Voraussetzungen und Handlungsempfehlungen
für die Erarbeitung eines interkommunalen
Energiekonzeptes der Gemeinden des
Naturparks Dahme-Heideseen
Master Thesis
zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science
im Studiengang Regionalentwicklung und Naturschutz
Vorgelegt am 15.08.2012 von:
Jürgen Bahr, geb. am 04.05.1988 in Rostock
Betreut durch:
Dr. Benjamin Nölting, HNE Eberswalde (FH)
Prof. Dr. Jürgen Peters, HNE Eberswalde (FH)
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung............................................................................................................................................. 1
1.1 Zielstellung und Methodik .................................................................................................................... 2
1.2 Das Kooperationsgebiet ......................................................................................................................... 4
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................................... 6
2.1 Übergeordnete Energiestrategien und -konzepte ...................................................................... 6
2.1.1 Kyoto-Protokoll .......................................................................................................................................... 6
2.1.2 Energiestrategie der Europäischen Union .................................................................................... 6
2.1.3 Energiekonzept der Bundesregierung ............................................................................................. 7
2.1.4 Brandenburger Energiestrategie 2030 ........................................................................................... 8
2.1.5 Biomassestrategie des Landes Brandenburg ............................................................................... 9
2.1.6 Regionales Energiekonzept Lausitz-Spreewald ....................................................................... 10
2.1.7 Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises Dahme-Spreewald ......................... 12
2.1.8 Bedeutung für kommunale Akteure .............................................................................................. 13
2.2 Kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte ...................................................................... 13
2.2.1 Überblick .................................................................................................................................................... 13
2.2.2 Notwendigkeit einer dezentralen Energieversorgung .......................................................... 14
2.2.3 Der kommunale Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung ............................. 16
2.2.4 Anforderungen an Kommunale Energiekonzepte ................................................................... 17
2.2.5 Mögliche Inhalte eines Konzeptes................................................................................................... 19
2.2.6 Prozessgestaltung .................................................................................................................................. 23
2.2.7 Praktische Erfahrungen von Organisationen ........................................................................... 27
2.2.8 Fördermöglichkeiten ............................................................................................................................ 33
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept ............................................................. 37
3.1 Überblick über die Kooperationspartner ..................................................................................... 37
3.1.1 Naturpark Dahme-Heideseen ........................................................................................................... 37
3.1.2 Amt Schenkenländchen ....................................................................................................................... 38
Inhaltsverzeichnis
3.1.3 Gemeinde Heidesee ................................................................................................................................ 39
3.1.4 Stadt Storkow (Mark) .......................................................................................................................... 40
3.1.5 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald .......................................................... 41
3.2 Derzeitige Situation im Kooperationsgebiet ............................................................................... 42
3.2.1 Stand der Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................... 43
3.2.2 Vorhandene Daten ................................................................................................................................. 44
3.2.3 Erwartungen und Bedenken ............................................................................................................. 45
3.2.4 Stärken und Schwächen ...................................................................................................................... 48
3.2.5 Mögliche Handlungsfelder ................................................................................................................. 49
3.2.6 Gestaltung der Zusammenarbeit..................................................................................................... 50
3.2.7 Vorgehensweise ....................................................................................................................................... 52
4 Auswertung ....................................................................................................................................... 54
4.1 Diskussion der Ergebnisse .................................................................................................................. 54
4.2 Handlungsempfehlungen .................................................................................................................... 58
4.3 Methodenkritik ........................................................................................................................................ 62
5 Fazit und Ausblick .......................................................................................................................... 63
6 Zusammenfassung .......................................................................................................................... 64
7 Literatur- und Quellenverzeichnis ........................................................................................... 65
Anhang ................................................................................................................................................... 73
Anhang 1: Exemplarischer Interviewleitfaden .................................................................................. 74
Anhang 2: Übersichtskarte des Kooperationsgebietes .................................................................. 75
Anhang 3: Liste der Anforderungen an Energiekonzepte ............................................................. 77
Anhang 4: Inhalte Energiekonzept (RENplus) und Klimaschutzschutzkonzept (BMU)... 78
Anhang 5: Kurzfassung der Handlungsempfehlungen ................................................................... 79
Danksagung .......................................................................................................................................... 80
Eigenständigkeitserklärung ........................................................................................................... 81
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des Kooperationsgebietes in Brandenburg ..................................................................... 4
Abb. 2: Schema der Kooperationspartner .................................................................................................. 5
Abb. 3: Projektschritte und Bausteine einer Klimaschutzkonzeption .......................................... 24
Abb. 4: Kommunale Klimaschutzakteure mit wichtigen Wechselwirkungen ........................... 25
Abb. 5: Gliederung des Amtes Schenkenländchen ................................................................................ 38
Abb. 6: Gliederung der Gemeinde Heidesee ............................................................................................ 39
Abb. 7: Gliederung der Stadt Storkow ........................................................................................................ 40
Abb. 8: Vorgesehene Arbeitsschritte bis Ende 2012 ............................................................................ 53
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
AG Arbeitsgemeinschaft
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
CCS Carbon Cabage and Storage
CO2 Kohlenstoffdioxid
DIFU Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
DStGB Deutscher Städte- und Gemeinebund
EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung
ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums
EU Europäische Union
EVF EnergieVisionFranken GmbH
FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union
IEKP Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
IfLS Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt am Main
ISEK Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
kW Kilowatt
kWp Kilowatt Peak
MWE Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Brandenburg
PJ Petajoule
PTJ Projektträger Jülich
RENplus Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur
Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur
Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen
der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg
RPG Regionale Planungsgemeinschaft
SAENA Sächsische Energieagentur GmbH
SPA Special Protection Area (Europäisches Vogelschutzgebiet)
ThINK Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH
ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH
1 Einleitung
1
1 Einleitung
„Die Mehrkosten für erneuerbare Energien von heute sind gesicherte Energie,
vermiedene Umweltschäden und niedrige Energiekosten von morgen.“
(Hermann Scheer, Träger des alternativen Nobelpreises)
Die Bestrebungen im Themenfeld Klimaschutz und für den zunehmenden Einsatz
erneuerbarer Energien sind nicht zuletzt durch die Energiewende der Bundesregierung so
allgegenwärtig, wie noch nie. Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt und will bis
zum Jahr 2020 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um
40 % senken (BMWI, BMU 2011). Um dies erreichen zu können, muss Klimaschutz auf
allen politischen Ebenen, von der globalen, bis hin zur lokalen und zudem auch von jedem
einzelnen Bürger aktiv praktiziert werden.
Gerade in den letzten Jahren beginnen deshalb auch immer mehr Gebietskörperschaften,
die künftige Entwicklung der eigenen Energieversorgung und das Management im Bereich
Klimaschutz grundlegend zu überdenken und an nachhaltigen Kriterien auszurichten.
Insbesondere Kommunen haben dabei die Möglichkeit, eine wirklich langfristige, auf die
spezifische Situation und die Bedürfnisse vor Ort angepasste sowie umweltverträgliche
Energiepolitik zu betreiben, an der lokale Akteure in hohem Maße mitwirken und
mitgestalten können. In diesen lokalen Überlegungen lassen sich die Ziele und Strategien
übergeordneter Instanzen mit den eigenen Vorstellungen verknüpfen und in ein effektives
und akzeptiertes Konzept für die Entwicklung der Energieversorgung übertragen.
Grundlage und ein erster Schritt für den Prozess der Transformation des Energiesystems
in Richtung einer Nutzung des Potentials erneuerbarer Energien können Energie- und
Klimaschutzkonzepte sein.
Nachdem über das Brandenburger Förderprogramm RENplus bereits die Erarbeitung
regionaler Energiekonzepte durch die regionalen Planungsgemeinschaften gefördert
wurde, ist seit dem 1. März 2011 nun auch die Erstellung kommunaler Energiekonzepte
förderfähig. Zudem bietet das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative eine Förderung für Klimaschutzkonzepte auf kommunaler Ebene an.
1 Einleitung
2
Im Brandenburger Naturpark Dahme-Heideseen wollen mehrere Kommunen diese
Möglichkeiten der Unterstützung für sich nutzen und planen derzeit die gemeinsame
Erarbeitung eines solchen kommunalen Energie- bzw. Klimaschutzkonzeptes.
1.1 Zielstellung und Methodik
Für die Erarbeitung eines schlüssigen Konzeptes zur regenerativen Energieversorgung
sind eine genaue Grundlagenrecherche und eine strategische Vorgehensweise
unerlässlich. In diesem Themenfeld bewegt sich die vorliegende Arbeit. Sie beinhaltet
neben den grundlegenden Rahmenbedingungen für eine Konzepterstellung auch eine
Darstellung der Herangehensweise im Planungsprozess sowie der Erwartungen und
Bedenken der lokalen Akteure. Die Erkenntnisse werden schließlich in einer Auswertung
zusammengebracht.
Der erste Teil der Arbeit wird den Fragen nachgehen, welche rechtlichen, fachlichen sowie
methodischen Grundlagen und Hintergründe für die Erarbeitung erfolgversprechender
kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte notwendig sind und was diese konkret
beinhalten. Dazu zählt auch die Klärung der Frage, inwieweit sich Inhalte eines
Energiekonzeptes mit denen eines Klimaschutzkonzeptes decken oder ob es zwischen den
verschiedenen Ansätzen bedeutende Unterschiede gibt. Um konkurrierende Zielsetzungen
von Beginn an vermeiden und das kommunale Energiekonzept als einen effektiven
Baustein in eine Gesamtenergiestrategie einbinden zu können, werden zunächst die
wesentlichen Aspekte der Energie- bzw. Klimaschutzstrategien übergeordneter
Planungsebenen angeführt, gefolgt von einer ersten Einschätzung der Bedeutung für die
Arbeit der kommunalen Akteure. Anschließend werden anhand von Leitfäden, Richtlinien
und Fachliteratur der Einbezug der Kommunen in eine nachhaltige Energieversorgung
sowie konkrete Anforderungen und Inhalte für eine kommunale Energie- und
Klimaschutzkonzeption dargestellt. Ferner werden auch Hinweise zur Gestaltung des
Konzeptionsprozesses gegeben. Um hier auch Erfahrungen aus der praktischen Arbeit mit
kommunalen Akteuren einfließen zu lassen, wurden für diesen Teil der Arbeit Interviews
mit externen Planungsbüros und Instituten geführt. Hierfür wurden Interviewpartner
gewählt, die kommunale Klimaschutzkonzepte für Gebiete erarbeiten, welche eine mit
dem Naturpark Dahme-Heideseen vergleichbare Struktur der Kooperationspartner
aufweisen. Die Darstellung der Grundlagen für eine kommunale Energiekonzeption
schließt mit dem Aufzeigen verschiedener Fördermöglichkeiten, die sich grundsätzlich für
das Kooperationsgebiet anbieten würden.
1 Einleitung
3
In einem nächsten Schritt wird der Fokus mehr auf die konkrete Situation vor Ort gelegt.
Hierzu wurden die Kooperationspartner des Projektes zu ihren Erwartungen und
Bedenken hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit im Themenfeld
Klimaschutz, aber auch zu den Stärken und Schwächen der Kooperationsregion, möglichen
Handlungsfeldern sowie der angestrebten Vorgehensweise im Planungsprozess befragt.
Die Auswahl der Interviewpartner war aufgrund noch fehlender Legitimationsbeschlüsse
in den Kommunen auf einzelne Kontaktpersonen der Kooperationspartner beschränkt
(vgl. Kapitel 4.3: Methodenkritik). Die Experteninterviews wurden bevorzugt in Form eines
leitfadengestützten Gesprächs persönlich oder telefonisch geführt und dabei schriftlich
protokolliert. Ein exemplarischer Interviewleitfaden ist dieser Arbeit als Anhang 1
beigefügt. Zum Großteil wurden im Gespräch offene Fragen formuliert und zudem in ihrer
Abfolge nicht zwingend chronologisch gestellt. Diese flexible Gesprächsgrundlage,
kombiniert mit einer teilstrukturierten Befragung, sollte den Interviewten die Möglichkeit
geben, von sich aus erzählen und ggf. auch zuvor nicht eingeplante Themen anreißen zu
können (vgl. ATTESLANDER 2010). Wo die Möglichkeit einer mündlichen Befragung nicht
gegeben war, wurden die Interviewpartner um eine schriftliche Beantwortung gebeten.
Auch wenn die Art und Weise der Interviews dadurch nicht mehr einheitlich war, schien
es doch dringlicher, von möglichst jedem Kooperationspartner Aussagen zu erhalten.
Die Rahmenbedingungen für kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte werden
zusammen mit den Ergebnissen aus den Interviews mit den Kooperationspartnern
schließlich diskutiert und ausgewertet. Wo befinden sich die Akteure auf einem guten
Weg, an welchen Stellen sollten Abläufe verbessert werden und was muss konkret getan
werden, um den Konzeptionsprozess bestmöglich vorzubereiten? Diese Fragen sollen
beantwortet und einige konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung des
Prozessverlaufs gegeben werden.
1 Einleitung
4
1.2 Das Kooperationsgebiet
Nach dem Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen basieren erfolgreiche
Klimaschutzstrategien nicht selten auf einer Kooperation mehrerer Gemeinden oder
Städte, die dadurch zum einen Zeit und Kosten einsparen können, zum anderen aber auch
den intensiven Erfahrungsaustausch für ihre Arbeit nutzen können (DIFU 2011).
Im Kooperationsgebiet, dessen Lage in Abb. 1
dargestellt ist, streben die lokalen Akteure in
diesem Sinne grundsätzlich eine Zusammenarbeit
zwischen dem Naturpark Dahme-Heideseen und
den drei größten Kommunen des Naturparkes an.
Dies betrifft das Amt Schenkenländchen mit allen
darin zusammengeschlossenen Gemeinden, die
Gemeinde Heidesee sowie die Stadt Storkow. Der
größte Teil des Naturparkes ist gleichzeitig auch
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In einem
solchen sind bauliche Maßnahmen, vor allem in
Form von Windkraftanlagen, aber auch in anderen
Bereichen, zum Teil starken Restriktionen unterlegen. Nach gegenwärtigem Stand sollen
daher auch die außerhalb des Naturparkes liegenden Flächen der beteiligten Kommunen
mit einbezogen werden, um in der Erarbeitung von Szenarien grundsätzlich über
Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen erneuerbarer Energien zu verfügen. Für die
Festlegung des Kooperationsgebietes ergeben sich allerdings einige Problematiken. So
erstreckt sich der Naturpark über die Grenze zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald
und dem Landkreis Oder-Spree hinweg und damit auch gleichzeitig über zwei
verschiedene Planungsregionen. Zudem ist die Stadt Storkow, als einzige im Landkreis
Oder-Spree liegende beteiligte Kommune, bereits in die Erarbeitung des integrierten
kommunalen Klimaschutzkonzeptes der Region Beeskow einbezogen. Abgesehen von den
notwendigen planungsregionsübergreifenden Abstimmungen, kann dies zu Problemen bei
der Beantragung von Fördermitteln führen, da sich eine unerlaubte Doppelförderung
ergeben könnte (vgl. Kapitel 2.2.8: Fördermöglichkeiten kommunaler Energiekonzepte). Um
die Stadt Storkow mit ihrem großen Flächenanteil am Naturpark einbinden zu können, die
Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der Planungsregionen (vgl. Kapitel 3.2.3:
Erwartungen und Bedenken) aber möglichst gering zu halten, soll Storkow vorerst lediglich
mit den im Naturpark liegenden Flächen beteiligt werden. Das Problem einer auch dann
Abb. 1: Lage des Kooperationsgebietes in Brandenburg, eigene Darstellung nach LGB 2010
1 Einleitung
5
möglichen Doppelförderung gilt es, in der Auswahl der Fördermöglichkeiten und
schließlich der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zu klären.
Eine schematische Darstellung des Kooperationsgebietes mit den drei beteiligten
Kommunen, dem Naturpark sowie den angesprochenen Grenzen kann Abb. 2 entnommen
werden, eine Karte des Gebietes ist dieser Arbeit in Anhang 2 beigefügt. Die ausführliche
Vorstellung der einzelnen Kooperationspartner erfolgt in Kapitel 3: Die
Kooperationspartner für das Energiekonzept.
Abb. 2: Schema der Kooperationspartner, eigene Darstellung
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
6
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
2.1 Übergeordnete Energiestrategien und -konzepte
Besonders in den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden von der globalen bis hin zur
regionalen und kommunalen Ebene Absprachen und Vereinbarungen zur Gestaltung der
Energie- und Klimaschutzpolitik getroffen. Um konkurrierende Zielstellungen und
Maßnahmen zu vermeiden und wirkungsvolle Strategien auf den Weg zu bringen, sind in
der Erarbeitung von Energie- und Klimaschutzkonzepten die Strategien, Planungen und
Vorhaben der jeweils höheren Ebene zu berücksichtigen und ggf. abzustimmen. Im
Folgenden wird daher ein Überblick der die Erarbeitung des Energiekonzeptes im
Untersuchungsraum beeinflussenden Strategien und Konzepte gegeben.
2.1.1 Kyoto-Protokoll
Auf globaler Ebene ist eine für den Klimaschutz und die Thematik der Erneuerbaren
Energien entscheidende Vereinbarung das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997. Auch wenn
eine Verlängerung dieses „Meilensteins in der internationalen Klimapolitik“ über das Jahr
2012 hinaus noch verhandelt wird und einige Staaten, wie die USA nicht oder nur zum Teil
involviert sind, so bildet es als Zusatzprotokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen einen wesentlichen globalen Grundsatzbeschluss, den
konkrete nationale und regionale Entscheidungen letztlich untersetzen können und sollen.
Das Hauptanliegen des Protokolls ist eine Verständigung auf verbindliche Ziele in der
Reduktion wesentlicher Treibhausgase durch die Industrieländer. (BMU 2011a)
2.1.2 Energiestrategie der Europäischen Union
Den derzeitigen Rahmen europäischer Energiepolitik bildet die im Jahr 2010 vorgelegte
Strategie Energie 2020 (vgl. EU 2011), welche notwendige Maßnahmen benennt und eine
Prioritätensetzung im Energiebereich für die kommenden zehn Jahre vornimmt. In diese
Strategie fließen auch die energie- und klimaschutzpolitischen Ziele für das Jahr 2020 ein,
die der Europäische Rat 2007 verabschiedet hat. Diese als „20-20-20-Strategie“ bekannten
Ziele beinhalten eine bis zum Jahr 2020 vollbrachte Senkung der Emissionen um 20 %,
eine Energieeffizienzsteigerung um 20 % sowie den Ausbau des Anteils erneuerbarer
Energien auf mindestens 20 %, jeweils bezogen auf das Jahr 1990. Darüber hinaus
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
7
verpflichtet sich die EU zur Dekarbonisierung, einer Reduktion der Emissionen bis zum
Jahr 2050 um 80 - 95 %. (EU 2011)
Durch Straffung und Verbesserung von Genehmigungsverfahren in der
Infrastrukturentwicklung sollen die Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit
erhöht sowie die Akzeptanz von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gestärkt
werden. Daneben sucht die EU zudem nach Wegen der Belohnung von Regionen und
Mitgliedsstaaten, die sich konstruktiv und erfolgreich dafür einsetzen, dass Projekte
europäischen Interesses rechtzeitig fertig gestellt werden. Ein Ansatz hierfür ist ein
erleichterter Zugang zu öffentlichen Mitteln. Regionale und lokale Einsparpotentiale
spielen eine wichtige Rolle und sollen daher gezielt über Maßnahmen der europäischen
Regionalpolitik (z.B. den ELER) und eine Förderung von Innovationsprojekten unterstützt
werden. (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2010)
2.1.3 Energiekonzept der Bundesregierung
Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung, aufbauend auf dem im Jahr 2007
beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
(IEKP), im Jahr 2010 ein Energiekonzept verfasst und beschlossen. Nach dem
Atomunglück im japanischen Fukushima wurde es im Jahr 2011 in einer erweiterten und
überarbeiteten Fassung (vgl. BMWI, BMU 2011) veröffentlicht und gibt in Form einer
integrierten Gesamtstrategie Leitlinien für den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren
Energien vor.
Die Klimaschutzziele geben eine Reduktion der Treibhausgasemissionen verglichen mit
dem Jahr 1990 um 40 % bis zum Jahr 2020 vor. Darüber hinaus soll die Reduktion bis zum
Jahr 2030 55 %, bis 2040 70 % und schließlich 80-95 % im Jahr 2050 betragen. Der Anteil
der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum
Jahr 2020 auf 35 % angehoben werden, bis zum Jahr 2050 sogar auf 80 %. Verglichen mit
dem Jahr 2008 soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % sinken, weshalb eine
Steigerung der Energieproduktivität von durchschnittlich 2,1 % pro Jahr notwendig ist.
Daneben wird eine Verdopplung der Sanierungsrate von Gebäuden von jährlich 1 auf 2 %
des gesamten Gebäudebestandes angestrebt. Windenergie, On- und Offshore, wird auf der
Grundlage verschiedener Energieszenarien als entscheidender Energieträger gesehen,
weshalb hier ein massiver Ausbau angestrebt wird. Aber auch die nachhaltige und
effiziente Nutzung der Bioenergie bildet durch die Möglichkeit der Speicherung und des
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
8
breiten Einsatzspektrums einen wichtigen Baustein im Energiemix. Als „Schlüsselfrage“
wird die Energieeffizienz gesehen, wo nach dem Energiekonzept der Bundesregierung
sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich noch erhebliche Einsparpotenziale
vorhanden wären. Vor diesem Hintergrund wurden beispielsweise zur Nutzung der
Potenziale ab dem Jahr 2011 aus dem Sondervermögen ein Energieeffizienzfonds des
Bundeswirtschaftsministeriums aufgelegt und die nationale Klimaschutzinitiative des
Bundesumweltministeriums, die auch Kommunen bei der Erstellung von
Klimaschutzkonzepten unterstützt, mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Die Kernenergie,
im ursprünglichen Konzept noch als Brückentechnologie benannt, soll nach den
ergänzenden Änderungen im Jahr 2011 in der Energiewende keine tragende Rolle mehr
einnehmen und bis Ende 2022 auf sie im Strommix verzichtet werden. Für die Umsetzung
der Energiewende wird aufgrund systemischer Herausforderungen durch erneuerbare
Energien ein Ausbau der historisch gewachsenen Netzinfrastruktur, auch in Richtung
intelligenter Netze (Smart-Grids), angestrebt. Besonderer Wichtigkeit wird hierbei einem
Overlay-Netz zugesprochen, das einen möglichst verlustarmen Stromtransport, vor allem
der Offshore-Windenergie, über weite Strecken ermöglichen soll. (BMWI, BMU 2011)
Um den Ausbau zu beschleunigen, wurde ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz auf den
Weg gebracht, wobei vor allem bei überregionalen Leitungen die Planungs- und
Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden (BMU 2011b).
