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&rechnungswesen

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm!

controlling 3·10

Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen

Ach, waren das noch Zeiten, als Apple

sich als freundlicher Underdog gegen

Microsoft präsentierte! Und heute? Der

sympathische Computerkonzern von

einst setzt ungeniert auf Marktmacht und

Kontrolle. Beispiel iPhone 4: Kunden, wel-

che sich über die Empfangsprobleme des

neuen Gadgets beklagten, wurden zuerst

ignoriert und dann wurde abgewiegelt,

bis die PR-Abteilung ein Softwareprob-

lem für die ungenaue Empfangsanzeige

diagnostizierte. Dabei hat die in das Ge-

häuse integrierte Antenne schlicht einen

Designfehler. Schlussendlich kam das

Eingeständnis des grossen Meisters Ste-

ve Jobs, verbunden mit der ach so kun-

denfreundlichen Botschaft: Wenn dir das

iPhone 4 nicht gefällt, dann kauf es nicht.

Und nach einiger Zeit wurde dann doch

ein zuständiger Manager entlassen.

Hatte Apple früher einmal gegen die

Software- und PC-Giganten Microsoft

oder IBM gekämpft – und damit die

Sympathien vieler Informatikuser ge-

wonnen –, nutzt die Firma heute ihre

Marktmacht genau so ungeniert aus wie

ihre Mitbewerber, schafft genauso abge-

schlossene Systeme und Abhängigkeiten,

ändert Geschäfts- und Datenschutzbe-

dingungen genauso unbemerkt ab. Man

möchte meinen: In der Firmenkultur wur-

den Freiheit und Kreativität durch Macht

und Arroganz abgelöst.

Einmal mehr deshalb meine These: Erfolg

macht oft schläfrig und ist mit Verlust der

Bodenhaftung verbunden. Diese haben

immerhin noch die Fans, welche morgens

früh Schlange stehen, um als erste ein

neues Gerät zu erwerben.

Ab und zu gehöre auch ich zu den Opfern

solchen Geschäftsgebahrens. Als mittel-

begabter Nutzer von PC- und Internet

ist für mich heute beinahe jeder grössere

Versionswechsel immer noch ein nerviges

Abenteuer, welches viel Zeit verschlingt.

Ein Beispiel von vielen: Beim kürzlichen

Wechsel vom absturzgeplagten Vista auf

Windows 7 war auch ein Produkt von

Apple betroffen: MobileMe, welches die

Synchronisation zwischen dem iPhone

und dem Outlook bewerkstelligen soll.

Nichts ging mehr, was vorher ging. Also:

Apple anrufen! Aber oha lätz: Das geht

nicht mehr. Anstelle einer freundlichen

Stimme eines netten Callcenters – irgend-

wo auf dieser Welt – gibts jetzt nur noch

Kontakte per Chat! Damit Sie verstehen,

was ich meine, habe ich diesen Chat für

Sie aufgezeichnet. Und – mal vorausge-

setzt Sie halten bis zum Ende durch –

wenn Sie sich beim Lesen nerven, habe

ich mein Ziel erreicht.

Sie chatten mit Wolfgang S., einem Mo-

bileMe Experten. Bitte beachten Sie, dass

Apple die Chat Konversation zu Quali-

tätszwecken aufnehmen wird.

Fortsetzung auf Seite 3

Im BlickpunktSie wissen es, wir wissen es: Vertrauen ist

gut, Kontrolle ist besser. Gedanken zum

Internen Kontrollsystem mit einer mass-

geschneiderten Software.

Seite 6

Mehr TransparenzDie Einführung der Swiss GAAP FER 41

ist ein Schritt zu einem transparenteren

Rechnungslegungsstandard für Kranken-

versicherer. Welche Ausnahmen gelten?

Seite 12

Seien Sie echt!Als Vorgesetzter können Sie niemanden

zu Motivation zwingen. Aber Ihr Vorbild

und Ihre Klarheit in allen Kommunikati-

onssituationen prägen die Atmosphäre in

Ihrer Firma wesentlich mit.

Seite 26

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Und wieder 95 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.

6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

Wir heissen 95 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.

Katrin Aegerter · René Aerne · Simone Annaheim · Jürgen Apitz · Eveline Bannwart · Hubert Baumgartner · Rolf Bill · Martin Brenner · Simon Brogli · Nicole Bryner · Denise Büchler · Martin Caduff · Alena Cagalj · Massimiliano Caramel · Denise Centorame · Brigitte De Coi · Andreas Dünser · Roman Eichenberger · Arthur Erni · Thomas Ernst · Felix Fank-hauser · Katja Fölmli · Linus Furrer · Maurizio Galilei · Patrik Galli · Marco Gasparro · Dominik Gassmann · Esther Haller · Sandra Hartmann · Miriam Hegetschweiler · Nicole Hunziker · Marianne Kaiser · Fabienne Kälin · Urs Karlen · Christian Kobler · Peter Küchler · Claudia Kühni Eggenberger · Pierre-Alain Kummer · Stephan Kurt · Silvia Lenz · Kathrin Lieberherr · Pia Liechti · Alexandra Lilg · Rainer Linsbauer · Dominique Lipp · Andreas Luder · Joel Lüscher · Ursula Lüthi-Kalberer · Monika Maag · Daniel Marty · Stefan Mathys · Myrta Mayer · Dominik Meli · Benno Mock · Sonja Müller · Bruno Nagel · Eduardo Noser · Claudio Pozzy · Philipp Quilitzsch · Hansjörg Rathgeb · Hugo Reichlin · Massimo Ripa · Maryann Rohner · Monika Rüegg · Marika Ryser · Gianna Sangiorgio Bischof · Sara Saxer · Yves Schenk · Patricia Scheurer · Peter Schmid · Nadine Schnyder · Erich Schreier · Brigitte Schweizer · Patrick Schwyn · Beat Spörri · Beat Strasser · Chantal Nadine Suter · Gregor Taeschler · Urban Tschuor · Natascia Tuttobene · Markus Uhl · Nurten Uzungelis · Andreas von Bergen · Werner von Niederhäusern · Beat Wälti · Simone Wenger · Roger Widmer · Alexander Widmer · Beat Wiederkehr · David Winter · Barbara Wyss · Christian Zanettin · Dieter Zubler · Michael Zurbrügg · Fabienne Zurmühle

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trollin

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... (später)

Das würde ich doch stark annehmen, denn Outlook 2010 wird bald der gängige Standard sein. Mich wundert das trotzdem doch sehr, dass das bei Ihnen nicht mehr funktioniert. Mit der Beta Version von Office 2010 gab es keine Probleme.Ja, ist aber so, ich mache eine Wette mit

ihnen, dass es auch bei anderen nicht

funktioniert

... (noch später)

Stimmt, da gibt es einige Einträge in Foren.Genau ... könnten sie sich auf herbert.

[email protected] melden, wenn Sie

mehr wissen?

Ich habe nur eine interne Mail Adres-se und kann Sie daher nicht kontak-tieren. Alle Neuerungen werden aber auf der MobileMe Support Seite an-gekündigt. Auch wenn z.B. Probleme behoben wurden.Ok. Gut wäre wirklich, wenn auf der Mo-

bileMe Supportseite auch Infos über sol-

che Probleme wie meines wären.

Stimmt, da haben Sie natürlich Recht.Ok. Mache mir aber keine Hoffnung …

besten Dank und einen schönen Tag!

Danke sehr, ebenfalls

Chatten Sie schon oder kommunizieren

Sie noch? Eines kann ich Ihnen verspre-

chen: Wir werden bei veb.ch für Ihre An-

liegen weder ein Call-Center in Timbuktu

noch ein Chat-System einführen – und

überhaupt haben wir auf der Geschäfts-

stelle gar keine Chatterboxes!

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

rechn

un

gsw

esen &

con

trollin

g

Hallo, ich heisse Wolfgang S. Will-kommen bei Apple!HM: Wann wird der Synch zwischen

«MobileMe» und «Outlook 2010 klick

und-los» funktionieren?

Der Synch mit MobileMe sollte ei-gentlich schon mit Outlook 2010 funktionieren. Dazu brauchen Sie nurdie neueste Version von iTunes und das MobileMe Controlpanel.Anscheinend geht das nicht.

Offiziell wird Outlook 2010 noch nicht von Apple unterstützt, das solltejetzt aber nicht heissen, dass das nichtfunktionieren kann.Es funktioniert wirklich nicht, finde es

aber auch keine super Leistung von Apple/

MobileMe für Outlook 2010 nicht bereit

zu sein, soooo überraschend war der

Erscheinungstermin ja nicht.

Wir hatten aber auch schon Kunden,wo es auch mit der 2010 Betaversionfunktioniert hat. Haben sie eventuell eine Firewall die das blockieren könn-te?Nein, alles schon probiert, und mit Out-

look 2007 funktionierte es ja // ich kann

mir übrigens nicht vorstellen, dass ich der

einzige bin, der dieses Problem hat.

Ich habe bis jetzt noch keine Meldunggehabt, dass es mit Outlook 2010nicht funktioniert.Auf dem Internet finden sich erste Dis-

kussionen darüber …

Ich sehe gerade nach, ob ich in unse-rer Datenbank etwas dazu findeDanke

Kleinen Moment. Leider, ich kanndazu noch nichts finden

... (einige lange Minuten später)

Wie gesagt, im Moment wird von Apple nur Outlook 2003 und 2007 un-terstützt. 2010 sollte aber auch funk-tionieren, bei den Kalendern und denKontakten ist da ja kein Unterschied zur vorigen Version.Geht aber nicht. Ab wann wird dann

Apple Outlook 2010 unterstützen? Das

ist ja die entscheidende Frage.

Darüber habe ich leider keine Infor-mationenDa sie bei Apple oder MobileMe arbeiten,

sollten Sie sich diese doch besorgen kön-

nen ... oder wen kann ich fragen, wenn

nicht den Support?

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 3.10 / September 2010

Editorial

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm! 1

Controlling

Controllinginstrumente erfolgreich ein-führen 4

Rechnungslegung

EDV gestützte Durchführung der Kontrollaktivitäten in einem Internen Kontrollsystem 6

IFRS 8

Swiss GAAP FER 21 10

Swiss GAAP FER 41 12

Aus dem veb.ch

Wichtiges für Ihren Berufsalltag 14

Steuern

MWST-Corner News 17

Ausbildung

CIMA Qualifikation 19Aus dem Prüfungssekretariat 22Berufsprüfung 2011 23

Persönlich

Interview mit Peter Herger 24

Personalwesen

Motivierte Mitarbeitende auch in schwierigen Zeiten 26

Suisse romande

Nouvelle exigence pour les examens professionnels 2011 29

Verschiedenes

getAbstract 31

veBlog 32

Aus der veb.ch Geschäftsstelle 35

Veranstaltungen und Adressen 36

Und wieder 95 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.

6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

Wir heissen 95 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.

Katrin Aegerter · René Aerne · Simone Annaheim · Jürgen Apitz · Eveline Bannwart · Hubert Baumgartner · Rolf Bill · Martin Brenner · Simon Brogli · Nicole Bryner · Denise Büchler · Martin Caduff · Alena Cagalj · Massimiliano Caramel · Denise Centorame · Brigitte De Coi · Andreas Dünser · Roman Eichenberger · Arthur Erni · Thomas Ernst · Felix Fank-hauser · Katja Fölmli · Linus Furrer · Maurizio Galilei · Patrik Galli · Marco Gasparro · Dominik Gassmann · Esther Haller · Sandra Hartmann · Miriam Hegetschweiler · Nicole Hunziker · Marianne Kaiser · Fabienne Kälin · Urs Karlen · Christian Kobler · Peter Küchler · Claudia Kühni Eggenberger · Pierre-Alain Kummer · Stephan Kurt · Silvia Lenz · Kathrin Lieberherr · Pia Liechti · Alexandra Lilg · Rainer Linsbauer · Dominique Lipp · Andreas Luder · Joel Lüscher · Ursula Lüthi-Kalberer · Monika Maag · Daniel Marty · Stefan Mathys · Myrta Mayer · Dominik Meli · Benno Mock · Sonja Müller · Bruno Nagel · Eduardo Noser · Claudio Pozzy · Philipp Quilitzsch · Hansjörg Rathgeb · Hugo Reichlin · Massimo Ripa · Maryann Rohner · Monika Rüegg · Marika Ryser · Gianna Sangiorgio Bischof · Sara Saxer · Yves Schenk · Patricia Scheurer · Peter Schmid · Nadine Schnyder · Erich Schreier · Brigitte Schweizer · Patrick Schwyn · Beat Spörri · Beat Strasser · Chantal Nadine Suter · Gregor Taeschler · Urban Tschuor · Natascia Tuttobene · Markus Uhl · Nurten Uzungelis · Andreas von Bergen · Werner von Niederhäusern · Beat Wälti · Simone Wenger · Roger Widmer · Alexander Widmer · Beat Wiederkehr · David Winter · Barbara Wyss · Christian Zanettin · Dieter Zubler · Michael Zurbrügg · Fabienne Zurmühle

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Co

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Dr. Steffen Gross ist Managing Consul-tant im Competence Center Controlling und Finanzen bei der Managementbe-ratung Horváth & Partners in Zürich. Patrick Riepl ist Consultant bei Horváth & Partners am Standort Zürich.

Vielfältige Herausforderungen wie beispielsweise steigende Informati-onsansprüche des Managements oder veränderte organisatorische Rahmen-bedingungen erfordern eine stetige Weiterentwicklung der Controlling-instrumente im Unternehmen. Damit geht oft auch die Ablösung bestehen-der IT-Systeme einher. Wir stellen Er-folgsfaktoren und Fallstricke bei der Softwareauswahl von Controllingins-trumenten dar und veranschaulichen die wesentlichen Prozessschritte.

Ausgangssituation und Zielsetzung

Ein häufiger Ausgangspunkt bei der Ein-

führung eines neuen Controllingsystems

ist die Unzufriedenheit im Controllingbe-

reich mit den bestehenden Softwarelö-

sungen: Prozesse werden nicht adäquat

unterstützt oder der Wartungsaufwand ist

schlicht zu hoch. In der Praxis besteht im

Controlling-Fachbereich jedoch meistens

keine oder eine mangelnde Marktkennt-

nis über potenzielle Lösungsanbieter. Des

Weiteren hat der Fachbereich in der Regel

keine Kenntnis über Lizenzmodelle und

laufende Kosten einer Softwarelösung.

Um eine objektive Vergleichbarkeit der IT-

Lösungen vorzunehmen, muss entweder

eine Informationsbeschaffung durch die

Fachabteilung erfolgen oder es wird ein

unabhängiger Berater hinzugezogen, der

die Softwareauswahl fachlich begleitet.

Das Ziel ist die Auswahl einer geeigneten

IT-Lösung für das Controlling (z.B. neues

Management Informationssystem, Pla-

nungssystem etc.). Dabei dient die Soft-

wareauswahl zugleich als Aufsatzpunkt

für die IT-Konzeption sowie die spätere

Implementierungsphase.

Controllinginstrumente erfolgreich einführen:Best Practice Ansätze für die Softwareauswahl

Strukturiertes und transparentes Vorgehen einer Softwareauswahl

Eine Best Practice Softwareauswahl muss

einem klar strukturierten und transpa-

renten Vorgehen folgen. Am Anfang

steht eine Marktanalyse, um potenzielle

IT-Produkte vorauszuwählen. Die Longlist

wird unter Berücksichtigung von wenigen

K.O.-Kriterien definiert. Danach wird an

die Longlist-Anbieter ein Kriterienkatalog

versendet, der inhaltliche, prozessuale

und technische Anforderungen beinhal-

tet. Nach dessen Rücklauf werden die

Fragebögen ausgewertet. Die Ableitung

der Shortlist basiert auf einem Ranking

nach dem Kosten- und Nutzen-Index. Die

verbleibenden Softwareanbieter werden

dann zu einem Showcase eingeladen,

bei dem die Shortlist-Anbieter die Lösung

erfolgskritischer Aufgaben präsentie-

ren. Für eine Softwareempfehlung sind

schliesslich die Vor- und Nachteile der

Softwarelösungen transparent darzustel-

len und zu dokumentieren.

Der Prozess in der Praxis

Marktanalyse. Als Basis der Marktanaly-

se findet die grundlegende Software-Leis-

tungsanforderung Anwendung. Oft han-

delt es sich dabei schlicht um die Funktion

der Software (z.B. Reporting-, Planungs-

oder Konsolidierungsinstrument). Die

Markanalyse dient zur Identifikation rele-

vanter Softwarelösungen und Erstellung

von Kurzprofilen der Software-Anbieter.

Obwohl die Marktanalyse auch erst nach

der Definition eines Kriterienkataloges

erfolgen kann, hat sich das Voranstellen

dieses Prozessschrittes in der Praxis als

hilfreich bei der nachfolgenden Findung

von Leistungsanforderungen erwiesen.

Definition Kriterienkatalog. Bei der

Definition des Kriterienkataloges emp-

fiehlt sich ein Vorgehen in zwei Schritten.

Zuerst werden K.O.-Kriterien bestimmt,

welche zwingend zu erfüllende Leistungs-

anforderungen darstellen. In der Praxis

haben sich ca. fünf bis zehn K.O.-Krite-

rien als hinreichend scharfes Selektionsin-

strument bewährt. Danach werden dem

Kriterienkatalog weitere entscheidungs-

relevante Kriterien hinzugefügt. Um eine

rasche Auswertung zu gewährleisten und

eine Überforderung der Anbieter bei der

Beantwortung des Kriterienkataloges zu

vermeiden, sollte der Katalog nicht mehr

als 50 Kriterien umfassen. Die einzel-

nen Kriterien erhalten unterschiedliche

Punktegewichtungen, die Relevanzun-

terschiede zwischen den einzelnen Krite-

rien verdeutlichen. Wichtig beim Aufbau

einer derartigen Evaluationsmatrix ist die

Berücksichtigung sowohl fachlicher als

auch technischer Kriterien. Die folgenden

Punkte stellen eine Auswahl zu berück-

sichtigender Themen dar:

n Allgemeine Anbieteranforderungen

(z.B. Anzahl der Software-Installatio-

nen in den letzten zwei Jahren, Bran-

chenerfahrung)

1

Die Softwareauswahl folgt einem klar strukturierten und transparenten Vorgehen

Softwareauswahl

Auswer-

tung Krite-

rienkatalog

Ableitung

Longlist

Markt-

analyse

Definition

Kriterien-

katalog

1 2 3 4

Finale

Evaluation

Durch-

führung

Showcase

Ableitung

Shortlist

5 6 7

Entscheid

8

Ausgewerteter Kriterienkatalog

Longlist

Liste relevanter Anbieter

im Markt

Kriterien-katalog,

K.O.-Kriterien

Empfehlung einer

Software

Durchgeführter Showcase

Shortlist Software ist ausgewählt

Strukturiertes und transparentes Vorgehen der Softwareauswahl.

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controlling

Co

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lling

n Fachliche Detailanforderungen (z.B.

Simulationsmöglichkeiten bei Pla-

nungs- und Budgetierungssoftware,

grafische Anforderungen bei Repor-

tingsoftware)

n Workflowanforderungen (z.B. Status-

monitoring der Intercompany-Abstim-

mung)

n Modellierbarkeitsanforderungen (z.B.

Skalierbarkeit und Weiterentwick-

lungsmöglichkeiten)

n Technische Rahmenbedingungen (z.B.

Integrationsfähigkeit in die System-

landschaft)

n Verfügbarkeit von Implementierungs-

partnern

n Mengengerüst als Basis der Lizenzko-

sten, Implementierungs- und Betriebs-

kosten

Ableitung Longlist. Die in der Markt-

analyse gefundenen Softwarelösungen

werden anhand der K.O.-Kriterien selek-

tioniert. Die verbleibenden Softwarelö-

sungen stellen die Longlist dar, welche

aus maximal zehn Produkten besteht.

Aufgrund der oftmals unzureichenden

Produktinformation kann während die-

ses Prozessschrittes die Beteiligung eines

neutralen Softwaremarkt-Experten sinn-

voll sein, um mögliche Produkte nicht

fälschlicherweise auszuschliessen.

Auswertung Kriterienkatalog und Ableitung Shortlist. An die Software-

Anbieter der Longlist wird der Kriterien-

katalog versandt. Anhand des Wissens

über die Softwareanbieter und der be-

antworteten Kriterienkataloge lassen

sich nach formaler Punktevergabe ein

Nutzenindex und zusammen mit den In-

formationen zu Lizenz-, Investitions- und

Betriebskosten ein Kosten-Nutzen-Index

bestimmen. Nebst diesen „harten“ Be-

wertungskriterien lässt der Rücklauf der

beantworteten Kriterienkataloge auch

Rückschlüsse auf die Interessenslage der

einzelnen Software-Anbieter zu. In der

Praxis zeigt sich ein Zusammenhang zwi-

schen der Qualität des Rücklaufs bzw. der

beantworteten Kriterien und der späte-

ren Performance des Software-Anbieters.

