SystOp Offshore Wind:
German Wind Power Plant Model Referenzprozessmodell für den Lebenszyklus von Offshore-Windparks
Das Referenzprozessmodell „German Wind Power Plant Model“ (GWPPM) wird von BTC als Teilvorhaben im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Forschungsprojektes „SystOp Offshore Wind“ (System Optimierung Offshore Wind) entwickelt. Diese Dokumentation beschreibt die erste Ausgabe des Referenzprozessmodells, welches im weiteren Projektverlauf validiert und den Validierungsergebnissen entsprechend weiterentwickelt wird.
SystOp-Internetseite: www.systop-wind.de
Projektlaufzeit: 01.05.2011 - 30.04.2014
Das Projekt ist ein Verbundprojekt mit den folgenden Verbundpartnern:
Hochschule Bremen –
University of Applied Sciences
Universität Hamburg
Ingenieurgesellschaft Zuverlässigkeit und Prozessmodellierung Dresden
BTC Business Technology Consulting AG
Ansprechpartner BTC:
Joachim Klinke
Produktmanager BTC Wind Farm Center
BTC Business Technology Consulting AG
Escherweg 5
26121 Oldenburg
Fon: +49 (0) 441 3612-2327
Fax: +49 (0) 441 3612-3999
Mobil: +49 (0) 172 656 0696
E-Mail: [email protected]
Michael Klarmann
Projektleiter SystOp-Teilvorhaben „GWPPM“
BTC Business Technology Consulting AG
Escherweg 5
26121 Oldenburg
Fon: +49 (0) 441 3612-4296
Fax: +49 (0) 441 3612-3999
E-Mail: [email protected]
Management Summary
II
Management Summary
SystOp Offshore Wind:
German Wind Power Plant Model (GWPPM) -
Referenzprozessmodell für den Lebenszyklus von Offshore-Windparks
Die Stromwirtschaft befindet sich in Zeiten des Umbruchs: Die Ziele und Meilensteine der
bevorstehenden Energiewende sind weitestgehend gesetzt und werden durch einen breiten
politischen und gesellschaftlichen Konsens gestützt. Primär gilt es, die Energieversorgung
schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umzustellen. Begleitend will Deutschland als eine der
ersten großen Industrienationen bereits in naher Zukunft vollständig auf Atomstrom verzichten und
den Ausstieg bis zum Jahr 2022 realisieren. Hierbei kommt der Offshore-Windenergie in Nord- und
Ostsee eine zentrale Rolle zu, da sie zukünftig die Aufgabe haben wird, einen Großteil des deutschen
Energiebedarfs zu decken.
Der erste deutsche Offshore-Windpark („alpha ventus“) wurde am 27. April 2010 in Betrieb
genommen; dicht gefolgt von BARD Offshore 1, der seit Dezember 2010 als Deutschlands erster
kommerzieller Nordsee-Windpark Strom ins Netz einspeist. Bei zahlreichen weiteren Windparks
wurden inzwischen weitere Genehmigungen erteilt und diese befinden sich teilweise bereits in der
Planungs-, Bau- resp. Betriebsphase. Die aktuelle Entwicklung deutet auf ein rasantes Wachstum der
Offshore-Windenergiebranche in den kommenden Jahrzehnten hin.
Herausforderung: Offshore-Windenergie
Planung, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks in küstenfernen Meeresgebieten mit enormen
Wassertiefen bringen trotz erster Erfahrungen im In- und Ausland noch immer zahlreiche
Herausforderungen mit sich und bergen zudem viele Risiken. Als Konsequenz müssen weitreichende
Betriebs- und Instandhaltungskonzepte für die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Windparks
entwickelt und vorgehalten werden. Im Vergleich zu Onshore-Windparks sind die Anforderungen im
Offshore-Bereich allerdings ungleich höher. Dadurch nimmt die Bedeutung der systemumfassenden
Optimierungen des Gesamtsystems Offshore-Windpark – über alle Phasen des Lebenszyklus hinweg
– immer stärker zu. Windenergieanlagen auf hoher See sind mit enormen Kosten verbunden und
stellen die Entwickler von Offshore-Windparks vor eine Vielzahl komplexer Problemstellungen. Die
komplizierten Standortbedingungen sorgen zudem für große technische und logistische
Unsicherheiten. Raue See und starke Stürme lassen oft tagelang keine bzw. nur stark eingeschränkte
Arbeiten im Windpark zu.
Zusätzlich zu den gesteigerten Ansprüchen an das Material stellt vor allem auch die Verfügbarkeit von
Spezialschiffen und ausgebildetem Fachpersonal einen wichtigen Faktor dar. Hinzu kommt die
anspruchsvolle Aufgabe, das Zusammenspiel aller beteiligten Einheiten innerhalb dieses komplexen
Gesamtsystems zielführend zu koordinieren. Dies gilt insbesondere für die Koordination im
Übergangsbereich von Onshore zu Offshore, da hierfür bislang nur sehr wenig übertragbare
Erkenntnisse vorliegen.
Mit der Offshore-Windenergie ist im Laufe der letzten Jahre ein vollkommen neuer Industriezweig
entstanden, der wiederum viele unterschiedliche Konzepte und Strategien nach sich gezogen hat.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Prozesse und dementsprechend auch neue Ansprüche an die
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die dabei helfen soll, die Herausforderung
Offshore-Windenergie erfolgreich zu meistern.
Management Summary
III
Das Forschungsprojekt „SystOp Offshore Wind“
Neben den technischen Anforderungen, die ein Windpark auf hoher See erfüllen muss, sind vor allem
effiziente Betriebs- und Instandhaltungsprozesse (Operations & Maintenance bzw. O&M) wichtige
Voraussetzung für ein zuverlässig funktionierendes Gesamtsystem und insbesondere auch für die
Sicherstellung der finanziellen Attraktivität. Um diese komplexen Prozesse optimieren zu können,
müssen alle beteiligten Einheiten und Schnittstellen sowie die relevanten Material-, Personal- und
Informationsflüsse und deren Zusammenwirken erfasst und analysiert werden. Da sich die Strukturen
und Prozesse jedoch größtenteils noch im Aufbau befinden und dementsprechend weder ausgereift
noch einheitlich beschrieben sind, gibt es derzeit massive Reibungsverluste bei der Planung, dem Bau
und dem Betrieb von Offshore-Windparks. Dieser Umstand macht deutlich, dass der neue
Industriezweig noch einen weiten Weg vor sich hat, wenn es darum geht, die Prozesseffizienz zu
erhöhen und den Standardisierungsgrad etablierter und hoch-automatisierter Branchen wie z.B. der
Automobilindustrie zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund wurde das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) geförderte Forschungsprojekt „SystOp Offshore Wind“ („SystOp“ steht für
„System-Optimierung“) initiiert, um die Herausforderungen und Problemstellungen im Bereich
Offshore-Windenergie zu analysieren und zu bewerten. Übergeordnetes Ziel des Verbundprojekts
bzw. der Verbundpartner BTC Business Technology Consulting AG (Oldenburg), Hochschule Bremen,
IZP Dresden und Universität Hamburg ist die Optimierung des „Leistungssystems Offshore-Windpark“
durch die Überführung bisher unerprobter O&M-Maßnahmen und -Strategien in standardisierte und
etablierte Prozesse.
Schnittstellen unternehmensübergreifender Abläufe
Management Summary
IV
Unter dem „Leistungssystem Offshore-Windpark“ wird das Gesamtsystem aller an Betrieb und
Instandhaltung beteiligten Unternehmen, Institutionen und Akteure verstanden, die – je nach
Betätigungsfeld – unterschiedlich stark miteinander vernetzt sind. Zur Erfassung, Analyse, Bewertung
und Optimierung der damit verbundenen Geschäftsprozesse und Schnittstellen inklusive der
dazugehörigen Personal-, Informations-, Material- und Finanzströme wird das Projekt „SystOp
Offshore Wind“ von zahlreichen Partnern aus dem Bereich der Offshore-Windenergie unterstützt. Auf
diese Weise wird eine hohe Transparenz des Gesamtsystems und der Schnittstellen sichergestellt
bzw. ein wesentlicher Bestandteil der Branche sichtbar gemacht, der über den wirtschaftlichen Erfolg
der gesamten Offshore-Windenergie in Deutschland maßgeblich mitentscheidet.
Das „German Wind Power Plant Model (GWPPM)“
Im Rahmen des Forschungsprojekts „SystOp Offshore Wind“ entwickelt die BTC Business Technology
Consulting AG ein ganzheitliches Referenzprozessmodell für die Prozesse entlang des gesamten
Lebenszyklus‘ eines Offshore-Windparks: das „German Wind Power Plant Model (GWPPM)“. Ziel
dieses Teilprojekts ist es, das SystOp-Gesamtvorhaben und somit die Optimierung des
„Leistungssystems Offshore-Windpark“ bestmöglich zu unterstützen, indem Prozesse für den Betrieb
von Offshore-Windparks zielgerichtet untersucht und mithilfe eines Referenzprozessmodells bzw.
eines geeigneten Ordnungsrahmens standardisiert werden.
GWPPM-Lebenszyklus
Die Projektergebnisse von BTC fließen als Beitrag zum SystOp-Gesamtergebnis direkt in ein
Planungs- und Optimierungswerkzeug ein, das unter Berücksichtigung verschiedener, standardisierter
Qualitätssicherungs- und Risikomanagementmethoden branchenweit eingesetzt werden kann und
primär dazu dienen soll, Betreiber, Projektplaner, Investoren, Versicherer und andere Beteiligte bei der
Entwicklung, Planung und Beurteilung von effizienten und zuverlässigen Betriebs- und
Instandhaltungsstrategien für Offshore-Windparks zu unterstützen. Auf diese Weise wird dem Bedarf
der Branchenakteure nach industrialisierten Prozessen und Strukturen nachgekommen.
Diese werden dringend benötigt, um die Effizienzpotentiale der jungen Offshore-Windbranche zu
realisieren und die Stromgestehungs- und Betriebskosten der Windparks bestmöglich zu senken.
Management Summary
V
Zwar existieren bereits zahlreiche Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die alle
relevanten Produkte und Leistungen anbieten; von einer durchgängigen Industrialisierung und
Vernetzung ist die Branche aber noch weit entfernt. Nachhaltige Effizienzsteigerungen können jedoch
nur dann in größerem Umfang erreicht werden, wenn alle Beteiligten auf Basis abgestimmter
Prozesse – gewissermaßen „Hand-in-Hand“ – zusammenarbeiten und dementsprechend über die
gesamte Wertschöpfungskette hinweg auf standardisierte Art und Weise gemeinsam agieren.
Während in etablierten Branchen solche sogenannten „geschlossenen Wertschöpfungsketten“ bereits
seit Jahren existieren und auf hohem Niveau weiterentwickelt werden, fehlen derzeit im Bereich der
Offshore-Windbranche die hierfür notwendigen, elementaren Handlungsgrundlagen. So gibt es aktuell
z.B. keinerlei Standards, in denen die zum Betrieb eines Offshore-Windparks erforderlichen Prozesse
bzw. die dafür benötigten Produkte und Leistungen beschrieben sind. Das bedeutet, dass Planer und
Betreiber von Offshore-Windparks vor der schwierigen Aufgabe stehen, sich individuelle
Leistungskataloge und Verfahrensanweisungen erarbeiten zu müssen, ohne dabei auf eine bereits
existierende, fundierte und belastbare fachliche Basis zurückgreifen zu können. Durch die fehlende
Einheitlichkeit bzw. Vollständigkeit aktueller Ansätze entstehen den Branchenakteuren hohe
Mehrkosten für die Koordination und Abstimmung ihrer Arbeitsschritte sowie enorme Aufwände
aufgrund von Fehlplanungen. Dieses mündet in eine unvermeidbare Ressourcenverschwendung,
welche in Summe erhebliche Mehrkosten für alle Beteiligten bedeutet.
GWPPM: Referenzprozessmodell für die Offshore-Windbranche
An diesem Punkt setzt das GWPPM an, dessen Hauptaufgabe es ist, die bisher noch weitgehend
improvisierten Branchenabläufe planvoll zu strukturieren und zu vereinheitlichen. Hierzu werden
generische Prozesse identifiziert und in einem einheitlichen Ordnungsrahmen abgebildet. Die auf
diese Weise entwickelten Referenzprozesse werden der Branche im Rahmen der Veröffentlichung
„SystOp Offshore Wind: German Wind Power Plant Model – Referenzprozessmodell für den
Lebenszyklus von Offshore-Windparks“ bereitgestellt, um ein einheitliches, branchenweites
Verständnis im Hinblick auf die für den Offshore-Windpark-Betrieb relevanten Prozesse zu schaffen
und Optimierungspotentiale aufzuzeigen. Perspektivisches Ziel ist die Etablierung eines heute noch
fehlenden Branchenstandards, der die deutsche Offshore-Windindustrie als verbindendes Element bei
der Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen – auch im internationalen Wettbewerb –
unterstützt.
Für die Strukturierung des GWPPM wurde eine Darstellung in drei Ebenen mit steigendem
Detaillierungsgrad gewählt. In der ersten Ebene wird der gesamte Lebenszyklus eines Offshore-
Windparks dargestellt und in die vier Lebensphasen „Plan“ (Planung), „Build“ (Bau), „Operate“
(Betrieb) und „Supply“ (Stromvermarktung) unterteilt. Auf die phasenspezifischen Prozesse und
Akteure wird auf dieser Ebene noch nicht näher eingegangen. Dieser Schritt erfolgt erst auf der
zweiten Ebene, die jeweils eine individuelle Liste der Akteure und eine Prozesslandkarte für jede
einzelne Lebenszyklusphase beinhaltet. Die Prozesslandkarten orientieren sich an der klassischen
Einteilung der Wertschöpfungskette und enthalten dementsprechend sowohl primäre als auch
sekundäre Aktivitäten. Dabei beziehen sich die primären Aktivitäten wie z.B. Montage einzelner WEA-
Komponenten direkt auf die betriebliche Leistungserstellung., Die sekundären Aktivitäten (z.B.
Qualitätsmanagement) sind nicht direkt an der Leistungserstellung beteiligt, wohl aber für die
Durchführung der primären Aktivitäten erforderlich. Die konkrete Abbildung der in den
Prozesslandkarten dargestellten Prozesse inklusive ihrer einzelnen Prozessschritte erfolgt in der
dritten Ebene. Darin werden die Prozesse und Akteure basierend auf den im Vorfeld festgelegten
SystOp-Modellierungskonventionen abgebildet.
Management Summary
VI
Ebenen des Referenzprozessmodells
Alle beschriebenen Ebenen des GWPPM wurden mit Hilfe eines Werkzeugs zur grafischen
Modellierung, Analyse und Simulation von Geschäftsprozessen erstellt. Der Einstieg erfolgt über die
erste Ebene, von der aus die Prozesslandkarten der zweiten Ebene aufgerufen werden können, die
wiederum als Einstieg in die tiefergehenden, konkreten Prozessmodelle der dritte Ebene dienen.
Grundprinzip ist hierbei die Abbildung der Ablauf- und Aufbauorganisation mit dem Ziel, das komplexe
„Leistungssystem Offshore-Windpark“ und dessen Schnittstellen konsistent und klar zu beschreiben
sowie Verbesserungspotentiale zu identifizieren.
Eine Vertiefung dieser Untersuchungen für die Betriebsphase zeigt zusätzliche Ansätze für
Prozessverbesserungen auf, da in dieser Phase die finanziellen Rückflüsse der Investitionen erzeugt
werden, von denen die Wirtschaftlichkeit der Projekte maßgeblich abhängt. Diese ist nur mit
strukturierten Prozessen und entsprechender Kostentransparenz erreichbar.
Management Summary
VII
GWPPM: Durchgängige Industrialisierung der Wertschöpfungskette „Offshore-Wind“
Mithilfe des GWPPM können Betreiber und Dienstleister der Offshore-Windbranche zukünftig auf
standardisierte und belastbare Referenzprozesse zugreifen und davon Vorgehensweisen ableiten, die
auf einem gemeinsamen Referenzprozessmodell basieren. Somit lassen sich die Prozesse im Betrieb
effizienter und sicherer gestalten, was wiederum zu einer Beschleunigung der Branchen-
industrialisierung führt. Dadurch entstehen zahlreiche Vorteile für alle beteiligten Akteure:
Effizientere Betriebsabläufe und stark verkürzte Reaktionszeiten
- Höhere Wirtschaftlichkeit durch gesenkte Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie hoch
verfügbare Offshore-Windenergieanlagen
Frühzeitige Erkennung von Schwachstellen in den Prozessen
- Weniger finanzielle, technische und administrative Risiken durch vermiedene Fehler und
Unfälle
Bessere Kooperation und standardisierte Arbeitsabläufe
- Einfachere und effizientere unternehmensübergreifende Zusammenarbeit der
Branchenakteure durch vereinheitlichte Vorgehensbeschreibungen
Etablierte Wertschöpfungsketten und durchgängige Industrialisierung der Offshore-
Windenergiebranche
- Eindeutige Referenzprozesse, die den Betrieb und die Instandhaltung inkl. aller relevanten
Akteure, Infrastrukturen und Schnittstellen beschreiben, fördern die systemumfassende
Optimierung des „Leistungssystems Offshore-Windpark“
Das GWPPM bildet somit eine geeignete Grundlage für die zielgerichtete und planvolle Prozess-
Standardisierung und unterstützt in erheblichem Maße die effizienzorientierte Evolution der Branche.
Es ermöglicht den an der Betriebsführung von Offshore-Windparks beteiligten Akteuren die Nutzung
der darin enthaltenen Referenzprozesse als gemeinsame Ausgangsbasis für die Ableitung,
Entwicklung und Optimierung ihrer eigenen Arbeitsabläufe und dient ihnen somit als Schablone bzw.
als übergeordneter Ordnungsrahmen innerhalb welchem sie ihre spezifischen Anforderungen abbilden
und ihre individuellen Prozesse gestalten können. Neben der Adaption für konkrete Offshore-Projekte
kann eine Verwertung des Referenzprozessmodells in der Ausbildung von dringend benötigtem
Fachpersonal erfolgen. Das GWPPM leistet auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zur
erforderlichen durchgängigen Standardisierung der Branchenprozesse und infolgedessen auch zur
Realisierung umfangreicher Effizienzsteigerungen.
GWPPM: Zukünftige Weiterentwicklung des Modells
Die angestrebte Industrialisierung der Offshore-Windenergiebranche wird mit einer kontinuierlichen
Weiterentwicklung der Prozesse und Strukturen einhergehen, weshalb sich auch das GWPPM nach
seiner ersten Veröffentlichung weiterentwickeln wird. Diese Weiterentwicklung erfolgt als Teil einer
Validierungsphase im Rahmen des Gesamtprojekts „SystOp Offshore Wind“. Im Zuge der Validierung,
welche die BTC AG gemeinsam mit den Verbundpartnern (Hochschule Bremen, Universität Hamburg,
Management Summary
VIII
IZP Dresden) und den Industriepartnern aus der Branche durchführen wird, werden die mit dem
GWPPM gemachten Praxiserfahrungen erfasst bzw. analysiert und anschließend in das Modell
eingearbeitet. Ziel ist es hierbei vor allem, das GWPPM so weiterzuentwickeln, dass es jederzeit alle
aktuell relevanten Aspekte der Betriebsprozesse von Offshore-Windparks enthält; d.h., es wird nach
und nach ein validiertes Modell geschaffen, welches von den Erfahrungen der Unternehmen bzw. den
Rückmeldungen aus der Branche profitiert, diese aufnimmt und für die Weiterentwicklung der
Referenzprozesse nutzt. Im Falle einer kontinuierlichen Pflege und Erweiterung des GWPPM bietet
das Referenzprozessmodell somit jederzeit einen konkreten Ausgangspunkt, von dem aus die
Entwicklung effizienter und standardisierter Prozesse strukturiert vorangetrieben werden kann.
Zusätzlich zu den im SystOp-Gesamtprojekt planmäßig vorgesehenen Aktivitäten zur Validierung und
Weiterentwicklung der Referenzprozesse sind Erweiterungen des GWPPM denkbar. Hier bietet sich
zum Beispiel die Entwicklung eines Kennzahlensystems an, welches der Betriebsführung als
nützliches Instrument zur Überwachung und Steuerung der Branchenprozesse zur Verfügung gestellt
werden kann und die Wirtschaftlichkeit des Offshore-Windpark-Betriebs erhöht.
Durch die Etablierung des „German Wind Power Plant Model“ als allgemein anerkannter „Best
Practice“-Standard erhalten die Marktakteure einen einheitlichen Ordnungsrahmen und somit eine
fundierte Basis für die schnelle und zielgerichtete Industrialisierung der Branche. Unternehmen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette können die darin enthaltenen Erkenntnisse direkt
aufgreifen, ihre Abläufe entsprechend optimieren und deutliche Effizienzgewinne erzielen. Auf diese
Weise wird vorrangig die Betriebsphase von Offshore-Windparks optimiert; aber auch die Planungs-
und Bauphase können positiv beeinflusst und idealerweise deutlich verkürzt werden. Zudem wird
durch die Anwendung von „Best Practices“ das Risiko einzelner Projekte gemindert und die
Vorhabensfinanzierung besser abgesichert. Ähnliches wurde bereits in anderen Branchen mit dem
Referenzmodell eTOM in der Telekommunikationsbranche und dem Aachener PPS-Modell für
Produktionsplanung und -steuerung im produzierenden Gewerbe, vor allem aber mit dem SCOR-
Modell im Bereich Supply Chain-Management geleistet.
Inhaltsverzeichnis
X
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................... 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung ................................................................................................ 1
1.2 Aufbau des Referenzprozessmodell GWPPM............................................................................. 5
2 Methodik ..................................................................................................................................... 7
2.1 Modellierung mit BTC BONAPART ............................................................................................. 7
2.2 Modellierungskonventionen ......................................................................................................... 7
2.3 Dokumentation der Prozessmodelle ..........................................................................................11
3 Phase „Plan“ ............................................................................................................................12
3.1 Akteure der Lebenszyklusphase „Plan“ .....................................................................................12
3.2 Prozesslandkarte .......................................................................................................................14
3.3 Prozesse der Phase „Plan“ ........................................................................................................16
3.3.1 Prozess „Standort analysieren (Grundlagenermittlung)“ ..............................................16
3.3.2 Prozess „Konzept erstellen (Vorplanung)“ ....................................................................18
3.3.3 Prozess „Genehmigungsverfahren durchlaufen“ ..........................................................20
3.3.4 Prozess „Planung und Vergabe Netzanschluss durchführen“ ......................................25
3.3.5 Prozess „Gewerke konkretisieren (Entwurfsplanung)“ .................................................30
3.3.6 Prozess „Finanzierung sichern und Aufträge vergeben“ ..............................................32
3.3.7 Prozess „Planungen vervollständigen und freigeben (Ausführungsplanung)“ .............34
3.3.8 Weitere Prozesse der Phase „Plan“ .............................................................................37
3.4 Definition Gewerke ....................................................................................................................38
4 Phase „Build“ ...........................................................................................................................40
4.1 Akteure der Phase „Build“..........................................................................................................40
4.2 Prozesslandkarte .......................................................................................................................41
4.3 Prozesse der Phase „Build" .......................................................................................................43
4.3.1 Prozess „Umspannwerk errichten“ ...............................................................................43
4.3.2 Prozess „WEA errichten“ ..............................................................................................45
4.3.3 Prozess „Leitwarte errichten“ ........................................................................................48
4.3.4 Prozess „Netzanbindung herstellen“.............................................................................49
4.3.5 Prozess „Innerpark-Verkabelung verlegen“ ..................................................................51
4.3.6 Prozess „Sekundärtechnik einrichten und Test vorbereiten“ ........................................52
4.3.7 Prozess „Test- und Inbetriebnahme durchführen“ ........................................................54
4.3.8 Weitere Prozesse der Phase „Build“ .............................................................................56
Inhaltsverzeichnis
XI
5 Phase „Operate“ ......................................................................................................................58
5.1 Akteure und Schnittstellen .........................................................................................................58
5.2 Prozesslandkarte .......................................................................................................................61
5.3 Modellierung von Informationsflüssen .......................................................................................64
5.3.1 Informationen zu Maßnahmen im Maßnahmenpool .....................................................64
5.3.2 Informationen zur Ressourcenplanung .........................................................................66
5.3.3 Informationen zum Instandhaltungsmanagement und zur Einsatzüberwachung .........66
5.4 Analyse von Prozessen .............................................................................................................67
5.5 Prozesse der Phase „Operate“ ..................................................................................................71
5.5.1 Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“ ......................72
5.5.2 Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“.................78
5.5.3 Prozess „Entstörungsmaßnahme einleiten“ .................................................................82
5.5.4 Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ ...........................................86
5.5.5 Prozess „Werkzeugbelegung planen“...........................................................................91
5.5.6 Prozess „Material bereitstellen“ ....................................................................................95
5.5.7 Prozess „Personalplanung durchführen“ ......................................................................99
5.5.8 Prozess „Transportplanung durchführen“ ...................................................................102
5.5.9 Prozess „Tageseinsatz planen und freigeben“ ...........................................................107
5.5.10 Prozess „Zollanmeldung durchführen“........................................................................113
5.5.11 Prozess „Personentransporte bei Bundespolizei anmelden“ .....................................116
5.5.12 Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ .................................................119
5.5.13 Prozess „Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten“ .......................................124
5.5.14 Prozess „Optimierungspotenziale erheben“ ...............................................................128
5.5.15 Prozess „Wartungs- und Inspektionspläne erfassen“ .................................................131
5.5.16 Weitere Prozesse der Phase „Operate“......................................................................134
6 Phase „Supply“ ......................................................................................................................135
6.1 Akteure der Phase „Supply“ ....................................................................................................135
6.2 Prozesslandkarte .....................................................................................................................136
6.3 Prozesse der Phase „Supply“ ..................................................................................................139
6.3.1 Prozess „Erzeugung prognostizieren“ ........................................................................139
6.3.2 Prozess „Day-Ahead-Handel abwickeln“ ....................................................................140
6.3.3 Prozess „Intraday-Handel“ abwickeln .........................................................................142
6.3.4 Prozess „Fahrplan anmelden“ ....................................................................................146
6.3.5 Prozess „Lieferung koordinieren“ ................................................................................148
6.3.6 Prozess „Lieferung koordinieren (EEG)“.....................................................................149
6.3.7 Prozess „Über- / Unterdeckungen mit BKV abrechnen“ .............................................151
6.3.8 Prozess „Markt- und Managementprämie abrechnen“ ...............................................152
Inhaltsverzeichnis
XII
6.3.9 Prozess „EEG-Abrechnung durchführen“ ...................................................................154
6.3.10 Weitere Prozesse der Phase „Supply“........................................................................155
7 Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess ............................................156
7.1 Simulation und Optimierung des Prozesses „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ ......157
7.2 Optimierung des Prozesses „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“ ...164
8 Praxiseinsatz und Weiterentwicklungen des GWPPM ......................................................166
9 Literaturverzeichnis ...............................................................................................................167
Abbildungsverzeichnis
XIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schnittstellen unternehmensübergreifender Abläufe .......................................................... 3
Abbildung 2: GWPPM Lebenszyklus ........................................................................................................ 4
Abbildung 3: Ebenen des Referenzprozessmodells ................................................................................ 5
Abbildung 4: Ebene 1 des Referenzprozessmodells ............................................................................... 6
Abbildung 5: Prozesslandkarte "Plan" ....................................................................................................15
Abbildung 6: Prozess "Standort analysieren" .........................................................................................17
Abbildung 7: Prozess "Konzept erstellen" ..............................................................................................19
Abbildung 8: Prozess "Genehmigungsverfahren durchlaufen Teil 1" ....................................................22
Abbildung 9: Prozess "Genehmigungsverfahren durchlaufen Teil 2" ....................................................23
Abbildung 10: Verfeinerung " Genehmigungsentwurf anfertigen und Zustimmung von WSD und BfN
einholen" ..........................................................................................................................24
Abbildung 11: Prozess "Planung und Vergabe Netzanschluss durchführen" ........................................26
Abbildung 12: Verfeinerung der Aktivität "Netzanbindung planen" ........................................................27
Abbildung 13: Verfeinerung der Aktivität "Antrag Netzanbindung bearbeiten" ......................................28
Abbildung 14: Verfeinerung der Aktivität "Auftragsvergabe durchführen" .............................................29
Abbildung 15: Prozess "Gewerke konkretisieren (Entwurfsplanung)"....................................................31
Abbildung 16: Prozess "Finanzierung sichern und Aufträge vergeben".................................................33
Abbildung 17: Prozess "Planungen vervollständigen und freigeben (Ausführungsplanung)" ................35
Abbildung 18: Verfeinerung der Aktivität "Ausführungsplanung Leitwarte und IKT-Konzept
durchführen" ....................................................................................................................36
Abbildung 19: Prozess "Risikomanagement aufbauen" .........................................................................37
Abbildung 20: Prozesslandkarte "Build" .................................................................................................42
Abbildung 21: Prozess "Umspannwerk errichten" ..................................................................................44
Abbildung 22: Prozess "WEA errichten" .................................................................................................47
Abbildung 23: Prozess "Leitwarte errichten" ..........................................................................................49
Abbildung 24: Prozess "Netzanbindung herstellen" ...............................................................................50
Abbildung 25: Prozess „Innerpark-Verkabelung verlegen“ ....................................................................52
Abbildung 26: Prozess "Sekundärtechnik einrichten und Test vorbereiten" ..........................................53
Abbildung 27: Prozess „Test- und Inbetriebnahme durchführen“ ..........................................................55
Abbildung 28: Akteure der Phase "Operate" im „Leistungssystem Offshore-Windpark“ .......................60
Abbildung 29: Prozesslandkarte "Operate" ............................................................................................62
Abbildung 30: Iterative Planung in der Phase "Operate" .......................................................................63
Abbildung 31: BONAPART-Informationen im Maßnahmenpool ............................................................65
Abbildung 32: Informationen zur Ressourcenplanung ...........................................................................66
Abbildung 33: Informationen zum Instandhaltungsmanagement und zur Einsatzüberwachung ...........66
Abbildungsverzeichnis
XIV
Abbildung 34: Auswertung von Prozessmerkmalen (Beispiel) ...............................................................67
Abbildung 35: Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit Hersteller abstimmen“ ...................................74
Abbildung 36: Verfeinerung „allgemeine Maßnahmendaten erfassen“ ..................................................76
Abbildung 37: Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ ...................80
Abbildung 38: Prozess "Entstörungsmaßnahme einleiten" ....................................................................83
Abbildung 39: Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen"..............................................87
Abbildung 40: Verfeinerung "Informationen zum Personaleinsatz erfassen" .........................................89
Abbildung 41: Prozess „Werkzeugbelegung planen“ .............................................................................93
Abbildung 42: Prozess „Material bereitstellen“ .......................................................................................97
Abbildung 43: Prozess „Personalplanung durchführen".......................................................................100
Abbildung 44: Prozess „Transportplanung durchführen“ .....................................................................104
Abbildung 45: Verfeinerung "Transportbedarfe ermitteln" ....................................................................105
Abbildung 46: Prozess „Tageseinsatz planen und freigeben“ ..............................................................109
Abbildung 47: Verfeinerung "Tageseinsatz freigeben" .........................................................................110
Abbildung 48: Prozess "Zollanmeldung durchführen" ..........................................................................114
Abbildung 49: Prozess "Personentransporte bei Bundespolizei anmelden" ........................................117
Abbildung 50: Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ ....................................................121
Abbildung 51: Prozess "Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten" ..........................................125
Abbildung 52: Verfeinerung „Maßnahmen auf erfolgreiche Durchführung prüfen“ ..............................126
Abbildung 53: Prozess „Optimierungspotenziale erheben“ ..................................................................129
Abbildung 54: Prozess „Wartungs- und Inspektionspläne erfassen“ ...................................................132
Abbildung 55: Vergleich EEG-Vergütung und Direktvermarktung .......................................................137
Abbildung 56: Prozesslandkarte Supply ...............................................................................................138
Abbildung 57: Prozess "Erzeugung prognostizieren" ...........................................................................140
Abbildung 58: Prozess "Day-Ahead-Handel abwickeln" ......................................................................141
Abbildung 59: Prozess "Intraday-Handel abwickeln" ...........................................................................144
Abbildung 60: Verfeinerung „Bedarfe einkaufen“ .................................................................................145
Abbildung 61: Verfeinerung "Überschüsse verkaufen" ........................................................................146
Abbildung 62: Prozess "Fahrplan anmelden" .......................................................................................147
Abbildung 63: Prozess „Lieferung koordinieren“ ..................................................................................149
Abbildung 64: Prozess „Lieferung koordinieren (EEG)“ .......................................................................150
Abbildung 65: Prozess „Über- / Unterdeckungen mit BKV abrechnen“ ...............................................152
Abbildung 66: Prozess „Markt- und Managementprämie abrechnen ...................................................153
Abbildung 67: Prozess „EEG-Abrechnung durchführen“ .....................................................................154
Abbildung 68: Analyse des Prozesses „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ ...........................156
Abbildung 69: Analyse des Prozesses „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“157
Abbildung 70: Simulationsexperiment 1: Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ ..........158
Abbildungsverzeichnis
XV
Abbildung 71: Auslastung Bearbeiter bei Betriebsgesellschaft bei Simulationsexperiment 1 .............160
Abbildung 72: Simulationsexperiment 2: optimierter Prozess „Tageseinsatz ausführen und
überwachen“ ..................................................................................................................162
Abbildung 73: Auslastung Bearbeiter bei Betriebsgesellschaft bei Simulationsexperiment 2 .............163
Abbildung 74: Optimierter Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit Hersteller abstimmen“ ..............165
Abkürzungsverzeichnis
XVI
Abkürzungsverzeichnis
ATLAS Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone
BfN Bundesamt für Naturschutz
BKV Bilanzkreisverantwortlicher
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
CMS Condition Monitoring System
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien)
EEX European Energy Exchange
ERP Enterprise Resource Planning
eTOM Enhanced Telecom Operations Map
FAZ Frühester Anfangszeitpunkt
FMEA Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
GPS Global Positioning System
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HSE Health Safety Environment
IH Instandhaltung
IKT Informations- und Kommunikationstechnologie
JIS Just in Sequence
JIT Just in Time
KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
OWP Offshore-Windpark
SCADA Supervisory Control and Data Acquisition
SCOR Supply Chain Operations Reference
SeeAnlV Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
(Seeanlagenverordnung)
SEZ Spätester Anfangszeitpunkt
SystOp System Optimierung
TP Transition Piece
ÜNB Übertragungsnetzbetreiber
UW Umspannwerk
VNB Verteilnetzbetreiber
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
VwZG Verwaltungszustellungsgesetz
WaStrG Bundeswasserstraßengesetz
Abkürzungsverzeichnis
XVII
WEA Windenergieanlage
WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion
WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Einleitung
1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Im Rahmen des Forschungsprojektes „SystOp Offshore Wind“ (System Optimierung Offshore Wind)
entwickelt BTC ein Referenzprozessmodell für die Prozesse im Lebenszyklus von Offshore-
Windparks - das „German Wind Power Plant Model“ (GWPPM). Die Entwicklung des GWPPM ist ein
Teilprojekt des SystOp-Gesamtvorhabens, an dem BTC als Verbundpartner zusammen mit der
Hochschule Bremen, der Ingenieurgesellschaft Zuverlässigkeit und Prozessmodellierung Dresden und
der Universität Hamburg arbeitet.
Ziel des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten
Projektes ist die systemumfassende Optimierung des „Leistungssystems Offshore-Windpark“. Dieses
Leistungssystem beschreibt ausgewählte an Betrieb und Instandhaltung beteiligte Prozesse,
Institutionen, Infrastrukturen und Schnittstellen.
Die Ergebnisse des Projektes fließen in ein Planungs- und Optimierungswerkzeug ein, das unter
Anwendung verschiedener, standardisierter Qualitätssicherungs- und Risikomanagementmethoden
branchenweit eingesetzt werden soll. Es soll Betreiber, Projektplaner, Investoren, Versicherer und
andere Beteiligte bei der Entwicklung, Planung und Beurteilung von effizienten und zuverlässigen
Betriebs- und Instandhaltungsstrategien für Offshore-Windparks unterstützen.
Damit wird dem Bedarf der Branche nach industrialisierten Prozessen und Strukturen
entgegengekommen, denn die noch junge Offshorewind-Branche wird sich in den nächsten Jahren
einer Umwandlung unterziehen müssen, damit umfangreiche Effizienzsteigerungen erreicht und die
Stromgestehungskosten von Windparks gesenkt werden können. Zwar sind für nahezu alle Bereiche
der Wertschöpfungskette Unternehmen vorhanden, die die notwendigen Produkte und
Dienstleistungen anbieten, jedoch steht die Industrialisierung der Branche noch am Anfang.
Effizienzsteigerungen können aber nur dann in größerem Umfang erreicht werden, wenn die
Unternehmen der Branche entlang der Wertschöpfungskette auf Basis standardisierter und
abgestimmter Prozesse zusammenarbeiten, also über Unternehmensgrenzen hinweg in abgestimmter
Weise agieren.
Während in etablierten Branchen wie bspw. der Automobilindustrie derartige geschlossene
Wertschöpfungsketten heute existieren und im Rahmen von JIT- (Just-in-Time) und JIS-
Lieferbeziehungen (Just in Sequence) auf ein hohes Niveau weiterentwickelt wurden, fehlen derzeit im
Bereich der Offshore-Windenergie elementare Grundlagen. So gibt es bislang keinerlei Standards, in
denen die zum Betrieb eines Offshore-Windparks erforderlichen Prozesse und die dafür benötigten
Produkte und Dienstleistungen beschrieben sind.
Planer und Betreiber dieser Parks sind mit der Schwierigkeit konfrontiert, sich ohne belastbare
fachliche Basis individuelle Leistungskataloge und Verfahrensanweisungen erarbeiten zu müssen.
