1
Reform der Bund-Länder-FinanzbeziehungenRegierungsmedienkonferenz am 08. Juli 2014
2
Ausgangslage – Zielrichtung 2020
� die Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen bis zum Jahr 2020 neu geordnet sein, da u.a. die Regelungen zum:
� Maßstäbegesetz (MaßstG),
� Finanzausgleichsgesetz (FAG),
� Solidarpakt II
� Entflechtungsgesetz (EntflechtG) sowie zum
� Konsolidierungshilfengesetz (KonsHilfG) auslaufen.
� Gleichzeitig tritt ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse in Kraft;Neuverschuldung wird dann nicht mehr möglich sein
3
Vertikale Steuerverteilung und horizontale Verteilung nach örtlichem Aufkommen(Art. 106 GG, Art. 107 Abs. 1 GG)
Stufe 1
Bedarfs-orientiertes Zuweisungs-system
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG)
Stufe 4b Vertikaler Finanz-ausgleich
Allgemeine Bundesergänzungs-zuweisungen(Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG)
Stufe 4a
Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinn(Art. 107 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG)
Stufe 3
Steuer-einnahme-orientierter Finanzausgleich
Horizontaler Finanz-ausgleich
Umsatzsteuerausgleich(Art. 107 Abs.1 Satz 4 GG)
Stufe 2
Zentrales Element der föderalenFinanzbeziehungen
� der bundesstaatliche Finanzausgleich stellt in vier Stufen eine ausreichende Finanzmittelausstattung aller Länder zur Erfüllung ihrer Aufgaben sicher
4
Aktuelle Entwicklungen –Debatte nimmt Fahrt auf
� 12. Juni: Der Bundesfinanzminister und seine Länderkolleginnen und -kollegen wurden von Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beauftragt, erste Reformvorschläge zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen noch in diesem Jahr vorzulegen
� Themenkatalog:
� Europäischer Fiskalvertrag
� Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen
� Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten
� Altschulden, Finanzierungsmodalitäten, Zinslasten
� Zukunft des Solidaritätszuschlags
� Reform des Länderfinanzausgleichs
� Bis zum Herbst 2014 sollen Vorschläge zu den Themen der vertikalen Finanzbeziehungen vorliegen, bis Winter zu den horizontalen Finanzbeziehungen
5
in Mio. EUR∑ 9.073,3
3.900,5
1.274,6
547,0
936,4
1.468,9
-298,4
440,4
223,1180,8
400,0
-1.500
500
2.500
4.500
6.500
8.500
Ist 2013
sonstige Einnahmen (z.B. EU, Bund-Länder,etc.)
Korb II
Sonderbedarfs-BEZ wegenteilungsbedingter Lasten
Sonstige BEZ
Allgemeine BEZ
Länderfinanzausgleich
Umsatzsteuerausgleich
Zerlegungsanteile
Steuern, steuerähnliche Einnahmen,Kompensation KFZ-Steuer
Schuldentilgung
Auswirkungen auf Thüringen: In Summe sind
rund4,0 Milliarden
Euro und damit rund 44 Prozent des derzeitigen
Thüringer Haushalts
Gegenstand der Neuordnungsüb
erlegungen
� Über 44 Prozent des Thüringer Haushalts wird verhandelt
Auswirkungen auf Thüringen
6
Um was geht‘s konkret?
440,4 Mio. EUR ���� Zerlegungsanteile (Lohn-, Abgeltung-, Körperschaftsteuer)
1.274,6 Mio. EUR ���� Umsatzsteuerausgleich
547,0 Mio. EUR ���� Länderfinanzausgleich
223,1 Mio. EUR ���� allgemeine Bundesergänzungszuweisungen
936,4 Mio. EUR ���� teilungsbedingte Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (sog. Korb I)
-------------------------------------------------= rd. 3,4 Mrd. EUR
zusätzlich
rd. 400 Mio. EUR ���� weitere überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen Länder (sog. Korb II)
180,8 Mio. EUR ���� weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (politische Führung, Hartz IV)
------------------------------------------------
insgesamt rd. 4 Mrd. EUR
� Die Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich betragen rund:
7
Die neuen Länder erhalten von 2005 bis 2019 zusätzliche Mittel von insgesamt 156,7 Mrd. EUR (Solidarpakt II). Diese teilen sich auf Korb I und Korb II auf und sind degressiv ausgestaltet. Mit diesem Abschmelzprozess haben die neuen Länder ihren Beitrag für eine Reform geleistet. Zusätzliche Belastungen darf es für die neuen Länder nicht geben.
