TÜV AUSTRIA GroupTÜV AUSTRIA Platz 1 2345 Brunn am Gebirge
Tel.: +43 (0)5 [email protected]
www.tuvaustria.com/tac© TÜV AUSTRIA 09/19
Fotos: TÜV AUSTRIA Archiv
Sicherheitshinweise
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Für Gäste und Besucher
Wichtige Telefonnummern:
1.) Notfalltelefon DW 8111 | 6500
2.) Sicherheitsfachkraft DW 6251 | 6250
3.) Brandschutzbeauftragter DW 6251 | 6260
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E.42Windfang
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LEGENDE
FeuerlöscherSammelstelle
RichtungsangabeRettungsweg /NotausgangStandort Brandmelder,
manuell
Flucht- und Rettungsweg
Erste Hilfe Einrichtung
Defibrillator
Erdgeschoss
Verfasser:
A-1150 Wien, Plunkergasse 13-15, Tel. +43/1/982 28 70HOYER Brandschutz GmbH
www.hoyer-brandschutz.at, o�[email protected]
Pl. Nr.:
Gez.: Fruth 1:200 06.04.2017
TÜV Campus
Brand melden
In Sicherheitbringen
Löschversuchunter-nehmen
Brandmelder betätigen oderTelefon: 122WER meldet?WAS ist passiert?Wie viele sind betroffen/verletzt?WO ist etwas passiert?Warten auf Rückfragen!
Gefährdete PersonenmitnehmenTüren schließenGekennzeichnetenRettungswegen folgenAufzug nicht benutzenAnweisungen beachten
Feuerlöscher,Mittel und Geräte zurBrandbekämpfung benutzen
Verhalten im BrandfallRuhe bewahren
Verhalten bei UnfällenRuhe bewahren
2.
3.
Unfall melden
Erste Hilfe
WeitereMaßnahmen
Telefon: 144Wo geschah es?WAS geschah?Wie viele Verletzte?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!
Absicherung des Unfallortes
Versorgung der Verletzten
Anweisungen beachten
Rettungsdienste einweisen
Schaulustige entfernen
03 / 17Europaring, 2345 Brunn am Gebirge
ÜbersichtsplanÜbersichtsplan
Richtlinien und Sicherheitshinweise für den Aufenthalt auf dem Firmengelände
Im Interesse Ihrer Sicherheit und zum Schutz vor spezifischen Gefährdungen haben wir diese Infor-mationen für Sie zusammmengestellt.
1. Allgemeine Hinweise1.1. Anmeldung/BesucherausweisBesucher erhalten bei der Anmeldung am Emp-fang einen Besucherausweis. Bitte tragen Sie diesen gut sichtbar während Ihres Aufenthalts auf dem Firmengelände.
1.2. AbmeldungNach Ihrem Besuch wird der Besucherausweis am Empfang wieder abgegeben bzw. in die dafür vor-gesehene Box gelegt. Dies kann auch durch Ihren Ansprechpartner erfolgen.
1.3. WeisungsbefugnisBitte folgen Sie den Anweisungen Ihres Ansprech-partners und beachten Sie die Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder auf dem Firmengelände. Zu-widerhandlungen können zum sofortigen Verweis vom Firmengelände führen.
1.4. Rauchen/AlkoholDas Rauchen ist in den Firmengebäuden verbo-ten und nur im gekennzeichneten Außenbereich erlaubt. Der Vertrieb und Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist nicht gestattet.
1.5. AufzeichnungsverbotBitte beachten Sie, dass Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
1.6. GeheimhaltungAlle Ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen über Grundlagen, Neuentwicklungen, Arbeitsweise und sonstige Details sind geheimzuhalten. Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) werden bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarungen schadenersatzpflichtig und machen sich zudem ggf. auch strafbar.
2. Innerbetrieblicher Verkehr2.1. Auf dem Firmengelände gilt die STVO und Fahren im Schritttempo.2.2. Halten Sie Flucht- und Rettungswege frei.2.3. Unfälle bzw. Beschädigungen sind unver- züglich Ihrer Kontaktperson zu melden.
3. Aufenthalt auf dem Firmengelände3.1. Allgemein– Betreten Sie Gebäude und Halle durch die vorgegebenen Türen.– Benutzen Sie nur die Ihnen gezeigten oder genannten Wege.– Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie Ihr Ansprechpartner hingeführt hat oder Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.– Das Berühren von Maschinen und Anlagen ist Besuchern grundsätzlich untersagt.– Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten.
3.2. Einhaltung von SicherheitshinweisenBitte beachten Sie die Gebots- und Hinweis- schilder, die Zutrittsverbote, die Betriebs- sowie die Sicherheitsanweisungen der Betriebsan- gehörigen.
3.3. HaftungDas Betreten und Befahren des Firmengeländes erfolgt für betriebsfremde Personen auf eigene Gefahr. Bei selbstverschuldeten Schäden an Sach-gegenständen und Personen erfolgt die Haftung aus eigenen Mitteln.