Seitens der Dienstleister entstehen aufgrund der fehlenden Einheitlichkeit und Vollständigkeit hohe
Aufwände für Koordination und Abstimmung sowie Aufwände für Fehlplanungen mit entsprechender
Ressourcenverschwendung, was in der Summe zu massiven Mehraufwänden im Betrieb führt.
Hier setzt das von BTC im Rahmen von SystOp entwickelte Referenzprozessmodell GWPPM an,
dessen Zielsetzung es ist, die bisher noch in relativ hohem Maße improvisierten Abläufe der
Offshorewind-Branche zu erfassen, um mit diesem Wissen generische Prozesse zu identifizieren und
in einer einheitlichen Darstellung abzubilden. Die entwickelten Referenzprozesse werden der Branche
im Rahmen dieser Dokumentation zur Verfügung gestellt, womit eine Grundlage für ein
branchenweites Verständnis von Prozessen im Betrieb von Offshore-Windparks geschaffen werden
soll.
Somit können Betreiber und Dienstleister zukünftig auf Referenzprozesse zugreifen und davon
Einleitung
2
Vorgehensweisen ableiten, die auf einem gemeinsamen Referenzprozessmodell basieren. Damit
lassen sich die Prozesse im Betrieb effizienter und sicherer gestalten, um so die Industrialisierung der
Branche voranzutreiben. Das GWPPM leistet einen Beitrag zur Industrialisierung, indem durch die
Veröffentlichung der Referenzprozesse ein deutlicher Impuls für die konkrete Auseinandersetzung mit
den Betriebsprozessen in die Branche gegeben wird. Da die angestrebte Industrialisierung der
Branche mit einer Weiterentwicklung der Prozesse und Strukturen einhergehen wird, wird das
GWPPM auch nach der Veröffentlichung weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung erfolgt als Teil
einer Validierungsphase im Rahmen des Gesamtprojektes SystOp.
Den Ausgangspunkt für die Entwicklung des GWPPM bildet das im Vorfeld von der Hochschule
Bremen im Projekt SystOp entwickelte „Leistungssystem Offshore-Windpark“. In Abbildung 1 ist
dieses Leistungssystem dargestellt. In dieser Darstellung sind die Schnittstellen unternehmens-
übergreifender Prozesse in der Betriebsphase von Offshore-Windparks abgebildet. Damit wird das
Zusammenspiel der am Betrieb beteiligten Akteure eindeutig beschrieben. Die grauen Pfeile zwischen
den Akteuren sind Verallgemeinerungen der näher zu untersuchenden Schnittstellen, d.h. sie
beschreiben zunächst nur die grundsätzlich vorhandene Schnittstelle zwischen zwei Akteuren, ohne
dabei auf die konkret über diese Schnittstelle abgewickelte Interaktion einzugehen. Im
Referenzprozessmodell GWPPM erfolgt die Detaillierung der Schnittstellen im Rahmen der
Prozessmodellierung in BTC BONAPART. Dabei werden die grauen Pfeile durch die konkrete
Beschreibung der Interaktionen zwischen zwei Akteuren ersetzt, indem die Interaktionen in die
Prozessmodelle integriert und in folgende Kategorien eingeordnet werden (Hochschule Bremen,
2011):
- Personal - Material - Kommunikation - Abfall - Finanzen - Daten
Einleitung
4
Eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Beschreibung des Leistungssystems ist die
Beschreibung von Prozessen, wie sie beispielswiese in den Bereichen Logistik und IKT bereits durch
Referenzprozessmodelle wie SCOR bzw. ITIL und eTOM erfolgreich umgesetzt wurde. Für die
Offshorewind-Branche soll ein derartiges Referenzprozessmodell mit dem GWPPM von BTC
entwickelt werden.
Das GWPPM bildet schwerpunktmäßig Betriebsprozesse mit den im Leistungssystem dargestellten
Akteuren ab. Der Umfang dieses Referenzmodells erstreckt sich darüber hinaus auch auf Prozesse
der Planungs- und Bauphase von Offshore-Windparks. Weiterhin werden auch die Prozesse der
Stromvermarktung abgebildet. Diese umfassendere Sichtweise soll zu einer übergreifenden
Betrachtung der Lebenszyklusphasen beitragen. Damit soll erreicht werden, dass die
Betriebsprozesse bereits während der Planungs- und Bauphase im Detail untersucht werden, um
entsprechende Anforderungen zu berücksichtigen. Daher wird das Grundgerüst des GWPPM als
Kreislauf dargestellt. Dieser Kreislauf ist in Abbildung 2 dargestellt und enthält die vier
Lebenszyklusphasen „Plan“ (Planung), „Build“ (Bau), „Operate“ (Betrieb) und „Supply“ (Strom-
vermarktung).
Eine Besonderheit besteht bei dieser Darstellung in der Anordnung der Phase „Supply“. Diese Phase
beschreibt die Prozesse, die bei der Vermarktung des erzeugten Stroms ablaufen. Diese Prozesse
laufen parallel zu den Betriebsprozessen ab, werden zum Zwecke der inhaltlichen Abgrenzung jedoch
im Rahmen einer eigenen Lebenszyklusphase „Supply“ abgebildet. Diese Lebenszyklusphase wird
grafisch hinter der Betriebsphase „Operate“ angeordnet, um zu verdeutlichen, dass die Vermarktung
des Stroms direkt von der Betriebsführung, also der Stromerzeugung, abhängt. Der Kreislauf schließt
sich beim Übergang der Phase „Supply“ in die Phase „Plan“. Dieser Übergang stellt den Übergang
von Wissen und Erfahrungen aus den verschiedenen Lebenszyklusphasen eines Offshore-Windparks
in ein weiteres Offshore-Windpark-Projekt dar. Somit wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess
implementiert mit dem die weitergehende Optimierung der Prozesse der Branche zielgerichtet
vorangebracht werden soll.
Abbildung 2: GWPPM Lebenszyklus
Einleitung
5
1.2 Aufbau des Referenzprozessmodell GWPPM
Für die Strukturierung des Referenzprozessmodells wurde die in Abbildung 3 gezeigte Darstellung mit
drei Ebenen entwickelt. Diese Ebenen haben einen von der Ebene 1 bis zur Ebene 3 steigenden
Detailierungsgrad. Die konkreten Inhalte der einzelnen Ebenen sind in der Abbildung näher
beschrieben.
Abbildung 3: Ebenen des Referenzprozessmodells
In der Ebene 1 wird der gesamte Lebenszyklus eines Offshore-Windparks dargestellt. In dieser Ebene
wird jedoch noch nicht näher auf die entsprechenden Prozesse eingegangen. Dies geschieht in der
Ebene 2, die jeweils eine Prozesslandkarte für jede Lebenszyklusphase beinhaltet. Diese
Prozesslandkarten enthalten primäre und sekundäre Prozesse. Diese Einteilung der
Prozesslandkarten orientiert sich an der Einteilung der Wertschöpfungskette nach Porter, die
betriebliche Tätigkeiten in primäre und unterstützende (sekundäre) Aktivitäten einteilt.1 Primäre
Aktivitäten, wie beispielsweise die Montage von einzelnen Komponenten von Windenergieanlagen,
beziehen sich direkt auf die betriebliche Leistungserstellung. Unterstützende Aktivitäten wie z. B.
1 Der Begriff „Aktivität“ wird im Folgenden auch im Zusammenhang mit der Modellierung in BTC BONAPART verwendet, wobei
Einleitung
6
Qualitätsmanagement oder Buchhaltung sind hingegen nicht direkt an der Leistungserstellung
beteiligt, jedoch sind sie erforderlich, damit die primären Aktivitäten durchgeführt werden können.
Diese Einteilung in primäre und unterstützende (sekundäre) Aktivitäten wird auf die Prozesslandkarten
übertragen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Aktivitäten der Wertschöpfungskette
betriebliche Funktionen beschreiben, die zwar an der Ausführung von Prozessen beteiligt sind, selbst
aber nicht notwendigerweise eigenständige Prozesse darstellen. Beispielsweise gehören zu einem
Prozess „Auftragsabwicklung“ Aktivitäten wie Montage, Logistik und Vertrieb, die zwar an der
Ausführung der Auftragsabwicklung beteiligt sind, aber für sich genommen noch keine vollständigen
Prozesse darstellen (vgl. Allweyer, 2005, S. 73 ff.).
Die konkrete Abbildung der in den Prozesslandkarten dargestellten Prozesse mit ihren einzelnen
Prozessschritten erfolgt in Ebene 3. Hier werden diese Prozesse basierend auf den unter Kapitel 2.2
beschriebenen Modellierungskonventionen abgebildet. Darüber hinaus besteht in dieser Ebene auch
die Möglichkeit Verfeinerungen von einzelnen Aktivitäten darzustellen, mit denen über den Rahmen
des GWPPM hinausgehende Gestaltungsansätze vorgeschlagen werden, wobei sich diese
Vorschläge auf Prinzip-Darstellungen beschränken.
Das gesamte Referenzprozessmodell mit den beschriebenen Ebenen wird in BTC BONAPART
modelliert. In diesem BONAPART-Modell erfolgt der Einstieg über die Ebene 1 wie in Abbildung 4
dargestellt. Von dieser Ebene aus können die Prozesslandkarten der Ebene 2 aufgerufen werden, um
dann tiefer in die konkreten Prozessmodelle der Ebene 3 einzusteigen. Die BONAPART-Modelle der
Ebenen 2 und 3 werden in den Kapiteln 3 bis 6 im Detail beschrieben.
Abbildung 4: Ebene 1 des Referenzprozessmodells
Methodik
7
2 Methodik
2.1 Modellierung mit BTC BONAPART
Die Modellierung der Prozesse des Referenzprozessmodells wird mit BTC BONAPART (im Folgenden
kurz „BONAPART“ genannt) durchgeführt. BONAPART ist ein objektorientiertes Werkzeug zur
grafischen Modellierung, Analyse und Simulation von Geschäftsprozessen. Die Modellierung basiert
bei diesem Werkzeug auf der an der TU Berlin entwickelten Kommunikationsstrukturanalyse (KSA).
Die KSA ist eine Methode zur Analyse, Modellierung und Gestaltung der Informations- und
Kommunikationsstruktur in Unternehmen. Das Grundprinzip besteht im Wesentlichen in der
softwaregestützten Abbildung der Ablauf- und Aufbauorganisation mit dem Ziel, Schnittstellen und
Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Die Modellierung von Ablauf- und Aufbauorganisation erfolgt in BONAPART anhand von speziellen
Sichten. Die Sicht der Ablauforganisation enthält Prozesse, während die Sicht der Aufbauorganisation
Organigramme enthält. Für die Darstellungen in der Sicht der Ablauforganisation werden unter 2.2
spezielle Modellierungskonventionen beschrieben.
Die Darstellungen in der Sicht der Aufbauorganisation werden im Folgenden beschrieben. Die in
dieser Sicht dargestellten Modellinhalte zeigen die an der Durchführung der Prozesse beteiligten
Akteure. Diese Akteure führen die einzelnen Aktivitäten von Prozessen aus. Bei den in der Sicht der
Ablauforganisation dargestellten Prozessen wird für jeden beteiligten Akteur eine sogenannte
„Swimlane“ angelegt. Alle Aktivitäten, die ein Akteur in einem Prozess durchführt werden
dementsprechend in seine Swimlane eingeordnet. Damit wird das Zusammenspiel der Akteure über
Schnittstellen beschrieben, denn die Prozesse können Swimlane-übergreifend beschrieben werden.
Diese Beschreibung bezieht sich auf die Darstellung des „Leistungssystems Offshore-Windpark“ in
Abbildung 1, in der alle Akteure mit ihren Schnittstellen abgebildet sind.
Hierbei kommt dem BONAPART-Ziel, Schnittstellen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren,
besondere Bedeutung zu, denn insbesondere die Betrachtung der Schnittstellen des
Leistungssystems, aber auch die Untersuchung von Verbesserungspotenzialen, sind die Basis für die
Entwicklung des „Leistungssystems Offshore-Windpark“.
2.2 Modellierungskonventionen
Die Modellierung in BONAPART basiert auf Konventionen, die in Zusammenarbeit mit den SystOp-
Verbundpartnern erstellt wurden. Mit diesen Modellierungskonventionen wird sichergestellt, dass die
SystOp-Verbundpartner ihre Prozessmodelle auf Basis einer gemeinsamen Vorgehensweise
erstellen, um somit eine einheitliche Darstellungsform zu gewährleisten. Im Referenzprozessmodell
kommen die Modellierungskonventionen nur auf der Ebene 3 zum Tragen, da die Ebenen 1 und 2
noch keine Ablaufdiagramme, sondern eine Strukturierung der Inhalte beinhalten (vgl. Abbildung 3).
Die Modellierungskonventionen beschreiben, wie die für die Prozessmodellierung in BONAPART zur
Verfügung stehenden Elemente verwendet werden sollen. Im Folgenden werden diese Elemente mit
den zugehörigen Modellierungskonventionen aufgelistet.
Methodik
8
System
meldet
Störung
Startereignis
Startet einen Prozess, wird von externem Ereignis ausgelöst
Hat genau eine ausgehende Sequenzkante
Steht im Modell immer oben, mehrere Startereignisse stehen nebeneinander
Verknüpfendes Startereignis
Startet einen Teilprozess
Wird von einer übergeordneten Ebene ausgelöst und ist dort mit der eingehenden Kante einer verfeinerten Aktivität verbunden
Hat genau eine ausgehende Sequenzkante
Endereignis
Beendet einen Prozess
Hat genau eine eingehende Sequenzkante
Steht im Modell immer unten
Mehrere Endereignisse stehen nebeneinander
Verknüpfendes Endereignis
Beendet einen Teilprozess und reicht den Kontrollfluss an eine Aktivität auf der übergeordneten Ebene weiter
Hat genau eine eingehende Sequenzkante
Steht im Modell immer unten
Mehrere Endereignisse stehen nebeneinander
Aktivität
Beschreibt die Durchführung von Prozessschritten
Verbraucht Zeit und bindet Ressourcen
Hat genau eine ein- und eine ausgehende Sequenzkante und optional eine Interaktionskante
Eingehende Sequenzkante kommt von oben und ausgehende Kante geht nach unten
verfeinerte Aktivität
Verknüpft mit Unterprozess, der ein Start- und ein Endereignis sowie n Aktivitäten beinhaltet
Hat genau eine ein- und eine ausgehende Sequenzkante und optional eine Interaktionskante
Eingehende Sequenzkante kommt von oben und ausgehende Kante geht nach unten
Methodik
9
Sequenzkante
Verbindet zeitlich-logisch aufeinander folgende Aktivitäten
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
exklusiv-oder - Verzweigung
Entweder…oder –Verzweigung, d.h. es wird nur eine einzige Ausgehende Kante pro Durchlauf aktiviert
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
Hat eine eingehende Kante und n ausgehende Kanten
oder - Verzweigung
Es können eine oder mehrere oder alle ausgehenden Kante(n) bei einem Durchlauf aktiviert werden
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
Hat eine eingehende Kante und n ausgehende Kanten
und - Verzweigung
Es werden immer alle ausgehenden Kanten aktiviert
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
Hat eine eingehende Kante und n ausgehende Kanten
exklusiv-oder - Zusammenführung
Pro Prozessdurchlauf wird nur eine eingehende Kante aktiviert
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
Hat n eingehende Kanten und eine ausgehende Kante
Methodik
10
oder - Zusammenführung
Pro Prozessdurchlauf wird nur eine oder mehrere eingehende Kanten aktiviert
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
Hat n eingehende Kanten und eine ausgehende Kante
Und - Zusammenführung
Pro Prozessdurchlauf werden immer alle eingehende Kanten aktiviert, d.h. vorher läuft der Prozess nicht weiter
Braucht keine Zeit und keine Ressourcen
Hat n eingehende Kanten und eine ausgehende Kante
Swimlanes
Jeder Akteur, der Aktivitäten in einem Prozess durchführt, wird über eine sog. „Swimlane“ abgebildet
Eine Swimlane enthält demzufolge die Aktivitäten, die ein Akteur durchführt
Interaktions-Kante
Beschreibt Schnittstellen zwischen zwei Akteuren
Verbindet Aktivitäten zweier Akteure
Schnittstellen betreffen: Personal, Abfall, Kommunikation, Material, Finanzen, Daten
Gestrichelte Linie in der entsprechenden SystOp-Interaktionsfarbe (Vgl. Abbildung 1)
Speicher
Aktivitäten speichern Informationen oder Objekte
Aktivitäten entnehmen Informationen oder Objekte
Methodik
11
2.3 Dokumentation der Prozessmodelle
Die Dokumentation der Prozesse erfolgt anhand folgender Punkte, die in der einschlägigen
Fachliteratur zum Thema Geschäftsprozessmanagement beschrieben werden (vgl. Allweyer, 2005, S.
44 ff.):
Leistung:
Beschreibt den Nutzen eines Prozesses aufgrund einer Informations- oder Materialtransformation.
Eine Materialtransformation wäre z. B. das Montieren von Wellen und Zahnrädern in einem Getriebe.
Eine Informationstransformation wäre z.B. das Prüfen einer Rechnung. Die Leistung wäre hier der
Informationszuwachs, dass die Rechnung korrekt oder nicht korrekt ist.
Startereignis:
Beschreibt, dass und wodurch ein Prozess ausgelöst wird. Es repräsentiert eine stattgefundene
Veränderung und hat keine Dauer. Zusätzlich definieren die Modellierungskonventionen auch
verknüpfende Startereignisse, die einen Prozess auslösen, wenn ein vorangehender Prozess mit
einem verknüpfenden Endereignis endet.
Endereignis:
Gibt an, dass und ggf. mit welchem Ergebnis ein Prozess beendet ist. Analog zu den Startereignissen
werden auch für die Endereignisse verknüpfende Endereignisse in den Modellierungskonventionen
definiert. Diese geben an, welcher Prozess als nächstes ausgelöst wird. (Dieser Prozess würde dann
mit einem verknüpfenden Startereignis beginnen).
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge:
Beschreibt die einzelnen Tätigkeiten, die in einem Prozess durchlaufen werden. Dazu gehören auch
Arbeitsschritte, die als Funktionen eines Systems ausgeführt werden. Aktivitäten werden in einer
zeitlich-logischen Reihenfolge durchgeführt, die i.d.R. zwingend eingehalten werden muss.
Beispielsweise muss eine Rechnung geprüft werden, bevor sie z. B. per Überweisung beglichen wird.
Diese Zusammenhänge werden direkt in den BONAPART-Modellen dargestellt und zum besseren
Verständnis auch textuell beschrieben.
Best Practices und Besonderheiten:
Über die beschriebenen Punkte hinaus wird der Punkt Best Practices und Besonderheiten in das
Beschreibungsschema aufgenommen. Hier können zusätzliche Angaben gemacht werden. Z. B.
können spezielle Ressourcen oder besondere Abhängigkeiten von Rahmenbedingungen (z. B.
Wetter) näher beschrieben werden. Weiterhin können ggf. auch schon bekannte oder sich
abzeichnende Best Practices aufgezeigt werden.
Verfeinerungen:
Verfeinerungen werden genutzt, um Aktivitäten in Prozessen genauer zu beschreiben. Mit diesen
Detaillierungen werden über den Rahmen des GWPPM hinausgehende Gestaltungsansätze
vorgeschlagen. Verfeinerungen einer Aktivität bestehen wiederum selbst aus Aktivitäten, die die
einzelnen Arbeitsschritte der übergeordneten Aktivität darstellen. Im BONAPART-Modell sind derart
verfeinerte Aktivitäten durch einen kräftigeren Farbton gekennzeichnet. Verfeinerungen haben als
Start- und Endereignisse Verknüpfungen zu den vor- bzw. nachgelagerten Aktivitäten.
Phase „Plan“
12
3 Phase „Plan“
3.1 Akteure der Lebenszyklusphase „Plan“
Projektierer
Die Rolle des Projektierers liegt i.d.R., aufgrund des Investitionsvolumens, bisher geringer
Erfahrungswerte und vieler unvorhersehbarer Projektrisiken, bei den späteren Betreibern des
Offshore-Windparks. Dazu zählen sowohl die Energiekonzerne als auch Stadtwerksverbände sowie
spezialisierte Projektierungsgesellschaften. Zu den Aufgaben des Projektierers gehört vorrangig die
Koordination aller Maßnahmen von der Planungs-, über die Bau- und Betriebsphase hinweg, bis zur
Rückbauphase. Die Zielsetzung ist eine kosteneffiziente Abwicklung des Gesamtvorhabens, unter
Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen, Umweltauflagen, Meilensteine etc. Dazu ist insbesondere
eine intensive Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren, wie z. B. Logistikdienstleistern,
Bauunternehmen, IT-Unternehmen etc. notwendig.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Das BSH ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zugeteilt. Als
maritimer Dienstleister übernimmt das BSH u.a. Aufgaben zum Umweltschutz, zur Sicherheit der
Seeschifffahrt und ist Genehmigungsbehörde von Offshore-Anlagen in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee. Zu den offshore-spezifischen Aufgabengebieten des
BSH gehören Umweltverträglichkeitsprüfungen zum Bau und Betrieb von Offshore-Windparks /
Seekabeln, die Auswahl von Eignungsgebieten, aber auch eine entsprechende Begleitforschung.
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
Die Übertragungsnetzbetreiber sind für den Betrieb der überregionalen Stromnetze verantwortlich.
Dazu zählen die Energieübertragung sowie dessen Dimensionierung und die Netz-Instandhaltung. Für
den Offshore-Bereich sind die Übertragungsnetzbetreiber für die Konzeption, die Planung, den Bau
und den anschließenden Betrieb von Anschlussleitungen auf See bis zum Netzanschlusspunkt an
Land verantwortlich. Ziel ist der Transport elektrischer Energie über große Distanzen.
Kreditinstitut/Investor
Banken, Investoren und Leasinggesellschaften tragen mit der Vergabe von Krediten zur Finanzierung
von Offshore-Windparkprojekten bei. Zu den Aufgaben gehört neben der Bereitstellung des
Investitionsvolumens, die Erstellung von Gutachten, die Entwicklung einer Finanzierungsstruktur, die
Vertragsgestaltung, das Management von projektinternen Risiken sowie die Förderung von politischen
Rahmenbedingungen.
Phase „Plan“
13
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Die WSV ist dem BMVBS nachgeordnet und gliedert sich in sieben Wasser- und Schifffahrts-
direktionen (siehe WSD). Aufgabe des WSV ist neben dem BSH die parallele Prüfung des
Genehmigungsantrags für Offshore-Windparks und die Netzanbindung nach Bundes-
wasserstraßengesetz (WaStrG).
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD)
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest ist wie das BSH dem BMVBS zugeteilt und untersteht
der WSV. Seine Aufgaben liegen in der Sicherheit der Wasserstraßen sowie der Herstellung eines
geordneten Schiffsverkehrs. Dazu zählen u. a. Schifffahrtszeichen, Verkehrssicherungssysteme
(landgestützt) und Verkehrsvorschriften. Offshore-spezifische Aufgaben sind z. B. nautisch-fachliche
Einzelprüfungen, die Prüfung des Schutz- und Sicherheitskonzeptes, sowie eine Risikoanalyse zur
Bewertung von Beeinträchtigungen für den Schiffsverkehr durch Offshore-Windparks.
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Ein Ziel des BfN ist der naturverträgliche Ausbau der Offshore-Windenergie. Eine wesentliche Rolle
spielt dabei die Standortwahl hinsichtlich der Vermeidung negativer Auswirkungen auf marine Arten
und Lebensräume. Aufgabe des BfN ist daher die ökologische Begleitforschung zur Offshore-
Windenergie sowie das Aufstellen von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen hinsichtlich
negativer ökologischer Folgen. Mögliche Auswirkungen werden in das Genehmigungsverfahren mit
einbezogen.
Landesbehörden
Innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sind die Landesbehörden, bzw. das jeweilige Gewerbeaufsichts-
amt für die Genehmigung von Offshore-Windparks zuständig. Die Genehmigung wird auf Grundlage
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt.
Planungsbüro
Das Planungsbüro übernimmt die baulichen Plan-Aufgaben, u. a. zur Errichtung des Betriebsbüros.
Weitere Aspekte, die in dieser Planung mitberücksichtigt werden, sind z. B. Aufenthalts- und
Besprechungsräume für die Einsatzkräfte sowie Lagerräume für Ausrüstung mit entsprechender
Ausstattung für das Trocknen der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) etc.
IKT-Unternehmen
Die IKT-Unternehmen spielen bei der Errichtung der Leitwarte und der Anbindung der Windenergie-
anlagen eine wichtige Rolle, da sie die informationstechnische Auslegung planen und die Umsetzung
betreuen. Darüber hinaus liefern sie Steuerung- und Managementsysteme für den Betrieb.
Phase „Plan“
14
3.2 Prozesslandkarte
Die in Abbildung 5 dargestellte Prozesslandkarte für die Phase „Plan“ zeigt die wesentlichen Prozesse
von der Grundlagenplanung bis zur Vergabe von Aufträgen. Die einzelnen Prozesse orientieren sich
an den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Grundsätzlich
bezieht sich die HOAI auf das Leistungsbild von Gebäuden und raumbildenden Ausbauten. Jedoch
sind die Planungsprozesse eines Offshore-Windparks, u. a. aufgrund des konstruktiven Bestandteils
sowie seitens des allg. Projektmanagements, fast vollständig auf die Leistungsphasen der HOAI
übertragbar.
Im unteren Bereich sind die primären Prozesse angeordnet. Kernelemente sind u. a. das BSH
Genehmigungsverfahren und die einzelnen Planungsphasen zur Konkretisierung der Gewerke. Im
oberen Bereich werden die sekundären Prozesse der Planungsphase abgebildet. Zentrale
Stichpunkte für die Planungsphase sind u. a. Rechtsgrundlage, Risikomanagement, Versicherung,
Qualitätssicherung sowie Dokumentation.
Phase „Plan“
16
3.3 Prozesse der Phase „Plan“
3.3.1 Prozess „Standort analysieren (Grundlagenermittlung)“
Leistung des Prozesses
Der Prozess beschreibt die wesentlichen Prozessschritte zur Analyse eines möglichen Offshore-
Windpark-Standortes. Die Standortanalyse entscheidet über die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes
anhand des Windpotentials und möglicher technischer, baulicher und ökologischer Restriktionen bzw.
Auflagen. Der Prozess endet entweder mit einem positiven Standortentscheid oder einem
Projektabbruch.
Startereignis
Startereignis des Prozesses ist der Projektbeginn. Zu diesem Zeitpunkt besteht die grundsätzliche
Idee eines Bauvorhabens. Es sind noch keine konkreten Informationen vorhanden.
Endereignis
Der Prozess beinhaltet zwei mögliche Endereignisse. Wenn der Standort nach einer ausführlichen
Bewertung als geeignet eingestuft wird, endet der Prozess mit einem positiven Standortbescheid. Es
folgt die Erstellung eines Offshore-Windpark-Standort-Konzeptes. Sollte der Standort als ungeeignet
eingestuft werden, wird das Projekt zu diesem Zeitpunkt abgebrochen. Der Projektierer kann sich
dann auf andere mögliche Standorte konzentrieren und ggf. die bisherigen Erfahrungen mit der
Standortwahl einfließen lassen.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Projektbeginn löst eine Reihe paralleler Aktivitäten aus. Dazu zählen die Aufnahme und
Evaluierung vorhandener Standortdaten, die Baugrunduntersuchung (durch Landesbergamt), die
Überprüfung von Natur-schutzbelangen (z. B. Vogelflugrouten) sowie die Erfassung kaufmännischer
Rahmendaten. Nach dieser ersten, mehrmonatigen Evaluierung des Standortes
(Grundlagenermittlung), erfolgt nach einer positiven Bewertung der Bau eines Messmastes, sofern es
für den Standort nicht schon einen solchen gibt Messmast gibt. Fällt diese erste Evaluierung negativ
aus, z. B. durch einen zu stark abfallenden Baugrund, wird das Vorhaben abgebrochen.
Der Messmast dient zur Aufnahme von Wind- und Wellendaten. Die Daten werden u. a. in einem
Windgutachten festgehalten. Dieses beinhaltet eine Wind- und Ertragsprognose sowie Empfehlungen
zu einem Anlagentyp. Ist der Standort anhand der geprüften Parameter geeignet, wird im Folgenden
Prozessschritt ein Offshore-Windpark-Konzept erstellt. Sollte das Windpotential nicht ausreichend
sein, wird das Projekt abgebrochen.
Phase „Plan“
18
3.3.2 Prozess „Konzept erstellen (Vorplanung)“
Leistung des Prozesses
Wesentliches Ergebnis dieses Prozesses ist die Erstellung eines Rahmenwerks mit umfassenden
Informationen zum Offshore-Windpark-Projekt. Dieses Rahmenwerk beinhaltet sowohl die Planung
des Vorhabens, die frühzeitige Erfassung von möglichen Projektrisiken (siehe Prozess
„Risikomanagement aufbauen“, Kapitel 3.3.8) als auch die Erstellung von Konzepten zu zentralen
Themen. Dazu zählen u. a. das HSE- (Health, Safety, Environment) und das Betriebskonzept.
Startereignis
Das Startereignis ist ein verknüpfendes Startereignis, das eintritt, wenn der Standort im
vorangegangenen Prozess „Standort analysieren“ als geeignet beurteilt wird.
Endereignis
Der Prozess hat drei verknüpfende Endereignisse die jeweils einen weiterführenden Prozess
auslösen. In den weiterführenden Prozessen wird die Umsetzung des erstellten Konzeptes
beschrieben.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird vom Projektierer
ein ausführlicher Projektplan erstellt, auf den alle weiteren Prozesse und Arbeitsschritte aufbauen.
Dieser beinhaltet u. a. eine Zeit-, Ressourcen- und Budgetplanung. Aufgrund des hohen
Investitionsvolumens folgen der Projektplanung eine detaillierte Risikoanalyse sowie die Ermittlung
von Gegenmaßnahmen.
Unter Beachtung möglicher Risiken werden anschließend verschiedene Konzepte für den Offshore-
Windpark erstellt. Die Konzepte sind sowohl für den Bau als auch für die spätere Betriebs- und
Rückbauphase notwendig. Beispielsweise muss ein HSE-Konzept entwickelt werden, welches auf alle
Phasen des Offshore-Windparks anwendbar ist. Ein weiteres, wesentliches Konzept betrifft die
Betriebsführung. Insbesondere die Instandhaltungsstrategien, der Transport von Einsatzkräften sowie
das Hinterlegen standardisierter Instandhaltungs-Prozesse bestimmt maßgeblich die Wirtschaftlichkeit
des Offshore-Windparks.
Die entwickelten Konzepte sind Grundlage für z. B. die Genehmigung des Offshore-Windpark-
Projektes durch das BSH oder die Planung des Netzanschlusses durch den Übertragungs-
netzbetreiber.
Phase „Plan“
20
3.3.3 Prozess „Genehmigungsverfahren durchlaufen“
Leistung des Prozesses
Der Prozess bildet die Kommunikation zwischen Projektierer, BSH und weiteren Beteiligten für das
Genehmigungsverfahren eines Offshore-Windparks innerhalb der AWZ ab. Nach § 3 der
Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) besteht ein Rechtsanspruch auf Errichtung eines Offshore-
Windparks, sofern die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, eine Gefährdung der
Meeresumwelt und Erfordernisse der Raumordnung dem Projekt nicht entgegenstehen. Ziel des
Prozesses ist daher die Prüfung des Antrags auf Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung der
zuvor genannten Punkte. Entlang des Genehmigungsprozesses erteilt das BSH Vorbescheide, mit
dessen Erhalt der Antragsteller mit der Projektierung des Vorhabens fortfahren kann. In diesem Fall
wird von einer Konkretisierung im Genehmigungsvollzug gesprochen. Der Fall eines Scheiterns der
Genehmigung wird hier nicht abgebildet, da hier der Schwerpunkt zunächst darauf liegt, den
gesamten Ablauf idealtypisch abzubilden.
Startereignis
Der Prozess wird durch ein verknüpfendes Startereignis angestoßen, das eintritt, wenn der
vorangehende Prozess „Konzept erstellen (Vorplanung)“ endet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung
muss ein positiver Standortbescheid vorliegen, d.h. die Eignung des Standortes muss nachgewiesen
sein. Ferner sind diverse Informationen und Gutachten notwendig um das Genehmigungsverfahren
offiziell einzuleiten, welche im Rahmen der vorhergehenden Konzeptentwicklung erfasst bzw. erstellt
wurden.
Endereignis
Der Prozess hat zwei verknüpfende Endereignisse die Prozesse auslösen, die nach erfolgter
Genehmigung ablaufen. Zum einen wird die Planung vervollständigt, d.h. es werden nun die
aufwändigen Detailplanungen erarbeitet. Zum andern liegt mit dem Genehmigungsbescheid eine
wichtige Grundlage für die Finanzierung vor, die ebenfalls in einem nachfolgenden Prozess erarbeitet
wird.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Genehmigungsantrag für einen Offshore-Windpark in der Ausschließlichen Wirtschaftszone wird
beim BSH eingereicht und dort auf hinreichende Detailliertheit und Bestimmtheit geprüft. Innerhalb der
Zwölf-Seemeilen-Zone sind die Landesbehörden, bzw. das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt für die
Genehmigung von Offshore-Windparks zuständig. Bei dem Genehmigungsverfahren handelt es sich
um ein nicht-förmliches Verfahren, da keine gesetzlichen Vorgaben speziell für die Genehmigung von
Offshore-Windparks existieren. Das gesamte Genehmigungsverfahren wurde vom BSH entwickelt und
ist in drei Phasen unterteilt. Die Einleitung des Genehmigungsverfahrens, die Gelegenheit zur
Stellungnahme und die Bestimmung der Genehmigungsfähigkeit.
Der Genehmigungsantrag beinhaltet u. a. eine Darstellung des Offshore-Windparks mit Zeichnungen,
Plänen und Erläuterungen zum späteren Betrieb, als auch zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen.
In diesen Unterlagen müssen z. B. keine detaillierten Beschreibungen zu den technischen
Voraussetzungen der Windenergieanlagen enthalten sein. Nach dem Einreichen des Antrags wird
vom BSH der offizielle Beginn des Genehmigungsverfahrens bestimmt. Ist der Antrag nicht
Phase „Plan“
21
hinreichend detailliert und bestimmt, setzt das BSH dem Antragsteller eine Frist zur Nachbesserung.
Zeitgleich folgt die erste Beteiligungsrunde mit Trägern öffentlicher Belange (TöB). Dazu zählen u. a.
die Wasser- und Schifffahrtsdirektion, das Landesbergamt (Baugrunduntersuchungen), das
Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz. Alle eingehenden Stellungnahmen werden
vom BSH durchgesehen und an den Antragsteller weitergeleitet. Dieser hat nun die Möglichkeit
innerhalb von vier Wochen eine eigene Stellungnahme abzugeben und, falls notwendig, das Projekt
anzupassen.
Es schließt sich die zweite Phase des Genehmigungsverfahrens an, bei der eine erweiterte
Beteiligungsrunde stattfindet. Hierbei werden auch Interessenverbände (z. B. Naturschutz-, Groß- und
Kleinschifffahrt-, Fischerei- sowie Windenergieverbände) in das Verfahren mit einbezogen. Parallel
erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Antragsunterlagen.
Zwei bis vier Wochen nach Ablauf der vierwöchigen Frist zur Stellungnahme aus der zweiten
Beteiligungsrunde wird eine Antragskonferenz terminiert. Dieser Termin wird in den Nachrichten für
Seefahrer sowie zwei überregionalen Tageszeitungen öffentlich bekannt gegeben. Des Weiteren
werden die Antragsunterlagen an den Dienstorten des BSH in Hamburg und Rostock öffentlich
ausgelegt. Damit wird die Frist zur Stellungnahme für Jedermann eingeleitet. Diese dauert zwei
Wochen. Die Bekanntmachung an Jedermann entspricht der Bekanntgabe in Planfeststellungssachen
i.S.d. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Alle innerhalb der Frist eintreffenden
Stellungnahmen werden erneut vom BSH zur Vorbereitung einer Antragskonferenz an den
Antragsteller zugesandt.
Gleichzeitig wird geprüft, ob Beeinträchtigungen des Hoheitsgebietes oder der AWZ eines anderen
Küstenstaates durch grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind. Ist dies der Fall, werden die
betroffenen Küstenstaaten in das Genehmigungsverfahren mit einbezogen.
Die Antragskonferenz hat das Ziel, das Vorhaben zu erörtern, entgegenstehende Belange zu
betrachten und den Untersuchungsrahmen für das ökologische Begleitmonitoring festzulegen.
Außerdem wird eine Risikoanalyse von der zuständigen WSD durchgeführt. In der Antragskonferenz
müssen einvernehmliche Lösungen gefunden werden, die in einer Niederschrift festzuhalten sind. Der
Entwurf der Niederschrift wird an alle Beteiligten versandt. Diese haben dann erneut die Möglichkeit,
Stellung zu nehmen. Die Niederschrift wird anschließend überarbeitet und erneut an alle Beteiligten
versandt. Mit der Antragskonferenz endet die zweite Phase des Genehmigungsverfahrens.
In der dritten und letzten Phase des Genehmigungsverfahrens wird festgestellt, ob der Antrag
genehmigungsfähig ist. Hierzu müssen sowohl die Ergebnisse der Antragskonferenz, als auch die
Ergebnisse der ökologischen Begleituntersuchungen vorliegen. Ist die Genehmigungsfähigkeit
ausgeschlossen, wird das Projekt abgebrochen. Liegt die Genehmigungsfähigkeit vor, wird die dritte
Beteiligungsrunde durchgeführt. Die gesamten Unterlagen des Genehmigungsverfahrens werden
erneut an alle Beteiligten der zweiten Beteiligungsrunde zur Stellungnahme versandt. Parallel dazu
wird eine zweite öffentliche Anhörung durchgeführt. Die neuen Stellungnahmen werden vom BSH
durchgesehen und anschließend über die Genehmigungsfähigkeit entschieden. Ist der Antrag nicht
genehmigungsfähig, muss er wiederholt nachgebessert werden. Ist der Antrag genehmigungsfähig,
wird die örtlich zuständige WSD um Vorschläge für die erforderlichen Nebenbestimmungen gebeten.