Gerade die Finanzierung von innovativen kommunalen Effizienzmaßnahmen,
Modellprojekten, die Fortbildung in allen relevanten Bereichen der Kommunen über den
Energieeffizienzfonds sowie das noch aufzulegende KfW-Förderprogramm für
energetische Städtebausanierung sind Teilbereiche des Energiekonzeptes, die gerade für
Kommunen im Themenfeld Klimaschutz eine große Bedeutung haben (vgl. BMWI, BMU
2011).
Mit dem Energiekonzept und den damit verbundenen Maßnahmen und Instrumenten will
die Bunderegierung schließlich die Energiewende bis zum Jahr 2050 vollbringen.
2.1.4 Brandenburger Energiestrategie 2030
Im Februar 2012 wurde von der Landesregierung die Energiestrategie 2030 (vgl. MWE
2012) verabschiedet. Eine Weiterentwicklung der bisherigen Energiestrategie 2020, die
sich an den Leitplanken nationaler und internationaler Planungen, einschließlich der
Umbrüche des Jahres 2011, orientiert und sich in einem Spannungsfeld, dem sogenannten
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
9
Zielviereck, bestehend aus Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Versorgungssicherheit,
Wirtschaftlichkeit sowie Akzeptanz und Beteiligung, bewegt.
Laut der Energiestrategie wird der Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung
konventioneller, wie auch erneuerbarer Energien im Land Brandenburg mit seinen
großflächigen Tagebau- und Windkraftgebieten zunehmend kritisch gesehen. Als Gründe
für die wachsende Kritik werden hier vor allem das zunehmende energiepolitische
Interesse der Bevölkerung, der Eingriff in die gewohnte Lebensumwelt und Ängste
gegenüber technischen Entwicklungen vermutet. Besonders den Themen der Akzeptanz,
der Beteiligung der betroffenen Bevölkerung sowie einer transparenten
Informationspolitik wird deshalb eine zunehmende Bedeutung zugegeschrieben. Eine
regionale und zielgerichtete Beteiligung soll dabei sowohl bei der Erarbeitung regionaler,
als auch kommunaler und sektoraler Energiekonzepte erfolgen.
In konkreten Zahlen gefasst, visiert die Landesregierung bis zum Jahr 2030 gegenüber
dem Referenzjahr 1990 eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um jährlich 1,1 %,
insgesamt um 23 %, beim Primärenergieverbrauch um 20 % an. Der Anteil erneuerbarer
Energien am Endenergieverbrauch soll auf 40 % (Strom 100 %, Wärme 39 %) und beim
Primärenergieverbrauch auf 32 % erhöht werden. Hierzu soll rechtzeitig mit der
Ausweisung erforderlicher Windeignungsgebiete zur Sicherung von 2 % der nutzbaren
Landesfläche begonnen werden. Brandenburg setzt sich in hohem Maße für die
Erforschung des Konzeptes Carbon Cabage and Storage (CCS) ein, das zu einer auf das Jahr
1990 bezogenen Reduktion der Treibhausgase des Landes um insgesamt 72 % bis 2030
beitragen soll. Neben einer zunehmenden Systemintegration und einer flexibleren
Regulierung konventioneller Kraftwerke sind zum Erreichen dieser Ausbauziele auch die
Erarbeitung intelligenter Netzintegrationskonzepte sowie ein optimierter Netzausbau
bzw. –umbau, einschließlich der Verknüpfung verschiedener Energienetze, notwendig. In
Bezug auf das Energiekonzept der Bundesregierung und den darin verankerten
Zielvorgaben für das Jahr 2030 sieht sich Brandenburg mit der Leistung eines
überproportionalen Beitrags als Energieexport- und –transitland.
2.1.5 Biomassestrategie des Landes Brandenburg
Im Jahr 2010 wurde in Aktualisierung des seit 2006 bestehenden Biomasseaktionsplans
und zur Untersetzung der damals gültigen Energie- und Klimaschutzstrategie 2020 des
Landes Brandenburg eine Biomassestrategie (vgl. MUGV 2010) veröffentlicht, die
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
10
gewünschte Entwicklungsrichtungen zum weiteren Ausbau der Biomasseproduktion
sowie Möglichkeiten der energetischen Nutzung aufzeigt.
Ziel ist die Steigerung der Bioenergieerzeugung von 25,6 PJ im Jahr 2004 auf 49 PJ im Jahr
2020, um so deren Anteil an den erneuerbaren Energien neben der Windkraft mit 41 %
auf den zweithöchsten Rang zu heben. Dies soll vor allem über eine verbesserte
Ausnutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und einer damit verbundenen
Effizienzsteigerung, eine Erhöhung des Biomethan-Anteils im Erdgasnetz, eine
Mehrfachnutzung von Rohstoffen sowie eine stärkere Nutzbarmachung biogener
Reststoffe erreicht werden. Fossile Energieträger und Rohstoffe sollen zunehmend durch
Biomasse ersetzt, Treibhausgasimmissionen reduziert, die Unabhängigkeit in der Energie-
und Rohstoffversorgung gestärkt und nicht zuletzt gerade im ländlichen Raum ein Beitrag
zu wirtschaftlicher Entwicklung, Beschäftigung und Wertschöpfung geleistet werden.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigkeit wird vor allem der Einsatz von
aus dem Land Brandenburg stammender Biomasse angestrebt, wobei eine Ausweitung der
Produktion auf bis zu 30 % der Ackerfläche ohne Gefährdung der Ernährungssicherheit
für umsetzbar gehalten wird. Das Potential im Bereich Waldholz gilt dagegen als
weitgehend ausgeschöpft. Den gerade im Bereich der Energiepflanzen häufig
vorkommenden Monokulturen und der Beschränkung auf wenige Fruchtarten soll durch
geschlossene Stoff- und Humuskreisläufe, einer Weiterentwicklung der guten fachlichen
Praxis sowie der strikten Einhaltung von Vorschriften und Cross-Compliance-Vorgaben
begegnet werden.
2.1.6 Regionales Energiekonzept Lausitz-Spreewald
Zur regionalen Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg erarbeitet
die regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald in einem derzeit laufenden Prozess ein
Energiekonzept für das Gebiet ihrer Planungsregion, welche sich aus den Landkreisen
Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien
Stadt Cottbus zusammensetzt (vgl. Kapitel 3.1.5: Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-
Spreewald). Die Fertigstellung des nach der RENplus-Richtlinie erarbeiteten Konzeptes ist
für Ende des Jahres 2012 geplant. Durch einen erhöhten Zeitaufwand bei der
Datenerhebung könnte sich der Zeitpunkt allerdings noch etwas verschieben. Zum
aktuellen Stand des Erarbeitungsprozesses und den Inhalten des endgültigen
Energiekonzeptes werden im Folgenden die Ergebnisse einer Befragung der regionalen
Planungsstelle Lausitz-Spreewald dargestellt (vgl. FEILER 2012a).
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
11
Zurzeit laufen sowohl eine räumlich differenzierte Bestandsaufnahme der Energieträger
im Untersuchungsgebiet, als auch eine Ermittlung vorhandener Potenziale in der
Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger. Im
Bereich der Biomasse treten dabei größere Schwierigkeiten auf, da die Planungsstelle in
der Potenzialermittlung zu anderen Ergebnissen kommt, als die Biomassestrategie des
Landes Brandenburg. Hier muss geklärt werden, auf welche Datengrundlage und Statistik
jeweils zurückgegriffen wird. Das fertige Energiekonzept wird im Kern eine Szenarien-
Betrachtung enthalten, in der die ermittelten Potenziale der einzelnen Energieträger
miteinander verschnitten werden. Das erste Szenario betrachtet dabei die auf die Region
herunter gebrochene Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Das
zweite Szenario stellt unter Einbezug verschiedener Kriterien eine Art Empfehlung der
Regionalplanung dar, in welchen Bereichen eine Ausnutzung der Potenziale mehr Sinn
ergibt und wo weniger. Das dritte Szenario stellt schließlich die Maximalauslegung dar.
Die Erarbeitung der Szenarien erfolgt in intensiver Abstimmung mit den anderen
Planungsregionen Brandenburgs, so dass man durch eine strategische Zusammenarbeit
letztlich zu vergleichbaren Ergebnissen kommt. Die im Konzeptionsprozess erhobenen
Daten sollen für weitere Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die
Speicherung und eine über das Projekt hinausgehende laufende Aktualisierung der Daten
aller Planungsregionen auf einem zentralen Server vorgesehen. Die Speicherung der
Originaldaten wird aus Datenschutzgründen und der zum Teil ausschließlich für die
Konzepterstellung erteilten Genehmigungen zur Datenverwendung vermutlich nicht
möglich sein. Zumindest die daraus abgeleiteten Sekundärdaten werden aber verfügbar
sein. Fragen der Datenpflege und des Standortes dieser Datenbank sind derzeit noch offen.
Aufbauend auf einem noch anzustoßenden Leitbildprozess wird das Energiekonzept
zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen geben und Maßnahmen vorschlagen. In
diesen werden insbesondere die Ergebnisse und Empfehlungen bereits erarbeiteter
kommunaler Konzeptionen berücksichtigt und auf die regionale Ebene übertragen. Die
einzelnen Bestandteile des Energiekonzeptes beinhalten neben einer visualisierten
Kartendarstellung stets auch einen ausformulierten Textteil, der Zusammenhänge klarer
herausstellen soll. In die inhaltliche Erarbeitung des Konzeptes sind neben der regionalen
Planungsstelle mit Fachbeiträgen auch die Faktor i³ GmbH sowie die Thüringer Institut für
Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH (vgl. Kapitel 2.2.7: Praktische Erfahrungen von
Organisationen) eingebunden. Die Planungsstelle führt die Ergebnisse der Institute
schließlich zusammen und verschneidet sie entsprechend regionalplanerischer
Anforderungen und Notwendigkeiten.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
12
2.1.7 Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises Dahme-Spreewald
Der Landkreis Dahme-Spreewald, zu dem auch das Amt Schenkenländchen und die
Gemeinde Heidesee, einschließlich deren jeweiligen Anteilen am Naturpark Dahme-
Heidesee, zählen, hat in der Zeit von 2009 bis 2010 ein integriertes Klimaschutzkonzept
auf Landkreisebene erarbeitet (vgl. RAMBOLL MANAGEMENT 2010). Das Konzept, das die
Kompetenzbereiche und Liegenschaften des Landkreises überprüft, wurde im Rahmen der
Klimaschutzinitiative des BMU gefördert. Es soll für das systematische Vorgehen des
Landkreises im Klimaschutz ein Handlungsrahmen sein und durch den Einbezug aller
relevanten Akteure die Grundlagen für eine nachhaltige Reduzierung der CO2-Emissionen
und des Energieverbrauchs schaffen.
Der Landkreis strebt entsprechend des Konzeptes bis zum Jahr 2030 eine schrittweise
Reduktion der Treibhausgasemissionen um etwa 50 % an. Um dies zu erreichen, wurden
und werden bereits zahlreiche Aktivitäten im Bereich Klimaschutz vorgenommen, welche
vorhandene Potenziale aufzeigen und deren Bedeutung für den Landkreis herausstellen
sollen. Zu diesen Aktivitäten zählen u.a. die in den Jahren 2007 und 2010 stattgefundene
Kreisenergiekonferenz, die Beteiligung an der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH seit
2009 sowie die Heizspiegelkampagne und der Energiespar-Ratgeber aus dem Jahr 2010.
Mit dem Klimaschutzkonzept sollen nun in Form einer Bilanzierung und Potenzialanalyse
der gegenwärtige Stand der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aufgezeigt,
bewertet und daraus konkrete Maßnahmen für die weitere Arbeit abgeleitet werden. Um
diese Maßnahmen tragfähig und umsetzbar zu gestalten, spielte für die Erarbeitung des
Konzeptes die Partizipation der betroffenen Akteure eine wichtige Rolle.
Im Ergebnis des Klimaschutzkonzeptes wurde festgestellt, dass die Potenziale im
Landkreis weniger in einer Reduktion des Wärmeverbrauchs liegen, sondern vielmehr im
Bereich des Stromverbrauchs. Empfohlen wurde die Umsetzung eines Szenarios, das zum
einen die Optimierung der Energielieferverträge durch günstigere Preise und den Einsatz
CO2-armer Energieträger vorsieht, zum anderen aber auch die Sanierung aller Gebäude auf
den Zielwert und eine Optimierung im nicht-investiven Bereich. Hier wurde angemerkt,
dass das Szenario im Kern eine Senkung von Kosten erzielen kann, wodurch Mittel für eine
CO2-arme Energieerzeugung frei werden könnten. Eine Abschätzung der durch den
Wechsel der Energieträger letztendlich eingesparten Emissionen sei jedoch so nicht direkt
möglich.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
13
2.1.8 Bedeutung für kommunale Akteure
Die Darstellung der Inhalte der für ein kommunales Energiekonzept übergeordneten
Strategien und Konzepte zeigt, dass die für eine Kommune relevanten Aussagen mit
zunehmender Größe der räumlichen Betrachtung deutlich geringer werden. So werden
gerade in Konzepten, die über die Landesebene hinaus gehen, oftmals stark
verallgemeinerte Formulierungen und Zielsetzungen verwendet. Ein Rückschluss auf
konkrete regionale und kommunale Herausforderungen ist dadurch nur in sehr
begrenztem Rahmen möglich. Dies ist prinzipiell auch nachvollziehbar, da eine
verbindliche Relevanz für untergeordnete Ebenen nicht immer gegeben ist. So wäre ein
von höherer Ebene aufgestellter konkreter Maßnahmenkatalog für die regionale und
kommunale Ebene in seiner Wirksamkeit womöglich auch anzuzweifeln. Es liegt daher
letztlich in der Verantwortung jeder einzelnen Ebene, die Zielsetzungen der jeweils
übergeordneten Ebene möglichst zu unterstützen und mit effektiven Maßnahmen zu
unterfüttern. Die genaueren räumlichen Kenntnisse und weitreichenderen
Zuständigkeiten bilden dafür eine gute Grundlage. Kommunale Akteure sollten deshalb bei
der Erarbeitung eines eigenen Energiekonzeptes vor allem den Bezug zum regionalen
Energiekonzept suchen und darauf achten, dass sich durch die eigenen Erarbeitungen
keine Widersprüche zu diesem ergeben. Gleiches gilt auch umgekehrt für die regionale
Ebene, auf der bereits vorhandene kommunale Konzepte einbezogen werden sollten. Nur
dieses über die eigenen administrativen Grenzen hinausgehende Denken kann die
Stringenz einer Gesamtstrategie über die Planungsebenen hinweg sichern.
2.2 Kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte
2.2.1 Überblick
Zur Bewältigung der globalen Aufgabe Klimaschutz müssen auch Kommunen als Teil eines
Mehrebensystems Aufgaben wahrnehmen und bisherige Strukturen und Abläufe
überdenken. Das kommunale Engagement in den Bereichen Klimaschutz und nachhaltige
Energieversorgung sollte strategisch geplant und koordiniert ablaufen sowie die Vorgaben
übergeordneter Planungsinstanzen berücksichtigen und mit den eigenen Überlegungen
abstimmen. Hier können Energie- und Klimaschutzkonzepte für die kommunale Strategie
und die sich anschließende Umsetzungsphase eine Entscheidungsgrundlage, aber auch
Planungshilfe sein (BMU, PTJ et al. 2011). Es geht vor allem darum, in den bereits
vorhandenen kommunalen Umweltschutz die Aspekte des Klimaschutzes zu integrieren,
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
14
Ziele zu formulieren und konkrete Maßnahmen zum Erreichen selbiger zu benennen
(KALLMÜNZER 2010). Aus bisherigen Einzelprojekten heraus sollte ein ganzheitlicher
Prozess angestoßen werden, in den von Beginn an unterschiedliche Ziel- und
Interessensgruppen einbezogen werden. Durch eine gemeinsame Diskussion kann eine
sinnvolle Schwerpunktsetzung erreicht und die spätere Umsetzung vorgeschlagener
Maßnahmen geplant werden (ZAB 2010). Dabei gilt es, darauf zu achten, dass in dieser
partizipativen Erstellung des Konzeptes zum einen die Akteure beteiligt werden, die
innerhalb energieverbrauchender und treibhausgasemittierender Bereiche agieren und
zum anderen auch jene, die bereits jetzt schon im Themenfeld erneuerbare Energien und
Klimaschutz aktiv sind (KALLMÜNZER 2010).
Die Begriffe Energie und Klimaschutz werden in den Bezeichnungen der Konzepte heute
zum Teil synonym verwendet. Abhängig von der Nutzung bestimmter Förderprogramme
kann es aber im Detail auch Unterschiede geben. So wird der Fokus eines
Klimaschutzkonzeptes mitunter etwas weiter gefasst und liegt insbesondere auf
Treibhausgasemissionen, während Energiekonzepte vordergründlich energetische
Aspekte fokussieren (DIFU 1997). Zusätzliche optionale Inhalte eines Konzeptes, welche
bei einigen Förderprogrammen möglich sind (s. Kapitel 2.2.8 Fördermöglichkeiten
kommunaler Energiekonzepte), führen ggf. zu einer Gewichtung bestimmter Bereiche,
wodurch eine klare Unterscheidung und Abgrenzung von Energie- und
Klimaschutzkonzepten nur bedingt möglich ist.
In den folgenden Unterkapiteln werden die Notwendigkeit einer dezentralen
Energieversorgung und der kommunale Beitrag zur Energiewende dargestellt. Darauf
aufbauend werden grundlegende Anforderungen an die Erarbeitung eines Energie- und
Klimaschutzkonzeptes, Bestandteile eines solchen, Hinweise zur Prozessgestaltung sowie
das Vorgehen und die Erfahrungen anderer kommunaler Projekte mit ähnlicher
Akteurskonstellation zusammengestellt. Abschließend werden Möglichkeiten der
finanziellen Förderung aufgezeigt.
2.2.2 Notwendigkeit einer dezentralen Energieversorgung
Die Umstrukturierungen unseres Energiesystems und die Bestrebungen im Zuge der
Energiewende folgen verschiedenen Ansätzen. Unternehmen, die von den derzeit
bestehenden, zentralisierten Strukturen profitieren, streben am ehesten einen
schrittweisen Austausch fossiler Kraftwerke durch Alternativen in Form von Offshore-
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
15
Windparks oder großflächigen Solaranlagen in begünstigten Regionen und Ländern an.
Dieser Umbau mithilfe von Großanlagen, wie sie beispielsweise das Desertec-Projekt
vorsieht, ist mit großen Schwierigkeiten verbunden, kann den Ausbau eines dezentralen
erneuerbaren Energiesystems verzögern und stärkt Erzeugungsmonopole in Europa
(SCHEER 2010). Ein anderer Ansatz ist das Aufbrechen dieser bestehenden, zu einem
Großteil monopolistischen, Strukturen und der Aufbau von Energiesystemen, die
insgesamt stabil, zuverlässig, flexibel und zum Teil auch unabhängig vom Einfluss der
großen Energieversorgungsunternehmen bestehen können. Nicht zwangsläufig muss das
auch ein komplettes Ersetzen bestehender Strukturen bedeuten. Der dezentrale Charakter
erneuerbarer Energien sollte vorerst vielmehr genutzt werden, zentrale Strukturen
sinnvoll zu ergänzen, Netze zu stabilisieren sowie großflächigen Netzausbau zum
überregionalen Stromtransport zu reduzieren. Durch den Aufbau bzw. die Erweiterung
regionaler Wertschöpfungsketten, der Schaffung neuer Einkommensquellen, steigenden
Beschäftigungsverhältnissen sowie wachsenden Gewerbe- und Einkommensteuern
rechnet sich der Einsatz erneuerbarer Energien für Kommunen nicht nur in ökologischer,
sondern auch in ökonomischer Hinsicht (HIRSCHL, ARETZ 2010), weshalb die Verfolgung
eines solchen dezentralen Ansatzes für die Erarbeitung eines kommunalen
Energiekonzeptes ein wesentlicher Grundsatz sein sollte. Dezentralität bedeutet dabei
auch nicht zwingend einen isolierten Inselbetrieb von Anlagen auf kommunaler Ebene und
eine vollkommene Autarkie der Energieversorgung. Bedingt durch größere
Schwankungen in der Erzeugungsleistung erneuerbarer Energieträger wäre die Deckung
des Grundlastbedarfs in dieser Form auch ein schwieriges Unterfangen, das nur durch den
koordinierten Einsatz grundlastfähiger Energieträger, wie Biomasse, oder den Einsatz von
Speichertechnologien möglich wäre. Hier läge es an den Verteilnetzbetreibern,
Möglichkeiten der kurzfristigen Speicherung und Netzentlastung in der Praxis zu erproben
und einzusetzen, was als Modellvorhaben über Bund, Länder und die Europäische Union
möglicherweise finanziell unterstützt werden könnte (WENZEL 2011). Da der Begriff der
Dezentralität für den Bereich der Energieversorgung nicht eindeutig definiert ist, sind
Verbindungen zu überörtlichen Versorgungsstrukturen, wie Strom- und
Gastransportnetzen, gerade auch für den Bereich der Photovoltaik und Windkraft,
durchaus denkbar und erscheinen unter den aktuellen Bedingungen als sinnvoll
(FISCHEDICK 2010). Einen weiteren wesentlichen und gerade für den kommunalen Bereich
sehr relevanten Vorteil dezentraler Energieversorgung stellt die Möglichkeit der
Beteiligung von Bürgern in Energieprojekten dar. Statt klassischen Bürgerinitiativen
können professionelle Bürgerunternehmen und Beteiligungsprojekte einen wesentlichen
Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz von Umsetzungsmaßnahmen und erneuerbaren
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
16
Energien insgesamt leisten (NOLTING, RUPP 2010) und zudem die Identifikation der Bürger
mit ihrer Kommune und Region stärken.