Dieser Punkt muss nebst dem rein forma-

len Ranking bei der Identifikation der at-

traktivsten Softwarelösung berücksichtigt

werden. Die Shortlist sollte nicht mehr als

fünf Kandidaten beinhalten.

Durchführung Showcase. Die verblei-

benden Anbieter werden zur Show-

case-Präsentation eingeladen. Um zu

gewährleisten, dass dem suchenden Un-

ternehmen nur relevante Punkte demons-

triert werden, wird ein Präsentationsleit-

faden für den Showcase erstellt, welcher

mit ausreichendem Vorlauf den eingela-

denen Anbietern als Vorbereitungshilfe

zur Verfügung gestellt wird. Die Aufgabe

des Anbieters ist die Demonstration der

im Showcase geforderten Aufgaben.

Der Showcase umfasst vereinfachte aber

dennoch typische, businessrelevante Auf-

gaben (z.B. Abbildung eines Berichts mit

einem vorgegebenen Datenmodell). Die

im Präsentationsleitfaden beschriebenen

Aufgaben werden wie beim Kriterienka-

talog zu Evaluationszwecken mit einem

Punktesystem hinterlegt.

Finale Evaluation und Entscheid. Das

Ergebnis der Kriterienkatalog- und Show-

case-Evaluation erlaubt ein Ranking der

verbleibenden Softwarelösungen. Als

Ergänzung können Referenzbesuche bei

Unternehmen durchgeführt werden, die

bereits Erfahrung mit der möglichen Lö-

sung gesammelt haben. Um eine valide

und finale Evaluation zu erreichen ist eine

kooperative Prüfung durch die Fachabtei-

lung sowie die IT-Abteilung unverzichtbar.

Aus gleicher Überlegung sollte der finale

Entscheid für eine Softwarelösung von

alle beteiligten Abteilungen gemeinsam

getragen werden.

Erfolgsfaktoren bei der Software-auswahl

Aus der praktischen Erfahrung ergeben

sich wesentliche Erfolgsfaktoren bei der

Softwareauswahl von Controllingsys-

temen. Es ist von entscheidender Be-

deutung, dass fachliche Anforderungen

die Ausgangsbasis für die Wahl einer

Softwarelösung darstellen, da die Ge-

schäftsprozesse die Software bestimmen

und nicht umgekehrt. Die Fachabteilung

muss als «Eigentümer» und Treiber im

Prozess agieren, ein IT-getriebener Ansatz

birgt die Gefahr von Fehlentwicklungen

und Akzeptanzproblemen. Zudem muss

sich die ausgewählte Lösung gut in die

Gesamt-IT-Architektur des Unterneh-

mens einbetten. Sowohl die IT als auch

die Fachabteilung des Unternehmens

sind frühzeitig in den Softwareauswahl-

prozess einzubinden. Zweckmässig ist

ein sauber strukturierter und dokumen-

tierter Softwareauswahlprozess, so dass

politisch geprägte Interessenkonflikte im

Projekt minimiert werden.

Im Sinne der Transparenz ist eine Fokus-

sierung auf möglichst wenige, aussage-

kräftige Auswahlkriterien vorzunehmen.

Bei den Showcase-Aufgaben (Präsenta-

tion der Software durch den Anbieter)

sollte ebenfalls eine Konzentration auf

die Anforderungen an die IT-Lösung erfol-

gen, die für das Unternehmen erfolgsent-

scheidend und erfahrungsgemäss proble-

matisch sind. Am Ende des Projekts sollte

das Projektteam eine eindeutige Empfeh-

lung gegenüber den Entscheidungsgre-

mien abgeben.

Nach der Softwareauswahl folgt die Im-

plementierung des Controllingsystems.

Mit einem sauberen Fachkonzept kann

der Aufwand in der Implementierungs-

phase deutlich gesenkt werden. Ausser-

dem sollten möglichst Standard-Funktio-

nalitäten der Software genutzt werden,

denn Modifizierungen von Standardsoft-

ware sind meist teuer und wartungsauf-

wändig. nnn

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controlling

Rech

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EDV gestützte Durchführung der Kontrollaktivitäten in einem Internen Kontrollsystem

Roman Kalberer, lic. oec. HSG, Eigentü-mer der Karoka AG, Braunau (Consulting im Accounting & Controlling, Entwick-lung von Business Software, Excel-Kurse für Buchhalter & Controller); www.karo-ka.ch. Doktorand, Dozent an der KV Zü-rich Business School.

Die Verschärfung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften zur internen Kontrolle im Jahr 2008 hat die Thematik des Internen Kon-trollsystems (IKS) wieder in den Mit-telpunkt des öffentlichen Interesses gebracht. Ein guter Grund, über den Einsatz einer massgeschneiderten Software nachzudenken.

Prozesse, welche einem Internen Kon-

trollsystem unterliegen, haben oft die

Eigenart, dass sich deren Aufgaben und

Kontrollen in zeitlichen Abständen immer

wieder wiederholen und zudem meistens

von denselben Mitarbeitern in der Orga-

nisation ausgeführt werden. Ein gutes

Beispiel dafür ist der Monatsabschluss

in der Buchhaltung. Sämtliche Aufga-

ben werden monatlich wiederholt, von

denselben Mitarbeitern erledigt und ste-

hen zeitlich in fixen Abständen zu einem

zeitlichen Referenzpunkt im Prozess. Das

kann das Monatsende sein oder z.B. der

Rapportierungs-Termin an eine Mutterge-

sellschaft.

In sich wiederholenden Prozessen mit

vordefinierten Ankerpunkten und zeitlich

davon abhängigen Aufgaben und Kont-

rollen bietet sich der Einsatz der Informa-

tionstechnologie besonders an.

Ein Fall für einen elektronischen Assistenten

In einer IKS-Software werden sämtliche

Prozesse, Aufgaben und Kontrollen in

einer Vorlage einmalig definiert. Zur De-

finition gehören die relevanten Termine

einer Aufgabe, wer die Aufgabe ausfüh-

ren muss und an welche Personen die

Aufgabe eskaliert werden soll, wenn ein

relevanter Termin überschritten wird.

In der Folge eröffnet die IKS-Software

automatisch – ausgehend von der de-

finierten Vorlage für den gewünschten

Monat – einen produktiven Prozess und

rechnet dabei selbständig die relevan-

ten Termine jeder einzelnen Aufgabe

durch. Schliesslich teilt sie die Aufgaben

den vordefinierten Mitarbeitern zu. Bei

der Berechnung der Termine können im

System Wochenenden und Feiertage be-

rücksichtigt werden. Da ein Ankerpunkt

(z.B. Rapportierungs-Zeitpunkt) in jedem

Monat unterschiedlich liegt, richtet die

IKS-Software sämtliche Aufgaben in den

vordefinierten Abständen am jeweiligen

monatlichen Referenzpunkt aus. Die IKS-

Software übernimmt somit das gesamte

Scheduling der Aufgaben und Kontrol-

len und ersetzt das mühsame Planen der

Aufgaben und gezielte Ausrechnen von

Fristen unter Berücksichtigung von Wo-

chenenden in Excel-Listen.

Zugriff für alle Beteiligten

Jeder Mitarbeiter, der am Prozess teil-

nimmt, erhält in der IKS-Software einen

eigenen User und ein eigenes Login. Mit

diesem kann er auf die IKS-Web-Applika-

tion zugreifen und über ein individuelles

Cockpit Aufgaben und Kontrollen analy-

sieren, für welche er direkt oder indirekt

verantwortlich ist.

Mittels mächtiger Suchfunktionen und

Filter-Kriterien kann der Mitarbeiter selb-

ständig beliebige Auswertungen vor-

nehmen. Diese Auswertungsfunktion ist

besonders für Vorgesetzte interessant,

welche indirekt viele Prozesse und Auf-

gaben überwachen können müssen. Mit

einer Selektion der überfälligen Aufgaben

in sämtlichen Prozessen kann sich ein lei-

tender Mitarbeiter z.B. aus der Vielzahl

von Aufgaben einen schnellen Überblick

verschaffen, welche Aufgaben in seinem

Wirkungsbereich zeitlich kritisch sind und

wo er allenfalls eingreifen muss. Dies er-

setzt ein ständiges Nachfragen bei Mitar-

beitern, wo diese mit Ihrer Arbeit stehen

oder die Durchsicht von unübersichtli-

chen Excel-Aufgabenplänen.

Wenn ein Mitarbeiter eine Kontrolle oder

Aufgabe abgeschlossen hat, setzt er diese

in der IKS-Applikation auf erledigt. Zeit-

gleich wird in der Software ein Zeitstem-

pel gesetzt und gespeichert, wer die Auf-

gabe erledigt hat. An die elektronischen

Aufgaben können Dokumente beliebiger

Formate angehängt und später auch wie-

der aufgerufen werden.

Lässt ein Mitarbeiter relevante Termine

verstreichen, wird er per E-Mail umge-

hend erinnert. Bei Überschreitung von

Dead-Line Terminen werden zusätzlich

auch die im Eskalationsprozedere defi-

nierten Vorgesetzen per E-Mail informiert.

Täglich erhält jeder Mitarbeiter per E-Mail

eine Übersicht sämtlicher überfälligen

Aufgaben, welche direkt oder indirekt

in seinem Aufgabengebiet liegen. Dies

stellt sicher, dass sämtliche Aufgaben &

Kontrollen zuverlässig, systematisch und

rechtzeitig durchgeführt werden.

Der IKS-Report

In einem vordefinierten IKS-Report wer-

den sämtlich IKS-relevanten Kontrollen

rekapituliert. Ersichtlich sind auf die-

sem Report zu jeder Kontrolle z.B. der

Erledigungs-Zeitpunkt, wer die Kontrolle

durchgeführt hat sowie sämtliche im Sys-

tem an eine Kontrolle angehängten Do-

kumente. Der Bericht kann anlässlich der

Jahresabschluss-Revision an die Revisoren

abgegeben werden.

Performance-Auswertungen

Da bei Erledigung zu jeder Aufgabe ein

Zeitstempel gesetzt wurde, kann die zeit-

liche Einhaltung von Terminen auf der

Ebene von einzelne Aufgaben, Prozes-

sen, aber auch Mitarbeitern analysiert

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Rech

nu

ng

slegu

ng

werden. Die Applikationen arbeiten hier

mit Scores. So kann für individuelle Mitar-

beiterbewertungen und Ziel-Erreichungs-

Analysen mittels Report die Einhaltung

der Termintreue objektiviert werden oder

die Termineinhaltung eines Prozesses mit-

tels eines Overall-Scores gemessen wer-

den. Diese Prozess- Overall-Scores eignen

sich z.B. hervorragend für die Einbindung

in eine Balance Score Card. Über die Mo-

nate hinweg kann analysiert werden, wie

sich der Overall-Score der Prozesse entwi-

ckelt.

Der Report kann jedoch auch für den

Nachweis der Termintreue gegenüber ei-

nem Kunden eingesetzt werden. Hat man

z.B. periodisch fixe Termine gegenüber ei-

nem Kunden einzuhalten, kann man die-

se in einer Jahresübersicht auswerten und

dem Kunden zum Nachweis der Erfüllung

der vertraglichen Pflichten übergeben.

Sparpotential und Nutzen

Die Einhaltung der regulatorischen Vor-

schriften rund um ein Internes Kontroll-

system erzeugt einen nicht zu vernachläs-

sigenden Aufwand. Einerseits generiert

die Einführung eines IKS Einmalkosten für

den Set-Up, anderseits muss das System

ständig up-to-date gehalten werden, da

sich die anfangs angetroffenen Prozesse

und Kontrollen im Laufe der Zeit verän-

dern können. Zudem sind die definierten

Kontrollen periodisch durch die Mitarbei-

ter der Organisation operativ umzuset-

zen.

Bei der Implementierung einer IKS-Appli-

kation verbirgt sich das grösste Sparpo-

tenzial im operativen und administrativen

Bereich der Lösung. Erfahrungen in der

Praxis haben gezeigt, dass die Betriebs-

kosten durch den Einsatz einer IKS-Ap-

plikation gegenüber einer Excel-basierten

Lösung um 40% reduziert werden konn-

ten.

Limitationen

Ein Einsatz einer IKS-Software macht je-

doch erst wirklich Sinn, wenn eine kri-

tische Unternehmensgrösse erreicht ist

und aufgrund von Mitarbeiter-übergrei-

fenden Abläufen und Kontrollen ein ge-

wisses Mass an Koordinations-Aufwand

entsteht. Je umfangreicher und komple-

xer die Prozesse, desto besser gestaltet

sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer

IKS-Software.

Gleichzeitig gilt es auch anzumerken,

dass ein alleiniger Einsatz einer IKS-Soft-

ware noch kein Allheilmittel ist. Basis für

ein gut funktionierendes Kontrollsystem

ist immer noch ein intelligentes und wirk-

sames Design von Kontrollen, welche von

den Mitarbeitern akzeptiert und mit Mo-

tivation umgesetzt werden.

Fazit

Eine IT-gestützte Prozesskontrolle bietet

zahlreiche Vorteile und ist herkömm-

lichen, manuellen Kontrollen (z.B. mit

Excel-Unterstützung) klar überlegen.

Software Applikationen zur Internen

Kontrolle sind heute auch für kleinere

Unternehmen erschwinglich. Auf die IKS-

Applikationen wird mit sicherer Verbin-

dung über das Internet zugegriffen. So

vermeidet man eine ressourcenintensive

Installation und kostenintensiven Unter-

halt. nnn

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8 3·10&rechnungswesen

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International Financial Reporting Standards (IFRS): Aktuelle Projekte des IASB

Peter Ising, Dipl.-Kfm., IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich

Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuel-le Informationen zur internationa-len Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Com-mittee, die Überarbeitung beste-hender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautba-rungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.

Aktuelle Projekte des IASB

Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Im Juni 2010 haben die Boards

des FASB und des IASB das weitere ge-

meinsame Vorgehen zur Konvergenz der

beiden Standards veröffentlicht. Es be-

inhaltet die Verschiebung des Abschlus-

ses bestimmter Projekte in das zweite

Halbjahr 2011. Dafür werden relevante-

re Projekte bzgl. der Konvergenz früher

bearbeitet. Dies geschieht aufgrund der

eingegangenen Stellungnahmen zum

gemeinsamen Fortschrittsbericht im März

2010 bzgl. der Konvergenzbestrebungen.

Die Adressaten waren unsicher, ob durch

die Vielzahl an neuen Standardentwür-

fen ein angemessenes Feedback geleis-

tet werden könnte. Demnächst wird der

neue Ablaufplan publiziert.

Übungsmodule zu IFRS für KMU: Die

IFRS Foundation veröffentlicht unregel-

mässig Schulungsunterlagen der IFRS für

KMU, damit die Anwender ein besseres

Verständnis sowie Anwendungshinweise

erhalten. Für jeden Abschnitt der neuen

Standards soll ein Modul bereitgestellt

werden. Mittlerweile sind 20 von 35

Übungseinheiten erhältlich. Eine Präsen-

tation zu den Modulen wurde Mitte Juli

vom IASB-Mitglied Paul Pacter gehalten

und ist als Webcast abrufbar. Innerhalb

dieses Jahres werden die restlichen Mo-

dule fertiggestellt. Die Übungseinheiten

sollen die IFRS für KMU für Anwender

verständlicher machen und sie bei der

Anwendung der Standards unterstützen.

Integriert sind Fallbeispiele sowie Selbst-

tests mit Lösungen, damit Anwender

ihren Kenntnisstand prüfen können. Ein

kürzlich erschienenes Buch stellt den IFRS

für KMU anschaulich und strukturiert in

deutscher Sprache dar; das Buch ist über

die Geschäftsstelle von veb.ch erhältlich

(s. Links).

Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen

Entwurf zur Änderung des IFRS 1: Das

IASB hat Ende August 2010 einen Stan-

dardentwurf mit Änderungen zum IFRS

1 herausgegeben. In diesem sollen die

Verweise auf das feste Übergangsdatum

«1. Januar 2004» durch den Ausdruck

«Datum des Übergangs auf die IFRS» er-

setzt werden. Dadurch würden – bei erst-

maliger Anwendung der IFRS – jene Aus-

buchungstransaktionen nicht länger neu

dargestellt werden müssen, die vor dem

Datum des Übergangs auf IFRS stattge-

funden haben. Tag-1-Differenzen haben

Erstanwender beim erstmaligen Ansatz

von Finanzinstrumenten nicht mehr neu

zu berechnen. Voraussetzung ist, dass der

entsprechende Geschäftsvorfall vor dem

Datum des Übergangs auf IFRS stattfand.

Entwurf zur Bewertung zum beizule-genden Zeitwert: Ende Juni publizierte

das IASB einen Entwurf zur Bewertung

zum beizulegenden Zeitwert (Measure-

ment Uncertainty Analysis Disclosure for

Fair Value Measurements). Schon Mitte

letzten Jahres veröffentlichte das IASB

einen Entwurf zum Fair Value Measure-

ment. Der Standardentwurf war jedoch

nicht in angemessener Übereinstimmung

mit den US-amerikanischen Vorschriften.

Die beiden Boards des FASB und IASB ha-

ben daraufhin Unterschiede ausgeräumt

und befürworten nun einheitliche Rege-

lungen.

Der Standardentwurf schreibt unter an-

derem vor, dass eine Untersuchung von

Bewertungsunsicherheiten durchzufüh-

ren ist. Hierüber sind Angaben in Tabel-

lenform darzulegen. Darüber hinaus hat

die Tabelle für alle Vermögenswerte und

Schulden zum Fair Value mögliche Wer-

tänderungen aufzuzeigen, die im Fal-

le einer Veränderung der verwendeten

nicht-beobachtbaren Bewertungsfakto-

ren eintreten würden. Angaben müssen

ausschliesslich zu Fair Values des Levels 3

gemacht werden.

Eine umfassende Übersicht des gesamten

Projekts zum beizulegenden Zeitwert ist

seit Anfang Juli 2010 auf den Seiten des

IASB abrufbar. Darin sind Informationen

zum Hintergrund und Verlauf des gesam-

ten Projekts sowie des weiteren Vorge-

hens enthalten.

Das FASB hat ebenfalls einen Änderungs-

entwurf zur Bewertung zum beizulegen-

den Zeitwert publiziert (Amendments for

Common Fair Value Measurement and

Disclosure Requirements in U.S. GAAP

and IFRSs). Stellungnahmen zum Entwurf

konnten bis zum 07.09.2010 abgegeben

werden.

Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses: Im dritten Quartal 2010 ha-

ben FASB und IASB einen gemeinsamen

Arbeitsentwurf zur Darstellung des Ab-

schlusses (Financial Statement Presentati-

on) publiziert. In diesem Standardentwurf

sind alle relevanten Ergebnisse enthalten,

welche die Boards bisher in ihrem ge-

meinsamen Projekt zur «Financial State-

ment Presentation» zusammengetragen

haben. Bevor ein endgültiger Standard-

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entwurf publiziert wird, sind noch weite-

re Analysen geplant, die zu Änderungen

am bisherigen Arbeitsentwurf führen

können. Die Veröffentlichung ist für An-

fang 2011 geplant. Die geplanten Ana-

lysen beinhalten unter anderem die Un-

tersuchung der erwarteten Kosten und

Nutzen der Vorschläge und die Effekte

auf die Finanzberichterstattung durch

Finanzinstitute. Stellungnahmen zum

Arbeitsentwurf werden von den Boards

nicht ausdrücklich erwünscht, sind aber

dennoch gern gesehen.

Entwurf zum Other Comprehensive Income: Ende Mai 2010 hat das IASB

einen Entwurf mit Änderungen zum IAS

1 veröffentlicht (Presentation of Items of

Other Comprehensive Income: Proposed

Amendments to IAS 1). Die Änderungs-

vorschläge im Standardentwurf wurden

gemeinsam vom FASB und IASB entwi-

ckelt. Diese beinhalten unter anderem:

n Sowohl Gewinne und Verluste als

auch sonstiges Gesamtergebnis sind

in getrennten Teilabschnitten einer

fortlaufenden Darstellung anzuge-

ben. Bisher besteht gemäss IAS 1

ein Wahlrecht, das Gesamtergebnis

in einem Abschlussbestandteil «Ge-

samtergebnisrechnung» oder in zwei

Abschlussbestandteilen «Gewinn- und

Verlustrechnung» und «Gesamtergeb-

nisrechnung» darzustellen.

n Der Begriff «Gesamtergebnisrech-

nung» soll in «Darstellung der Ge-

winne oder Verluste und sonstiges

Ergebnis» geändert werden. Die Un-

ternehmen selbst hingegen haben die

Möglichkeit, eine andere Begrifflich-

keit zu wählen.

n Die Kommentierungsfrist endet am

30.09.2010.