4. Notfall4.1. Machen Sie sich mit der Lage von Erste Hilfe Kästen sowie Flucht- & Rettungswegen vertraut.
4.2. Verletzungen/Erste HilfeSollten Sie sich verletzen, informieren Sie bitte umgehend Ihre TÜV AUSTRIA-Kontaktper-son. Die Erste Hilfe Kästen befinden sich in allen Gebäuden in ausreichender Anzahl.
4.3. NotrufBitte verständigen Sie den Ersthelfer bzw. An-sprechpartner.
Int. Notruf: 6500Feuerwehr: 122Polizei: 133Rettung: 144
4.4. Flucht- und RettungswegeBitte verlassen Sie den Gefahrenbereich und warnen Sie gefährdete Personen. Bei einem Brand ertönen die Sirenen.
Suchen Sie im Fall einer Evakuierung die Sammelstelle auf.
Die Feuerlöscher und Defibrillatoren befinden sich beim Empfang am TÜV AUSTRIA-Platz 1.
Richtlinien und Sicherheitshinweise für den Aufenthalt auf dem Firmengelände
Im Interesse Ihrer Sicherheit und zum Schutz vor spezifischen Gefährdungen haben wir diese Infor-mationen für Sie zusammmengestellt.
1. Allgemeine Hinweise1.1. Anmeldung/BesucherausweisBesucher erhalten bei der Anmeldung am Emp-fang einen Besucherausweis. Bitte tragen Sie diesen gut sichtbar während Ihres Aufenthalts auf dem Firmengelände.
1.2. AbmeldungNach Ihrem Besuch wird der Besucherausweis am Empfang wieder abgegeben bzw. in die dafür vor-gesehene Box gelegt. Dies kann auch durch Ihren Ansprechpartner erfolgen.
1.3. WeisungsbefugnisBitte folgen Sie den Anweisungen Ihres Ansprech-partners und beachten Sie die Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder auf dem Firmengelände. Zu-widerhandlungen können zum sofortigen Verweis vom Firmengelände führen.
1.4. Rauchen/AlkoholDas Rauchen ist in den Firmengebäuden verbo-ten und nur im gekennzeichneten Außenbereich erlaubt. Der Vertrieb und Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist nicht gestattet.
1.5. AufzeichnungsverbotBitte beachten Sie, dass Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
1.6. GeheimhaltungAlle Ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen über Grundlagen, Neuentwicklungen, Arbeitsweise und sonstige Details sind geheimzuhalten. Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) werden bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarungen schadenersatzpflichtig und machen sich zudem ggf. auch strafbar.
2. Innerbetrieblicher Verkehr2.1. Auf dem Firmengelände gilt die STVO und Fahren im Schritttempo.2.2. Halten Sie Flucht- und Rettungswege frei.2.3. Unfälle bzw. Beschädigungen sind unver- züglich Ihrer Kontaktperson zu melden.
3. Aufenthalt auf dem Firmengelände3.1. Allgemein– Betreten Sie Gebäude und Halle durch die vorgegebenen Türen.– Benutzen Sie nur die Ihnen gezeigten oder genannten Wege.– Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie Ihr Ansprechpartner hingeführt hat oder Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.– Das Berühren von Maschinen und Anlagen ist Besuchern grundsätzlich untersagt.– Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten.
3.2. Einhaltung von SicherheitshinweisenBitte beachten Sie die Gebots- und Hinweis- schilder, die Zutrittsverbote, die Betriebs- sowie die Sicherheitsanweisungen der Betriebsan- gehörigen.
3.3. HaftungDas Betreten und Befahren des Firmengeländes erfolgt für betriebsfremde Personen auf eigene Gefahr. Bei selbstverschuldeten Schäden an Sach-gegenständen und Personen erfolgt die Haftung aus eigenen Mitteln.
4. Notfall4.1. Machen Sie sich mit der Lage von Erste Hilfe Kästen sowie Flucht- & Rettungswegen vertraut.
4.2. Verletzungen/Erste HilfeSollten Sie sich verletzen, informieren Sie bitte umgehend Ihre TÜV AUSTRIA-Kontaktper-son. Die Erste Hilfe Kästen befinden sich in allen Gebäuden in ausreichender Anzahl.
4.3. NotrufBitte verständigen Sie den Ersthelfer bzw. An-sprechpartner.
Int. Notruf: 6500Feuerwehr: 122Polizei: 133Rettung: 144
4.4. Flucht- und RettungswegeBitte verlassen Sie den Gefahrenbereich und warnen Sie gefährdete Personen. Bei einem Brand ertönen die Sirenen.
Suchen Sie im Fall einer Evakuierung die Sammelstelle auf.
Die Feuerlöscher und Defibrillatoren befinden sich beim Empfang am TÜV AUSTRIA-Platz 1.