2.2.3 Der kommunale Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung
Kommunen sind für den Prozess einer Energiewende von herausragender Bedeutung und
nehmen als bürgernächste Ebene zudem eine Vorbildfunktion im Bereich des
Klimaschutzes und der Energieversorgung ein. Entsprechend ihrer Kompetenzen
gestalten sie die kommunale Bauleitplanung aus und übernehmen Aufgaben der Planung,
Errichtung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie der Schaffung von Infra- und
Speicherstruktur. Zudem können sie maßgeblichen Einfluss auf Teilbereiche, wie die
Entwicklung einer nachhaltigen Verkehrspolitik nehmen. Durch die operative Umsetzung
von Maßnahmen auf lokaler Ebene kann eine Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für
Themen der nachhaltigen Entwicklung erfolgen. Gezielt kann so in Kommunen, abseits der
Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf nationalen und internationalen Klimaschutz,
für die konkrete Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien oder
auch eine klimaverträgliche Mobilität geworben werden. (DEENET 2010, DSTGB 2012)
Der Beitrag der Kommunen für eine nachhaltige Energieversorgung kann sowohl direkt,
als auch indirekt erfolgen. Zum direkten Einflussbereich zählen u.a. die energetische
Sanierung und der Energieverbrauch öffentlicher Gebäude, das Beschaffungswesen, die
Abfallbehandlung, die bereits erwähnte Bauleitplanung mit dem Ziel einer
Energieoptimierung sowie die Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit im
Energiebereich. Insbesondere die mehr als 170.000 Liegenschaften im Besitz der
Kommunen verbrauchen etwa zwei Drittel des Energieverbrauchs aller öffentlichen
Gebäude und bergen damit ein hohes Potenzial für Effizienzsteigerung. Auch wenn der
Anteil der Emissionen im Vergleich zu privaten Haushalten und der Industrie eigentlich
gering ist, so wird die Glaubwürdigkeit kommunaler Klimaschutzpolitik häufig an der
Umsetzung innerhalb der eigenen Liegenschaften gemessen. Indirekt können Kommunen
beispielsweise über Energieberatungen auf den Energieverbrauch privater Haushalte
einwirken und die Motivation für Belange des Klimaschutzes erhöhen. Die Kommune
nimmt hierbei eine Rolle als Vorbild und Multiplikator ein. (DIFU 2011)
Ein Energie- bzw. Klimaschutzkonzept kann die politisch formulierten Zielsetzungen mit
konkreten und abgestimmten Maßnahmen in die Praxis überführen und die Brücke zur
Umsetzung bilden (DEENET 2012). Ferner kann es innerhalb einer Kommune zur
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
17
Strukturierung und Bündelung der einzelnen Schritte die notwendigen Grundlagen
schaffen sowie die Akteure für ein erfolgversprechendes Handeln im Themenfeld einer
nachhaltigen Energieversorgung befähigen (KRABBE 2012).
2.2.4 Anforderungen an Kommunale Energiekonzepte
An kommunale Energie- bzw. Klimaschutzkonzepte werden einige Anforderungen gestellt,
die in Fachliteratur, Leitfäden und den verschiedenen Förderprogrammen aufgeführt sind
bzw. sich daraus ergeben. Im Folgenden werden diese grundlegenden Anforderungen
zusammenfassend dargestellt, die so oder in ähnlicher Form für die Konzepte
entsprechend der verschiedenen Fördermöglichkeiten (vgl. Kapitel 2.2.8:
Fördermöglichkeiten kommunaler Energiekonzepte) gelten. Konkrete Anforderungen an
die inhaltliche Ausgestaltung eines Energie- bzw. Klimaschutzkonzeptes entsprechend der
Förderrichtlinien werden in Kapitel 2.2.5: Mögliche Inhalte eines Energiekonzeptes
erläutert. Eine zusammenfassende Darstellung der in diesem Kapitel angeführten
Anforderungen ist dieser Arbeit in Anhang 3 beigefügt.
Die ZukunftsAgentur Brandenburg weist in einer im Jahr 2010 veröffentlichten
Materialsammlung für kommunale Energiekonzepte (vgl. ZAB 2010) auf einige
grundlegende Dinge hin und spricht Empfehlungen aus. Im Wesentlichen wird die
Erarbeitung des Konzeptes durch ein Planungsbüro oder eine Bürogemeinschaft, sowohl
fachlich, als auch methodisch unter Einbezug von Gemeinden, Landkreisen,
Fachverwaltungen und Unternehmen in einem offenen und kooperativen Planungsprozess
vorgeschlagen. Der Auftragnehmer sollte die Möglichkeit haben, die
Hauptgliederungspunkte noch weiter auszudifferenzieren. Darüber hinaus werden die
enge Abstimmung mit der regionalen Planungsgemeinschaft und das Ermöglichen einer
Fortschreibung des Konzeptes als wichtige Punkte gesehen. Die beteiligten
Gebietskörperschaften sollten zudem nicht nur in Einzeldarstellung im Konzept
erscheinen, sondern letztlich auch in Beziehung zueinander gesetzt und zusammengeführt
werden. Gerade die Verzahnung von Akteuren bei Planung, Akzeptanz und schließlich
auch der Ausführung macht ein erfolgreiches Energiekonzept aus.
In einem Vergleich der Fördermöglichkeiten kommunaler Klimaschutzkonzepte mit dem
European Energy Award (vgl. BMU, PTJ et al. 2011) aus dem Jahr 2011 werden
grundsätzliche inhaltliche Anforderungen formuliert. Ein Energie- und
Klimaschutzkonzept soll demnach unter Betrachtung aller klimarelevanter Sektoren einer
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
18
Kommune darstellen, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotenziale
über verschiedene Zeithorizonte hinweg vorhanden sind und Maßnahmen zur Senkung
von Energieverbräuchen aufzeigen. Das beinhaltet das Erstellen einer Energie- und CO2-
Bilanz, Potentialbetrachtungen zur Emissionsminderung, die Festlegung von
Klimaschutzzielen, die partizipative Erstellung sowie einen detaillierten und
zielgruppenspezifischen Maßnahmenkatalog und ein geeignetes Controlling-Instrument.
Die Umsetzung des Konzeptes kann von einem Klimaschutzmanager beratend begleitet
und unterstützt werden.
Das Deutsche Institut für Urbanistik weist in seinem Leitfaden zur Erarbeitung und
Umsetzung kommunaler Klimakonzepte (vgl. DIFU 1997) auf die Notwendigkeit hin, dass
sich die entwickelten Konzepte nicht an Einzelinteressen orientieren, sondern
übergeordnete Ziele definieren sollten, um eine erfolgreiche lokale Klimaschutzpolitik zu
ermöglichen. Daneben ist eine zentrale Aufgabe die Motivation der relevanten Akteure –
Klimaschutz sollte vor Ort als eine Gemeinschaftsaufgabe gestalten werden.
Im Rahmen des RENplus-Förderprogrammes des Brandenburger Ministeriums für
Wirtschaft und Europaangelegenheiten wurden in dem Leitfaden zur Erstellung
Kommunaler Energiekonzepte aus dem Jahr 2011 (vgl. MWE 2011) weitere methodische
Anforderungen an derartige Konzepte aus Sicht des Förderprogramms formuliert. Betont
wird auch hier die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit dem regionalen
Energiekonzept und damit der regionalen Planungsgemeinschaft, um Doppelarbeiten
sowie widersprüchliche Erarbeitungen vermeiden und Synergieeffekte nutzen zu können.
Alle erhobenen bzw. erarbeiteten Daten sollen unter Berücksichtigung der
Datenrechtslage auf Anforderung der Ministerien und deren Landeseinrichtungen für
weitere Arbeiteten verfügbar sein. Die Form der Datenerfassung und der eingesetzten
Software sind ebenfalls zwingend mit der regionalen Planungsgemeinschaft abzustimmen.
Auf Entscheidungsebene sollte innerhalb der Gebietskörperschaft eine Steuerungsgruppe
etabliert werden, die alle Abstimmungen zentral übernimmt, den Erarbeitungsprozess
begleitet, schon frühzeitig mit der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie beginnt und
regelmäßig Berichte an die beteiligten Akteure herausgibt. Zudem wird ausdrücklich
betont, dass Eigenleistungen, die Zuwendungsempfänger selbst erbringen, von
fachkundigen Mitarbeitern durchgeführt werden müssen.
Auch im Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen (vgl. DIFU 2011), der in einer
Kooperation des Deutschen Instituts für Urbanistik mit dem Institut für Energie- und
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
19
Umweltforschung sowie dem Klima-Bündnis erarbeitet wurde, werden weitere
Anforderungen an die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes angeführt. So wird als
wichtig erachtet, dass nicht nur Wert auf die Umsetzung von Einzelmaßnahmen gelegt
wird, sondern ein sektorübergreifender Ansatz verfolgt wird. Gemeint sind damit u.a. die
Erarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen und der Aufbau von Strukturen, von denen
mehrere Sektoren profitieren können. So sollen Einzelmaßnahmen miteinander vernetzt,
Synergieeffekte genutzt und schließlich die kommunale CO2-Minderung gestärkt werden.
Eine kooperative und zudem partizipative Erstellung des Konzeptes wird im
Praxisleitfaden insbesondere als eine Chance für Kommunen gesehen, beteiligte Akteure
in ein Handlungskonzept einzubinden und bestenfalls für die Umsetzungsphase zu
gewinnen. Die Politik sollte von Beginn an laufend informiert werden, so dass kein
Eindruck entsteht, der Prozess würde außerhalb demokratisch gewählter Gremien
ablaufen. Zudem wird eine Fokussierung auf Maßnahmen gefordert, die auch wirklich im
kommunalen Bereich umsetzbar sind und sich nicht an höhere Entscheidungs- und
Verwaltungsebenen richten. Zielgruppen von Maßnahmen, Hauptverantwortliche für
deren Umsetzung und die gewünschten Zielsetzungen sollten daher stets genau definiert
werden, auch um eine nachgelagerte Erfolgskontrolle zu vereinfachen. Diese Evaluation
soll das Erreichen bestimmter Ziele überprüfen und muss sich dabei nicht zwangsläufig
nur an geminderten Emissionsmengen orientieren. Vielmehr sollten auch die
angestoßenen Prozesse und mögliche Hemmnisse in der Umsetzung von Maßnahmen
qualitativ untersucht und bewertet werden.
2.2.5 Mögliche Inhalte eines Konzeptes
Die Inhalte eines Energie- bzw. Klimaschutzkonzeptes sind zum Teil maßgeblich abhängig
vom jeweiligen Förderprogramm. Im Detail kann es dabei Unterschiede in Ausgestaltung
und Fokussierung einzelner Themenkomplexe geben. Im Folgenden werden daher die
Struktur der Inhalte eines kommunalen Energiekonzeptes nach der RENplus-Richtlinie
sowie die Inhalte eines Klimaschutzkonzeptes nach der Kommunalrichtlinie näher
erläutert. Eine tabellarische Gegenüberstellung ist dieser Arbeit als Anhang 4 beigefügt.
Eine Beschreibung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen der beiden
Fördermöglichkeiten erfolgt in Kapitel 2.2.8: Fördermöglichkeiten kommunaler
Energiekonzepte.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
20
Inhalte eines kommunalen Energiekonzeptes nach der RENplus-Richtlinie
Der Aufbau, die Struktur und die notwendigen Inhalte eines kommunalen
Energiekonzeptes nach der RENplus-Richtlinie sind in dem Leitfaden zur Erstellung
Kommunaler Energiekonzepte des Ministeriums für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (vgl. MWE 2011) festgelegt und dienen
als Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen.
Für die Erarbeitung des Konzeptes sind sowohl Pflicht-, als auch optional durchführbare
Wahlaufgaben vorgesehen. Wurden einzelne Pflichtaufgaben innerhalb der letzten fünf
Jahre bereits nachweislich durchgeführt, so können diese als bereits erfüllt anerkannt und
in das Konzept integriert werden. Das Konzept beginnt mit einer einführenden
Beschreibung der Strukturen und der Hintergründe des Untersuchungsraumes. In einem
zweiten Kapitel sollen die derzeitigen Energieverbräuche, die eingesetzten Energieträger
sowie die CO2-Emissionen, unterteilt für verschiedene homogene Sektoren, in einer
Energie- und CO2-Bilanz detailliert dargestellt werden. Hierfür können und sollen in die
zusammengestellten Daten auch die bereits erhobenen Daten der regionalen
Planungsstelle mit einfließen. Aus der Bilanz ableitend ist eine Potenzialanalyse zu
erstellen, aus der hervorgeht, wie die Energieeffizienz erhöht und die CO2-Emissionen
gemindert werden können. Da die regionale Planungsstelle im Rahmen der Erarbeitung
des regionalen Energiekonzeptes hier schon Vorarbeiten geleistet hat, können diese für
das kommunale Energiekonzept mitverwendet werden (FEILER 2012a). Die Energie- und
CO2-Bilanz dient zusammen mit der Potenzialanalyse als Grundlage für die Erstellung des
dritten Kapitels, in dem sowohl verschiedene Szenarien aufgezeigt, als auch ein
energiepolitisches Leitbild und die Ziele für den Untersuchungsraum entwickelt werden
sollen. Hier gilt es, verschiedene Handlungsoptionen zu diskutieren, nach Prioritäten zu
sortieren und daneben konkret zu benennen, welche Wirkungen in welchen Zeiträumen
erzielt werden sollen. In einem vierten Kapitel sollen innerhalb konkreter
Untersuchungsbereiche der Ist-Zustand beschrieben, eine Bewertung dessen
vorgenommen und Maßnahmen zur Verbesserung und Erweiterung aufgezeigt werden.
Dies bezieht sich für Kommunen verpflichtend auf folgende Bereiche:
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung in öffentlichen Gebäuden
- Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung bei der Straßenbeleuchtung
- Energieeinsparung in Wohngebäuden im Bestand (insbesondere
Sanierungsgebiete)
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
21
- falls vorhanden, Sanierung und Ausbau der Fernwärmeversorgung
- Energieeffizienz- und CO2-Minderungspotenziale in geplanten Neubaugebieten
Im Rahmen von Wahlaufgaben können ergänzend folgende Bereiche betrachtet werden:
- Nutzung betrieblicher Abwärme
- Verkehrssektor
Im abschließenden fünften Kapitel sollen die Voraussetzungen für die
Öffentlichkeitsarbeit der Umsetzungsphase in Form von Workshops,
Podiumsdiskussionen oder der Vorstellung von Best-Practice-Beispielen geschaffen
werden. Daneben ist ein fortschreibungsfähiges Energieberichtssystem aufzubauen, das
die Erstellung und Verstetigung eines kommunalen Energieberichtes ermöglicht.
Inhalte eines Klimaschutzkonzeptes nach der Kommunalrichtlinie des BMU
Die inhaltliche Struktur und die Vorgaben für die Erstellung eines kommunalen
Klimaschutzkonzeptes sind im Vergleich zu denen eines Energiekonzeptes nach RENplus
etwas offener gestaltet. Es werden zwar auch hier für den Aufbau des Konzeptes
Gliederungspunkte benannt, die inhaltliche Ausgestaltung und thematische
Schwerpunktsetzung ist jedoch weniger stark festgelegt. Die Zusammenstellung der im
Folgenden beschriebenen Gliederungspunkte bezieht sich auf das Merkblatt
Klimaschutzkonzepte (vgl. BMU 2011d) sowie den Praxisleitfaden Klimaschutz in
Kommunen (vgl. DIFU 2011).
Zu Beginn des Konzeptes soll anhand einer qualitativen Ist-Analyse der
Untersuchungsraum beschrieben werden. Dazu zählen neben einer Struktur- und
Entwicklungsanalyse der Kommunen auch die Darstellung möglicher Anknüpfungspunkte
an bestehende Klimaschutzaktivitäten sowie die Identifikation relevanter Akteure
einschließlich der Bestimmung ihrer Beziehungen zueinander über eine Akteursanalyse.
Hier kann optional eine Stärken-Schwächen-Analyse anknüpfen, um die Ausgangslage im
Kontext einer Implementierung des Klimaschutzes in die Kommunen besser beurteilen zu
können. Der qualitativen Ist-Analyse schließt sich mit der Darstellung einer
fortschreibbaren Energie- und CO2-Bilanz die quantitative Ist-Analyse an. Hier werden die
in den klimarelevanten Bereichen entstehenden Treibhausgasemissionen und
Energieverbräuche, gegliedert nach Verursachern und Energieträgern, analysiert.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
22
Aufbauend darauf werden in einer Potenzialanalyse, angepasst an die konkrete Situation
vor Ort, Einsparmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz
sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien ermittelt. Potenziale können sich dabei
beispielsweise aus einer Suffizienz, der Änderung des Nutzungsverhaltens, Anpassungen
in der Mobilitätsstruktur sowie weiteren Möglichkeiten heraus ergeben. Um die
Zielfestlegung erfolgreich zu gestalten und als Grundlage für die Erarbeitung des
Maßnahmenkataloges, wird die Entwicklung von Referenzszenarien anhand
verschiedener Bedingungen empfohlen, z.B. einmal als Trendentwicklung ohne
Klimaschutzanstrengungen und einmal einschließlich dieser. Die Potenzialanalyse soll
zusammen mit den Szenarien beim Aufzeigen von Bereichen mit großem CO2-
Minderungspotenzial, der Prioritätensetzung und dem Schaffen der Voraussetzungen für
ein langfristiges Controlling helfen. Anhand dieser ersten Teile des Konzeptes folgt unter
Einbezug aller relevanten Akteure die Erstellung eines zielgruppenspezifischen
Maßnahmenkataloges, dem Kern eines Klimaschutzkonzeptes. Hier können förderfähige
Workshops und Interviews genutzt werden, ein Leitbild zu erstellen und gemeinsam
umsetzungsorientierte Maßnahmen auszuwählen. In dem Katalog selbst werden bereits
durchgeführte Maßnahmen, einschließlich deren Wirkungen sowie Maßnahmen für die
kurz-, mittel- oder langfristige Umsetzung zusammengestellt. Diesen ist eine
Kurzdarstellung beizufügen, aus welcher Beschreibung, Gesamtkosten, Energie- und CO2-
Minderungspotenzial, der Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, Zeitraum, Akteure,
Zielgruppen und Verantwortliche, die Priorität der Maßnahme und die konkret
anstehenden Handlungsschritte und Erfolgsindikatoren hervorgehen. Die Wirksamkeit
der entwickelten Maßnahmen gilt es, in der späteren Umsetzungsphase zu evaluieren, um
bei Fehlentwicklungen gegensteuern und die Entwicklung insgesamt systematisch und
strukturiert erfassen zu können. Hierfür ist ein Controlling-Konzept zu erstellen, das
neben den einzusetzenden Methoden und einem Zeitplan auch den Personalbedarf,
notwendige Investitionen sowie Möglichkeiten zur Datenerfassung und deren Auswertung
beinhaltet. Nach Abschluss der Konzeptionsphase sollten in regelmäßigen Abständen
erscheinende Controlling-Berichte in Form kurzer Maßnahmenberichte der Information
interner Entscheidungsträger dienen. In größeren Abständen erscheinende
Klimaschutzberichte können einen detaillierteren Einblick in die Wirksamkeit von
Maßnahmen und Strategien für die lokalen und übergreifenden Strukturen geben. Um
dem Anspruch eines insgesamt partizipativen Prozesses gerecht zu werden und den
Klimaschutzprozess nachhaltig im Bewusstsein aller Akteure zu halten, gilt es, die
Umsetzung der Maßnahmen in der Öffentlichkeit transparent und bekannt zu machen.
Hierfür sollten bereits während der Konzeptionsphase Vorschläge für die spätere
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
23
Öffentlichkeitsarbeit in der Umsetzungsphase entwickelt werden, ggf. in Kooperation mit
bestehenden Strukturen der Pressearbeit sowie Public Relation in den beteiligten
Kommunen.
2.2.6 Prozessgestaltung
Für ein erfolgreiches kommunales Energiekonzept kann die Prozessgestaltung
entscheidend sein. Veränderungen im Energiebereich sollten möglichst so initiiert
werden, dass sie von vielen Akteuren mitgetragen werden. Sowohl Ablauf und
Koordination der Erarbeitung, als auch die Kooperationen mit verschiedenen Akteuren,
sollten dabei umfassend durchdacht werden. Im Folgenden werden hierfür Hinweise aus
Leitfäden und Literatur, wie sich ein solcher Prozess gestalten könnte, zusammengestellt.
Der eigentlichen Energiekonzeption geht die Abstimmung der Erwartungen und
Intentionen der Kooperationspartner voraus. Nach CONRAD (2007) sollten die
gemeinsamen Visionen zu Prozessbeginn in Form eines Leitbildes verdeutlicht und
festgehalten werden. Dies beinhalte zwar noch keine detaillierten Informationen zu Zielen
und Projekten, wohl aber die Formulierung übergeordneter Ziele. Perspektivische
Entscheidungen, wie der Einsatz erneuerbarer Energien und das Erreichen einer
Klimaneutralität, lassen sich zudem durch einen politischen Beschluss der Kommune
ausdrücken (DEENET 2010). Ein Wiedererkennungseffekt bei der Bevölkerung kann auch
mit einem öffentlichkeitswirksamen Slogan erreicht werden, an dem einerseits
verschiedene Klimaschutzaktivitäten ausgerichtet und über den andererseits Bürger auch
zu eigenem Handeln motiviert werden können (DIFU 2011).