Entwurf zur Ertragserfassung: Ende

Juni 2010 publizierten das FASB und das

IASB den gemeinsamen Entwurf zur Er-

tragserfassung (Revenue from Contracts

with Customers). Zusätzlich fand Anfang

Juli ein IASB-Webcast statt. In dieser

online-Konferenz konnten interessierte

Personen einen Überblick erhalten sowie

online Fragen stellen. Im Standardent-

wurf wird die Umsatzrealisierung zu dem

Zeitpunkt vorgeschrieben, in dem Güter

übertragen oder Dienstleistungen an

Kunden erbracht werden. Die Höhe der

Erlöse bemisst sich nach der erhaltenen

oder erwarteten Gegenleistung. Der Ent-

wurf soll unter anderem folgende Ziele

erreichen:

n Elimination von Inkonsistenzen in bis-

herigen Vorschriften

n Elimination von unklaren Gesichts-

punkten der Umsatzrealisierung durch

Schaffung eines stabileren Rahmen-

konzepts

n Verbesserung der Abschlussvergleich-

barkeit

n Verdeutlichung der Auftragskostenbe-

handlung.

Der Standardentwurf soll die Standards

IAS 18 «Umsatzerlöse», IAS 11 «Ferti-

gungsaufträge» sowie zugehörige Inter-

pretationen ersetzen. In den US-GAAP

würden demzufolge der Grossteil der

Regelungen zur Ertragserfassung substi-

tuiert werden. Der Entwurf kann noch bis

zum 22.10.2010 kommentiert werden.

Sonstiges

IFRS-Stiftung veröffentlicht Einführung in

die IFRS für Führungskräfte: Ende August

hat die IFRS-Stiftung die Version 2010

der zusammengefassten Einführung in

die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsaus-

schüsse und Verwaltungsräte (IFRSs – A

Briefing for Chief Executives, Audit Com-

mittees and Boards of Directors) publi-

ziert. Diese enthält Zusammenfassungen

aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebe-

nen IFRS in allgemein verständlicher Spra-

che. Die Publikation wird insbesondere für

Führungskräfte ohne Finanzhintergrund,

für Mitglieder von Prüfungsausschüssen

und für Verwaltungsräte sowie für alle

anderen erstellt, die einen allgemeinen

Überblick über die IFRS und die geschäft-

lichen Auswirkungen ihrer Einführung

gewinnen wollen. Das Dokument ist bis-

her nur im Abonnentenbereich des IASB

abrufbar, da eine gedruckte Fassung

noch nicht verfügbar ist.

Links

Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Die gemeinsame Erklärung

von FASB und IASB ist hier abrufbar:

http: / /www.iasb.org/NR/rdonlyres/

C0AE62AD-1BD3-486A-B7AF-A028F-

302B47B/0/IASBFASBjointstatement.pdf

Übungsmodule zu IFRS für KMU: Die

Unterlagen können unter folgendem

Link bezogen werden: http://www.ifrs.

org/IFRS+for+SMEs/Training+modules.

htm. Die Präsentation von Paul Pacter

ist abrufbar unter: http://siteresour-

ces.worldbank.org/EXTCENFINREPREF/

Resources/4152117-1276630882791/

ifrs-webcast1.html.

Das Buch «IFRS für KMU – strukturiert»

kann bei veb.ch bestellt werden unter:

http://veb.ch/publikationen/buchtipp.

html#c1087.

Entwurf zur Änderung des IFRS 1: Der

Standardentwurf kann unter folgendem

Link eingesehen werden: http://www.ifrs.

org/NR/rdonlyres/A8A0112B-941F-4BC0-

B05B-165C0A832E2C/0/EDAmend-

sIFRS1Aug10.pdf

Entwurf zur Bewertung zum beizule-genden Zeitwert: Die Presseerklärung

ist abrufbar unter: http://www.iasb.org/

NR/rdonlyres/6EC240AB-5D34-424D-

A881-A3F7B403092A/0/PRFVMreexpo-

sure29June2.pdf.

Die Zusammenfassung des Projekts

zum beizulegenden Zeitwert finden

Sie unter: http://www.iasb.org/NR/

rdonlyres/5179C9D9-F7D8-4742-939C-

2B6677F75FF7/0/FVMprojectsummaryJu-

ly2010.pdf

Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses: Der Arbeitsentwurf ist ab-

rufbar unter: http://www.iasb.org/NR/

rdonlyres/1CCDE163-47FF-4563-A6DD-

5A7EFFA80E08/0/FSP_standard_BC_

and_guidance.pdf.

Entwurf zum Other Comprehensive Income: Der Entwurf kann unter folgen-

dem Link heruntergeladen werden: http://

www.iasb.org/NR/rdonlyres/58DEA5EA-

8CFC-45A7-910E-A55F9B7EA04F/0/

ED_OCI_May10.pdf.

Entwurf zur Ertragserfassung: Die

Presseerklärung kann unter folgendem

Link eingesehen werden: http://www.

iasb.org/NR/rdonlyres/927E5877-6293-

4D1C-888C-25D42BC9D4D0/0/PREDRe-

vRec24June2.pdf. nnn

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Fondsaccounting für Nonprofit-Organisationen nach Swiss GAAP FER 21

Beatrice Meyer, lic. oec. publ., dipl. Wirtschaftsprüferin, Dozentin und For-schungsfeldleiterin im Bereich Accoun-ting & Controlling an der Zürcher Hoch-schule für angewandte Wissenschaften (ZHAW); Daniel Zöbeli, Prof. Dr. rer. pol., dipl. Handelslehrer, Forschungsfeld-leiter im Bereich Accounting, Controlling & Finance an der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) der Tessiner Fachhoch-schule (SUPSI)

Geldspenden stellen für viele Non-profit-Organisationen (NPOs) eine wichtige Ertragsquelle dar. Aus Rech-nungslegungssicht stellen sich zwei bedeutsame Herausforderungen: Ers-tens führt die entsprechende Vermö-gensanlage zur Frage der Behandlung von Anlageverlusten und der Bildung von Wertschwankungsreserven. Die-se beiden Aspekte wurden bereits von Neubert/Zöbeli behandelt (rech-nungswesen und controlling, Heft 4/09). Zweitens ergibt sich die Frage, wie zweckgebundene Spenden buch-halterisch behandelt werden sollen. Diese Frage wird im vorliegenden Bei-trag näher beleuchtet.

1. Zweckgebundene Geldspenden

Zweckgebundene Geldspenden führen

einerseits zu liquiden Mitteln und ande-

rerseits zu einer Leistungsverpflichtung,

die gemäss FER 21 als eigenständige

Passivposition, nämlich als sog. «Fonds»,

auszuweisen ist. Die Zweckbindung resul-

tiert entweder aus klaren Auflagen des

Gebers hinsichtlich der Verwendung sei-

ner Spende oder es wurde von der NPO

eine öffentliche Sammelaktion für einen

bestimmten Zweck durchgeführt. Die Or-

ganisation selbst kann den Zweck eines

Fonds nicht ändern – ausser dieser wurde

im Nachhinein unmöglich oder sinnlos.

Inwiefern in solchen Fällen berechtigte

Zweckänderungen zugelassen sind, wird

in FER 21 nicht näher ausgeführt. Ebenso

wenig ist festgelegt, wie allfällig übrige

Mittel nach Abschluss eines Projekts oder

einer vorzeitigen Erreichung des vorgese-

henen Zwecks zu verwenden sind. Des-

halb ist es besonders wichtig, dass in der

Kapitalveränderungsrechnung über sämt-

liche Zweckänderungen Rechenschaft ab-

gelegt wird (vgl. unten Punkt 4).

FER 21 unterscheidet zwischen Erlös- und

Stiftungsfonds. Da deren buchhalterische

Behandlung grundsätzlich gleich ist, wird

hier nicht weiter auf diese Unterschei-

dung eingegangen.

Die Frage, ob eine NPO eine Präferenz für

freie oder zweckgebundene Spenden hat,

hängt unserer Erfahrung nach auch vom

zugrunde liegenden Finanzierungsmodell

ab: Empfänger von staatlichen Beiträgen

(z.B. Taggelder, Subventionen) ziehen

meistens zweckgebundene Spenden vor,

da diese im Gegensatz zu freien Spenden

erfolgsunwirksam sind und deshalb kein

Risiko von Beitragskürzungen beinhalten.

Des Weiteren dürfte eine klare Zweckbe-

stimmung für ein erfolgreiches Fundrai-

sing hilfreich sein.

Zwar ist nach FER 21 ein Fondsreglement

nicht vorgeschrieben, dennoch scheint

ein solches im Sinne der zweckentspre-

chenden Mittelverwendung unerlässlich

zu sein. Hier nur einige wichtige Punkte,

welche im Fondsreglement festgelegt

sein sollten:

n Zweck: Welche Destinatäre werden

unter welchen Bedingungen (nicht)

unterstützt? Was passiert, wenn der

Zweck des Fonds erfüllt sein sollte?

n Vermögen und Äufnung: Aus welchen

Mitteln wurde der Fonds ursprünglich

gebildet? Ist eine interne Verzinsung

festgeschrieben, und inwiefern muss

ein anteiliger (realisierter oder buch-

mässiger) Wertschriftengewinn gut-

geschrieben werden?

n Fondsverwaltung: Welche Personen

bzw. Organe sind mit der Mittel-

gutsprache und der Vermögensver-

waltung beauftragt? Wie sind die

finanziellen Kompetenzen sowie die

Vertretung des Fonds gegen aussen

geregelt? Dürfen/müssen dem Fonds

anteilige Verwaltungskosten belastet

werden?

n Vermögensanlage: Ist das Fondsver-

mögen separat zu bewirtschaften?

Nach welchen Grundsätzen ist dieses

anzulegen?

n Berichterstattung: Wie gestaltet sich

die Berichterstattung über die Fonds-

aktivitäten und die damit erzielte Wir-

kung sowohl stiftungsintern als auch

gegebenenfalls in der Jahresrechnung

und im Leistungsbericht?

2. Buchhalterische Behandlung

FER 21 stellt Regelungen über die Dar-

stellung und Offenlegung auf. Allerdings

obliegt deren regelkonforme Umsetzung

der NPO selbst, worin unseres Erachtens

häufig die Krux liegt. Von den verschie-

denen Behandlungsarten zweckgebun-

dener Geldspenden sollen im Folgenden

eine nicht FER 21-konforme («altmodi-

sche») sowie eine konforme («moderne»)

Buchungsart vorgestellt werden. Letztere

orientiert sich an einem strengen Brutto-

prinzip, welches aus Sicht des Spenders

die notwendige Transparenz sicherstellt.

Die tabellarische Darstellung der buchhal-

terischen Behandlung am Schluss dieses

Artikels richtet sich nach der jeweiligen

Prozessphase, also z.B. Spendeneingang

und -verwendung sowie Berichterstat-

tung. Die am Ende dieses Beitrags gezeig-

ten Geschäftsvorfälle werden bewusst in

Anlehnung an das in FER 21, Anhang 1,

dargestellte Beispiel konstruiert.

Die auf dem Post- respektive Bankkonto

eingegangenen Spenden in Höhe von

CHF 7’805 werden im nachfolgenden Bei-

spiel monatlich verbucht, wobei eine Un-

terteilung in freie und zweckgebundene

Beträge zu erfolgen hat. Viele Organisa-

tionen geben bereits auf dem Einzah-

lungsschein die mögliche Zweckbestim-

mung an, um eine möglichst lückenlose

und genaue Zuordnung sicherzustellen.

Die zweckgebundenen Spenden und

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die Gewinnzuweisungen von CHF 7‘820

führen zu einer Äufnung des Fondska-

pitals (siehe Abbildung «Buchhalterische

Behandlung»). Für die Zweckverfolgung

werden Ressourcen von CHF 7’840 ein-

gesetzt, die Verbuchung erfolgt bei Auf-

treten des Geschäftsfalls. Im Kontext des

Jahresabschlusses ist eine Fondsentnah-

me in Höhe des Ressourceneinsatzes zu

berücksichtigen (siehe Abbildung «Buch-

halterische Behandlung»).

Zweckgebundene Spenden haben i.d.R.

keinen Einfluss auf den Jahresgewinn:

Im Sinne der Transparenz schlägt FER 21

nämlich vor, die Fondsäufnung sowie die

-verwendung ebenfalls in der Betriebs-

rechnung auszuweisen (vgl. Musterbe-

triebsrechnung in FER 21, Anhang 2).

3. Offenlegung

Die dargestellte regelkonforme Verbu-

chung («modern») ist die Grundlage

für eine Offenlegung nach FER 21. Das

Fondskapital ist als eigenständige Pas-

sivposition zwischen dem Fremdkapital

(Verbindlichkeiten + Rückstellungen) und

dem Organisationskapital (im Rahmen

des Organisationszwecks frei verwend-

bare Mittel) auszuweisen, die Betriebs-

rechnungspositionen mit Zuweisung und

Verwendung sind in der Position «Fonds-

ergebnis» darzustellen.

Die Rechnung über die Veränderung des

Kapitals beinhaltet als dritte Rechnung

nebst der Veränderung des Organisa-

tionskapitals auch diejenige des Fonds-

kapitals. Die einzelnen Fonds sind unter

Angabe der Zweckbestimmung darzu-

stellen. Die Ursachen der Veränderungen

(Zuweisung, Verwendung, interne Trans-

fers, interne Erträge) sind separat offen-

zulegen, wobei die Gründe von internen

Transfers zu erläutern sind.

FER 21 äussert sich nicht über die Zuläs-

sigkeit von Zweckänderungen. Jedoch

kann aus dem Transparenzgebot ge-

schlossen werden, dass etwaige Ände-

rungen im Jahresabschluss auszuweisen

und zu begründen sind.

4. Fazit

FER 21 bildet eine moderne Sichtweise

des Fondsaccounting ab, welche die für

den Spender notwendige Transparenz ge-

währleistet.

Die bisherigen Resultate einer noch un-

veröffentlichten Studie zu FER 211 lassen

prima vista drei Schlüsse zu: (i) Zweck-

gebundene Spenden sind in operativen

Wohltätigkeitsorganisationen eine wich-

tige Ertragsquelle, (ii) die Grundgedan-

ken des Fondsaccounting werden auch

von NPOs ohne FER 21 übernommen,

und (iii) die Umsetzung könnte bei den

meisten dieser Organisationen mit relativ

geringem Aufwand deutlich verbessert

werden. Optimierungspotenzial besteht

in folgenden Bereichen: klare Fondsdefi-

nition, Offenlegung der Veränderung an-

hand verschiedener Ursachen, Beschrei-

bung der Zweckbestimmung einzelner

Fonds sowie Erstellung eines Fondsregle-

ments.

Eine kurze, am Prozessverlauf orientierte

Buchungsweisung fehlt häufig, obwohl

diese eine notwendige Grundlage wäre,

um die Richtigkeit und Vollständigkeit zu

gewährleisten und um die oben beschrie-

benen Verbesserungspotenziale umset-

zen zu können. nnn

1 PricewaterhouseCoopers (Hrsg.), Meyer/Schuler/Zöbeli: Zwischenbericht zum KTI-Projekt «Bedarfs-gerechte Rechnungslegung und Berichterstattung von schweizerischen Nonprofit-Organisationen», erscheint im Frühjahr 2011.

Prozessphase Altmodisch Modern Soll Haben Soll Haben Betrag Periodizität Anmerkung in CHF

Spenden- Flüssige Mittel Spendenertrag Flüssige Mittel Spendenertrag 17’805 Monatlich Ressourcengenerierung:eingang Zweckgebundene und Freie Spendenertrag Fondskapital Zuweisung3 Fondskapital 27’820 Monatlich Zweckgebundene: Fondsäufnung Spenden- Fondskapital Flüssige Mittel x-Aufwand4 Flüssige Mittel 7’840 Auftreten Zweckgebundene:verwendung Ressourceneinsatz Fondskapital Verwendung3 7’840 Jährlich Zweckgebundene: Fondsentnahme

1 Spendenertrag insgesamt CHF 7‘805 (Betriebsrechnung), davon CHF 7‘800 (Berechnung) zweckgebunden.2 Zuweisung zweckgebundene Spenden und Gewinnzuweisung von insgesamt CHF 7‘820 (Betriebsrechnung).3 Betriebsrechnungskonti für Fondsbildung und -entnahme.4 Die Aufwandbezeichnung richtet sich nach dem Ressourceneinsatz (z.B. Personal, externe Leistung, Büromaterial), die während des Jahres getätigten

Einsätze sind in geeigneter Form zu sammeln (z.B. Liste, Innenauftrag, Kostenträger) und zu überwachen (z.B. Soll-Ist-Vergleich, Projektcontrolling).

Buchhalterische Behandlung der Geschäftsfälle

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Swiss GAAP FER 41 für KrankenversichererEine empirische Untersuchung der erwarteten Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Christian Fleig ist dipl. Wirtschaftsprüfer und Director bei KPMG AG im Bereich Audit Financial Services und hat sich auf die Prüfung und Beratung von Versiche-rungsgesellschaften spezialisiert; Dieter Pfaff, Prof. Dr. rer. pol., ist Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre und Direktor am Institut für Rechnungswesen und Cont-rolling (IRC) der Universität Zürich.

Per 1.1.2012 tritt «Swiss GAAP FER 41: Rechnungslegung für Gebäude-versicherer und Krankenversicherer» in Kraft. Der vorliegende Artikel be-leuchtet die wichtigsten Elemente der Swiss GAAP FER 41 für Krankenver-sicherer und erläutert die Ergebnis-se der Studie zur Einführung dieser Fachempfehlung, welche KPMG in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich durchgeführt hat.

Die Krankenversicherer im Fokus der Öffentlichkeit und der Politik

Die Schweizer Krankenversicherer befin-

den sich in einem anspruchsvollen Um-

feld: Das Schweizer Gesundheitswesen

kostet immer mehr, trotz Sparmassnah-

men. Rund 60 Milliarden Franken sind es

heute jährlich, wovon mehr als ein Drittel

zu Lasten der obligatorischen Kranken-

pflegeversicherung geht. Diese finanziert

sich im Umlageverfahren, doch die not-

wendigen Prämienerhöhungen, die eine

nachhaltige Finanzierung ermöglichen

könnten, stossen zunehmend auf Wi-

derstand in der Bevölkerung. Zusätzlich

haben die Verluste auf den Kapitalan-

lagen während der Finanzkrise zu einer

Reduktion der KVG Sicherheitsreserven

vieler Gesellschaften geführt. Die Kran-

kenversicherer stehen zunehmend im

Fokus der Politik, und das Thema «Ge-

sundheitswesen» befindet sich nach «Ar-

beitslosigkeit» auf Rang 2 des Schweizer

Sorgenbarometers.

Mehr Transparenz gefordert

Angesichts dieses schwierigen Umfelds

ist das Bedürfnis nach Transparenz und

Vergleichbarkeit der finanziellen Lage

einzelner Krankenversicherer sowohl in

der Öffentlichkeit als auch bei den Auf-

sichtsbehörden stark gestiegen. Die aktu-

ellen Vorschriften zur Rechnungslegung

der Krankenversicherer vermögen diesen

Ansprüchen nicht mehr gerecht zu wer-

den. Die Fachkommission Swiss GAAP

FER hat in Zusammenarbeit mit Vertretern

der kantonalen Gebäudeversicherer und

Krankenversicherer die Fachempfehlung

«Swiss GAAP FER 41: Rechnungslegung

für Gebäudeversicherer und Krankenver-

sicherer» entwickelt, mit dem Ziel, den

hohen Erwartungen an Transparenz der

Aufsichtsbehörden, der Versicherten, der

Politik sowie weiterer Anspruchsgruppen

zu genügen.

Swiss GAAP FER 41

Die wichtigste Neuerung der Swiss GAAP

FER 41 ist der Übergang vom derzeit

noch gültigen Vorsichtsprinzip zum «Fair

Presentation»-Grundsatz, der – bei kon-

sequenter Anwendung – für die Kranken-

versicherer grosse Veränderungen in der

Rechnungslegung erwarten lässt. Dies

bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven

grundsätzlich zu aktuellen Werten bilan-

ziert werden müssen.

Swiss GAAP FER 41 sieht gegenüber den

aktienrechtlichen Bestimmungen bzw.

den Vorgaben des KVG zusätzliche Ele-

mente der Jahresrechnung vor. Die Kran-

kenversicherer müssen neu zwingend

eine Geldflussrechnung, einen Eigenka-

pitalnachweis und eine Segmenterfolgs-

rechnung als Teil des Anhangs zur Jahres-

rechnung erstellen.

