Kanton Bern
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
1. Wie ist die Umsetzung organisiert?
20100915_Informationsveranstaltung
ERZ GEF
AKVB ALBA
Op
timie
run
g
Ers
atz S
SV
So
nd
erp
äd
ag
og
ik-
Ko
nk
ord
at
Ko
nze
pt
So
nd
erp
äd
ag
og
ik
Projekt-steuerung
PL
Ausschuss
Begleitgruppe
Rechtsamt GEFRA
gemeinsame Verantwortung
Kanton Bern
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
2. Welches sind die Aufgaben/Funktionen der einzelnen Projektorgane?
ProjektsteuerungERZ + GEF
Steuerung der Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“
ProjektleitungGEF (ALBA)
Operative Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“
AusschussERZ + GEF (Verwaltung)
Begleitung und Unterstützung der operativen Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“
„Auftragsverhältnis“
Begleitgruppe Delegierte der angeschriebenen Organisationen und Gremien
Funktion eines Sounding Board
Interessenvertretung
20100915_Informationsveranstaltung
Kanton Bern
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
3. Wie ist Arbeitsweise unter den einzelnen Organen?
Projekt-leitung
20100915_Informationsveranstaltung
Begleitgruppe
Projektsteuerung
Ausschuss
Monitoring
intensive, regelmässige Kontakte, Absprachen zwischen den Gremien
Austausch, aufnehmen von Anregungen, Vernehmlassung zu bestimmten Aspekten in gewissen Abständen
Bilaterale Kontakte
(Kontakte nachMassgabe Auftrag)
Kanton Bern
20100915_Informationsveranstaltung
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
4. Was umfasst die Strategie - „Geltungsbereich“?
Schule Familie„ausserschulischer Bereich“
„hochschwellig“ (verstärkte Massnahmen)
„niederschwellig“ (in der Schule besondere Massnahmen)
Sonderschule
Kindergarten,Regelschule
Kanton Bern
20100915_Informationsveranstaltung
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
5. Welche Aufgaben gilt es im Rahmen der Umsetzung zu lösen ?
• Erarbeitung eines Sonderpädagogik-Konzepts
• Ersatz der durch den Wegfall der Verordnung über die Sonderschulung von invaliden Kindern und Jugendlichen entstehenden gesetzlichen Regelungslücke – „Sonderschulverordnung“
• Prüfung des Beitritts des Kantons Bern zum Sonderpädagogik-Konkordat
• Optimierung der Schnittstellen zwischen den beiden Systemen Volksschule und Sonderschulung
Kanton Bern
20100915_Informationsveranstaltung
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
6. Welche Vorgaben/Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
• Das Sonderpädagogik-Konzept orientiert sich am Sonderpädagogik-Konkordat.
• Die „Sonderschulverordnung“ wird mit dem Sonderpädagogik-Konzept abgestimmt.
• Bei der Prüfung des Beitritts des Kantons Bern zum Sonderpädagogik-Konkordat sind auch die Resultate der Vernehmlassung aus dem Jahr 2007 mit zu berücksichtigen.
• Die Optimierungen der Schnittstellen zwischen den beiden Systemen haben sich auf die dringendsten Probleme zu beschränken.
Die Strategie Sonderschulung 2010 – 2015 nimmt spätere, als zweckmässig erscheinende, grundsätzliche Anpassungen weder vorweg, noch behindert sie diese.
Kanton Bern
20100915_Informationsveranstaltung
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
7. Welche zeitlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
• 2010 - Rahmenkonzept Sonderpädagogik erarbeitet - Bedarf, Struktur und Inhalte „Rechtserlass“ geklärt - Optimierungsbedarf Schnittstellen geklärt, Massnahmen werden laufend umgesetzt
- Detailkonzept Sonderpädagogik erarbeitet - Verabschiedung „Sonderschulverordnung“ durch Regierungsrat - Optimierungen der Schnittstellen; Massnahmen laufend umgesetzt
- Detailkonzept Sonderpädagogik verabschiedet - Inkraftsetzung „Sonderschulverordnung“ - Optimierungen der Schnittstellen; Massnahmen laufend umgesetzt - Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat wird geprüft
