Steinkohle 2015
Wir stehen für Solidarität
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Ergebnis der Tarifverhandlung
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Informationsveranstaltung Bezirk
Bericht zum Ergebnis der Tarifverhandlung 29.04.2015
- Tarifvertrag zur Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus
- Veränderung beim Deputatkohlenbezug / Energiebeihilfe
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TV Beendigung Steinkohle
Arbeitsgerichtliche Klagen gegen die Versetzung in das Mitarbeiterentwicklungscenter MEC
Richterlicher Hinweis des BAG: Unwirksamkeit des Tarifvertrages
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TV Beendigung Steinkohle
Folgen:
- RAG hat die Revision vor dem BAG zurückgezogen- Urteile des LAG rechtswirksam:
- Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrages
- Kein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen
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TV Beendigung Steinkohle
Positive Wirkung des Tarifvertrages:
- Ursprünglich 3.067 Nicht-APG-Berechtigte Arbeitnehmer- Aktuell: 743 AN
- Über 2.300 Arbeitnehmern konnte eine Perspektive außerhalb des Steinkohlenbergbaus vermittelt werden
- Diese Kraftanstrengung hat sich gelohnt
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TV Beendigung Steinkohle
Wie geht es weiter?
Nach Aufhebung des TV:
- Gesamtbetriebsrat und Unternehmen werden betriebliche Lösungen suchen
- Kein neuer TV erforderlich
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Hausbrand / Energiebeihilfe
11. Juli 2011:
Die Revisionsklausel des Steinkohlefinanzierungsgesetzes wird gestrichen.
Folge:
Die subventionierte Förderung von Steinkohle wird zum 31.12.2018 beendet.
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Folge:
Hausbrand / Deputatkohlen sind
nicht mehr lieferbar.
Unternehmen erklärt:
„Damit entfällt auch die Grundlage
für die tariflichen
Hausbrandregelungen!“
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Hausbrand / Energiebeihilfe
am 16. März 2010:
Hausbrand und Energiebeihilfe für ausgeschiedene Arbeitnehmer kann eine betriebliche Altersversorgung sein.
(Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung findet Anwendung)
Urteil des BAG
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
§ 3 Abfindung(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Folge:
Grundsätzlich sind die Regelungen des BetrAVG anzuwenden.
Das Unternehmen erklärt:
Alle Rentner und Witwen sollen einseitig abgefunden werden:
- ohne Tarifvertrag- ohne Mitbestimmung- ohne Berücksichtigung älterer Rentner- ohne Berücksichtigung des Hinterbliebenenschutzes
Urteil des BAG
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Hausbrand / Energiebeihilfe
- Kein Rasieren tarifvertraglicher Regelungen
- Tarifverhandlungen mit dem Ziel:
- Nachfolgeregelung über 2018 hinaus- Berücksichtigung der unterschiedlichen
Ansprüche (Rentner/Witwen)- Besondere Absicherung Älterer- Differenzierung zwischen Unorganisierten
und IG BCE Mitgliedern
- Verabschiedete Anträge des Gewerkschaftskongresses der IG BCE
UnserePosition
UnsereForderungen
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Einseitige Abfindung von Betriebsrenten
§ 3 BetrAVG
1% der Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB
Wert entsprechend § 3 BetrAVG für 2015:28,35 Euro pro Monat
Umgesetzt für den Hausbrand :
Saar: (2,5 t) = 23,65 € / Monat
Ruhr, Aachen, Ibbenbüren:(2,5 t) = 25,46 € / Monat(3 t) = 30,55 € / Monat
Link zu Versicherungsmathematik
Einseitige Abfindung gilt auch für laufende Renten!
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Betroffene Arbeitnehmer + Rentner
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Hausbrand / Energiebeihilfe
- Auf der Zuschauerbank sitzen während das Unternehmen einseitig abfindet?
- Unsere Ziele nicht im Ansatz verwirklichen zu können?
- Abwarten bis 2018 nahezu keine Gestaltungsmächtigkeit gegeben ist?
- Juristische Planspiele mit erheblichem Risiko betreiben?
Alternativen
?
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Uns ist nicht egal
- dass über 20.000 Kolleginnen und Kollegen billig abgespeist worden wären
- ob Versicherungsmathematik über Vernunft siegt
- dass IG BCE Mitglieder nach heutigem Stand keine Vorteile haben
Uns sind die Bergleute und ehemaligen Bergleute wichtig. Deshalb haben wir für gute und annehmbare Ergebnisse mit dem Unternehmen gestritten.
Streit mit dem Unternehmen um eine gute Lösung
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Presse und Politik
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Presse und Politik
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Presse und Politik
Folge:
Sensibler Umgang mit dem Thema
Statt schlechtem GewissenStolz auf unsere Werte sein
Zwischen aktivem und inaktivem Bergmann, zwischen Arbeiter und Angestelltem gibt es das immer noch:
Solidarität!