Swiss GAAP FER 41 wird per 1. Januar

2012 in Kraft gesetzt, wobei zum aktu-

ellen Zeitpunkt die Fachempfehlung noch

nicht als der verbindliche Rechnungsle-

gungsstandard für KVG-Versicherer er-

klärt worden ist.

Die Bewertung der Kapitalanlagen

Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen

Vorschriften (Niederstwertprinzip) erfolgt

die Bewertung der Kapitalanlagen nach

Swiss GAAP FER 41 zu aktuellen Werten.

Darunter werden Marktwerte verstan-

den. Eine Wahlmöglichkeit besteht für

festverzinsliche Anlagen, die nach der

Kostenamortisationsmethode bewertet

werden können; allerdings müssen dann

die aktuellen Werte im Anhang offen ge-

legt werden. Für Grundstücke und Bau-

ten muss der aktuelle Wert im Rahmen

der Vorgaben ermittelt werden. Wertver-

änderungen auf Kapitalanlagen sind in

der Erfolgsrechnung im Ertrag bzw. Auf-

wand aus Kapitalanlagen als nicht reali-

sierte Gewinne bzw. Verluste zu erfassen.

Für die Krankenversicherer bedeutet die

Anwendung der Swiss GAAP FER 41 eine

Umstellung der Bewertung der Kapitalan-

lagen. Teilweise sind zwar aktuelle Werte

schon vorhanden; diese sind aber bisher

nicht für die Rechnungslegung verwendet

worden. Die technische Ergänzung dürfte

daher in der Regel kein Problem darstel-

len. Hingegen stellt die mit der Verwen-

dung von aktuellen Werten einhergehen-

de Zunahme der Ergebnisvolatilität in der

Wahrnehmung der Gesellschaften eine

grössere Herausforderung dar.

Eine Ausnahme vom «Fair Presentation»-

Prinzip stellt die Möglichkeit, Rückstellun-

gen für Risiken in den Kapitalanlagen zu

bilden, dar. Diese Rückstellungen können

gebildet werden, um marktspezifischen

Risiken Rechnung zu tragen und müssen

mittels eines definierten Bewertungsan-

satzes ermittelt werden. Die Idee dieser

Rückstellung ist, dass die höhere Ergeb-

nisvolatilität, welche die Bilanzierung zu

aktuellen Werten verursacht, teilweise

entschärft werden kann.

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Die Bewertung der versicherungs-technischen Rückstellungen

Swiss GAAP FER 41 unterscheidet zwi-

schen versicherungstechnischen Rück-

stellungen und versicherungstechnischen

Schwankungs- und Sicherheitsrückstel-

lungen. Die Bewertung der versiche-

rungstechnischen Rückstellungen hat

mittels eines aufsichtsrechtlich anerkann-

ten versicherungsmathematischen Ver-

fahrens zu erfolgen.

Die versicherungstechnischen Schwan-

kungs- und Sicherheitsrückstellungen

müssen mit einem definierten Bewer-

tungsansatz bestimmt werden und der

gewählte Bewertungsansatz ist im An-

hang offen zu legen. Darüber hinaus sind

aufgrund des «Fair Presentation»-Prinzips

grundsätzlich keine weiteren versiche-

rungstechnischen Rückstellungen vorge-

sehen.

Studie zur Einführung der Swiss GAAP FER 41

Im Rahmen einer Studie untersuchte

KPMG in Zusammenarbeit mit Prof. Dr.

Dieter Pfaff vom Institut für Rechnungs-

wesen und Controlling (IRC) der Univer-

sität Zürich die möglichen Auswirkungen

der Einführung der Swiss GAAP FER 41

auf die Krankenversicherungsbranche

und die Meinungen der zukünftigen An-

wender im Sinne einer Standortbestim-

mung. Für die Studie wurden sämtliche in

der Schweiz vom Bundesamt für Gesund-

heit (BAG) zugelassenen Krankenversi-

cherer nach KVG berücksichtigt.

In einem ersten Schritt wurde allen Ge-

sellschaften ein standardisierter Fragebo-

gen zugestellt. In einem zweiten Schritt

wurden Interviews mit für das Rech-

nungswesen verantwortlichen Personen

durchgeführt. Insgesamt deckt die Daten-

grundlage der Studie 35 der 82 Kranken-

versicherer oder rund 63% des gesamten

Versichertenbestandes ab.

Die Studie zeigt, dass sich die befrag-

ten Krankenversicherer mehrheitlich für

eine Einführung der Swiss GAAP FER 41

gut vorbereitet fühlen. Ein Grossteil der

befragten Unternehmen steht dem neu-

en Rechnungslegungsstandard positiv

gegenüber, wobei die Zustimmung bei

grösseren Unternehmen oder Konzernen

höher ausfällt.

Vorbehalte gegen die Einführung beste-

hen vor allem im Zusammenhang mit der

erhöhten Volatilität der finanziellen Er-

gebnisse aufgrund der Bewertung zu ak-

tuellen Werten. Es wird befürchtet, dass

bei steigenden KVG Sicherheitsreserven

infolge der im Ergebnis enthaltenen un-

realisierten Gewinne auf Kapitalanlagen

politischer Druck auf eine Senkung der

Prämien ausgeübt werden könnte.

Ein Grossteil der befragten Unternehmen

hofft, dass Swiss GAAP FER 41 die Trans-

parenz und Vergleichbarkeit der Jahres-

rechnungen der einzelnen Krankenver-

sicherer erhöhen wird. Damit verbunden

ist der Wunsch einer Gleichbehandlung

der Gesellschaften durch das BAG, insbe-

sondere im Zusammenhang mit den jähr-

lichen Diskussionen über die Festlegung

der Prämien. Voraussetzung ist jedoch,

dass alle Krankenversicherer Swiss GAAP

FER 41 konsequent anwenden. Die nach

diesen Empfehlungen aufgestellte Jahres-

rechnung sollte im Idealfall die Basis für

nachhaltige und kostendeckende Versi-

cherungsprämien in der obligatorischen

Krankenpflegeversicherung bilden.

Allerdings ist man sich bewusst, dass der

Vergleichbarkeit auch unter Swiss GAAP

FER 41 Grenzen gesetzt sind, zum Bei-

spiel in den Bereichen der Rückstellung

für Risiken in den Kapitalanlagen sowie

den versicherungstechnischen Schwan-

kungs- und Sicherheitsrückstellungen.

Hier lässt Swiss GAAP FER 41 bewusst

Handlungsspielraum in der Bewertung

zu; jedoch sind die vom Versicherer ge-

wählten Bewertungsansätze im Anhang

zu beschreiben. Dem Leser der Jahres-

rechnung ermöglicht diese Offenlegung

zumindest Rückschlüsse bezüglich des

Grads der Vorsicht der gewählten Be-

wertungsansätze. Zudem gilt auch unter

Swiss GAAP FER 41 das Prinzip der Stetig-

keit in Darstellung und Bewertung, was

die Transparenz und Vergleichbarkeit wei-

ter verbessert.

In welchem Umfang aber die gesetzten

Ziele einer höheren Transparenz und Ver-

gleichbarkeit erfüllt werden können, wird

entscheidend davon abhängen, wie die

auch unter Swiss GAAP FER 41 beste-

henden Bilanzierungsspielräume von den

Krankenversicherern ausgenutzt werden.

In Kürze

Die Einführung der Swiss GAAP FER 41

bringt in erster Linie einen Wechsel vom

aktuell gültigen Vorsichtsprinzip zum

«Fair Presentation»-Prinzip mit sich. Dies

bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven

zu aktuellen Werten zu bilanzieren sind.

Ausnahmen von diesem Prinzip bilden die

Möglichkeiten, festverzinsliche Kapitalan-

lagen mittels der Kostenamortisationsme-

thode zu bewerten sowie Rückstellungen

für Risiken in den Kapitalanlagen und

versicherungstechnische Schwankungs-

und Sicherheitsrückstellungen zu bilden.

Die Krankenversicherer fürchten eine mit

dem Prinzipienwechsel einhergehende

Zunahme der Ergebnisvolatilität, welche

in Zeiten hoher, möglicherweise unreali-

sierter Gewinne, Druck auf die Prämien-

höhe verursachen könnte. Daher werden

die oben erwähnten Abweichungen vom

«Fair Presentation»-Prinzip von den Kran-

kenversicherern grossmehrheitlich befür-

wortet.

Die Einführung der Swiss GAAP FER 41

ist ein Schritt zu einem transparenteren

Rechnungslegungsstandard für Kranken-

versicherer. Die Ausnahmen vom «Fair

Presentation»-Prinzip fördern die Akzep-

tanz der Anwender, limitieren gleichzeitig

jedoch das Ausmass der gewünschten

Transparenz und Vergleichbarkeit. nnn

Page 14: Rechnungswesen & Controlling 03/10

14 3·10&rechnungswesen

controlling

Au

s dem

veb.ch

Berufsauslagen bei gekündigtem Ar-beitsverhältnisDie Kosten, welche einer in gekündig-

tem Arbeitsverhältnis stehenden Person

für die Suche einer neuen Stelle anfal-

len, dienen nicht der Sicherung der bis-

herigen, sondern der Erschliessung einer

neuen Einkommensquelle und stellen

deshalb mit Bezug auf das bisherige Er-

werbseinkommen keine abzugsfähigen

Gewinnungskosten dar. Hingegen sind

Bewerbungskosten im Verhältnis zu Ar-

beitslosentaggeldern als Gewinnungs-

kosten zu qualifizieren (Entscheid DBG

von kantonaler Steuerkommission Kt. SZ,

StKE148/08)

Wirtschaftsrecht

Post-Konto für dubiose KundenDie Post muss auch dubiosen Kunden ein

Konto zur Verfügung stellen. Das in den

Geschäftsbedingungen der Post veranker-

te jederzeitige Kündigungsrecht ist laut

Bundesgericht gesetzeswidrig. Ob eine

Kündigung bei Straftaten erlaubt wäre,

ist hingegen offen (Urteil 4A_417/2009).

Diebstahl und UrkundenfälschungDer Angeklagte hat in seiner Funktion als

Kassier einerseits Gegenstände nicht mit

der Registrierkasse gescannt, andererseits

gescannte Gegenstände wieder storniert

und die eingenommenen Verkaufsbeträ-

ge an sich genommen und für eigene

Bedürfnisse verwendet. Da die Geschä-

digte gegenüber dem Angeklagten über-

geordneten Gewahrsam inne hatte, wird

auf Diebstahl und nicht auf Veruntreu-

ung erkannt. Durch den nicht gescann-

ten Verkauf bzw. den tatsachenwidrig

stornierten Verkauf sind die jeweiligen

Kassenjournale, welche Teil der Kassen-

abrechnungen sind, verfälscht worden,

weshalb zudem Urkundenfälschung vor-

liegt. (Züricher Obergericht, SB100157

vom 10.05.2007)

PfandausfallscheinDer Pfandausfallschein ist kein Verlust-

schein. Die an die Ausstellung eines Pfan-

dausfallscheins anschliessende Betrei-

bung ist kein Fortsetzungsverfahren im

Sinn von Art. 149 Abs. 3 SchKG, sondern

eine neue Betreibung. Resultiert daraus

Steuern

Steuerbefreiung von Stiftungen nur bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Stif-tungsräteIn der Schweiz sind unzählige Personen

in Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftun-

gen engagiert. Sie arbeiten zumeist eh-

renamtlich, d.h. unentgeltlich. Nach der

Praxis der Steuerbehörden ist Ehrenamt-

lichkeit unabdingbare Voraussetzung für

die Gewährung einer Steuerbefreiung der

Stiftung. Diese Praxis verkennt die heuti-

ge Realität in vielen Stiftungen und ist zu-

gunsten einer angemessenen und forma-

lisierten Honorierung unter Kontrolle der

Stiftungsaufsichtsbehörden aufzugeben

(Aufsatz von Dr. Roman Baumann Lorant,

Jusletter vom 9. August 2010).

Massgebende Buchhaltung als steuer-licher BeweisVerraten durch seine Buchhaltung, bei

welcher der Verkauf von Fleisch deutlich

über den gekauften Mengen angegeben

wurde, muss ein Metzger eine Rechnung

von knapp 400‘000 Franken an den Zoll

zahlen. Die Beweiswürdigung erfolgte

aus der Differenz in der Buchhaltung zwi-

schen den eingekauften und verkauften

Fleischmengen. (Urteil A-4812/2007)

Schuldzinsen steuerlich nicht immer abzugsfähigEs ist festzuhalten, dass die Barabwicklung

der Zinszahlung von CHF 32’000 nach

allgemeiner Lebenserfahrung unüblich

und nicht nachvollziehbar sind. Damit der

Schuldzinsabzug steuerlich in möglich ist,

wären einerseits nachvollziehbare Anga-

ben über den wirtschaftlichen Hintergrund

des Geschäftes bzw. über die genannten

unüblichen Umstände von dessen Vollzug

und Ausgestaltung erforderlich. Anderseits

ist eine Bestätigung der Tatsachen seitens

der Darlehensgeberin in geeigneter Form,

beispielsweise durch deren Steuererklärung

bzw. durch Bankauszüge notwenig, dass

die Schuldzinsen vereinnahmt wurden bzw.

die Darlehenssumme bezahlt wurde. Dabei

ist nicht eine lückenlose Steuerdeklaration

erforderlich, es würde ein teilweiser Auszug

genügen, aus dem der Sachverhalt hinrei-

chend hervorgeht. (Verwaltungsgericht SG,

B 2009/203 vom 11.05.2010).

ein Verlustschein, ist der Gläubiger daher

berechtigt, unter Berufung auf Art. 149

Abs. 3 SchKG die Fortsetzung der Betrei-

bung zu verlangen (Obergericht Kt. LU,

vom 03.02.2010, SK 09 109).

Sozialversicherungen

Taggelderkürzung wegen rassisti-scher Beschimpfung erlaubtEin Berner muss sich die Kürzung sei-

ner SUVA-Taggelder gefallen lassen. Er

war von einem dunkelhäutigen Mann

niedergeschlagen worden, den er zuvor

als «Neger» oder «Nigger» beschimpft

hatte. Das Bundesgericht hat einen Ent-

scheid der Berner Justiz aufgehoben. (Ur-

teil 8C_877/2009)

Anspruchauf Arbeitslosenentschädi-gungDie Befreiung von der Erfüllung der Bei-

tragszeit greift nur, wenn der versicherten

Person rückblickend nicht bekannt war,

dass ihr eine erwerbliche Verwertung ei-

ner leidensangepassten Tätigkeit objektiv

zumutbar war, und sie damit nicht erken-

nen konnte, dass sie sich auf die gegen-

teilige Einschätzung einiger anderer Ärzte

nicht verlassen durfte. Vorliegend erfuhr

der Versicherte erst mit Vorbescheid der

IV-Stelle vom 28. März 2008 vom Vorlie-

gen seiner seit dem 1. Juli 2007 attestier-

ten Verwertbarkeit einer Verweistätigkeit,

durfte folglich bis zum 28. März 2008

von einer von den bisher involvierten Ärz-

ten bestätigten 100%igen Arbeitsunfä-

higkeit ausgehen und war somit infolge

Krankheit von der Erfüllung der Beitrags-

zeit befreit (Urteil Kt. BL vom 17.03.2010,

E. 4.2 - 6). nnn

Wichtiges für Ihren Berufsalltag

Page 15: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 15&rechnungswesen

controlling

Rech

nu

ng

swesen

Stephan Vollenweider, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer, ist Partner bei der Balmer-Etienne AG und Leiter der Wirt-schaftsberatung.

Auf einem orientalischen Basar ist es allgemein üblich, die Preise durch Feilschen zu bestimmen. Wenn über-haupt Preisschilder vorhanden sind, dienen diese lediglich der Orientie-rung bzw. als Einstiegsgebot des Ver-käufers. Es ist sicherlich überspitzt beim Unternehmenskauf- oder ver-kauf von einem Basar zu sprechen. Und trotzdem hilft geschicktes Ver-handeln vielfach, einen besseren Preis zu erzielen.

Unternehmenswert für Nachfolgelösung

In der Schweiz stehen in den kommen-

den fünf Jahren rund 77 000 Unterneh-

mensnachfolgen an. Die traditionelle

Verpflichtung, dass der Nachfolger aus

der eigenen Familie kommen muss, sinkt

zunehmend. In der heutigen Multiopti-

onsgesellschaft verfügen familieninterne

Nachfolger in der Regel über vielfältige

Alternativen. Somit rückt der externe

Verkauf und damit die Bestimmung des

Verkaufspreises immer mehr ins Zentrum

des Interesses. Dabei ist feststellbar, dass

der ermittelte Unternehmenswert nicht

zwingend dem erzielbaren Kauf- oder

Verkaufspreis entspricht.

Unternehmenswert in Theorie und Praxis

Eine allgemein gültige, einheitliche Vor-

gehensweise für die Bestimmung des

Unternehmenswertes existiert nur in der

Theorie. Man kennt zahlreiche, unter-

schiedliche Bewertungsmethode für die

Bestimmung des Unternehmenswertes.

Jedoch ist jede Unternehmung individu-

ell, mit einer unterschiedlichen Markt-,

Produkt-, Konkurrenzsituation, Organi-

sation, Führung und entsprechend auch

unterschiedlichen Chancen, Risiken und

Zukunftsaussichten. Es ist Aufgabe des

Bewerters, seine Vorgehensweise den in-

dividuellen Gegebenheiten anzupassen,

um einen möglichst objektiven und pra-

xisbezogenen Wert zu ermitteln.

Kritische Kalkulation: Unternehmenswert und -preis bei Unternehmensnachfolgen

Fünffach uneinheitlich: Bewertungsmethoden

Die Wahl der korrekten Bewertungsme-

thode ist aufgrund der unterschiedlichen

Bewertungsansätze nicht immer einfach.

Die heute gängigen Bewertungs me-tho den sind:n Substanzwertmethoden Ertragswertmethoden Praktiker- oder Mittelwertmethoden Discounted Cashflow Methode

(DCF)n Leistungs- und Marktwertverglei-

che (market multiples)

Knackpunkte einer Unternehmensbe-wertung

Neben der «richtigen» Wahl der Bewer-

tungsmethode gibt es noch zahlreiche

andere Knackpunkte bei der Unterneh-

mensbewertung:

n Abschätzung der zukünftigen Ent-

wicklung

n Mangelnde Informationen / Datenba-

sis (qualitativ / quantitativ)

n Beurteilung eines angemessenen Un-

ternehmerlohns

n Ermittlung des nachhaltigen Investi-

tionsvolumens

n Herleitung des «richtigen» Kapitalisie-

rungszinssatzes

n Beurteilung von Abschlägen bei Min-

derheitsanteilen

Höher oder tiefer? Preisfindung

Wie bereits erwähnt entspricht der ermit-

telte Unternehmenswert nicht zwingend

dem erzielbaren Kauf- oder Verkaufs-

preis. Die Bewertung bildet lediglich eine

Grundlage für die Preisfindung.

Im Vergleich zum Unternehmenswert ist

der Preis das Ergebnis aus Verhandlun-

gen. Geschicktes Verhandeln hilft viel-

fach, einen besseren Preis zu erzielen.

Die Grundregel dabei ist: Erfolgreicher ist,

wer die besseren Informationen besitzt.

Wirkliche Verhandlungskunst besteht da-

rin, ein für beide Seiten subjektiv gutes

Ergebnis zu erzielen.

Der erzielbare Preis ist auch von der ge-

wählten Verkaufsstrategie abhängig. Für

familieninterne Nachfolgen, Manage-

ment buy out (MBO) oder -buy in (MBI)

wird im Normalfall weniger gelöst als bei

einem Börsengang (IPO) oder bei einem

Verkauf an einen Finanzinvestor. Der

höchste Preis wird in der Regel bei einem

Verkauf an einen strategischen Investor/

Mitbewerber erzielt.

Unter dieser Optik ist auch das Argument

zu verstehen, dass es vor allem beim Un-

ternehmensverkauf nicht nur um den

Preis geht. Vielfach wiegt eine ausge-

wogene, nachhaltige Nachfolgelösung

schwerer als der maximal erzielbare Pro-

fit. nnn

Page 16: Rechnungswesen & Controlling 03/10

Konzentriertes Wissen für Anwenderinnen und Anwender

der International Financial Reporting Standards IFRS,

vermittelt von praxiserfahrenden Referenten

Mittwoch und Donnerstag, 27. und 28. Oktober 2010,

Hotel Courtyard, Zürich

IFRS: Was ist neu? Was müssen Sie 2011 wissen?