Anhand dieser Nebenbestimmungen fertigt das BSH einen Genehmigungsentwurf an. Der Antrag
bedarf der Zustimmung von WSD und BfN.
Liegt die Zustimmung vor, gilt der Antrag als entscheidungsreif. Danach wird der
Genehmigungsbescheid erstellt, die Genehmigung wird erteilt und nach den Anforderungen des
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bekanntgegeben. Abschließend endet das
Genehmigungsverfahren mit der öffentlichen Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides.
Phase „Plan“
24
Verfeinerung der Aktivität
„Genehmigungsentwurf anfertigen und Zustimmung von WSD und BfN einholen“
Die Verfeinerung der Aktivität dient der Abbildung der Abstimmung BSH, BfN und WSD. Die örtlich
zuständige WSD wird um Vorschläge für die erforderlichen Nebenbestimmungen zum
Genehmigungsbescheid gebeten. Anhand dieser Nebenbestimmungen fertigt das BSH einen
Genehmigungsentwurf an. Der Antrag bedarf der Zustimmung von WSD und BfN.
Abbildung 10: Verfeinerung " Genehmigungsentwurf anfertigen und Zustimmung von WSD und BfN einholen"
Phase „Plan“
25
3.3.4 Prozess „Planung und Vergabe Netzanschluss durchführen“
Leistung des Prozesses
Der Prozess bildet die Planung, Genehmigung und Vergabe des Netzanschlusses durch den
zuständigen Übertragungsnetzbetreiber ab. Entgegen der Planung und Vergabe der anderen OWP-
Gewerke wird der Netzanschluss ohne Mitwirkung des Projektierers abgewickelt. Sind der
Netzanschluss und der Offshore-Windpark durch das BSH genehmigt, kann mit der Verlegung des
Kabels begonnen werden.
Startereignis
Der Prozess wird durch ein verknüpfendes Startereignis ausgelöst, nachdem der vorangehende
Prozess „Konzept erstellen (Vorplanung)“ abgeschlossen ist. Nach der Konzepterstellung für die
Offshore-Windpark-Gewerke, wird vom Projektierer das Konzept für den Netzanschluss an die
aktuellen Planungsdetails der anderen Offshore-Windpark-Gewerke angepasst. Darauf aufbauend
werden die Informationen an den Übertragungsnetzbetreiber übergeben, wodurch der eigentliche
Prozess initiiert wird.
Endereignis
Der Prozess endet mit einer Auftragsvergabe des Übertragungsnetzbetreibers an einen
Kabelverleger. Die Auftragsvergabe wird dem Projektierer bekannt gegeben. Daraufhin werden über
zwei verknüpfende Endereignisse zwei Prozesse ausgelöst. Es folgen die Sicherung der Finanzierung
und weiterführende Feinspezifikationen (Ausführungsplanung) zu den Gewerken bzw. zum gesamten
Offshore-Windpark-Projekt.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess vom Projektierer angestoßen wurde, wird vom Übertragungsnetzbetreiber
zuerst die Planung der Netzanbindung durchgeführt (siehe Verfeinerung der Aktivität „Netzanbindung
planen“). Anschließend werden erste Abstimmungen mit Reedereien vorgenommen, um die
Verfügbarkeit von Spezialschiffen, entsprechend der Zeitplanung, zu gewährleisten.
Vergleichbar mit dem Genehmigungsantrag für den Offshore-Windpark, muss der
Übertragungsnetzbetreiber ebenfalls einen Genehmigungsantrag an das BSH stellen. Der Antrag wird
vom BSH bearbeitet (siehe Verfeinerung der Aktivität „Antrag Netzanbindung bearbeiten“). Kann der
Netzanschluss seitens des BSH nicht genehmigt werden, muss der Übertragungsnetzbetreiber
nachprüfen, ob der Antrag überarbeitet werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird das Projekt
abgebrochen. Der Fall eines Scheiterns der Genehmigung wird hier nicht abgebildet, da hier der
Schwerpunkt zunächst darauf liegt, den gesamten Ablauf idealtypisch abzubilden.
Nach einer Genehmigung des BSH kann der Übertragungsnetzbetreiber die Auftragsvergabe
anstoßen (siehe Verfeinerung der Aktivität „Auftragsvergabe durchführen“). Eine Zusammenfassung
der Ergebnisse wird dem Projektierer zur weiteren Projektrealisierung übermittelt.
Phase „Plan“
27
Verfeinerung der Aktivität „Netzanbindung planen“
Die Planung der Netzanbindung wird vollständig vom Übertragungsnetzbetreiber übernommen. Erster
Prozessschritt ist eine Bodenuntersuchung, anhand derer die Kabelroute, die Kabelart und die
Verlegetechnik bestimmt werden. Im Anschluss werden entsprechende Spezialschiffe ausgewählt,
deren Verfügbarkeit mit den entsprechenden Reedereien im nächsten Prozessschritt geklärt wird.
Abbildung 12: Verfeinerung der Aktivität "Netzanbindung planen"
Phase „Plan“
28
Verfeinerung der Aktivität „Antrag Netzanbindung prüfen“
Das BSH ermittelt in einem ersten Schritt die Position des Offshore-Windparks. Liegt der des
Offshore-Windparks innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, ist für die Genehmigung des Netzanschlusses
die Landesbehörde, bzw. das Gewerbeaufsichtsamt des jeweils angrenzenden Bundeslandes
zuständig. Das BSH nimmt in diesem Fall nur eine koordinierende Position ein. Für Offshore-
Windparks innerhalb der AWZ führt, wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben, dass BSH das
Genehmigungsverfahren durch. In beiden Zuständigkeitsfällen durchläuft der Antrag zur
Netzanbindung bei der zuständigen WSV anschließend ein weiteres Genehmigungsverfahren, um z.
B. die Beeinträchtigungen der Seeschifffahrt durch ein Seekabel zu prüfen. Liegen seitens der WSV
ebenfalls keine Bedenken vor, kann vom BSH eine abschließende Genehmigung an den ÜNB
ausgestellt werden.
Abbildung 13: Verfeinerung der Aktivität "Antrag Netzanbindung bearbeiten"
Phase „Plan“
29
Verfeinerung der Aktivität „Auftragsvergabe durchführen“
Sobald die notwendigen Genehmigungen zur Netzanbindung vorliegen, kann der ÜNB mit der
Auftragsvergabe beginnen. Zielsetzung ist die rechtzeitige Fertigstellung der Netzanbindung, damit
eine schnellstmögliche Netzeinspeisung des Offshore-Windparks, bzw. einzelner Anlagen, erfolgen
kann.
Teilaufgaben der Netzanbindung werden entsprechend dem Lastenheft des Übertragungs-
netzbetreibers ausgeschrieben, eingehende Angebote gesichtet und ausgewählt. Der Teilprozess
endet mit der Vergabe des Netzanschlusses und dem Abschluss der Verträge. Die notwendigen
Informationen werden dem Projektierer zur Verfügung gestellt. Der Fall eines Scheiterns der
Auftragsvergabe wird hier nicht abgebildet, da hier der Schwerpunkt zunächst darauf liegt, den
gesamten Ablauf idealtypisch abzubilden.
Abbildung 14: Verfeinerung der Aktivität "Auftragsvergabe durchführen"
Phase „Plan“
30
3.3.5 Prozess „Gewerke konkretisieren (Entwurfsplanung)“
Leistung des Prozesses
Aufbauend auf der Vorplanungsphase leistet dieser Prozess einen wesentlichen Beitrag zur
Konkretisierung der baulichen Konzepte. In dieser Planungsphase werden u. a. die Anforderungen
seitens der Offshore-Windpark-Genehmigung (BSH) und der Netzanbindung (Übertragungs-
netzbetreiber) mit einbezogen.
Startereignis
Vorhergehender Prozess ist die Konzeptentwicklung aus der Vorplanungsphase. Nach Abschluss
dieses vorgelagerten Prozesses wird der Prozess „Gewerke konkretisieren (Entwurfsplanung)“ durch
ein verknüpfendes Startereignis angestoßen.
Endereignis
Das Endereignis ist ein verknüpfendes Endereignis, das den nachfolgenden Prozess „Planungen
vervollständigen und freigeben (Ausführungsplanung)“ auslöst. Die Informationen bilden nicht nur die
Grundlage für z. B. die Genehmigung, sondern auch für die baulichen Ausführungen der einzelnen
Gewerke (u. a. Zugangssystem zur Windenergieanlage).
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Die Entwurfsplanung zu den einzelnen Gewerken wird parallel erarbeitet, da die Gewerke aufeinander
aufbauen und später eine funktionierende Einhielt bilden müssen. Ferner erfolgen die Vorplanung zum
Seekabel sowie eine empfängerspezifische Zusammenfassung der Informationen.
Phase „Plan“
32
3.3.6 Prozess „Finanzierung sichern und Aufträge vergeben“
Leistung des Prozesses
Der Prozess beinhaltet zwei Ziele, die den Baubeginn eines Offshore-Windparks einleiten. Zum einen
die Bereitstellung und Sicherung der Finanzierung durch geeignete Investoren sowie zum anderen die
Auswahl von Unternehmen, die nach einer eingehenden Due Diligence den Anforderungskriterien zur
Errichtung der Gewerke bzw. des Offshore-Windparks, entsprechen. Der Fall eines Verfehlens eines
der genannten Ziele oder beider genannter Ziele wird hier nicht abgebildet, da hier der Schwerpunkt
zunächst darauf liegt, den gesamten Ablauf idealtypisch abzubilden.
Startereignis
Das Genehmigungsverfahren für den Offshore-Windpark und die Planung der Netzanbindung sind
abgeschlossen. Daraufhin werden die Finanzierung des Gesamtprojektes sowie die Vergabe der
Gewerke durch den Projektierer durch ein verknüpfendes Startereignis angestoßen.
Endereignis
Das Prozessende ergibt sich aus dem Abschluss von Verträgen zu den einzelnen Gewerken und der
Verwaltung der Kredite/Finanzströme durch die Einrichtung eines Controllings. Anschließend, sofern
die Ausführungsplanung vollständig abgeschlossen ist, kann mit dem Bau des OWP begonnen
werden.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Im ersten Schritt muss der Projektierer/Auftraggeber das benötigte Eigenkapital aufbringen. In der
Regel beträgt dieses ein Drittel des Gesamtkapitalbedarfs bei einem projektfinanzierten Offshore-
Windpark. Anschließend wird das Konzept für die Investoren entwickelt und die Investorensuche
beginnt. Grundsätzlich kommen als Kreditgeber Investoren, Leasinggesellschaften und Banken in
Frage.
Beispielsweise unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Offshore-Windenergie-
Programm die (Projekt-)Finanzierung der ersten zehn deutschen Offshore-Windparks. Die Mittel
werden dem Projektierer als Darlehen zur Verfügung gestellt. Der maximale Kreditbetrag der KfW
beträgt 400 Mio. € pro Projekt, wobei der Finanzierungsanteil von 50 % am gesamten
Fremdkapitalbedarf nicht überschritten werden darf.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten
Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW. Der Betrag des Direktkredits der KfW
darf die Höhe des Durchleitungskredits nicht übersteigen. Der maximale Kreditbetrag des
Finanzierungspaketes beträgt 700 Mio. € pro Projekt. Hier darf der Finanzierungsanteil von 70 % am
gesamten Fremdkapitalbedarf nicht überschritten werden.
Die Kreditlaufzeit für die Finanzierung beträgt bis zu 20 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreien
Anlaufjahren. Bevor der Projektierer den Kreditantrag bei einer Bank stellen kann, gilt es zu klären,
wie eventuelle Mehrkosten finanziert werden können. Der Kreditantrag wird von der Bank geprüft.
Dabei kann eine Nachbesserung angefordert werden. Wird der Kredit bewilligt, kann der Kreditvertrag
abgeschlossen werden. Die Bank wartet in jedem Fall auf eine Netzanschlusszusage seitens des
Übertragungsnetzbetreibers, bevor eine Auszahlung erfolgt.
Parallel zur Investorensuche wird eine Due Diligence möglicher Auftragnehmer für die Gewerke
durchgeführt. Ziel ist u. a. die Absicherung des Projektierers gegenüber Risiken bei der Vergabe von
Großaufträgen. Ist die Prüfung möglicher Auftragnehmer erfolgreich abgeschlossen und die
Finanzierung gesichert können die Verträge zum Bau des Offshore-Windparks geschlossen werden.
Phase „Plan“
34
3.3.7 Prozess „Planungen vervollständigen und freigeben (Ausführungsplanung)“
Leistung des Prozesses
In dem Prozess findet die Ausführungsplanung der Gewerke statt. Auf Grundlage dieser Abschluss-
planung kann die Errichtung des Offshore-Windparks angestoßen werden.
Startereignis
Der Prozess wird durch die fertiggestellte Entwurfsplanung ausgelöst. Voraussetzungen für den
Prozessbeginn sind allerdings die Genehmigung des Offshore-Windparks durch das BSH sowie eine
erfolgreiche Vergabe des Netzanschlusses.
Endereignis
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Es wird ein detaillierter Zeitplan zur weiteren, baulichen
Realisierung des Offshore-Windparks erstellt.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Die Ausführungsplanung dient der Konkretisierung aller bisherigen Planungen. Die abschließende
Planungsphase schließt sich i.d.R. der Entwurfsplanung nach erfolgreicher Genehmigung des
Offshore-Windparks durch das BSH an. Parallel zur Ausführungsplanung wird die Offshore-Windpark-
Finanzierung durch den Projektierer vertraglich abgeschlossen. Die Ergebnisse der
Ausführungsplanung werden zusammengefasst und eine detaillierte Zeitplanung erstellt.
Phase „Plan“
35
Abbildung 17: Prozess "Planungen vervollständigen und freigeben (Ausführungsplanung)"
Phase „Plan“
36
Verfeinerung der Aktivität „Ausführungsplanung Leitwarte und IKT-Konzept durchführen“
Die Verfeinerung beschreibt den Planungsprozess zur Raumplanung der Leitwarte und Installation der
notwendigen IKT-Struktur. Die Konzepte aus der Entwurfsplanung werden mit Unterstützung eines
IKT-Unternehmens und eines Planungsbüros abschließend konkretisiert, geprüft und in einem
Gesamtkonzept zusammengefasst.
Abbildung 18: Verfeinerung der Aktivität "Ausführungsplanung Leitwarte und IKT-Konzept durchführen"
Phase „Plan“
37
3.3.8 Weitere Prozesse der Phase „Plan“
Von den sekundären Prozessen der Phase „Plan“ wird im Folgenden die Risikoanalyse dargestellt.
Diese ist u. a. für die Bewertung möglicher Auftragnehmer (Due Diligence) für die Gewerke notwendig.
Risikomanagement aufbauen
Aufgabe des Projektierers ist es Risiken frühestmöglich zu identifizieren, zu analysieren und
anschließend zu bewerten. Dabei gilt es in erster Linie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das
Schadenspotential zu ermitteln. Denkbar ist z. B. die Anwendung einer FMEA (Fehlermöglichkeits-
und Einflussanalyse) um die Risiken zu bewerten. Sind relevante Risiken erkannt, gilt es Strategien zu
entwickeln um die Risiken zu steuern und zu überwachen. Die Risiken und daraus resultierende
Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Abbildung 19: Prozess "Risikomanagement aufbauen"
Phase „Plan“
38
3.4 Definition Gewerke
Derzeit hat sich für die Definition der Gewerke in der Offshore-Branche noch kein Standard gefunden.
Um hier dennoch eine Unterscheidung der Gewerke vorzunehmen, wird eine Einteilung der Gewerke
anhand der Eigenständigkeit der jeweiligen Bauteile und deren Funktionalität getroffen. Die eindeutige
Trennung der Bauteile in Gewerke ist für die Darstellung der Referenzprozesse notwendig und soll im
Rahmen des GWPPM zu einer Standardisierung beitragen.
Fundament und Transition Piece (TP)
Unabhängig von der Fundamentart, stellt das Fundament ein eigenständiges Gewerk dar. Dies ist
insbesondere durch die Eigenständigkeit des Bauwerks und den besonderen Anforderungen unter
Wasser zu begründen. Das Transition Piece (TP) bildet die Verbindung von Fundament und dem
WEA-Turm. Da es bei anderen Offshore-Bauwerken (Umspannwerk, Messmast) ebenfalls ein
Fundament und ein TP gibt, findet daher eine logische Zuordnung zum Gewerk Fundament statt.
Windenergieanlage (WEA) (Turm, Gondel und Rotorstern)
Das Gewerk WEA unterteilt sich in den Turm, die Gondel und den Rotorstern. Im Gegensatz zu
Onshore-Anlagen, bei denen diese Bauteile eigenständige Gewerke darstellen, bietet sich diese
Unterteilung bei Offshore-Anlagen nicht an. Gründe dafür sind u. a. die Übersichtlichkeit (Reduzierte
Anzahl an Gewerken) und die Zusammenfassung der für die Energieerzeugung notwendigen
Bestandteile.
Umspannwerk (UW)
Das Umspannwerk (auch Umspannplattform) wird aufgrund mehrerer Alleinstellungsmerkmale als
eigenständiges Gewerk geführt. Diese Alleinstellungsmerkmale sind u. a. die Funktionalität
(Verbindung unterschiedlicher Spannungsebenen) sowie die eindeutige bauliche Unterscheidung von
allen anderen Offshore-Bauwerken. Fundament und TP zählen entsprechend der Definition nicht zum
UW.
Wohnplattform
Oftmals werden Umspannwerk und Wohnplattform begrifflich und funktional miteinander verbunden.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an eine Wohnplattform (z. B. HSE-Risiken, baulich
notwendige Trennungen, Funktionalität etc.) ist diese Offshore-Anlage als eigenständiges Gewerk zu
führen. Diese Unterscheidung ist auch dann anzuwenden, wenn Umspannwerk und Wohnplattform
miteinander verbunden sind.
Innerparkverkabelung
Die Innerparkverkabelung stellt, wie auch bei den anderen Gewerken, aufgrund seiner Funktionalität
und seiner Besonderheiten hinsichtlich der Installation und späteren Instandhaltung etc., ein
eigenständiges Gewerk dar.
Phase „Plan“
39
Seekabel (Netzanbindung)
Die Netzanbindung wird getrennt von der Innerparkverkabelung geführt. Die Innerparkverkabelung
leitet den Strom zum Umspannwerk, das Seekabel hingegen sorgt für die Anbindung eines oder
mehrerer OWP an das landseitige Stromnetz. Das Umspannwerk dient sozusagen als Schnittstelle
zwischen Innerparkverkabelung und Seekabel. Aufgrund dieser Unterscheidung in der Funktionalität,
aber auch hinsichtlich der Zuständigkeit (Seekabel => Übertragungsnetzbetreiber) wird das Seekabel
als eigenständiges Gewerk aufgeführt.
Leitwarte und IT-Konzept
Die Leitwarte und das dazugehörige IT-Konzept umfassen sowohl informationstechnische
Einrichtungen (Hard- und Software) als auch das entsprechende Gebäude und die Inneneinrichtung.
Neben der Auslegung der technischen Systeme zur Steuerung der Betriebsprozesse spielt auch die
räumliche Gestaltung eine wesentliche Rolle, da organisatorische Arbeitsplatzanforderungen, die der
Schichtbetrieb mit sich bringt, erfüllt werden müssen.
Phase „Build“
40
4 Phase „Build“
4.1 Akteure der Phase „Build“
Baudienstleister
Die Errichtung von Offshore-Windparks übernehmen Baudienstleister. Diese setzen Spezialschiffe zur
Installation von Fundamenten, Gründungsstrukturen und den Komponenten der Windenergieanlagen
(u.a. Turm, Gondel, Rotor) ein. Die Verfügbarkeit der Spezialschiffe, sog. „Hubplattformen“, stellt
derzeit einen Engpass für die Errichtung dar, weshalb eine frühzeitige und effiziente Abstimmung des
Projektierers mit den Baudienstleistern von großer Bedeutung ist.
Hafenbetreiber
In der Bauphase von Offshore-Windparks spielen die Häfen eine zentrale Rolle, da sie die
Schnittstelle zwischen Land und Meer sind. Hier werden die Komponenten zwischengelagert und
verladen. Insbesondere der Umschlag von Großkomponenten (hier besonders die mehrere hundert
Tonnen schweren Gründungsstrukturen) stellt hohe Anforderungen an die Hafeninfrastruktur.
Aufgrund dieser hohen Anforderungen stellen Häfen mit geeigneten Flächen einen Engpass für den
Ausbau der Offshore-Windkraft dar. Neben dem Umschlag von Komponenten dienen Häfen auch als
Basis für die Beförderung von Personal, das auf den Baustellen auf See arbeitet. Die
Personenbeförderung erfolgt mit speziellen Schiffen, den sog. „Crew Transfer Vessels“.
Logistikdienstleister
Der Bau von Offshore-Windparks bringt große logistische Herausforderungen mit sich. Diese
bestehen u.a. im Transport von Komponenten mit mehreren hundert Tonnen Gewicht (z.B.
Gründungsstrukturen: Tripod: 1000t). Daneben gibt es jedoch auch eine große Anzahl von
Versorgungs- und Personentransporten (sowohl der per Schiff als auch per Hubschrauber), die
koordiniert und zuverlässig ausgeführt werden müssen. Hierfür werden Logistikdienstleister mit einem
entsprechenden Angebot an Dienstleitungen eingesetzt.
IKT-Unternehmen
Die IKT-Unternehmen (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie) spielen bei der
Errichtung der Leitwarte und der Anbindung der Windenergieanlagen eine wichtige Rolle, da sie die
informationstechnische Auslegung planen und die Umsetzung betreuen. Darüber hinaus liefern sie
Steuerungs- und Managementsysteme für den Betrieb.
Phase „Build“
41
Hersteller
Unter den Begriff „Hersteller“ fallen Windenergieanlagenhersteller, Hersteller von Gründungs-
strukturen, Seekabelhersteller und Hersteller von Umspannwerken. In der Gewährleistungsphase
übernehmen die Hersteller die Instandhaltung der Anlagen und bekommen einen direkten Zugriff auf
die Leistungs- und Zustandsdaten (Greiner & Seyfert, 2011).
Betriebsgesellschaft
Die Betriebsgesellschaft ist das zentrale Organ bei Betrieb und Instandhaltung. Sie wird vom Betreiber
mit der gesamten administrativen und technischen Betriebsführung des Offshore-Windparks
beauftragt (Greiner & Seyfert, 2011).
4.2 Prozesslandkarte
Die in Abbildung 20 dargestellte Prozesslandkarte für die Phase „Build“ zeigt die wesentlichen
Prozesse bei der Errichtung von Offshore-Windparks. Im unteren Bereich sind die primären Prozesse
angeordnet. Diese Prozesse bilden die Errichtung der Gewerke ab: Windenergieanlagen,
Umspannwerk, Kabel und Leitwarte sowie Sekundärtechnik (u.a. People Tracking Systeme,
Notfallausrüstung und Kameras). Weiterhin gehören zu den primären Prozessen auch Test und
Inbetriebnahme.
Im oberen Bereich werden die sekundären Prozesse der Bauphase abgebildet. Hierzu zählen u.a. die
Koordination der Logistik, die Planung des Ressourceneinsatzes und die Abnahme der fertiggestellten
Gewerke.
Phase „Build“
43
4.3 Prozesse der Phase „Build"
4.3.1 Prozess „Umspannwerk errichten“
Leistung des Prozesses
Der Prozess beschreibt die Errichtung des Umspannwerkes für den Offshore-Windpark von der
Vorbereitung des Baufeldes bis hin zur Installation der Plattform mit der Umspannwerkstechnik. Am
Ende des Prozesses ist das Umspannwerk errichtet, so dass die Innerpark-Verkabelung und die
Anbindung an die Offshore-Netzanschluss-Plattform des Übertragungsnetzbetreibers erfolgen
können.
Startereignis
Der Prozess wird durch den Baubeginn des Parks ausgelöst, wobei der Bau des Umspannwerkes je
nach Projektplanung auch zeitlich versetzt zum Bau der Windenergieanlagen begonnen werden kann.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem die Plattform mit der Umspannwerkstechnik installiert und die
Verkabelung (Innerpark-Verkabelung und Seekabel zur Anbindung an die Offshore-Netzanschluss-
Plattform des Übertragungsnetzbetreibers) vorbereitet ist. Dementsprechend gibt es zwei
verknüpfende Endereignisse, die jeweils einen nachgelagerten Prozess auslösen (Prozesse
„Netzanschluss herstellen“ und „Innerpark-Verkabelung verlegen“).
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nach Eintreten des beschriebenen Startereignisses wird zunächst das Baufeld vorbereitet. Dazu
gehört die Vermessung für die Positionierung der Gründungsstruktur und die Vorbereitung des
Meeresbodens für das Rammen der Gründungspfähle (Planierarbeiten, Beseitigung von Gestein).2
Nach der Vorbereitung der Baustelle werden die Gründungspfähle vom Hafen zur Baustelle auf See
gebracht, um dort in den Meeresboden gerammt zu werden. Anschließend wird die Gründungsstruktur
zur Baustelle auf See transportiert und installiert, indem sie mit den Gründungspfählen verbunden
wird. Dann wird die an Land vormontierte Plattform mit der Umspannwerkstechnik hinaus auf See
gebracht und auf die Gründungsstruktur aufgesetzt, sodass die Verkabelung des Windparks
vorbereitet werden kann.
2 In dem hier dargestellten Prozess wird die derzeit gängige Methode für die Errichtung von Offshore-Umspannwerken
betrachtet, bei der als Gründungsstruktur ein sog. „Jacket“ eingesetzt wird, das an in den Meeresboden gerammten Pfählen
befestigt wird. Derzeit sind weitere Methoden in der Entwicklung, bei denen die Plattform mit der Umspanntechnik und die
Gründungsstruktur als schwimmende Einheit an den Bestimmungsort gebracht werden, um dann mit Ballast abgesenkt und so
in einen sicheren Stand auf dem Meeresboden gebracht zu werden. Das hat den Vorteil, dass der teure Einsatz von speziellen
Kranschiffen, wie er bei der Jacket-Methode zur Montage der Plattform auf der Gründungsstruktur erforderlich ist, entfällt.
Phase „Build“
45
4.3.2 Prozess „WEA errichten“
Leistung des Prozesses
Der Prozess beschreibt die Errichtung der Windenergieanlagen (WEA) von der Vorbereitung des
Baufeldes bis hin zur Installation von Turm, Gondel und Rotorstern. Bei der Beschreibung der
Installation der Gründungsstrukturen beschränken sich die hier dargestellten Prozesse auf den
Einsatz von Tiefgründungen als derzeit gängigste Form der Gründung. Bei einer Tiefgründung werden
Pfähle in den Meeresboden gerammt, um Stabilität über eine formschlüssige Verbindung mit dem
Meeresboden herzustellen und dann Gründungsstrukturen an den Pfählen zu befestigen. Dieses
Verfahren wird bei den Gründungsstrukturen Monopiles, Tripiles, Jackets und Tripods angewendet.
Eine andere Art der Grünung sind Schwerkraftgründungen. Bei diesen Gründungen wird Stabilität
nicht über in den Meeresboden gerammte Pfähle, sondern über die Masse des Gründungskörpers
(z.B. Schwerkraftfundament) erreicht. Dieses Verfahren ist jedoch nur bei relativ geringen
Wassertiefen im küstennahen Bereich geeignet (vgl. Hau, 2008, S. 683).
Startereignis
Der Prozess wird durch den Baubeginn des Parks ausgelöst und läuft bei gleichzeitigem Bau
mehrerer Windenergieanlagen entsprechend mehrfach parallel ab, sodass Prozessschritte, wie z. B.
der Transport von Komponenten, für mehrere Windenergieanlagen zusammengefasst werden
können. Der Prozess kann je nach Projektplanung auch zeitgleich mit dem Bau von Umspannwerk
und Leitwarte ablaufen.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem jeweils eine komplette Windenergieanlage installiert und die
Verkabelung vorbereitet ist. Dementsprechend gibt es ein verknüpfendes Endereignis, das den
nachgelagerten Prozess „Innerpark-Verkabelung verlegen“ auslöst.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nach Eintreten des beschriebenen Startereignisses wird zunächst das Baufeld vorbereitet. Wie bei
dem Prozess „Umspannwerk errichten“ (Kap. 4.3.1) gehören dazu auch hier die Vermessung für die
Positionierung der Gründungsstruktur und die Vorbereitung des Meeresbodens für das Rammen der
Gründungspfähle (Planierarbeiten, Beseitigung von Gestein). Daraufhin werden die Gründungspfähle
vom Hafen zur Baustelle auf See gebracht, um dort in den vorbereiteten Meeresboden gerammt zu
werden. Anschließend wird die Gründungsstruktur zur Baustelle auf See transportiert und installiert,
indem sie mit den gerammten Gründungspfählen verbunden wird. Dieser Schritt entfällt beim Einsatz
von Monopiles, da der Monopile selbst als Gründungsstruktur dient. Ein etwas anderer Ablauf ergibt
sich beim Einsatz von Tripods. Hier wird nach der Vorbereitung des Baufeldes zuerst die
Gründungsstruktur aufgestellt und dann werden die Gründungspfähle gerammt. Nach der Errichtung
von Gründungsstruktur mit Gründungspfählen werden Turmsegment, Gondel und Rotorstern zur
Baustelle transportiert und montiert.
Beim Ablauf der Errichtung der Windenergieanlagen können je nach Errichtungskonzept verschiedene
Phase „Build“
46
Vorgehensweisen angewendet werden. Beispielsweise können die Windenergieanlagen nacheinander
errichtet werden, sodass kontinuierlich an einem Ort der Baustelle gearbeitet werden kann. Ein
anderer Ansatz ist, zunächst alle Gründungsstrukturen zu errichten, um dann alle Turmsegmente, alle
Gondeln und dann alle Rotorsterne zu montieren, sodass gleichartige Arbeitsgänge zusammengefasst
werden. Hier sind über den dargestellten Prozess hinaus weitere Vorgehensweisen möglich.
Best Practices und Besonderheiten
Die Ermittlung der optimalen Gestaltung der Abläufe hinsichtlich der Errichtung der
Windenergieanlagen (z.B. eine Windkraftanlage nach der anderen oder zuerst alle Gründungen, dann
alle Turmsegmente, dann alle Gondeln und dann alle Rotorsterne) könnte mittels Simulation erfolgen,
indem die Alternativen modelliert und simuliert werden, so dass sie hinsichtlich Dauer und Kosten
verglichen werden können.
Phase „Build“
48
4.3.3 Prozess „Leitwarte errichten“
Leistung des Prozesses
Der Prozess beschreibt die Errichtung der Leitwarte des Offshore-Windparks von der Errichtung bzw.
Einrichtung eines entsprechenden Gebäudes (an Land) bis hin zur Simulation des Betriebs der
installierten IKT-Systeme und der Vorbereitung der eigentlichen Inbetriebnahme.
Startereignis
Der Prozess wird durch den Baubeginn des Parks ausgelöst und kann je nach Projektplanung auch
zeitgleich mit dem Bau von Umspannwerk und Windenergieanlagen ablaufen.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem die Abnahme der fertigen Leitwarte durch die Betriebsgesellschaft
durchgeführt und der Testbetrieb des Gesamtsystems vorbereitet wurde.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nach Eintreten des beschriebenen Startereignisses wird zunächst ein Gebäude für die Leitwarte
erbaut oder ggf. umgebaut, damit die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die
organisatorisch-technischen Anforderungen an die Inneneinrichtung einer Leitwarte mit Schichtbetrieb
erfüllen zu können (siehe „Best Practices und Besonderheiten“).
Nachdem die baulichen Voraussetzungen geschaffen wurden, installiert ein IKT-Unternehmen die
Systemkomponenten (Hard- und Software: SCADA-System, ERP-System, PC-Arbeitsplätze,
Großbildmonitore, Kommunikationseinrichtungen usw.) und verkabelt sie. Daraufhin werden die
Systeme über eine Simulation getestet, sodass sie zur Abnahme an die Betriebsgesellschaft
übergeben werden können. Daraufhin werden der Test und die Inbetriebnahme des Offshore-
Windparks vorbereitet.
Best Practices und Besonderheiten
Der Gestaltung der Inneneinrichtung kommt eine besondere Bedeutung bei der Leitwarte zu, da sie
für einen Schichtbetrieb ausgelegt wird und somit gesetzliche Anforderungen bzgl.
Arbeitsplatzgestaltung einhalten muss. Zudem muss die Leitwarte so gestaltet sein, das mehrere
Personen effizient parallel arbeiten können, damit ein zuverlässiger Betrieb des Offshore-Windparks
gewährleistet werden kann.
Phase „Build“
49
Abbildung 23: Prozess "Leitwarte errichten"
4.3.4 Prozess „Netzanbindung herstellen“
Leistung des Prozesses
Der Prozess beschreibt die Erstellung der Anbindung des Offshore-Umspannwerkes an die Offshore-
Netzanschluss-Plattform des Übertragungsnetzbetreibers. Netzanschluss-Plattformen werden von den
Übertragungsnetzbetreibern bereitgestellt, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind den erforderlichen
Netzanschluss zur Verfügung zu stellen, um den in Offshore-Windparks produzierten Strom in das
Übertragungsnetz an Land einspeisen zu können. Diese Plattformen werden über eine
Hochspannungsgleichstromverbindung an eine Konverterstation an Land angeschlossen, von wo aus
der auf See erzeugte Strom in das Übertragungsnetz eingespeist wird.
Phase „Build“
50
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, nachdem das Umspannwerk fertiggestellt ist. Daher wird er über ein
verknüpfendes Startereignis mit dem entsprechenden vorgelagerten Prozess („Umspannwerk
errichten“) verbunden.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem Anbindung des Offshore-Umspannwerkes an die Offshore-
Netzanschluss-Plattform des Übertragungsnetzbetreibers fertiggestellt ist und die Verlegung des
Seekabels dokumentiert wurde.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nach Eintreten des beschriebenen Startereignisses wird die Anbindung an den zu verbindenden
Plattformen (Offshore-Umspannwerk und Offshore-Netzanschluss-Plattform des Übertragungsnetz-
betreibers) vorbereitet. Danach erfolgen die Verlegung des Seekabels und die Herstellung der
Anbindung des Offshore-Umspannwerkes an die Offshore-Netzanschluss-Plattform. Abschließend
wird die Kabelverlegung dokumentiert, damit die Position des Kabels bei anderen Projekten bekannt
ist und Beschädigungen durch weitere Kabelverlegungen ausgeschlossen werden können.
Abbildung 24: Prozess "Netzanbindung herstellen"
Phase „Build“
51
4.3.5 Prozess „Innerpark-Verkabelung verlegen“
Leistung des Prozesses
In dem Prozess wird die Verkabelung der Windenergieanlagen mit dem Umspannwerk durchgeführt.
Dabei werden sogenannte „Cluster“ gebildet, in denen Windenergieanlagen gruppiert werden, um
dann entsprechend als Gruppe an das Umspannwerk angeschlossen zu werden. Innerhalb dieser
Gruppen werden die Windenergieanlagen zu einem Ring verbunden, womit das Umspannwerk zu
einem Punkt in diesem Ring wird und den erzeugten Strom von zwei Seiten aus aufnehmen kann.
D.h., dass bei einem Defekt in einem Kabelstrang immer noch eine weitere Verbindung zum
Umspannwerk besteht, sodass der produzierte Strom trotzdem beim Umspannwerk eingespeist
werden kann. Zur Verkabelung der Cluster mit dem Umspannwerk ist neben der Verlegung der Kabel
auch die Installation von mehreren technischen Komponenten, wie z.B. Lasttrenner und Messgeräte,
erforderlich.
Startereignis
Der Prozess wird begonnen, nachdem das Umspannwerk und die ersten Windenergieanlagen
errichtet sind.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem alle Windenergieanlagen bzw. alle Cluster an das Umspannwerk
angeschlossen worden sind. Das Endereignis besteht in einem verknüpfenden Endereignis, das den
nachgelagerten Prozess „Sekundärtechnik einrichten und Test vorbereiten“ auslöst.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird eine Reihe von
Aktivitäten ausgeführt. Es werden Lasttrenner, Messgeräte und Sensorik zur Steuerung und
Überwachung der Stromflüsse installiert. Weiterhin wird die Kommunikationstechnik installiert, mit der
diese Komponenten an die Systeme in der Leitwarte angebunden werden. Parallel dazu verlegt ein
Bauunternehmen die eigentliche Verkabelung am Meeresgrund. Daraufhin werden die Kabel am
Umspannwerk angeschlossen.
Phase „Build“
52
Abbildung 25: Prozess „Innerpark-Verkabelung verlegen“
4.3.6 Prozess „Sekundärtechnik einrichten und Test vorbereiten“
Leistung des Prozesses
In dem Prozess wird die Sekundärtechnik eingerichtet. Diese wird soweit wie möglich bereits bei der
Herstellung der verschiedenen Anlagenkomponenten von Umspannwerk und Windenergieanlagen an
Land installiert. In diesem Prozess erfolgt dann die Anbindung und Inbetriebnahme der
Sekundärtechnik sowie die Vorbereitung für die Testphase. Unter den Begriff Sekundärtechnik fallen
Komponenten, die nicht direkt an der Stromerzeugung und -übertragung beteiligt sind. Dazu gehören
bei den Windenergieanlagen z.B. Kommunikationssysteme, Kameras, Notfallausrüstung und People
Tracking Systeme. Beim Umspannwerk gehören hierzu noch weitere Systeme wie
Satellitenkommunikation, Notstromversorgung, Werkstattraum, Flugfunk zur Kommunikation mit
Hubschraubern usw. Wenn das Umspannwerk als Wohnplattform für Personal dient, wird weitere
Sekundärtechnik erforderlich: Evakuierungsvorrichtungen, Wasserversorgung, Wasserentsorgung,
Abfallentsorgung, Sanitäreirichtungen, Küche, Ruhe- und Freizeiträume.