Ebenfalls in Vorbereitung des Konzeptionsprozesses muss das vorhandene Datenmaterial
recherchiert und zusammengetragen werden. Die Datenrecherche gibt in erster Linie über
die Notwendigkeit, weitere Daten eruieren zu müssen, Auskunft. Der Praxisleitfaden
Klimaschutz in Kommunen (vgl. DIFU 2011) empfiehlt hierzu auch bei externer Erstellung
eines Konzeptes, zumindest die vorhandenen Daten aus Kommunalverwaltung und
Kommunalbetrieben in Eigenleistung zu ermitteln. Dies vermeide hohe Ingenieurhonorare
für die Recherche und leiste gleichzeitig einen Beitrag, Wissen in der Kommune
aufzubauen. Um die Aussagekraft der gesammelten Daten zu gewährleisten, ist zwingend
auch die Aktualität zu berücksichtigen und mit zu erfassen.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
24
Abb. 3 stellt schematisch die einzelnen Projektschritte des Gesamtprozesses für die
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dar, welche in ähnlicher Form auch auf eine
Energiekonzeption übertragbar sind. In einem ersten Schritt des Prozesses werden die
Rahmenbedingungen festgelegt. Hierzu zählen neben einer Kostenkalkulation und der
zuvor bereits genannten Formulierung übergeordneter Ziele, auch die Suche nach
Fördermöglichkeiten und die Zusammenstellung bzw. Akquise relevanter Akteure, die in
den Prozess einzubeziehen sind. Innerhalb der eigentlichen Konzeption erfolgt unter
breiter Beteiligung der Akteure die inhaltliche Ausarbeitung. Mit der Erarbeitung
konkreter Maßnahmen setzt schließlich auch die politische Diskussion sowohl einzelner
Maßnahmen, als auch des Gesamtkonzeptes ein und schafft die Grundlagen für die
Umsetzung des Konzeptes in die Praxis. Eine intensive Akteurseinbindung während der
Konzeptionsphase verhindert es, dass Hemmnisse erst sukzessive während der
Umsetzung von Maßnahmen erkannt werden. Die Umsetzungsphase sollte von geeigneten
Controlling- und Evaluierungsinstrumenten begleitet werden, mit denen die Wirksamkeit
von Einzelmaßnahmen sowie die Umsetzung des Gesamtkonzeptes überprüft werden
können. (DIFU 2011)
Abb. 3: Projektschritte und Bausteine einer Klimaschutzkonzeption, Quelle: DIFU 2011
Ob die erarbeiteten Maßnahmen auch tatsächlich in der Praxis ein- und umgesetzt
werden, hängt maßgeblich von der Qualität des Beteiligungsprozesses ab. Für die
Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz sind die einzelnen Akteursgruppen deshalb nicht nur
formal zu beteiligen, sondern auf verschiedene Art und Weise anzusprechen und
unterschiedlich intensiv einzubinden. Kommunikative und partizipative Ansätze können
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
25
dabei sowohl Überzeugung, als auch Akzeptanz erreichen. Die Akteure sollten bereits in
der Phase der Konzeptvorbereitung bei der Ermittlung von Zielen und Aufgaben der
Energie- und Klimaschutzstrategie mitwirken können. Der Beteiligungsprozess ist in
diesem Sinne als Baustein einer Bildungs- und Kommunikationsstrategie und zugleich
auch als ein Lernprozess zu verstehen. In diesem können Informationen transportiert,
Perspektiven aufgezeigt und Konflikte gelöst werden. (DEENET 2010, DIFU 2011, KRABBE
2011)
Die Akteursgruppen, die auf kommunaler Ebene miteinander in Beziehung treten, sind mit
ihren Wechselwirkungen in Abbildung 4 dargestellt. Unterschieden wird hierbei in ein
Cluster aus Politik und Verwaltung und ein weiteres, das private Institutionen beinhaltet.
Flankiert werden beide Bereiche von Akteuren, welche die Rahmenbedingungen des
Prozesses gestalten und maßgeblich beeinflussen können.
Abb. 4: Kommunale Klimaschutzakteure mit wichtigen Wechselwirkungen, Quelle: DEENET 2010, verändert
Insbesondere den Bürgern sind im Gesamtprozess umfangreiche Mitwirkungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in Form einer informellen Bürgerbeteiligung einzuräumen. Zum
Teil gibt es auch bereits in einigen planerischen Bereichen explizit vorgeschriebene
förmliche Beteiligungsverfahren, die auch das Feld des kommunalen Klimaschutzes
betreffen können. Informationsschriften, Diskussionsveranstaltungen und Exkursionen
können allerdings eine sehr gute Möglichkeit sein, nicht nur Vorhaben bestätigen zu
lassen, sondern Bürger für eine Beteiligung an Klimaschutz- und Energieprojekten
gewinnen und zu einem Handeln motivieren zu können. Kommunen können
beispielsweise mit Instrumenten in Form von Beratungsangeboten, Zukunftswerkstätten,
Bürgerversammlungen oder Klimaschutzforen die Akzeptanz einzelner Vorhaben
maßgeblich steigern und zu einer Diskussion anregen. (DIFU 2011)
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
26
In vielen Erneuerbare-Energien-Projekten existieren sogenannte Kümmerer. Dies sind
Akteure, die mit einem überdurchschnittlich hohen persönlichen Engagement ein Projekt
und dessen Entwicklung unterstützen, vorantreiben und dadurch letztlich auch zu einem
Zusammenhalt der Akteure beitragen. Diese oftmals sehr enge Kerngruppe basiert nicht
selten auf den gleichen Personen, die auch für die Initiierung der Initiative verantwortlich
zeichnen. Insbesondere in der Anfangsphase des Projektes tragen die Kümmerer mit der
Akquise von Projektpartnern sowie der Öffentlichkeits- und Motivationsarbeit eine sehr
hohe Verantwortung. Die entsprechenden Akteure sollten daher identifiziert, unterstützt
und deren Last mit der Zeit auch auf andere Personen verteilt werden. (CONRAD 2007,
HOCHSCHULE MAGDEBURG-STENDAL 2010)
Mit einer wachsenden Akteursbasis und dem Fortschreiten des Erarbeitungsprozesses
erreicht das Projekt allerdings sehr schnell einen Umfang, der nicht mehr maßgeblich
durch ehrenamtliches Engagement getragen werden kann. Die Koordinierung des
Gesamtprozesses sollte daher eine Stelle bzw. ein Projektleiter übernehmen, der die
kommunalen Strukturen kennt und mit seinen kommunikativen Fähigkeiten bei den
verschiedenen Gruppen und kommunalen Vertretern Akzeptanz erreichen kann. (CONRAD
2007, DIFU 2011)
Für die Unterstützung von Klimaschutz- und Energieprojekten und als strategische
Partnerschaft sollten ferner auch ein Netzwerk aufgebaut und verschiedenste
Projektpartner eingebunden werden, über die wiederum der Kontakt zu weiteren
einflussreichen Personen, Promotoren und Schlüsselpersonen hergestellt werden kann.
Der Erfolg eines solchen ideellen Unterstützernetzwerkes basiert auf sinnvollen
Strukturen und einer guten Kommunikation. Das Netzwerk sollte möglichst alle mit den
Zielformulierungen der Konzeption einverstandenen regionalen Kräfte beinhalten,
darunter u.a. Verwaltungen, Institutionen und Unternehmen. Verantwortungen können
hierbei umso besser delegiert werden, je umfangreicher sich dieses Netzwerk gestaltet. Im
Rahmen einer Akteursanalyse sollte zum einen geklärt werden, welche Aufgaben die
einzelnen Projektpartner entsprechend ihres Wissens und ihrer Kompetenzen
wahrnehmen können, zum anderen aber auch, welche eigenen Ziele und Interessen sie mit
einem Beitritt verfolgen. Diese Interessen gilt es, in der Zielformulierung zu
berücksichtigen, sodass sich in der Umsetzung des Konzeptes keine den Projekterfolg
gefährdenden Gewinner- und Verlierergruppen herausbilden können. (CONRAD 2007,
HOCHSCHULE MAGDEBURG-STENDAL 2010, ALTMANN 2012)
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
27
2.2.7 Praktische Erfahrungen von Organisationen
In diesem Abschnitt der Arbeit werden Erfahrungen unterschiedlicher Organisationen mit
der Erarbeitung kommunaler und regionaler Energiekonzepte vorgestellt. Dadurch sollen
die Herangehens- und Arbeitsweise, aber auch die aufgetretenen Schwierigkeiten an
konkreten Praxisbeispielen verdeutlicht werden. Die ersten beiden Organisationen, die
EnergieVision Franken GmbH und das Institut für Ländliche Strukturforschung an der
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (IfLS), wurden zum
Erarbeitungsprozess konkreter integrierter Klimaschutzkonzepte befragt. Die
Akteurskonstellation dieser ausgewählten Konzepte in Form mehrerer Kommunen eines
Naturparkes ist mit den Kooperationspartnern im Naturpark Dahme-Heideseen prinzipiell
vergleichbar. Die Informationen zur EnergieVision Franken GmbH und dem von ihr
erarbeiteten integrierten Klimaschutzkonzept Zentrales Fichtelgebirge beziehen sich auf
Aussagen aus dem Endbericht des Konzeptes (vgl. EVF 2012) sowie eine Befragung der
Organisation (vgl. ZAPF 2012). Für das IfLS und das sich noch in Arbeit befindende
integrierte Klimaschutzkonzept für den Zweckverband Rheingau werden Aussagen der
Projektwebseite (vgl. IFLS 2012) und der Befragung der Organisation (vgl. STEIL 2012)
verwendet. Als dritte Organisation wird die Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und
Klimaschutz GmbH (ThINK) betrachtet. Diese ist neben der Erarbeitung vieler
kommunaler und interkommunaler Konzepte auch in die Erstellung des regionalen
Energiekonzeptes Lausitz-Spreewald involviert. Die Aussagen hierzu beziehen sich auf
eine Befragung des ThINK (vgl. MANN 2012).
EnergieVision Franken GmbH – Erarbeitung des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes Zentrales Fichtelgebirge
Die EnergieVision Franken GmbH stellte im Februar 2012 das Integrierte
Klimaschutzkonzept für das Gebiet des zentralen Fichtelgebirges fertig, welches aus
Fördermitteln der Klimaschutzinitiative des BMU sowie aus Eigenmitteln der beteiligten
Kommunen finanziert wurde. Im Klimaschutzkonzept werden Energieeinsparung und
nachhaltige Energieerzeugung im kommunalen Bereich als Chancen zur CO2-Reduzierung
vor Ort gesehen. Empfehlungen aus der Analyse der Potentiale und der Auswertung
gesammelter Daten werden für das Gesamtgebiet, aber auch detailliert und angepasst für
die beteiligten Kommunen, gegeben. Das Kooperationsgebiet, welches vollständig
innerhalb des Naturparks Fichtelgebirge liegt, umfasst die Gemeinden und Städte Nagel,
Tröstau, Weißenstadt und Wunsiedel. Diese Kooperationsgemeinschaft schöpft aus
vielfältigen Erfahrungen der Zusammenarbeit in anderen Bereichen. Die Idee der
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
28
Erstellung eines solchen Konzeptes entstammt einer Empfehlung des zuvor erstellten
ISEK Nördliches Fichtelgebirge. Initiiert wurde das Vorhaben Klimaschutzkonzept von der
Stadt Wunsiedel in enger Abstimmung mit dem Energieversorger SWW-Wunsiedel GmbH
und weiteren Kommunen. Die Entscheidung für ein Klimaschutzkonzept statt eines reinen
Energiekonzeptes wurde aufgrund des Anspruchs einer umfassenden und
spartenübergreifenden Betrachtung aller relevanten Bereiche getroffen.
Auftraggeber des Konzeptes sind die Bürgermeister der beteiligten Kommunen unter
Federführung des Bürgermeisters der Stadt Wunsiedel. Über einen intensiven Austausch
der EnergieVision Franken GmbH mit Kommunen und lokalen Akteuren in Form von
Expertengesprächen mit Energieversorgern und energieintensiven Firmen,
Lenkungstreffen, aber auch gezielt Bürgerveranstaltungen wurde versucht, einen
möglichst breiten Zugang zur Thematik mit all seinen Spezialbereichen zu erreichen. Die
Lenkungstreffen zwischen Bürgermeistern und der EnergieVisionFranken, welche alle
zwei Monate stattfanden, dienten der Diskussion aktueller Entwicklungen und der
Planung des weiteren Vorgehens. Entsprechend des laufenden Bearbeitungsschrittes
wurden zusätzlich weitere Personen, z.B. Energieversorger, hinzu geladen.
Bürgerbeteiligung wurde über eine Fragebogenaktion sowie Bürger- und
Expertenworkshops in Form runder Tische realisiert. Die an die Konzepterstellung
anknüpfende Umsetzung der Maßnahmen, welche noch am Anfang steht, soll von einem
Klimaschutzmanager betreut werden, für den derzeit ein Förderantrag läuft. Größere
Investitionssummen bei Projekten im Bereich der regenerativen Energieerzeugung,
beispielsweise Dorfheizung, Solaranlagen und Windkraft, sollen über gemeinschaftliche
Bürgerprojekte finanziert werden.
Im Projektverlauf traten einige Schwierigkeiten auf. So vertraten die Gemeinden zum Teil
unterschiedliche Ansichten über die zugrunde zu legenden Kriterien bei der
Potenzialermittlung im Bereich der erneuerbaren Energien, was vor allem den Bereich der
Windkraft bezüglich der Landschaftsschutzgebiete, aber auch die Solarenergie auf
Dächern bezüglich der Innenstadt-Verordnungen betraf. Aus diesem Grund mussten für
die Auswertung der Energieerzeugungspotenziale zwei verschiedene Kriterienkataloge
erstellt werden. Die Energieverbrauchsdaten kommunaler Liegenschaften erwiesen sich
nach Plausibilitätsprüfungen durch die EnergieVisionFranken oftmals als fehlerhaft - eine
Lösung für eine genauere, einfachere und auch schnellere Datenerfassung konnte nicht
gefunden werden. Desweiteren wurden die Erfahrungen gemacht, dass die
Auskunftsbereitschaft energieintensiver Firmen sehr gering war, Kirchen oftmals
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
29
Desinteresse zeigten und Informationswege zum Teil lang und zeitaufwändig waren.
Weitere Probleme traten auch im Bereich der interkommunalen Bürgerbeteiligung auf.
Konkret betraf dies auch Fragen, die für das Projekt im Prinzip inhaltlich gar nicht
relevant waren, aber dennoch sehr intensiv diskutiert wurden, wie beispielsweise die
Wahl des Ortes für Auftakt- und insbesondere auch Abschlussveranstaltung des Projektes.
Insgesamt führte die Auseinandersetzung mit dem Thema Klimaschutz allerdings zu einer
verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit und zeigte deutlich, dass gerade
finanzschwache Gemeinden von der Umsetzung gemeinsamer Lösungen profitieren
können.
Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt am Main (IfLS) – Erarbeitung des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes für den Zweckverband Rheingau
Seit März 2012 läuft die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den
Zweckverband Rheingau durch das IfLS in Kooperation mit der Institut Wohnen und
Umwelt GmbH und wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2013 abgeschlossen. Die
Finanzierung erfolgt hauptsächlich über das Förderprogramm der Klimaschutzinitiative.
Der Zweckverband finanziert zusätzliche Kosten, wie die Beschaffung von
Softwarelizenzen für das Programm eco2region, welches in den Kommunen zur Erstellung
der CO2-Bilanz eingesetzt wird. Für die Finanzierung von Umsetzungsmaßnahmen
existieren bislang allerdings noch keine konkreten Pläne.
Der Zweckverband Rheingau, ein Zusammenschluss der sieben Städte und Gemeinden
Eltville, Kiedrich, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Rüdesheim, Lorch und Walluf, welche alle
innerhalb des Naturparkes Rhein-Taunus liegen, initiierte das Vorhaben. Für
Entscheidungen und Abstimmungen zwischen den Kommunen können die bestehenden
Strukturen der Verbandsversammlung des institutionalisierten Zweckverbandes genutzt
werden. Alle beteiligten Kommunen haben zuvor bereits im Rahmen des Projektes Hessen
aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz eine Charta unterzeichnet und sich damit
verpflichtet, kommunale Aktionspläne auf der Grundlage einer CO2-Bilanz aufzustellen
und über deren Umsetzung regelmäßig zu berichten. Das Klimaschutzkonzept soll nun als
Planungshilfe und strategische Entscheidungsgrundlage für die weitere Arbeit dienen.
Hierfür sollen Emissionen erfasst, deren Entwicklung im Hinblick auf die durchgeführten
Maßnahmen bewertet und zudem ein Konzept für die Information und Beteiligung der
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
30
Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung des Aktionsplans entwickelt werden. Es wird
insbesondere auf einen partizipativen Prozess unter Beteiligung der regionalen Akteure
Wert gelegt. Im Rahmen der Bestandsaufnahme geschieht dies beispielsweise über
Expertengespräche in Form von Kleingruppeninterviews. Der Projektprozess und die
angestrebten Meilensteine wurden zunächst in einer Auftaktveranstaltung im Mai 2012
vorgestellt. Zwischen August und Dezember 2012 finden sechs weitere Fachworkshops zu
verschiedenen Themen, wie dem kommunalen und regionalen Energiemanagement oder
den Potenzialen erneuerbarer Energien, statt. Um externe Akteure besser einbinden zu
können, ist zudem die Gründung eines Klimaschutzbeirates vorgesehen, der den
Zweckverband unterstützen und umfassend in den Aufstellungsprozess eingebunden
werden soll. Am Ende des Gesamtprozesses sollen die Ergebnisse abschließend in den
sieben Städten und Gemeinden präsentiert werden. Zur Wahrung der Transparenz wurde
ein Bereich auf der Webseite des Zweckverbandes eingerichtet, der laufend über den
Prozess, seine Fortschritte und Inhalte informiert.
Schwierigkeiten und Herausforderungen des Projektes ergeben sich vor allem aus der
Wahrnehmung und Struktur des Zweckverbandes. Dieser wird bislang noch nicht als
relevanter Player im Klimaschutz empfunden. Zudem sind innerhalb des Projektgebietes
die Distanzen aufgrund der Lage am Rhein relativ groß, so dass die Zusammenarbeit
dadurch zum Teil erschwert wird. Da Veranstaltungen deshalb möglichst in der Mitte der
Region stattfinden, werden sie nur noch bedingt als kommunenübergreifend
wahrgenommen. Die Erkenntnis daraus ist, dass die Kommunikation noch weiter
verstärkt werden sollte und die Kommunen innerhalb des Zweckverbandes eine
Multiplikatorrolle einnehmen müssen. Die thematische Erweiterung des Zweckverbandes
um ein Thema, das bislang von ihm nicht besetzt wurde, gekoppelt mit der Verantwortung
für die Region, die mit der Durchführung des Projektes übernommen wird, wirkt sich
allerdings auch positiv auf die Wahrnehmung als Akteur in der Region aus. Der Prozess
kann daher durchaus als Chance gesehen werden, dass Akteure weiter zusammenwachsen
und -arbeiten.
Aus den Erfahrungen der Arbeit im Zweckverband Rheingau lassen sich weitere Hinweise
und Anregungen für Projekte anderer Regionen aufzeigen. Gemeinden sollten zu Beginn
genau überlegen, wie sie sich ihre künftige Zusammenarbeit vorstellen. So gilt es zu
klären, ob man wirklich bereit ist, ein interkommunales Konzept zu erstellen und letztlich
auch umzusetzen oder ob die Ergebnisse und Erkenntnisse doch eher auf der Ebene der
einzelnen Kommune verortet bleiben sollten. Es sollte überlegt werden, vor welchen
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
31
gemeinsamen Herausforderungen, die nur über einen interkommunalen Ansatz zu lösen
sind, man steht, ob Erfahrungen in der Zusammenarbeit aus anderen Themen- und
Handlungsfeldern bestehen und ob man bereits auf erprobte Abstimmungs- und
Konfliktlösungsmechanismen zurückgreifen kann. Der Eindruck eines Hineindrängens in
ein möglicherweise bereits besetztes Themenfeld lässt sich vermeiden, in dem man sich
frühzeitig als Player positioniert, zentrale Akteure schon vorab informiert sowie Intention
und Prozess erläutert und ggf. abstimmt.
Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH –
Erarbeitung kommunaler und regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte
Die Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH erarbeitet in enger
Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena u.a. Fachbeiträge für kommunale
und regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte, darunter auch das regionale
Energiekonzept für die Region Lausitz-Spreewald. Im Nachfolgenden werden gesammelte
Erfahrungen aus der praktischen Arbeit mit den beteiligten Akteuren zusammengestellt.
Das Institut hat im Laufe der Projektarbeit in verschiedenen Regionen die Erfahrung
gemacht, dass die Art und Weise, wie ein Einbezug lokaler und regionaler Akteure in die
Konzepterstellung gewährleistet werden kann, von der Größe der betrachteten Region
abhängt. Während die Schwierigkeit hierbei mit zunehmender Größe steigt, ist es gerade
in kleineren Gemeinden und Kommunalverbünden anzustreben, die Akteure in einem
einfachen Arbeitskreis zusammenzubringen und umfassend einzubinden. Der Arbeitskreis
sollte dabei möglichst offen gestaltet sein, um ein aktives Einbringen und Mitgestalten
durch interessierte Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen. Vor Ort können der aktuelle
Arbeitsstand und das weitere Vorgehen in einer aktivierenden und transparenten Art und
Weise besprochen werden, wie es z.B. die neuen Medien in der Form noch nicht leisten
können. Für die Arbeit in kleinen Strukturen ist diese Form der unmittelbaren
Kommunikation unverzichtbar. Da im ländlichen Raum die Entfernungen eine große Rolle
spielen, ist darauf zu achten, dass Arbeitstreffen ggf. in rotierender Weise bei den
verschiedenen Akteuren, zumindest aber Gemeinden, stattfinden. So können Eindrücke
und Befindlichkeiten, wie die Dominanz bestimmter Akteure im Erarbeitungsprozess,
vermieden und die subjektive Wahrnehmung des Konzeptes als interkommunales Projekt
gestärkt werden. Neben den formalen Treffen der Arbeitskreise sind zudem kreative
Workshops unverzichtbar, um die verschiedenen Positionen von Bürgern und den lokalen
Akteuren insgesamt einfangen zu können. Die Möglichkeiten des Internets sollten statt als
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
32
Kommunikations-, eher als umfassendes Informationsmedium gesehen werden. Gerade in
ländlichen Regionen ist es oft schwierig, Themen in der Presse platzieren und darin
ausführlich informieren zu können. Auch die Schaukästen der Gemeinde sind für die
Bürgerinformation nur bedingt geeignet, da sie in erster Linie formalen
Bekanntmachungen, weniger der reinen Information dienen und zudem wahrscheinlich
auch eine eher geringe Reichweite haben. Eine Projektwebseite kann hier trotz des ggf.
höheren Aufwandes in der Erstellung eine wirklich gute Lösung sein, Bürger umfassend
über Vorhaben und deren Hintergründe zu informieren. Diese einfache Möglichkeit,
Information zu erhalten, kann den Erfolg eines Klimaschutzprojektes maßgeblich
beeinflussen, denn nur durch eine wirklich hohe Resonanz und Wahrnehmung innerhalb
der Kommunen kann ein Konzept langfristig tragfähig sein. Sowohl die Bürger, als auch
die Gemeinden müssen hinter dem Konzept stehen und es mittragen. Wenn nur wenige
Mitarbeiter der Verwaltungen und nur eine begrenzte Anzahl von Bürgern an der
Erstellung des Konzeptes beteiligt sind, wird es wahrscheinlich im Ergebnis eher
unbefriedigend sein.
Ein gelegentlich anzutreffendes Missverständnis ist die Annahme, ein kommunales
Konzept wäre nicht ohne ein regionales zu verwirklichen. Der Bezug der Inhalte
kommunaler Konzepte auf übergeordnete Planungen ist zwar prinzipiell zu wahren, aber
in der Praxis nicht immer leicht zu handhaben und auch aufgrund unterschiedlicher
Kompetenzfelder nicht zwangsläufig notwendig. Regionale Konzepte betrachten eine
gesamte Region und bewegen sich daher auf einem höheren Abstraktionsgrad. Obwohl
sowohl kommunale, als auch regionale Planungsebene ihre Berechtigung haben, muss im
Einzelfall geschaut werden, welche konkreten Aussagen und unmittelbaren
Lösungsansätze auf die kommunale Ebene übertragbar sind. Im Extremfall wird ein
regionales Konzept von kommunalen Akteuren auch nur als Benchmark und
Vergleichsbasis zur Kenntnis genommen, spielt für die kommunale Konzepterarbeitung
aber keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die Potenzialermittlungen der
regionalen Planungsstellen sind für kommunale Akteure zwar prinzipiell ein guter
Richtwert, wo die Potenziale aber konkret liegen und welche Investitionen sich letztlich
auch lohnen, muss auf kommunaler Ebene geklärt werden.
