Valida Vorsorge Management Ernst-Melchior-Gasse 221020 Wienwww.valida.at
Verfasser: Sonja NewsimalVersion: 1Datum: 20.07.2011
Das Pensionskassen-Modell der Universität für Bodenkultur Wien
Wien, Herbst 2011
Mag. Josef Rebhann
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1. Wie funktioniert eine Pensionskasse?
2. Das Modell der BOKU Wien
3. Veranlagung
4. Service & Zusammenarbeit
5. Die Valida Pension AG stellt sich vor
Agenda
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Wie funktioniert eine Pensionskasse?
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 1
AWB
AWB
LB
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 2
AWB
AWB
LB
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 3
AWB
AWB
LB
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 4
AWB
AWB
LB
Individuelles Pensionskonto
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Wie funktioniert eine Pensionskasse?
Arbeitgeberbeitrag gemäß Betriebsvereinbarung/Vorsorgevereinbarung
Arbeitnehmerbeitrag max. bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrages oder bei Prämienmodell derzeit max. EUR 1.000,- jährlich
VeranlagungRisikoausgleich
Waisenpension
Berufs-unfähigkeits-
pension
Alterspension
Witwen(r)pension
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Pensionskassenzusage
BOKU Wien
Überbetriebliche Pensionskasse(Veranlagungs- und Risikogemeinschaft)
ArbeitnehmerBetriebsvereinbarung/VorsorgevereinbarungBetriebsvereinbarung/Vorsorgevereinbarung
Pensions-kassenvertrag
Pensions-leistungen
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1. Wie funktioniert eine Pensionskasse?
2. Das Modell der BOKU Wien
3. Veranlagung
4. Service & Zusammenarbeit
5. Die Valida Pension AG stellt sich vor
Agenda
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Wichtige Parameter der Pensionskassen-Lösung
Beitragsorientiertes Modell
Rechnungsgrundlagen: Unisex-Tafeln (AVÖ 2008 PKM – Angestellte Unisex)
Rechnungszinssatz 3 %
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Für wen gilt das Pensionskassen-Modell?
Arbeitnehmer/innen, die dem Kollektivvertrag (KV) unterliegen
länger als 24 Monate ununterbrochen bei der BOKU beschäftigt
mehrere befristete Arbeitsverhältnisse gelten nur dann als ununterbrochene Arbeitsverhältnisse, wenn sie ohne zeitliche Unterbrechung unmittelbar aufeinanderfolgen
Arbeitsverhältnis mit BOKU nach dem 31.12.2003 begründet oder gemäß UG auf BOKU übergeleitet
gilt nicht für geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge
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Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem KV unterliegen I
Für den Zeitraum 1.1.2004 bis 30.9.2009
10 % für Universitätsprofessor/innen 0,75 % für alle übrigen Arbeitnehmer/innen
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Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem KV unterliegen II
Laufende Beiträge für Zeiträumeab 1.10.2009 bis 30.9.2011
Für Universitätsprofessor/innen 7,27 % des monatlichen Bruttobezuges
Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen 2,18 % des monatlichen Bruttobezuges
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Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem KV unterliegen III
Laufende Beiträge für Zeiträume ab 01.10.2011
Für Universitätsprofessor/innen 10 % des monatlichen Bruttobezuges
Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen 3 % des monatlichen Bruttobezuges bis zur
Höchstbemessungsgrundlage (HBG) und 10 % des monatichen Bruttobezuges über der HBG
Beiträge für die Wartezeit auf Einbeziehung (24 Monate) werden als Einmalerlag nachgezahlt
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Exkurs: Zusatz-KVBeiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem Zusatz-KV unterliegen I
Für Universitätsprofessor/innen gem. §§ 49f-49k VBG für Zeiträume nach dem 30.9.2001 10 % des monatlichen Bruttobezuges
Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen für Zeiträume nach dem 31.12.2003 0,75 % des monatlichen Bruttobezuges
Beiträge bis zur erstmaligen Beitragsleistung werden als Einmalerlag nachgezahlt
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Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem Zusatz-KV unterliegen II
Hinweis:
Gilt nicht, wenn für diese Personen und Zeiträume bereits entsprechende Pensionskassen-Beiträge in die Bundespensionskasse geleistet wurden!