Startereignis
Der Prozess wird begonnen, nachdem die Primärtechnik installiert ist. Der Prozess wird daher über
ein verknüpfendes Startereignis ausgelöst, das eintritt, wenn der Prozess „Innerpark-Verkabelung
Phase „Build“
53
verlegen“ abgeschlossen ist. Je nach geplantem Vorgehen für die Bauphase kann die Einrichtung der
Sekundärtechnik jedoch auch schon zum Teil direkt nach der Errichtung von Umspannwerk und
Windenergieanlagen erfolgen.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem die Komponenten der Sekundärtechnik eingerichtet und für den
Testbetrieb im Rahmen des nachgelagerten Prozesses „Test und Inbetriebnahme durchführen“
vorbereitet wurden. Dementsprechend ist das Endereignis ein verknüpfendes Endereignis, dass den
nachgelagerten Prozess auslöst.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird die
Sekundärtechnik an den Windenergieanlagen und am Umspannwerk eingerichtet. Danach wird der
Testbetrieb der eingebauten Komponenten im Rahmen des nachgelagerten Prozesses „Test und
Inbetriebnahme durchführen“ vorbereitet.
Abbildung 26: Prozess "Sekundärtechnik einrichten und Test vorbereiten"
Phase „Build“
54
4.3.7 Prozess „Test- und Inbetriebnahme durchführen“
Leistung des Prozesses
In dem Prozess wird die gesamte Technik des Windparks getestet. Dazu gehört das Entwickeln von
Prüfprozeduren und speziellen Testfällen, anhand derer die verschiedenen Komponenten getestet
werden. Weiterhin werden durch den Prozess Maßnahmen zur Beseitigung gefundener Fehler
eingeleitet. Wenn die Tests erfolgreich absolviert wurden, erfolgt die Abnahme durch die
Betriebsgesellschaft, womit die Tests abgeschlossen werden. Danach erfolgt die Inbetriebnahme des
Offshore-Windparks.
Startereignis
Der Prozess wird begonnen, nachdem die Primär- und Sekundärtechnik installiert, die Seekabel
verlegt sind und die Leitwarte errichtet ist. Es können jedoch auch einzelne Komponenten und
Teilsysteme zu einem früheren Zeitpunkt getestet werden. Da dieser Prozess jedoch die
abschließenden Tests vor der Inbetriebnahme darstellt, startet er erst nach dem die gesamte Technik
installiert ist.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, nachdem die gesamte Technik des Offshore-Windparks getestet und in
Betrieb genommen worden ist.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, werden die Tests
vorbereitet. Dabei wird die Durchführung von im Vorhinein entwickelten Prüfprozeduren und Testfällen
vorbereitet. Dann werden die Tests durchgeführt. Die Tests werden nach der Durchführung
ausgewertet und dokumentiert. Fehlerfreie Komponenten werden von der Betriebsgesellschaft
abgenommen. Für Komponenten an denen Fehler aufgetreten sind werden entsprechende
Verbesserungsmaßnahmen und erneute Tests eingeleitet, so dass sie letztendlich ebenfalls von der
Betriebsgesellschaft abgenommen werden können. Danach erfolgen mit der Inbetriebnahme die
Aufnahme des operativen Betriebs des Offshore-Windparks und die Einspeisung ins
Übertragungsnetz über die Offshore-Netzanschluss-Plattform des Übertragungsnetzbetreibers.
Phase „Build“
56
4.3.8 Weitere Prozesse der Phase „Build“
Neben den bisher für die Phase „Build“ dargestellten primären Prozessen laufen auch eine Reihe von
sekundären Prozessen in der Bauphase ab. Diese werden vom Projektierer durchgeführt, der, wie
schon in der Planungsphase, auch in der Bauphase eine zentrale Rolle einnimmt.
Wettervorhersagen auswerten
Die Durchführung der Bauarbeiten für einen Offshore-Windpark ist stark von den Wetterbedingungen
abhängig. Insbesondere Windstärke und Wellenhöhe beschränken die Ausführung der
Baumaßnahmen. Die entsprechenden Vorhersagen müssen daher permanent überwacht werden,
damit die Akteure im Baufeld kontinuierlich mit aktuellen Informationen zur Wetterlage versorgt
werden, um ihre Arbeit entsprechend einzuteilen bzw. bei Schlechtwetter rechtzeitig abzubrechen.
Bauarbeiten koordinieren
Der Projektierer muss alle Maßnahmen koordinieren, damit das komplexe Vorhaben effizient
abgewickelt werden kann. Dazu ist besonders die Abstimmung der verschiedenen Akteure wie
Logistikdienstleister, Hafenbetreiber, Bauunternehmen, IKT-Unternehmen usw. wichtig, denn
zwischen den einzelnen Teilaufgaben der Akteure bestehen vielfältige Abhängigkeiten, die bei der
Ausführung berücksichtiget werden müssen.
Projekt dokumentieren
Das gesamte Bauprojekt muss vollständig dokumentiert werden, um zum einen rechtliche
Anforderungen zu erfüllen und zum anderen vollständige Informationen zu allen baulichen und
technischen Anlagen zu verfügbar zu machen. Außerdem ist die Dokumentation ein wichtiger
Bestandteil der Projekt-Zertifizierung durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaften.
Einsatz der Hubplattform planen
Der Einsatz der Hubplattform muss sorgfältig geplant werden, da die begrenzte Verfügbarkeit von
Hubplattformen derzeit einen Engpass bei der Errichtung von Offshore-Windparks darstellt. Sie
werden benötigt, um die mehrere hundert Tonnen schweren Lasten auf See zu installieren. Der
Einsatz dieser Spezial-Schiffe ist mit hohen Kosten verbunden, weshalb Verzögerungen soweit wie
möglich zu vermeiden sind.
Budget überwachen
Wie für jedes Projekt wird auch hier ein Budget vorgegeben, das eingehalten werden muss, um die
Rentabilität der Investition sicherzustellen.
Phase „Build“
57
Risiken überwachen
Die Überwachung von Risiken spielt in mehrerer Hinsicht eine wichtige Rolle. Zu überwachenden sind
u.a. Risiken in den Bereichen Baufortschritt und Finanzen sowie Sicherheit für Personal. Für den
Umgang mit Risiken sind entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, die entweder in der
Vermeidung oder in der Versicherung bestehen können.
Termine Überwachen
Von besonderer Bedeutung ist die Überwachung von Terminen, da sich Verzögerungen bei
bestimmten Bauabschnitten auch andere Bauabschnitte auswirken und somit das ganze Projekt
verzögern können. Terminverschiebungen können zu hohen Kosten führen, wie z.B. bei einer
Verzögerung beim Einsatz von gecharterten Hubplattformen, bei denen unnötige Stillstandzeiten
täglich hohe Kosten verursachen.
Logistik koordinieren
Für die wirtschaftliche Durchführung eines Projektes zur Errichtung eines Offshore-Windparks sind gut
abgestimmte Logistikketten eine der wichtigsten Voraussetzungen. Denn nur wenn alle Bauteile,
Materialien und Ressourcen zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der Richtigen Menge geliefert
werden, lässt sich das Bauprojekt effizient durchführen.
Bauabnahmen durchführen
Eine wichtige Aufgabe ist die Abnahme der errichteten Gewerke. Schon vor der Gesamtabnahme im
Rahmen des (primären) Prozesses „Test und Inbetriebnahme durchführen“ werden einzelne Gewerke
abgenommen, um eine kontinuierliche Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Phase „Operate“
58
5 Phase „Operate“
5.1 Akteure und Schnittstellen
Die in der Lebenszyklusphase „Operate“ beteiligten Akteure sind im „Leistungssystem Offshore-
Windpark“ definiert (siehe Abbildung 1). In den für das GWPPM entwickelten Prozessen ist eine
Auswahl der definierten Akteure beteiligt, wie in Abbildung 28 gezeigt. Diese Abbildung zeigt die
BONAPART-Sicht „Organigramme“ (siehe Kap. 2.1). In diese Sicht wird die Darstellung des
Leistungssystems integriert. Dabei wird die BONAPART-Darstellung der Akteure über die Darstellung
des Leistungssystems gelegt und so mit dieser grafisch verknüpft. Die in der Lebenszyklusphase
„Operate“ betrachtete Auswahl von Akteuren ist grafisch hervorgehoben. Die einzelnen Akteure und
ihre Aufgaben werden im Folgenden kurz beschrieben (vgl. Greiner & Seyfert, 2011).
Betriebsgesellschaft
Die Betriebsgesellschaft ist das zentrale Organ bei Betrieb und Instandhaltung, da sie die Rolle des
Betriebsführers von Offshore-Windparks übernimmt. Sie wird vom Betreiber mit der gesamten
administrativen und technischen Betriebsführung des Offshore-Windparks beauftragt.
Hersteller
Unter den Begriff „Hersteller“ fallen Windenergieanlagenhersteller, der Hersteller der Gründungs-
strukturen, der Seekabelhersteller und der Hersteller des Umspannwerks. In den in der Phase
„Operate“ betrachteten Prozessen ist der Windenergieanlagenhersteller gemeint. Während der
Gewährleistung werden die Windenergieanlagenhersteller in die Instandhaltung eingebunden. Sie
bekommen einen direkten Zugriff auf die Leistungs- und Zustandsdaten der Anlagen und Techniker
der Hersteller übernehmen die Instandhaltungsarbeiten.
Transportunternehmer
Zu den Transportunternehmern zählen Reedereien, Flugdienstleister und Speditionen, wobei letztere
nicht im GWPPM berücksichtigt sind.
Externe Instandhaltungsunternehmen
Externe Instandhaltungsunternehmen (Im Modell kurz „externe IH-Unternehmen“) bieten Komplett-
und Teilangebote für Betriebsführung und Instandhaltung von Offshore-Windparks an. Die
Instandhaltungsunternehmen können herstellerunabhängige Dienstleister sein oder vom Hersteller als
eigenständiges Tochterunternehmen gegründet werden.
Lieferanten Hilfs-/ Betriebsstoffe, Ersatzteile
Bei Betrieb und Instandhaltung der Gewerke werden Betriebsstoffe und Ersatzteile benötigt. Die
Betriebsgesellschaften haben Verträge mit entsprechenden Produzenten und Lieferanten
geschlossen, um Materialengpässe zu vermeiden und eine gleichmäßige Qualität zu erhalten. Neben
der vertraglichen Gestaltung über Liefermengen und -zeiten, sind insbesondere vorgehaltene
Phase „Operate“
59
Lagermengen bestimmter Ersatzteile, die für die Instandhaltung des Offshore-Windparks erforderlich
sind, von Bedeutung. Daher werden im GWPPM Betriebsmittel und Ersatzteile, genauer gesagt, die
entsprechenden Lieferanten, in die Untersuchung einbezogen.
Zoll
Alle Waren, die zu einem sich in der sog. „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ befindlichen Offshore-
Windpark transportiert werden, müssen beim Zoll angemeldet werden.
Bundespolizei
Wenn Personen von Land aus zu einem Offshore-Windpark gebracht werden, handelt es sich um
einen Grenzübertritt, der bei der Bundespolizei angemeldet werden muss. Auch bei dem Rückweg
handelt es sich um einen anmeldungspflichtigen Grenzübertritt.
Transportmittel mit Besatzung
Die „Transportmittel mit Besatzung“ stellen die im Offshore-Windpark bei einem Tageseinsatz
agierenden Einheiten dar. Diese Einheiten bestehen aus den Transportmitteln (Schiff oder
Hubschrauber) mit den Transportmittelführern und den Einsatzteams, die mit den Transportmitteln zu
den Anlagen gebracht werden, um dort Arbeiten durchführen.
Phase „Operate“
61
5.2 Prozesslandkarte
Die in Abbildung 29 dargestellte Prozesslandkarte für die Betriebsphase beschreibt die Prozesse, die
bei der Betriebsführung zur Instandhaltungsplanung und -ausführung erforderlich sind. Der obere Teil
enthält sekundäre Prozesse der Betriebsführung. Diese werden zur Einleitung und Planung von
Instandhaltungsmaßnahmen sowie zur Erstellung von Abrechnungen und Reportings durchgeführt.
Der untere Teil der Prozesslandkarte enthält primäre Prozesse. Diese werden zur Ausführung,
Überwachung und Auswertung von Einsätzen im Offshore-Windpark durchgeführt. Die primären
Prozesse sind beim Betrieb von zentraler Bedeutung, da sie sich direkt auf die Anlagenverfügbarkeit
und damit auf Stromerzeugung und Umsatzgenerierung auswirken. Der gesamte Ablauf in der
Prozesslandkarte orientiert sich deshalb an einem „Hol-Prinzip“, bei dem die Sicherstellung der
Verfügbarkeit der Anlagen im Offshore-Windpark im Vordergrund steht. Das bedeutet, dass zunächst
die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der sekundären Prozesse erfasst werden und
anschließend die Bereitstellung der dafür benötigten Ressourcen geplant wird (ebenfalls im Rahmen
der sekundären Prozesse).
Ein anderer Ansatz wäre, zunächst die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu erfassen, um dann
zu ermitteln, welche von den erforderlichen Maßnahmen damit durchgeführt werden können. Aufgrund
der hohen Umsatzausfälle durch den Stillstand einer Windenergieanlage wird es in der Praxis aber
i.d.R. so sein, dass der Betriebsführer eines Offshore-Windparks die schnelle Durchführung sämtlicher
erforderlicher Maßnahmen in den Vordergrund stellt und versuchen wird, fehlende Ressourcen durch
Dienstleister zu beschaffen.In diesem Zusammenhang spielt das Konzept der Betriebsführung eine
wichtige Rolle für die in der Prozesslandkarte dargestellten Prozesse. Dieser Prozesslandkarte liegt
ein Konzept zugrunde, bei dem der Windenergieanlagen-Hersteller die Instandhaltung der
Windenergieanlagen übernimmt. Derartige Konzepte sind häufig zu finden, da sich Betriebsführer zum
einen vertragliche Mindestverfügbarkeiten sichern können und zum anderen bei der Instandhaltung
auf das Wissen der Windenergieanlagen-Hersteller setzen können, was sich vor allem in den ersten
Betriebsjahren vorteilhaft auf die Effizienz der Instandhaltungsprozesse auswirken kann.
Eine Besonderheit der in Abbildung 29 gezeigten Prozesslandkarte ist die konkrete Darstellung der
Verknüpfung von sekundären und primären Prozessen. Die sekundären Prozesse im oberen Teil sind
Planungsprozesse (mit Ausnahme der Prozesse „Wartungs- und Inspektionspläne erfassen“,
„Optimierungspotenziale erfassen“, „Abrechnung erstellen“, und „Reporting erstellen“). Sie sind den
primären Prozessen im unteren Teil zeitlich-logisch vorgelagert, da diese die operative Umsetzung der
Planungen beinhalten.
Im Rahmen der Instandhaltungsplanung bzw. der sekundären Prozesse werden zunächst die
anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen erfasst. Das beinhaltet u. a. die Angabe eines geplanten
Ausführungstermins und der erforderlichen Ressourcen. Hierbei handelt es sich um eine
Grobplanung, bei der nach dem oben beschriebenen Hol-Prinzip zunächst die zur Instandhaltung
erforderlichen Maßnahmen erfasst werden, um dann die zu den Ausführungsterminen erforderlichen
Ressourcen zu ermitteln und deren Bereitstellung zu planen. Wenn sich dabei ergibt, dass die
erforderlichen Ressourcen nicht wie gewünscht bereitgestellt werden können, wird eine
Plananpassung vorgenommen, bei der die sekundären Prozesse ein zweites Mal durchlaufen werden,
um dabei die Restriktionen aus der Ressourcenplanung und -bereitstellung in die Planung
einzuarbeiten. (Dabei müssen jedoch nur die für die Anpassungen relevanten Prozessschritte
durchgeführt werden). Wenn bis zum Ausführungstermin erneut Plananpassungen bzw.
Aktualisierungen erforderlich werden, wird wiederum ein neuer Durchlauf der Prozesse gestartet.
Somit ergibt sich eine iterative Planung im Rahmen der sekundären Prozesse. Dabei nimmt die
Genauigkeit der Ressourcenplanung mit jeder Iteration zu. Für den geplanten Ausführungstermin
stehen dann die aus dieser Planung hervorgegangenen Ressourcen bereit. Bei der
Tageseinsatzplanung werden dann die konkreten Einsätze der bereitgestellten Ressourcen festgelegt
und freigegeben. Dies wird in Abbildung 30 grafisch verdeutlicht.
Phase „Operate“
63
Die beschriebenen Iterationen der Grobplanung im Rahmen der sekundären Prozesse verlaufen in
der Abbildung entlang eines Trichters, der die zunehmende Genauigkeit der Planung veranschaulicht.
Die nebenstehenden Pfeile stehen für die Auslösung der sekundären Prozesse und die folgenden
Iterationen. Sie sind entsprechend der Symbole in der Prozesslandkarte in Abbildung 29 blau gefärbt.
Die primären Prozesse zur Einsatzplanung, -durchführung und -auswertung folgen auf die sekundären
Prozesse und sind der Prozesslandkarte entsprechend über orange Pfeile dargestellt. An der rechten
Seite der Darstellung werden die Aktivitäten der Prozesse grob skizziert. Die explizite Darstellung der
Prozesse inkl. aller Aktivitäten erfolgt unter Kapitel 5.5.
Abbildung 30: Iterative Planung in der Phase "Operate"
Phase „Operate“
64
5.3 Modellierung von Informationsflüssen
In den für die Lebenszyklusphase „Operate“ modellierten Prozessen wird eine Vielzahl von
Informationen benötigt. Im operativen Tagesgeschäft werden diese Informationen mittels
verschiedener Systeme gespeichert und an anderer Stelle wieder zur Verfügung gestellt. Diese
Informationsflüsse werden auch im Referenzprozessmodell abgebildet. Hierfür bietet BONAPART die
Möglichkeit, sogenannte „Speicher“ in die Prozesse einzusetzen (vgl. Kap. 2.2). Diese Speicher
werden an die Aktivitäten von Prozessen angebunden. Die Aktivitäten speichern oder entnehmen
dann Informationen. Weiterhin können Speicher auch Objekte aufnehmen. Solche Speicher können
beispielsweise ein Zwischenlager für Ersatzteile abbilden. In den Referenzprozessen werden Speicher
jedoch als Informationsspeicher eingesetzt, um beispielsweise Informationen zu anstehenden
Instandhaltungsmaßnahmen zu erfassen, so dass diese Informationen später bei der Einplanung der
erforderlichen Ressourcen verfügbar sind. Im Folgenden werden die in den Prozessen der
Lebenszyklusphase „Operate“ abgebildeten Informationen beschrieben. Die folgenden Abbildungen
zeigen die Modellierung der Informationen in BONAPART. Die Pfeile bedeuten in der KSA-Methode
von BONAPART „besteht aus“.
5.3.1 Informationen zu Maßnahmen im Maßnahmenpool
In den dargestellten Prozessen spielen Maßnahmen, die zur Instandhaltung von Anlagen ausgeführt
werden eine zentrale Rolle. Diese Maßnahmen beschreiben die für eine Instandhaltungsaufgabe an
einer Anlage im Offshore-Windpark erforderlichen Arbeiten, Materialien, Werkzeuge und
Personalqualifikationen. Sie werden in der Tageseinsatzplanung zu einem an dem betreffenden Tag
durchzuführenden Maßnahmenbündel zusammengefasst. D. h. eine Maßnahme wird immer so
gestaltet, dass sie im Rahmen eines einzelnen Tageseinsatzes durchgeführt werden kann.
Umfangreichere Instandhaltungsaufgaben werden in mehrere Maßnahmen unterteilt. Wenn eine
Entstörungs- oder eine Instandhaltungsaufgabe ansteht, werden die benötigten Informationen im
Rahmen einer solchen Maßnahme erfasst. Die Erfassung von Maßnahmen erfolgt über einen
Maßnahmenpool, in dem alle Maßnahmen angelegt und gespeichert werden. Dieser Maßnahmenpool
könnte über eine spezielle Software oder eine Komponente eines ERP-Systems umgesetzt werden,
was jedoch im Rahmen der Referenzprozesse nicht im Detail beschrieben wird. Dem in den
Prozessen verwendeten Maßnahmenpool liegt ein grobes Datenmodell zugrunde. Dieses ist
Bestandteil des BONAPART-Modells und gibt die Daten vor, die der in BONAPART als Speicher
umgesetzte Maßnahmenpool zu einer Maßnahme speichern kann. Abbildung 31 zeigt das
BONAPART-Diagramm dieses Datenmodells.
Phase „Operate“
66
5.3.2 Informationen zur Ressourcenplanung
Für die Prozesse zur Verwaltung und Planung von Ressourcen („Werkzeugbelegung planen“,
„Material bereitstellen“, „Personalplanung durchführen“ und „Transportplanung durchführen“) müssen
Informationen hinsichtlich Verfügbarkeit und Belegung gespeichert werden. Die in den
entsprechenden BONAPART-Diagrammen verwendeten Informationen sind in Abbildung 32
abgebildet.
Abbildung 32: Informationen zur Ressourcenplanung
5.3.3 Informationen zum Instandhaltungsmanagement und zur Einsatzüberwachung
Auch für die Durchführung der Prozesse „Tageseinsatz ausführen und überwachen“, „Zollanmeldung
durchführen“ sowie verschiedener Prozesse, die durch ein Instandhaltungsmanagementsystem (IH-
System) unterstützt werden, sind bestimmte Informationen erforderlich. Die in den entsprechenden
BONAPART-Diagrammen verwendeten Informationen sind in Abbildung 33 abgebildet.
Abbildung 33: Informationen zum Instandhaltungsmanagement und zur Einsatzüberwachung
Phase „Operate“
67
5.4 Analyse von Prozessen
Zusätzlich zur reinen Beschreibung der Prozesse im Rahmen der Dokumentation werden die
Prozesse der Betriebsphase weiter analysiert. Das ist erforderlich, weil sie im „Leistungssystem
Offshore-Windpark“ ablaufen und als Grundlage für die weitere Untersuchung dieses Systems
herangezogen werden sollen (siehe Kapitel 1.1). Die Analyse von Prozessen erfolgt anhand einer
qualitativen Beurteilung von verschiedenen Prozessmerkmalen, die in der einschlägigen Fachliteratur
zum Thema Geschäftsprozessmanagement beschrieben werden. Die möglichen Ausprägungen
dieser Prozessmerkmale werden im Folgenden beschrieben (vgl. Allweyer, 2005, S. 65 ff.). Zur
Veranschaulichung der Analyse der Prozessmerkmale wird eine grafische Darstellung in Form des in
Abbildung 34 gezeigten Beispiels verwendet. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Analysen
werden unter dem Punkt „Optimierungspotenzial“ Möglichkeiten zur Prozessverbesserung abgeleitet.
Abbildung 34: Auswertung von Prozessmerkmalen (Beispiel)
Strukturierungsgrad:
Der Strukturierungsgrad eines Prozesses gibt Auskunft darüber, wie weit die Details des Ablaufs im
Voraus festgelegt werden können. Ein stark strukturierter Prozess ist beispielsweise das Überprüfen
von Personalqualifikationen vor der Einsatzfreigabe. Hierbei kann im Voraus festgelegt werden,
welche Sicherheitsschulungen erforderlich sind, damit die betreffende Person einen Einsatz
durchführen darf. Der Ablauf einer solchen Prüfung kann exakt beschrieben werden:
Ermitteln, welche Sicherheitsschulungen die Einsatzdurchführung erfordert.
Prüfen, ob für die beteiligten Personen entsprechende Zertifikate über diese Schulungen vorliegen
Gültigkeit der Zertifikate prüfen
Einsatz freigeben
Ein weniger strukturierter Prozess ist beispielsweise das Beladen eines Schiffes im Hafen. Dieser
Ablauf ergibt sich im Detail erst durch die fallweisen Vorgehensweisen und Reihenfolgen die bei
unterschiedlichen Ladungsgegenständen (Volumen, Gewicht, Empfindlichkeit) erforderlich sind.
Phase „Operate“
68
Beurteilung des Strukturierungsgrades:
1 = gering Der Prozess lässt sich nur grob im Voraus festlegen
2 = mittel Der Prozess als Abfolge kann in konkreten Aktivitäten beschrieben werden
3 = hoch Der Prozess kann über Aktivitäten und deren Arbeitsschritte beschrieben werden
Mögliche Schlussfolgerungen aus dem Strukturierungsgrad:
Prozesse mit hohem Strukturierungsgrad eignen sich für eine Automatisierung, da der Ablauf immer
wieder gleich ist. Somit können diese Prozesse tendenziell gut durch IT-Systeme mit entsprechenden
Workflows (fest vorgegebene Bearbeitungsschritte) unterstützt werden.
Informations- bzw. Datenintensität:
Die Informations- und Datenintensität beschreibt die Menge an Daten bzw. Informationen, die bei der
Ausführung des Prozesses benötigt werden.
Beurteilung der Informations- und Datenintensität:
1 = gering Der Prozess kann weitgehend ohne Informationsaustausch ablaufen
2 = mittel Der Prozess benötigt bestimmte Daten und/oder Information
3 = hoch Der Prozess erfordert eine große Menge an Daten und/oder Information
Mögliche Schlussfolgerungen aus der Informations- bzw. Datenintensität:
Bei Prozessen mit hoher Informations- bzw. Datenintensität ist darauf zu achten, dass die Daten und
Informationen, wenn möglich in eine einheitliche Struktur gebracht werden, um die Verarbeitung
effizienter zu gestalten, indem entsprechende IT-Systeme eingesetzt werden.
Wiederholfrequenz:
Die Wiederholfrequenz gibt die Häufigkeit an, mit der ein Prozess ausgeführt wird. Eine hohe
Wiederholfrequenz hat z. B. ein Prozess wie das Anlegen von Instandhaltungsmaßnahmen in einem
Maßnahmenpool. Ein Prozess mit niedriger Wiederholfrequenz ist beispielsweise die Planung eines
Großkomponententausches (Rotor oder Gondel) an einer Offshore-Windenergieanlage.
Beurteilung der Wiederholfrequenz:
1 = selten einmal pro Jahr bis vierteljährlich
2 = mittel vierteljährlich bis wöchentlich
3 = häufig wöchentlich bis mehrmals täglich
Mögliche Schlussfolgerungen aus der Wiederholfrequenz:
Prozesse mit hoher Wiederholfrequenz sollten im Hinblick auf ihre Eignung für eine Automatisierung
untersucht werden. Dazu ist z.B. ein hoher Strukturierungsgrad vorteilhaft. Bei einer hohen
Wiederholfrequenz können tendenziell wesentliche Einsparungen durch eine Automatisierung
realisiert werden. Zur Überprüfung der Vorteilhaftigkeit einer Automatisierung sollten die
entsprechenden Einsparungen und die Kosten der Investition für die Automatisierung
gegenübergestellt werden.
Phase „Operate“
69
Umfang:
Der Umfang eines Prozesses beschreibt die benötigte Arbeitsleistung und den Einsatz von
Betriebsmitteln und Material.
Beurteilung des Umfangs:
1 = gering Personentage: Personentage ≤ 1 Personentag
UND
Material: nicht mehr als Büromaterial, Werkzeug, Kleinteile
UND
Betriebsmittel: kaum Beanspruchung, keine Blockierung
Der Umfang eines Prozesses wird nur dann mit „gering“ bewertet, wenn bei seiner
Ausführung bei keiner der drei Kategorien „Personentage“, „Material“ UND
„Betriebsmittel“ mehr als die beschriebenen Mengen erforderlich sind.
2 = mittel Personentage: 1 - 5
ODER
Material: Ersatzteile, spezielle Werkzeuge
ODER
Betriebsmittel: Durch den Prozess werden Betriebsmittel gebunden.
Der Umfang eines Prozesses wird mit „mittel“ bewertet, sobald bei seiner Ausführung
bei mindestens einer der drei Kategorien „Personentage“, „Material“ ODER
„Betriebsmittel“ mehr als die beschriebenen Mengen eines geringen Umfanges (s.o.)
erforderlich sind.
3 = hoch Personentage: > 5
ODER
Material: hinausgehend über: Ersatzteile, spezielle Werkzeuge
ODER
Betriebsmittel: Betriebsmittel werden in hohem Umfang benötigt.
Der Umfang eines Prozesses wird mit „hoch“ bewertet, sobald bei seiner Ausführung
bei mindestens einer der drei Kategorien „Personentage“, „Material“ ODER
„Betriebsmittel“ mehr als die beschriebenen Mengen eines mittleren Umfanges (s.o.)
erforderlich sind.
Mögliche Schlussfolgerungen aus dem Umfang:
Umfangreiche Prozesse sollten aufgrund des hohen Ressourcenbedarfs und der damit i.d.R.
verbundenen hohen Kosten grundsätzlich untersucht werden, um mögliche Einsparpotenziale zu
ermitteln.
Phase „Operate“
70
Dauer:
Die Dauer gibt an, wie lange es von der Auslösung bis zum Ende des Prozesses dauert. Der
Schiffstransport von Instandhaltungsmaterial von Land zu den Anlagen auf See könnte je nach
Entfernung des Windparks zur Küste eine Dauer im Stundenbereich haben, während die Montage von
Großkomponenten von Windenergieanlagen (z.B. bei einem Gondeltausch) einige Tage in Anspruch
nimmt.
Beurteilung der Dauer:
1 = gering < 1 Stunde
2 = mittel 1 Stunde – 1 Tag
3 = hoch > 1 Tag
Mögliche Schlussfolgerungen aus der Dauer
Bei Prozessen mit hoher Dauer sollte untersucht werden, welche Prozessschritte für die Durchlaufzeit
entscheidend sind und ob sich die entsprechenden Abläufe verkürzen lassen. Beispielsweise könnten
Wartezeiten durch parallele Ausführung von Prozessschritten oder durch bessere Abstimmung der
beteiligten Akteure vermieden werden.
Schnittstellenintensität:
Die Schnittstellenintensität beschreibt das Maß in dem Schnittstellen in einem Prozess genutzt
werden. Hierbei wird die Häufigkeit mit der der Prozess Schnittstellen zu anderen Akteuren der
Branche nutzt angegeben.
Beurteilung der Schnittstellenintensität:
1 = gering Anzahl Nutzung Schnittstellen: 0 - 2
2 = mittel Anzahl Nutzung Schnittstellen: 3 - 4
3 = hoch Anzahl Nutzung Schnittstellen: > 4
Mögliche Schlussfolgerungen aus der Schnittstellenintensität:
Bei Prozessen an deren Ausführung mehrere Akteure beteiligt sind sollten Möglichkeiten zur
informationstechnischen Unterstützung untersucht werden. Beispielsweise könnte die Abstimmung
der Akteure über sog. „Groupware“-Systeme mit gemeinsamer Plattform für Daten und Termine
erleichtert werden.
Optimierungspotenzial
Anhand der Analyseergebnisse können Prozesse auf Optimierungspotenziale hin untersucht werden.
Als Ausgangspunkt für die Ermittlung von Optimierungspotenzialen können die oben beschriebenen
möglichen Schlussfolgerungen aus den Ausprägungen der Prozessmerkmale herangezogen werden.
Soweit bei einzelnen Prozessen bereits heute schon zukünftige Optimierungsmaßnahmen absehbar
sind, werden diese auch beschrieben.
Phase „Operate“
71
5.5 Prozesse der Phase „Operate“
Im Folgenden werden die Prozesse der Phase „Operate“ beschrieben. Diese sind in der
Prozesslandkarte in Abbildung 29 enthalten und werden hier als Übersicht aufgelistet.
Übersicht:
5.5.1 Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“ Seite 72
5.5.2 Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ Seite 78
5.5.3 Prozess „Entstörungsmaßnahme einleiten“ Seite 82
5.5.4 Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ Seite 86
5.5.5 Prozess „Werkzeugbelegung planen“ Seite 91
5.5.6 Prozess „Material bereitstellen“ Seite 95
5.5.7 Prozess „Personalplanung durchführen“ Seite 99
5.5.8 Prozess „Transportplanung durchführen“ Seite 102
5.5.9 Prozess „Tageseinsatz planen und freigeben“ Seite 107
5.5.10 Prozess „Zollanmeldung durchführen“ Seite 107
5.5.11 Prozess „Personentransporte bei Bundespolizei anmelden“ Seite 116
5.5.12 Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ Seite 119
5.5.13 Prozess „Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten“ Seite 124
5.5.14 Prozess „Optimierungspotenziale erheben“ Seite 128
5.5.15 Prozess „Wartungs- und Inspektionspläne erfassen“ Seite 131
5.5.16 Weitere Prozesse der Phase „Operate“ Seite 134
Phase „Operate“
72
5.5.1 Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“
5.5.1.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess dient der Abstimmung zwischen dem Hersteller der Windenergieanlagen und der
Betriebsgesellschaft des Offshore-Windparks bei der Instandhaltung der Windenergieanlagen. Die
Hersteller bieten die Instandhaltung der Anlagen als Dienstleistung an, so dass die
Betriebsgesellschaft insbesondere während der ersten Betriebsjahre einen gesicherten Zugriff auf das
für eine effiziente Instandhaltung erforderliche Wissen der Hersteller hat. Die Planung und
Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen wird in dieser Zeit vom Hersteller übernommen, jedoch
müssen alle Einsätze mit der Betriebsgesellschaft abgestimmt werden, da diese gesetzlich dazu
verpflichtet ist, alle Aktivitäten im Offshore-Windpark zu überwachen. D. h. der Hersteller muss die
durchzuführenden Maßnahmen bei der Betriebsgesellschaft anmelden, damit diese sicherstellen
kann, dass es zu keinen Behinderungen oder Gefährdungen kommt, wenn verschiedene Akteure im
Park arbeiten. (Neben den Herstellern sind auch andere Unternehmen am Betrieb beteiligt, wie z. B.
die Betreiber von speziellen People Tracking Systemen). Das betrifft sowohl die Arbeiten an den
Anlagen selbst als auch den entsprechenden Schiffs- und Hubschrauberverkehr.
Der Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit Hersteller abstimmen“ umfasst die Anmeldung einer
Maßnahme bei der Betriebsgesellschaft, ihre Erfassung in einem Maßnahmenpool und die
Abstimmung und Bestätigung des Durchführungstermins. Der Maßnahmenpool beinhaltet alle
Maßnahmen von allen am Betrieb beteiligten Akteuren. Damit kann die Betriebsgesellschaft ein
zentrales Management der Aktivitäten im Windpark betreiben und die Durchführungstermine von
Maßnahmen aller Akteure verwalten. Am Ende des Prozesses ist die jeweilige Maßnahme
angemeldet und der Durchführungstermin ist bestätigt, so dass die weitere Planung der Durchführung
in nachfolgenden Prozessen ausgelöst wird.
Startereignis
Der Prozess kann durch zwei verschiedene Startereignisse beim Hersteller ausgelöst werden.
1. Zum einen wird er regelmäßig ausgelöst, wenn der Planungszeitpunkt für eine Wartungs- oder
eine Inspektionsmaßnahme erreicht ist. Durch diesen Zeitpunkt soll ein rechtzeitiger Beginn der
Planung und Vorbereitung der Maßnahme sichergestellt werden.
2. Zum anderen wird der Prozess (unregelmäßig) durch einen auftretenden Bedarf an einer
Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahme ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess hat zwei Endereignisse.
1. Nachdem die Betriebsgesellschaft den Termin der Maßnahme bestätigt hat wird ein
nachfolgender Prozess angestoßen. Dies wird über ein verknüpfendes Endereignis dargestellt,
das den Namen des folgenden Prozesses trägt: „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“.
In diesem Prozess werden u. a. die erforderlichen Schifftransporte für das Personal des
Windenergieanlagen-Herstellers organisiert.
Phase „Operate“
73
2. Weiterhin wird auch beim Hersteller ein Nachfolgeprozess ausgelöst. Diese Verbindung wird
durch das verknüpfende Ereignis „Auslösen der internen Planungsprozesse beim Hersteller“
dargestellt.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nach Eintreten eines der beschriebenen Startereignisse werden vom Hersteller zunächst alle
erforderlichen Informationen und Ressourcen für eine entsprechende Maßnahme zusammengestellt.
Dann wird die Maßnahme bei der Betriebsgesellschaft angemeldet. Die Betriebsgesellschaft legt die
Maßnahme in einem Maßnahmenpool an und vergibt eine Maßnahmen-Nummer. Unter dieser
Nummer erfasst sie die vom Hersteller übermittelten Maßnahmendaten. Daraufhin werden
Terminkonflikte geprüft. Hierbei wird sicherstellt, dass es zu keinen Behinderungen oder
Gefährdungen durch oder von anderen Akteuren kommt, die zur gleichen Zeit im Park arbeiten. Um
dies zu prüfen, werden die anderen für diesen Termin im Maßnahmenpool erfassten Maßnahmen
aufgerufen.
Wenn es keine derartigen Konflikte gibt, wird der Termin bestätigt. Diese Bestätigung wird dann vom
Hersteller erfasst und es wird daraufhin die Planung der Ausführung ausgelöst. Bei der
Betriebsgesellschaft wird die Maßnahme dann in die Ressourcenplanung aufgenommen. Hier werden
z. B. die erforderlichen Schifftransporte für das Personal des Herstellers organisiert.
Wenn bei der Prüfung von Terminkonflikten jedoch Überschneidungen erkannt werden, muss ein
alternativer Termin gesucht und dem Hersteller vorgeschlagen werden. Dieser prüft dann den
alternativen Termin. Ist der Termin passend, wird er angenommen und die Betriebsgesellschaft kann
die Daten im Maßnahmenpool entsprechend anpassen indem sie den neuen Termin erfasst und im
Maßnahmenpool speichert. Wenn der alternative Termin jedoch vom Hersteller abgelehnt wird, wird
eine Iteration durchlaufen, bei der erneut ein alternativer Termin von der Betriebsgesellschaft
vorgeschlagen wird.