Auf den neuesten Stand:Intensiv-WorkshopIFRS-Update 2010

Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge

IFRS-AusbildungSeminare und Workshops

Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | [email protected]

Page 17: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 17&rechnungswesen

controlling

Steuern

Markus Metzger, Betriebsökonom FH, MWST-Experte FH, dipl. Steuerexperte, Partner und Niederlassungsleiter BDO AG Zug und Produktleader MWST BDO AG Schweiz, Dozent für MWST-Recht an verschiedenen Lehrinstitutionen und Fachautor

MWST-Corner News

CO2-Rückerstattungen

Ende Juni 2010 hat die ESTV eine MWST-

Praxis-Info Nr. 2 (Mehrwertsteuerliche

Behandlung von CO2-Emissionsrechten)

publiziert. Darin ist unter Ziffer 2.3 fol-

gendes festgehalten:

«Die Verteilung des Abgabeertrages an

Bevölkerung und Wirtschaft gemäss Ar-

tikel 10 Absatz 2 CO2-Gesetz gilt bei

steuerpflichtigen Unternehmen als Sub-

vention im Sinne von Artikel 18 Absatz

2 Buchstabe a MWSTG und führt nach

Artikel 33 Absatz 2 MWSTG zu einer Vor-

steuerkürzung. Da dieser Mittelfluss dem

Unternehmen allgemein zufliesst, eignet

sich für die vorzunehmende Vorsteuer-

kürzung der Umsatzschlüssel am besten.

Von einer Vorsteuerkürzung kann aus

Vereinfachungsgründen dann abgese-

hen werden, wenn der Mittelfluss den

Betrag von 2‘000 Franken pro Jahr nicht

übersteigt. Auch besteht anstelle einer

Kürzung des Vorsteuerabzugs im Sinne

einer Vereinfachung die Möglichkeit einer

freiwilligen Versteuerung der Subvention

(inkl. MWST) zum Normalsatz.

Keine Vorsteuerkürzung ist vorzunehmen,

wenn einem Unternehmen, welches sich

zur Begrenzung von CO2-Emissionen ver-

pflichtet hat, die von ihm bezahlte CO2-

Abgabe gestützt auf Artikel 9 Absatz 5

CO2-Gesetz zurückerstattet wird.»

Dieser Passus in der MWST-Praxis-Info

Nr. 2 ist praktisch für alle Steuerpflichti-

gen relevant, weil alle Rückerstattungen

erhalten. Die Qualifikation im Sinne der

ESTV unterbleibt in den meisten Fällen,

da die Rückerstattung aufgrund der AHV-

Lohnsumme berechnet wird und es dem-

entsprechend vielen Steuerpflichtigen gar

nicht auffällt, dass hier eine Subvention

(Ziffer 910) mit vorzunehmender Vor-

steuerkürzung (Ziffer 420) vorhanden ist.

Festzuhalten bleibt aber auch, dass die

Qualifikation als Subvention durch die

ESTV auf deutliche Kritik gestossen ist

und zu Interventionen geführt hat. Den

Steuerpflichtigen bleibt aber bis zu einer

allfälligen Änderung dieser MWST-Praxis-

Info nichts anderes übrig, als sich daran

zu halten oder diese Qualifikation offen-

sichtlich anzuzweifeln.

Steuersatzerhöhung per 01.01.2011

Mit der Publikation der MWST-Info-Nr.

19 hat die ESTV bereits im Februar 2010

die konkreten Regeln für die Umsetzung

der Steuersatzerhöhung publiziert. Aus-

serdem wurden in dieser Information be-

reits die neuen Abrechnungssätze (Saldo-

bzw. Pauschalsteuersätze) ab 01.01.2011

bekannt gegeben.

Massgebend für den anzuwendenden

Steuersatz ist weder das Datum der Rech-

nungsstellung noch das Datum der Zah-

lung, sondern der Zeitpunkt respektive

der Zeitraum der Leistungserbringung.

Wird die Leistung teilweise vor und teil-

weise nach der Steuersatzerhöhung er-

bracht, so ist der auf die Zeit nach dem

31. Dezember 2010 entfallende Teil der

Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar.

Damit sind Rechnungen, die im 2010 ge-

stellt werden, aber – auch – Leistungen im

2011 umfassen (wie bspw. Abo-Rechnun-

gen, Vorauszahlungen usw.) zumindest

teilweise jetzt schon mit den neuen Steu-

ersätzen auszustellen und abzurechnen.

Dementsprechend werden auch die

MWST-Abrechnungen ab dem 3. Quartal

MWST-Update: klar und pragmatisch!Wegen grosser Nachfrage 2. Wiederholung am 15. Dezember 2010

Sie erhalten an einem Tag ein grosse Fülle von Informationen, die Sie fit machen und Ihnen Sicherheit geben im MWST-Thema. Auch

zu der Steuersatzerhöhung erhalten Sie die notwendigen Hinweise für die korrekte Abrechnung und Einrichtung der Buchhaltung.

Melden Sie sich schnell an unter www.veb.ch oder schreiben Sie ein E-Mail an [email protected].

2010 bereits Spalten für die Abrechnung

mit den neuen Steuersätzen aufweisen.

Für Leistungen, die ab dem 1. Januar

2011 erbracht werden, sind die neuen

Steuersätze zu fakturieren. Leistungen,

die zu den alten Sätzen steuerbar sind,

und Leistungen, die zu den neuen Sät-

zen steuerbar sind, dürfen in der gleichen

Rechnung aufgeführt werden. Das Da-

tum oder der Zeitraum der Leistung muss

jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich

sein. Werden die Leistungen der beiden

betroffenen Jahre nicht klar auseinander

gehalten, so ist die Gesamtleistung zum

neuen Satz steuerbar.

Ein Tipp zum Schluss

In vielen Fällen (insbesondere aus Soft-

ware-technischen Gründen) wird den

Steuerpflichtigen nichts anderes übrig

bleiben, als Ende 2010 die angefangenen

Arbeiten abzurechnen und so das Risiko

einer Aufrechnung mit dem neuen Steu-

ersatz zu minimieren. nnn

17_18_Steuern_Metzger.indd 17 16.09.10 09:40

Page 18: Rechnungswesen & Controlling 03/10

5. WEKA Finanzkongress

Beschleunigung des JahresabschlussesErfolgsfaktoren für die zeitnahe und sichere Umsetzung Ihres Abschlusses in der Praxis

WEKA Business Media AG

Hermetschloostrasse 77 Tel. 044 434 88 34TT [email protected] www.fachkongresse.ch8010 Zürich Fax 044 434 89 99 www.weka.ch www.weka-finanzen.ch

Der Jahresabschlussprozess ist für alle Unternehmen anspruchsvoll und bindet jedes Jahr viel Zeit und Ressourcen. Dabei ist es das Ziel, die Abschluss- und Berichtserstellungg möglichst effizient umzusetzen und zugleich eine hohe Datenqualität sicher zu stellen.g q

An diesem WEKA Fachkongress zeigen Ihnen Fachexperten die besten Vorgehensweisen,g ,Methoden und Praxistipps zur Umsetzung eines beschleunigten Jahrpp g g esabschlusses.

Für den sogenannten «Fast Close» müssen Sie Ihre Einzelabschluss- und Konsolidierungspro-zesse optimieren. Sie lernen, wie Sie unternehmensintern wie auch konzernweit Engpässegpund «Zeitfresser» identifizieren und verringern.g

Durch die zeitnahe finanzielle Berichterstattung und grössere Transparenzg g p stärken Sie zudemdas Vertrauen der verschiedenen Anspruchsgruppen in Ihr Unternehmen.

Weitere Informationen zum Kongress finden Sie auf www.fachkongresse.ch

Melden Sie sich gleich an – die Teilnehmerzahl ist beschränkt!Einfach auf www.fachkongresse.ch, per Telefon unter 044 434 88 34 oder per E-Mail an [email protected].

WEKA Fachkongress Beschleunigung des Jahresabschlusses vom Mittwoch, 3. November 2010, World Trade Center Zürich, 9.00–16.45 Uhr

Page 19: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 19&rechnungswesen

controlling

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CIMA Qualifikation – Ein künftiges Angebot der Controller Akademie

Die zunehmende internationale Verflech-

tung von Unternehmen erfordert von

Experten in Rechnungslegung und Cont-

rolling die Fähigkeit, sich überzeugend in

einem internationalen Umfeld bewegen

zu können.

Das «Chartered Institute of Management

Accountants – CIMA» deckt dieses Be-

dürfnis nach Führungskräften in Rech-

nungswesen und Controlling seit Jahren

in eindrücklicher Art und Weise ab. In

enger Abstimmung mit den Anforderun-

gen multinationaler Arbeitgeber werden

die Inhalte der CIMA-Qualifikationspro-

gramme alle vier bis fünf Jahre weiter-

entwickelt und angepasst. Die modular

aufgebauten Studiengänge werden in

165 Ländern angeboten, die Prüfungen

für jede Stufe können halbjährlich abge-

legt werden.

Wer kann sich qualifizieren?

Erfolgreiche Absolventen der Prüfung für

Experten in Rechnungslegung und Cont-

rolling können direkt auf der Stufe «Stra-

tegic Level» einsteigen und sich auf die

drei «Exam Papers» in Enterprise Strategy,

Performance Strategy und Financial Stra-

Entwicklungschancen auf einer wesent-

lich grösseren Skala. CIMA lebt einen

«Code of Ethics for Professional Accoun-

tants» und fördert aktiv die permanente

berufliche Weiterentwicklung seiner Mit-

glieder.

Angebot der Controller Akademie

Die Controller Akademie Zürich wird ab

August 2011 CIMA Lehrgänge für die

Strategic Level Papers anbieten. Diese

Lehrgänge werden in englischer Sprache

angeboten und über drei Monate in zwei

Blöcken «Preparation Phase» und «Practi-

ce & Revision Phase» geführt. Ab Beginn

2012 ist die Erweiterung des Angebots

auf eine TOPCIMA-Vorbereitung geplant.

tegy vorbereiten. Jedes Exam Paper hat

eine Zeitvorgabe von drei Stunden und

inhaltlich eine hohe Praxisorientierung.

Interpretationen, Beurteilungen, Aufzei-

gen von Szenarien und Handlungsemp-

fehlungen sind erwartete Anspruchsni-

veaus dieser Prüfungen.

Nachdem die Strategic Level Exam Papers

erfolgreich abgelegt sind, folgt die letzte

Qualifikationsstufe:

n TOPCIMA Fallstudie

n Nachweis und Dokumentation der be-

ruflichen Qualifikation und Erfahrung

Mit dieser Qualifikationsstufe wird die

Anerkennung als Mitglied des Chartered

Institute of Management Accountants

erreicht.

Was sind die Vorteile, CIMA-Mitglied zu sein?

Expertinnen und Experten mit CIMA-

Qualifikation geniessen in internationalen

Geschäftsbeziehungen eine hohe Wert-

schätzung. CIMA steht in multinationalen

Unternehmen als Gütesiegel für Persön-

lichkeiten, die in Führungsmannschaften

auf Stufe Unternehmensleitung einge-

setzt werden können. Ein Netzwerk von

über 170‘000 Kolleginnen und Kollegen

ermöglichen berufliche Kontakte und

Aus der Controller Akademie

10 Jahre Controller Akademie

Die Controller Akademie wird dieses

Jahr 10jährig. Sie ist im Mai 2000 als Ak-

tiengesellschaft vom KV Zürich und veb.ch

gegründet worden. Ihr Hauptzweck ist

die Ausbildung von eidgenössisch dip-

lomierten Expertinnen und Experten in

Rechnungslegung und Controlling. Zu-

sätzlich bietet sie weitere Studiengänge

wie den IFRS-Accountant und das Praxis-

Controlling in sechs Modulen sowie Se-

minare und Workshops an.

Am 8. November 2010 um 18 Uhr findet

im Zunfthaus zur Meisen in Zürich ein

Jubiläumsanlass statt mit einer Grussbot-

schaft von Nationalrätin Chantal Galladé,

einem Referat von Ex-Preisüberwacher

Rudolf Strahm und einem Apéro riche, an

welchem sich viele Leute treffen werden.

Die Absolventinnen und Absolventen der

Controller Akademie werden alle persön-

lich eingeladen. nnn

Page 20: Rechnungswesen & Controlling 03/10

20 3·10&rechnungswesen

controlling

Au

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un

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un

g

We may be coming out of one of the

worst recessions in living memory but

there has probably never been a better

time to be a management accountant.

Despite the turbulent conditions, it is

universally accepted that there is still a

shortage of skilled professionals around

the world.

This ongoing ‘war for talent’ means that

those who attain the highest levels of ex-

cellence in their chosen field are still high-

ly prized. One of the most sought-after

groups is this battle for the best is the ex-

perienced business finance professional.

As the downturn continues, organisations

are increasingly turning to their financial

experts – and chartered management

accountants in particular – to help drive

them through the downturn and on to

sustainable success in the future.

CIMA offer a unique skill set

Why are chartered management accoun-

tant so popular? Member of the Char-

tered Institute of Management Accoun-

tants (CIMA) offer a unique set of skills.

The CIMA syllabus is designed to deliver

a strong understanding of all aspects of

business – from a financial perspective.

This means our members can contribute

in many different areas of an organisa-

tion.

Rather than studying how an organisa-

tion has performed in the past, CIMA

students are provided with the tools to

analyse performance, assess business

possibilities, grasp opportunities and sha-

pe the future. In short, they are equipped

with the essential tool kit to add value to

an organisation and help drive it towards

greater success – whether it’s in indust-

ry, commerce, not-for-profit or the public

sector.

Underpinning the quality of the CIMA

qualification is the institute’s commitment

to ensuring that its members adhere to

business excellence and a clear ethical

code. Once qualified, all our members

must take part in our scheme for continu-

ing professional development (CPD). This

ensures that they keep up-to-date with

finance professionals. Once qualified,

chartered management accountants can

take their knowledge and skills anywhere

in the world and utilise them in many dif-

ferent types of organisation.

A doorway to career flexibilty

Another attraction is career flexibility. The

skills acquired by CIMA members are not

limited to the finance function. Career

opportunities can be found in a variety of

‘business partner’ roles including: project

manager, business analyst, forensic ac-

countant, director of change, director of

operations, director of business planning,

group treasurer, chief executive officer

and company chairman. It also provides

an excellent financial foundation for an-

yone wanting to start up their own busi-

ness venture.

The CIMA professional qualification also

offers flexibility in terms of study options.

The syllabus is designed to fit in with an

individual’s lifestyle. If you are working,

you can study for the qualification in your

spare time, either independently or with a

training provider. If you are fortunate, you

may be able to persuade your employer to

help you cover the costs of your studies.

Or you may find an employer who provi-

des a full graduate training programme

which includes the CIMA qualification.

Studying in Switzerland

Whichever method you choose, you can

study at your own speed and adapt your

study routine to suit any changes in your

personal circumstances. Finance profes-

sionals in Switzerland can access CIMA’s

syllabus and support services online. The

CIMA website offers a wealth of informa-

tion including past papers and exam gui-

des. CIMAstudy.com gives access to the

full syllabus with study support packs and

mock tests.

CIMA’s online student magazine, Velocity,

is published six times a year and provides

a range of articles to help improve study

and exam performance. CIMA students

and members can also share their ex-

periences through the institute’s online

the latest technical and commercial deve-

lopments in their field and provide their

employers with cutting-edge skills.

The first choice for employers

The institute also requires members to

comply with its code of ethics. This ensu-

res that chartered management accoun-

tants put principles before expediency.

Our research has shown that ethics is be-

coming increasingly important to compa-

nies, particularly in the wake of the sub-

prime mortgage scandal. With all these

factors combined, it is not surprising that

CIMA members are the first choice for

a growing number of employers around

the world.

CIMA’s international reputation for excel-

lence is another reason why many mul-

tinational companies prefer to develop

CIMA members as their future business

leaders. Indeed global brands such as

Unilever, Shell, HSBC, UBS, IBM and Fu-

jitsu incorporate the CIMA qualification

into their graduate training programmes.

We also consult closely with leading busi-

nesses to ensure that our syllabus remains

relevant to the needs of an ever-changing

market place. For this reason, the CIMA

syllabus is updated every four to five ye-

ars.

An international reputation for excellence

The institute’s first class reputation me-

ans that CIMA can provide a passport to

a global career. CIMA students are trai-

ned to the same high standard wherever

in the world they are based. This means

that employers can always rely on the

quality of the qualification. Moreover, as

the business world now works in a global

marketplace it is essential for professional

qualifications to reflect this international

outlook.

The CIMA syllabus itself is designed to

transcend borders. Because it aims to

train business focused accountants who

analyse, advise and influence corporate

strategy, the qualification provides a

complete toolkit to create well-rounded

Why CIMA stands out from the crowd

Page 21: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 21&rechnungswesen

controlling

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community, CIMAsphere.com. Printed

versions of CIMA’s distance learning trai-

ning guides written by the CIMA exami-

ners take students from the very basics

through to full exam practice and are

available at www.cimapublishing.com Ex-

aminations centres are available in both

Geneva (www.cdl.ch) and Zürich (www.

hullschool.ch).

The interests of Swiss CIMA students are

represented by CIMA Switzerland. The

board’s priorities for 2010/2011 are to

build a networking community for local

CIMA members, students and supporters

and to forge new relationships with local

partners to support the development of

CIMA in Switzerland.

CIMA also provides an accelerated route

towards membership for students who

already have a relevant qualification.

Swisco/VEB/ACF members holding the

Certificate in Accounting and Financial

Control will be exempt from five CIMA

papers (the certificate in business ac-

counting papers C1 to C5). Those holding

the Diploma in Accounting and Financi-

al Control are exempt from a further six

papers (the three operational and three

management level papers).

Certificate holders will need to complete

the operational and management level

papers before moving on to the strategic

level and Test of Professional Compe-

tence.

Being a CIMA student or member means

that you will never be alone. Besides our

support services, CIMAsphere, allows our

172,000 students and members in 165

countries to become part of a global

network of world class finance professi-

onals. Closer to home, you’ll also be able

to share your experiences with our 270

members and 238 students living in Swit-

zerland.

In today’s marketplace, qualified finance

professionals are more in demand than

ever. This should be an encouragement to

anyone who is considering the next step

in their career development. With CIMA

under your belt, the world is yours.

For further details of exemptions for veb.

ch / ACF members go to: www.cimaglo-

bal.com/exemptions-ag

To contact CIMA Switzerland go to:

www.cimaglobal.com/our-locations/Swit-

zerland nnn

An elite group of business professionals

A finance professional who has success-

fully completed the CIMA qualification

and can prove that they have three ye-

ars of relevant, practical experience can

become a member of CIMA. A CIMA

member is referred to as an Associate

Chartered Management Accountant and

is entitled to use the letters (ACMA) after

their name. ACMAs who have gained at

least three years of senior, strategic expe-

rience can apply for CIMA fellowship and

have the letters FCMA after their name.

As a CIMA fellow you will be part of an

elite group of business professionals.

To complete the full CIMA professional

qualification in management accoun-

ting, Swisco/VEB/ACF Diploma students

will have to complete the strategic level

of the qualification and the final Test of

Professional Competence in Manage-

ment Accounting (TOPCIMA), both part

A and part B (see diagram for more de-

tails). For successful Diploma students,

the Controller Akademie Zurich, will offer

strategic level preparation courses as well

as practice and revision as from August

2011. Training courses for the TOPCIMA

preparation will follow subsequently.

TopakTuelles jurisTisches

Wissen

Jusletter

per e-Mail kosTenlos anMelden [email protected]

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Page 22: Rechnungswesen & Controlling 03/10

22 3·10&rechnungswesen

controlling

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Berufsprüfung Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen: Prüfungsordnung und Wegleitung

Die Prüfungsordnung 2011 wurde im Fe-

bruar 2009 vom BBT nur befristet bewil-

ligt. Damit diese Befristung aufgehoben

wird, definierte das BBT im Herbst 2009

folgende Anforderungen:

1. die Anrechenbarkeit von Teilen der

Berufsprüfung für Treuhänder/-innen

muss geprüft werden

2. ein fachübergreifender Prüfungsteil –

im Klartext: eine Fallstudie – muss ein-

gebaut werden

Anrechenbarkeit gewährleistet

Die Anrechenbarkeit der Treuhänder-

Berufsprüfung konnte in der Wegleitung

ohne grossen Aufwand berücksichtigt

werden. Die abgeschlossenen Prüfungs-

teile Steuern, Recht, Löhne und Sozi-

alversicherung der Berufsprüfung für

Treuhänderinnen und Treuhänder werden

angerechnet und müssen nicht mehr ab-

solviert werden.