Überproportionale Zweckzuweisungen des Bundes und der EU (investiv, inkl. Investitionszulage)
- Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen, Kompensationsmittel nach Art 143 c GG(19,1 Mrd. EUR)
- EU-Strukturfondsmittel (17,3 Mrd. EUR)- Bundesprogramme (inkl. Investitionszulage,
Sonstiges (15,0 Mrd. EUR)
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (So-BEZ):
§ 11 Abs. 3 FAG: „Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft...Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten dem Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten…“
Volumen: rd. 51,4 Mrd. EURVolumen: rd. 105,3 Mrd. EUR
Korb IIKorb I
Solidarpakt II
Solidarpakt II – 2005 bis 2019
Auf den Rückgang dieser Mittel haben sich die neuen Länder eingestellt, sie entlasten damit auch den Bundeshaushalt
8
0
1.507 1.500 1.485 1.463
1.361
1.2511.149
1.039
936827
724
615512
402
300
0
400
800
1.200
1.600
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
� So-BEZ gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz
Korb I: Entwicklung der So-BEZvon 2005 bis 2020
in Mio. EUR
9
581916
2.456
-6.948
2.629
366
-8.459
1.349
2.550
547 676
3.338
-10.000
-7.000
-4.000
-1.000
2.000
5.000
Geberländer FlächenländerWest
Flächenländer Ostohne Thüringen
Thüringen Stadtstaaten ohneBerlin
Berlin
2005 2013
Quelle: vorläufige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2005 bzw. 2013
� die neuen Länder entlasten auch den Länderfinanzausgleich
+35,9 %
+47,2 %
-3,0 %
+84,5 %
Die neuen Flächenländer haben den Länderfinanzausgleich seit 2005 um über 110 Mio. EUR entlastet.
-5,9 % (-34 Mio.
EUR)
Umverteilung im LFA 2013im Vergleich zu 2005
in Mio. EUR
-21,7 %
10
� Die neuen Länder haben mit dem Abschmelzen des Solidarpakts II und der allmählichen Entlastungen des Länderfinanzausgleichs infolge des wirtschaftlichen Aufholprozesses Ihren finanziellen Beitrag zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erbracht
� Darüber hinaus darf es keine Aushöhlung der Finanzen der neuen Länder gemessen am Status Quo geben. Die Reform darf nicht einseitig auf Kosten der neuen Länder gehen
� Stattdessen muss die Neuordnung eine gleichberechtigte Finanzausstattung der neuen Länder im Gesamtsystem sicherstellen
� Sollte der Bund zusätzliche Mittel, z. B. aus Mitteln des Solidaritätszuschlags zur Verfügung stelle, so dürfen diese nicht zur einseitigen Verwendung für einige Länder zur Verfügung gestellt werden, sondern auch Thüringen gleichberechtigt mindestens in Höhe des Bevölkerungsanteils beteiligen
Zwischenfazit
11
Zentrale Reformelemente
12
592
1.894
1.218 1.203 1.190 1.1681.099
1.030 956 912 894807
677 672 622 619
0
500
1.000
1.500
2.000
HH HE BY BW HB NW BE NI RP SH SL BB SN TH ST MV
Kommunale Steuereinnahmen (Ist 2013), in EUR je EW, Veränderung in Prozent zu 2012
Durchschnitt alte Länder: 1.125 EUR/Ew. (+3,1%)
Durchschnitt neue Länder inkl. Berlin 727 EUR/Ew. (+6,3%)
+9,9 +5,6+0,0 -0,3+7,1 +1,2 +8,3 +2,2 +5,0 +6,1 +4,3 +10,2+2,2 +8,7 +1,8 +8,7
Thüringer Anforderungen an ein neues System
� Stärkere Berücksichtigung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (bisher nur zu 64%)
13
386
597
777
1.057
0
400
800
1.200