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Wichtig!
Die gesetzliche Versicherungssteuer (dzt. 2,5 %) wird zusätzlich zu den beschriebenen Arbeitgeber-Beiträgen von der BOKU getragen.
Sämtliche Beiträge werden nur insofern erbracht, als sie einen vom Arbeitgeber bereits zur Finanzierung einer privaten Altersvorsorge geleisteten Betrag übersteigen.
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Arbeitnehmer-Beiträge
Freiwillige Beiträge des Arbeitnehmers sind möglich
25 %, 50 %, 75 % oder 100 % der laufenden Arbeitgeber-Beiträge
oder
Prämienmodell: bis zur Höhe des in § 108a EStG angeführten höchstmöglichen Beitrages (2011: € 1.000,- p.a.)
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Steuerliche Behandlung
Arbeitgeberbeiträge (verpflichtend) lohnsteuerfrei sozialversicherungsfrei
Arbeitnehmerbeiträge (freiwillig) Prämienmodell
8,5 % staatliche Prämie bis zu € 1.000,- Beitrag (Stand 2011) Sonderausgaben
25 % der Beiträge innerhalb der persönlichen Höchstgrenzen
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Die Leistungen der Pensionskasse
Alterspension ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Berufsunfähigkeitspension wenn nachweislich ein Anspruch auf eine Invaliditäts-
oder Berufsunfähigkeitspension gemäß Bescheid des in- oder ausländischen Sozialversicherers besteht und das Arbeitsverhältnis wegen Eintritt der Berufsunfähigkeit beendet oder gegen Entfall der Bezüge karenziert ist
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Die Leistungen der Pensionskasse
Hinterbliebenenpension Witwer-/Witwenpension: gebührt den
EhepartnerInnen, eingetragenen PartnerInnen bzw LebenspartnerInnen
Waisenpension: gebührt, wenn Anspruch auf eine Waisenpension gemäß Bescheid des in- oder ausländischen Sozialversicherers besteht (max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)
Hinterbliebenenversorgung:60 % für Witwe/Witwer, eingetragene PartnerInnen bzw. LebenspartnerInnen60 % für Vollwaisen/40 % für Halbwaisen
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Alterspension
Verrentungsmodell
das vorhandene Kapital zum Pensionsantritt bestimmt die Leistung
Beiträge +/- Veranlagungsergebnis +/- versicherungstechnisches Ergebnis
= vorhandenes Kapital
Pension = Verrentung des vorhandenen Kapitals zum Pensionsantrittsalter
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Berufsunfähigkeitspension (BU) I
bei Eintritt der BU ab Vollendung des 50. Lebensjahres
BU-Pension wie bei Alterspension:
Das vorhandene Kapital zum Pensionsantritt bestimmt die Leistung
Beiträge +/- Veranlagungsergebnis +/- versicherungstechnisches Ergebnis
= vorhandenes Kapital
Pension = Verrentung des vorhandenen Kapitals zum Pensionsantrittsalter
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Berufsunfähigkeitspension (BU) II
Modell mit erhöhtem Risikoschutz im Fall der Berufsunfähigkeit (BU) mit fiktiver Beitragshochrechnung bis zum 50. Lebensjahr (bei Eintrittder BU vor Vollendung des 50. Lebensjahres)
Berufsunfähigkeitspension mit erhöhtem Risikoschutz Bis zum 50. Lebensjahr: Alterspension aus vorhandenem Kapital und
fiktiven zukünftigen Beiträgen bis Alter 50
= erhöhter Risikoschutz bis zum Alter 50
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Steuern & Abgaben bei Pensionsleistungen
vom Arbeitgeber finanziert lohnsteuerpflichtig (geringerer Steuersatz) keine Sozialversicherungsbeiträge
vom Arbeitnehmer finanziert aus Prämienmodell
zur Gänze steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei nicht aus Prämienmodell (ev. aus Sonderausgaben)
75 % der Pension lohnsteuerfrei keine Sozialversicherungsbeiträge
steuerbegünstigte Pensionsabfindung(Stand 2011: bis € 10.800,-)
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Unverfallbarkeit