• 2011
• 2012
Kanton Bern
Kantonales
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
8. Auf welchem Hintergrund sind die Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind, zu verstehen?
Wirkungs- ziele
Bereiche Schule, Familie
Leistungs-angebote
Akteure
Prozesse
Versorgungssystem
20100915_Informationsveranstaltung
Kanton Bern
20100915_Informationsveranstaltung
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind
Die Sonderpädagogik bleibt in der definierten Zeitspanne grundsätzlich in zwei
Gesetzen verortet: die besonderen Massnahmen der Volksschule im
Volksschulgesetz, die Sonderschulung im Sozialhilfegesetz.
Im Rahmen der Strategie Sonderschulung wird der Geltungsbereich der
Sonderpädagogik 0 – 20 Jahre unter Beachtung von Schule und Familie festgelegt.
An die Sonderpädagogik angrenzende Bereiche sind mitzudenken.
Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen
Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer
Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein
selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration
bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.
Kanton Bern
20100915_Informationsveranstaltung
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind
Die Sonderpädagogik wird gesamthaft in einem „kaskadischen Modell“ gedacht:
Sonderpädagogische Massnahmen kommen dann zum Tragen, wenn das
Regelsystem – im Rahmen der Strategie Sonderschulung Schule und Familie – seine
Aufgaben ohne zusätzliche Unterstützung nicht oder nicht mehr erfüllen kann. Dabei
kommen niederschwellige grundsätzlich vor verstärkten Massnahmen zum Tragen.
Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen
Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer
Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein
selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration
bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.
Kanton Bern
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind
20100915_Informationsveranstaltung
Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen
Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer
Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein
selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration
bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.
Der Zugang zu Massnahmen der Sonderpädagogik ist in verschiedenen Verfahren
festgelegt. Zu verstärkten Massnahmen erfolgt er über das „standardisierte
Abklärungsverfahren“.
Die Strategie Sonderschulung fokussiert auf die verstärkten Massnahmen. Die
Kriterien der Zuordnung richten sich dabei grundsätzlich nach denjenigen im
Sonderpädagogik-Konkordat.
Kanton Bern
Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen
Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer
Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein
selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration
bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.
9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
Verstärkte Massnahmen können im Regelsystem oder im System Sonderschulung
umgesetzt werden. Massgebend sind dabei das Wohl und das Potenzial des Kindes,
der/des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten/Situation/Tragfähigkeit des
Kindergartens, der Schule, des Umfeldes.
Mit einer besseren Abstimmung des schulischen Bereichs der Sonderschulung mit
dem Kindergarten/der Regelschule sollen die Steuerungsmöglichkeiten für
integrative Formen, Übergänge und Durchlässigkeiten optimiert werden.
20100915_Informationsveranstaltung
Kanton Bern
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind
Die Finanzierung der verstärkten Massnahmen ist ebenfalls Gegenstand der
Überprüfung.
Verstärkte Massnahmen werden grundsätzlich vom Kanton finanziert.
Verstärkte Massnahmen können ambulant, stationär oder teilstationär sein. Es
handelt sich dabei um heilpädagogische, sozialpädagogische, pädagogisch-
therapeutische, pflegerische Leistungen und Assistenzleistungen;
Transporte sind ebenfalls verstärkte Massnahmen.
Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen
Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer
Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein
selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration
bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.
20100915_Informationsveranstaltung
Kanton Bern
Strategie Sonderschulung 2010 - 2015
1. Sitzung Begleitgruppe „Sounding Board“
Donnerstag, 18. November 2010, 15.30 Uhr – 18.00 Uhr
Der Ort wird mit der Einladung bekannt gegeben.
Der Termin der 2. Sitzung wird Ende September bekannt gegeben.
20100915_Informationsveranstaltung
Top Related