Die Hetzjagd hat begonnen
„Schmarotzer-tum“ wird suggeriert
Leistung der Bergleute wird ignoriert
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Tarifvertraglicher Grundsatz
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen zum Kohlendeputatbezug oder zur Energiebeihilfe wurden nicht verändert.Die 2002 vorgenommenen Änderungen gelten weiter!
„ Sie gelten ausschließlich für- aktive Arbeiter und Angestellte,- vor dem 1. Juli 2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen und Witwer,- nach dem 1. Juli 2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene und zu diesem Stichtag mindestens 20 Jahre im deutschen Steinkohlenbergbau beschäftigte Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen und Witwer.“
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
AktiveArbeiter und Angestellte
BVS
Zusammenfassung
Kohledeputat:
- Garantierte Lieferung bis 31.12.2018- Keine Veränderung der Mengen- Zum 01.01.2019 Umwandlung in
Energiebeihilfe
Energiebeihilfe:
- Absicherung bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente
- Keine Veränderung der Menge- Bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente
Umwandlung in eine Abfindung- Abgesicherte Wirkung bis 2034
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Arbeiter und Angestellteim VorruhestandTransKUG,APG,KAL
Zusammenfassung
Kohledeputat:
- Garantierte Lieferung bis 31.12.2018- Keine Veränderung der Mengen- Zum 01.01.2019 Umwandlung in
Energiebeihilfe
Energiebeihilfe:
- Absicherung bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente
- Keine Veränderung der Menge- Im Folgejahr des Erreichens der gesetzlichen
Altersrente Umwandlung in eine Abfindung- Abgesicherte Wirkung bis 2034
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Rentner und Witwen
Zusammenfassung
Kohledeputat:
- Garantierte Lieferung bis 31.12.2018- Keine Veränderung der Mengen- Zum 01.01.2019 Umwandlung in
Energiebeihilfe und Abfindung- Option zur vorzeitigen Abfindung
Energiebeihilfe:
- Abfindung zum 30.06.2015- Mindestabsicherung für Ältere- Berücksichtigung mit/ohne
Hinterbliebenenschutz
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Berechnung
Zusammenfassung
Abfindungstabellen:
- Finanzmathematische Berechnungen (Abzinsungseffekte/Rechnungszins)
- Versicherungsmathematische Grundsätze (Sterbe- und Erlebenswahrscheinlichkeit)
- Wert der Energiebeihilfe je Tonne (122,20 €)
- Lebensalter
- Höhe des individuellen Anspruchs (t)
- Hinterbliebenenanwartschaften
- Absicherung älterer Menschen
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Hinterbliebenen-anwartschaft
Zusammenfassung
Ehemalige Beschäftigte:
- Erwerben einen persönlichen Anspruch auf die Leistung sowieim Falle ihres Versterbens einen Anspruch für die Hinterbliebene Witwe
Hinterbliebenenanwartschaft
Hinterbliebene Witwen/Witwer:
- Es besteht kein eigenständiger Anspruch- Im Falle des Versterbens wird kein weiterer
Hinterbliebener einen Anspruch erwerbenKeine Hinterbliebenenanwartschaft
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
60-jähriger Rentner (m/w)
Arbeiter: 1.767 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 4.417 €
Angestellter:1.767 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 5.301 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
65-jähriger Rentner (m/w)
Arbeiter: 1.572 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 3.930 €
Angestellter:1.572 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 4.716 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
70-jähriger Rentner (m/w)
Arbeiter: 1.345 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 3.362 €
Angestellter:1.345 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 4.035 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
70-jährige Witwe (m/w)
Arbeiter: 1.107 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 2.767 €
Angestellter:1.107 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 3.321 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
76-jähriger Rentner (m/w)
Arbeiter: 1.046 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 2.615 €
Angestellter:1.046 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 3.138 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
76-jährige Witwe (m/w)
Arbeiter: 861 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 2.152 €
Angestellter:861 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 2.583 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
85-jähriger Rentner (m/w)
Arbeiter: 620 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 1.550 €
Angestellter:620 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 1.860 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Beispiel:
85-jährige Witwe(m/w)
Arbeiter: 510 € x 2,5 t (individueller Anspruch)
= 1.275 €
Angestellter:510 € x 3,0 t (individueller Anspruch)
= 1.530 €
Auszahlung in der Regel steuerfrei
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Auszug aus der Abfindungstabelle Alter Abfindung pro Tonne Alter Abfindung pro Tonne
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Mindest- absicherung
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Verhandlungs-ergebnis
Abfindungs-modell
Mindest- absicherung
Mindestabsicherung Älterer:
- Rentner ab dem Lebensalter 88
- Witwen ab dem Lebensalter 85
erhalten mindestens einen Betrag in Höhe von
1.275 €
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Hausbrand / Energiebeihilfe
Umsetzungdes Unternehmens
Ab Mitte Mai werden Briefe seitens der
RAG Aktiengesellschaft über die Höhe
der individuellen Abfindungsbeträge
versandt.
Die Überweisung der Abfindung erfolgt
Ende Juni 2015.
Steinkohle 2015
Wir stehen für SolidaritätWir stehen hinter
Dir
39
Vorteile
für
IG BCE
Mitglieder