Im Projektverlauf spielt die Projektanbahnung, also die Phase noch vor der
Auftragsvergabe eine ganz wesentliche Rolle für die spätere Konzepterarbeitung. Das
ThINK hat die Erfahrung gemacht, dass ausschreibende Stellen bzw. die entsprechenden
Akteure, häufig mit keiner konkreten Aufgabenstellung an die Auftragnehmer herantreten.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
33
Wenn nur die Förderrichtlinien abgeschrieben und keine gemeindespezifischen
Fragestellungen formuliert werden, dann wird nicht deutlich, zu welchen Fragen das
Konzept eigentlich genau Auskunft liefern soll. Die Fragestellung sollte daher so genau wie
möglich formuliert sein. Auch treffen Auftragnehmer vor Ort zwar häufig auf eine
Begeisterung für ein Energiekonzept, die Voraussetzungen und die derzeitige Datenlage
werden aber nicht hinreichend dargestellt. Es muss klar sein, über welche Daten man
bereits verfügt, welche mit vertretbarem Aufwand zu beschaffen sind und was man glaubt,
aus den Daten gewinnen zu können, da der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, eine
genauere Qualität zu liefern, als es die Ausgangsdaten, z.B. in Form von Schätzdaten,
zulassen. Alle weiteren Ermittlungen würden qualitativ nicht besser werden. Alternativ
kann der Auftragnehmer allerdings auch mit der Erhebung oder Beschaffung bestimmter
Daten beauftragt werden, wofür entsprechende Gelder bereitgestellt werden müssten.
Möglicherweise ist es bei unklarer Datenlage und Fragestellung auch möglich, die
Erarbeitung des Konzeptes in zwei Stufen vorzunehmen. Zunächst könnte eine Vorstudie
darstellen, auf welche Daten man belastbar zugreifen könnte, welcher Aufwand damit
verbunden wäre und welche Daten ggf. erhoben werden müssten. Die Akteure sollten auf
jeden Fall berücksichtigen, dass für sie, wenn noch keine ausreichenden Daten vorliegen,
in der Datenerhebung Aufwendungen entstehen. Das ist prinzipiell auch unabhängig
davon, ob sie von eigenem Personal oder von außerhalb durchgeführt wird.
2.2.8 Fördermöglichkeiten
Die Erstellung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie ähnlicher Vorhaben
ist unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen über verschiedene Programme seitens
des Bundes und der Länder förderfähig. Möglicherweise erscheint auch eine Teilnahme an
einem Wettbewerb sinnvoll. Da ein Doppelförderung in den meisten Fällen nicht möglich
ist, gilt es, sich nach gemeinsamer Abstimmung der Interessen aller Akteure für eine der
Möglichkeiten zu entscheiden, wobei die eigenen Überlegungen und Visionen sich
idealerweise mit den Vorgaben prinzipiell geeigneter Förderprogramme decken und nicht
durch diese diktiert werden sollten. Im Folgenden wird ein Überblick über die für den
Untersuchungsraum potentiell attraktiven Möglichkeiten der Förderung eines Energie-
und/oder Klimaschutzkonzeptes gegeben.
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
34
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (BMU)
Im August 2007 beschloss das Bundeskabinett in Meseberg das „Integrierte Energie- und
Klimaprogramm der Bundesregierung“, welches die grundlegenden Weichen für die
aktuell laufende Nationale Klimaschutzinitiative zur Erschließung von Potentialen zur
Emissionsminderung stellte (PTJ 2012). Die im Rahmen dessen aufgelegten sechs
Teilprogramme beinhalten auch das Förderprogramm für Kommunen, soziale und
kulturelle Einrichtungen, das als sogenannte Kommunalrichtlinie (vgl. BMU 2011c)
umgesetzt wird und Kommunen seit dem Jahr 2008 beim lokalen Klimaschutz und damit
auch bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte finanziell unterstützt. Mit der
Kommunalrichtlinie als einem Förderbaustein in der Klimaschutzinitiative sollen durch
einen Abbau bestehender Hemmnisse und Informationsdefizite sowie die
Marktdurchdringung effizienter Technologien und deren öffentlichkeitswirksame
Verbreitung ergänzende Anreize zu legislativen Instrumenten gesetzt werden. Ferner soll
auch die Nutzung von Potentialen in der regenerativen Wärmeerzeugung zur
Effizienzsteigerung breitenwirksam erschlossen werden. Interessant für das Vorhaben der
Gemeinden des Naturparks Dahme-Heideseen sind in der Kommunalrichtlinie vor allem
der Punkt 1: Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten sowie der Punkt 2:
fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und
Teilkonzepten.
Förderfähige Klimaschutzkonzepte (Punkt 1) müssen entsprechend der
Kommunalrichtlinie „Energie- und CO2-Bilanzen, Potentialabschätzungen,
Minderungsziele, Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen“
beinhalten. Dabei sollen alle relevanten Akteure einbezogen, ein signifikantes
Einsparpotential aufgezeigt und die Ergebnisse öffentlichkeitswirksam kommuniziert
werden. Für die Erstellung des Konzeptes wird eine Förderung in Höhe von 65 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben (alle im Rahmen des Projektes anfallenden Sach- und
Personalkosten) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, bei Teilkonzepten lediglich
eine 50 % - Förderung. Bedingungen sind ein maximaler Förderzeitraum von einem Jahr
und eine Mindesthöhe der zu zahlenden Zuwendungen für förderfähige Ausgaben von
10.000 Euro.
Die Förderung fachlich-inhaltlicher Unterstützung bei der Umsetzung von
Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten (Punkt 2) ermöglicht den Kommunen, bei
Vorlage eines maximal drei Jahre alten Klimaschutzkonzeptes, für drei Jahre (bei
Teilkonzepten zwei Jahre) einen Klimaschutzmanager einzustellen, wenn dies durch den
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
35
Aufgabenumfang für mindestens eine halbe Personalstelle gerechtfertigt ist. Die maximale
Förderung von 20.000 Euro, ebenfalls als „nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis
zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben“ wird hierbei auf die im
Klimaschutzmanagement anfallenden Sach- und Personalkosten sowie die damit
verbundene Öffentlichkeitsarbeit gewährt. Notwendige Investitionen, die der Umsetzung
des Konzeptes selbst dienen, sind weiterhin in der Verantwortung des Antragstellers. Es
besteht die Möglichkeit, für Anschlussvorhaben eine weitere Förderung zu beantragen. Im
Rahmen des geförderten Klimaschutzmanagements besteht prinzipiell auch die
Möglichkeit, eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme aus dem Klimaschutzkonzept, die
ein Emissions-Reduktionspotential von mindestens 80 % aufweist, bezuschussen zu
lassen. Hier können eine 50 % - Förderung, maximal jedoch 100.000 Euro, gewährt
werden.
Neben Einzelkommunen sind zur Antragstellung auch Verbünde und Zusammenschlüsse
berechtigt, wobei diese zu 100 % aus Kommunen bestehen müssen. Weitere Bedingungen
und Voraussetzungen für eine Förderung umfassen nach der Kommunalrichtlinie u.a. eine
Zweckbindungsfrist investiver Maßnahmen von fünf Jahren und ein nicht
gewinnorientiertes Agieren der Kommunen im gewählten Themenfeld.
Die Frist der Antragstellung beim Projektträger Jülich für das Jahr 2012 ist bereits
abgelaufen. Eine Verlängerung steht zwar noch aus, das Einreichen neuer Förderanträge
im Jahr 2013 wird allerdings vermutlich, wie schon im Jahr 2012, vom 1. Januar bis zum
31. März möglich sein (SAENA 2012).
RENplus-Programm der ILB Brandenburg
Seit dem Jahr 1991 fördert das Land Brandenburg über das sogenannte REN-Programm
bzw. dessen Vorgängerrichtlinien den Einsatz erneuerbarer Energien. Seit dem Jahr 2010
erfolgt dies in einer an die Anforderungen der Energiestrategie 2020 angepassten und
erweiterten Form, dem Förderprogramm RENplus der Investitionsbank des Landes
Brandenburg. Finanziert wird das Programm zu 75 % über den Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE), den Rest trägt das Land Brandenburg. (MWE 2010)
Im Folgenden werden die Grundzüge des Programms entsprechend der RENplus-Richtlinie
in der aktualisierten Fassung vom 27. Februar 2012 (vgl. ILB 2012)dargestellt. In dieser
wird als Ziel des Programms nicht nur der Einsatz bereits eingeführter Verfahren und
Techniken angestrebt, sondern auch die Markteinführung neuer, innovativer Konzepte,
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
36
Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben, die eine über den bisherigen Stand
hinausgehende Steigerung erwarten lassen. Neben der Förderung betrieblicher
Energiemanagementsysteme, von Veranstaltungen zur Umsetzung der Energiestrategie
sowie von Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Einsatzes
erneuerbarer Energien, sind als Schwerpunkt im Programm regionale Energiekonzepte
und seit dem 1. März 2011 auch sektorale bzw. kommunale Energiekonzepte förderfähig
(MWE 2011). Innerhalb der RENplus-Richtlinie ist für die Vorhaben der
Naturparkgemeinden dieser aktualisierte Punkt 2.4 wesentlich. Die Förderung ist u.a. an
die Bedingungen geknüpft, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und keine
Doppelförderung mit der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ für den gleichen
Verwendungszweck besteht. Besonders letzteres gilt es für die Naturparkgemeinden in
der Planung zwingend zu beachten, da die Stadt Storkow seit 2011 Teil der über den Bund
geförderten „Klimaschutzinitiative Region Beeskow“ ist. Über das RENplus-Programm
sollen jährlich insgesamt etwa 30 kommunale Energiekonzepte gefördert werden. Da die
Zahl der Antragstellungen bislang weit unterhalb dieser Erwartungen liegt (im Jahr 2011
wurden im gesamten Land Brandenburg lediglich drei Anträge genehmigt), ist die
Wahrscheinlichkeit der Bewilligung eines Antrages als vergleichsweise hoch
einzuschätzen (FEILER 2012a).
Für Kommunen beträgt die Förderung 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei der
zahlbare Höchstbetrag auf 100.000 Euro begrenzt ist. Überschreitungen können nur in
Einzelfällen genehmigt werden. Der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden in Form
eines Kooperationsmodells ist durchaus möglich, die Mindesteinwohnerzahl darf dabei
insgesamt 10.000 Einwohner nicht unterschreiten. Das zu erarbeitende Energiekonzept
besteht aus mehreren Pflichtinhalten sowie nicht zwingend erforderlichen Wahlaufgaben,
die, abhängig von der Situation vor Ort, mit erfüllt werden können. Da die Regionale
Planungsstelle Lausitz-Spreewald innerhalb des RENplus-Programms derzeit ein
regionales Energiekonzept für die Planungsregion erarbeitet, ist eine enge Abstimmung
der Inhalte und Ziele erforderlich, um ein wechselseitiges Einfließen von Inhalten zu
ermöglichen und Widersprüche auszuschließen. Die Anträge für das Förderprogramm, das
noch bis zum 31. Dezember 2013 läuft, müssen bei der Investitionsbank des Landes
Brandenburg eingereicht werden.
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
37
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
Dieses Kapitel stellt die konkrete Situation im Kooperationsgebiet dar. In einem ersten
Teil werden in einem Überblick die Akteure, die sich im Rahmen der Konzeption des
kommunalen Energiekonzeptes zusammengeschlossen haben, mit ihren Besonderheiten
und Strukturdaten näher vorgestellt. Daran schließt sich eine Zusammenstellung
verschiedener Voraussetzungen für die Konzepterstellung an, die auf Befragungen der
Akteure, Literatur- und Internetrecherche sowie Geodaten basiert. Die Lage der
Kommunen und ihrer Verwaltungssitze sowie der Naturpark Dahme-Heideseen sind auf
der in Anhang 2 beigefügten Karte eingezeichnet.
3.1 Überblick über die Kooperationspartner
3.1.1 Naturpark Dahme-Heideseen
Alle an der Konzeption des Energiekonzeptes beteiligten Kommunen liegen zumindest
anteilig innerhalb des Naturparkes Dahme-Heideseen, weshalb dieser als durchaus
wertvoller Partner und verbindendes Element für die Konzepterstellung gesehen werden
kann. Der Naturpark erstreckt sich auf einer Fläche von insgesamt 590 km² über die
Grenze der Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree hinweg und wurde im Jahr
1998 ausgewiesen. Innerhalb des Gebietes liegen 24 Naturschutzgebiete auf ca. 10 % der
Fläche sowie 27 FFH- und ein SPA-Gebiet auf ca. 20 % der Fläche. Die Fläche des
Naturparkes ist gleichzeitig auch als Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen
ausgewiesen. Lediglich die Siedlungsflächen sind größtenteils ausgenommen, so dass das
Schutzgebiet mit 96 % den Großteil des Naturparkes abdeckt. Die damit einhergehenden
Bedenken der Akteure für die Konzepterstellung werden in Kapitel 3.2.3: Erwartungen und
Bedenken dargestellt.
Das Ziel des wald- und seenreichen Naturparkes ist der Erhalt des Naturraums,
einschließlich historischer Nutzungsflächen und Siedlungsstrukturen. Als
Naherholungsgebiet wird ein naturverträglicher Tourismus unter Einbezug der
bestehenden Strukturen angestrebt. Die im Ortsteil Prieros der Gemeinde Heidesee
ansässige Naturparkverwaltung koordiniert dabei die Tätigkeiten zum Erhalt und zur
Förderung kultureller Besonderheiten sowie der regionalen Identität. (MUGV 2012)
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
38
3.1.2 Amt Schenkenländchen
Das Amt Schenkenländchen stellt als im Jahr 1992 gebildeter Zusammenschluss mehrerer
Gemeinden und Städte (s. Abb. 5) mit ca. 290 km² den flächenmäßig größten
Kooperationspartner der kommunalen Akteure im Naturpark Dahme-Heideseen dar
(TEUPITZ 2012).
Abb. 5: Gliederung des Amtes Schenkenländchen, eigene Darstellung nach LGB 2010
Es setzt sich zusammen aus den vier Gemeinden Schwerin, Groß Köris (einschließlich der
Ortsteile Klein Köris und Löpten), Münchehofe (einschließlich der Ortsteile Birkholz und
Hermsdorf) und Halbe (einschließlich der Ortsteile Teurow, Briesen, Brand, Staakmühle,
Freidorf, Massow und Oderin) sowie den zwei Städten Märkisch Buchholz (einschließlich
des Stadtteils Köthen) und Teupitz (einschließlich der Stadtteile Egsdorf, Tornow und
Neuendorf).
Im Amt, das inmitten des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, leben nach Stand Dezember
2011 insgesamt 8137 Einwohner (AMT FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG 2011). Die Stadt
Teupitz dient als einwohnerstärkster Partner im Gemeindeverbund als Amtssitz.
Nach den Kommunalwahlen 2008 bildete sich im Amt die Arbeitsgemeinschaft
Regionalentwicklung, da einige Abgeordnete und engagierte Bürger der Auffassung waren,
gemeindeübergreifende Themen hätten bislang zu wenig Beachtung gefunden. Zudem
wuchs der Eindruck, die Gemeinden würden eher gegeneinander, als miteinander agieren.
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
39
Als ein wichtiges Themenfeld für ihre Arbeit identifizierte die AG das Themenfeld Energie.
(GEISTER 2012)
Die Gemeinde Münchehofe strebt für ihren Teil des Amtsgebietes vor dem Hintergrund
einer nachhaltigen, Ressourcen schonenden Wirtschafts- und Tourismuspolitik bereits seit
einiger Zeit eine Entwicklung in Richtung einer Ökogemeinde an. Hierfür lief in den
vergangenen Jahren eine intensive Kooperation mit der Hochschule für nachhaltige
Entwicklung Eberswalde (FH) zur Ermittlung von Potenzialen in verschiedenen Bereichen
und der Benennung von konkreten Kriterien. Die seit März 2012 gültigen Leitsätze für die
weitere Arbeit der Gemeinde sehen im Bereich des Energie- und Klimaschutzes nicht nur
eine verstärkte Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten vor, sondern auch explizit die
Erarbeitung und Umsetzung eines ökologischen Energiekonzeptes (MÜNCHEHOFE 2012a).
3.1.3 Gemeinde Heidesee
Die Naturparkgemeinde Heidesee liegt im nördlichen Teil des Kooperationsgebietes. In
dem etwa 135 km² umfassenden Gebiet leben nach Stand Dezember 2011 6937
Einwohner (AMT FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG 2011).
Abb. 6: Gliederung der Gemeinde Heidesee, eigene Darstellung nach LGB 2010
Die von zahlreichen Heiden und Seen geprägte Kommune entstand durch einen
Zusammenschluss mehrerer Gemeinden im Zuge der Brandenburger
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
40
Gemeindegebietsreform im Jahr 2003. Die bis dahin eigenständigen Gemeinden
entsprechen den heutigen elf Ortsteilen (s. Abb. 6) Friedersdorf, Prieros, Bindow, Blossin,
Dannenreich, Kolberg, Dolgenbrodt, Gussow, Gräbendorf, Streganz und Wolzig. Die
Verwaltung der Gemeinde hat ihren Sitz im Ortsteil Friedersdorf. Der Naturpark Dahme-
Heideseen hat seinen Hauptsitz mit dem Ortsteil Prieros innerhalb des Heideseer
Gemeindegebietes. (HEIDESEE 2012)
3.1.4 Stadt Storkow (Mark)
Als einzige der in die Erarbeitung des Energiekonzeptes einbezogenen Kommunen, liegt
die Stadt Storkow (Mark) nicht im Landkreis Dahme-Spreewald, sondern im Landkreis
Oder-Spree und gehört damit gleichzeitig zur Planungsgemeinschaft Oderland-Spree. Die
Fläche des Stadtgebietes, in dem nach Stand Dezember 2011 8989 Einwohner leben (AMT
FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG 2011), erstreckt sich insgesamt auf 180 km².
Abb. 7: Gliederung der Stadt Storkow, eigene Darstellung nach LGB 2010
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
41
Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 ging die Stadt Storkow (Mark) zusammen
mit den Gemeinden des damaligen gleichnamigen Amtes in einer gemeinsamen Stadt auf
(s. Abb. 7). Die Stadt gliedert sich neben Storkow selbst in die Ortsteile Alt Stahnsdorf,
Bugk, Görsdorf, Groß Eichholz, Groß Schauen, Kehrigk, Klein Schauen, Kummersdorf,
Limsdorf, Philadelphia, Rieplos, Schwerin, Selchow und Wochowsee. (STORKOW 2012a)
In der Stadt Storkow existiert bereits eine Fernwärmeversorgung, betrieben von der
Techem Energie GmbH. An das Netz angeschlossen sind 15 Wohnblöcke sowie als
kommunale Objekte eine Schule, zwei Kindertagesstätten, ein Horthaus und ein
Sportplatz. (BEESKOW 2012a)
Wie in dieser Arbeit bereits angesprochen, ist die Stadt Storkow, unabhängig von den
Überlegungen der Naturparkgemeinden, in die Erarbeitung eines integrierten
kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Region Beeskow eingebunden. In diesem
Projekt, das über die Kommunalrichtlinie des BMU gefördert wird, sind neben Beeskow
und Storkow auch die Stadt Friedland, die Gemeinden Rietz-Neuendorf und Tauche sowie
das Amt Schlaubetal beteiligt. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde im Frühjahr 2012
abgeschlossen. Es zeigt lokale Potenziale zur Energie- und Emissionssenkung im privaten,
gewerblichen und gemeindlichen Bereich auf. Neben einer umfassenden
Bestandsaufnahme und der Bewertung der Energieeffizienz aller öffentlichen Gebäude,
soll voraussichtlich ab Sommer 2012 ein Klimamanger die Umsetzung des Konzeptes
fachlich und methodisch leiten. (BEESKOW 2012a, BEESKOW 2012b, MOZ 2012)
3.1.5 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Die Regionalplanung wird in Brandenburg von fünf Planungsgemeinschaften
durchgeführt. Für das Amt Schenkenländchen und die Gemeinde Heidesee ist die
Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) Lausitz-Spreewald zuständig, für die im Landkreis
Oder-Spree liegende Stadt Storkow (Mark) die RPG Oderland-Spree. Da die Frage,
inwieweit Storkow tatsächlich in die Konzeption einbezogen werden kann und sollte, noch
nicht abschließend geklärt ist, ist derzeit lediglich die RPG Lausitz-Spreewald in dem
anlaufenden Prozess beteiligt.
Die RPG Lausitz-Spreewald setzt sich als mit ca. 7200 km² flächenmäßig größte
Planungsregion in Brandenburg aus Akteuren der Landkreise Dahme-Spreewald,
Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
42
zusammen. In Cottbus sitzt auch die für die Regionalplanung zuständige Regionale
Planungsstelle. Die Region hat im Vergleich der Brandenburger Planungsregionen den
höchsten Waldflächenanteil und gleichzeitig den geringsten Landwirtschaftsflächenanteil.
Bedingt durch den Braunkohletagebau im Süden der Region wurden weite Teile der
ursprünglichen Landschaft stark überformt, zum Teil aber durch eine
Landschaftssanierung in Form einer Seenlandschaft einer neuen Nutzung zugeführt. Die
Akteure der Planungsgemeinschaft haben sich zusätzlich im Rahmen einer
Verantwortungsgemeinschaft zur Energieregion Lausitz zusammengeschlossen, um die
internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen
und die Attraktivität des Standortes für Investoren zu stärken. (ENERGIEREGION LAUSITZ-
SPREEWALD 2012, RPG 2012)
Für die Erarbeitung eines kommunalen Energiekonzeptes ist der von der RPG erarbeitete
Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung von zentraler Bedeutung. Wie zuvor
bereits ausführlich dargestellt, wird für die Planungsregion zudem auf Basis der RENplus-
Förderung ein regionales Energiekonzept erarbeitet, das in der Erarbeitung kommunaler
Konzepte berücksichtigt werden sollte.
3.2 Derzeitige Situation im Kooperationsgebiet
In den folgenden Kapiteln wird anhand von Befragungen und Gesprächen mit den
beteiligten Akteuren sowie weitergehenden Recherchen die derzeitige Situation im
Kooperationsgebiet näher betrachtet. Befragt wurden das Amt Schenkenländchen (vgl.