Best Practices und Besonderheiten
Bei der Erfassung der angemeldeten Maßnahmen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Informationen
aufgenommen. Dies gilt neben den Maßnahmen, die ein Hersteller anmeldet auch für Maßnahmen die
von weiteren Akteuren angemeldet werden (z. B. zur Wartung der IT-Infrastruktur durch eine
IT-Unternehmen). Um die Informationen all dieser Maßnahmen fehlerfrei und schnell erfassen zu
können, sollten alle Akteure die Anmeldung von Maßnahmen mittels eines einheitlichen Formulars
durchführen. Diese Formulare sollten so gestaltet sein, dass die Daten entsprechend der Reihenfolge
der Erfassung im Maßnahmenpool aufgelistet sind, sodass zukünftig auch ein automatisiertes
Importieren der Anmeldungen in den Maßnahmenpool umgesetzt werden kann.
Phase „Operate“
75
Verfeinerung der Aktivität „allgemeine Maßnahmendaten erfassen“
Die Aktivität „allgemeine Maßnahmendaten erfassen“ wird wie in Abbildung 36 dargestellt in
Arbeitsschritte unterteilt. Diese Arbeitsschritte dienen zur Erfassung von Maßnahmendaten im
Maßnahmenpool. Als „allgemeine Maßnahmendaten“ werden folgende Daten bezeichnet:
• Maßnahmen-Art Kategorie, z.B. „Inspektion Rotorblatt“
• Anlage: Beschreibt, an welcher Anlage eine Maßnahme erfolgt
• erforderliche Arbeiten: Beschreibt, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen
• ausführendes Unternehmen: Gibt das Unternehmen, dass eine Maßnahme ausführt an (z.B. ein Dienstleister für Rotorblattwartung)
• Priorität: Gibt die Wichtigkeit einer Maßnahme an
• Geplanter Termin: Gibt den geplanten Tag der Durchführung an
• Dauer: Gibt die (voraussichtliche) Dauer der Ausführung an
• FAZ: frühester Anfangszeitpunkt (Wann kann einen Maßnahme frühestens durchgeführt werden?)
• SEZ: spätester Endzeitpunkt
(Wann muss einen Maßnahme spätestens durchgeführt
werden?)
Phase „Operate“
77
5.5.1.2 Analyse
Prozess:
„Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 2
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 3
Strukturierungsgrad: 2
Der Prozess kann über konkrete Aktivitäten beschrieben werden, jedoch lassen sich nicht für alle
Aktivitäten konkrete Arbeitsschritte festlegen. Dies betrifft vor allem die Aktivitäten „erforderliche
Ressourcen ermitteln“ und „alternativen Termin suchen“.
Informations- / Datenintensität: 2
Der Prozess benötigt bestimmte Daten und Informationen wie z. B. die Maßnahmendaten, die der
Hersteller bei der Anmeldung einer Maßnahme übermittelt.
Wiederholfrequenz: 3
Die Abstimmung der Instandhaltung mit dem Hersteller ist einen kontinuierlich durchzuführende
Aufgabe. Daher läuft der Prozess mehrmals pro Woche ab. Dementsprechend ist die
Wiederholfrequenz hoch.
Umfang: 1
Der Umfang des Prozesses ist eher gering. Es ist für die Bearbeitung i.d.R. nur eine Person auf Seite
des Betreibers und eine auf Seite des Herstellers erforderlich.
Dauer: 2
Die Dauer des Prozesses hat einen großen Schwankungsbereich, was besonders durch die
Abstimmung bei Terminkonflikten verursacht wird. Diese kann völlig unproblematisch verlaufen oder
mehrere Terminvorschläge erfordern.
Schnittstellenintensität: 3
Die Schnittstellenintensität ist sehr hoch. Der Grund dafür liegt bei der teils schwierigen Abstimmung
von Terminen, welche teilweise mehrere Iterationen erfordern kann bis ein passender Termin
zwischen den Akteuren vereinbart werden kann.
Phase „Operate“
78
Optimierungspotenzial
Eine mögliche Optimierung könnte in diesem Prozess dadurch erreicht werden, dass man den
umständlichen Weg der Terminfindung und -abstimmung vereinfacht. Ein großes Problem liegt darin,
dass der Hersteller zum Planungszeitpunkt (Eintreten des Startereignisses) noch keine Informationen
über die von anderen Akteuren zu einem Termin geplanten Maßnahmen im Offshore-Windpark hat.
Diese Information ist von großer Bedeutung, da die Durchführung von Arbeiten so koordiniert werden
muss, dass es zu keinen Behinderungen oder Gefährdungen durch oder von anderen Akteuren
kommt, die zur gleichen Zeit im Park arbeiten. Wenn der Hersteller also einen Termin für eine
anstehende Maßnahme auswählt, kann er dies nur mit Vorbehalt tun, da er die Terminbestätigung von
der Betriebsgesellschaft bzw. die Abstimmung eines alternativen Termins abwarten muss. Dieses
Problem ließe sich beseitigen, wenn der Hersteller einen lesenden Zugriff auf die Terminplanung im
Maßnahmenpool hätte. Dann könnte er selbstständig freie Termine identifizieren und seine
Maßnahmen gezielt terminieren, so dass Terminkonflikte mit anderen Akteuren, die Maßnahmen im
Park durchführen, von vornherein ausgeschlossen werden können. Die Umsetzung dieser
Optimierungsmaßnahme wird in Kapitel 7.2 beschrieben.
5.5.2 Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“
5.5.2.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess dient der Planung und Erfassung von Instandhaltungsmaßnahmen der
Betriebsgesellschaft. Im Gegensatz zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller
abstimmen“, der speziell die Abstimmung der durch den Windenergieanlagen-Hersteller
durchgeführten Instandhaltungsaufgaben darstellt, wird hier die Planung der von der
Betriebsgesellschaft selbst koordinierten Instandhaltungsaufgaben abgewickelt. Diese betrifft alle
Anlagenteile, die nicht über die vertragliche Instandhaltung der Windenergieanlagen-Hersteller
abgedeckt sind, wie z. B. die IT-Infrastruktur, die Innerpark-Verkabelung oder das Umspannwerk.
Der Prozess beinhaltet das Anlegen einer neuen Maßnahme mit der Planung des weiteren
Vorgehens, das beispielsweise den Einsatz eines technischen Dienstleisters vorsehen kann.
Weiterhin werden allgemeine Maßnahmendaten erfasst. Am Ende des Prozesses ist eine anstehende
Maßnahme mit den für die Beschaffung der erforderlichen Ressourcen nötigen Informationen im
Maßnahmenpool angelegt.
Startereignis
Der Prozess kann durch vier verschiedene Startereignisse ausgelöst werden.
1. Das Startereignis „Planungszeitpunkt für Inspektions-/ Wartungsmaßnahme erreicht“ löst den
Prozess aus, wenn eine Planungsfrist für eine Wartungs- oder eine Inspektionsmaßnahme
abläuft. Durch diese Fristen soll ein rechtzeitiger Beginn der Planung und Vorbereitung der
Maßnahme sichergestellt werden.
2. Weiterhin wird der Prozess durch das Startereignis „Bedarf an Instandsetzungs-/
Verbesserungsmaßnahme tritt auf“ ausgelöst. Es löst den Prozess durch das Auftreten des
Bedarfs an einer Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahme aus.
3. Das Startereignis „Plananpassung erforderlich“ löst den Prozess aus, wenn eine Anpassung der
Planung erforderlich ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ersatzteile oder Transportmittel, die
für die Maßnahme erforderlich sind, nicht an dem geplanten Termin zur Verfügung gestellt werden
können.
Phase „Operate“
79
4. Das Startereignis „Folgemaßnahme erforderlich“ löst den Prozess aus, wenn eine bereits
durchgeführte Maßnahme im Rahmen des Prozesses „Einsatz auswerten und Abrechnung
vorbereiten“ (Aktivität „Maßnahmen auf erfolgreiche Durchführung prüfen“) als nicht erfolgreich
eingestuft wurde, so dass eine Folgemaßnahme durchgeführt werden muss.
Endereignis
Der Prozess wird beendet, nachdem die Maßnahme mit ihren allgemeinen Maßnahmendaten erfasst
wurde. Das Endereignis ist ein verknüpfendes Endereignis, durch das der nachfolgende Prozess
„Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ ausgelöst wird.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nach Eintreten eines der drei Startereignisse „Planungszeitpunkt für Inspektions-/
Wartungsmaßnahme erreicht“, „Bedarf an Instandsetzungs-/ Verbesserungsmaßnahme tritt auf“ oder
„Folgemaßnahme erforderlich“ werden zunächst die Instandhaltungsdaten (IH-Daten) zu den
betreffenden Anlagenkomponenten aufgerufen, um die für die folgende Maßnahmenplanung
erforderlichen Informationen zu erhalten. Danach wird eine neue Maßnahme im Maßnahmenpool
angelegt. Dabei wird eine neue Maßnahmennummer vergeben. Wird der Prozess durch das
Startereignis „Plananpassung erforderlich“ ausgelöst, werden diese Schritte übersprungen, da nur
eine bereits im Maßnahmenpool vorhandenen Maßnahme bearbeitet wird.
Daraufhin wird das weitere Vorgehen geplant. Hierbei wird auch entschieden, ob ein Dienstleister zur
Ausführung der Maßnahme herangezogen werden soll. Wenn das der Fall ist, findet eine Abstimmung
mit dem entsprechenden Dienstleister statt, bevor die allgemeinen Maßnahmendaten (zu denen die
Angabe des ausführenden Unternehmens gehört) im Maßnahmenpool erfasst werden. Bei einer
Plananpassung werden nur die Schritte durchlaufen, die zu dieser Anpassung der Daten im
Maßnahmenpool erforderlich sind.
Best Practices und Besonderheiten
Eine Besonderheit in diesem Prozess ist das Startereignis „Plananpassung erforderlich“. Durch dieses
Startereignis erfolgt eine Rückkopplung der nachgelagerten Prozesse der Ressourcenplanung und -
bereitstellung („Personalplanung durchführen“, „Transportmittelplanung durchführen“, „Werkzeug-
belegung planen“, und „Material bereitstellen“) auf die Planung der Maßnahmen, die diese
Ressourcen erfordern.
Diese Rückkopplung ist erforderlich, da es auch bei fristgerechter Planung nicht immer möglich sein
wird, alle Ressourcen wie gewünscht zur Verfügung zu stellen. Der Grund dafür liegt in den
Auswirkungen von nicht beeinflussbaren Faktoren, die z. B. bei der Beschaffung von Ersatzteilen oder
bei der Buchung von Schiffen Verzögerungen nach sich ziehen können. Somit wird es dazu kommen,
dass Planungen überarbeitet bzw. aktualisiert werden müssen. Dieser Umstand kann durch diesen
Prozess berücksichtigt werden. In dem Fall wird er durch das Startereignis „Plananpassung
erforderlich“ ausgelöst.
Verfeinerung der Aktivität „allgemeine Maßnahmendaten erfassen“
Diese Aktivität ist, bis auf die Start- und Endereignisse (diese entsprechen den vor und
nachgelagerten Aktivitäten), dieselbe wie im Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller
abstimmen“ und wurde bereits unter 5.5.1.1 beschrieben (siehe Abbildung 36).
Phase „Operate“
80
Abbildung 37: Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“
Phase „Operate“
81
5.5.2.2 Analyse
Prozess:
„Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 2
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 2
Strukturierungsgrad: 2
Der Prozess kann über konkrete Aktivitäten beschrieben werden, jedoch lassen sich nicht für alle
Aktivitäten konkrete Arbeitsschritte festlegen. Dies betrifft vor allem die Aktivität „weiteres Vorgehen
planen“ bei der technische Fragestellungen geklärt und die durchzuführenden Arbeiten im Einzelnen
festgelegt werden.
Informations- / Datenintensität: 3
Der Prozess benötigt bestimmte Daten und Informationen um die aus technischer Sicht
durchzuführenden Arbeiten festzulegen.
Wiederholfrequenz: 3
Die Instandhaltung ist ein wesentlicher Teil der Betriebsführung und die entsprechenden Prozesse
gehören zum Tagesgeschäft. Dementsprechend läuft der Prozess mehrmals täglich ab und weist eine
hohe Wiederholfrequenz auf.
Umfang: 1
Der Umfang des Prozesses ist eher gering. Es ist für die Bearbeitung i.d.R. nur eine Person auf Seite
der Betriebsgesellschaft und ggf. eine auf Seite eines evtl. eingesetzten Dienstleisters erforderlich.
Dauer: 2
Die Dauer des Prozesses hat einen großen Schwankungsbereich, was besonders durch die Aktivität
„Planung der weiteren Vorgehens“ verursacht wird. Diese Planung kann je nach Komplexität der
Maßnahme (z.B. bei einem zu beauftragenden Dienstleister) auch einen größeren Teil des Tages
einer Person in Anspruch nehmen.
Schnittstellenintensität: 2
Die Schnittstellenintensität ist aufgrund der Abstimmung mit Dienstleistern mittleren Grades
ausgeprägt.
Phase „Operate“
82
5.5.3 Prozess „Entstörungsmaßnahme einleiten“
5.5.3.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess dient der Reaktion auf Fehlermeldungen, die im Leitstand durch die Systeme zur
Anlagenüberwachung und -steuerung (Leitsysteme wie SCADA-Systeme) eingesetzt werden. Die
Leistung, die der Prozess erbringt, besteht in der Auslösung der zur Störungsbehebung erforderlichen
Maßnahmen bzw. in der Durchführung dieser Maßnahmen, sofern die Störungen mit den technischen
Mitteln der Fernwirkanlagen (z. B: Lasttrennschalter zur Steuerung der Anbindung von
Windenergieanlagen an die Innerparkverkabelung) von der Leitwarte aus behoben werden können.
Die erbrachte Leistung des Prozesses ist je nach Verlauf entweder die Behebung der Störung durch
Fernwirktechnik oder, wenn dies nicht möglich ist, die Auslösung der Planung einer Maßnahme, bei
der die zur Behebung der Störung erforderlichen Arbeiten an der betroffenen Anlage durchgeführt
werden.
Startereignis
Das Startereignis für den Prozess ist das Auftreten einer Störungsmeldung im Leitsystem. Dieses
Ereignis macht eine Reaktion erforderlich, die durch den folgenden Prozess umgesetzt wird.
Endereignis
Es gibt für diesen Prozess zwei Endereignisse.
1. Zum einem ist der Prozess beendet, wenn die Entstörung über die Fernwirktechnik behoben
werden konnte.
2. Wenn dies nicht möglich ist, werden weitere Maßnahmen geplant und im Maßnahmenpool
angelegt. In dem Fall endet der Prozess mit einem verknüpfenden Endereignis, dass den
nachfolgenden Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ auslöst, sobald die
allgemeinen Maßnahmendaten (Priorität, Termin usw.) erfasst wurden.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nach Eintreten des Startereignisses, also nach einer Störungsmeldung vom Leitsystem, werden
zunächst die Betriebsdaten und die Daten aus dem Instandhaltungsmanagementsystem (IH-
Managementsystem) ausgewertet. Dabei wird die Störung von technisch entsprechend qualifiziertem
Personal analysiert, um die Ursache und die nötigen Aktivitäten zur Beseitigung der Störung zu
bestimmen. Je nach Ergebnis dieser Analyse wird das Problem entweder von der Leitwarte aus über
Fernwirkeinrichtungen behoben oder es wird die Planung einer Maßnahme ausgelöst, bei der die
Störung vor Ort an der Anlage behoben wird.
Kann das Problem über die Möglichkeiten der Fernwirktechnik behoben werden, werden die
Fernwirkeinrichtungen entsprechend angesteuert. Danach wird der Vorfall dokumentiert und der
Prozess ist abgeschlossen. Wenn eine Störung jedoch Arbeiten an der Anlage erfordert, wird eine
entsprechende Maßnahme im Maßnahmenpool angelegt. Für diese Maßnahme wird dann das weitere
Vorgehen geplant. Dabei wird festgelegt, ob die Entstörungsmaßnahme durch das eigene Personal
der Betriebsgesellschaft oder durch einen Dienstleister erfolgt. In letzterem Fall wird der Dienstleister
kontaktiert, um die erforderlichen Arbeiten abzustimmen. Dieser plant dann die durchzuführende
Maßnahme und teilt der Betriebsgesellschaft die entsprechenden Maßnahmendaten mit. Der letzte
Schritt des Prozesses ist das Erfassen der allgemeinen Maßnahmendaten, die dann in die Planung
der zur Durchführung erforderlichen Ressourcen einfließen.
Phase „Operate“
84
Verfeinerung der Aktivität „allgemeine Maßnahmendaten erfassen“
Diese Aktivität ist, bis auf die Start- und Endereignisse (diese entsprechen den vor und
nachgelagerten Aktivitäten), dieselbe wie im Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller
abstimmen“ wie sie unter 5.5.1.1 unter Verfeinerung der Aktivität „allgemeine Maßnahmendaten
erfassen“ beschrieben ist (siehe Abbildung 36).
5.5.3.2 Analyse
Prozess:
„Entstörungsmaßnahme einleiten“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 2
Strukturierungsgrad: 1
Auftretende Störungsmeldungen können eine Vielzahl unterschiedlicher Ursachen haben. Die Analyse
dieser Meldungen und die Suche nach den Ursachen und entsprechenden Lösungen lassen sich nicht
in einzelne sequenziell durchzuführende Aktivitäten zerlegen, so dass der Strukturierungsgrad eher
gering ist.
Informations- / Datenintensität: 3
Bei der Fehlersuche zur Ableitung von Maßnahmen zur Störungsbehebung müssen u. U. große
Mengen an Daten analysiert werden.
Wiederholfrequenz: 3
Bei einer angenommenen Anzahl von fünf Entstörungen pro Anlage pro Jahr würden sich bei einem
Offshore-Windpark mit 80 Windenergieanlagen 400 Entstörungen pro Jahr ergeben, d.h. der Prozess
„Entstörungsmaßnahme einleiten“ gehört zum Tagesgeschäft und kommt demnach sehr häufig vor.
Phase „Operate“
85
Umfang: 1
Außer bei außerordentlich schwerwiegenden Störungen sollte der Umfang des Prozesses einen
Aufwand von einem Personentag nicht überschreiten. Material und Betriebsmittel werden erst in
größerem Umfang erforderlich, wenn es zur Ausführung der durch diesen Prozess eingeleiteten
Maßnahme kommt.
Dauer: 2
Die Suche nach Fehlerursachen und die Einleitung entsprechender Maßnahmen müssen aufgrund
des zu erwartenden Ertragsausfalls bei einer Störung möglichst zügig erfolgen und sollten daher nicht
länger als einen Tag in Anspruch nehmen.
Schnittstellenintensität: 2
Es werden Schnittstellen zu externen Akteuren genutzt, wenn für die Durchführung der eingeleiteten
Maßnahmen Dienstleister eingesetzt werden. Mit diesen müssen zum einen inhaltliche Fragen zum
Arbeitsauftrag geklärt werden und zum anderen muss der Ablauf der Ausführung der Maßnahme
geklärt werden.
Optimierungspotenzial
Langfristig könnte die Aktivität „Betriebsdatenerfassung und IH-Daten auswerten“ durch eine
Wissensdatenbank unterstützt werden, mit deren Hilfe die Erfahrungen aus früheren Störfällen
systematisch bei der Fehlersuche eingesetzt werden. Damit können z. B. bestimmte Muster in den
Betriebsdaten bei einer Störung identifiziert werden, so dass ähnliche Fehler schneller erkannt
werden.
Phase „Operate“
86
5.5.4 Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“
5.5.4.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess werden alle zur Ressourcenbeschaffung erforderlichen Informationen zu einer
Maßnahme erfasst. Dies umfasst den Bedarf an Personal, Material und Werkzeugen sowie die
erforderlichen Transporte, um diese Ressourcen an den Arbeitsort auf See zu bringen. Am Ende des
Prozesses sind all diese Maßnahmendaten erfasst und stehen dann bei den folgenden Prozessen zur
Bereitstellung der Ressourcen zur Verfügung.
Startereignis
Der Prozess erfolgt nachdem eine Maßnahme angelegt wurde. Das Anlegen einer Maßnahme kann in
den drei vorgelagerten Prozessen „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“,
„Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ oder „Entstörungsmaßnahme
einleiten“ erfolgen. Nachdem eine Maßnahme in einem dieser Prozesse angelegt wurde, wird sie in
die Ressourcenplanung aufgenommen, d.h. der hier betrachtete Prozess wird dann ausgelöst. Der
Prozess wird daher durch eines der verknüpfenden Startereignisse zu den genannten vorgelagerten
Prozessen ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess verfügt über drei Endereignisse die als verknüpfende Endereignisse das Auslösen der
nachgelagerten Prozesse abbilden.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch eines der drei beschriebenen Startereignisse ausgelöst wurde, werden
zunächst die Informationen zu den für eine Maßnahme erforderlichen Ressourcen Personal, Material
und Werkzeug erfasst. Diese Informationen werden als Maßnahmendaten im Maßnahmenpool
gespeichert.
Wenn bereits feststeht, dass ein bestimmter Transportmitteleinsatz erfolgen wird, so wird die
Belegung der Transportkapazität in der Transportmittelverwaltung erfasst. Außerdem wird im
Maßnahmenpool ebenfalls hinterlegt mit welchem Transportmitteleinsatz die Maßnahme ausgeführt
werden soll. Der Fall, dass von Vornherein feststeht, welches Transportmittel eingesetzt wird, tritt
beispielsweise ein, wenn ein Dienstleister eigene Schiffe oder Hubschrauber einsetzt und nicht auf
Transporte angewiesen ist, die durch die Betriebsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden. In dem
Fall muss die Betriebsgesellschaft nur den Transportmitteleinsatz im Rahmen seiner
Überwachungspflichten erfassen, ohne jedoch für die Bereitstellung von Transportmitteln sorgen zu
müssen.
Wenn der Transportmitteleinsatz zur Beförderung der erforderlichen Ressourcen noch nicht wie
beschrieben festgelegt ist, erfolgt die Zuweisung der Transportmitteleinsätze im Prozess
„Transportplanung durchführen“.
Phase „Operate“
88
Verfeinerung der Aktivität „Informationen zum Personaleinsatz erfassen“
Diese Verfeinerung zeigt im Detail, welche Arbeitsschritte bei der der Aktivität „Informationen zum
Personaleinsatz erfassen“ durchgeführt werden. Die Verfeinerung hat als Start- und Endereignisse
Verknüpfungen zu den vor- bzw. nachgelagerten Aktivitäten.
Der erste Schritt der Verfeinerung besteht in der Erfassung der für die Durchführung einer Maßnahme
erforderlichen Personalqualifikationen, wie z.B. Seerettungstraining oder Hoistschulung (Hoist =
Abseilen vom Hubschrauber). Hier verzweigt sich der Prozess, je nachdem, ob bereits eine bestimmte
Person für die Ausführung der Maßnahme festgelegt ist oder nicht.
Wenn die ausführenden Personen bereits festgelegt sind (z.B., wenn eine Maßnahme das Wissen von
bestimmten Spezialisten erfordert), wird geprüft, ob diese Personen die erfassten Qualifikationen
besitzen. Wenn das der Fall ist, werden diese Personen als ausführendes Personal unter der
Maßnahme im Maßnahmenpool gespeichert. Außerdem wird die Personalzuweisung in der
Einsatzkräfteverwaltung festgehalten. Dies ist dann wichtig, wenn die Betriebsgesellschaft weitere
Maßnahmen plant und Informationen darüber braucht, welche Personen noch zur Durchführung von
Maßnahmen zu einem bestimmten Termin zur Verfügung stehen. Weiterhin wird der Abholort für die
spätere Transportplanung gespeichert. Wenn die Prüfung der erforderlichen Qualifikationen jedoch
ergibt, dass die für die Ausführung der Maßnahme festgelegten Personen nicht über die erforderlichen
Qualifikationen verfügen, entsteht ein Personalbedarf für diese Maßnahme, der im Maßnahmenpool
gespeichert wird.
Wenn für die Ausführung der Maßnahme noch keine bestimmten Personen festgelegt sind, wird
ebenfalls ein entsprechender Personalbedarf für diese Maßnahme im Maßnahmenpool gespeichert.
Die gespeicherten Personalbedarfe werden in folgenden Prozess „Personalplanung durchführen“
verwendet, um die Deckung des Personalbedarfs zu planen.
Phase „Operate“
90
5.5.4.2 Analyse
Prozess:
„Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 3
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 1
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 3
Der Prozess kann mit allen zugehörigen Arbeitsschritten festgelegt werden.
Informations- / Datenintensität: 3
Es werden alle Informationen zu den für eine Maßnahme bereitzustellenden Ressourcen erfasst.
Diese Informationen werden von den vorgelagerten Prozessen geliefert.
Wiederholfrequenz: 3
Alle Maßnahmen, die im Maßnahmenpool angelegt werden, werden in die Ressourcenplanung
aufgenommen. Daher läuft der Prozess mehrmals täglich ab
Umfang: 1
Durch den Prozess werden Schritt für Schritt Informationen zu einer Maßnahme im Maßnahmenpool
hinzugefügt. Der Aufwand für die Erfassung liegt allein in der Erfassung der Daten im
Maßnahmenpool und beläuft sich auf wenige Minuten, da hier keine planenden oder koordinierenden
Aktivitäten erforderlich sind.
Dauer: 1
Aufgrund des geringen Umfangs des Prozesses und der nicht vorhandenen planenden oder
koordinierenden Aktivitäten, kann der Prozess i.d.R. ohne Unterbrechungen durchlaufen werden, so
dass die Dauer nur einige Minuten beträgt.
Phase „Operate“
91
Schnittstellenintensität: 1
Der Prozess bekommt die erforderlichen Informationen von den vorgelagerten Prozessen und benutzt
keine Schnittstellen zu den Prozessen weiterer Akteure.
5.5.5 Prozess „Werkzeugbelegung planen“
5.5.5.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess werden die für die Durchführung einer Maßnahme erforderlichen Werkzeuge
reserviert. Darüber hinaus wird geprüft, ob nicht verfügbare Werkzeuge beschafft werden sollen, um
dann die Beschaffung im Prozess „Material bereitstellen“ auszulösen.
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, nachdem eine Maßnahme in die Ressourcenplanung aufgenommen
worden ist. D.h., dass Startereignis ist ein verknüpfendes Startereignis, das die Auslösung durch den
vorgelagerten Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ darstellt.
Endereignis
Es gibt drei mögliche Endereignisse für diesen Prozess. Zum einen ist der Prozess beendet, wenn die
zur Durchführung einer Maßnahme erforderlichen Werkzeuge reserviert und deren Bereitstellungsorte
erfasst sind. Das entsprechende Endereignis ist dann das verknüpfende Endereignis
„Transportplanung durchführen“, das den nachfolgenden Prozess auslöst. Zum anderen gibt es das
verknüpfende Endereignis „Material bereitstellen“, das den entsprechenden Prozess auslöst, wenn
das erforderliche Werkzeug nicht im Bestand verfügbar ist und beschafft werden soll.
Weiterhin gibt es das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“, das eine Verknüpfung
zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ darstellt. Die
Verknüpfung bezieht sich auf den Teil „aktualisieren“ und stellt das Auslösen einer Plananpassung
dar, wenn für die Maßnahme nicht die erforderlichen Werkzeuge termingerecht bereitgestellt werden
können.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird zunächst die
Maßnahme im Maßnahmenpool aufgerufen, für die die Werkzeugbelegung durchgeführt werden soll.
Nachdem der geplante Termin aufgerufen wurde, werden die für die Maßnahme erforderlichen
Werkzeuge aus dem Maßnahmenpool aufgerufen. Sind die erforderlichen Werkzeuge verfügbar, so
wird die Belegung des Werkzeuges zusammen mit dem für die spätere Transportplanung relevanten
Bereitstellungsort in der Werkzeugverwaltung erfasst. Dann ist das Werkzeug für die Maßnahme
reserviert und der Prozess ist abgeschlossen. Sind die erforderlichen Werkzeuge nicht verfügbar, wird
die Beschaffung der fehlenden Werkzeuge geprüft. Wenn diese Werkzeuge beschafft werden sollen,
wird die Beschaffung ausgelöst, indem der Prozess „Material bereitstellen“ über ein verknüpfendes
Endereignis ausgelöst wird. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Lieferzeit Auswirkungen auf den
Phase „Operate“
92
geplanten Termin zur Ausführung der Maßnahme hat. Wenn dies der Fall ist, muss eine
Plananpassung erfolgen, bei der (je nach Priorität) die aktuell bearbeitete oder eine andere
Maßnahme verschoben wird. Das ist auch der Fall, wenn entschieden wird, das Werkzeug nicht zu
beschaffen.
Best Practices und Besonderheiten
Eine Besonderheit des Prozesses bildet das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“.
Dieses Endereignis findet sich auch in den Prozessen „Personalplanung durchführen“,
„Transportplanung durchführen“ und „Material bereitstellen“ wieder. Es stellt eine Rückkopplung auf
die Planung einer Maßnahme im Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen /
aktualisieren“ dar. Diese Rückkopplung erfolgt, wenn die Planungen aufgrund nicht verfügbarer
Ressourcen (in diesem Fall Werkzeuge) überarbeitet werden müssen.
Phase „Operate“
94
5.5.5.2 Analyse
Prozess:
„Werkzeugbelegung planen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 1
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 1
Der Prozess kann insbesondere im Hinblick auf die Aktivität „Beschaffung des Werkzeugs prüfen“
nicht vollständig im Voraus festgelegt werden, da diese Prüfungen bzw. Entscheidungen von Fall zu
Fall auf sehr unterschiedlichen Parametern basieren. Es stellt sich die Frage, ob bestimmte
Werkzeuge nur im Ausnahmefall nicht zu Verfügung stehen, und ob es sich lohnt ein evtl. teures
Werkzeug selbst als Betriebsgesellschaft vorzuhalten. Dieser Entscheidungsprozess kann von Fall zu
Fall sehr unterschiedlich ablaufen.
Informations- / Datenintensität: 2
Die Informationen, die in dem Prozess benötigt werden beziehen sich auf die für eine Maßnahme
erforderlichen Werkzeuge und deren Verfügbarkeit. Weitere Informationen werden nur benötigt, wenn
die Beschaffung eines für die Maßnahme erforderlichen Werkzeuges geprüft werden soll.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess erfolgt für jede Maßnahme für die die Betriebsgesellschaft Werkzeuge bereitstellen muss.
Umfang: 1
Der Prozess wird i.d.R. von einer Person bearbeitet und benötigt weder Betriebsmittel noch Material in
nennenswertem Umfang.
Dauer: 1
Der Prozess kann schnell abgewickelt werden. Das gilt auch, wenn Werkzeuge beschafft werden
sollen, denn die dazu erforderlichen Aktivitäten werden im Prozess „Material bereitstellen“
durchgeführt.
Schnittstellenintensität: 1
Der Prozess benötigt keine Schnittstellen, da im Falle zu beschaffender Werkzeuge der Prozess
„Material bereitstellen“ durchgeführt wird, der die erforderlichen Schnittstellen zu Lieferanten enthält.
Phase „Operate“
95
5.5.6 Prozess „Material bereitstellen“
5.5.6.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess wird das für die Durchführung einer Maßnahme erforderliche Material
bereitgestellt. Das beinhaltet die Reservierung von Lagerbeständen und die Beschaffung des
Materials, wenn die Lagerbestände nicht ausreichend sind bzw. wenn das erforderliche Material nicht
auf Lager vorgehalten wird.
Startereignis
Es gibt zwei mögliche Startereignisse.
1. Zum einen wird der Prozess ausgelöst, nachdem eine Maßnahme in die Ressourcenplanung
aufgenommen worden ist. D.h. das Startereignis ist dann ein verknüpfendes Startereignis, das die
Auslösung durch den vorgelagerten Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“
darstellt.
2. Zum anderen kann der Prozess durch ein verknüpfendes Startereignis zum vorgelagerten
Prozess „Werkzeugbelegung planen“ ausgelöst werden. Das ist der Fall, wenn Werkzeuge bestellt
werden sollen.
Endereignis
Es gibt zwei mögliche Endereignisse für diesen Prozess.
1. Zum einen ist der Prozess beendet, wenn das zur Durchführung einer Maßnahme erforderliche
Material bereitgestellt ist. Das entsprechende Endereignis ist dann das verknüpfende Endereignis
„Transportplanung durchführen“.
2. Zum anderen gibt es das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“, das eine
Verknüpfung zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“
darstellt. Die Verknüpfung bezieht sich auf den Teil „aktualisieren“ und stellt das Auslösen einer
Plananpassung dar, wenn das für die Maßnahme erforderliche Material nicht termingerecht
bereitgestellt werden kann.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Prozess kann durch zwei mögliche Startereignisse ausgelöst werden.
1. Wenn der Prozess durch das verknüpfende Startereignis „Maßnahme in Ressourcenplanung
aufnehmen“ ausgelöst wird, wird zunächst die Maßnahme im Maßnahmenpool aufgerufen, für die
das erforderliche Material bereitgestellt werden soll. Dann wird das erforderliche Material
aufgerufen und der entsprechende Lagerbestand wird ermittelt. Wenn der Lagerbestand
ausreichend ist, wird das Material für die Maßnahme reserviert, wobei auch der für die spätere
Transportplanung relevante Bereitstellungsort erfasst wird. Der Prozess wird dann mit dem
verknüpfenden Endereignis „Transportplanung durchführen“ abgeschlossen. Wenn der
Lagerbestand nicht ausreichend ist, wird eine Bestellung vorbereitet, um dann den
entsprechenden Lieferanten zu ermitteln und eine Bestellung aufzugeben. Nachdem dieser die
Bestellung aufgenommen hat, sendet er eine Bestellbestätigung mit Liefertermin. Bevor der
Prozess abgeschlossen wird, werden noch eventuelle Auswirkungen der Lieferzeit auf den
Phase „Operate“
96
Ausführungstermin der Maßnahme geprüft. In dem Fall muss eine Plananpassung erfolgen, bei
der (je nach Priorität) die aktuell bearbeitete oder eine andere Maßnahme verschoben wird.
2. Der Ablauf einer Werkzeugbestellung, der durch das verknüpfende Startereignis
„Werkzeugbelegung planen“ ausgelöst wird, setzt im Prozess an der Aktivität „Lieferanten
ermitteln“ an und hat dann denselben Verlauf wie die beschriebene Materialbestellung.
Best Practices und Besonderheiten
Eine Besonderheit des Prozesses bildet das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“.
Dieses Endereignis findet sich auch in den Prozessen „Personalplanung durchführen“,
„Transportplanung durchführen“ und „Werkzeugbelegung planen“ wieder. Es stellt eine Rückkopplung
auf die Planung einer Maßnahme im Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen /
aktualisieren“ dar. Diese Rückkopplung erfolgt, wenn die Planungen aufgrund von zu langen
Lieferzeiten für Werkzeug oder Material überarbeitet werden müssen.
Phase „Operate“
98
5.5.6.2 Analyse
Prozess:
„Material bereitstellen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 3
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 1
Schnittstellenintensität: 2
Strukturierungsgrad: 3
Der Prozess kann vollständig im Voraus festgelegt werden, da er keine Aktivitäten zur Entscheidung
beinhaltet
Informations- / Datenintensität: 2
Die Informationen, die in dem Prozess benötigt werden, beziehen sich auf das für eine Maßnahme
erforderliche Material und die entsprechenden Lagerbestände. Weitere Informationen werden nur
benötigt, wenn die Beschaffung von Werkzeugen erfolgen soll, die bisher noch nie bestellt wurden.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess erfolgt für jede Maßnahme, für die der Betriebsführer Material bereitstellen muss und
wenn Werkzeuge bereitgestellt werden müssen.
Umfang: 1
Der Prozess kann i.d.R. von einer Person bearbeitet und benötigt weder Betriebsmittel noch Material
in nennenswertem Umfang.
Dauer: 1
Der Prozess kann schnell abgewickelt werden, da die einzelnen Aktivitäten i.d.R. genau vorgegeben
sind und es nur wenige Abweichungen gibt.
Schnittstellenintensität: 2
Der Prozess nutzt Schnittstellen zu Lieferanten, wenn Material oder Werkzeuge bestellt werden.
Phase „Operate“
99
5.5.7 Prozess „Personalplanung durchführen“
5.5.7.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess dient der Festlegung des Personals, das eine Maßnahme ausführt. Dazu werden freie
Personalkapazitäten ermittelt und die ausführenden Personen werden im Maßnahmenpool zu den
Maßnahmen zugewiesen.
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, nachdem eine Maßnahme in die Ressourcenplanung aufgenommen
worden ist. Das Startereignis ist ein verknüpfendes Startereignis, das die Auslösung durch den
vorgelagerten Prozess „Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ darstellt.
Endereignis
Es gibt zwei mögliche Endereignisse für diesen Prozess.
1. Zum einen ist der Prozess beendet, wenn zu der jeweils zu bearbeitenden Maßnahme das
ausführende Personal festgelegt wurde. Das entsprechende Endereignis ist dann das
verknüpfende Endereignis „Transportmittelplanung durchführen“.
2. Zum anderen gibt es das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“, das eine
Verknüpfung zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“
darstellt. Die Verknüpfung bezieht sich auf den Teil „aktualisieren“ und stellt das Auslösen einer
Plananpassung dar, wenn für die Maßnahme nicht die erforderlichen Personalkapazitäten
bereitgestellt werden können.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird zunächst die
Maßnahme im Maßnahmenpool aufgerufen, für die die Personalplanung durchgeführt werden soll.