Richtlinien und Sicherheitshinweise für den Aufenthalt auf dem Firmengelände
Im Interesse Ihrer Sicherheit und zum Schutz vor spezifischen Gefährdungen haben wir diese Infor-mationen für Sie zusammmengestellt.
1. Allgemeine Hinweise1.1. Anmeldung/BesucherausweisBesucher erhalten bei der Anmeldung am Emp-fang einen Besucherausweis. Bitte tragen Sie diesen gut sichtbar während Ihres Aufenthalts auf dem Firmengelände.
1.2. AbmeldungNach Ihrem Besuch wird der Besucherausweis am Empfang wieder abgegeben bzw. in die dafür vor-gesehene Box gelegt. Dies kann auch durch Ihren Ansprechpartner erfolgen.
1.3. WeisungsbefugnisBitte folgen Sie den Anweisungen Ihres Ansprech-partners und beachten Sie die Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder auf dem Firmengelände. Zu-widerhandlungen können zum sofortigen Verweis vom Firmengelände führen.
1.4. Rauchen/AlkoholDas Rauchen ist in den Firmengebäuden verbo-ten und nur im gekennzeichneten Außenbereich erlaubt. Der Vertrieb und Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist nicht gestattet.
1.5. AufzeichnungsverbotBitte beachten Sie, dass Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
1.6. GeheimhaltungAlle Ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen über Grundlagen, Neuentwicklungen, Arbeitsweise und sonstige Details sind geheimzuhalten. Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) werden bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarungen schadenersatzpflichtig und machen sich zudem ggf. auch strafbar.
2. Innerbetrieblicher Verkehr2.1. Auf dem Firmengelände gilt die STVO und Fahren im Schritttempo.2.2. Halten Sie Flucht- und Rettungswege frei.2.3. Unfälle bzw. Beschädigungen sind unver- züglich Ihrer Kontaktperson zu melden.
3. Aufenthalt auf dem Firmengelände3.1. Allgemein– Betreten Sie Gebäude und Halle durch die vorgegebenen Türen.– Benutzen Sie nur die Ihnen gezeigten oder genannten Wege.– Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie Ihr Ansprechpartner hingeführt hat oder Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.– Das Berühren von Maschinen und Anlagen ist Besuchern grundsätzlich untersagt.– Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten.
3.2. Einhaltung von SicherheitshinweisenBitte beachten Sie die Gebots- und Hinweis- schilder, die Zutrittsverbote, die Betriebs- sowie die Sicherheitsanweisungen der Betriebsan- gehörigen.
3.3. HaftungDas Betreten und Befahren des Firmengeländes erfolgt für betriebsfremde Personen auf eigene Gefahr. Bei selbstverschuldeten Schäden an Sach-gegenständen und Personen erfolgt die Haftung aus eigenen Mitteln.
4. Notfall4.1. Machen Sie sich mit der Lage von Erste Hilfe Kästen sowie Flucht- & Rettungswegen vertraut.
4.2. Verletzungen/Erste HilfeSollten Sie sich verletzen, informieren Sie bitte umgehend Ihre TÜV AUSTRIA-Kontaktper-son. Die Erste Hilfe Kästen befinden sich in allen Gebäuden in ausreichender Anzahl.
4.3. NotrufBitte verständigen Sie den Ersthelfer bzw. An-sprechpartner.
Int. Notruf: 6500Feuerwehr: 122Polizei: 133Rettung: 144
4.4. Flucht- und RettungswegeBitte verlassen Sie den Gefahrenbereich und warnen Sie gefährdete Personen. Bei einem Brand ertönen die Sirenen.
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1.) Notfalltelefon DW 8111 | 6500
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AUSGABE
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E.42Windfang
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FeuerlöscherSammelstelle
RichtungsangabeRettungsweg /NotausgangStandort Brandmelder,
manuell
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Erste Hilfe Einrichtung
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Erdgeschoss
Verfasser:
A-1150 Wien, Plunkergasse 13-15, Tel. +43/1/982 28 70HOYER Brandschutz GmbH
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Brand melden
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Brandmelder betätigen oderTelefon: 122WER meldet?WAS ist passiert?Wie viele sind betroffen/verletzt?WO ist etwas passiert?Warten auf Rückfragen!
Gefährdete PersonenmitnehmenTüren schließenGekennzeichnetenRettungswegen folgenAufzug nicht benutzenAnweisungen beachten
Feuerlöscher,Mittel und Geräte zurBrandbekämpfung benutzen
Verhalten im BrandfallRuhe bewahren
Verhalten bei UnfällenRuhe bewahren
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Unfall melden
Erste Hilfe
WeitereMaßnahmen
Telefon: 144Wo geschah es?WAS geschah?Wie viele Verletzte?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!
Absicherung des Unfallortes
Versorgung der Verletzten
Anweisungen beachten
Rettungsdienste einweisen
Schaulustige entfernen
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