Herausforderung Prüfungsteile

Die Überarbeitung der Prüfungsteile in

der Prüfungsordnung hingegen stellte

eine grössere Herausforderung dar. Die

Vorgabe des BBT, dass eine Fallstudie

oder etwas ähnliches eingeführt werden

müsse und die Ansicht der Prüfungskom-

mission, dass die Prüfungszeit und somit

auch die Ausbildungszeit aus Gründen

der Konkurrenzfähigkeit nicht verlängert

werden dürfe, ergaben einen Zielkonflikt.

Keine mündlichen Prüfungsteile mehr

Da die Vorgabe des BBT definitiv und

unumgänglich war, sah die Prüfungs-

kommission keine andere Möglichkeit,

als die Prüfungszeit in den anderen Prü-

fungsteilen zu kürzen und zudem auch

die mündliche Prüfung zu streichen. Die-

se Neuerung tritt bereits für die Prüfung

2011 in Kraft. Der schnelle Wechsel war

wünschenswert, da sonst innerhalb von 3

Jahren nach 3 verschiedenen Reglemen-

ten geprüft würde. Dies wäre auch aus

Sicht des BBT nicht sinnvoll.

Dies bedeutet, dass im 2010 die letzte

ordentliche Prüfung nach Reglement,

Ausgabe 1999 durchgeführt wurde und

in den Jahren 2011 und 2012 nur noch

Repetentinnen und Repetenten eine

mündliche Prüfung absolvieren werden.

Die überarbeitete Prüfungsordnung wur-

de am 25. Juni 2010 vom BBT genehmigt

und ist am 2. Juli 2010 in Kraft getreten.

Personelles

Im Prüfungssekretariat sind Nicole Gra-

ber (Berufsprüfung) und Ilona Nussber-

ger (Höhere Fachprüfung) für die Orga-

nisation und Administration der beiden

Prüfungen und Sandra Gerschwiler für

die Führung der Geschäftsstelle des Trä-

gervereins und die Prüfungsleitung zu-

ständig. Beratung in allen Belangen der

Berufs- und höheren Fachprüfungen er-

halten Sie über Telefon 044 283 45 46/47

oder rechnungswesen_controlling@

kvschweiz.ch. Viele Informationen finden

Sie auch auf unserer Website www.exa-

men.ch. nnn

Aus dem Prüfungssekretariat

Prüfungssituation Fachausweis 2010, fotografiert von Matthias Koch, welcher die Prü-fung erfolgreich abgeschlossen hat.

Sandra Gerschwiler, Geschäftsführerin Verein für Höhere Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen

Page 23: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 23&rechnungswesen

controlling

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Mit der Wegleitung 2011 zur Berufsprü-

fung für Fachmann/Fachfrau im Finanz-

und Rechnungswesen werden die Anfor-

derungen im Gebiet der Kostenrechnung

erstmals um die Anwendungen der Plan-

kostenrechnung erweitert: Standardkos-

tenrechnung und Grenzplankostenrech-

nung (Punkt 5.1 der Wegleitung). Als

Kompetenz-Ausprägung werden «Ver-

tiefte Kenntnisse» erwartet, d.h. die Fä-

higkeit, Gelerntes sinngemäss abzubilden

und anzuwenden, sowie gelernte Syste-

me erklären und übertragen zu können.

Die beiden Gebiete Standardkosten und

Grenzplankosten stellen eine Erweiterung

der bekannten (und schon bisher geprüf-

ten) Verfahren zu Normal-Vollkosten und

Normal-Teilkosten dar. Mit dem Einbezug

von Mengeneinheiten und der Budget-

perspektive gilt es jedoch eine zusätzliche

Komplexität zu beherrschen. Typische He-

rausforderungen in einer Aufgabenstel-

lung zu Standard- oder Grenzplankosten

sind:

n Erstellen von Grundplänen mit den

Mengengerüsten aus der Absatzpla-

nung sowie Angaben aus Stücklisten

und Operationsplänen.

n Berechnen von Kostensätzen aus der

Grundplanung.

n Ableiten von Vorkalkulationen (Ge-

samt sowie pro Mengeneinheit) auf

Basis der geplanten Kostensätze und

Verrechnungspreise.

n Analyse der Verkaufserlöse nach den

Einflüssen Preisabweichung und Men-

genabweichung.

n Analyse der Materialkosten nach den

Einflüssen Einkaufspreisabweichung

und (Verbrauchs)Mengenabweichung.

n Abrechnung und Analyse der Kosten-

stellen im Vergleich zu starren oder

flexiblen Budgets. Leistungsgutschrif-

ten auf die Kostenstellen nach Ist-

oder Standardstunden.

n Abweichungsanalyse von Produkti-

onsaufträgen.

n Gesamte Betriebsabrechung und Er-

gebnisrechnungen mit sinngemässer

Darstellung der Abweichungen zwi-

schen Plan und Ist.

n Beurteilung und Kommentierung von

einfachen Sachverhalten

Was ist die praktische Bedeutung dieser

erweiterten Verfahren für die Studieren-

Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung,

Standard- oder Grenzplankostenrech-

nung, Prozesskostenrechnung? In der

praktischen Umsetzung trifft man oft auf

Kombinationen dieser Verfahren. Einzel-

ne Elemente werden so in einem Cont-

rolling-System verknüpft, dass damit ein

verständliches und wirksames Führungs-

instrumentarium betrieben werden kann.

Fazit

Praktisches und gelebtes Kosten- und Leistungscontrolling setzt das fachli-che Rüstzeug in allen klassischen Kos-tenrechnungsmethoden voraus. Dies

kommt vor allem dann zum Tragen, wenn

nicht ein «System in seiner reinen Form»

eingeführt wird, sondern die wirksamsten

Elemente aus verschiedenen Verfahren zu

einem Ganzen verknüpft werden. In die-

sem Sinn ergänzen Standard- und Grenz-

plankosten die fachliche Kompetenz von

Fachleuten im Finanz- und Rechnungswe-

sen auf eine wertvolle, wenn auch her-

ausfordernde Art und Weise.

Darüber hinaus sind jedoch vor allem

gesunder Menschenverstand, Überzeu-

gungskraft und Konsequenz in der Um-

setzung gefragt. Letztlich zählt nur das,

was bei den Führungskräften ankommt:

ein Controlling-System das deren Auftrag

optimal unterstützt! nnn

den und welches Kostenrechnungsver-

fahren ist eigentlich das «Richtige»?

Um es gleich vorwegzunehmen: es gibt

kein «richtiges» Kostenrechnungsver-

fahren. Ein Verfahren zur Kosten- und Leistungsrechnung muss wirksam und

hinreichend sein und immer auf den

Zweck einer Unternehmung und die Art

des Geschäftes ausgerichtet werden. Im

Zentrum steht der Auftrag, die notwendi-

gen und verfügbaren Ressourcen so wirt-

schaftlich wie möglich einzusetzen und

zu steuern. Unabhängig von der jewei-

ligen Branche werden folgende Fragen

untersucht und beantwortet:

Kalkulation und Leistungsbewertung: Stellen die Kalkulationsverfahren einen

eindeutigen Bezug zu den strategischen

Geschäftsfeldern her? Sind die Kalku-

lationsparameter nachvollziehbar und

verständlich aus der Betriebsabrechnung

abgeleitet? Werden durch die Kalkulation

rasche und wirksame Führungsentschei-

de unterstützt? Wird eine zeitnahe und

korrekte Leistungsbewertung der strate-

gischen Geschäftsfelder ermöglicht?

Erlöse: Welche Preise können oder müs-

sen auf dem Markt gefordert werden?

Welchen Einfluss haben die tatsächlich

verkauften Mengen bzw. die tatsächlich

erzielten Preise auf den Ist-Erlös im Ver-

gleich zum Plan? Wie können sich preis-

taktische Massnahmen auswirken?

Beschaffung und Verbrauch an Mate-rial und Vorleistungen: Welchen Anteil

nehmen Material und Vorleistungen an

der gesamten Wertkette ein? Werden

diese Leistungen im Vergleich zu Plan

günstiger oder teurer eingekauft? Ent-

spricht der Verbrauch solcher Leistungen

den mengenmässigen Vorgaben? Was

sind die Ursachen von Mehr- oder Min-

derverbrauch?

Eigene Wertschöpfung: Haben die ein-

zelnen Unternehmungsfunktionen einen

klaren Leistungsauftrag mit eindeutigen

Vorgaben? Werden diese Aufträge im

Vergleich zu Plan mit tieferen oder höhe-

ren Kosten erfüllt? Welche Einflüsse auf

das Leistungsergebnis lassen sich durch

Schwankungen in der Beschäftigung

oder durch Effizienz-Unterschiede erklä-

ren?

Welches Verfahren ist nun in der Lage

diese Fragen zu beantworten: Normal-

Berufsprüfung 2011: Plankostenrechnung als erweiterte Anforderung

Markus Speck, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Speconsult GmbH, Jona, Dozent, Fachbuchautor, Fachexperte für höhere Fachprüfungen im Rechnungswesen und Controlling

Page 24: Rechnungswesen & Controlling 03/10

24 3·10&rechnungswesen

controlling

Persön

lich ich eine Warengruppenbuchhaltung ge-

schaffen und Excel Files eingeführt.

Parallel dazu habe ich in der Abendschule

den Fachausweis gemacht. Wie gesagt:

Ich bin der Meinung, dass alle, die etwas

von Buchhaltung verstehen, auch die Ab-

läufe in KMUs verstehen. Und wenn man

den Fachausweis hat, sollte man doch

etwas daraus machen, denn so mancher

Buchhalter hat mit seinem breiten Wis-

sen dem typischen Betriebswirtschafter

einiges voraus. Der Fachausweis ist daher

ein guter Anfang, auch wenn man später

einmal ins Management möchte.

Was halten Sie aus Ihrer Sicht für die schlimmsten Fehler in KMUs?Wenn man nicht «à jour» ist, weil die

Buchhaltung unterbesetzt ist – oder aus-

gelagert. Liquidität ist das Wichtigste und

diese muss man jederzeit im Griff haben.

Aber natürlich auch jederzeit über die

auflaufenden Kosten Bescheid wissen, ist

entscheidend.

Ich habe unter anderem ein Unterneh-

men erlebt, das zwar Rechnungen aus-

stellte, aber es kontrollierte niemand, ob

sie auch bezahlt wurden. Mahnungen

gab es nicht.

Was brachte Sie auf den Weg zum Un-ternehmer?Mein damaliger Arbeitgeber brauchte

eine Software, welche ich zusammen mit

einem IT-Programmierer konzipierte und

wir dann zusammen entwickelten. Es

war eine Individual-Lösung nur für diesen

Kunden Danach lebte ich einige Monate

lang in den USA für Software-Einführun-

gen – bis zu einem Anruf meines vorhe-

rigen Chefs. Seine Firma brauchte eine

massgeschneiderte Fibu.

Zu viert – ich war noch in den USA und

habe von da aus meinen Teil gemanagt

– haben wir die angefragte Software kon-

zipiert und entwickelt. Dann ging ich zu-

rück in die Schweiz und organisierte bei

Micro Mobility Systems (das ist die Firma

mit den Mini-Trottinetten) als CFO die Ad-

ministration in der hektischen Boom-Zeit.

Da habe ich sehr viel gelernt und immer

mit dem Background als Buchhalter.

Parallel entstand die PROFFIX Software

AG, für welche ich jetzt seit 8 Jahren auf

«Wer aufhört, besser zu werden, hat verloren.»Interview mit Peter Herger

In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Peter Herger vor. Er ist Fachmann im Finanz- und Rech-nungswesen mit eidg. Fachausweis, Geschäftsführer der PROFFIX Soft-ware AG und Präsident der veb.ch-Re-gionalgruppe Zürich und Umgebung.

Peter Herger, wer sind Sie?Ich bin ein bodenständiger Schweizer.

Meine Mutter wuchs auf einem Hof in

Root LU auf, mein Vater kommt aus Ro-

moos im Entlebuch. Das hat mich ge-

prägt. Meine Eltern zogen zwar dann

nach Basel, wo sie sich auch kennen lern-

ten, und dann gings nach Zürich – und

hier in Zürich bin ich immer irgendwie e

chli urchiger.

Wenn man sich so mit Ihnen unter-hält: Sie sind sehr kommunikativ. Wo-her haben Sie das?Mein Vater war ein sehr guter Kommuni-

kator. Ich selbst habe meine Vorliebe für

Teamarbeit im Sport entdeckt. Ich bin frü-

her Skirennen gefahren. Ein Einzelsport.

Ich wollte aber – im Gegensatz zu man-

chen Kollegen – immer im Team trainie-

ren. Das hat mich besser motiviert.

Aber grundsätzlich ist es so: Nur, wenn

ich etwas vom Gesagten verstehe, bin ich

kommunikativ. Sonst werde ich ruhiger.

Sind Sie Buchhalter oder Unterneh-mer? Beides! Beides. Die Ausbildung als Buch-

halter ist die beste Grundlage für mich als

Unternehmer. Das habe ich gelernt, und

das bin ich.

Warum der Fachausweis?Ursprünglich wollte ich Journalist wer-

den. Ich habe auch eine KV-Lehre beim

Zürcher Oberländer gemacht und kam

dabei in alle Abteilungen. Unter anderem

war ich ein Jahr in der Buchhaltung. Ich

mochte Zahlen schon immer. Beim Ober-

länder ging es dann oft um Kalkulatio-

nen, zum Beispiel in der Druckvorstufe.

Danach ging ich als Kreditorenbuchhalter

in ein kleines Unternehmen. Da war eini-

ges im Argen. So kannte man die Mar-

gen im Detail nur aus Umsatzlisten, nicht

effektiv aus der Buchhaltung. Also habe

dem Markt Software verkaufe. Es ist eh

so: Ich kann nur Produkte verkaufen, hin-

ter denen ich auch stehe. PROFFIX simply

business als KMU-Software ist so eins.

Erzählen Sie uns bitte etwas über die Unterschiede zwischen der Schweiz und den USA.Da geht es vor allem um die Effizienz. In

den USA gibt es keinen klassischen Mit-

telstand. Es gibt diejenigen die bis 30 stu-

dieren und dann im Büro arbeiten. Die sit-

zen dann in der Buchhaltung, haben aber

nie gelernt, zu arbeiten. Und dann noch

dieses veraltete System mit den Zahlun-

gen per Scheck! Ein Beispiel: In der Firma,

in der ich arbeitete, wurden zwei Mal pro

Woche Schecks zur Zahlung verpackt. Ich

hatte tote Zeit und fragte die damit be-

schäftigten Mitarbeiter – es waren zwei

– ob ich mithelfen solle. Nach 10 Minu-

ten schickten sie mich wieder weg mit der

Begründung: «Du bist viel zu schnell, geh

weg, sonst haben wir keinen Job mehr!»

Vorhin haben wir von PROFFIX ge-hört. Was ist das?In der Schweiz gibt es etwa 200 Finanz-

buchhaltungen die Software PROFFIX ist

Peter Herger, Geschäftsführer PROFFIX Software AG, Wangs

Page 25: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 25&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

eine davon und mehr. PROFFIX ist eine

umfangreiche Betriebssoftware, eine

komplette Administrationslösung mit Be-

tonung auf Lösung. Dabei ist zu sagen:

Ich bin Minimalist. Wenn ich zu viel kli-

cken muss, ist das nicht effizient. Ich lege

Wert auf Automatismen, z.B. bei Bankbe-

wegungen.

Was natürlich dazu kommt: Technologien

verändern sich. Wir haben zum Beispiel

keine Browser-Lösung, aber man kann via

Remote-Applikation jederzeit und überall

online auf Daten zugreifen.

Stichwort Swissdec...Swissdec ist ein nicht gewinnmorientier-

tes Gemeinschaftsprojekt, ein unabhän-

giges Qualitätslabel für Lohnbuchhal-

tungen. Das alles läuft im Bereich des

E-Government. UVG-, BVG- und MwSt-

Daten sollen mittelfristig elektronisch

übermittelt werden.

Alles, was elektronisch ist, reduziert die

Fehlerquellen. Das ist die Zukunft, und sie

bedeutet auch: weniger Papier.

Kürzlich haben Sie sich entschieden das Präsidium der Zürcher Sektion von veb.ch zu übernehmen. Ja, Buchhalter sind ja von Natur aus eher

konservativ. Das geht nach dem Motto:

Es lief schon immer so, warum sollen wir

es ändern. Es ist mir ein Anliegen, in die-

ser Beziehung etwas zu bewegen – so-

wohl in der Branche als auch im Kontakt

mit einzelnen Mitgliedern.

Was sind denn Ihre persönlichen Zie-le? Ich bin erst dabei, mich frei zu schwim-

men. Ich muss das spüren. Ich will be-

gonnene Arbeit weiterführen, aber auch

viel informieren. So gibt es einen Twitter-

Account vebZH, über den ich wesentliche

Meldungen und Nachrichten rund um

mein Amt, Job und generell Buchhaltung

kommunizieren möchte.

Sicher ist: Ich möchte gerne jüngere Leute

motivieren, ihnen zeigen, was auf sie zu-

kommt, ihnen klar machen, dass sie mit

dem Fachausweis eine Top-Ausbildung

haben und ihnen weiterhelfen bei der

Frage: «Was jetzt?»

Und wie bewegt man?Kommunizieren, informieren, die Netz-

werk- und Abendveranstaltungen för-

dern. Das sind die Stichworte. Ich selbst

sehe mich als Kontakt zu allen Seiten.

Wenn man das zusammenfasst, möchte

ich die Mitgliedschaft im Durchschnitt

jünger machen, aktiver machen und im-

mer wieder dafür sensibilisieren, dass

der Buchhalter eine gute Grundlage ist,

um beruflich weiter zu kommen. Und

Buchhaltung auch wenn sie noch in 100

Jahren aus Soll und Haben besteht, sich

verändert und lebt.

Wie bringt man denn die Leute dazu, sich «netzwerkiger» zu verhalten? Die kommen doch und gehen und reden immer mit den gleichen Leuten!?

Ich will auffordern, dass sich die Leu-

te kennen lernen, sich zum Beispiel mal

an einen anderen Tisch setzen. Ich fin-

de auch Namenstäfeli mit Firmennamen

wichtig. Man könnte auch mal zusam-

men einen Sportanlass besuchen; das

gibt Gesprächsstoff.

Hat Peter Herger auch ein Privatle-ben?Ja, natürlich, ich arbeite 40 Stunden pro

Woche und mache jährlich drei Wochen

Ferien und gerne längere Ausflüge – zum

Beispiel nach Barcelona, Lissabon oder

London.

Auch meine Beziehung und Gesellschaft

sind mir wichtig. Ausserdem trinke ich

gerne guten Wein und schaue mir im

Kino oder zu Hause auf Blue-Ray aktuelle

Blockbuster an.

Und dann ist da der Sport: Ich spiele

montags selber Fussball beim FC Bärets-

wil, donnerstags spiele ich Eishockey und

am Weekend bin ich meist irgendwo in

einem Stadion und schaue Fussball und

Eishockey. Was ich auch mag, ist meine

Zeit auf dem Mountain Bike, aber das

mache ich leider viel zu wenig.

Arbeiten Sie zuhause?Ich bin Unternehmer und oft unterwegs.

Da lohnt sich auch nicht täglich der Ab-

stecher ins Büro, so arbeite ich oft zu

Hause. Wichtig ist, dass ich überall Zugriff

auf die aktuellsten Daten habe und für je-

des Meeting und Gespräch die richtigen

Informationen jederzeit zur Hand. Ich bin

Buchhalter und brauche Fakten.

Zum Schluss dies: Sie sehen gar nicht aus wie ein Buchhalter.Und wie sieht der aus? Wer ist der typi-

sche Buchhalter? Da geht es doch wohl

eher um allgemeine Eigenschaften wie

Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder Diskre-

tion. Ich glaube diese Attribute gehören

zu einem Buchhalter und sind äusserst

wichtig, den der Buchhalter ist eine Ver-

trauensperson.

Wo Sie recht haben, haben Sie recht. Herzlichen Dank fürs Gespräch! nnn

Page 26: Rechnungswesen & Controlling 03/10

26 3·10&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

Person

alwesen

Motivierte Mitarbeitende auch in schwierigen Zeiten

Wir sind uns alle einig: Die Märkte weltweit waren schon stabiler und die Voraussagen der Analysten auch schon erfreulicher. Richten wir daher unser Augenmerk auf jene Ressource, deren Beständigkeit wir selbst positiv beeinflussen können: Die Mitarbei-tenden.