LÖSER 2012), die Gemeinde Heidesee (vgl. TANNERT 2012), die Stadt Storkow (Mark) (vgl.
STEINBRÜCK 2012), der Naturpark Dahme-Heideseen (vgl. HEYNE 2012), die regionale
Planungsstelle Lausitz-Spreewald (vgl. FEILER 2012a) sowie Herr Geister von der AG
Regionalentwicklung im Amt Schenkenländchen (vgl. GEISTER 2012). Zunächst sollen dabei
ein Überblick über bereits bestehende Anstrengungen zur Energieeinsparung und
Nutzung regenerativer Energieträger gegeben und bereits verfügbare Datenquellen
aufgezeigt werden. Im Anschluss daran werden neben den Erwartungen und Bedenken
der Akteure auch deren Sicht auf Stärken und Schwächen des Kooperationsgebietes und
mögliche bzw. präferierte Handlungsfelder dargestellt. Abschließend wird auf die
Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und die Vorgehensweise bis hin
zur Auftragsvergabe eingegangen.
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
43
3.2.1 Stand der Nutzung erneuerbarer Energien
Im Amt Schenkenländchen existieren nach eigener Aussage außerhalb der Beachtung bei
kommunalen Bauvorhaben bisher nur wenige nennenswerte Anstrengungen zur Nutzung
erneuerbarer Energien (LÖSER 2012). Diese Ausnahmen bestehen vornehmlich im Einsatz
von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
(GEISTER 2012) und der Wasserkraftanlage Märkisch Buchholz, die im Jahr 2009 in Betrieb
genommen wurde und eine elektrische Leistung von 250 kW erzeugt (RPG LAUSITZ-
SPREEWALD 2011). Wie in dieser Arbeit bereits erwähnt, setzt sich innerhalb des Amts
Schenkenländchen die Gemeinde Münchehofe im Rahmen der Entwicklung in Richtung
einer Ökogemeinde auch intensiv für den Einsatz erneuerbarer Energien ein. Vor diesem
Hintergrund bezieht die Gemeinde schon heute ihren Strom ausschließlich von Anbietern
der regenerativen Energieversorgung (MÜNCHEHOFE 2012b).
In der Gemeinde Heidesee existiert im Ortsteil Streganz seit dem Jahr 2006 eine
Biogasanlage, die von der BKE Biogas Klein Eichholz GmbH betrieben wird und eine
elektrische Leistung von 1.364 kW erzeugt (RPG LAUSITZ-SPREEWALD 2011, TANNERT 2012).
In privaten Haushalten werden die Möglichkeiten der erneuerbaren Energieträger in Form
von Erdwärme, Holzpellets-Heizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie
Biokläranlagen genutzt. Darüber hinausgehende Ideen und Anstrengungen der Gemeinde
für den Einsatz von erneuerbaren Energien in größeren Projekten wurden bislang von den
Bürgen nicht gewünscht (TANNERT 2012).
In der Stadt Storkow (Mark) existiert im Gewerbegebiet „Neu Boston“ ein Solarpark auf
Basis von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.044,88 kWp (STEINBRÜCK
2012). Weitere Projekte sind derzeit in der Planung. So wird zum einen auf dem Gelände
der Storkower Geflügelmast GmbH eine Biogasanlage geplant und zum anderen ein
weiterer Solarpark an der Bugker Chaussee (ehemaliges Bundeswehrgelände), für den im
Juli 2012 der Entwurf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, öffentlich ausgelegt
wurden (STEINBRÜCK 2012, STORKOW 2012b). Nach Angaben der E.ON edis AG aus dem Jahr
2011 werden in der Stadt Storkow in 46 Anlagen insgesamt 549.021 kWh Solarenergie
und in einer Biomasseanlage eine Energiemenge von 6.907.761 kWh erzeugt (STEINBRÜCK
2012).
Die Windenergie spielt im gesamten Untersuchungsraum eine sehr untergeordnete Rolle.
So existieren hier derzeit keine Windkraftanlagen, eine Ausweisung von Windeignungs-
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
44
oder Windvorranggebieten erfolgte bislang nicht (FEILER 2012a, RPG ODERLAND-SPREE
2012). Die Windenergienutzung innerhalb der Gebiete des Naturparkes und des
Landschaftsschutzgebietes Dahme-Heideseen ist rechtlich grundsätzlich nicht möglich
(HEYNE 2012).
3.2.2 Vorhandene Daten
Wie aus den Aussagen der ThINK GmbH in Kapitel 2.2.7 Praktische Erfahrungen von
Organisationen bereits hervorgeht, ist es für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes
unerlässlich, sich als Auftraggeber genau zu überlegen, welche Daten für die
Untersuchungen verfügbar sind und welche unter vertretbarem Aufwand zu erheben
wären. Diese Angaben ermöglichen nicht nur eine reibungslose Auftragsvergabe, sondern
auch eine bessere Kalkulation der evtl. zusätzlich anstehenden Kosten einer
Datenerhebung durch Eigenpersonal oder den Auftragnehmer.
Für die Konzepterstellung kann im Untersuchungsgebiet auf bereits erhobenes bzw.
einfach zu ermittelndes Datenmaterial zugegriffen werden. So kann beispielsweise der
genaue Stromverbauch der einzelnen Gemeinden entsprechend der Konzessionsverträge
von dem jeweils zuständigen Energieversorgungsunternehmen erfragt werden. Eine
genauere Aufschlüsselung nach einzelnen Ortsteilen, Gewerben oder Haushalten ist
darüber allerdings nicht direkt möglich (MANN 2012). Für das Amt Schenkenländchen und
die Gemeinde Heidesee sind allerdings bereits weitere Daten verfügbar, erhoben von der
RPG Lausitz-Spreewald im Rahmen der Potenzialanalyse für das regionale
Energiekonzept. Diese umfangreichen Energiedaten auf Ämter- und teilweise sogar
Gemeindeebene liegen bereits zu 95 % in einer Datenbank vor und können für die
kommunale Konzepterstellung auch schon vor der Veröffentlichung des regionalen
Energiekonzeptes übergeben werden (FEILER 2012b). Auch für die Stadt Storkow sind
entsprechende Daten aus der regionalen Konzepterstellung verfügbar, hier allerdings
erhoben von der RPG Oderland-Spree. Darüber hinaus fanden für die Stadt Storkow im
Rahmen der Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes der Region
Beeskow bereits Erhebungen zum Energieverbrauch, den eingesetzten Energieträgern
sowie dem Potenzial für Effizienzsteigerungen statt (vgl. BEESKOW 2012b).
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
45
3.2.3 Erwartungen und Bedenken
Die einzelnen Akteure innerhalb der Kooperationsregion wurden in den Befragungen
gebeten, ihre Erwartungen an ein kommunales Energiekonzept, aber auch mögliche
Bedenken darzustellen. Leider äußerten sich nicht alle Interviewpartner zu diesen
Themen. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Befragung dargestellt.
Erwartungen
Herr Geister, Leiter der AG Regionalentwicklung im Amt Schenkenländchen, erhofft sich
vom Energiekonzept vor allem operationale Handlungsempfehlungen, die nachhaltig zu
einer Erhöhung regionaler Wohlfahrt beitragen. Konkret sieht er das Thema der
Energieversorgung und Energiepolitik für die Zukunftsfähigkeit ländlicher Kommunen als
ein zunehmend strategisches Handlungsfeld. Das Energiekonzept könne zu einer
Steigerung regionaler Wertschöpfung mit entsprechender Teilhabe von Gemeinden und
Bevölkerung beitragen, Wege für eine nachhaltige und zugleich bezahlbare
Energieversorgung aufzeigen und das Thema der Konkurrenz um Flächen beim Einsatz
regenerativer Energien aufgreifen. Die Bürger sollten sowohl Bewertungs-, als auch
Handlungskompetenz in Fragen der nachhaltigen Entwicklung erlangen. Daher muss das
Konzept auch Empfehlungen geben können, wie in einem solchen Prozess durch Bildung,
Information und Aufklärung Transparenz erreicht werden kann. Um auch eine
Evaluierung zu ermöglichen, wäre zudem ein überprüfbarer Erfolg zu definieren. Da
politische Mehrheiten und eine große Bürgerunterstützung zwingend notwendig sind,
sollten hierbei vor allem finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen. Darüber hinaus
können und sollten natürlich auch qualitative Ziele formuliert werden.
Herr Heyne, Leiter des Naturparks Dahme-Heideseen, erwartet vom Energiekonzept vor
allem eine Verknüpfung verschiedener Anstrengungen zum Ressourcenschutz und zur
Energieentwicklung. Obwohl Einzellösungen im Kleinen zwar auch wichtig sind, ist ein
gemeinsames und abgestimmtes Handeln unbedingt notwendig, um wirklich etwas in
einer Region bewegen zu können. Herr Heyne erhofft sich, dass verschiedene Ideen und
Kräfte aus Landwirtschaft, Naturschutz und weiteren Bereichen zusammengebracht
werden können. Aus dieser Kombination heraus können womöglich neue und
vielversprechende Ansätze entstehen. Evtl. könnten auch Bürgerinitiativen in Form eines
Fördervereins weiterentwickelt werden, um die Thematik maßgeblich von innen heraus
wachsen zu lassen. Der Einsatz regenerativer Energieträger sollte zudem auf eine
umweltverträgliche Art und Weise geschehen, um u.a. die Ausweitung von Monokulturen
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
46
im Naturpark zu verhindern. Der z.B. ausschließliche Einsatz von Mais als Substrat für
eventuelle Biogasanlagen wäre in diesem Sinne nicht zielführend. Herr Heyne erhofft sich
überdies, dass vor allem auch Innovationen gefördert werden. Fördergelder sollten seiner
Meinung nach insbesondere für Modellvorhaben fließen und so wäre zu prüfen, inwiefern
im Kooperationsgebiet Projekte etabliert werden können, die es anderswo so noch nicht
gibt. Ein Beispiel hierfür wäre die Windenergienutzung, die in ihrer bisherigen Form
innerhalb des Naturparkes nicht möglich ist. Alternative Formen der Windnutzung,
beispielsweise in Form von Kleinwindkraftanlagen, aber auch andere innovative Ansätze
könnten im Rahmen der Erstellung eines Energiekonzeptes diskutiert werden.
Frau Feiler von der regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald sieht in einem
kommunalen Energiekonzept die Möglichkeit, konkrete Handlungsansätze zu erarbeiten.
Während das regionale Energiekonzept eher ein zusätzliches Werkzeug bzw.
Empfehlungswerk für die Raumplanung darstelle und keinen verbindlichen Charakter
hätte, könnten auf kommunaler Ebene mit dem lokal vorhandenen Hintergrundwissen
darüber hinausgehende und speziell an die Situation vor Ort angepasste Maßnahmen
geplant und umgesetzt werden. Das Energiekonzept für die Naturparkgemeinden könne
daher auch eine Art Leitfaden sein und eine Chance, die Zukunftsfähigkeit der Kommunen
maßgeblich zu gestalten. Um diese Ziele zu erreichen, wäre es zudem wichtig, aus den
Erfahrungen anderer Regionen zu lernen. So könnten Fehler vermieden, Möglichkeiten
aufgezeigt und der Gesamtprozess so effektiv wie möglich gestaltet werden.
Herr Steinbrück, Sachgebietsleiter für Stadtentwicklung in der Stadt Storkow (Mark),
verspricht sich vom Energiekonzept Hinweise, wie weitere Energieeinsparungen und
Effizienzsteigerungen erreicht werden können. Zudem könne ein explizites
Energiekonzept umfassend die Potenziale und Möglichkeiten der Erzeugung erneuerbarer
Energien aufzeigen, während dies im integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der
Region Beeskow vergleichsweise allgemein gehalten sei.
Bedenken
Herr Geister ist der Ansicht, dass auch bei einer bewilligten Förderung die finanzielle
Belastung in Form des Eigenanteils, der im günstigsten Fall bei 25 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben liegt, eine große Hürde für die Kommunen darstellt. Herr
Steinbrück gab darüber hinaus zu bedenken, dass auch die finanziellen Mittel für die
Umsetzung des Konzeptes mitbedacht werden müssen. Herr Geister äußerte zudem
Bedenken dahingehend, dass Kommunalpolitiker womöglich einen Eingriff in die
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
47
kommunale Planungshoheit und damit einen Verlust von Macht und
Gestaltungsspielräumen befürchten könnten. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich auch
aus der, seiner Meinung nach, ausgeprägten Theorie- und Konzeptfeindlichkeit
kommunalpolitischer Akteure. Desweiteren seien ehrenamtliche Akteuren häufig mit der
Komplexität des Themas überfordert, wodurch sie den Prozessverlauf, zum Teil auch
gewollt, ausbremsen.
Aus Sicht des Naturparkes gibt es nach Aussage von Herrn Heyne keine nennenswerten
Bedenken. Der Naturpark kann seiner Meinung nach von der Idee eines Energiekonzeptes
eigentlich nur profitieren. Im schlimmsten Fall bliebe der status quo erhalten. Negative
Auswirkungen gäbe es, wenn überhaupt, wahrscheinlich eher innerhalb der beteiligten
Gemeinden, nicht aber im Naturpark selbst. Zu bedenken gibt er aber gerade für den
Bereich der Akzeptanz in der Bevölkerung die Geschichte des Naturparkes. Im Normallfall
würden Naturparke in Abstimmung mit der Bevölkerung ausgewiesen und seien
überwiegend auch gewollt. Im Fall des Naturparkes Dahme-Heideseen wurde die Idee
eines Naturparkes allerdings mehr oder weniger top-down entschieden und umgesetzt,
weshalb die Identifizierung der lokalen Bevölkerung mit dem Gedanken des Naturparkes
nicht so stark ausgeprägt ist, wie in anderen Regionen. Es sollte daher darauf geachtet
werden, dass eine Akzeptanz und Verbundenheit der Bevölkerung mit dem
Naturparkgedanken und darüber hinaus mit einem Energiekonzept nicht als
selbstverständlich gesehen wird.
Mehrere Akteure sehen als große Schwierigkeit im Planungsprozess die landkreis- bzw.
planungsregionsübergreifende Konzepterarbeitung. Herr Steinbrück von der Stadt
Storkow (Mark) nannte hier zum einen das Problem der Doppelförderung, nach dem
Storkow als Akteur im integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der Region Beeskow
wahrscheinlich nicht mit in die Förderung eines Energiekonzeptes für die
Naturparkgemeinden eingebunden werden kann. Er sieht aber auch eine möglicherweise
anfallende Doppelarbeit in einzelnen Bereichen. Herr Geister befürchtet aufgrund des
landkreisübergreifenden Untersuchungsraums zudem eine fehlende Kooperation und
Unterstützung durch die beiden Landkreise. Auch Frau Feiler von der RPG Lausitz-
Spreewald sieht die größten Schwierigkeiten in der Beteiligung zweier Planungsregionen.
Ihrer Ansicht nach kann man nach Rücksprache mit der ILB zwar sicherlich zu einer
Lösung kommen und den Untersuchungsraum als Fördergebiet durchsetzen. Es sei
allerdings offen, wie lang sich die Phase der Projektanbahnung dadurch hinausziehen
würde und welche genauen Hürden zu nehmen wären.
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
48
3.2.4 Stärken und Schwächen
Stärken
Alle beteiligten Kommunen liegen innerhalb des Naturparkes Dahme-Heideseen. Die
Naturparkidee kann daher ein verbindendes Element der Gemeinden sein. Nach
Auffassung Herrn Heynes ist es daher eine gute Möglichkeit, dies auch aktiv zu nutzen, den
Naturparkgedanken als wesentliches Standbein des Energiekonzeptes zu verstehen und in
der Bevölkerung zu streuen. Der Naturpark bietet zusammen mit dem
Landschaftsschutzgebiet als Gebietskulisse noch weitere gute Voraussetzungen, gerade für
die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzeptes. Definitionsgemäß nehmen hier der
Erhalt der Artenvielfalt und der ökologischen Systeme, aber auch des Landschaftsbildes
einen höheren Stellenwert ein, als die wirtschaftliche Verwertung des Bodens, was sich
auch in entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen niederschlägt. Zudem ist die
Siedlungsstruktur des Naturparkes mit ihren zahlreichen Orts- und Gemeindeteilen relativ
homogen. Große Waldbestände im gesamten Naturpark bilden darüber hinaus eine
nachhaltige und bedeutende Ressource. (GEISTER 2012)
Da das Nutzholz allerdings bereits weitestgehend verplant sei, sieht Herr Heyne im
Bereich der Biomasseverwertung ein besonders großes Potenzial in Agroforstsystemen
und der Verwertung von Restholz. Gerade Landschaftspflegeabfälle, die im gesamten
Kooperationsgebiet in großen Mengen anfallen würden, könnten in der Erzeugung
erneuerbarer Energien eine wesentliche Rolle einnehmen.
Wie bereits erwähnt, gibt es in der Gemeinde Münchehofe derzeit Bestrebungen zur
Entwicklung in Richtung einer Ökogemeinde. Für die Erstellung des kommunalen
Energiekonzeptes kann hier auf bereits erworbenes Know-How und gesammelte fachliche
Kontakte zurückgegriffen werden. Ideen und Ansätze des Ökogemeinde-Konzeptes
könnten in die interkommunale Kooperation mit einfließen.
Schwächen
Der Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet für 97 % der Fläche des Naturparkes ist für die
Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung zwar prinzipiell zu begrüßen. Nicht
zuletzt ergeben sich daraus auch zahlreiche Chancen. Allerdings bringt diese Tatsache ggf.
auch Schwierigkeiten und Grenzen in der Umsetzung mit sich. Es ist zwar im Einzelfall zu
klären, aber bestimmte Formen der regenerativen Energieerzeugung, wie
Freiflächenanlagen für Photovoltaik oder die Windkraftnutzung sind aufgrund ihrer
Wirkung auf das Landschaftsbild mit den Grundsätzen eines Landschaftsschutzgebietes
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
49
nicht uneingeschränkt vereinbar (HEYNE 2012). So ist beispielweise der Einsatz von
Windkraftanlagen nur in Randlagen eines Landschaftsschutzgebietes oder in Bereichen
mit einem weniger hochwertigen Landschaftsbild möglich. Der novellierte
Windkrafterlasses des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2011 sieht hierzu Ausnahmen
vor, die im Einzelfall geprüft werden müssten (MUGV 2012).
3.2.5 Mögliche Handlungsfelder
Mittlerweile gibt es im gesamten Kooperationsgebiet verstärkt den Wunsch, aufbauend
auf den bisherigen Bestrebungen in der Gemeinde Münchehofe, den Gedanken eines
Bioenergiedorfes verstärkt in den Fokus zu rücken. Der Begriff „Bio“ soll sich allerdings in
diesem Zusammenhang nicht ausschließlich auf den Einsatz von Biomasse beziehen,
sondern entsprechend der Definition des Bioenergiedorf Coaching Brandenburg e.V. auf
die drei Schlagworte Beteiligung, Innovation und Oekologie (BIOENERGIEDORF COACHING
2012), die es in den Planungsprozess einzubeziehen gilt.
Das Energie- bzw. Klimaschutzkonzept soll vor diesem Hintergrund insbesondere auch die
Förderung privater Solar- und Biokläranlagen sowie die Wärmedämmung betrachten. Als
für die Gemeinden attraktive Energiesysteme werden vor allem Photovoltaik- und
Solaranlagen gesehen, aber auch der öffentliche Personennahverkehr und Mobilität
insgesamt stellen ein mögliches Handlungsfeld dar. Auch dies könnte im Projekt
Bioenergiedorf mit einfließen. (MÄRKISCHE ALLGEMEINE 2012)
Mit dem Energiekonzept sollen Lösungen für eine nachhaltige und dezentrale
Energieversorgung gesucht werden. Neben der Unterbreitung von Vorschlägen und Ideen
für konkrete Maßnahmen soll dabei auch auf die Machbarkeit einzelner Vorhaben
eingegangen werden. (LÖSER 2012)
Diese Lösungen könnten, wie bereits erwähnt, in der Nutzung bereits verfügbarerer
Abfälle bzw. Rohstoffe aus dem Bereich der Landschaftspflege bestehen, aber auch in
innovativen Ansätzen und Bestrebungen zur Nutzung regenerativer Ressourcen liegen. So
ist beispielsweise nach Aussage Herrn Heynes der Untergrund des Naturparks
entsprechend erster Untersuchungen besonders für den Einsatz von Geothermie geeignet.
Er sieht hier ein großes Potenzial, das es zu prüfen gilt.
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
50
Der Einsatz von Windkraftanlagen in der derzeitigen Bauweise findet, unabhängig von den
rechtlichen Rahmenbedingungen, weder in der Kommunalpolitik, noch der Bevölkerung
Zustimmung. Mit Blick auf den Naturtourismus als Regionalentwicklungsperspektive gibt
es für den Bereich des Amtes Schenkenländchen in Zusammenarbeit mit dem Naturpark
Dahme-Heideseen einen konkreten Beschluss, keine Windkraftanlagen in der Region zu
genehmigen (vgl. HENNINGSON 2010). Das Energiekonzept sollte hier entsprechend
tragfähige Alternativen aufzeigen.
3.2.6 Gestaltung der Zusammenarbeit
Zwischen den Kooperationspartnern gibt es bislang keine größere interkommunale
Zusammenarbeit (GEISTER 2012). Die Harmonisierung verschiedener Sichtweisen,
gemeinsame Absprachen sowie der Einbezug von Unternehmen und Bürgern bedürfen
allerdings klarer Arbeitsstrukturen und Rahmenbedingungen, weshalb sich die Akteure
zwangsläufig für den Planungsprozess auf eine konkrete Ausgestaltung der
Zusammenarbeit verständigen müssen. Nur so können ein roter Faden in der
Projektorganisation und eine umfangreiche Partizipation gewährleistet werden (HEYNE
2012).
Frau Feiler von der RPG Lausitz-Spreewald sieht es als eine unbedingte Notwendigkeit an,
sich schon zu Beginn des Konzeptionsprozesses auf diese klaren Strukturen sowie
konkrete Zuständigkeiten zu verständigen. Ein Prozess, wie die Vorbereitung eines
Energiekonzeptes ließe sich aus ihrer Erfahrung heraus in einem unorganisierten
Wechselspiel der Akteure nur schwer realisieren und koste womöglich unnötig Zeit und
Kraft. Im Moment scheint es nach Auffassung von Frau Feiler verschiedene treibende
Kräfte zu geben, wodurch zunehmend die Gefahr von Unstimmigkeiten und Verwirrung
im Kooperationsgebiet bestehe. Es müsse daher eine verantwortliche Stelle benannt
werden, welche die Leitung in die Hand nehmen würde, selbst aber weitgehend frei von
Zwängen und Eigeninteressen wäre. Diese Stelle könne die Gesamtorganisation des
Prozesses übernehmen, müsse aber für alle Beteiligen eindeutig definiert sein. Sie
vermittle zwischen den Akteuren, binde diese je nach anstehender Aufgabe ein und sei
letztlich auch für das formale Einreichen des Förderantrages zuständig.
