart

55 / 08.12.2015,

Trainingskonzept

Betriebliche Integration von Flüchtlingen (IHK)

Kompetenzchecks

Profilcheck für jugendliche Flüchtlinge (IHK)

„Kümmerer“

(Gefördert vom MFW)

Stark für Ausbildung

Qualifizierung für das betriebliche

Ausbildungspersonal

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IHK-Internetangebot: www.stuttgart.ihk.de

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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