Guthaben aus Arbeitgeber-Beiträgen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalls:
sofort unverfallbar
Guthaben aus Arbeitnehmer-Beiträgen
sofort unverfallbar
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Unverfallbare Anwartschaften
Barauszahlung (Stand 2011: max. € 10.800,-)
beitragsfrei stehen lassen
mit eigenen Beiträgen weiterzahlen
in Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen
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3. Veranlagung
4. Service & Zusammenarbeit
5. Die Valida Pension AG stellt sich vor
Agenda
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SonstigeAktienRenten
Die Assetklassen der konservativen Veranlagungsgruppe (gültig ab 01.01.2011)
Renten High Yield 10%
Renten Held-to-Maturity 30%
Renten Corporates 30%
Aktien Euro 5%
Aktien Non-Euro 5%
Immobilien 10%
Alternative Investments 5 %
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Aktuelle Ertragserwartung zum Stichtag: 24.7.2011
Konservative VRG
Zielrendite: 4,40%
Zielvolatilität 3,25%
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3. Veranlagung
4. Service & Zusammenarbeit
5. Die Valida Pension AG stellt sich vor
Agenda
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Serviceleistungen
Einbeziehungsschreiben inklusive Mitarbeiterbroschüre und Arbeitnehmererklärung innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Beitragszahlung
Jährliche Kontoinformation (Beitrags- und Leistungsinformation)
Jährliche Finanzamtsbestätigung für allfällige Eigenbeiträge
Kennwortgeschütztes Kundenportal
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Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin „Eigenbeiträge“
abzugeben in der BOKU-Personalabteilung
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Fristen für Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
Einbeziehung bei Erstimplementierung Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch Valida
binnen 3 Monaten nach der ersten Beitragszahlung Abgabe der Erklärung durch den Arbeitnehmer/die
Arbeitnehmerin in der BOKU-Personalabteilung innerhalb von 4 Wochen
Laufende Einbeziehungen wie bei Erstimplementierung
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3. Das Valida Mehrphasenmodell
4. Service & Zusammenarbeit
5. Die Valida Pension AG stellt sich vor
Agenda
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Unsere Unternehmensstruktur
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31.12.2009 31.12.2010
Verwaltetes Vermögen 3,3 Mrd. 3,8 Mrd.
Arbeitnehmer 169.000 170.000
Pensionisten 12.000 15.500
Performance (ohne BAV) +10,37 % +5,13 %
Anzahl Verträge 5.183 5.222
Kennzahlen der Valida Pension AG
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2,71 %2,86 %3,10 %
3,73 %3,91 %4,30 %
3,39 %
der über-betrieblichen Pensions-kassen
Berechnung für die Jahre 1998 bis 2010 auf Basis der von einem unabhängigen Consulter an die Medien weitergegebenen "Abweichungen vom Durchschnitt“ (bis 2006) bzw. Performancewerte der offenen VRGen. Der Durchschnitt bis zum Jahr 2006 wurde errechnet als Unterschiedswert zwischen dem arithmetischen Mittel der OeKB-Performance der Allg. VRGen der Valida und dem für die Valida angegebenen Wert der Abweichung vom Durchschnitt. Ab 2007 wurde der Durchschnitt je Pensionskasse als arithmetisches Mittel der veröffentlichten VRG-Werte errechnet.
Valida Pension AG bei Veranlagung führend (Performance p.a. 1998 – 2010)
Werte von allg./ offenen VRGen
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Kontakt zur Valida
Kundenservice – Team Großkunden
T 01/316 48-5005E [email protected]
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Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
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