Ein erster Ansatz für eine übergreifende Organisation könnte der Naturpark als das alle
Gemeinden verbindende Element sein, in dessen Kuratorium sich die politischen Spitzen
der Kommunen bereits jetzt schon zu einem gegenseitigen Austausch treffen (GEISTER
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
51
2012). Herr Heyne vom Naturpark ist der Auffassung, dass eine konzepttragende Stelle
durchaus bei der Naturparkverwaltung angesiedelt sein könnte, auch wenn die
Verwaltung selbst die Konzepterarbeitung nicht übernehmen würde. Das könnte die
Konzeption zum einen aus den kommunalen Strukturen herausheben und zum anderen
das Gefühl einer auch erlebten kommunenübergreifenden Kooperation verstärken.
Die interkommunale Kooperation der Gemeinden sehen die Befragten Akteure als einen
klaren Vorteil. Herr Steinbrück von der Stadt Storkow vertritt diesbezüglich die
Auffassung, dass man durch das Einbringen der verschiedenen Erfahrungen der Akteure
in den Prozessverlauf zusammen mehr erreichen kann. Es bestünde durch ein
gegenseitiges Abstimmen von Vorhaben zudem die Möglichkeit der Leistungserweiterung
und des Leistungsausbaus für die Kommunen. Problematisch seien in diesem
Zusammenhang allerdings der sehr hohe Koordinierungsaufwand und die Bindung von
personellen Kapazitäten.
Unterstützend in der Zusammenarbeit der Akteure können sowohl die regionale
Planungsstelle Lausitz-Spreewald, als auch die AG Regionalentwicklung des Amtes
Schenkenländchen wirken. Die Planungsstelle wäre vordergründlich ein Ansprechpartner
und eine Schnittstelle für die Abstimmung zwischen regionalen und kommunalen
Interessen (FEILER 2012b). Die AG Regionalentwicklung könnte nach Aussage von Herrn
Geister dagegen Schnittstellenmanagement durch eine Vermittlung gebietsspezifischer
Informationen und notwendiger Informationsbedarfe zwischen Experten und lokalen
Akteuren des Schenkenländchens bieten. Darüber hinaus wären die Koordinierung von
Experten in Bezug auf Bedürfnisse des Schenkenländchens sowie das Anbieten eines
Forums für die Diskussion zwischen Bürgern, Politik und Experten möglich.
Als zwingend erforderlich sieht Herr Geister den Einbezug der Bürger in die Planung.
Hierfür sei vor allem eine professionelle Kommunikationsstrategie notwendig. Denkbar
wären eine Partizipation über bestehende Institutionen, wie
Gemeindevertretungsversammlungen oder auch die Versammlungen der AG
Regionalentwicklung. Darüber hinaus seien seiner Meinung nach allerdings auch
eigenständige Bürgerversammlungen sowie eine umfassende und seriöse Pressearbeit
notwendig. Herr Heyne vertritt die Auffassung, dass in der Planungsphase zunächst
lediglich informiert werden sollte, dass ein Energiekonzept prinzipiell geplant sei.
Interessierte Bürger sollen sich zwar selbstverständlich von Beginn an einbringen können,
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
52
eine umfassende Beteiligung sollte dagegen erst in der eigentlichen Konzeptionsphase
erfolgen.
3.2.7 Vorgehensweise
In der ersten Sitzung der AG Regionalentwicklung im Amt Schenkenländchen am 03. Mai
2009 wurde im Rahmen einer Themensammlung auch der Punkt Energie als
Arbeitsschwerpunkt aufgenommen. Zusammen mit regionalen Akteuren und Experten
fand am 14. Januar 2010 schließlich in Groß Köris ein erstes Fachgespräch statt. Auf
diesem wurden sowohl die Notwendigkeit, als auch die nötigen Schritte für die
Erarbeitung und Planung eines Energiekonzeptes für das Gebiet des Amtes
Schenkenländchen differenziert diskutiert (GEISTER 2012). Um externes Wissen zu
akquirieren, gab es zudem die Überlegung, die Region als Lernwerkstatt für
Hochschulprojekte zu entwickeln und eine entsprechende Betreuungsstruktur aufzubauen
(GEISTER 2010).
Im Frühjahr 2012 deutete sich zunehmend eine Zusammenarbeit mit weiteren
Naturparkgemeinden, konkret der Gemeinde Heidesee und der Stadt Storkow (Mark) an.
Am 9. Mai 2012 fand schließlich ein Auftakttreffen in der Gemeinde Münchehofe statt, auf
dem eine erste Diskussion der Akteure zu Möglichkeiten und Grenzen einer
interkommunalen Zusammenarbeit geführt wurde. An diesem Treffen nahmen neben den
beteiligten Kommunen und der Naturparkverwaltung auch Vertreter der ZukunftsAgentur
Brandenburg GmbH, der regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald, des
Landschaftsplanungsbüros Dubrow GmbH sowie des Bioenergiedorf-Coaching
Brandenburg e.V. teil. Im Ergebnis wurden die anvisierte Gebietskulisse räumlich
definiert, die Bildung einer ständigen Arbeitsgruppe mit Vertretern aller
Kooperationspartner befürwortet sowie als Arbeitsauftrag an die Kommunen die
Verfassung eines Legalisierungsbeschlusses vereinbart.
In Abb. 8 sind die nach Auffassung Herrn Geisters bis zum Jahresende 2012
abzuarbeitenden Schritte entsprechend des derzeitigen Arbeitsstands dargestellt. Diese
noch sehr allgemein formulierten Schritte sind für die weitere Arbeit der Akteure
zwingend notwendig, enthalten allerdings jeweils noch keine konkrete methodische
Herangehensweise.
3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept
53
Abb. 8: Vorgesehene Arbeitsschritte bis Ende 2012, eigene Darstellung nach GEISTER 2012
4 Auswertung
54
4 Auswertung
Nachdem in den bisherigen Kapiteln rechtliche, fachliche und methodische
Rahmenbedingungen sowie die konkrete Situation im Kooperationsgebiet dargestellt
wurden, werden im Folgenden die Ergebnisse miteinander in Beziehung gesetzt. Es wird
aufgezeigt, inwieweit die lokalen Akteure ihre Zusammenarbeit innerhalb der
Projektvorbereitungsphase weiter verbessern könnten und welche ergänzenden
Arbeitsschritte die spätere Konzepterstellung positiv beeinflussen und vereinfachen
könnten. Hierzu werden schließlich auch konkrete Handlungsempfehlungen zur Klärung
noch offener Fragen, die sich aus der Befragung der Akteure ergeben haben, formuliert.
4.1 Diskussion der Ergebnisse
Die Gebietskulisse dreier Kommunen, die als ein verbindendes Element die gemeinsame
Lage in einem Naturpark eint, ist für ein kommunales Energie- bzw. Klimaschutzkonzept
sicherlich keine schlechte Voraussetzung. Eine für die lokalen Akteure entscheidende
Frage ist allerdings der Umgang mit der Stadt Storkow (Mark) als Kooperationspartner. So
wurden einige Bedenken bezüglich der landkreis- und planungsregionsübergreifenden
Zusammenarbeit geäußert. Umfangreiche Abstimmungen könnten ggf. notwendig und die
Konzepterstellung dadurch erschwert werden. Zudem würde die Beteiligung Storkows an
dem bereits geförderten integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der Region
Beeskow zu einer unerlaubten Doppelförderung führen. Die Kooperationspartner
reagierten bereits darauf, indem Storkow nur mit den im Naturpark liegenden Flächen in
das Konzept eingebunden werden soll. Dies könnte gegenüber den Fördermittelgebern
möglicherweise eine Argumentationshilfe sein, alle genannten Bedenken könnten dadurch
aber tatsächlich nicht gelöst werden. Aber auch, wenn Storkow letztlich vielleicht nicht in
das Konzept eingebunden werden sollte, wäre zu klären, inwieweit die ursprüngliche
Intention eines Energiekonzeptes für den Großteil eines Naturparkes noch weiterverfolgt
werden kann. Die Diskussion um die Gebietskulisse muss daher unbedingt noch einmal
vertieft geführt werden, um in eine klare inhaltliche Zielformulierung und
Aufgabenstellung übergehen zu können. Letztere sind später auch für den Auftragnehmer,
der die Erarbeitung des Konzeptes übernimmt, von großer Bedeutung. Die in dieser Arbeit
beschriebenen Erfahrungen der ThINK GmbH haben schließlich gezeigt, dass
Kooperationspartner häufig sehr verschiedene oder auch ungenaue Erwartungen haben
und die Ergebnisse im Endeffekt als nicht hinreichend zufriedenstellend empfinden. Um
4 Auswertung
55
derartigen Missverständnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorbeugen und
die Konzeption bestmöglich vorbereiten zu können, ist eine intensive Vorarbeit der
lokalen Akteure notwendig. So sollten bereits im Vorfeld der Energiekonzeption die
angestrebten Handlungsfelder intensiv diskutiert und zwischen den
Kooperationspartnern abgestimmt werden. Wie in dieser Arbeit dargestellt, ist die
Gebietskulisse mit dem Naturpark und dem Landschaftsschutzgebiete mit einigen
Restriktionen beim Einsatz erneuerbarer Energien verbunden. Aufgrund dessen haben die
verschiedenen Akteure bereits erste Vorstellungen davon, in welchen Bereichen man tätig
werden könnte und welche grundsätzlich nicht erwünscht oder auch überhaupt nicht
möglich sind. Diese Überlegungen gilt es, in einem gemeinsamen Austausch zu sammeln
und in die Aufgabenstellung und Zielvorgabe mit einfließen zu lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Projektorganisation. Es muss eine
dauerhafte und handlungsfähige Struktur aufgebaut werden, die auch nach der Phase der
geförderten Konzepterstellung die Umsetzung von Maßnahmen koordinieren kann. Erste
Schritte zur Bildung eines Arbeitskreises wurden im Kooperationsgebiet zwar bereits
vollzogen, die Strukturen könnten jedoch durchaus noch weiter geschärft werden. So
muss beispielsweise für alle Beteiligten eindeutig sein, wer die Leitung des Prozesses
übernimmt, die anderen Akteure um Zuarbeiten bittet und letztlich auch den Förderantrag
für die eigentliche Konzeption stellt. Nur so können das Nebeneinander verschiedener
treibender Akteure und Kümmerer koordiniert, eventuelle Doppelarbeiten vermieden
sowie Kräfte effektiv gebündelt werden. Entsprechend der Aussagen im Kapitel 2.2.6:
Prozessgestaltung ist darüber hinaus nach Möglichkeiten zur Einbindung verschiedenster
Akteure und zum Aufbau eines ideellen Unterstützernetzwerkes zu suchen. Auch die
Frage, in welcher Form dabei Wissenschaft und Forschung eingebunden sowie eine
fachliche Bewertung und Ergänzung der Arbeitsergebnisse gewährleistet werden können,
müssen zwischen den Kooperationspartnern geklärt werden. Einen ersten Ansatz hierfür
bietet die Überlegung der AG Regionalentwicklung, gezielt Einzelthemen von
Studierenden bearbeiten zu lassen und darüber eine Vernetzung mit Hochschulen und
Instituten zu erreichen. Diesen Gedanken gilt es, weiterzudenken, um das
Kooperationsgebiet perspektivisch als Kompetenz-, Modell-, und Forschungsregion zu
entwickeln. Aus diesem Grund sollten die Rahmenbedingungen und Restriktionen für den
Einsatz erneuerbarer Energien in einem Landschaftsschutzgebiet und Naturpark auch
nicht grundsätzlich als Verhinderer gesehen werden, sondern vielmehr als eine
Herausforderung, Chancen und Potenziale für eine wirklich nachhaltige
Energieversorgung zu suchen und nutzbar zu machen. Gerade die Förderung innovativer
4 Auswertung
56
Vorhaben ist ein Bestandteil der in dieser Arbeit vorgestellten Förderprogramme. Das Ziel
der Kooperationspartner sollte daher nicht nur die Übertragung von Ergebnissen anderer
Projekte auf die eigene Situation sein, sondern das gezielte Einschlagen neuer Wege und
das Setzen von Impulsen in Teilbereichen der erneuerbaren Energien. In diesem Sinne
könnte für die Kooperationspartner beispielsweise die konsequente Nutzung von
Wildkräutern für Biogasanlagen dem Trend der Maismonokulturen entgegenwirken oder
die Suche nach einer mit dem Landschaftsbild des Naturparkes und den Grundsätzen eines
Landschaftsschutzgebietes verträglichen Nutzung der Windenergie ein perspektivisches
Ziel der Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung sein.
Entsprechend der Erfahrungen des IfLS sollten die Kooperationspartner für ihre
gemeinsame Arbeit Vereinbarungen treffen, wie weit interkommunale Zusammenarbeit in
der Praxis gehen darf. Werden übergreifende Projekte später auch tatsächlich umgesetzt,
selbst wenn der Einzelnutzen gering ist oder geht es im Kern um eine gemeinsame
Förderung, aber kommunenspezifisch verortete Maßnahmen? Zudem sollte geklärt
werden, in welcher Dimension sich das Energiekonzept bewegen soll. Geht es
vordergründig um das Aufzeigen von Maßnahmen, die in alleiniger Verantwortung (inter-)
kommunaler Strukturen unter Einbezug ausgewählter Unternehmen realisiert werden
sollen oder werden im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses auch explizit
Maßnahmen in Form von Gemeinschafts- und Bürgerprojekten angestoßen? Hier stellt
sich dann natürlich auch die Frage nach den perspektivisch anzustrebenden
Betreibermodellen für Energieprojekte. Die EnergieVision Franken GmbH hat in der Praxis
überdies die Erfahrung gemacht, dass sich Kooperationspartner gelegentlich in
zweifelsohne notwendigen, aber teils zu ausführlich geführten Diskussionen verlieren, wie
z.B. der Wahl eines Veranstaltungsortes. Hier gilt es, den roten Faden mit einer gut
durchdachten Projektorganisation zu wahren und sich auf den Kern der Konzeption zu
besinnen.
Für den Umfang einer Bürgerbeteiligung und den Zeitpunkt, ab wann sie einsetzen sollte,
wurden in der Befragung der Kooperationspartner verschiedene Aussagen getroffen. Es
gilt zu klären, ob und in welcher Form Bürger schon in den vorbereitenden Prozess
eingebunden werden sollten oder ob eine Partizipation erst mit Beginn der eigentlichen
Konzepterstellung anzustreben ist. Zudem stellt sich die Frage, wie offen und transparent
der Gesamtprozess ablaufen sollte und welche Medien zur Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden könnten. Ein Fehler wäre es sicherlich,
Bürgerinformation in der Vorbereitungsphase nur mangelhaft durchzuführen. Wie zuvor
4 Auswertung
57
geschildert, ist die Akzeptanz gegenüber dem Naturpark nicht so stark ausgeprägt, wie in
anderen Regionen. In der Bevölkerung könnte daher möglicherweise auch gegenüber dem
Thema der erneuerbaren Energien Unmut wachsen, ausgelöst durch voreilige Schlüsse
und der Angst gegenüber baulichen Veränderungen. Um die Bevölkerung auf das
Vorhaben einzustimmen, sollten daher auf jeden Fall schon jetzt die möglichen positiven
Effekte kommuniziert werden, die mit einer neuen Zukunftsperspektive für regionale
Wirtschaftskreisläufe und alternative Wirtschaftszweige sowie einer möglichen
Attraktivitätssteigerung der Region einhergehen. Die Steigerung kommunaler
Wertschöpfung, die Möglichkeit der Ansiedlung neuer Unternehmen und eine damit
verbundene Verbesserung der Arbeitsmarktsituation könnten Argumente für die
Kommunikation des Nutzens des Projektes sein. Da die Kooperationspartner bislang im
Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes nur in sehr begrenztem Maße
aktiv sind, stellt sich zudem auch die Frage, wie sie sich als Player im Themenfeld
Klimaschutz positionieren. So könnte z.B. offen und ehrlich dargelegt werden, dass man
noch am Anfang der Entwicklung steht und gemeinsam mit der Bevölkerung nach
tragfähigen Konzepten für die Region suchen möchte. Dies könnte die Glaubwürdigkeit
und Akzeptanz einer Energiekonzeption maßgeblich beeinflussen.
Eine schwierige Entscheidung, vor der die Kooperationspartner stehen und die zudem
auch die inhaltliche Richtung des Konzeptes beeinflussen kann, ist die Wahl des passenden
Förderprogramms. Sowohl das Brandenburger Programm RENplus, als auch die
Kommunalrichtlinie des BMU können nicht für Gemeinden angewendet werden, die
bereits Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten haben. Dies
betrifft im Kooperationsgebiet, wie bereits mehrfach betont, das gesamte Gebiet der Stadt
Storkow. Grundsätzlich ist eine Förderung demnach nicht möglich. Hier muss geprüft
werden, ob man entweder in Gesprächen mit den Fördermittelgebern zu einer Lösung
kommen kann oder aber die Stadt Storkow, wie in diesem Kapitel bereits erwähnt, aus
dem Kooperationsgebiet herausgelöst werden sollte. Zu prüfen wäre auch, ob bei einer
Nichtbewilligung der Fördermittel die Finanzierung eines Energiekonzeptes in
Eigenleistung denkbar wäre.
Insgesamt betrachtet bietet die ländliche Lage des Kooperationsgebietes mit seiner Nähe
zur Bundeshauptstadt Berlin ausgezeichnete Möglichkeiten, den nachhaltigen Umgang mit
Formen erneuerbarer Energien modellhaft zu erproben. Sowohl mit Akteuren aus Berlin,
als auch anderer Hochschul- und Wissenschaftsstandorte könnten Kooperationen initiiert
und weiter ausgebaut werden, um, wie zuvor bereits erwähnt, externes Wissen und neue
4 Auswertung
58
Impulse in die Region zu holen. Die Energiekompetenz der Energieregion Lausitz-
Spreewald könnte so weiter ausgebaut und auf eine postfossile Energieversorgung
übertragen werden.
4.2 Handlungsempfehlungen
Die bisherigen Ausführungen werfen einige Fragestellungen auf, für deren Lösung im
Folgenden erste konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Zudem werden Anregungen
für die praktische Prozessgestaltung gegeben. Die Handlungsempfehlungen sind als
mögliche Ansätze und Impulse für die weitere Arbeit der Kooperationspartner zu
verstehen. Eine zusammenfassende Liste ist in Anhang 5 beigefügt.
1. Für die Gesamtprojektleitung ist eine konkrete und dauerhafte Stelle zu
benennen, welche u.a. zu Treffen einlädt und selbige organisiert, zwischen
Akteuren vermittelt und Aufgaben delegiert, die Ergebnissicherung in Form von
Protokollen gewährleistet und ferner auch für die Beantragung und Abwicklung
der Konzeptförderung zuständig ist. Eine solche Aufgabe könnte innerhalb der
Naturparkverwaltung angesiedelt sein. Hier findet nicht nur bereits heute
kommunenübergreifende Arbeit statt, eine wahrgenommene Hierarchie der
Gemeinden könnte so auch weitgehend vermieden werden.
2. Die Arbeits- und Entscheidungsstruktur der Kooperationspartner muss überprüft,
professionalisiert und ggf. angepasst werden. Denkbar wäre eine
Arbeitsgemeinschaft, in der das gemeinsame Vorgehen strategisch geplant wird
und grundlegende Abstimmungen erfolgen. Der Kern dieses Arbeits- und
Entscheidungsgremiums sollte aus Vertretern der Kommunen und des Naturparks
bestehen. Entsprechend der Tagesordnung könnten ausgewählte Akteure hinzu
geladen werden. Für eine erlebte interkommunale Zusammenarbeit wäre ein
Rotieren der Veranstaltungsorte in den Kommunen denkbar. Wichtige
Veranstaltungen sollten dabei öffentlichkeitswirksam an Orten mit verbindendem
Charakter, wie beispielsweise der Naturparkverwaltung, stattfinden.
3. In Form eines erweiterten Arbeitskreises könnten einzelne Punkte tiefergehend
diskutiert und geplant werden. Eine offene Struktur sollte die Mitwirkung
interessierter Bürger und Unternehmen von Beginn an ermöglichen. Innerhalb des
4 Auswertung
59
erweiterten Arbeitskreises bietet es sich ggf. an, mehrere Arbeitsgruppen zu
bilden, die sich mit Einzelthemen auseinandersetzen.
4. Zur Diskussion der verfolgten Strategie und der bisherigen Arbeitsergebnisse ist
die Gründung eines fachlichen Beirates zu empfehlen. In diesem könnten neben
Akteuren aus Forschung, Wissenschaft und Politik, beispielsweise auch Vertreter
aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie
Energieversorgungsunternehmen eingebunden sein. Der Austausch
verschiedenster Ansichten kann für die weitere Arbeit durchaus Impulse geben
und neue Möglichkeiten aufzeigen. Mit dem Beirat könnten erarbeitete Ansätze
weitergedacht, Fehlplanungen ggf. frühzeitig erkannt und externes
Expertenwissen in die Region geholt werden.
5. Schon im Vorfeld der eigentlichen Energiekonzeption könnten innerhalb eines
Strategieworkshops mit moderativen Methoden und unter breiter
Akteursbeteiligung, grundlegende Positionen abgestimmt sowie Ideen, Wünsche
und Erwartungen gesammelt werden. Zusammen mit den Absichtserklärungen der
Kommunen kann die Verständigung auf gemeinsame Ziele die Grundlage für eine
möglichst konkrete Aufgabenstellung an den Auftragnehmer sein. Sind die Ziele zu
Beginn der geförderten Konzepterstellung bereits eindeutig formuliert, kann
darauf aufbauend relativ schnell in die Potenzialsuche und Erarbeitung konkreter
Maßnahmen übergegangen werden.