Dann werden die für den Prozess erforderlichen Maßnahmendaten aufgerufen („geplanter Termin“,
„Personalbedarf“, „erforderliche Personalqualifikation“). Mit diesen Informationen werden in der
Einsatzkräfteverwaltung die freien Personalkapazitäten ermittelt, d.h. es wird ermittelt, wie viele
Personen mit den erforderlichen Qualifikationen an dem geplanten Termin verfügbar sind und zur
Durchführung der Maßnahme eingesetzt werden können. Wenn in ausreichendem Maße freie
Personalkapazitäten vorhanden sind, werden die ausführenden Personen zu dieser Maßnahme im
Maßnahmenpool zugeordnet. Die Belegung dieser Personalkapazitäten wird außerdem in der
Einsatzkräfteverwaltung erfasst, d.h. diese Personen können für den betreffenden Zeitraum keine
anderen Maßnahmen mehr zugeordnet werden. Weiterhin wird auch der für die spätere
Transportplanung relevante Abholort erfasst. Wenn jedoch zu wenig freie Personalkapazitäten
vorhanden sind, muss eine Plananpassung erfolgen, bei der (je nach Priorität) diese oder eine andere
Maßnahme verschoben wird.
Best Practices und Besonderheiten
Eine Besonderheit des Prozesses bildet das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“.
Dieses Endereignis findet sich auch in den Prozessen „Transportplanung durchführen“,
Werkzeugbelegung planen“ und „Material bereitstellen“ wieder. Es stellt eine Rückkopplung auf die
Phase „Operate“
100
Planung einer Maßnahme im Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen /
aktualisieren“ dar. Diese Rückkopplung erfolgt, wenn die Planungen aufgrund nicht verfügbarer
Ressourcen (in diesem Fall Personal) überarbeitet werden müssen.
Abbildung 43: Prozess „Personalplanung durchführen"
Phase „Operate“
101
5.5.7.2 Analyse
Prozess:
„Personalplanung durchführen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 1
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 1
Der Prozess kann zwar hinsichtlich der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpool
beschrieben werden, jedoch lässt sich die Aktivität „freie Personalkapazitäten ermitteln“ nicht im Detail
beschreiben, da hierfür unterschiedliche Methoden in Betracht kommen, die von der Verwendung von
Tabellenkalkulationswerkzeugen bis hin zum Einsatz spezieller ERP-Komponenten zur
Personaleinsatzplanung reichen.
Informations- / Datenintensität: 3
Der Prozess hat eine hohe Informations- und Datenintensität, da die Ermittlung freier
Personalkapazitäten eine Personaleinsatzplanung erfordert, in der die Belegung des eingeplanten
Personals aufgezeichnet wird, sodass zum einen freie Kapazitäten schnell ermittelt und zum anderen
Überbelegungen ausgeschlossen werden können. Dafür sind Informationen zum geplanten Termin
der Maßnahme, zu den erforderlichen Personalqualifikationen und zur Belegung der
Personalkapazitäten durch andere Maßnahmen erforderlich.
Wiederholfrequenz: 3
Dieser Prozess muss für jede Maßnahme durchlaufen werden. Da durch den vorgelagerten Prozess
„Maßnahme in Ressourcenplanung aufnehmen“ täglich Maßnahmen in die Ressourcenplanung
aufgenommen werden, läuft dieser Prozess entsprechend mehrfach pro Tag ab.
Umfang: 1
Dieser Prozess wird von einer einzelnen Person ausgeführt und benötigt außer zur Datenverarbeitung
keine Betriebsmittel und kein Material.
Phase „Operate“
102
Dauer: 1
Der Prozess kann ohne Unterbrechung durchlaufen werden. Verzögerungen kann es evtl. geben,
wenn die Aktivität „freie Personalkapazitäten ermitteln“ nicht durch ein effizientes System zur
Verwaltung der mit Maßnahmen belegten Personalkapazitäten unterstützt wird.
Schnittstellenintensität: 1
Der Ablauf des Prozesses sieht keine Schnittstellen zu anderen Akteuren vor.
Optimierungspotenzial
Die Aktivität „freie Personalkapazitäten ermitteln“ sollte durch eine Softwarelösung unterstützt werden,
die eine standardmäßige Personaleinsatzplanung mit den speziellen Erfordernissen des Betriebs von
Offshore-Windparks hinsichtlich der Qualifikationsprüfung verbindet.
5.5.8 Prozess „Transportplanung durchführen“
5.5.8.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess werden die für die Durchführung einer Maßnahme erforderlichen Transporte
bereitgestellt. Dabei wird festgelegt, durch welche Transportmittel, oder genauer durch welchen
Einsatz dieser Transportmittel, die erforderlichen Transporte von Personal, Werkzeug und Material
durchgeführt werden sollen.
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, nachdem die Prozesse „Personalplanung durchführen“,
„Werkzeugbelegung planen“ und „Material bereitstellen“ abgeschlossen sind. Erst wenn diese
Prozesse durchlaufen wurden, steht fest, welche Ressourcen eingesetzt werden, wo diese abzuholen
sind und wo sie eingesetzt werden. Dementsprechend wird der Prozess „Transportplanung
durchführen“ über die verknüpfenden Startereignisse der vorgelagerten Prozesse ausgelöst.
Endereignis
Es gibt zwei mögliche Endereignisse für diesen Prozess.
1. Zum einen ist der Prozess beendet, wenn die zur Durchführung einer Maßnahme erforderlichen
Transporte von Personal, Werkzeug und Material zu Transportmitteleinsätzen zugewiesen sind.
Das entsprechende Endereignis ist dann „Transporte für Maßnahme eingeplant“.
Phase „Operate“
103
2. Zum anderen gibt es das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“, das eine
Verknüpfung zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“
darstellt. Die Verknüpfung bezieht sich auf den Teil „aktualisieren“ und stellt das Auslösen einer
Plananpassung dar, wenn für die Maßnahme nicht die erforderlichen Transporte bereitgestellt
werden können.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch die beschriebenen Startereignisse ausgelöst wurde, werden zunächst
die Transportbedarfe der jeweils betrachteten Maßnahme ermittelt. Damit ist bekannt, welche
Ressourcen an welchen Orten abgeholt und abgeliefert werden müssen. Die entsprechende Aktivität
„Transportbedarfe ermitteln“ wird im Modell über eine Verfeinerung genauer beschrieben, welche
unten weiter erläutert wird (siehe Punkt „Verfeinerung“).
Nachdem die Transportbedarfe bekannt sind, werden die zur Durchführung der entsprechenden
Transporte verfügbaren Transportkapazitäten ermittelt. Dazu wird die Menge freier
Transportkapazitäten ermittelt. Diese Menge setzt sich aus geplanten bzw. gebuchten Einsätzen von
eigenen und gecharterten Transportmitteln, denen noch weitere Transportbedarfe zugewiesen werden
können, zusammen. Wenn es freie Transportkapazitäten in ausreichender Menge gibt, wird ein
Transportmitteleinsatz aus dieser Menge ausgewählt, dem im nächsten Schritt die für die betrachtete
Maßnahme erforderlichen Transporte zugewiesen werden.
Wenn zu wenig freie Transportkapazitäten vorhanden sind, wird das Chartern zusätzlicher
Transportmittel geprüft. Dazu wird eine Anfrage an einen Transportdienstleister gestellt. Nachdem
diese Anfrage beantwortet wurde wird entschieden, ob zusätzliche Transportmittel gechartert werden
sollen oder nicht. Wenn zusätzliche Transportmittel gechartert werden, wird ein zusätzlicher
Transportmittleinsatz beim Transportunternehmer beauftragt. Dieser plant die Ausführung und
bestätigt danach den Auftrag. Daraufhin aktualisiert die Betriebsgesellschaft die freien
Transportkapazitäten, d.h. sie werden um die Transportkapazität des zusätzlichen
Transportmitteleinsatzes erhöht. Danach werden die erforderlichen Transporte zum neu beauftragten
Transportmitteleinsatz zugeordnet. Falls entschieden wird, keine zusätzlichen Transportmittel zu
chartern, muss eine Plananpassung erfolgen, bei der (je nach Priorität) die aktuell bearbeitete oder
eine andere Maßnahme verschoben wird.
Best Practices und Besonderheiten
Eine Besonderheit des Prozesses bildet das verknüpfende Endereignis „Plananpassung erforderlich“.
Dieses Endereignis findet sich auch in den Prozessen „Personalplanung durchführen“,
Werkzeugbelegung planen“ und „Material bereitstellen“ wieder. Es stellt eine Rückkopplung auf die
Planung einer Maßnahme im Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen /
aktualisieren“ dar. Diese Rückkopplung erfolgt, wenn die Planungen aufgrund nicht verfügbarer
Ressourcen (in diesem Fall Transportkapazitäten) überarbeitet werden müssen.
Verfeinerung der Aktivität „Transportbedarfe ermitteln“
In der Verfeinerung der Aktivität „Transportbedarfe ermitteln“ werden die zur Durchführung einer
Maßnahme zu transportierenden Personen, Materialien und Werkzeuge mit ihren Abhol- bzw.
Bereitstellungsorten und ihren Zielorten ermittelt. Diese Informationen wurden in den Prozessen
„Werkzeugbelegung planen“, „Material bereitstellen“ und „Personalplanung durchführen“ in den
entsprechenden Informationssystemen erfasst.
Phase „Operate“
106
5.5.8.2 Analyse
Prozess:
„Transportplanung durchführen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 3
Schnittstellenintensität: 2
Strukturierungsgrad: 1
Der Strukturierungsgrad ist eher niedrig, da besonders die Entscheidungen über das Chartern
zusätzlicher Transportmittel stark von der jeweiligen Situation abhängen. So ist es z.B. nicht in jedem
Fall sinnvoll, ein zusätzliches Transportmittel zu chartern, wenn die für eine Maßnahme erforderlichen
Transporte nicht mit den bestehenden Transportkapazitäten durchgeführt werden können. Denn wenn
zu erwarten ist, dass dieses zusätzlich eingesetzte Transportmittel insgesamt schlecht ausgelastet
sein wird, entstehen im Verhältnis zum Transportvolumen hohe Kosten für einen
Transportmitteleinsatz.
Informations- / Datenintensität: 3
Die Informations- und Datenintensität ist hoch, da insbesondere die Verwaltung der
Transportmittelkapazitäten eine strukturierte Erfassung der Belegung der eingesetzten Transportmittel
erfordert. Weiterhin müssen die Transportmitteleinsätze so gestaltet werden, dass die Transporte
hinsichtlich Ladung und Zeitplan durchführbar sind. Dies ist eine Herausforderung, da zu einem
Transportmitteleinsatz i.d.R. die Transporte für unterschiedliche Maßnahmen zugeordnet werden.
Hierbei müssen die Restriktionen der Transportmittel hinsichtlich Ladungskapazität, Geschwindigkeit
usw. eingerechnet werden.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess wird für jede Maßnahme, für die die Betriebsgesellschaft einen oder mehrere Transporte
bereitstellen muss durchgeführt. Maßnahmen, für die die Betriebsgesellschaft keinen Transport
bereitstellen muss, können z.B. Maßnahmen sein, bei denen ein Dienstleister eigene Transportmittel
einsetzt. Dies ist jedoch eher die Ausnahme, so dass dieser Prozess i.d.R. täglich mehrfach abläuft
Phase „Operate“
107
Umfang: 1
Dieser Prozess wird von einer einzelnen Person ausgeführt und benötigt außer IT-Systeme zur
Datenverarbeitung keine Betriebsmittel und kein Material
Dauer: 3
Die Dauer kann je nach Verlauf des Prozesses stark variieren. Wenn entschieden wird, dass
zusätzliche Transportmittel gechartert werden sollen, erfolgt eine Abstimmung mit einem
Transportdienstleister. Diese kann nicht immer gleich am Tag der Anfrage abgeschlossen werden,
weshalb die Dauer als hoch eingestuft wird.
Schnittstellenintensität: 2
Der Prozess beinhaltet aufgrund der Abstimmung mit dem Transportdienstleister mehrere
Schnittstellen.
5.5.9 Prozess „Tageseinsatz planen und freigeben“
5.5.9.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess dient der Zusammenstellung der Maßnahmen, die im Rahmen eines Tageseinsatzes
durchgeführt werden sollen. Diese Zusammenstellung beinhaltet die Maßnahmen, deren
Ausführungstermin auf den betreffenden Einsatztag fällt und für die die erforderlichen Ressourcen am
Einsatztag zur Verfügung stehen. Am Ende des Prozesses wird der Tageseinsatz freigegeben, was
die Prüfung der Einhaltung von verschiedenen Regelungen bzgl. Betriebssanitäter, erforderlicher
Personalqualifikationen und Schiffs- sowie Flugverkehr beinhaltet.
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, wenn der Zeitpunkt für einen rechtzeitigen Beginn der Planung eines
Tageseinsatzes erreicht ist. Die Planung und Freigabe muss spätestens am Vortag des Einsatzes
erfolgen, damit die erforderlichen Vorbereitungen (u.a. Zollanmeldung) durchgeführt werden können.
Phase „Operate“
108
Endereignis
Der Prozess hat zwei Endereignisse.
1. Das verknüpfende Endereignis „Zollanmeldung durchführen“ wird aktiviert, wenn der Tageseinsatz
freigegeben wurde. Ein Tageseinsatz enthält ein Bündel von Maßnahmen, das im Rahmen des
Tageseinsatzes durchgeführt werden soll.
2. Wenn Maßnahmen, die für dasselbe Datum geplant waren, verschoben werden müssen und
dementsprechend nicht in das beschriebene Maßnahmenbündel für den Tageseinsatz eingeplant
werden, wird das Endereignis „Plananpassung erforderlich“ aktiviert. Dies ist ein verknüpfendes
Endereignis und stellt den Übergang zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und
erfassen / aktualisieren“ dar. Durch diesen Prozess werden Planungen für verschobene
Maßnahmen aktualisiert.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem das Startereignis eingetreten ist, werden zunächst die Maßnahmen aus dem
Maßnahmenpool aufgerufen, deren geplanter Ausführungstermin auf den Tag des zu planenden
Einsatzes fällt. Dann werden die erforderlichen Ressourcen aufgerufen (Personal, Material,
Werkzeuge, Transportmitteleinsätze), um anschließend deren Verfügbarkeit am Einsatztag zu prüfen.
Mit diesen Informationen werden die Maßnahmen ausgewählt, die im Rahmen des Tageseinsatzes
durchgeführt werden sollen. Die Zusammenstellung der durchzuführenden Maßnahmen wird dann in
den Tageseinsatzplan aufgenommen (linker Pfad in Abbildung 46).
Für Maßnahmen, die nicht wie geplant an dem Termin ausgeführt werden können, weil z.B.
Ressourcen nicht wie geplant zur Verfügung stehen oder andere Maßnahmen höher priorisiert
wurden, werden neue Termine ermittelt (rechter Pfad in Abbildung 46). Über das verknüpfende
Endereignis zum Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ wird dann
eine Aktualisierung der Planungen für verschobene Maßnahmen ausgelöst.
Für die Maßnahmen, die jedoch wie vorgesehen an dem geplanten Einsatztag ausgeführt werden
sollen (linker Pfad), werden dann zunächst die Einsätze der Transportmittel geplant. Dabei wird
festgelegt, wann die Transportmittel an welchen Orten sein sollen und wann und wo sie be- und
entladen werden sollen. Der letzte Schritt besteht in der Freigabe des Tageseinsatzes, was die
Prüfung der Einhaltung von verschiedenen Regelungen bzgl. Betriebssanitäter, erforderlicher
Personalqualifikationen sowie Schiff- und Flugverkehr beinhaltet (siehe Verfeinerung).
Best Practices und Besonderheiten
Bei der Zusammenstellung der im Rahmen eines Tageseinsatzes durchzuführenden Maßnahmen
können auch Maßnahmen vorgezogen oder verschoben werden, um Arbeiten, die an derselben
Anlage durchgeführt werden müssen, sinnvoll zu bündeln und somit die Transportmittel effizienter zu
nutzen, als es ohne Bündelung der Fall wäre.
Phase „Operate“
110
Verfeinerung der Aktivität „Tageseinsatz freigeben“
Die Verfeinerung „Tageseinsatz freigeben“ zeigt die einzelnen Prüfungen, die für die Freigabe eines
Einsatzes erfolgen müssen. Zusätzlich sind weitere Schritte zur Vorbereitung des Einsatzes
dargestellt.
Abbildung 47: Verfeinerung "Tageseinsatz freigeben"
Phase „Operate“
111
5.5.9.2 Analyse
Prozess:
„Tageseinsatz planen und freigeben“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 1
Der Prozess hat einen eher geringen Strukturierungsgrad, weil die Aktivitäten „durchzuführende
Maßnahmen auswählen“ und „Einsätze der Transportmittel planen“ viele Einzelentscheidungen
enthalten, die von mehreren Parametern wie Wetterabhängigkeit, Eigenschaften von Transportmitteln,
Aspekten der Tourenplanung usw. beeinflusst werden und nicht in festgelegter Art und Weise
abgearbeitet werden können.
Informations- / Datenintensität: 2
Der Prozess benötigt Maßnahmendaten aus dem Maßnahmenpool, damit die Zusammenstellung der
bei einem Tageseinsatz durchzuführenden Maßnahmen erstellt werden kann. Dies betrifft geplante
Termine und Informationen zu den erforderlichen Ressourcen sowie deren Verfügbarkeit am
Einsatztag.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess muss für jeden Tageseinsatz durchlaufen werden. Außer in den Wintermonaten, in
denen die i.d.R. schlechten Arbeitsbedingungen auf See weniger Einsätze zulassen als im Rest des
Jahres, läuft der Prozess täglich ab.
Umfang: 1
Der Prozess kann i.d.R. von einer Person bearbeitet und benötigt weder Betriebsmittel noch Material
in nennenswertem Umfang.
Dauer: 2
Der Prozess hat eine mittlere Dauer, da die Aktivitäten „durchzuführende Maßnahmen auswählen“
und „Einsätze der Transportmittel planen“ komplexe Entscheidungen enthalten, was die Dauer
erhöhen kann.
Phase „Operate“
112
Schnittstellenintensität: 1
Der Prozess benötigt keine Schnittstellen zu anderen Akteuren, da er nur die kurzfristige Planung von
Tageseinsätzen enthält, die auf die Ergebnisse der in vorgelagerten Prozessen durchgeführten
Ressourcenplanung aufbaut. D.h. die Abstimmung mit anderen Akteuren über Schnittstellen ist bereits
im Vorfeld erfolgt.
Optimierungspotenzial
Für die Aktivität „Einsätze der Transportmittel planen“ sollten Hilfsmittel wie Tourenplanungs-
werkzeuge eingesetzt werden.
Phase „Operate“
113
5.5.10 Prozess „Zollanmeldung durchführen“
5.5.10.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess wird die gesetzlich vorgeschriebene Zollanmeldung durchgeführt. Die
Zollanmeldung ist für alle Waren (hier Material und Werkzeuge) erforderlich, die in die Ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) zu den Offshore-Windparks gebracht werden. Diese Anmeldung erfolgt in dem
hier beschriebenen Prozess mit dem Zollverfahren „IAA+“, bei dem alle Daten online beim Zoll
gemeldet werden können. Nach der Bearbeitung durch den Zoll kann der Anmelder ein sog.
„Ausfuhrbegleitdokument“ abrufen, das der in die AWZ zu transportierenden Ware beigelegt werden
muss, um die vorgeschriebene Zollanmeldung zur Ausfuhr nachzuweisen.
Startereignis
Die Zollanmeldung wird ausgelöst, sobald der vorgelagerte Prozess „Tageseinsatz planen und
freigeben“ abgeschlossen ist. Dann wird das verknüpfende Startereignis „Tageseinsatz planen und
freigeben“ aktiviert und der Prozess beginnt.
Endereignis
Das Ende des Prozesses besteht in dem verknüpfenden Endereignis „Personaltransporte bei
Bundespolizei anmelden“, das den gleichnamigen Prozess auslöst.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Prozess wird für jeden Transportmitteleinsatz durchgeführt, sodass jedes Transportmittel, die
seiner Ladung entsprechenden Ausfuhrbegleitdokumente bekommt. Daher gibt es eine
entsprechende Iteration, die den Prozess erneut auslöst, wenn für einen Tageseinsatz noch
Transportmitteleinsätze vorliegen, die hinsichtlich der Zollanmeldung noch unbearbeitet sind.
Die erste Aktivität in dem Prozess besteht im Aufrufen eines Transportmitteleinsatzes. Dann wird das
zu transportierende Material inkl. Werkzeuge aufgerufen. Die Anmeldung der Waren erfolgt über
folgendes System: Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System (ATLAS). Hier meldet
sich der Eigentümer der Waren an und gibt die einzelnen Warenpositionen an. Über eine PIN wird
seine Identität bestätigt und die Zollmeldung wird an den Zoll gesendet.
Beim Zoll werden dann die Angaben geprüft und das Ausfuhrbegleitdokument wird erstellt. Dieses
kann dann von der Betriebsgesellschaft abgerufen werden. Dann wird es ausgedruckt und an den
Transportmittelführer gesendet. Danach werden weitere Transportmitteleinsätze aufgerufen, für die
der Prozess erneut durchlaufen wird. Diese Iteration wird beendet, wenn für den Tageseinsatz keine
weiteren Transportmitteleinsätze zur Zollanmeldung vorliegen.
Best Practices und Besonderheiten
Die Zollanmeldung kann über das Zollverfahren „Zugelassener Ausführer“ unter Verwendung
spezieller Software auch vollständig automatisiert erfolgen und dauert dann nur wenige Minuten, da
keine manuelle Bearbeitung mehr erforderlich ist. Für dieses Verfahren muss jedoch die
entsprechende Zulassung und spezielle Software erworben werden.
Phase „Operate“
115
5.5.10.2 Analyse
Prozess:
„Zollanmeldung durchführen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 3
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 3
Der Prozess orientiert sich an einem festgelegten und vollständig beschriebenen Zollverfahren
Informations- / Datenintensität: 2
Der Prozess benötigt Daten der Transportmitteleinsätze und der jeweils mit einem Transportmittel zu
transportierenden Werkzeuge und Ersatzteile sowie sonstiges Material, da diese für den Zoll
anzumeldende „Waren“ sind.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess wird für jeden Transportmitteleinsatz durchgeführt. Je nach Größe des Offshore-
Windparks und Jahreszeit bedingten Wetterbedingungen können mehrere Transportmittel pro Tag im
Einsatz sein, so dass der Prozess mehrfach pro Tag durchlaufen wird.
Umfang: 1
Der Prozess kann von einer einzelnen Person bearbeitet werden und benötigt weder Betriebsmittel
noch Material in größerem Umfang
Dauer: 2
Aufgrund der manuellen Bearbeitung der Zollanmeldung wenn nicht das Verfahren „Zugelassener
Ausführer“ verwendet wird, kann der Prozess nicht ohne Unterbrechung ablaufen, wodurch sich die
Dauer im Verhältnis zur kurzen Bearbeitungszeit stark erhöht.
Phase „Operate“
116
Schnittstellenintensität: 1
Der Prozess nutzt Schnittstellen zum Absenden der Zollanmeldung und zum Abrufen des
Ausfuhrbegleitdokuments
Optimierungspotenzial
Der Prozess lässt sich fast vollständig automatisieren, indem das Zollverfahren „Zugelassener
Ausführer“ eingesetzt wird. Dabei entfällt die manuelle Bearbeitung der Anmeldung durch den Zoll.
Weiterhin könnte die Aktivität „Warenpositionen eingeben“ durch eine Softwarefunktion zur
Übertragung der Warenpositionen in die entsprechende Eingabemaske in ATLAS automatisiert
werden.
5.5.11 Prozess „Personentransporte bei Bundespolizei anmelden“
5.5.11.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess dient der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung von Grenzübertritten von Personen,
die in einem Offshore-Windpark tätig sind, der in der Ausschließleichen Wirtschaftszone liegt.
Startereignis
Das Startereignis ist ein verknüpfendes Startereignis, das vom vorgelagerten Prozess „Zollanmeldung
durchführen“ ausgelöst wird.
Endereignis
Das Endereignis ist ein verknüpfendes Endereignis, das den Prozess „Tageseinsatz ausführen und
überwachen“ auslöst.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Prozess wird für jeden Transportmitteleinsatz durchgeführt, sodass für jedes Transportmittel eine
Passagier-Liste (allgemein auch „PAX-Liste“ genannt) erstellt und bei der Bundespolizei vorgelegt
wird. Daher gibt es eine entsprechende Iteration, die den Prozess erneut auslöst, wenn für einen
Tageseinsatz noch Transportmitteleinsätze vorliegen, die hinsichtlich der Anmeldung der
Grenzübertritte noch unbearbeitet sind.
Zunächst wird ein Transportmitteleinsatz aufgerufen. Dann werden die diesem Einsatz zugewiesenen
Personen aufgerufen, um die Passagier-Liste zu erstellen. Diese wird der Bundespolizei zugesendet.
Diese erfasst die Grenzübertritte der beteiligten Personen und bestätigt diese. Dann bekommen die
Transportmittelführer die Passagier-Liste. Danach werden weitere Transportmitteleinsätze aufgerufen,
für die der Prozess erneut durchlaufen wird. Diese Iteration wird beendet, wenn für den Tageseinsatz
keine weiteren Transportmitteleinsätze bzw. keine weiteren anzumeldenden Grenzübertritte vorliegen.
Phase „Operate“
118
5.5.11.2 Analyse
Prozess:
„Personentransporte bei Bundespolizei anmelden“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 3
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 1
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 3
Der Prozess orientiert sich an einem festgelegten und vollständig beschriebenen Verfahren zur
Anmeldung von Grenzübertritten bei der Bundespolizei.
Informations- / Datenintensität: 2
Der Prozess benötigt Daten der Transportmitteleinsätze und der jeweils mit einem Transportmittel zu
transportierenden Personen.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess wird für jeden Transportmitteleinsatz durchgeführt, da bei der Fahrt in die Ausschließliche
Wirtschaftszone ein Grenzübertritt von Personen erfolgt.
Umfang: 1
Der Prozess kann von einer einzelnen Person bearbeitet werden und benötigt weder Betriebsmittel
noch Material in größerem Umfang
Dauer: 1
Die einzelnen Aktivitäten enthalten keine Entscheidungen oder aufwändigere Prüfungen, sodass der
Prozess relativ schnell durchläuft.
Schnittstellenintensität: 1
Der Prozess nutzt Schnittstellen zum Absenden der Anmeldung von Grenzübertritten und zum
Empfangen der Bestätigung durch die Bundespolizei.
Phase „Operate“
119
5.5.12 Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“
5.5.12.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Der Prozess läuft während eines Tageseinsatzes ab. Je nach Anzahl der eingesetzten Transportmittel
läuft der Prozess mehrfach parallel ab, da er für jeden Transportmitteleinsatz des Tages durchlaufen
wird. Die Leistung des Prozesses lässt sich in drei Teile gliedern:
1. Transport von Personal und Material
2. Durchführung der Maßnahmen durch die Einsatzteams auf den Anlagen
3. Übermittlung und Erfassung von Positionsdaten per Sprechfunk (oder zukünftig mit
automatisierten Systemen)
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst nachdem die Vorbereitungen für einen Tageseinsatz abgeschlossen sind.
Dabei kann es jedoch einen zeitlichen Versatz geben, denn die Ausführung von Tageseinsätzen
beginnt immer morgens und nicht direkt nachdem die entsprechenden Vorbereitungen am Vortag des
Einsatzes abgeschlossen sind. Der Abschluss der Vorbereitungen stellt mehr eine Voraussetzung für
die Maßnahmenausführung dar. D. h. der Tageseinsatz muss freigegeben sein und die Anmeldungen
bei Zoll und Bundespolizei müssen erfolgt sein. Die Anmeldung bei der Bundespolizei ist der letzte
dieser vorbereitenden Schritte und erfolgt im vorgelagerten Prozess „Personentransporte bei
Bundespolizei anmelden“. Der Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“ wird
dementsprechend durch ein verknüpfendes Startereignis ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess hat zwei Endereignisse.
1. Das Endereignis „Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten“ ist eine Verknüpfung zum
nachfolgenden Prozess und tritt ein, wenn der Tageseinsatz abgeschlossen ist und die
eingesetzten Transportmittel mit Personal und ggf. mit Material vom Einsatz auf See
zurückgekehrt sind.
2. Das zweite Endereignis tritt jedes Mal ein, wenn eine Positionsmeldung erfasst und bearbeitet
wurde und eine Rückmeldung an die Besatzung des betreffenden Transportmittels gegeben
wurde.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Prozess beschreibt zum einen den Einsatz von Transportmitteln und Personal vor Ort im
Offshore-Windpark und zum anderen die parallel ablaufende Einsatzüberwachung durch die
Betriebsgesellschaft bzw. deren Betriebsbüro, welches die Auswertung von Positionsmeldungen und
der Abgabe entsprechender Rückmeldungen durchführt.
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird das jeweilige
Transportmittel für den anstehenden Einsatz vorbereitet und beladen. Danach wird das Personal
(bzw. die Einsatzteams) an Bord genommen und es wird dessen neue Position gemeldet. Dann
erfolgen die Abfahrt bzw. der Abflug und später die Ankunft im Offshore-Windpark. Im Windpark
angekommen werden die Einsatzteams zur Ausführung der aufgetragenen Maßnahmen auf den
Phase „Operate“
120
jeweiligen Anlagen abgesetzt. Während des gesamten Ablaufs werden Sprechfunk-Meldungen zur
Verfolgung der Positionen von Transportmitteln und Personal abgegeben.
Wenn die Einsatzteams die ihnen aufgetragenen Maßnahmen ausgeführt haben, werden sie zurück
an Bord der Transportmittel geholt. Dann erfolgt die Rückkehr aus dem Windpark. Hierbei werden
wieder Meldungen zur Transportmittel- und Personalverfolgung abgegeben.
Die Auswertung der per Sprechfunk übertragenen Positionsmeldungen läuft parallel zum
beschriebenen Einsatz im Offshore-Windpark ab und wird im Betriebsbüro der Betriebsgesellschaft
des Windparks abgewickelt. Dazu werden die Positionsmeldungen zunächst erfasst. Dann werden die
gemeldeten „Ist“- Positionen mit den „Soll“-Positionen laut Einsatzplan verglichen, um dann den
Einsatzteams bzw. den Transportmittelführern eine Rückmeldung mit weiteren Anweisungen und
Informationen zu geben.
Best Practices und Besonderheiten
Das Abgeben von Positionsmeldungen per Sprechfunk ist ein sehr aufwändiges Verfahren zur
Erfassung der Positionen von Personen und Transportmitteln, da bei umfangreichen Tageseinsätzen
mehrere Einsatzteams im Offshore-Windpark sind und die Positionen der einzelnen Personen und
Transportmittel jederzeit aktuell abrufbar sein müssen. Wenn Positionsdaten per Sprechfunk
übermittelt werden, müssen im Betriebsbüro eine Vielzahl von Funkmeldungen aufgenommen und
erfasst werden, was bei den zukünftigen Offshore-Windparks mit bis zu 80 Windenergieanlagen eine
Informationsflut für die Mitarbeiter im Betriebsbüro bedeutet. Die Nachteile der Positionsmeldung über
Sprechfunk sind das hohe Arbeitsvolumen der manuellen Bearbeitung und die damit verbundene
hohe Fehleranfälligkeit. Abhilfe können „Vessel-Tracking-“ und „People Tracking“ -Systeme schaffen,
mit denen die Erfassung der Positionen von Schiffen und Personal automatisiert werden kann. Eine
Untersuchung der Effektivität von derartigen Prozessoptimierungen erfolgt in Kapitel 7.1. Hier werden
die Auswirkungen des Einsatzes eines „Vessel-Tracking“-Systems anhand einer Simulationsstudie
untersucht.
Phase „Operate“
122
5.5.12.2 Analyse
Prozess:
„Tageseinsatz ausführen und überwachen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 3
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 3
Strukturierungsgrad: 1
Der Prozess lässt sich im Groben zwar festlegen, jedoch können insbesondere die Aktivitäten der
Einsatzteams vor Ort im Offshore-Windpark nicht bis ins Detail beschrieben werden, da sich die
Tageseinsätze meist aus unterschiedlichen Maßnahmen zusammensetzten, die wiederum
unterschiedliche Arbeiten beinhalten.
Informations- / Datenintensität: 3
Die Überwachung und Koordination von Tageseinsätzen erfordert ein hohes Maß an Informations-
und Datenaustausch. Das betrifft vor allem die Positionsmeldungen von Transportmitteln und
Personal sowie die Auswertung der Informationen, um zur Koordination Rückmeldungen an die
Akteure geben zu können.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess läuft bei jedem Transportmitteleinsatz ab. Wenn ein Tageseinsatz mehrere
Transportmitteleinsätze beinhaltet läuft er für jedes eingesetzte Transportmittel, also parallel, ab.
Umfang: 3
Der Prozess erfordert Personal, Transportmittel und Material in hohem Maße.
Dauer: 2
Die Dauer eines Tageseinsatzes wird von Sonnenaufgang und Sonnenuntergang sowie den
wetterbedingten Arbeitsbedingungen bestimmt.
Phase „Operate“
123
Schnittstellenintensität: 3
Im Prozess werden Schnittstellen zwischen dem Betriebsbüro der Betriebsgesellschaft und den
Akteuren vor Ort im Offshore-Windpark in hohem Maße genutzt, da die Koordination der Akteure
einen permanenten Informationsfluss erfordert.
Optimierungspotenzial
Wesentliches Potenzial zur Verbesserung bieten sog. „Vessel-Tracking“-Systeme, mit denen die
Erfassung von Schiffspositionen automatisiert werden kann sowie sog. „People-Tracking“-Systeme mit
denen die Personalverfolgung mittels Transponder/Empfänger-Technik oder GPS-Signal automatisiert
werden kann. Die Optimierung des Prozesses durch den Einsatz eines „Vessel-Tracking“-Systems
wird in Kapitel 7.1 mit einer Simulation untersucht.
Phase „Operate“
124
5.5.13 Prozess „Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten“
5.5.13.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess werden durchgeführte Tageseinsätze mittels der Aufzeichnungen der
Einsatzüberwachung dokumentiert und ausgewertet. Diese Auswertungen werden für die Abrechnung
von geleisteten Arbeitsstunden benötigt. Das betrifft sowohl Arbeitsstunden des Personals der
Betriebsgesellschaft als auch Arbeitsstunden des Personals von Dienstleistern. Weiterhin werden die
durchgeführten Maßnahmen in Hinsicht auf die erfolgreiche Durchführung und die Notwendigkeit von
Folgemaßnahmen beurteilt.
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, nachdem ein Tageseinsatz abgeschlossen wurde. Die Auslösung erfolgt
daher durch das verknüpfende Startereignis „Tageseinsatz überwachen und ausführen“.
Endereignis
Das Endereignis tritt ein, wenn der Einsatz ausgewertet ist und die Daten für die Abrechnungen der
Arbeitsstunden aufbereitet sind. Das betrifft sowohl das Personal der Betriebsgesellschaft als auch
das Personal von Dienstleistern.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Der Prozess verläuft in zwei parallelen Pfaden.
1. Ein Pfad beginnt mit der Auswertung der Daten der Einsatzüberwachung. Mit diesen
Auswertungen werden Arbeitsstunden vom Personal der Betriebsgesellschaft und Arbeitsstunden
vom Personal von Dienstleistern ermittelt und erfasst. Beim Personal der Betriebsgesellschaft
wird dann die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen überprüft. Die Daten werden dann für die
monatliche Gehaltsabrechnung aufbereitet. Die Daten bezüglich Dienstleisterpersonal werden für
die spätere Rechnungsprüfung aufbereitet.
2. Neben der Auswertung der Daten der Einsatzüberwachung zur Ermittlung der Arbeitsstunden,
wird in dem Prozess auch eine Auswertung des Maßnahmenerfolgs durchgeführt. Dies wird durch
den zweiten Pfad beschrieben. Dieser beginnt damit, zunächst die an den auszuwertenden
Einsatztag ausgeführten Maßnahmen aufzurufen. Diese werden dann auf die erfolgreiche
Durchführung hin geprüft (siehe Verfeinerung der Aktivität „Maßnahmen auf erfolgreiche
Durchführung prüfen“). Daraufhin werden Informationen, die bei der Maßnahmenausführung
dokumentiert wurden, in der Datenbank eines Instandhaltungsmanagementsystems (IH-
Managementsystem) erfasst. In dieser Datenbank werden Informationen gesammelt, die bei einer
späteren Auswertung im Prozess „Optimierungspotenziale erheben“ helfen, technische
Optimierungspotenziale der Anlagen zu identifizieren. Danach werden die Maßnahmen im
Maßnahmenpool abgeschlossen, d.h. ihnen wird ein Abschlussdatum zugewiesen.
Best Practices und Besonderheiten
Für den Prozess wäre es vorteilhaft, wenn die Daten der Personalverfolgung im Rahmen der
Einsatzüberwachung aus einem People Tracking System übernommen werden könnten, so dass sie
in die Systeme zur Personalverwaltung importiert werden können und eine manuelle Bearbeitung
entfällt.
Phase „Operate“
126
Verfeinerung der Aktivität „Maßnahmen auf erfolgreiche Durchführung prüfen“
In dieser Verfeinerung ist dargestellt, wie in der Aktivität „Maßnahmen auf erfolgreiche Durchführung
prüfen“ Maßnahme für Maßnahme auf die erfolgreiche Durchführung geprüft werden und wie weitere
Schritte eingeleitet werden, wenn Maßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Wenn bei einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme eine Folgemaßnahme erforderlich wird,
so wird über das verknüpfende Endereignis „Folgemaßnahme erforderlich“ der Prozess
„Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ ausgelöst, bei dem eine neue
Maßnahme als Folgemaßnahme angelegt wird.
Abbildung 52: Verfeinerung „Maßnahmen auf erfolgreiche Durchführung prüfen“
Phase „Operate“
127
5.5.13.2 Analyse
Prozess:
„Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 3
Informations- / Datenintensität: 2
Wiederholfrequenz: 3
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 3
Der Prozess läuft jedes Mal nach einem festen Schema ab, da keine Aktivitäten enthalten sind die
Entscheidungen oder fallweise unterschiedliche Ausführung erfordern.
Informations- / Datenintensität: 2
Es werden die Daten der Einsatzüberwachung benötigt, um die Arbeitsstunden und die Reisezeiten
auf Transportmitteln zu ermitteln.