Gerade in unsicheren Zeiten ist es wich-

tig, dass wir uns auf die Leistungsfähig-

keit und -bereitschaft unserer Mitarbei-

tenden verlassen können. Gleichzeitig

wollen wir aber die Effizienz steigern. Wir

verzichten darauf, natürliche Abgänge

zu ersetzen. Und wir haben auch selber

weniger Zeit, um Unstimmigkeiten zu

schlichten und uns Sorgen anzuhören.

Ganz klar: Die meisten Mitarbeitenden

sind verunsichert, wenn in Krisenzeiten

alle möglichen Sparmassnahmen ergrif-

fen werden. Jeder spürt, dass etwas im

Gange ist, die Gerüchteküche brodelt,

und jedes Wort vom Vorgesetzten wird

auf die Goldwaage gelegt. Da erstaunt

es eigentlich nicht, dass Motivation und

Leistung sinken. Was kann man dagegen

tun? Wie motiviert man «seine Leute» in

Krisenzeiten? Und wie erhöht man das

Gefühl der Betriebszugehörigkeit nach

der Krise?

Die Stichworte dazu heissen Authentizi-

tät, Transparenz und bewusster Umgang

mit Informationen.

Der Ton macht die Musik

Es ist nicht nur wichtig, was wir kommu-

nizieren, sondern wann und wie wir es

tun. Dazu gehört auch die Überlegung,

wie viel Druck wir weitergeben, und wie

sehr wir unsere Mitarbeitenden einbin-

den. Es ist wichtiger, wie der kommuni-

zierte Inhalt verstanden wird, als was man

als vorgesetzte Person effektiv sagt. Ge-

rade dies ist aber eine heikle Sache: Man

ist im Zeitdruck und schreibt noch schnell

ein Email mit einer kurzen Information –

und schon hat man die Bescherung! Der

eigentliche Inhalt ist plötzlich irrelevant,

nur noch das Wie und Wann zählen.

Emotionen zeigen und in ihrem Team ein

gewisses Mass an Emotionalität zulassen.

Dies bedeutet nicht, dass jeder und jede

seine aktuelle Laune kundtun soll, aber

dass man auch einmal auf persönliche Si-

tuationen Rücksicht nehmen soll. Indem

Sie dies vorleben, wirken Sie echt und da-

her überzeugend.

Besinnen Sie sich zudem auf Ihre Unter-

nehmenswerte. Achten Sie darauf, sie

im Alltag auch wirklich zu leben. Für den

Fall, dass dies in Ihren Firmenstrukturen

schwierig ist oder schlicht kein Leitbild

existiert, fokussieren Sie sich auf Ihre

Werte, die Sie in Ihrem Team umgesetzt

sehen möchten. Es ist weniger relevant,

ob Sie die Unternehmenswerte oder Ihre

eigenen Vorstellungen umsetzen. Wich-

tig ist allein, das Sie als vorgesetzte Per-

son mit Werten arbeiten. Gerade dadurch

werden Sie authentisch.

Warum tun Sie, was Sie tun?

Stellen Sie sich die Frage, was Ihnen an ih-

rem Job gefällt! Was fasziniert Sie an der

Firma, am Produkt oder an der Dienst-

leistung? Weshalb haben Sie zu dieser

Unternehmung ja gesagt? Stellen Sie sich

Klarheit überzeugt

Eigentlich klar: Informieren Sie Ihre Mit-

arbeitenden so, dass sie möglichst das

verstehen, was Sie mitteilen wollen. Sor-

gen Sie dafür, dass keine Gerüchte auf-

kommen und Unsicherheiten entstehen.

Erklären Sie die momentane Situation.

Informieren Sie über den aktuellen Stand

der Dinge, und was als nächstes ge-

plant ist. Wenn Sie keine Lösungen oder

Schritte zur Problemlösung präsentieren

können, dann tun Sie das auch nicht!

Aber informieren Sie über den Zeitplan,

bis wann weitere Informationen folgen

werden. Das Fatalste ist, nicht zu kom-

munizieren, sich zurückzuziehen und

den Druck komplett abzufedern und ent-

sprechend selber zu leiden. Denken Sie

daran: Ihre Mitarbeitende arbeiten nicht

nur für den Lohn oder das Unternehmen,

sondern auch für Sie! Binden Sie sie ein,

schaffen Sie eine Atmosphäre von ge-

meinsamer Stärke.

Setzen Sie erreichbare Ziele

Erklären Sie Ihrem Team, was Sie von ihm

erwarten. Vergessen Sie nicht, den Mit-

arbeitenden auch zu zeigen, was sie im

Gegenzug von Ihnen erwarten dürfen.

Setzen Sie erreichbare Ziele, denn sie

dienen ebenfalls der Motivation. Ihre Mit-

arbeitenden wollen ihre Ziele erreichen,

sich über ein Danke freuen können und

auch belohnt werden. Eigentlich eine Bin-

senwahrheit: Auch in schwierigen Zeiten,

darf man den Spass an der Sache nicht

verlieren. Honorieren Sie erreichte Ziele

und Erfolgserlebnisse. Nutzen Sie diese

Gelegenheiten, um Teamgeist und das

Vertrauen, das Ihr Team in Sie hat, zu

stärken. Seien Sie aber auch weiterhin

kritisch und fordern Sie Ihre Mitarbeiten-

den. Fördern und fordern sollen sich nicht

ausschliessen, sondern ergänzen.

Seien Sie echt

Gerade, wenn Sie natürliche Abgänge im

Team hatten, die nicht ersetzt wurden,

zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden auf, dass

Sie wissen, wer diese Arbeit nun erbringt.

Bleiben Sie menschlich und lassen Sie

Humor zu. Sie dürfen auch einmal Ihre

Jost Gloor, DAS in Leadership & Ma-nagement ZHAW/IAP, COO Contaplus Group, Bern

Page 27: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 27&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

selbst diese Fragen, denn Ihre aktuellen

und Ihre zukünftigen Mitarbeitenden

werden sich diese Gedanken ebenso ma-

chen. Wenn Sie an Ihre Firma und auch

an die Aufgabe Ihres Teams darin glau-

ben, können Sie dies auch weitergeben.

Der Einzelne wird zum Teil des Ganzen

und dies stärkt wiederum das Team und

dessen Leistungsfähigkeit.

Zum Schluss noch etwas Theorie

Der Amerikanische Motivationsforscher

Frederick Herzberg definierte in den 50er

Jahren zwei Seiten der Motivationstheo-

rie, die sich darauf begründet, dass wir

Menschen einerseits nach der Vermei-

dung von Schmerzen/Unbehagen und

andererseits nach psychologischer Wei-

terentwicklung streben.

Er definierte Faktoren, welche die Zufrie-

denheit der Mitarbeitenden beeinflussen

(Hygienefaktoren) und solche, die die

Motivation beeinflussen (Motivatoren).

Hygienefaktoren:Unternehmenspolitik/Verwaltung

Überwachung/Kontrolle

Beziehung zu Vorgesetzen

Arbeitsbedingungen

Lohn/Einkommen

Beziehung zu Kollegen

Eigenes Leben

Beziehung zu Untergebenen

Status

Sicherheit

Motivatoren:Leistung

Anerkennung

Arbeit selbst

Verantwortung

Persönliche Entwicklung

Fortschritt/Wachstum

Stimmen die Hygienefaktoren nicht, sind

die Mitarbeitenden also unzufrieden,

können sie gar nicht motiviert sein. Und

die Motivatoren sind demzufolge irrele-

vant.

Die Hygienefaktoren sind die Grundlage

der Entscheidung für oder gegen eine Fir-

ma. Bringen Sie Ihre Mitarbeitende dazu,

sich diese Überlegungen wieder zu ma-

chen und arbeiten Sie aktiv daran, Ihren

Teil beizutragen, damit diese Überlegun-

gen auch in der heutigen Zeit wieder zur

Entscheidung für die Unternehmung, den

Job und nicht zuletzt für Sie als Vorge-

setzten führen.

Bedenken Sie: Sie können die Mitarbei-

tenden nicht direkt motivieren. Sie kön-

nen niemanden zu Motivation zwingen.

Aber unter Berücksichtigung der Moti-

vatoren können Sie die Voraussetzungen

und Anreize schaffen, die es den Mitar-

beitenden ermöglichen, ihre innere Mo-

tivation zu spüren und sich zu entfalten.

nnn

Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus

Stand Juli 2010 Jan 10 Feb 10 März 10 April 10 Mai 10 Juni 10 Juli 101. Alle Berufe, ganze CH 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5 73.4

2. Einzelne Berufsgruppen, ganze SchweizSachbearbeiter 54.8 52.3 58.9 55.9 59.2 54.1 61.1Buchhalter 60.4 69.3 69.0 64.8 72.3 58.4 61.8Controller 40.4 45.7 35.7 35.0 33.5 28.0 75.5Führungskräfte 84.7 66.8 73.6 67.5 68.1 56.3 49.1Andere 89.7 85.1 85.7 88.0 93.8 73.4 105.9Alle 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5 73.4

3. Alle Berufsgruppen, SprachregionenDeutschschweiz 62.7 64.2 63.5 63.4 64.8 53.9 74.6Suisse Romande (inkl. Tessin) 76.4 65.2 68.9 60.2 70.9 56.8 68.9Ganze Schweiz 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5 73.4

4. Alle Berufsgruppen, WirtschaftsregionenZürich 43.5 52.3 47.1 47.2 48.1 38.8 74.2Basel 76.1 63.3 96.6 95.1 84.8 68.7 79.4Bern 116.9 99.0 103.3 81.4 84.4 70.8 70.6Aargau / Solothurn 105.1 112.0 85.3 85.9 84.9 71.8 90.9Ost-Schweiz 64.2 53.9 48.9 66.1 73.7 59.0 90.5Zentralschweiz 59.3 57.0 63.6 71.9 83.8 68.2 66.7FR / NE / JU / BE 63.8 68.2 65.3 38.1 43.5 33.4 17.8Waadt / Genf 74.3 64.5 70.1 66.0 80.8 62.2 81.2

Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?

Der Contaplus-Stellenindex misst zuverläs-

sig und regelmässig die Stellenangebote

in Rechnungslegung, Controlling, Finanz-

und Rechnungswesen, die in Schweizer

Printmedien und im Internet annonciert

werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin

und bedeutendste schweizerische Spezia-

listin für fest angestelltes und temporäres

Personal im Finanz- und Rechnungswe-

sen.

Seit seinem ersten Erscheinen Anfang

2005 hat sich der Index bei Fachleuten,

bei Arbeitgebern und Stellensuchenden

als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmark-

tes etabliert. Er wertet zum einen die An-

gebote für verschiedene Berufsgruppen

aus, zum anderen beobachtet er alle Wirt-

schafts- und Sprachregionen der Schweiz.

«100er-Basis» ist der Durchschnitt der

Monate September bis Dezember 2004.

Publiziert wird der Index in «rechnungs-

wesen & controlling» und in der «Finanz

und Wirtschaft». nnn

Page 28: Rechnungswesen & Controlling 03/10

SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE

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DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE

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Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HFDie Weiterbildung für die kaufmännische Leitung

4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung

Nächster Start: April 2011

Page 29: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 29&rechnungswesen

controlling

Suisse ro

man

de

Les directives 2011 pour l’examen profes-

sionnel de spécialiste en finance et comp-

tabilité élargissent les exigences dans le

domaine de calcul des coûts aux systèmes

des coûts standards et des coûts variables

(point 5.1. des directives). Les compéten-

ces en la matière devront désormais cor-

respondre à « des connaissances appro-

fondies », c’est-à-dire que les aptitudes et

les enseignements devront pouvoir être

reproduits de façon fidèle au contenu et

pouvoir être utilisés comme tels. Chacun

devra en outre être à même de pouvoir

expliquer ces systèmes et d’en faire les

reports.

Les coûts standards et la planification

des coûts variables constituent une ex-

tension au système actuel de calcul des

coûts complets et partiels normaux. Ces

deux derniers domaines faisaient déjà

partie des matières exigées à ce jour.

L’introduction des nouvelles évaluations

et des perspectives budgétaires exigera

dès lors la maîtrise d’une matière supplé-

mentaire. Une nouvelle donnée de pro-

blème pourrait typiquement être la

résolution de la planification de coûts

standards ou coûts variables :

n Elaboration de plans de base fondés

sur le lancement au moyen de listes de

pièces et de plans d’opérations.

n Détermination de calculs préétablis

(total et par unité) au moyen de taux

de coûts prévus et de taux de prix de

cession (imputation).

n Analyse des produits sur vente ensuite

d’écarts de prix et de quantité.

n Analyse des coûts sur matières ensuite

d’écarts de prix et de quantité.

n Décompte et analyse des centres de

coûts comparés aux budgets fixes ou

flexibles. Imputations des prestations

sur les centres de coûts en fonction

des heures réalisées ou des heures

standards.

n Analyse des écarts d’activité.

n Présentation du décompte d’exploi-

tation et du compte de profits et per-

tes avec signification des écarts entre

le budget et le réalisé.

n Appréciation et explication de cas

simples.

Quelle est la signification pratique de ces

nouvelles exigences pour les étudiants et

Dans la pratique, la mise en œuvre de ces

processus fait souvent appel à une com-

binaison de différents systèmes. Certains

éléments sont ainsi liés à un système de

controlling, de sorte qu’un outil de ges-

tion globale compréhensible et efficace

puisse être mis en place.

Faits

Un système de controlling adapté et mo-

dulable de calcul des coûts et des presta-

tions fournit un outil de travail adéquat

pour toutes les méthodes classiques de

calcul des coûts. Cela est particulièrement

vrai lorsqu’une méthode n’est pas simple-

ment introduite telle quelle, mais adaptée

en fonction des processus en combinant

les éléments les plus efficients. En ce sens,

les nouvelles compétences en matière de

calcul de coûts standards et variables,

exigées pour le brevet en finance et en

comptabilité, viennent apporter un com-

plément précieux.

Avant tout, il est important de s’en te-

nir au bon sens, à la conviction et à la

cohérence dans la mise en œuvre d’un

système de calcul de coût de revient. En

fin de compte, seul importe ce que les

gestionnaires en retirent : un système de

controlling qui leur apporte un soutien

optimal. nnn

quelle méthode de calcul des coûts est fi-

nalement «la bonne» ?

Précisons d’emblée qu’il n’existe aucune

«bonne» méthode. Une méthode de cal-

cul des coûts et des prestations doit être

efficiente, satisfaire aux exigences, corre-

spondre aux objectifs d’une entreprise et

être liée à son activité. L’accent doit être

mis sur la commande ainsi que sur le con-

trolling et l’utilisation aussi économique

que possible des ressources nécessaires et

disponibles. Indépendamment du secteur

d’activité, les questions suivantes devront

être soulevées et résolues :

Détermination et évaluation des presta-

tions : Le système de circulation corres-

pond-il univoquement aux domaines

d’activité stratégiques ? Les paramètres

de calculation sont-ils compréhensi-

bles et accessibles aux autres secteurs

d’exploitation ? Le système de calculati-

on permettra-t-il des prises de décision

rapide et efficace ? Ce système sera-t-il

à même de permettre une évaluation à

jour et correcte des prestations des divers

secteurs stratégiques d’exploitation ?

Produits: Quels prix peut-on et doit-on

exiger du marché ? Quelle influence les

quantités réellement vendues ou les prix

réellement atteints ont-ils sur le compte

de résultat en comparaison du budget ?

Quel est l’impact de mesures tactiques

sur le prix ?

Approvisionnement et utilisation des ma-

tières premières et des en-cours: Quelle

part du total des coûts représente la va-

leur imputée de la matière première et

des en-cours ? Comparées au budget,

ces prestations ont-elles été acquises plus

cher ou moins cher ? L’utilisation de ces

prestations correspond-elle quantitative-

ment aux objectifs ? Quelles sont les rai-

sons des écarts constatés ?

Propres valeurs ajoutées : Chaque unité

de production dispose-t-elle d’ordres de

mission précis ainsi que d’objectifs expli-

cites ? Ces ordres respectent-ils les coûts

préétablis ? Les fluctuations de producti-

vité et de rendement influencent le résul-

tat; ces dernières sont-elles connues ?

Les procédures mises en place sont-elles

à même de procurer les données sur les

points suivants : calcul des coûts complets

et partiels, avec coûts normaux, stan-

dards ou marginaux, processus de calcul

des coûts ?

Markus Speck, Expert diplômé en finance et en controlling, chargé de cours, auteur d‘ouvrages spécialisés, SPEconsult sàrl – Jona, chargé de cours, auteur d‘ouvrages spécialisés, expert aux examens supérieur en comptabilité et controlling

Nouvelle exigence pour les examens professionnels 2011 : la planification des centres de coût

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Page 31: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 31&rechnungswesen

controlling

getA

bstract

«Zu teuer!» – zwei Wörter nur, doch der Albtraum aller Verkäufer. Wie Sie daraus wieder erwachen, lesen Sie in diesem Buch.

Aus jedem Winkel spriessen heute Kon-

kurrenzangebote, und immer mehr Markt-

teilnehmer greifen über den Preis an. Diese

Art von Wettbewerb muss jedoch keine

Sackgasse sein. Auch unter verschärften

Bedingungen kann man akzeptable Preise

durchsetzen, wenn man überzeugend sei-

ne Qualitäten anführt, die Nerven behält

und bei Verhandlungen die strategischen

Tricks des Gegenübers kennt. Zudem

lässt sich Ansehen gewinnen, wenn man

standhaft und gut begründet seinen Preis

verteidigt. Die Angst frisst den Erfolg auf,

sagen die Autoren Thieme, Fischer und

Sostmann: Je mehr man einen Auftrag er-

sehnt, desto geringer ist die Chance, dass

man ihn tatsächlich erhält.

Vor Rabatten wird gewarnt: Denn ein-

mal Rabatt, immer Rabatt – und zwar

nicht nur bei diesem speziellen Kunden,

bei dem man nachgegeben hat: Die Ver-

handlungsschwäche spricht sich in Win-

deseile herum. Anstatt schmerzhafte

Prozente einzuräumen und in die unwei-

gerliche Rabattspirale zu geraten, sollte

der Verkäufer lieber einen so genannten

Naturalrabatt gewähren. Das heisst, er

besteht auf dem geforderten Preis, fügt

aber dem Produkt noch etwas bei, etwa

Zusatzausstattung, Service, Garantiever-

längerung usw. Damit wird nicht der Preis

gesenkt, sondern die Leistung erhöht –

ein psychologischer Gewinn. Gerade im

Umgang mit Stammkunden ist diese Me-

thode unverzichtbar, will man nicht zum

ewigen Rabatt-Heini werden.

Mit «Preisdruck? Na und!» setzen die

Autoren nicht nur ein markantes Aus-

rufezeichen gegen den Trend, alles über

den Preis zu verkaufen, sie ermutigen

auch zum Anderssein und -handeln, und

das in höchst unterhaltsamer Form. Ihr

taktischer Ratgeber passt in jede Tasche

und liest sich bei jeder Gelegenheit, viel-

leicht sogar unmittelbar vor der nächsten

Verkaufsverhandlung. In kurze Kapitel,

lebendige Sprache und wirklichkeitsna-

he Dialogbeispiele verpackt, präsentieren

die Autoren eine übersichtliche Sequenz

von psychologischen Einblicken, strategi-

schen Manövern und Verhaltensmustern

für erfolgreiche Verkäufer. Wunder wer-

den hier keine versprochen. Die wichtigste

Botschaft lautet: Verlieren können gehört

beim Verkaufen einfach dazu. getAbstract

rät allen Verkäufern zum Kauf dieses Bu-

ches, notfalls auch ohne Rabatt!

Buchrezension: Preisdruck? Na und!

«Preisdruck? Na und!» von Kurt H. Thie-me, Rainer Fischer, Michael Sostmann, Avance 2010, 208 Seiten, Rating 9 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammen-fassung des Buches und 6000 weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

94. Plankosten-Seminar 2010 der PLAUTMethoden zur Unternehmensplanung und -steuerung

Theorie und Praxis auf Basis SAP�� Moderne�Controlling-Instrumente�–�Inhalte�und�Anwendung�� Geschäfts-�und�Steuerungsmodell�des�integrierten�Ergebniscontrolling�� Integrierte�Unternehmensplanung�� Gemeinkosten�&�Produktkosten�-Controlling�� Ergebnis-�und�Marktsegment-Controlling�� Controlling�der�Geschäftsprozesse�� Abweichungsermittlung�und�Ursachenanalyse�� SAP�Bezug�durch�Demonstration�der�SAP-CO�Funktionen�zur�Realisierung,�Hilfe-

stellung�zum�Customizing�sowie�Möglichkeit�zur�Diskussion.