6. Über den gesamten Planungsprozess hinweg sollte es ein Ziel sein, weitere
Akteure zu mobilisieren und die Akteursbasis dadurch laufend zu
verbreitern. Hier müssten insbesondere auch all jene Akteure gewonnen werden,
die für die Umsetzung von Maßnahmen wertvolle Partner sein können,
beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe und energieintensive Unternehmen. Es
geht darum, in einem Unterstützernetzwerk verschiedenste Akteure
zusammenzubringen, so dass sich aus den Gesprächen miteinander z.B. neue
Chancen für eine nachhaltige Landnutzung ergeben, auch und insbesondere in
Form der Landwirtschaft.
7. Um die Bürger im Planungsprozess von Beginn an mitzunehmen und das Thema
frühzeitig in das Bewusstsein zu rücken, sollte nach der Beschlussfassung in den
einzelnen Kommunen zeitnah eine transparente und umfassende
Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Hierbei reicht es heute nicht mehr aus, mit
4 Auswertung
60
Kurzmeldungen innerhalb der lokalen Presse und der kommunalen Amtsblätter
sowie über Postwurfsendungen in Form von Flyern über das gemeinsame
Vorhaben zu berichten. Auch wenn diese Kommunikationsmittel
selbstverständlich nicht zu vernachlässigen sind, so sollten als Angebot für eine
umfassende Information gezielt die Möglichkeiten der neuen Medien genutzt
werden. Auf einer gemeinsamen Internetpräsenz der Kooperationspartner
könnte das Projekt in knapper und ansprechender Form dargestellt werden. Für
eine tiefergehende Beschäftigung mit der Thematik sollten allerdings zudem
ausführliches Material, Sitzungsprotokolle und Dokumentationen zur Verfügung
gestellt werden. Aufgrund der Größe des Kooperationsgebietes kann ein auf der
Webseite integriertes und moderiertes Forum Interessenten darüber hinaus die
Möglichkeit bieten, sich von zu Hause aus aktiv in den Prozess einbringen, Fragen
stellen und Anregungen geben zu können. Spätestens mit Einsetzen der
eigentlichen Konzepterstellung sollte auch über eine Ausdehnung der
Öffentlichkeitsarbeit auf das Feld der sozialen Netzwerke nachgedacht werden.
Richtig gestaltet, ergeben sich insbesondere hier Möglichkeiten, auch die junge
Generation in den Prozess einzubinden und an der Gestaltung der Region
mitwirken zu lassen. Eine sehr gute, ansprechende und mittlerweile kostengünstig
zu realisierende Form der Öffentlichkeitsarbeit kann überdies ein
Bewegtbildangebot in Form regelmäßiger Video-Podcasts des Arbeitskreises
sein. Möglicherweise ist hier auch eine Kooperation mit den lokalen
Fernsehanstalten Spreewaldfernsehen (SWF) und ODF TV denkbar. Der gelungene
Einsatz dieser vielfältigen Mittel der Öffentlichkeitsarbeit kann das Bild einer
dynamischen Kompetenzregion maßgeblich beeinflussen und prägen.
8. Da innerhalb des Projektes mehrere Kooperationspartner zusammenarbeiten und
diese nicht zwangsläufig über die Datenbestände des jeweils anderen informiert
sind, ist im Vorfeld der eigentlichen Energiekonzeption die Erarbeitung eines
Datenkonzeptes zu empfehlen. Die Kooperationspartner müssen sich einen
Überblick verschaffen, auf welche Daten innerhalb des Projektes zugegriffen
werden kann und was unter vertretbarem Aufwand zu erheben wäre. Zudem ist zu
klären, ob diese Erhebungen von Eigenpersonal und mit Eigenmitteln finanziert
durchgeführt werden oder ob hierfür Fördermittel eingesetzt werden sollten. In
jedem Fall entstehen bei einer Datenerhebung Kosten. Damit es nicht zu
Missverständnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt, sollten
Zuständigkeiten daher schon frühzeitig geklärt werden.
4 Auswertung
61
9. Um ein erfolgreiches Zusammenarbeiten innerhalb der interkommunalen
Gebietskulisse zu gewährleisten, ist eine laufende Überprüfung und
Optimierung des Prozessmanagements anzustreben. Missstände und Bedenken
könnten z.B. in Form eines runden Tisches losgelöst von der inhaltlichen Arbeit
der Gremien besprochen werden.
10. Für das derzeitige Kooperationsgebiet ist eine Förderung sowohl nach dem
Brandenburger Programm RENplus, als auch nach der Kommunalrichtlinie des
BMU grundsätzlich nicht möglich. Hier muss dringend in Absprache mit den
Fördermittelgebern nach einer Lösung gesucht werden. Da für die Stadt Storkow
bereits ein gefördertes Klimaschutzkonzept existiert, lässt sich die Notwendigkeit
einer erneuten Förderung über die Kommunalrichtlinie bzw. die Nationale
Klimaschutzinitiative für ein Gesamtkonzept der Naturparkgemeinden
wahrscheinlich nur sehr schwer begründen. Aus diesem Grund ist für das
derzeitige Kooperationsgebiet die Förderung eines kommunalen
Energiekonzeptes im Rahmen des RENplus-Programms als die
aussichtsreichere Variante zu bewerten. Hinzu kommt, dass hier nach Aussage
der RPG Lausitz-Spreewald bislang deutlich weniger Anträge eingegangen sind, als
ursprünglich angedacht.
11. Die Einbindung der Stadt Storkow (Mark) in das Kooperationsgebiet ist
allerdings unbedingt noch einmal zu prüfen. Es ist fraglich, ob die finanzielle
Förderung über RENplus oder die Kommunalrichtlinie aufgrund der grundsätzlich
unerlaubten Doppelförderung tatsächlich genehmigt werden würde und wenn,
dann ggf. verbunden mit Auflagen und Einschränkungen. Da in den Gesprächen mit
den Akteuren diesbezüglich zahlreiche Bedenken hinsichtlich einer
Zusammenarbeit geäußert wurden und Storkow zudem bereits über ein (inter-)
kommunales Klimaschutzkonzept verfügt, wäre ein Herauslösen aus dem jetzigen
Kooperationsgebiet eine denkbare Option. Mit Blick auf eine künftige
Zusammenarbeit in Form von Gemeinschafts- und Kooperationsprojekten
innerhalb des Naturparkes sind eine sehr enge Abstimmung und ein intensiver
Austausch natürlich dennoch notwendig. Gerade für den Bereich der
Energieversorgung sollte perspektivisch auch weiterhin eine themenspezifische
Zusammenarbeit eingeplant werden.
12. Für die Umsetzung der im Energiekonzept erarbeiteten Maßnahmen sollte bereits
jetzt mit dem Aufbau entsprechender finanzieller Rücklagen für investive
4 Auswertung
62
Maßnahmen begonnen werden, um ein kurzfristiges Reagieren zu ermöglichen.
So könnte beispielsweise, abgesehen von ohnehin eigenfinanzierten Maßnahmen,
auch bei in der Umsetzung geförderten Projekten eine Anschubfinanzierung
notwendig werden.
4.3 Methodenkritik
Neben der Recherche und Zusammenstellung allgemeiner Rahmenbedingungen für eine
kommunale Energie- bzw. Klimaschutzkonzeption wurden für diese Arbeit auch
verschiedene im Kooperationsgebiet wirkende Akteure interviewt. Da für das
Gesamtprojekt in den Kommunen allerdings noch keine Beschlüsse gefasst wurden, wurde
die Auswahl der Interviewpartner mit kommunalem und regionalem Hintergrundwissen,
wie eingangs bereits erwähnt, sehr stark begrenzt. Sie beschränkte sich im Wesentlichen
auf die von den Kommunen benannten Vertreter und die auf dem Auftakttreffen am 9. Mai
2012 anwesenden Personen. Die Ausbreitung von Gerüchten über eine energiebezogene
interkommunale Zusammenarbeit, die womöglich doch nicht oder nur in abgeänderter
Form stattfinden wird, sollte dadurch vermieden werden. Leider war es aus diesem Grund
nicht möglich, in diese Arbeit auch Aussagen von Unternehmen, Bildungseinrichtungen,
Vereinen oder weiteren potenziellen Unterstützern einzubeziehen. Um trotz der geringen
Anzahl an Interviewpartnern eine ausreichende Menge empirischer Informationen zu
erhalten, wurde für die Befragung ein sehr methodenoffener Ansatz gewählt. Die
Interviewgespräche wurden anhand eines Interviewleitfadens telefonisch oder persönlich
geführt, zum Teil erfolgte eine Beantwortung schriftlich. Aus den schriftlichen
Rückmeldungen seitens des Amtes Schenkenländchen und der Gemeinde Heidesee
konnten dabei leider nur wenige Informationen gewonnen werden. Die geringere
Datenlage, als zuvor erwartet, wirkte sich auch auf den Umfang der entsprechenden
Kapitel zum Kooperationsgebiet aus. Diesem Umstand wurde mit einem verstärkten Fokus
der Arbeit in Richtung Prozessgestaltung begegnet. Statt Empfehlungen für die konkrete
inhaltliche Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung eines Energiekonzeptes zu geben,
bildet die Arbeit daher vielmehr eine Grundlage für die Herangehensweise der
Kooperationspartner an eine Konzeption.
5 Fazit und Ausblick
63
5 Fazit und Ausblick
Wie in dieser Arbeit gezeigt, kann eine durchdachte Prozessgestaltung die Erstellung eines
Energiekonzeptes maßgeblich beeinflussen. Die Interviews mit den verschiedenen
Akteuren haben allerdings sehr deutlich gezeigt, dass noch große Unsicherheiten
bestehen, ob eine Zusammenarbeit in Form des bisher angestrebten Kooperationsgebietes
überhaupt sinnvoll ist. Die Bedenken reichen dabei von einer möglicherweise nicht
genehmigten Förderung bis hin zu erschwerten Abstimmungsbedingungen und
verminderter Unterstützung durch die beiden Landkreise. Bevor die Kooperationspartner
in die Ausgestaltung des Konzeptionsprozesses und den Aufbau konkreter
Arbeitsstrukturen gehen, muss daher die zentrale Frage der endgültigen Gebietskulisse so
schnell wie möglich diskutiert und geklärt werden. Abgesehen davon bietet der
Untersuchungsraum mit dem Naturpark und dem Landschaftsschutzgebiet sehr gute
Ausgangs- und Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Erprobung einer
nachhaltigen Energieversorgung unter strengen Kriterien. Wie in dieser Arbeit dargestellt,
sollten die Kooperationspartner diese erschwerten Bedingungen als eine Chance sehen,
neue Kompetenzfelder zu entwickeln und sich als Modellregion im wachsenden
Themenfeld Klimaschutz zu positionieren. Perspektivisch kann der Einsatz regenerativer
Energien in den Gemeinden des Naturparkes Dahme-Heideseen so auch positiv auf die
regionale Wertschöpfung, die Beschäftigungsverhältnisse und die Wahrnehmung der
Region insgesamt wirken.
6 Zusammenfassung
64
6 Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit wurde vor dem Hintergrund des beginnenden Prozesses einer
interkommunalen Kooperation der Gemeinden im Naturpark Dahme-Heideseen verfasst.
Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Erarbeitung eines Energiekonzeptes auf
kommunaler Ebene. Die Master Thesis geht der Frage nach, welche grundlegenden
Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine effektive Prozessgestaltung zu beachten
sind und betrachtet die Ausgangssituation im Kooperationsgebiet. Aus den gesammelten
Erkenntnissen werden schließlich konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Für eine erfolgversprechende kommunale Energiekonzeption sind die eigenen
Zielstellungen mit den Inhalten energie- und klimaschutzbezogener Strategien und
Konzepte übergeordneter Planungsebenen abzustimmen. Deren Grundaussagen wurden
analysiert und in ihrer Bedeutung für die kommunale Tätigkeit bewertet. Demnach
können insbesondere durch einen Austausch mit der regionalen Ebene widersprüchliche
Ergebnisse vermieden und Synergieeffekte genutzt werden. Ferner wird auch ein
Überblick über die möglichen Inhalte von Energie- und Klimaschutzkonzepten sowie die
grundsätzlich zur Verfügung stehenden Förderprogramme gegeben. Ein besonderer Fokus
wird auf die Herangehensweise an den Kooperationsprozess gelegt. Hierzu wurden neben
Hinweisen aus Leitfäden und Fachliteratur auch praktische Erfahrungen von
Planungsbüros und Institutionen aus der Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren
einbezogen.
Um die konkrete Situation der Kooperationspartner zu verdeutlichen, wurden für diese
Arbeit zudem auch Interviewbefragungen mit den lokalen Akteuren geführt. Neben deren
Sicht auf Stärken und Schwächen des Kooperationsgebietes, werden auch ihre
Erwartungen und Bedenken hinsichtlich einer energiepolitischen Zusammenarbeit
dargestellt. Insbesondere zum Umfang und der Größe des Kooperationsgebietes wird von
den Akteuren dabei noch Klärungsbedarf gesehen.
Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen zeigen schließlich Wege auf, wie die
Zusammenarbeit konkret gestaltet werden könnte und wodurch eine umfassende
Beteiligung gewährleistet werden kann. Der Aufbau eines Unterstützernetzwerkes mit
einer breiten Akteursbasis erscheint dabei ebenso wichtig, wie die Schaffung effektiver
Arbeitsstrukturen sowie die Gestaltung einer umfassenden und transparenten
Öffentlichkeitsarbeit.
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65
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Vorfahrt für erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz. Neue Richtlinie RENplus
geht an den Start. http://www.mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.220216.de,
letzter Zugriff: 09.08.2012
MÜNCHEHOFE (2012a): Leitsätze der Gemeinde Münchehofe.
http://www.muenchehofe.info/downloads/download.php?File=leitsaetze_der_gemeinde_
muenchehofe_maerz_2012.pdf, letzter Zugriff: 09.08.2012
MÜNCHEHOFE (2012b): Die Ökogemeinde Münchehofe.
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PROJEKTTRÄGER JÜLICH (2012): Nationale Klimaschutzinitiative - ein Programm des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
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REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT LAUSITZ-SPREEWALD (2012): Die Region.
http://www.region-lausitz-spreewald.de/rp/de/planungsregion/portrait-der-
region.html, letzter Zugriff: 09.08.2012
REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT ODERLAND-SPREE (2012): Entwurf Sachlicher
Teilregionalplan Windenergienutzung.
http://www.rpg-oderland-spree.de/wind_entwurf.pdf, letzter Zugriff: 09.08.2012
7 Literatur- und Quellenverzeichnis
71
SÄCHSISCHE ENERGIEAGENTUR GMBH (SAENA) (2012): Kommunale Klimaschutzkonzepte.
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SCHEER, H. (o. J.): Zitat auf http://solarcity-leipzig.de/Verein, letzter Aufruf: 09.08.2012
STORKOW (2012a): Ortsteile Storkow. http://www.storkow-mark.de/struktur-
rathaus/stadtportrait/ortsteile, letzter Zugriff: 09.08.2012
STORKOW (2012b): Beschluss-Nr. 662/2012. In: Amtsblatt für die Stadt Storkow (Mark)
Ausgabe 8/2012. http://www.storkow-mark.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt_2012/
Amtsblatt-Juli-12-fuers_Internet.pdf, letzter Zugriff: 09.08.2012
TEUPITZ (2012): Das Amt Schenkenländchen.
http://www.teupitz.de/texte/seite.php?id=25936, letzter Zugriff: 09.08.2012
Mündliche Mitteilungen
FEILER, S. (2012a). Regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald. 28.06.2012
HEYNE, G. (2012). Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen. 18.06.2012
MANN, M. (2012). Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH (ThINK).
18.07.2012
Schriftliche Mitteilungen
FEILER, S. (2012b). Regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald. 27.06.2012
GEISTER, R. (2012). AG Regionalentwicklung. Am Schenkenländchen. 01.07.2012
LÖSER, S. (2012). Amt Schenkenländchen. 29.06.2012
7 Literatur- und Quellenverzeichnis
72
STEIL, C. (2012). Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt am Main (IfLS). 10.07.2012
STEINBRÜCK, R. (2012). Stadt Storkow (Mark). 12.07.2012
TANNERT, C. (2012). Gemeinde Heidesee. 10.07.2012
ZAPF, J. (2012). EnergieVisionFranken GmbH (EVF). 11.07.2012
Karten im Text
Digitale Verwaltungsgrenzen,
©Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) 2010
Anhang
73
Anhang
Anhang 1: Exemplarischer Interviewleitfaden
Anhang 2: Übersichtskarte des Kooperationsgebietes
Anhang 3: Liste der Anforderungen an Energiekonzepte
Anhang 4: Inhalte Energiekonzept (RENplus) und
Klimaschutzschutzkonzept (BMU)
Anhang 5: Kurzfassung der Handlungsempfehlungen
Anhang
74
Anhang 1: Exemplarischer Interviewleitfaden
Fragen an die Leitung des Naturparks Dahme-Heideseen zu einem
möglichen kommunalen Energiekonzept für die Naturparkgemeinden
1. Welche Anstrengungen im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz
werden im Naturpark schon heute unternommen?
2. Welche Erwartungen stellen Sie an ein kommunales Energiekonzept für die
Gemeinden des Naturparks Dahme-Heideseen?
3. Haben Sie Bedenken gegenüber einem solchen Konzept? Welche genau?
4. Wo sehen Sie Stärken/Kompetenzen des Naturparks für ein solches Konzept?
5. Welche Fehler sollten bei der Erarbeitung des kommunalen Energiekonzeptes
vermieden werden?
6. Welche Handlungsfelder erscheinen Ihnen besonders wichtig?
7. Sehen Sie Vor-/Nachteile in der Zusammenarbeit mit und zwischen den
Gemeinden des Naturparkes? Wenn ja, welche?
8. Worauf sollte bei der Vorgehensweise und im Prozessverlauf geachtet werden?
9. Welche Funktionen könnte der Naturpark Ihrer Meinung nach bei der Erarbeitung
eines solchen Konzeptes einnehmen?
10. Haben Sie noch weitere Hinweise oder Anmerkungen zum anlaufenden Prozess
einer interkommunalen Zusammenarbeit?
Anhang
75
Anhang 2: Übersichtskarte des Kooperationsgebietes
Anhang
77
Anhang 3: Liste der Anforderungen an Energiekonzepte
Erarbeitung des Konzeptes durch Planungsbüro oder Bürogemeinschaft
Offener, kooperativer und partizipativer Planungsprozess
Enge Abstimmung mit der regionalen Planungsgemeinschaft
Fortschreibbarkeit des Konzeptes
Nicht nur Einzelbetrachtungen, sondern Beziehungen herstellen
Darstellung von CO2-Minderungspotenzialen
Maßnahmen zur Senkung von Energieverbräuchen
Definition übergeordneter Ziele
Motivation relevanter Akteure für die Gemeinschaftsaufgabe
Verfügbarkeit der Daten nach Projektende garantieren
Steuerungsgruppe auf Entscheidungsebene
Eigenleistungen nur durch fachkundige Mitarbeiter
Sektorübergreifender Ansatz
Laufende Informierung der Politik
Fokussierung auf Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich
Nachgelagerte Erfolgskontrolle / Evaluation
Anhang
78
Anhang 4: Inhalte Energiekonzept (RENplus) und Klimaschutzschutzkonzept (BMU)
Kommunales Energiekonzept nach RENplus Klimaschutzkonzept nach der Kommunalrichtlinie des BMU
1. Beschreibung des Untersuchungsraumes 1. Qualitative Ist-Analyse
2. Bestandsaufnahme der Energiebereitstellung, des Energieverbrauches, der CO2-Emissionen sowie Auswertung
2. Quantitative Ist-Analyse: Energie- und CO2-Bilanz
2.1 Energie- und CO2-Bilanz 3. Potenzialanalyse und Szenarien
2.2 Potenzialanalyse 4. Maßnahmenkatalog
3. Szenarien – Leitbild – Ziele 5. Controlling-Konzept
4. Untersuchungsbereiche 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
4.1 Nutzung Erneuerbarer Energien
4.2 Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung in öffentlichen Gebäuden
4.3 Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung bei der Straßenbeleuchtung
4.4 Energieeinsparung in Wohngebäuden im Bestand, insbesondere Sanierungsgebiete
4.5 Sanierung und/oder Ausbau der Fernwärmeversorgung (wenn Fernwärmeversorgung vorhanden)
4.6 Energieeffizienz- und CO2-Minderungspotentiale in geplanten Neubaugebieten (wenn Neubaugebiete geplant)
4.7 Nutzung betrieblicher Abwärme (Wahlaufgabe)
4.8 Verkehrssektor (Wahlaufgabe)
5. Öffentlichkeitsarbeit, fortschreibungsfähiges kommunales Energieberichtssystem
Anhang
79
Anhang 5: Kurzfassung der Handlungsempfehlungen
Benennung einer konkreten und dauerhaften Gesamtprojektleitung
Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft als Arbeits- und Entscheidungsgremium
Einrichtung eines offenen und erweiterten Arbeitskreises zur inhaltlichen Arbeit
Einrichtung eines fachlichen Beirates
Durchführung eines Strategieworkshops unter breiter Akteursbeteiligung
Verbreiterung der Akteursbasis und Aufbau eines Unterstützernetzwerkes
Beginn einer transparenten und umfassenden Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung eines Datenkonzeptes
Laufende Überprüfung und Optimierung des Prozessmanagements
Bevorzugte Förderung über das RENplus-Programm anstatt der Kommunalrichtlinie/Klimaschutzinitiative
Ggf. Herauslösen der Stadt Storkow (Mark) aus dem zu fördernden Gebiet, aber dennoch enge Abstimmung und intensiver Austausch
Aufbau finanzieller Rücklagen für investive Maßnahmen
Danksagung
80
Danksagung
Ich möchte mich an dieser Stelle bei all jenen bedanken, die mich während meines
Studiums und insbesondere während der Verfassung dieser Master Thesis unterstützt und
damit maßgeblich zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben. Ein großer Dank gilt dabei
meinen Betreuern Dr. Benjamin Nölting und Prof. Dr. Jürgen Peters, die mir in
persönlichen Gesprächen und Kolloquien beratend zur Seite standen, bei der
Themensuche und –konkretisierung mitwirkten und wertvolle Hinweise gaben. Danken
möchte ich aber auch all meinen Interviewpartnern, die sich die Zeit genommen haben,
meine Fragen, zum Teil auch sehr ausführlich, zu beantworten und Hinweise zu geben.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch an meine Eltern, Geschwister, Freunde und
ganz besonders Maria richten. Ihr habt mich motiviert, entlastet und auf andere Gedanken
gebracht.
Eigenständigkeitserklärung
81
Eigenständigkeitserklärung
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit selbstständig in der
vorgegebenen Zeit ohne unerlaubte Hilfe angefertigt und andere als die angegebenen
Hilfsmittel nicht benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen
Schriften entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht.
Eberswalde, den 15.08.2012
Jürgen Bahr
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