Wiederholfrequenz: 3
Der Prozess wird für jeden Tageseinsatz wiederholt und läuft daher bis auf die Wintermonate täglich
ab.
Umfang: 1
Der Prozess kann von einer einzelnen Person bearbeitet werden und benötigt keine Betriebsmittel
oder Material in größerem Umfang.
Dauer: 2
Der Prozess kann ohne Unterbrechung durchlaufen werden. Aufgrund der Menge an Daten aus der
Einsatzüberwachung nimmt er jedoch einige Zeit in Anspruch.
Schnittstellenintensität: 1
Es werden keine Schnittstellen zu anderen Akteuren benutzt.
Phase „Operate“
128
5.5.14 Prozess „Optimierungspotenziale erheben“
5.5.14.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess werden CMS- und SCADA-Daten sowie die Informationen der
Instandhaltungsdatenbank ausgewertet. (Die Informationen der Instandhaltungsdatenbank werden im
Prozess „Einsatz auswerten und Abrechnung vorbereiten“ (siehe Kap. 5.5.13) als IH-Daten im
Instandhaltungsmanagementsystem erfasst). Die Auswertung dieser Informationen dient der
Identifizierung von Optimierungspotenzialen. Beispielsweise können so häufig auftretende Fehler an
bestimmten Komponenten erkannt werden, so dass an diesen Komponenten gezielte, technische
Verbesserungen vorgenommen werden können, um diese Fehler in Zukunft zu vermeiden.
Startereignis
Der Prozess wird in regelmäßigen Abständen ausgelöst. Die Häufigkeit des Prozesses kann im
Rahmen eines Konzeptes für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) bestimmt werden.
Endereignis
Das Endereignis tritt ein, wenn die Daten und Informationen der o.g. Systeme ausgewertet wurden
und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und zur weiteren Planung weitergeleitet
wurden. Diese Weiterleitung geschieht über das verknüpfende Endereignis
„Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“, das die Erfassung und Planung
einer entsprechenden Maßnahmen in weiteren Prozessen auslöst.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, werden zunächst die
Daten und Informationen aus verschiedenen Systemen und Datenbanken wie z.B. SCADA- und CMS-
Systeme oder auch spezielle Instandhaltungsdatenbanken ausgewertet. Auf Basis dieser
Informationen werden wiederkehrende Fehler identifiziert. Danach werden entsprechende
Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und der Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und
erfassen / aktualisieren“ wird ausgelöst.
Phase „Operate“
130
5.5.14.2 Analyse
Prozess:
„Optimierungspotenziale erheben“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 1
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 1
Umfang: 2
Dauer: 3
Schnittstellenintensität: 3
Strukturierungsgrad: 1
Die Auswertung der Daten erfordert ein hohes Maß an technischem Wissen zur Durchführung von
Berechnungen und Kalkulationen und kann daher, wenn überhaupt, nur in sehr grobe Arbeitsschritte
gegliedert werden.
Informations- / Datenintensität: 3
Es werden große Mengen an Daten aus verschiedenen Quellen genutzt. Dazu zählen die Daten aus
SCADA- und CMS-Systemen sowie die Einsatzberichte von Technikern.
Wiederholfrequenz: 1
Der Prozess wird eher selten durchgeführt, da das Erheben von Optimierungspotenzialen erfordert,
dass längere Zeiträume betrachtet werden.
Umfang: 2
Der Prozess kann von einer einzelnen Person bearbeitet werden und benötigt keine Betriebsmittel
oder Material in größerem Umfang, jedoch ist der Arbeitsaufwand aufgrund der großen Datenmenge
und der hohen technischen Komplexität hoch.
Dauer: 3
Aufgrund der großen Datenmenge und der hohen technischen Komplexität ist der Arbeitsaufwand der
Analyse hoch und es dauert daher lange, alle Daten auszuwerten und entsprechende
Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Schnittstellenintensität: 3
Schnittstellen werden in hohem Maße genutzt. Beispielsweise können spezielle Anbieter für CMS-
Datenanalyse eingebunden werden.
Phase „Operate“
131
5.5.15 Prozess „Wartungs- und Inspektionspläne erfassen“
5.5.15.1 Beschreibung
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess werden die Wartungs-und Inspektionspläne erfasst. Dieser Prozess beinhaltet die
Erfassung der erforderlichen Maßnahmen und der entsprechenden Termine für die Durchführung.
Durch die Angabe von Planungsfristen wird sichergestellt, dass die Planung der Maßnahmen
rechtzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeleitet wird, damit die erforderlichen Ressourcen
rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dazu wird bei Erreichen einer Planungsfrist der Prozess
„Instandhaltungsmaßnahme planen und erfassen / aktualisieren“ (siehe Kapitel 5.5.2) ausgelöst.
Startereignis
Der Prozess wird zum einen ausgelöst, wenn die Wartungs- und Inspektionspläne für den Offshore-
Windpark zum ersten Mal erfasst werden und zum anderen, wenn es Änderungen an diesen Plänen
gibt, die eine Aktualisierung erforderlich macht.
Endereignis
Das Endereignis tritt ein, wenn die Wartungs- und Inspektionspläne erfasst bzw. aktualisiert wurden
und alle Termine und Planungsfristen eingegeben wurden.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch eines der beschriebenen Startereignis ausgelöst wurde, werden
zunächst die erforderlichen Wartungs- und Inspektionspläne erfasst bzw. aufgerufen. Danach werden
die Ausführungstermine festgelegt. Abschließend werden Planungsfristen festgelegt, die dafür sorgen,
dass die Planung der Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen rechtzeitig beginnt. Die Planungsfristen
geben daher die Zeitpunkte an, zu denen der Prozess „Instandhaltungsmaßnahme planen und
erfassen / aktualisieren“ (siehe Kap. 5.5.2) durch das Startereignis „Planungszeitpunkt für
Inspektions- / Wartungsmaßnahme erreicht“ ausgelöst wird.
Phase „Operate“
133
5.5.15.2 Analyse
Prozess:
„Inspektions- und Wartungspläne erfassen“
Prozessmerkmal Ausprägung
Strukturierungsgrad: 3
Informations- / Datenintensität: 3
Wiederholfrequenz: 1
Umfang: 1
Dauer: 2
Schnittstellenintensität: 1
Strukturierungsgrad: 3
Die zu erfassenden Informationen sind i.d.R. strukturierten Plänen zu entnehmen und können in
einheitliche Formate in der Instandhaltungsdatenbank übertragen werden, so dass der Prozess mit
seinen einzelnen Aktivitäten sehr genau im Voraus festgelegt werden kann.
Informations- / Datenintensität: 3
Die Inspektions- und Wartungspläne der verschiedenen Anlagen eines Offshore-Windparks sind sehr
umfangreich. Daher werden in dem Prozess große Mengen an Informationen verarbeitet.
Wiederholfrequenz: 1
Der Prozess wird eher selten durchgeführt, da sich die Inspektions- und Wartungspläne nachdem sie
einmal initial eingeführt wurden i.d.R. nur noch verändern, z.B. wenn technische Veränderungen an
den Anlagen vorgenommen werden.
Umfang: 1
Der Prozess kann von einer einzelnen Person bearbeitet werden und benötigt keine Betriebsmittel
oder Material in größerem Umfang, jedoch ist der Arbeitsaufwand aufgrund der großen Datenmenge
hoch.
Dauer: 2
Aufgrund der umfangreichen Instandhaltungsaufgaben eines Offshore-Windparks dauert
insbesondere die Ersterfassung der Inspektions- und Wartungspläne entsprechend lange.
Phase „Operate“
134
Schnittstellenintensität: 1
Es handelt sich um einen rein intern bei der Betriebsgesellschaft ablaufenden Prozess, der keine
Schnittstellen zu anderen Akteuren hat.
5.5.16 Weitere Prozesse der Phase „Operate“
In der Prozesslandkarte sind über die bisher beschrieben Prozesse hinaus auch die Prozesse
„Abrechnung erstellen“ und „Reporting erstellen“ enthalten. Diese Prozesse werden durch die
Betriebsgesellschaft ausgeführt. Der Prozess „Abrechnung erstellen“ ist nicht weiter verfeinert
abgebildet, da es sich hierbei im Wesentlichen um einen kaufmännischen Ablauf handelt, der für sich
gesehen zwar optimal gestaltet sein sollte, sich jedoch nicht speziell auf die effiziente Betriebsführung
von Offshore-Windparks auswirkt
Der Prozess „Reporting erstellen“ bezieht sich auf die Erstellung von Auswertungen auf Basis von
standardisierten Kennzahlen. Diese speziell für den Betrieb von Offshore-Windparks
heranzuziehenden Kennzahlen beziehen sich u.a. auf Bereiche wie Anlagenverfügbarkeit und
Stromerzeugung. Für die Zukunft ist die Entwicklung weiterer spezialisierter Kennzahlen für den
Betrieb von Offshore-Windparks zu erwarten (vgl. Kap. 8).
Phase „Supply“
135
6 Phase „Supply“
In der Phase „Supply“ werden die Prozesse zur Stromvermarktung von Offshore-Windparks
abgebildet. Hierbei bietet das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-
Gesetz EEG) prinzipiell zwei Vermarktungsstrategien an: Die Inanspruchnahme der festen EEG-
Vergütung oder der Einstieg in die Direktvermarktung. In diesem Kapitel werden die für beide
Vermarktungsstrategien entsprechenden Prozesse aufgezeigt, wobei sich die Prozesse zur
Direktvermarktung auf das Marktprämienmodell nach § 33b Nr.1 EEG beschränken und am Beispiel
eines Börsenhandels dargestellt werden. Damit wird ein konkretes Konzept für die Direktvermarktung
von in Offshore-Windparks erzeugtem Strom dargestellt.
6.1 Akteure der Phase „Supply“
Strombörse
Die Strombörse fasst alle Akteure zusammen mit denen Geschäfte abgeschlossen werden, um die im
Offshore-Windpark erzeugten Strommengen zu verkaufen. Die Strombörse tritt im Rahmen des
Börsenhandels selbst als Handelspartner für Käufer und Verkäufer an der Börse auf. Die Geschäfte
werden also nicht direkt zwischen den Akteuren abgeschlossen. Die Prozesse des sogenannten
bilateralen Handels sind denen des Börsenhandels sehr ähnlich, weshalb auf eine separate
Darstellung dieser Prozesse verzichtet wird. In dem hier betrachteten Szenario des Börsenhandels
schließen die Käufer und Verkäufer stattdessen Geschäfte mit der Strombörse ab, deren Aufgabe es
ist, Angebot und Nachfrage über ein spezielles Verfahren zusammenzuführen und die Abwicklung der
zustande gekommenen Geschäfte durchzuführen.
Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)
Ein Bilanzkreisverantwortlicher sorgt für die Einhaltung des Gleichgewichts zwischen
Stromentnahmen und -einspeisungen in einem Bilanzkreis. Ein Bilanzkreis wird über ein Konto
dargestellt, welches alle Entnahmen und Einspeisungen des Bilanzkreises enthält.
Ein Bilanzkreisverantwortlicher muss die prognostizierten Entnahmen und Einspeisungen der Akteure
(z.B. eines Offshore-Windparks) im Bilanzkreis gegeneinander aufwiegen und einen Ausgleich
herstellen, wenn sich Angebot und Nachfrage nicht decken. Diesen Ausgleich kann er erreichen,
indem er Handelsgeschäfte, z.B. auf einer Strombörse, tätigt. In dieser Funktion kann er auch die
Vermarktung von Strom für einzelne Lieferanten seines Bilanzkreises übernehmen, so dass bspw.
eine Betriebsgesellschaft eines Offshore-Windparks diese Aufgaben nicht selbst durchführen muss.
Diese Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen wird in dem hier betrachteten Szenario dargestellt.
Sollten trotz der (Handels-) Aktivitäten zur Erreichung des Gleichgewichts zwischen Stromentnahmen
und -einspeisungen in einem Bilanzkreis Abweichungen (Über-/Unterdeckungen) auftreten, nimmt der
jeweilige Bilanzkreisverantwortliche durch den Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellte Regelenergie
in Anspruch, die ihm dann in Form von Ausgleichsenergie in Rechnung gestellt wird.
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Verteilnetzbetreiber betreiben die regionalen Stromnetze. Sie sind u. a. für Netzanschlüsse an die
Mittel- und Niederspannungsebene sowie für den Betrieb, die Instandhaltung und die Dimensionierung
ihrer Netze zuständig. Des Weiteren sind Verteilnetzbetreiber für die finanzielle Vergütung gegenüber
Anlagenbetreibern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.
Phase „Supply“
136
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
Übertragungsnetzbetreiber betreiben die überregionalen Stromnetze. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.
die bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung der Netze. Darüber hinaus ist der
Übertragungsnetzbetreiber für die Stabilität des Netzes verantwortlich und muss Über- und
Unterdeckungen des Bedarfes im Netz ausgleichen, wenn die von den Bilanzkreisverantwortlichen in
seiner Regelzone gemeldeten Fahrpläne nicht eingehalten werden. Hierzu beschafft er im Vorfeld
Regelenergie (auf einem Regelenergiemarkt, z.B. „regelleistung.net“3) und stellt diese bei Bedarf dem
Netz zur Verfügung. Die in Anspruch genommene Regelenergie wird den Bilanzkreisverantwortlichen
anschließend in Form von Ausgleichsenergie4 in Rechnung gestellt.
Weiterhin übernimmt der Übertragungsnetzbetreiber die Vermarktung von Strommengen von EEG-
Anlagen, die nicht über die Direktvermarktung vergütet werden. In dem Fall ist der
Übertragungsnetzbetreiber für die Prozesse „Erzeugung prognostizieren“, „Day-Ahead-Handel
abwickeln“ und „Intra-Day-Handel abwickeln“ zuständig (vgl. Kap. 6.3).
Betriebsgesellschaft
Siehe Kapitel 5.1
6.2 Prozesslandkarte
Die in Abbildung 56 dargestellte Prozesslandkarte für die Phase Supply zeigt die Prozesse, die bei der
Vermarktung des in einem Offshore-Windpark erzeugten Stroms ablaufen. Wie in den anderen
Lebenszyklusphasen, wird auch diese Prozesslandkarte in die Bereiche „sekundäre Prozesse“ (oberer
Teil) und „primäre Prozesse“ (unterer Teil) eingeteilt.
Die primären Prozesse zeigen zwei Alternativen der Vermarktung auf Basis der im EEG festgelegten
Regelungen. Zwischen den beiden im Folgenden beschriebenen Vermarktungsalternativen kann die
Betriebsgesellschaft des Offshore-Windparks monatlich wechseln.
Zum einen kann der erzeugte Strom auf Basis der im EEG festgelegten Vergütungssätze verkauft
werden. Dies stellt eine für die Betreibergesellschaft sehr einfache Form der Vermarktung dar, da alle
Prozesse von der Erstellung von Prognosen über die Abwicklung von Handelsaktivitäten bis hin zur
Fahrplananmeldung durch den Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt werden müssen. Die
Vergütung des Stroms richtet sich dann nach der eingespeisten Menge und der im EEG festgelegten
Einspeisevergütung.
Zum anderen gibt das EEG der Betriebsgesellschaft die Möglichkeit, den im Offshore-Windpark
erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Mit der Novellierung des EEG zum 1. Januar 2012 haben sich
die Rahmenbedingungen der Direktvermarktung wesentlich verändert und nunmehr gibt es drei
verschiedene Arten der Direktvermarktung:
Marktprämienmodell:
Im Marktprämienmodell erhält der Anlagenbetreiber neben den am Strommarkt generierten Erlösen
3 Internetplattform zur Vergabe von Regelleistung
4 Regelenergie beschreibt eine elektrische Leistung, die zu bestimmten Zeitpunkten dem Netz zur Verfügung gestellt wird, um
dieses zu stabilisieren. Die Abrechnung bezieht sich auf den Zeitraum in dem diese Energie zur Verfügung gestellt wurde. Hier
wird dann von Ausgleichenergie gesprochen.
Phase „Supply“
137
(die Verkaufserlöse) weitere Prämien. Diese sind einerseits die Marktprämie, die sich aus der
Differenz der spezifischen EEG-Vergütung und dem energieträgerspezifischen Durchschnittspreis des
Spotmarktes dem EPEX Spot ergibt und andererseits die Managementprämie, ein festgesetzter
Betrag je erzeugter kWh. Das Marktprämienmodell ermöglicht es nun einer weitaus größeren Menge
von Anlagen, profitabel in die Direktvermarktung einzusteigen und somit die Integration der
Erneuerbaren Energien in den Strommarkt weiter voranzutreiben. Abbildung 55 zeigt, wie dieses
Modell zu einem Mehrerlös ggü. der EEG-Vergütung führen kann.
Abbildung 55: Vergleich EEG-Vergütung und Direktvermarktung
Grünstromprivileg:
Durch das sogenannte Grünstromprivileg können Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine
Verringerung der zu zahlenden EEG-Umlage um maximal 2,0 Cent je kWh erwirken. Hierfür müssen
insgesamt 50 % des Stroms, den das Energieversorgungsunternehmen an Letztverbraucher liefert,
aus EEG-Anlagen stammen, wobei mindestens 20 % aus Wind- oder Solaranlagen stammen müssen.
Sonstige Direktvermarktung:
Die sonstige Direktvermarktung bildet alle weiteren Formen der Direktvermarktung außerhalb des
Marktprämienmodells und des Grünstromprivilegs ab. Wird bspw. der Strom aus EEG-Anlagen lokal
verbraucht, handelt es sich um eine sonstige Direktvermarktung.
Die derzeit am häufigsten verwendete Art der Direktvermarktung ist das Marktprämienmodell, weshalb
sich das Referenzprozessmodell auf eine Darstellung der für diese Direktvermarktungsart benötigten
Prozesse beschränkt. Die hier betrachtete Form der Direktvermarktung nutzt eine Strombörse. Die
entsprechenden Prozesse beschreiben ein Szenario in welchem die Betriebsgesellschaft von der
Möglichkeit Gebrauch macht, die Handelsaktivitäten an ihren Bilanzkreisverantwortlichen zu
übertragen. Dies bietet den Vorteil, die Abwicklung der komplexen und aufwändigen
Handelsaktivitäten an einen im Strommarkt erfahrenen Akteur auszulagern, der die entsprechenden
Prozesse bereits sehr gut beherrscht.
Die sekundären Prozesse dienen der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit den
Abrechnungen über gelieferten Strom sowie der (monatlich möglichen) Wahl der beschriebenen
Vermarktungsalternativen und entsprechenden Analysen.
Phase „Supply“
139
6.3 Prozesse der Phase „Supply“
Die Beschreibung der Prozesse zur Direktvermarktung erfolgt am Beispiel einer Vermarktung auf der
Strombörse EPEX Spot. Darüber hinaus können in der Direktvermarktung auch noch weitere Märkte
erschlossen werden, wie bspw. der Terminmarkt zur Risikoabsicherung oder der Regelenergiemarkt
im Bereich der Minutenreserveleistung zur Generierung zusätzlicher Erlöse, auf die hier jedoch nicht
näher eingegangen wird. Bei der Minutenreserveleistung wird die Vorhaltung von Leistungen vergütet,
auf die der Übertragungsnetzbetreiber jederzeit zugreifen kann. Bei Offshore-Windparks würde die
Vermarktung negativer Minutenreserveleistung in Frage kommen, indem bei einem Abruf durch den
Übertragungsnetzbetreiber die Anlagen gedrosselt werden.
6.3.1 Prozess „Erzeugung prognostizieren“
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess wird die am Markt anzubietende Strommenge eines Offshore-Windparks für den
nächsten Tag ermittelt. Diese Informationen werden im nachgelagerten Prozess „Day-Ahead-Handel
abwickeln“ an den Bilanzkreisverantwortlichen weitergeleitet, damit dieser ein entsprechendes
Angebot an die Strombörse abgeben kann. Ein solches Angebot für den sog. „Day-Ahead-Handel“
beinhaltet die Angabe der stündlichen Liefermengen über den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr des
Folgetages. Für diesen Zeitraum wird in diesem Prozess eine Prognose für die Erzeugung erstellt.
Startereignis
Der Prozess wird durch eine Frist ausgelöst, die eingehalten werden muss, damit die Informationen
über die zu verkaufende Strommenge rechtzeitig dem Bilanzkreisverantwortlichen bereitgestellt
werden können. Rechtzeitig heißt, dass der Bilanzkreisverantwortliche das Angebot für den Folgetag
bis 12 Uhr an die Strombörse übermitteln kann.
Endereignis
Das Endereignis tritt ein, nachdem die Prognose für die zu verkaufende Strommenge erstellt wurde
und löst den Folgeprozess „Day-Ahead-Handel abwickeln“ aus.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, werden die zur
Erstellung der Erzeugungsprognose benötigten Informationen erhoben. Das sind im Wesentlichen die
Windprognose und die Verfügbarkeit der Anlagen. Letztere kann aus den Informationen des in der
Phase „Operate“ beschriebenen Maßnahmenpools ermittelt werden. Die hier enthaltenen
Maßnahmendaten geben Auskunft über die im Prognosezeitraum laut Planung durchzuführenden
Instandhaltungsmaßnahmen und dementsprechende Anlagenstillstände bzw. Verfügbarkeitswerte.
Auf Basis dieser Informationen wird dann die für den Folgetag anzubietende Stromproduktion
errechnet und an einen Händler weitergeleitet.
Phase „Supply“
140
Abbildung 57: Prozess "Erzeugung prognostizieren"
6.3.2 Prozess „Day-Ahead-Handel abwickeln“
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess wird ein Angebot über die prognostizierte Stromproduktion für den gesamten
Folgetag auf der Strombörse eingestellt und gehandelt. Die Handelsergebnisse, also die auf der
Strombörse zustande gekommenen Lieferverträge, teilt der Bilanzkreisverantwortliche der
Betriebsgesellschaft mit, damit diese die zu liefernden Strommengen einplanen kann.
Startereignis
Der Prozess wird ausgelöst, nachdem der vorgelagerte Prozess „Erzeugung prognostizieren“
abgeschlossen ist. Dementsprechend wird der Prozess durch das verknüpfende Startereignis
„Erzeugung prognostizieren“ ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess endet mit zwei verknüpfenden Endereignissen. Die durch diese Verknüpfungen
ausgelösten Prozesse sind die Prozesse „Intraday-Handel abwickeln“ und „Fahrplan anmelden“.
Phase „Supply“
141
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, leitet die
Betriebsgesellschaft die in der Erzeugungsprognose ermittelte anzubietende Strommenge an den
Bilanzkreisverantwortlichen weiter. Dieser stellt die anzubietende Strommenge als Angebot auf der
Strombörse ein. Dazu hat er bis 12:00 Uhr Zeit. Ab dann wird an der Strombörse die Abwicklung des
Handels durchgeführt, d.h. es werden über ein spezielles Verfahren angebotene und nachgefragte
Strommengen zusammengeführt. Daraufhin werden den Anbietern (hier der
Bilanzkreisverantwortliche in der Rolle des durch die Betriebsgesellschaft mit der Durchführung der
Handelsaktivitäten betrauten Akteurs) und Nachfragern die entsprechenden Zuschläge mitgeteilt.
Damit sind die Handelsaktivitäten für den Day-Ahead-Handel am aktuellen Tag abgeschlossen. Dann
stellt der Bilanzkreisverantwortliche, der die Produktion eines Offshore-Windparks im Auftrag der
Betriebsgesellschaft an der Strombörse verkauft hat, die Handelsergebnisse zusammen und leitet die
Informationen über die verkaufte Liefermenge an die Betriebsgesellschaft weiter, damit diese die
Lieferung für den Folgetag einplanen kann und eventuell schon absehbare Produktionsengpässe oder
-überschüsse für den sog. „Intraday-Handel“ (siehe Prozess „Intraday-Handel abwickeln“) vormerken
kann.
Abbildung 58: Prozess "Day-Ahead-Handel abwickeln"
Phase „Supply“
142
6.3.3 Prozess „Intraday-Handel“ abwickeln
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess „Intraday-Handel abwickeln“ werden Produktionsabweichungen zu der im Day-
Ahead-Handel für den Folgetag gehandelten Stromproduktion über zusätzliche Zu- und Verkäufe von
Strommengen ausgeglichen. Solche Produktionsabweichungen können z.B. auftreten, wenn es an
Windkraftanlagen zu ungeplanten Instandhaltungsarbeiten (mit Anlagenstillstand) kommt, die in der
Erzeugungsprognose nicht berücksichtigt sind oder wenn eine aktuelle Windprognose bessere
Erträge als ursprünglich geplant erwarten lässt. Diese Abweichungen sollen, wenn möglich, durch
entsprechende Zu- und Verkäufe im Rahmen des Intraday-Handels ausgeglichen werden. Wenn die
Betriebsgesellschaft derartige Abweichungen feststellt, wird der Bilanzkreisverantwortliche mit der
Beschaffung bzw. dem Verkauf von Strommengen zum Ausgleich der Abweichungen beauftragt.
Startereignis
Der Prozess wird nach dem vorgelagerten Prozess „Day-Ahead-Handel abwickeln“ durchgeführt.
Dementsprechend wird der Prozess durch das verknüpfende Startereignis „Day-Ahead-Handel
abwickeln“ ausgelöst. Weiterhin wird er auch durch eine regelmäßige Planüberprüfung ausgelöst,
durch die zwischenzeitlich aufgetretene Veränderungen ggü. den für die Erzeugungsprognose (auf
der die im Day-Ahead-Handel angebotene Liefermenge basiert) getroffenen Annahmen bzgl. Wind
und Anlagenverfügbarkeit frühzeitig identifiziert werden sollen.
Endereignis
Der Prozess endet mit zwei verknüpfenden Endereignissen. Zum einen wird bei der
Betriebsgesellschaft der Folgeprozess „Lieferung koordinieren“ ausgelöst. Zum anderen wird beim
Bilanzkreisverantwortlichen der Prozess „Fahrplan anmelden“ ausgelöst.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch eines der beschriebenen Startereignisse (Abschluss des Prozesses
„Day-Ahead-Handel abwickeln“ und „regelmäßige Planüberprüfung“) ausgelöst wurde, wird zunächst
eine neue bzw. aktuelle Erzeugungsprognose erstellt. Damit werden Produktionsabweichungen zu der
im Day-Ahead-Handel gehandelten Stromproduktion ermittelt, welche auf einer älteren Prognose
basiert. Abweichungen (Produktionsüberschüsse und Produktionsunterdeckungen) sollen dann, wenn
möglich, über entsprechende Zu- und Verkäufe von Strommengen im Intraday-Handel ausgeglichen
werden. Die Durchführung der entsprechenden Handelsaktivitäten (Aktivitäten „Überschüsse
verkaufen“ und „Bedarfe einkaufen“) erfolgt hier, wie beim Day-Ahead-Handel, über den
Bilanzkreisverantwortlichen, der auf einer Strombörse die erforderlichen Handelsaktivitäten abwickelt.
Ein wesentlicher Unterschied zum Day-Ahead-Handel besteht jedoch in der Art und Weise, wie auf
der Marktplattform der Strombörse gehandelt wird.
Der Day-Ahead-Handel findet in Form einer Auktion statt, bei der alle Akteure ihre Gebote bis
12:00 Uhr auf der Marktplattform der Strombörse eingestellt haben müssen. Danach werden
Angebote und Nachfrage zusammengeführt (vgl. Kap. 6.3.2)
Der Intraday-Handel dagegen findet kontinuierlich statt, d.h. Angebot und Nachfrage werden jederzeit
und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammen geführt. Im Intraday-Handel sind
Geschäftsabschlüsse bis 75 Minuten vor physischer Lieferung möglich.
Phase „Supply“
143
Bei erfolgreichen Geschäftsabschlüssen teilt der Bilanzkreisverantwortliche der Betriebsgesellschaft
des Offshore-Windparks die Handelsergebnisse mit und übernimmt, wie auch beim Day-Ahead-
Handel, die Anmeldung beim Übertragungsnetzbetreiber im nachgelagerten Prozess „Fahrplan
anmelden“. Auch wenn durch Zu- oder Verkäufe von Strommengen zum Ausgleich von
Produktionsabweichungen die Gesamtmenge im Bilanzkreis identisch bleibt, ist eine erneute
Fahrplananmeldung durch den Bilanzkreisverantwortlichen beim Übertragungsnetzbetreiber
erforderlich, da die entsprechenden Strommengen z.B. bei einer Unterlieferung nicht mehr durch
einen dem Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen zugeordneten Zählpunkt, nämlich dem des
Offshore-Windparks, sondern durch einen anderen Bilanzkreis bereitgestellt werden. Hätte der
Bilanzkreisverantwortliche die Abweichung des Offshore-Windparks durch eine andere
Erzeugungsanlage, die sich in demselben Bilanzkreis wie der Offshore-Windparks befindet,
ausgleichen können, wäre keine Handelsaktivität und keine Fahrplananmeldung erforderlich gewesen.
Eine Fahrplananmeldung ist dementsprechend bei jeder bilanzkreisübergreifenden Lieferung
erforderlich.
Nachdem der Bilanzkreisverantwortliche die Betriebsgesellschaft über die Handelsergebnisse
informiert hat, prüft diese, ob die Abweichungen zu der im Day-Ahead-Handel gehandelten
Stromproduktion beseitigt werden konnten bzw. ob diese noch bestehen. Wenn die Abweichungen
beseitigt werden konnten, brauchen keine weiteren Aktivitäten durchgeführt werden. Wenn noch
Überschüsse vorhanden sind, muss eine Drosselung der Produktion durchgeführt werden. Wenn
Unterdeckungen nicht durch Zukäufe überbrückt werden können, wird die im Day-Ahead-Handel
vereinbarte Lieferung nicht erfüllt. In dem Fall bekommt der Bilanzkreisverantwortliche nicht die
vorgesehene Liefermenge und bezieht stattdessen Regelenergie vom Übertragungsnetzbetreiber.
Diese Regelenergie wird dem Bilanzkreisverantwortlichen vom Übertragungsnetzbetreiber in
Rechnung gestellt. Der Bilanzkreisverantwortliche legt diese Abrechnung auf die Betriebsgesellschaft
um. Diese Abläufe werden im Prozess „Über-/ Unterdeckungen mit BKV abrechnen“ dargestellt.
Phase „Supply“
145
Verfeinerung der Aktivität „Erzeugung prognostizieren“.
Die Verfeinerung dieser Aktivität entspricht dem unter 6.3.1 beschriebenen Prozess „Erzeugung
prognostizieren“.
Verfeinerung der Aktivität „Bedarfe einkaufen“
In der Verfeinerung der Aktivität „Bedarfe einkaufen“ wird der Einkauf von Strommengen durch den
Bilanzkreisverantwortlichen genauer dargestellt. Wie auch beim Day-Ahead-Handel wird der Handel
über eine Strombörse abgewickelt. Diese nimmt die nachgefragten Strommengen in das Orderbuch
ihrer Marktplattform auf und bringt die Nachfrage so in den Handel ein. Die aus dem Handel
hervorgegangenen Zuschläge werden dann dem Bilanzkreisverantwortlichen mittgeteilt. Am Ende des
Prozesses werden die Handelsergebnisse vom Bilanzkreisverantwortlichen für die
Betriebsgesellschaft zusammengestellt.
Abbildung 60: Verfeinerung „Bedarfe einkaufen“
Phase „Supply“
146
Verfeinerung der Aktivität Überschüsse verkaufen
In der Verfeinerung der Aktivität „Überschüsse verkaufen“ wird der Verkauf von Strommengen durch
den Bilanzkreisverantwortlichen genauer dargestellt. Wie auch beim Day-Ahead-Handel wird der
Handel über einen Strombörse abgewickelt. Diese nimmt die angebotenen Strommengen in das
Orderbuch ihrer Marktplattform auf und bringt die Angebote so in den Handel ein. Die aus dem Handel
hervorgegangenen Zuschläge werden dann dem Bilanzkreisverantwortlichen mittgeteilt. Am Ende des
Prozesses werden die Handelsergebnisse vom Bilanzkreisverantwortlichen für die
Betriebsgesellschaft zusammengestellt.
Abbildung 61: Verfeinerung "Überschüsse verkaufen"
6.3.4 Prozess „Fahrplan anmelden“
Leistung des Prozesses
Im Prozess meldet der Bilanzkreisverantwortliche den Fahrplan für seinen Bilanzkreis beim
Übertragungsnetzbetreiber an. In diesem Fahrplan sind auch die an der Strombörse verkauften
Strommengen des Offshore-Windparks enthalten. Das betrifft sowohl den Day-Ahead-Handel als auch
den Intraday-Handel.
Phase „Supply“
147
Startereignis
Der Prozess wird immer dann ausgelöst, wenn Handelsaktivitäten durchgeführt wurden. Er wird stets
ausgelöst, wenn entweder der Day-Ahead-Handel (siehe Kap.6.3.2) abgeschlossen wurde oder wenn
ein Geschäft im Rahmen des Intraday-Handels (siehe Kap.6.3.3) abgeschlossen wurde.
Endereignis
Das Endereignis tritt ein, wenn der Bilanzkreisverantwortliche den Fahrplan für seinen Bilanzkreis an
den Übertragungsnetzbetreiber übermittelt hat, damit dieser die Informationen weiter verarbeiten
kann, um beispielsweise Netzengpässe im Vorfeld zu ermitteln.
Aktivitäten und zeitlich logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch eines der beschriebenen Startereignisse ausgelöst wurde, rechnet der
Bilanzkreisverantwortliche die gehandelten Strommengen in seinen Bilanzkreis ein und erstellt einen
Fahrplan für den gesamten Bilanzkreis, der dann alle Einspeisungen und Entnahmen aller dem
Bilanzkreis zugeordneten Zählpunkte enthält. Dieser Bilanzkreis-Fahrplan wird dann an den
Übertragungsnetzbetreiber gemeldet, der die Informationen weiterverarbeitet. Damit ist der Prozess
abgeschlossen.
Abbildung 62: Prozess "Fahrplan anmelden"
Phase „Supply“
148
6.3.5 Prozess „Lieferung koordinieren“
Leistung des Prozesses
Durch den Prozess „Lieferung koordinieren“ wird die Stromeinspeisung des Offshore-Windparks in
das Stromnetz gesteuert. Dazu gehören im Wesentlichen das Einspeisemanagement, die
Anlagenüberwachung und die Produktion der an der Strombörse verkauften Strommengen.
Startereignis
Der Prozess läuft im Prinzip permanent ab, d.h. er wird nie unterbrochen, da der Park in der Regel nie
ganz außer Betrieb genommen wird und daher immer eine gewisse Strommenge liefert. Trotzdem
verfügt der Prozess über ein Startereignis (verknüpfendes Startereignis „Intraday-Handel abwickeln“),
das ihn direkt mit dem vorgelagerten Prozess „Intraday-Handel abwickeln“ und indirekt auch mit dem
noch einen Schritt weiter vorher in der Prozesskette ablaufenden Prozess „Day-Ahead-Handel
abwickeln“ verknüpft. Diese Verknüpfung ist erforderlich, da die zu koordinierende Stromlieferung auf
den in den beiden genannten vorgelagerten Prozessen gehandelten Strommengen basiert. D.h. die
Lieferung muss so koordiniert werden, dass die gehandelten bzw. verkauften Strommengen den
abgeschlossenen Lieferverträgen entsprechend vom Offshore-Windpark erzeugt und eingespeist
werden. Um diese logischen Abhängigkeiten abzubilden, ist es sinnvoll, den Prozess im Modell an das
Ende der Prozesskette einzuordnen, obwohl er permanent, also parallel zu den anderen Prozessen,
abläuft.
Endereignis
Wie unter dem Punkt „Startereignis“ beschrieben, läuft der Prozess im Prinzip permanent ab.
Trotzdem verfügt er über ein Endereignis, denn der Prozess bezieht sich auf einen Lieferzeitraum von
einem Tag, d.h. es gibt einen Anfangs- und einen Endzeitpunkt für den Lieferzeitraum. Innerhalb
dieses Lieferzeitraums muss die Stromproduktion (im Rahmen der Möglichkeiten, die die
Windverhältnisse bieten) so gesteuert werden, dass die beim Handel vereinbarten Strommengen in
das Stromnetz einspeist werden. Wenn ein solcher Lieferzeitraum bis zu Ende durchlaufen wurde,
endet der Prozess, auch wenn er direkt mit dem nächsten Lieferzeitraum weiterläuft.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, laufen drei Aktivitäten
gleichzeitig ab. Das Einspeisemanagement dient der Steuerung der Einspeiseleistung bei
Netzüberlastung (nach §6 EEG). Die Anlagenüberwachung umfasst Tätigkeiten zur Erfassung und
Auswertung von Anlagendaten, um ggf. steuernd in den Betrieb der Anlagen eingreifen zu können.
Um die Lieferung der gehandelten Strommengen einzuhalten, wird darüber hinaus die
Stromproduktion (im Rahmen der der Möglichkeiten, die die Windverhältnisse bieten) so gesteuert,
dass die beim Handel vereinbarten Strommengen in das Stromnetz einspeist werden.
Phase „Supply“
149
Abbildung 63: Prozess „Lieferung koordinieren“
6.3.6 Prozess „Lieferung koordinieren (EEG)“
Leistung des Prozesses
Der Prozess „Lieferung koordinieren (EEG)“ zeigt wie die Stromeinspeisung des Offshore-Windparks
in das Stromnetz gesteuert wird, wenn der erzeugte Strom nicht über die Direktvermarktung verkauft
wird, sondern auf Basis der im EEG geregelten Vergütungssätze eingespeist wird. Im Unterschied zur
Koordination der Lieferung im Rahmen der Alternative der Direktvermarktung, muss die
Stromproduktion hier nicht hoch- oder runtergefahren werden, um gehandelte Strommengen wie
vereinbart zu liefern. Stattdessen ergibt sich die eingespeiste Strommenge hier z.B. aus einem
internen Fahrplan, den die Betriebsgesellschaft unabhängig von anderen Akteuren gestalten kann, da
es keinerlei vorgelagerte Handelsprozesse gibt aus denen sich Liefer-Verpflichtungen ergeben
würden. Nach wie vor muss die Betriebsgesellschaft jedoch das Einspeisemanagement (nach
§6 EEG) zur Steuerung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durchführen.
