Prospekthaftungim Internet-
Zeitalter
PD Dr. Peter V. KunzRechtsanwalt, LL.M.
Partner bei Beglinger Holenstein Rechtsanwälte, Zürich
CSFB-Referat vom 12. September 2001
Peter V. Kunz
Prospekthaftungim Internet-Zeitalter
I. EinleitungII. Übersicht zur
ProspekthaftungIII. Internet-AspekteIV. Zusammenfassung und
Schlussfolgerungen
Peter V. Kunz
I. Einleitung
1. Kein Thema: „New Economy“ und Prospekthaftung
Zum „Bubble Burst“
Instrumentalisierung des Internet
Peter V. Kunz
I. Einleitung
2. Realien: Schweiz und Ausland
Peter V. Kunz
I. Einleitung
3. Überblick und Visionen
Übersicht und Spezialfragen
Erkundigungstour
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
A. Haftungsvoraussetzungen
1. Gesetzestext
Art. 752 OR
Peter V. Kunz
Art. 752 OR:
„Sind bei der Gründung einer Gesellschaft oder bei der Ausgabe von Aktien, Obligationen oder anderen Titeln in Emissionsprospekten oder ähnlichen Mitteilungen unrichtige, irreführende oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Angaben gemacht oder verbreitet worden, so haftet jeder, der absichtlich oder fahrlässig dabei mitgewirkt hat, den Erwerbern der Titel für den dadurch verursachten Schaden.“
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
A. Haftungsvoraussetzungen
1. Gesetzestext
Art. 752 OR
Art. 1156 Abs. 3 OR
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
A. Haftungsvoraussetzungen
2. Emissionsprospekt und „ähnliche Mitteilungen“
Emissionsprospekt versus Kotierungsprospekt
Umfeld der „ähnlichen Mitteilungen“
Freiwilligkeit versus Obligatorium
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
A. Haftungsvoraussetzungen
3. Pflichtverletzung
Erstellungspflicht
Wahrheitspflicht
Transparenzpflicht
Aktualisierungspflicht?
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
A. Haftungsvoraussetzungen
4. Schaden
5. Kausalzusammenhang
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
A. Haftungsvoraussetzungen
6. Verschulden
Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Organisationsverschulden
Abstellen auf andere Berater/Experten etc.?
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
B. Kläger und Beklagte
1. Gesetzestext
Art. 752 OR
Peter V. Kunz
Art. 752 OR:
„Sind bei der Gründung einer Gesellschaft oder bei der Ausgabe von Aktien, Obligationen oder anderen Titeln in Emissionsprospekten oder ähnlichen Mitteilungen unrichtige, irreführende oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Angaben gemacht oder verbreitet worden, so haftet jeder, der absichtlich oder fahrlässig dabei mitgewirkt hat, den Erwerbern der Titel für den dadurch verursachten Schaden.“
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
B. Kläger und Beklagte
2. Aktivlegitimation
„Erwerber der Titel“
Secondary Offering: nein
Festübernahme: ja
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
B. Kläger und Beklagte
3. Passivlegitimation
„Jeder, der (...) mitgewirkt hat“
Rechtsanwälte und andere Berater
Spezialfall der Bankangestellten
Peter V. Kunz
II. Übersicht zur Prospekthaftung
C. Praktische Relevanz des Internet
1. Emissionsprospekt auf www
2. Zeichnung etc. via Internet
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
A. Zum „Internet-Recht“
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
B. Praktische Rechtsbereiche beim Internet
1. Hauptbereiche
IP / IT
UWG
OR
StGB etc.
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
B. Praktische Rechtsbereiche beim Internet
2. Nebenbereiche: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Internet-GV
Prospekt-Haftung
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
1. Zum „internationalen Verhältnis“
Art. 151 Abs. 3 IPRG
Art. 156 IPRG
Peter V. Kunz
Art. 151 Abs. 3 IPRG:
„Für Klagen aus Verantwortlichkeit infolge öffentlicher Ausgabe von Beteiligungspapieren und Anleihen sind ausserdem die schweizerischen Gerichte am Ausgabeort zuständig. Diese Zuständigkeit kann durch eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht ausgeschlossen werden.“
Peter V. Kunz
Art. 156 IPRG:
„Ansprüche aus öffentlicher Ausgabe von Beteiligungspapieren und Anleihen aufgrund von Prospekten, Zirkularen und ähnlichen Bekanntmachungen können nach dem Recht des Staates geltend gemacht werden, in dem die Ausgabe erfolgt ist.“
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
2. Prospektpflicht
Art. 652a Abs. 1 OR
Peter V. Kunz
Art. 652a Abs. 1 OR:
„Werden neue Aktien öffentlich zur Zeichnung angeboten, so gibt die Gesellschaft in einem Emissionsprospekt Aufschluss über:(...)Öffentlich ist jede Einladung zur Zeichnung, die sich nicht an einen begrenzten Kreis von Personen richtet.“
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
2. Prospektpflicht
Art. 652a Abs. 1 OR
Kriterien der „Öffentlichkeit“
Passwortgeschützte Bereiche
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
3. Emissionsprospekt bzw. „ähnliche Mitteilungen“
Website als „ähnliche Mitteilung“
Behandlung der Links
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
4. Pflichtwidrigkeit (v.a. Aktualisierungspflicht)
Sorgfaltsmassstab erhöht?
Kontinuität der Kontrolle (Webpage, Links)
Löschen der Webpage nach Zeichnung
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
5. Schadensminderung sowie Mitverschulden
Konsultieren der Links als Pflicht?
Unzuverlässigkeit des Internet?
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
6. Aktiv-Seite
Zeichnung via Internet unproblematisch
Anknüpfungsprobleme (IPRG)
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
7. Passiv-Seite
Web-Designer
Provider
„Hacker“
Peter V. Kunz
III. Internet-Aspekte
C. Internet und Prospekthaftung - Einzelfragen
8. Vom Internet unbeeinflusste Rechtsfragen
Schaden
Kausalität
Verschulden (aber: Organisationsverschulden beim Provider?)
Peter V. Kunz
IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
A. Internet als Chance und Risiko
1. Chancen
Nachfragesteigerung für Titel
Kommunikation auf globaler Ebene
Peter V. Kunz
IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
A. Internet als Chance und Risiko
2. Risiken
Klägerpotential wächst
Rechtsordnungen im Ausland (z.B. Rule 144A)
Peter V. Kunz
IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
B. Risiko-Abwehr und Risiko-Minimierung
1. Webpage-Management
Kontinuität
Diskontinuität
Peter V. Kunz
IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
B. Risiko-Abwehr und Risiko-Minimierung
2. Freizeichnungs-Klausel?
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Peter V. Kunz