Vom Vom Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan zum Bebauungsplanzum Bebauungsplan
Im Rahmen des Seminars Im Rahmen des Seminars „„Grundlagen der Stadtentwicklung“Grundlagen der Stadtentwicklung“
Christian Müller- KattwinkelChristian Müller- KattwinkelFalco FrentzenFalco Frentzen
Bauleitplanung im Gesetz (1)Bauleitplanung im Gesetz (1)
§1 Baugesetzbuch: §1 Baugesetzbuch:
Sicherung der Umwelt und Lebensbedingungen Sicherung der Umwelt und Lebensbedingungen schützenschützen
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Ziel: Nachhaltige Städtebauliche EntwicklungZiel: Nachhaltige Städtebauliche Entwicklung
Bauleitplanung im Gesetz (2)Bauleitplanung im Gesetz (2)
Flächennutzungsplan: Flächennutzungsplan: -Festlegung des Nutzungszwecks eines -Festlegung des Nutzungszwecks eines
bestimmten Gebietsbestimmten Gebiets
Bebauungsplan:Bebauungsplan: -Festlegung von gestalterischen Vorschriften.-Festlegung von gestalterischen Vorschriften. (Art und Maß)(Art und Maß)
FNP und B-Plan als regulative Instrumente, FNP und B-Plan als regulative Instrumente, d.h.: keine Auslegung möglichd.h.: keine Auslegung möglich
Bauleitplanung im Gesetz (3)Bauleitplanung im Gesetz (3)
Problematische Faktoren hier:Problematische Faktoren hier:
AussiedlerheimeAussiedlerheimeErschließung Erschließung Lärm durch VerkehrsknotenpunkteLärm durch VerkehrsknotenpunkteGrünflächeGrünflächeVeränderungssperre (Entsch. der Stadt)Veränderungssperre (Entsch. der Stadt)Anzahl der Eigentümer (40)Anzahl der Eigentümer (40)
Bauleitplanung im Gesetz (4)Bauleitplanung im Gesetz (4)
Regulative Instrumente sind nur ein Teil Regulative Instrumente sind nur ein Teil des Instrumenten-Mixdes Instrumenten-Mix
Akteursinteressen sind unterschiedlichAkteursinteressen sind unterschiedlich
Persuasive Instrumente bauen auf Persuasive Instrumente bauen auf ÜberzeugungÜberzeugung
Mittelweg: Städtebaulicher VertragMittelweg: Städtebaulicher Vertrag
(Dialog und Vereinbarung)(Dialog und Vereinbarung)
FragenFragen
Gibt es Kompensationsmöglichkeiten bzg. Gibt es Kompensationsmöglichkeiten bzg. Umweltfragen und Eigentumsfragen ?Umweltfragen und Eigentumsfragen ?
Lassen sich Prozessabläufe Lassen sich Prozessabläufe standardisieren ?standardisieren ?
Wie lässt sich die Kommunikation der Wie lässt sich die Kommunikation der Akteure untereinander erleichtern ?Akteure untereinander erleichtern ?
Gibt es einen Koordinator ?Gibt es einen Koordinator ?
FallbeispielFallbeispiel
Innere Elben, FreiburgInnere Elben, Freiburg
GliederungGliederung
in drei Verfahrensphasenin drei Verfahrensphasen
1. Verfahren – Beginn: 1980; Ende: Mai 20051. Verfahren – Beginn: 1980; Ende: Mai 2005
- Aufstellung eines Flächennutzungsplans- Aufstellung eines Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluß, Beteiligung von Bürgern- Aufstellungsbeschluß, Beteiligung von Bürgern
- Veränderungssperre für Teilbereiche des - Veränderungssperre für Teilbereiche des PlangebietesPlangebietes
- Verlängerung der Veränderungssperre- Verlängerung der Veränderungssperre
2. Verfahren – Beginn: Mai 1998; Ende: Juli 20052. Verfahren – Beginn: Mai 1998; Ende: Juli 2005
- Städtebaulicher Vertrag - Städtebaulicher Vertrag (Refinanzierungsmaßnahmen)(Refinanzierungsmaßnahmen)
- Beschluß auf Änderung + Auslage des - Beschluß auf Änderung + Auslage des FlächennutzungsplanesFlächennutzungsplanes
- Billigung + Auslage des Bebauungsplanentwurfs, - Billigung + Auslage des Bebauungsplanentwurfs, sowiesowie
des städtebaulichen Vertragesdes städtebaulichen Vertrages
3. Verfahren – Beginn: März 2006; Ende: Juli 2006 3. Verfahren – Beginn: März 2006; Ende: Juli 2006
- Änderung des Flächennutzungsplans und des - Änderung des Flächennutzungsplans und des UmweltberichtsUmweltberichts
- Entscheidung über Stellungnahmen- Entscheidung über Stellungnahmen
- Satzungsbeschluß (B-Plan + örtliche - Satzungsbeschluß (B-Plan + örtliche Bauvorschriften) Bauvorschriften)
Zeitraum gesamt: 1980 – 2006, somit 26 Jahre!!!Zeitraum gesamt: 1980 – 2006, somit 26 Jahre!!!