2005 2012
Flächenländer Ost Flächenländer Westin EUR je Einwohner
Aufgeholt, aber noch längst nicht eingeholt
� 2005: rel. 50 % des Westniveaus, 2012: rel. 56 % des Westniveaus, kommunale Finanzkraft
� Angleichung erfolgt, aber weiterer Nachholbedarf
Quelle: Vierteljahreskassenstatistik vom 28.03.2013
14
Steuern und steuerinduzierte Einnahmen – von 2006 bis 2017
Vergleich der Bevölkerungsentwicklung nach Flächenländern West / Neue Länder / Hessen / Thüringen jeweils auf Grundlage der 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung - Variante 1W1
Einwohner 2009 = 100%
Bevölkerungsentwicklung bis 2040
74,47%
97,15%
92,06%
99,54%
78,09%
92,20%
60%
65%
70%
75%
80%
85%
90%
95%
100%
105%
2009
2011
2013
2015
2017
2019
2021
2023
2025
2027
2029
2031
2033
2035
2037
2039
Thüringen Hessen FL Ost FL West
Demographische Entwicklung –struktureller Nachteil
15
38,3
54,4
35,138,3
33,2
42,142,8
54,2
0
10
20
30
40
50
60
70
Bayern Hessen FLW Empfänger FLO
BIP-Wachstum Anstieg der Steuereinnahmen
In den neuen Ländern hinkt die Steuerentwicklung dem BIP-Wachstum hinterher, im Westen (gerade in den Klageländern) ist es umgekehrt. Dies ist auch Ergebnis der „verlängerten Werkbänken“ im Rahmen des wirtschaftlichen Aufbaus
in Prozent
� BIP-Entwicklung im Vergleich zur Entwicklung der nach dem Ausgleichssystem verbleibenden Steuereinnahmen 1995 zu 2012
Verbleibender struktureller Nachteil bei Steuereinnahmen
16
30
40
50
60
70
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
BIP je Einwohner in Thüringen (in Prozent des Bundesdurchschnitts)
Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder.
� strukturelle Unterschiede zwischen den Regionen müssen kompensiert werden �nur so kann die Konvergenz der Wirtschaftskraft weiter voranschreiten
Konvergenzprozess muss weitergeführt werden
17
Eine Reihe von Reformvorschlägen der westlichen Länder gehen einseitig zu
Lasten der neuen Länder
18
� Finanzielle Auswirkungen eines Modells ohne Lohnsteuerzerlegung (Wohnsitzprinzip)(Land einschließlich Gemeinden)
Kein Rütteln am Wohnsitzprinzip
48
-135
-63
-142 -83-78
172
-13
202
-238
360
-148
-19
-127
-45
732
-400
-200
0
200
400
600
800
BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH BE HH HB
in Mio. EUR
19
� Finanzielle Auswirkungen eines Modells ohne Umsatzsteuerausgleich
-2-57 -53
-136 -75-74
201
105 84
-40
874
35
-11
15 4
87
-200
0
200
400
600
800
1.000
BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH BE HH HB
in Mio. EUR
Kein Rütteln am Umsatzsteuerausgleich
20
� Finanzielle Auswirkungen eines Modells mit 50 % Gemeindesteuersatz
-33
-110 -104
-214
-122-119
278 292
166
-423
-21 -26-36
-246
45
-400
-200
0
200
400
BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH BE HH HB
Kommunale Finanzkraft nicht nur zu 50 Prozent
in Mio. EUR
21
� Keine Aushöhlung der neuen Länder gemessen am Status Quo
� Zentrale Forderung
� Höhere Einbeziehung der kommunalen Steuerkraft
� Einbeziehung struktureller Komponenten wie Demographie
� Höhere Profitierung eigener Steuereinnahmen
� Absagen an Forderungen nach
� Wegfall des Wohnsitzprinzips
� Wegfall Umsatzsteuerausgleich
� Geringere kommunale Steuerkraft
Fazit
Top Related