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Im� Jahr� 1946� wurde� die� Unternehmensbera-tung�Plaut�von�Dr.�Hans-Georg�Plaut�gegründet.�Durch� seine� Entwicklung� der� Grenzplan-� und�Deckungsbeitragsrechnung�einer�der�Gestalter�der�modernen�Betriebswirtschaftslehre.

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Das�Seminar�richtet�sich�an�Controller�und�Mit-arbeiter�im�internen�Rechnungswesen�produ-zierender�Unternehmen.

Management-�&�IT-Consulting

Page 32: Rechnungswesen & Controlling 03/10

32 3·10&rechnungswesen

controlling

veBlo

g

Computer prägen unser Leben, viel mehr

als es auf den ersten Blick den Anschein

macht. Denn die Auswirkungen gehen

über die alltäglichen Themen hinaus.

Diskussionen über computergestütz-

tes Trading, Streit über die Verwendung

von Wikipedia zwischen Studenten und

Professoren, Forderungen nach Leis-

tungsschutzrecht der Verlage oder von

der Verschärfung des Urheberrechts der

Musikindustrie – dies sind die aktuellen

Themen, wenn es um die unmittelbaren

und aktuellen Auswirkungen des Inter-

nets geht. Es sind aber alles Nebenkriegs-

schauplätze, auch wenn diese Fragen

einen grossen Teil der Bevölkerung, im

Privaten wie im Beruf, beschäftigen.

Wikipedia, illegale Downloads von Mu-

sik und Filmen oder schwarze Freitage

an den Börsen wegen des Herdentriebs

von Computern sind aber ein Produkt

der «nächsten Gesellschaft» – eine Ge-

sellschaft, welche die Buchdruckgesell-

schaft, in der wir bisher gelebt haben,

ablöst. So auf jeden Fall, wenn man der

Theorie des deutschen Soziologen Dirk

Baecker folgen will. Er sagt, dass neue,

revolutionäre Verbreitungsmedien, wie

Schrift, Buchdruck und Computer jeweils

eine neue Gesellschaftsordnung hervor-

gebracht haben, genauer sogar nötig

gemacht haben. In diesem Sinne unter-

teilt Baecker die historische Entwicklung

der Gesellschaftsformen in nur vier Ab-

schnitte, und unterscheidet sie nach den

entsprechenden Verbreitungsmedien.

Zuerst existierte die Stammesgesellschaft,

deren Verbreitungsmedium sprachliche

Äusserungen waren. Diese wurde abge-

löst, respektive ergänzt, durch die antike

Hochkultur mit der Schrift, und die bisher

letzte, eindeutige Form war die moderne

Gesellschaft mit dem Verbreitungsmedi-

um Buchdruck. Und jetzt sind wir mitten

in der Transformation zur vierten Gesell-

schaftsform, der sogenannten «nächsten

Gesellschaft», die nötig wurde und wird

durch das neue Medium Computer.

Diese vier Verbreitungsmedien haben

nach der Theorie von Baecker jeweils

Überschuss-Sinn hervorgebracht, der

durch neue Kulturformen verarbeitet

werden muss. Deutlich wird dies auch am

Medium Computer und Internet. Wenn

man sich die Diskussionen anschaut so

wird schnell klar, dass Computer und In-

ternet unsere Gesellschaft überfordern.

Wir wissen nicht genau, wie damit umzu-

gehen. Dies ist aber auch die Kernthese

von Dirk Baecker, nämlich dass das Auf-

kommen der neuen Verbreitungsmedien

die Gesellschaft zuerst einmal überfordert

– und dann Wege gesucht werden, die

neuen Möglichkeiten anzuwenden, also

mit dem «Überschuss-Sinn» umzugehen.

Die vier Gesellschaften, Stammesgesell-

schaft, antike Gesellschaft, moderne

Gesellschaft und jetzt, die nächste Ge-

sellschaft, waren jeweils Antworten auf

ein neues Medium, um mit dessen Über-

schusssinn umzugehen.

Am Anfang sei das typische Verhalten der

Gesellschaft auf die neuen Verbreitungs-

medien Ablehnung. So habe schon Pla-

ton das Aufkommen der Schrift negativ

bewertet, weil die Einführung der Schrift

das Erkalten des Menschen, das Erkalten

der menschlichen Gesellschaft zur Folge

gehabt habe. So zitierte Baecker den grie-

chischen Philosophen im Interview mit

Roger de Weck in der Sendung «Stern-

stunde Philosophie». Ein neues Medium

wurde schon früher als eine Bedrohung

angesehen. Man hatte Angst vor den ne-

gativen Folgen, weil ein neues Medium

ein funktionierendes System durcheinan-

der zu bringen schien. Neuerungen wur-

den und werden als Bedrohung, sogar als

Katastrophe angesehen. Neue Medien

haben nicht nur Systeme und Systema-

tiken verändert, sondern auch handfest

ganze wirtschaftliche Grundlagen verän-

dert. Kein Wunder sehen die Produzenten

von Kartenmaterial in der seit neustem

freien Verfügung von digitalen Karten des

Bundesamtes für Landestopographie eine

(wirtschaftliche) Bedrohung; die durchaus

Realität werden kann.

Aber, um beim Beispiel des neuen Me-

diums Computer und Internet in einem

grösseren Kontext zu bleiben: Wie sieht

denn nun «unsere» Antwort auf das

Aufkommen von Computer und Inter-

net aus? Wie gehen wir mit dem neuen

Problem um, das nicht zu unseren gelern-

ten, überlieferten und gelebten sozialen

Geistiges Eigentum in der nächsten Gesellschaft

Strukturen passen will? Ein Beispiel, das

Dirk Baecker im Gespräch mit Roger de

Weck anfügt, ist das Urheberrecht, ge-

nauer, der Schutz von geistigem Eigen-

tum. Geistiges Eigentum, in Form von

Text, ist digital, also in der vorherrschen-

den Form im Computerzeitalter, kaum

mehr zu schützen. Die Antwort auf die

«Schutzlosigkeit» ist zuerst einmal Ver-

teidigung. Dies äussert sich im Ruf nach

besserem Schutz und höheren Strafen

bei Verletzung dieser Rechte. Das geht

soweit, dass in Deutschland Zeitungsver-

lage den Schutz auf Zitate und einzelne

Formulierungen wie Titel von Artikeln

(!) schützen wollen. Wenn man aber,

wie Baecker, die Antwort, respektive die

Verarbeitung des sogenannten Über-

schusssinns als Prozess in einem tempo-

rären Umfeld sieht, dann wird klar, dass

sich der Begriff vom geistigen Eigentum

in dieser Form nicht mehr wird halten

können. Baecker fügt als Beispiel seinen

Lehrer Niklas Luhmann an. Dieser habe

seine Manuskripte jeweils seiner Sekre-

tärin gegeben, mit der Anweisung, sie

den Studenten oder Kollegen bei Bedarf

zur Verfügung zu stellen. Auf die Frage,

ob er keine Angst vor Kopien und An-

eignungen seiner Ideen habe antworte

Luhmann, dass solche «geklauten Ideen»

nach der Neubearbeitung sowieso anders

aussehen werden, weil sie in einem an-

deren Denkzusammenhang verarbeitet

Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch

Page 33: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 33&rechnungswesen

controlling

veBlo

g

und zeigen, wie die Soziologie mit relativ

einfachen Ideen vielfach vernetzte und

scheinbar opake Phänomene anschaulich

werden lassen kann.

Buchtipp

Passend zum im Artikel zitierten Sozio-

logen Dirk Baecker gibt es heute kei-

nen Pod cast-Tipp, sondern den Hinweis

auf das Buch von Baecker, «Studien zur

nächsten Gesellschaft». Die nächste Ge-

sellschaft ist die Computergesellschaft.

Sie wird sich von der Buchdruckgesell-

schaft der Moderne so dramatisch un-

terscheiden wie diese von der Schriftge-

sellschaft der Antike. Hatte es die Antike

mit einem Überschuss an Symbolen zu

tun und die Moderne mit einem Über-

schuss an Kritik, so wird sich die nächste

Gesellschaft durch einen Überschuss an

Kontrolle auszeichnen. Auf die Struktur

eines Überschusses an Sinn, so hat Niklas

Luhmann spekuliert, muss eine Kultur

mit der selektiven Handhabung dieses

Überschusses antworten, wenn die Ge-

sellschaft die Einführung eines neuen

Kommunikationsmediums überleben

können soll. Die in diesem Band versam-

melten Studien arbeiten diese These aus

werden, und er (Luhmann) bereits einen

nächsten Schritt mache.

Schliesslich muss aber auch Baecker ein-

gestehen, dass Geschäftsmodelle mit der

Ware «geistiges Eigentum» überdacht

werden müssen. Das heisst, analog zum

oben geschilderten Bedrohungszenario

der Kartenhersteller, werden es Schrift-

steller, aber auch Musiker, schwerer ha-

ben, ihre Ware zu hohen Preisen zu ver-

kaufen. Geschäftsmodelle wurden und

werden abgelöst. Waren verlieren auf

einmal komplett ihren Wert, oder lohnen

den Herstellungsaufwand nicht mehr.

Dafür treten an ihre Stelle neue Möglich-

keiten. Wo es Verlierer gibt, wird es Ge-

winner geben. Geistiges Eigentum wird

seinen Wert in traditioneller Form von

Büchern und Zeitungen stückweise verlie-

ren. Dies wird nicht aufzuhalten sein, weil

die Gesellschaft den «Überschusssinn»

verarbeiten und nutzen muss. Und dies

wird immer in anderer, neuer und unge-

wohnter Form sein.

Page 34: Rechnungswesen & Controlling 03/10

34 3·10&rechnungswesen

controlling

Reg

ion

algru

pp

en

50 Jahre veb.ch

Curt Binggeli, Walter Bosshard, Rudolf

Hauri, Leo Hoby, Engelbert Langenegger,

Walter Oechsli, Toni Oesch, Hermann

Pfammatter, Werner Rüfenacht, Ferdi-

nand Somma

60 Jahre veb.ch

Bernhard Gassmann, Werner Brunold,

Ernst Forster

Peter Kopp, Joseph Kuhn-Veit, Christian

Kunz, Hans-Peter Meier, Erwin Meier,

Bernhard Meister, Rolf Muff-Staehli, Ro-

ger Müller, Ralph Odermatt, Armin Otti-

ger, Hansjörg Pfranger, Rolf Räss, Peter

Rosenberger, Hans Rüedi, Werner Sae-

gesser, Erich Schindler, Hugo Schlatter,

Thomas Schrepfer, Kathrin Schweizer, Da-

niel Siegenthaler, Charlotte Specht, Alois

Steiger, Peter Temperli, Roland Vannoni,

Peter Wiedmer, Adrian Wyss

40 Jahre veb.ch

Hans Rudolf Brand, James Egli, Hans-Ul-

rich Gerber, Jost Häfliger, Ernst Kindhau-

ser, Erich Kleiser, Erwin Müller, Hanspeter

Müller, Marcel Rauber, Hans-Rudolf Scha-

er, Franz Schmid, Hans Sigrist, Urs Städeli,

Andreas von Allmen, Martin Wiget

Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-

ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,

für die Mitglieder einen wichtigen fach-

lichen Treffpunkt in der Region. Dieses

Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-

hungspflege sowie für den gesellschaft-

lichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem

Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die

Veranstaltungen unter dem Titel netz-

werk veb.ch, welche das Networking

aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:

«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-

meinsam arbeitet multipliziert».

Regionalgruppen

Bern Espace Mittelland

Andrea Hostettler

Landoltstrasse 95

3007 Bern

Telefon P 031 387 72 10

[email protected]

Aktuelle VeranstaltungennAnlass Mehrwertsteuer, 10. Novem-

ber, Hotel Kreuz, Bern

Nordwestschweiz

Roland Vannoni, Präsident

Mischelistrasse 37

4153 Reinach

Telefon 061 267 92 68

[email protected]

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Franz J. Rupf, Präsident

Quaderstrasse 5, 7000 Chur

Telefon 081 252 07 22

Fax 081 253 33 73

[email protected]

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch

einer Regionalgruppe angeschlossen. Die

Regionalgruppe kann mit dem persönli-

chen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt

Daten aktualisieren, geändert werden.

Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung auf-

grund des Wohnortes.

Zentralschweiz

Karl Gasser, Präsident

Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen

Telefon 041 660 63 85

[email protected]

Zürich

Peter Herger, Präsident

Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil

Telefon G 081 710 56 00

[email protected]

Jeder Verband freut sich über treue Mit-

glieder. So auch wir, und darum danken

wir heute 82 Jubilaren gerne und ganz

offiziell für zusammen 2 630 Jahre Mit-

gliedschaft bei veb.ch. Dieses Jahr auf

unserem Kalender:

25 Jahre veb.ch

Ruedi Adler, Markus Affolter, Jost Bar-

mettler, Hans Baumgartner, Jachen Bez-

zola-Camichel, Christine Blättler, Heinz

Brandenberger, Armin Brändli, Heinz

Brun, Christine Büchler, Giorgio Cappel-

lin, Bruno Christen, Renato De Conto,

Peter Estermann, Giancarlo Fossa, Benno

Frei, Gerd Friedrich, Stefan Gasser, Hans-

Jörg Gerber, Andreas Gervasoni, Peter

Hausammann, Christian Hofstetter, Mar-

kus Humm, Andreas Hurt, Charles O. Iff,

Eugen John, Walter Kempf, René Kistler,

veb.ch gratuliert seinen Jubilaren

Page 35: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10 &rechnungswesen

controlling 35

Auskunft nur beim BBT

In regelmässigen Abständen gelangen

Anfragen an uns, um den rechtmässigen

Besitz eines Fachausweises oder eines

Diplomes abzuklären. Wir können keine

Auskunft geben. Die Fachausweise und

Diplome werden vom BBT vergeben und

die Inhaberinnen und Inhaber werden in

ein vom BBT geführten Register eingetra-

gen. Aus Datenschutzgründen ist das Re-

gister nicht online zugänglich. Für Fragen

und Auskünfte wählen Sie bitte die Tele-

fonnummer BBT: 031 322 21 29.

Netzwerken mit Branchenkollegin-nen und -kollegen

Netzwerken ist bei vielen Personen oft

der Schlüssel zum Erfolg. Mit dem Net-

working können Kontakte und Begeg-

nungen aktiv herbeigeführt werden. Es

können interessante Gespräche mit an-

deren geführt und dadurch gegenseitig

Informationen gesammelt werden. Damit

Sie sich für Fachfragen auch mit Kollegin-

nen und Kollegen in derselben Branche

vernetzen können, müssen Sie aber wis-

sen, wo diese tätig sind. Neu können Sie

in Ihrem Mitgliederprofil auf www.veb.ch

auch die Branche eingeben und selbst-

verständlich bei der Mitgliedersuche nach

diesem Kriterium suchen. Wir freuen uns,

wenn unsere Mitglieder eine weitere Ge-

legenheit nutzen, um Beziehungen zu

pflegen und vielleicht in der einen oder

anderen Form sogar zusammenarbeiten.

Darum mein Aufruf: Bitte erfassen Sie die

Branche, in der Sie tätig sind. Ein herzli-

ches Dankeschön.

Auch politisch höchst aktiv: veb.ch

Seit einigen Jahren beteiligen wir uns

regelmässig an Vernehmlassungen bei

Themen, welche unser Fachgebiet betref-

fen. Analog unserer politischen Forde-

rung «Gefordert wird die volle steuerliche

Abzugsfähigkeit von beruflich veranlass-

ten und vom Steuerpflichtigen getrage-

nen Kosten für Aus- und Weiterbildung»

haben wir unsere Stellungnahme zur

steuerlichen Behandlung der Aus- und

Weiterbildungskosten eingereicht. Sie

können den vollständigen Text im Inter-

net lesen: www.veb.ch, Politische Posi-

tion, Vernehmlassungen

Keine Schädlinge möglich! USB-Sticks veb.ch

Als Dankeschön für die Abgabe der Semi-

nar- oder Lehrgangsbeurteilung schenken

wir unseren Kunden einen Datenstick mit

den vollständigen Unterlagen im PDF-For-

mat. Vereinzelt kommen Fragen, ob der

Datenstick auch garantiert keine Schad-

software enthalte, da dies bei Werbege-

schenken manchmal vorkommen kann.

Wir können Sie beruhigen: Jeder veb.ch-

Datenstick wird vor dem Beladen mit den

für Sie wichtigen Daten formatiert. Mit

diesem Vorgang werden allenfalls vorin-

stallierte Schadprogramme vernichtet.

Der Aufwand dafür ist erheblich, aber das

sind Sie uns wert!

Einladung mit der richtigen Adresse: Regionale Veranstaltungen

Jedes Mitglied veb.ch ist automatisch ei-

ner Regionalgruppe angeschlossen. Die

Regionalgruppen organisieren gesell-

schaftliche Anlässe und Veranstaltungen

zu regionalen Themen wie z.B. kantonale

Steuern. Damit die Mitglieder unkom-

pliziert und schnell zu solchen Anlässen

eingeladen werden können, setzen die

Regionalgruppen vermehrt das E-Mail für

den Versand ein. Um dabei die Mitglie-

derdaten auf einem aktuellen Stand zu

halten, sind wir auf Ihre Unterstützung

angewiesen. Bitte melden Sie uns Ad-

ressänderungen – und im Besonderen

den Wechsel Ihrer E-Mailadresse. Selbst-

verständlich können Sie in Ihrem Profil

auf der Webseite www.veb.ch jederzeit

diese Mutationen selber vornehmen. Das

Einzige, was Sie benötigen, ist eine be-

reits registrierte E-Mailadresse in Ihren

Stammdaten. Das Passwort können Sie

über unsere Startseite ganz einfach elek-

tronisch anfordern. Für allfällige Unter-

stützung sind wir gerne für Sie da: Tele-

fon 043 336 50 30. nnn

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s dem

veb.ch

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veb.ch

Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

Page 36: Rechnungswesen & Controlling 03/10

3·10&rechnungswesen

controlling36

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veb.ch

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Veranstaltungen und Adressen

veb.ch demnächstveb.college, Sihlhof, Zürich

Tagesseminare MWST-Update:15.Dezember2010

Jahresabschlussplanung2010:11.

Januar2011

Lehrgänge EU-Mehrwertsteuer:Startam2.März

2011

Nachfolgeregelung,Unternehmens-

bewertung:Startam2.März2011

IFRSÜberblick:Startam3.März2011

CH-Mehrwertsteuer:Startam7.März

2011

ExperteSwissGAAPFER:Startam9.

März2011

IKSundRisikobeurteilung:Startam6.

April2011

Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

UnserePartner

veb.ch

Lagerstrasse1,Postfach1262

8021Zürich

Telefon0433365030

Fax0433365033

www.veb.ch,[email protected]

acf.ch

Ass.deicontabili-controllerdiplomati

federali–Gruppodellasvizzeraitaliana

InesGuarisco,Presidente

6963Lugano-Cureggia

Telefono/Fax0919660335

www.acf.ch,[email protected]

swisco.ch

Chambredesexpertsenfinance

etencontrolling

RuedeNeuchâtel1

1400Yverdon-les-Bains

Tél.0244252172,Fax0244252171

www.swisco.ch,[email protected]

Controller Akademie AG Zürich

24.10.2010: Beginn Studiengang für

Expertinnen/Experten in Rechnungs-

legung und Controlling (in 5 oder 3

Semestern),Zürich

27.10.2010: Beginn Controlling-Pra-

xisstudiuminsechsModulen(Dauer1

Semester),Zürich

28.10.2010: Beginn Studiengang

Projekt-Controlling in sechs Modulen

(Dauer1Semester),Zürich

27.+28.10.10:IFRSUpdate,Zürich

08.11.2010:10JahreControllerAka-

demie,Jubiläumsanlass,Zürich

17.01.2011: Zweiter Tag des Rech-

nungswesens,Zürich

Impressum

«rechnungswesen&controlling»,FachinformationendesSchweizerischenVerbandesderdipl.Expertenin

RechnungslegungundControllingundderInhaberdeseidg.FachausweisesimFinanz-undRechnungs-

wesenveb.ch

ErscheintvierteljährlichineinerAuflagevon9500Exemplaren

Redaktion:HerbertMattle,Präsident,Obfelden;DieterPfaff,Vizepräsident,Wettswil;MelittaBischofber-

ger,Geschäftsführerin

Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,

Fax0433365033,[email protected],www.veb.ch

Layout,DruckundVersand:DruckzentrumAG,ZürichSüd,Rainstrasse3,8143Stallikon

Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum

DownloadzurVerfügung(www.veb.ch/Publikationen/Fachzeitschriften)

RechtlicherHinweis:Nachdruck(auchauszugsweise)nurmitausdrücklicherGenehmigungderRedaktion

gestattet.

Adressänderungen:BittemeldenSieMutationenderGeschäftsstelle.

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