Generell gilt eigentlichGenerell gilt eigentlich::
Vom Aufstellungs- bis Satzungsbeschluß eines Vom Aufstellungs- bis Satzungsbeschluß eines
Planes benötigt man mindestens ein Jahr, meistPlanes benötigt man mindestens ein Jahr, meist
sind es aber drei bis vier Jahresind es aber drei bis vier Jahre
Akteure an den ProzessenAkteure an den Prozessen (soweit erkennbar) (soweit erkennbar)
- diverse Planungsämter (darunter das - diverse Planungsämter (darunter das Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, Straßen-Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, Straßen-verkehrsamt, etc.)verkehrsamt, etc.)
- Anwohner im näheren Umfeld- Anwohner im näheren Umfeld
- Campingplatzbesitzer- Campingplatzbesitzer
- Kirche (Eigentümer mit dem größten Anteil)- Kirche (Eigentümer mit dem größten Anteil)
- Landwirte- Landwirte
- sonstige Eigentümer- sonstige Eigentümer
Schwierigkeiten für die Planung:Schwierigkeiten für die Planung: 1. Hauptproblematik: ca. 40 Eigentümer 1. Hauptproblematik: ca. 40 Eigentümer
2. Imissionen (Lärm, Luftverschmutzung)2. Imissionen (Lärm, Luftverschmutzung)
3. vorhandene Nutzungen (Campingplatz, 3. vorhandene Nutzungen (Campingplatz, Aussiedlerheim)Aussiedlerheim)
4. Vorsehen von insgesamt 10 % 4. Vorsehen von insgesamt 10 % SozialwohnungenSozialwohnungen
5. Erschließung5. Erschließung
Fazit insgesamt:Fazit insgesamt:
- Verfahren beschleunigt sich nach Einigung mit Eigentümern - Verfahren beschleunigt sich nach Einigung mit Eigentümern rapiderapide
- Nutzungen können gezielt zeitlich begrenzt festgeschrieben - Nutzungen können gezielt zeitlich begrenzt festgeschrieben werden (z.B. Aussiedlerheim bis 2013)werden (z.B. Aussiedlerheim bis 2013)
- Bilanzierung erfordert eventuell Ausgleichs- oder - Bilanzierung erfordert eventuell Ausgleichs- oder ErsatzmaßnahmenErsatzmaßnahmen
- Erschließung ist mit Abstand der größte Kostenfaktor- Erschließung ist mit Abstand der größte Kostenfaktor- Grundstücke gewinnen infolge von festgeschriebenen - Grundstücke gewinnen infolge von festgeschriebenen
Planungen drastisch an WertPlanungen drastisch an Wert- Eigentümer tragen zwar erst das Risiko, machen aber letzten - Eigentümer tragen zwar erst das Risiko, machen aber letzten
Endes den Gewinn (erzielen Mehrwert)Endes den Gewinn (erzielen Mehrwert)- Stadt/Kommune macht über den „zweiten Weg“ Gewinn - Stadt/Kommune macht über den „zweiten Weg“ Gewinn
(Steuern)(Steuern)- trotz demographischen Wandels und Überangebots an - trotz demographischen Wandels und Überangebots an
Wohnraum gilt: Ausweisung von Bauland ist notwendig!Wohnraum gilt: Ausweisung von Bauland ist notwendig!
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.
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