Startereignis
Der Prozess läuft im Prinzip permanent ab, d.h. er wird nie unterbrochen, da der Park in der Regel nie
ganz außer Betrieb genommen wird und daher immer eine gewisse Strommenge liefert. Trotzdem
verfügt der Prozess über ein Startereignis und ein Endereignis, denn er bezieht sich auf den
Phase „Supply“
150
Abrechnungszeitraum von einem Monat. Dies ist auch der Zeitraum nachdem die
Vermarktungsalternative wieder zu einer Direktvermarktung gewechselt werden kann.
Dementsprechend besteht das Startereignis in der Auswahl der Alternative EEG-Vergütung.
Endereignis
Wie unter dem Punkt „Startereignis“ beschrieben, läuft der Prozess im Prinzip permanent ab.
Trotzdem verfügt er über ein Endereignis, denn der Prozess bezieht sich auf einen Lieferzeitraum von
einem Monat, d.h. es gibt einen Anfangs- und einen Endzeitpunkt für den Lieferzeitraum
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, laufen zwei Aktivitäten
gleichzeitig ab. Das Einspeisemanagement dient der Steuerung der Einspeiseleistung bei
Netzüberlastung (nach §6 EEG). Die Anlagenüberwachung umfasst Tätigkeiten zur Erfassung und
Auswertung von Anlagendaten, um ggf. steuernd in den Betrieb der Anlagen eingreifen zu können.
Abbildung 64: Prozess „Lieferung koordinieren (EEG)“
Phase „Supply“
151
6.3.7 Prozess „Über- / Unterdeckungen mit BKV abrechnen“
Leistung des Prozesses
Über den Prozess „Über- / Unterdeckungen mit BKV abrechnen“ erfolgt die Abrechnung von
Abweichungen von angemeldeten Fahrplänen. Das betrifft die Fahrpläne, die der
Bilanzkreisverantwortliche beim Übertragungsnetzbetreiber anmeldet. Wenn ein Bilanzkreis von
diesen Fahrplänen abweicht, weil ein Lieferant in diesem Bilanzkreis mehr oder weniger Strom
einspeist als geplant oder ein Verbraucher mehr oder weniger Strom abnimmt als geplant, muss diese
Abweichung ausgeglichen werden. Dafür bezieht der Bilanzkreis positive (bei Unterdeckung) oder
negative (bei Überdeckung) Regelenergie vom Übertragungsnetzbetreiber. Diese Regelenergie wird
dem Bilanzkreisverantwortlichen vom Übertragungsnetzbetreiber in Form von Ausgleichsenergie in
Rechnung gestellt. Der Bilanzkreisverantwortliche legt diese Ausgleichsenergie auf die
Anlagenbetreiber (Verbraucher und Erzeuger) in seinem Bilanzkreis um. In dem hier betrachteten
Szenario legt der Bilanzkreisverantwortliche diese Abrechnung also auf die Betriebsgesellschaft des
Offshore-Windparks als einem der Erzeuger in seinem Bilanzkreis um. Diese Umlage kann bspw. als
Pauschale auf alle Erzeuger und Verbraucher in einem Bilanzkreis umgelegt werden oder im
Einzelnen nur genau den Akteuren zugerechnet werden, die die Abweichungen verursacht haben.
Hier gibt es unterschiedliche Vertragsmodelle zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und den
Akteuren in seinem Bilanzkreis.
Startereignis
Der Prozess wird monatlich durchgeführt und dementsprechend durch das Startereignis „Start der monatlichen Abrechnung“ ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, wenn die Betriebsgesellschaft die vom Bilanzkreisverantwortlichen erstellte
Abrechnung geprüft und die entsprechende Zahlung abgewickelt hat.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, erstellt der
Übertragungsnetzbetreiber eine Abrechnung der Ausgleichsenergie für die Bilanzkreise in seiner
Regelzone (Bilanzkreis-Abrechnung). Hier werden Über- und Unterdeckungen ggü. dem vom
jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen angemeldeten Bilanzkreisfahrplan aufgeführt. Diese
Abrechnung erhält der Bilanzkreisverantwortliche, welcher diese prüft und dann auf die einzelnen
Anlagenbetreiber in seinem Bilanzkreis umlegt, wie unter Punkt „Leistung des Prozesses“
beschrieben. Danach wird die Abrechnung durch die Anlagenbetreiber geprüft. In dem hier
betrachteten Szenario prüft die Betriebsgesellschaft des Offshore-Windparks die Abrechnung, die sie
als einer der Anlagenbetreiber im Bilanzkreis erhält und wickelt entsprechende Zahlungen ab, womit
der Prozess abgeschlossen ist.
Phase „Supply“
152
Abbildung 65: Prozess „Über- / Unterdeckungen mit BKV abrechnen“
6.3.8 Prozess „Markt- und Managementprämie abrechnen“
Leistung des Prozesses
Über den Prozess „Markt- und Managementprämie abrechnen“ werden die Marktprämie und die
Managementprämie abgerechnet. Diese Prämien dienen als Anreize für den Einstieg in die
Direktvermarktung. (siehe Kap. 6.2) Die Marktprämie ergibt sich als Differenz zwischen der
anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten5 durchschnittlichen
Börsenpreis. Darüber hinaus werden mit einer Managementprämie die durch Direktvermarktung
entstehenden zusätzlichen verwaltungstechnischen Kosten ausgeglichen. Die Managementprämie
wird pauschal an Anlagenbetreiber gezahlt, um sie für ihren Mehraufwand bei der Direktvermarktung
zu entschädigen. Markt- und Managementprämie werden vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt.
Startereignis
Der Prozess wird monatlich durchgeführt und dementsprechend durch das Startereignis „Start der monatlichen Abrechnung“ ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, wenn die Betriebsgesellschaft die Abrechnung vom Verteilnetzbetreiber
geprüft hat.
5 Die Ermittlung basiert auf speziellen Verfahren für die einzelnen Energieträger Wind, Photovoltaik usw.
Phase „Supply“
153
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, wird der
energieträgerspezifische Durchschnittspreis berechnet. Das ist Aufgabe des
Übertragungsnetzbetreibers. Der Verteilnetzbetreiber nimmt diesen Wert und addiert die
Managementprämie. Diese Summe wird dann mit dem erfassten Lastgang des Offshore-Windparks
verrechnet, um die an die Betriebsgesellschaft zu zahlende Summe zu ermitteln. Der Lastgang
beschreibt die Strom-Lieferung des Offshore-Windparks und wird durch eine sog. „registrierende
Leistungsmessung“ erfasst. Die Abrechnung bzw. die entsprechende Zahlung der Prämien für diese
Lieferung wird am Schluss von der Betriebsgesellschaft geprüft.
Abbildung 66: Prozess „Markt- und Managementprämie abrechnen
Phase „Supply“
154
6.3.9 Prozess „EEG-Abrechnung durchführen“
Leistung des Prozesses
Über den Prozess wird die im EEG festgelegte Einspeisevergütung an die Betriebsgesellschaft
gezahlt, wenn sie den im Offshore-Windpark erzeugten Strom nicht über eine Direktvermarktung
sondern über die im EEG geregelte Einspeisevergütung verkauft.
Startereignis
Der Prozess wird monatlich durchgeführt und dementsprechend durch das Startereignis „Start der monatlichen Abrechnung“ ausgelöst.
Endereignis
Der Prozess ist beendet, wenn die Betriebsgesellschaft die Abrechnung vom Verteilnetzbetreiber
geprüft hat.
Aktivitäten und zeitlich-logische Abfolge
Nachdem der Prozess durch das beschriebene Startereignis ausgelöst wurde, ermittelt der
Verteilnetzbetreiber den Lastgang (Lieferung nach Zeit und Menge) des Offshore-Windparks und
verrechnet diesen mit der im EEG festgelegten Einspeisevergütung. Diese Abrechnung bzw. die
entsprechende Zahlung wird an die Betriebsgesellschaft übermittelt und von dieser geprüft.
Abbildung 67: Prozess „EEG-Abrechnung durchführen“
Phase „Supply“
155
6.3.10 Weitere Prozesse der Phase „Supply“
In der Prozesslandkarte sind über die bisher beschrieben Prozesse hinaus auch die Prozesse
„Voraussetzungen für Direktvermarktung prüfen“, „Vermarktungsalternative auswählen“,
„Alternativenauswahl analysieren“ und „Abrechnung von Strombörse prüfen“ enthalten. Diese sind
nicht im Detail modelliert, werden aber im Folgenden beschrieben.
Voraussetzungen für Direktvermarktung prüfen
In diesem Prozess wird geprüft, ob die Betriebsgesellschaft die Voraussetzung für die
Direktvermarktung erfüllt und den erzeugten Strom an einer Strombörse anbieten bzw. über einen
Händler anbieten lassen kann. Dafür muss sie in der Lage sein, die ihr zugewiesenen Aktivitäten in
den Prozessen „Erzeugung prognostizieren“, „Day-Ahead-Handel abwickeln“ und „Intraday-Handel
abwickeln“ durchzuführen.
Vermarktungsalternative auswählen
Die Betriebsgesellschaft kann monatlich zwischen den Alternativen Direktvermarktung und EEG-
Vergütungsmodell wählen. Dazu greift sie auf die Analyse des Prozesses „Alternativenauswahl
analysieren“ zurück. Zu diesem Prozess gehört auch die Meldung eines Wechsels der
Vermarktungsalternative beim Verteilnetzbetreiber.
Alternativenauswahl analysieren
Nach Abschluss einer Lieferperiode analysiert die Betriebsgesellschaft, zu welchen Ergebnissen die
für den abgelaufenen Monat getroffene Auswahl der Vermarktungsalternative (Direktvermarktung oder
EEG-Vergütungsmodell) geführt hat. Damit soll untersucht werden, ob im Entscheidungsprozess
tatsächlich die aus wirtschaftlicher Sicht optimale Alternative ausgewählt wurde, um zukünftige
Entscheidungen über die Alternativenauswahl zu verbessern.
Abrechnung mit Strombörse prüfen
In diesem Prozess werden die über den Bilanzkreisverantwortlichen im Rahmen des Day-Ahead- und
des Intraday-Handels gehandelten Strommengen abgerechnet und geprüft. Die Erlöse für den
verkauften Strom der Offshore-Windparks bekommt zunächst der Bilanzkreisverantwortliche, der die
Handelsaktivitäten an der Börse im Auftrag der Betriebsgesellschaft durchgeführt hat. Die Erlöse
werden (nach Abzug einer Gebühr für die Durchführung der Handelsaktivitäten als Dienstleistung6) an
die Betriebsgesellschaft weitergeleitet, welche in diesem Prozess die Prüfung der Abrechnung
durchführt.
6 Ein gängiges Modell ist, dass der Bilanzkreisverantwortliche die Hälfte der Managementprämie erhält.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
156
7 Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
In diesem Kapitel wird verdeutlicht, wie das Referenzprozessmodell dazu beitragen kann, die
Prozesse in den einzelnen Lebenszyklusphasen von Offshore-Windparks zu verbessern. Dazu wird
zunächst die erste Ebene des Referenzprozessmodells herangezogen. Die Lebenszyklusphasen sind
hier als Kreislauf dargestellt (siehe Abbildung 2), sodass sich nach der Phase „Supply“ als letzte
Phase des Lebenszyklus eines Offshore-Windparks wieder „Plan“ als erste Phase des Lebenszyklus
eines weiteren Offshore-Windparks anschließt. Damit soll erreicht werden, dass die gesammelten
Erfahrungen über Optimierungspotenziale und Best Practices schon bei der Planung weiterer
Windparks berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen soll an zwei konkreten Beispielen gezeigt werden.
1. Für das erste Beispiel wird ein ausgewählter Prozess aus der Lebenszyklusphase „Operate“ mit
der Simulation in BTC BONAPART analysiert, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, die in der
Phase „Plan“ berücksichtigt werden sollten. Hierfür wird der Prozess „Tageseinsatz ausführen und
überwachen“ (siehe Kap. 5.5.12) ausgewählt, da die Analyse dieses Prozesses einige starke
Ausprägungen verschiedener Merkmale aufweist, wie Abbildung 68 sichtbar.
Abbildung 68: Analyse des Prozesses „Tageseinsatz ausführen und überwachen“
Neben dem hohen Umfang beim Ressourceneinsatz, weist der Prozess auch hohe Werte bei
Daten-/ Informationsintensität, Wiederholfrequenz und Schnittstellenintensität auf. In der Analyse
des Prozesses in Kapitel 5.5.12.2 wird daher u.a. eine Optimierungsmaßnahme vorgeschlagen,
die den Einsatz eines sog. „Vessel-Tracking“-Systems vorsieht, was insbesondere aufgrund der
hohen Ausprägungen der drei letztgenannten Merkmale sinnvoll erscheint. Hier wird nun
untersucht, ob sich diese Optimierungsmaßnahme tatsächlich wie angenommen deutlich positiv
auf den Prozess auswirkt. Dazu wird der Prozess mit einer Simulation vor und nach der
Optimierungsmaßnahme untersucht. Die Simulation dieses Prozesses zielt in diesem Beispiel
zunächst darauf ab, die Möglichkeiten der Anwendung des Referenzprozessmodells auf eine
konkrete Fragestellung zu zeigen. Dabei soll ein konkretes Beispiel für die Möglichkeiten und den
Nutzen der Simulation als Analysemethode gegeben werden, wobei hier jedoch nicht der
Anspruch auf eine bis ins Detail ausgearbeitete Simulation mit vollständig verifiziertem und
validiertem Simulationsmodell erhoben wird.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
157
2. Für das zweite Beispiel wird der Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller
abstimmen“ (siehe Kap. 5.5.1) ausgewählt, da auch bei der Analyse dieses Prozesses einige
Merkmale starke Ausprägungen aufweisen, aus denen Optimierungspotenziale abgeleitet werden
können. Wie in Abbildung 69 sichtbar, sind die Merkmale „Schnittstellenintensität“ und
„Wiederholfrequenz“ besonders stark ausgeprägt. Daher wird in der Analyse des Prozesses in
Kapitel 5.5.1.2. eine Optimierungsmaßnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung im
Umgang mit den Schnittstellen bei der Terminabstimmung (Beschreibung unter Kap. 5.5.1.1)
abzielt, indem es dem Windenergieanlagen-Hersteller ermöglicht wird, die Termine für
durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen selbstständig im Maßnahmenpool der
Betriebsgesellschaft anzulegen.
Abbildung 69: Analyse des Prozesses „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller abstimmen“
7.1 Simulation und Optimierung des Prozesses „Tageseinsatz ausführen und überwachen“
Für das erste Beispiel wird, wie beschrieben, der Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“
(detaillierte Beschreibung unter Kap. 5.5.12) herangezogen. Da hier ein konkretes Beispiel gezeigt
werden soll, wird der Prozess, der zunächst alle Transportmittelarten (Hubschrauber und Schiffe)
abbildet, jetzt auf die Betrachtung von Schiffseinsätzen beschränkt. D.h. die Swimlane
„Transportmittel mit Besatzung“ wird nun in „Schiff mit Besatzung“ umgewandelt. Diese Anpassung
und die im Folgenden beschriebenen BONAPART-Einstellungen sind in der Darstellung des
Prozesses in Abbildung 70 gezeigt.
Für die Simulation werden den Aktivitäten des Prozesses beispielhafte Bearbeitungszeiten
zugewiesen. Diese Zeiten werden unter dem Namen der Aktivität eingeblendet. Das Format der
Zeitangabe lautet: Tage:Stunden:Minuten:Sekunden. Das Startereignis wird mit einer Startzeit (mit
demselben Format) versehen, zu der es den Prozess auslöst. In diesem Fall handelt es sich um ein
verknüpfendes Startereignis. Daher ist es nach dem vorgelagerten Prozess benannt. In diesem Fall ist
das der Prozess „Personentransporte bei Bundespolizei anmelden“ (siehe Kap. 5.5.11). Die
Durchführung dieses Prozesses ist Voraussetzung für die Durchführung des hier untersuchten
Prozesses „Tageseinsatz ausführen und überwachen“. Diese Voraussetzung wird für die Simulation
zur Vereinfachung als erfüllt angenommen.
Nach Auslösen des Prozesses zur Startzeit (hier 6 Uhr morgens) beginnt die erste Aktivität des
Prozesses. In diesem Fall ist das die Aktivität „Schiff für Einsatz vorbereiten und beladen“. In diesem
Beispiel fahren zwei Schiffe in den Park, dementsprechend wird der Prozess zweimal ausgelöst. Die
Anzahl der Auslösungen wird ebenfalls beim Startereignis angegeben. Sie wird unter der Startzeit
angezeigt.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
158
Abbildung 70: Simulationsexperiment 1: Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
159
Eine Detaillierung des Modells besteht in der Angabe der Standardabweichungen der
Bearbeitungszeit von Aktivitäten. Damit können Schwankungen der Bearbeitungszeit abgebildet
werden, um in der Simulation berücksichtigen zu können, dass die Bearbeitungsdauer einer Aktivität
nicht bei jeder Ausführung genau gleich lang ist, sondern auch länger oder kürzer ausfallen kann. Die
Standardabweichung wird in diesem vereinfachten Beispiel nur für die Aktivität „Soll- und Ist-Position
abgleichen und Rückmeldung abgeben“ einbezogen, da diese Aktivität bei der weiteren Untersuchung
im Fokus steht. Sie wird an der Aktivität unter der Bearbeitungszeit angezeigt und beträgt für diese
Aktivität 2 Minuten. Die Bearbeitungsdauer der Aktivität ist hier mit 3 Minuten angegeben. Für die
Bearbeitungsdauer auf Basis einer Normalverteilung heißt das Folgendes: Sie schwankt um einen
Mittelwert von 3 Minuten, wobei sie in etwa zwei Drittel aller Fälle in einem Intervall zwischen 1 und
5 Minuten liegt. Ein Drittel aller Fälle liegt außerhalb dieses Intervalls.
Der Vorteil der Berücksichtigung der Standardabweichung liegt in der realistischeren Betrachtung von
Werten wie Durchlaufzeit und Ressourcenauslastung, denn durch die Berücksichtigung von
Schwankungen der Bearbeitungsdauer können nun bei mehreren Simulationsläufen unterschiedliche
Ergebnisse herauskommen, was das identifizieren von Extremwerten ermöglicht. Hierin liegt ein
wesentlicher Vorteil der Untersuchung anhand von Simulationsexperimenten ggü. der Untersuchung
anhand analytischer Modelle. Um eine statistisch sichere Aussage über die Wahrscheinlichkeit
solcher Extremwerte machen zu können, müssen eine bestimmte Menge an Simulationsläufen
durchgeführt werden. Dies wird in diesem vereinfachten Beispiel jedoch nicht weiter untersucht.
Stattdessen werden beispielhaft zehn Simulationsläufe pro Simulationsexperiment
(„Simulationsexperiment 1“: ohne Optimierung; „Simulationsexperiment 2“: mit Optimierung)
durchgeführt.
Die in der Simulation betrachteten Akteure sind „Betriebsgesellschaft“ und „Schiff mit Besatzung“.
Diese werden über entsprechende Swimlanes dargestellt (siehe Beschreibung unter Kap. 5.5.12). Für
die Simulation wird für diese Akteure eine Kapazität eingestellt. Die Kapazität des Akteurs
„Betriebsgesellschaft“ wird mit „1“ eingestellt, d.h., dass für die Aktivitäten, die dieser Akteur in diesem
Prozess durchführt, genau ein Bearbeiter zur Verfügung steht. Die Kapazität des Akteurs „Schiff mit
Besatzung“ wird mit „2“ eingestellt. D.h., dass in diesem Beispiel zwei Schiffe mit Besatzung zur
Verfügung stehen. Die Einstellung der Kapazitäten der Akteure erfolgt in der BONAPART-Sicht
„Organigramme“ (siehe Abbildung 28). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Akteur „Schiff mit
Besatzung“ in der Simulation dem Akteur „Transportmittel mit Besatzung entspricht (s.o.). Jedes Schiff
transportiert vier Einsatzteams. Dementsprechend werden die Aktivitäten „Einsatzteams auf Anlagen
absetzen“ und „Einsatzteams zurück auf Schiff holen“ pro Simulationslauf jeweils vier Mal
durchgeführt. Dafür werden entsprechende Einstellungen an den ein- und ausgehenden
Sequenzkanten der Aktivitäten getätigt. (Diese Einstellungen werden in der Abbildung jedoch nicht
angezeigt). Mit den beschriebenen Einstellungen werden nun zehn Simulationsläufe mit dem in
Abbildung 70 gezeigten Prozess durchgeführt. In jedem Simulationslauf wird der Prozess durch das
Startereignis zweimal ausgelöst, d.h. es fahren immer zwei Schiffe von Land aus zum Offshore-
Windpark.
Die Analyse der Simulationsergebnisse bezieht sich in diesem vereinfachten Beispiel nur auf die
Betriebsgesellschaft. Hier soll die Auslastung des Bearbeiters durch die Aktivitäten in der Swimlane
„Betriebsgesellschaft“ untersucht werden. Diese Aktivitäten bestehen in der Erfassung der
gemeldeten Personal- und Transportmittelpositionen und einem Abgleich von Soll- und Ist-Position mit
anschließender Rückmeldung an die Schiffsbesatzung. Die Positionsmeldungen werden im Rahmen
der Aktivitäten der Swimlane „Schiff mit Besatzung“ abgegeben, wie in Abbildung 70 dargestellt. Sie
erfolgen fernmündlich per Sprechfunk und werden dementsprechend mit den in Kapitel 2.2
beschriebenen Interaktionskanten für die Darstellung von Kommunikation zwischen Akteuren
abgebildet.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
160
Abbildung 71: Auslastung Bearbeiter bei Betriebsgesellschaft bei Simulationsexperiment 1
Abbildung 71 zeigt die Auslastung des Bearbeiters in der Swimlane „Betriebsgesellschaft“. Auf der
Abszisse ist der Zeitverlauf der Simulation im Format Stunden:Minuten:Sekunden aufgetragen. Auf
der Ordinate sind „Gesperrte Kapazität“ und „Belegte Kapazität“ sowie „Wartende Aufträge“
aufgetragen:
Gesperrte Kapazität:
Durch eine Sperrung von Kapazitäten können die Kapazitäten für die Zeiten, in denen sie nicht zur
Verfügung stehen, für die Bearbeitung von Aufträgen gesperrt werden. So können z.B. maximale
Schichtlängen abgebildet werden. Dies wird in diesem vereinfachten Modell jedoch nicht betrachtet.
Daher liegt die Gesperrte Kapazität hier durchgehend bei 0.
Belegte Kapazität
Die belegte Kapazität gibt an, wie viele Bearbeiter zu einem Zeitpunkt mit der Ausführung von
Aktivitäten belegt sind. Da für die Betriebsgesellschaft in diesem Beispiel nur ein Bearbeiter eingesetzt
wird, liegt die belegte Kapazität hier maximal bei 1.
Wartende Aufträge
Die wartenden Aufträge geben an, wie viele Aufträge auf eine Bearbeitung warten müssen, weil die für
die Simulation eingestellte Kapazität der Bearbeiter nicht ausreicht, um alle Aufträge gleichzeitig zu
bearbeiten. Die Anzahl der wartenden Aufträge ergibt sich hier aus den durch die Positionsmeldungen
ausgelösten Aktivitäten „Transportmittel-Position erfassen“ und „Personal-Position erfassen“ sowie der
auf diese Aktivitäten folgenden Aktivität „Soll- und Ist-Position abgleichen und Rückmeldung
abgeben“. Jedes Mal, wenn eine dieser Aktivitäten ausgeführt werden muss, aber die Ausführung
warten muss, weil der Bearbeiter noch mit einem früher angekommenen Auftrag beschäftigt ist, liegt
ein wartender Auftrag vor.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
161
In der Analyse der Auslastung in Abbildung 71 sind zwei Spitzen in der Auslastung deutlich zu
erkennen. Diese Spitzen entstehen durch die zu bearbeitenden Meldungen (Personal- und
Transportmittelpositionen), die bei der Betriebsgesellschaft eingehen und insbesondere dann in hoher
Anzahl auftreten, wenn die Schiffe im Offshore-Windpark angekommen sind und die Einsatzteams auf
den Anlagen absetzen und wenn sie die Einsatzteams nach Abschluss der Arbeiten wieder von den
Anlagen abholen. Zu diesen Zeitpunkten kann der Bearbeiter bei der Betriebsgesellschaft die
eingehenden Meldungen nicht schnell genug abarbeiten, so dass zeitweise bis zu neun Aufträge in
der Warteschlange stehen. Problematisch ist bei dieser hohen Anzahl der wartenden Aufträge, dass
die Positionsmeldungen nicht zeitnah bearbeitet werden, was die Koordination der Vorgänge auf See
erschwert und auch zu Sicherheitsrisiken führen kann.
Die Auslastungskurve in Abbildung 71 stellt das Ergebnis eines einzelnen Simulationslaufes des
Simulationsexperimentes 1 dar, d.h. in weiteren Simulationsläufen kann diese Kurve auch anders
aussehen. Trotzdem können hiermit nützliche Erkenntnisse gewonnen werden: Indem mehrere
Simulationsläufe durchgeführt werden, kann ermittelt werden, wie häufig eine Spitze von neun
wartenden Aufträgen bei einer bestimmten Anzahl von Simulationsläufen vorkommt und ob auch noch
höhere Spitzenwerte möglich sind. In diesem Beispiel wurden zehn Simulationsläufe durchgeführt.
Dabei lag der höchste aufgetretene Spitzenwert bei neun wartenden Aufträgen. Dieser Wert kam bei
den zehn durchgeführten Simulationsläufen des Simulationsexperimentes 1 einmal vor.
Eine Optimierung dieses Prozesses im Hinblick auf die Auslastung des Bearbeiters bei der
Betriebsgesellschaft müsste darauf abzielen, die Anzahl der wartenden Aufträge zur reduzieren, damit
die eingehenden Positionsmeldungen schneller abgearbeitet und beantwortet werden können. Die für
dieses Beispiel vorgeschlagene Verbesserung sieht den Einsatz eines sog.
„Vessel Tracking“ -Systems vor. Mit diesem System können Positionsdaten von Schiffen automatisiert
erfasst und in einer grafischen Übersicht auf Basis einer Seekarte auf einem Bildschirm abgebildet
werden. Damit würde die bisher fernmündlich per Sprechfunk ausgeführte Aktivität „Transportmittel-
Position erfassen“ für den Bearbeiter der Betriebsgesellschaft entfallen. In dem in Abbildung 72
dargestellten optimierten Prozess wird die Bearbeitungsdauer daher mit „0“ eingestellt. Weiterhin wird
die Automatisierung der Übertragung der Transportmittelposition abgebildet. Dazu werden die
entsprechenden Interaktionskanten des Typs „Kommunikation“ durch Interaktionskanten des Typs
„Daten“ ersetzt. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine rein grafische Anpassung, um die
Einhaltung der Modellierungskonventionen von Kapitel 2.2 zu gewährleisten.
Ein weiterer Vorteil, den die beschriebene Automatisierung der Aufgaben bezüglich der
Transportmittel-Positionen hat, ist die Möglichkeit einer grafischen Darstellung der Schiffspositionen
auf Basis einer Seekarte auf einem Bildschirm im Betriebsbüro der Betriebsgesellschaft. Diese Art der
Darstellung wirkt sich auf die Aktivität „Soll- und Ist-Position abgleichen und Rückmeldung geben“ aus,
denn durch die übersichtlichere Darstellung der Schiffspositionen wird der Abgleich der Soll- und Ist-
Position deutlich erleichtert und geht daher schneller vonstatten. Darüber hinaus wird die Aktivität
durch diese Hilfestellung sicherer beherrscht, so dass die Standardabweichung der
Bearbeitungsdauer geringer ausfällt. Die Bearbeitungsdauer der Aktivität schwankt daher weniger. Die
Einstellungen für die Simulation werden entsprechend angepasst: Die Bearbeitungsdauer der Aktivität
wird jetzt mit nur zwei Minuten angegeben und die Standardabweichung sinkt auf eine Minute.
(Hierbei handelt es sich um beispielhafte Werte, die von den eben beschriebenen
Prozessverbesserungen als Schätzwert ableitet wurden).
Die Effektivität der beschriebenen Optimierungsmaßnahmen wird nun durch zehn Simulationsläufe mit
den geänderten Einstellungen im Rahmen des Simulationsexperimentes 2 überprüft. Damit kann
nachgewiesen bzw. widerlegt werden, dass die beschrieben Veränderungen tatsächlich dazu führen,
dass das Ziel, die Anzahl der wartenden Aufträge beim Bearbeiter der Betriebsgesellschaft zu
verringern, erreicht wird.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
162
Abbildung 72: Simulationsexperiment 2: optimierter Prozess „Tageseinsatz ausführen und überwachen“
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
163
Auf diese Weise wird der Nutzen einer Investition in ein derartiges Vessel-Tracking-System ermittelt.
Dieser Nutzen würde in weiteren Betrachtungen den Kosten gegenüber gestellt werden, um so einen
wichtigen Beitrag zur Entscheidung über eine Investition in ein derartiges „Vessel-Tracking“-System zu
leisten. An dieser Stelle schließt sich der Kreis des Lebenszyklusmodells des GWPPM, da diese
Entscheidung bereits in der Phase „Plan“ in dem Prozess „Planungen vervollständigen und freigeben
(Ausführungsplanung)" (siehe Kap. 3.3.7) im Rahmen der Aktivität „Ausführungsplanung Leitwarte und
IKT-Konzept durchführen" getroffen werden sollte. Im Rahmen des im GWPPM integrierten
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses können solche Optimierungen jedoch auch im Nachhinein
untersucht und durchgeführt werden.
Abbildung 73 zeigt die Ergebnisse eines Simulationslaufes des optimierten Prozesses im Hinblick auf
die Auslastung des Bearbeiters der Betriebsgesellschaft. Analog zur Untersuchung der Auslastung
beim Simulationsexperiment 1 stellt auch diese Auslastungskurve das Ergebnis eines einzelnen
Simulationslaufes dar, d.h. in weiteren Simulationsläufen kann diese Kurve auch anders aussehen
(wie oben beschrieben).
Abbildung 73: Auslastung Bearbeiter bei Betriebsgesellschaft bei Simulationsexperiment 2
Im Vergleich zur ermittelten Auslastung in Simulationsexperiment 1 ist deutlich zu erkennen, dass die
Spitzenwerte bei der Anzahl der wartenden Aufträge nun deutlich niedriger liegen. Bei den zehn
durchgeführten Simulationsläufen mit dem optimierten Prozess lag die höchste Anzahl an wartenden
Aufträgen bei 5. Dieser Wert lag in Simulationsexperiment 1 bei 9. D.h. der Bearbeiter der
Betriebsgesellschaft kann die eingehenden Positionsmeldungen jetzt deutlich schneller abarbeiten.
Damit wird die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Prozessoptimierung durch Einsatz eines Vessel-
Tracking-Systems im Hinblick auf die Senkung der Anzahl der wartenden Aufträge (für diese
beispielhafte Betrachtung) nachgewiesen.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
164
7.2 Optimierung des Prozesses „Instandhaltungsmaßnahme mit WEA-Hersteller
abstimmen“
Für das zweite Beispiel wird der Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit Hersteller abstimmen“
herangezogen. Wie bereits unter dem Punkt „Optimierungspotenzial“ in Kapitel 5.5.1.2 beschrieben,
stellt die Abstimmung von Terminen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen im Offshore-
Windpark eine Schwierigkeit dar. Diesem Problem kann dadurch begegnet werden, dass der
Hersteller einen lesenden Zugriff auf die Terminplanung im Maßnahmenpool hat. Dann kann er
selbstständig freie Termine identifizieren und seine Maßnahmen gezielt terminieren, so dass Konflikte
mit anderen Akteuren die Maßnahmen im Park durchführen von vornherein ausgeschlossen werden
können.
Im Rahmen des Zugriffs, den der Hersteller auf den Maßnahmenpool bekommt, bietet sich eine
weitere Optimierungsmaßnahme an: Es könnten ihm über den lesenden Zugriff auf die Terminplanung
hinaus auch Schreibrechte zugewiesen werden, so dass die geplanten Maßnahmen vom Hersteller
selbst, anstatt vom Betriebsführer, im Maßnahmenpool angelegt werden können.
Durch diese Optimierungen ergibt sich ein deutlich schlankerer Prozess bei dem einerseits dem
Hersteller mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden und andererseits die
Betriebsgesellschaft deutlich entlastet wird, da sie die Maßnahmen der Herstellers jetzt nur noch
anhand der Maßnahmendaten prüfen muss, um dann den Termin zu bestätigen anstatt alle
Maßnahmendaten selbst im Maßnahmenpool zu erfassen.
Abbildung 74 zeigt den optimierten Prozess. Der Unterschied zu der in Abbildung 35 gezeigten
Version des Prozesses ist deutlich sichtbar. Der Vergleich der Abbildungen macht insbesondere die
Vermeidung des „Trial and Error“-Prinzips bei der Vereinbarung eines Ausführungstermins, der keine
Terminkonflikte mit den Ausführungsterminen anderer Maßnahmen nach sich zieht deutlich, da die
Aktivitäten zur Terminabstimmung entfallen. Da die Effektivität dieser Optimierungsmaßnahme bereits
anhand des Vergleichs der Prozessdarstellungen sehr deutlich wird, wird hier auf eine Simulation wie
im ersten Beispiel unter Kapitel 7.1 verzichtet.
Optimierungen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess
165
Abbildung 74: Optimierter Prozess „Instandhaltungsmaßnahme mit Hersteller abstimmen“
Praxiseinsatz und Weiterentwicklungen des GWPPM
166
8 Praxiseinsatz und Weiterentwicklungen des GWPPM
Das hier beschriebene Referenzprozessmodell „German Wind Power Plant Model“ wird mit der
Veröffentlichung dieser Dokumentation der Offshorewind-Branche zur Verfügung gestellt. Die an der
Betriebsführung von Offshore-Windparks beteiligten Akteure können die Referenzprozesse als
Ausgangsbasis für die Entwicklung und Optimierung ihrer Prozesse nutzen. Das GWPPM bietet dafür
einen Rahmen, innerhalb dessen die Akteure ihre speziellen Prozesse gestalten können. Dabei
können sie die Referenzprozesse des GWPPM als Vorlage nutzen. Von dieser Vorlage können die
Akteure Prozesse ableiten, die ihre spezifischen Anforderungen abbilden.
Durch dieses Vorgehen können die speziellen Anforderungen der verschiedenen Akteure in Prozesse
umgesetzt werden, die ihren Ursprung in einer gemeinsamen Basis, dem GWPPM, haben. Damit
kann ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet zu werden, die Standardisierung der Prozesse in der
Branche voranzubringen und somit die Realisierung von umfangreichen Effizienzsteigerungen zu
ermöglichen.
Die Erfahrungen, die die Akteure der Branche bei der Verwendung des GWPPM machen, werden in
einer Validierungsphase erfasst und in das Modell eingearbeitet. Diese Validierung wird in der
weiteren Laufzeit des Gesamtprojektes „SystOp Offshore Wind“ zusammen mit den Verbundpartnern
(Hochschule Bremen, Universität Hamburg, IZP Dresden) und den Industriepartnern aus der Branche
durchgeführt. Dabei sollen die Referenzprozesse weiterentwickelt werden, um bisher evtl. noch nicht
vollständig abgebildete Aspekte der Betriebsprozesse von Offshore-Windparks aufzunehmen. So wird
ein validiertes Modell geschaffen, das von den Rückmeldungen aus der Branche lebt, indem es diese
aufnimmt und in die Weiterentwicklung der Referenzprozesse einfließen lässt.
Zusätzlich zu den weiteren im Projekt SystOp planmäßig vorgesehenen Aktivitäten zur Validierung
und Weiterentwicklung der Referenzprozesse sind für die Zukunft Erweiterungen des GWPPM
denkbar. Hier bietet sich insbesondere die Entwicklung eines Kennzahlensystems an. Damit kann der
Betriebsführung von Offshore-Windparks auf Basis des GWPPM ein wichtiges Instrument zur
Steuerung und Überwachung der Prozesse zur Verfügung gestellt werden. Dieses Instrument stellt
eine Voraussetzung für die Umsetzung von Zielvorgaben dar und kann somit zur gezielten
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Offshore-Windparks beitragen.
Literaturverzeichnis
167
9 Literaturverzeichnis
Allweyer, T. (2005). Geschäftsprozessmanagement - Strategie, Entwurf, Implementierung, Controlling.
Bochum: W3L - Verlag.
Greiner, S., & Seyfert, M. (2011). SystOp Handbuch. Bremen: Hochschule Bremen.
Hau, E. (2008). Windkraftanlagen - Grundlagen, Einsatz, Technik, Wirtschaftlichkeit. Berlin -
Heidelberg: Springerverlag.
Hochschule Bremen. (2011). Institut für Umwelt- und Biotechnik.
Wilhelm, R. (2007). Prozessorganisation. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH.
BTC Business Technology Consulting AG
Escherweg 5
26121 Oldenburg
E-Mail: [email protected]
http://www.btc-ag.com/
Ansprechpartner “German Wind Power Plant Model”:
Joachim Klinke
Produktmanager BTC Wind Farm Center
BTC Business Technology Consulting AG
Escherweg 5
26121 Oldenburg
Fon: +49 (0) 441 3612-2327
Fax: +49 (0) 441 3612-3999
Mobil: +49 (0) 172 656 0696
E-Mail: [email protected]
Michael Klarmann
Projektleiter SystOp-Teilvorhaben „GWPPM“
BTC Business Technology Consulting AG
Escherweg 5
26121 Oldenburg
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Fax: +49 (0) 441 3612-3999
E-Mail: [email protected]
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