Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Pressegespräch 13. März 2015
Gerhard Müller
Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses
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Was kann der Verhaltenskodex leisten?
Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
Inhalte des Verhaltenskodex
Beitritte
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Weiterentwicklung des Verhaltenskodex
Fahrplan 2015
Verhaltenskodex für den Vertrieb
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Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb
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Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb
Kundenvertrauen soll auf eine neue Basis gestellt werden
Unternehmen stoßen Verhaltensänderungen an
Gesetzliche Initiativen bestärken die Branche beim Umbau der Vertriebe
Steigende Erwartungen
der Öffentlichkeit
Steigende Erwartungen des Gesetzgebers:
LVRGIMD2
Ombudsmann für Versicherungen
Verhaltenskodex
Initiative gut beraten
Code of Conduct für Datenschutz
Qualitativ hochwertige
Beratungund Produkte
Initiativen der Branche
Checkliste Beratungsdokumentation
Überarbeitung der Muster für allg. Vertragsbedingungen
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Inhalte des Verhaltenskodex
Klare Produkte, faire Tarife
Kundenbedürfnis im Mittelpunkt
Beratungs-dokumentation
Compliance
Beratung nach Abschluss
Umdeckung
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Klare, verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünf-tige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren.
Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung;Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisionsinteresse.
Erweiterte Anforderungen an Monitoring und Reporting bzw. Compliance-Vorschriften (Vertraulichkeit von Daten, Wettbewerb, Korruption, Bestechung).
Persönliche Aushändigung der Beratungsdokumentation bei Vertragsabschluss (Verzicht auf Dokumentation als Ausnahme).
Beratung nach Vertragsabschluss ist Grundlage für nachhaltige Kundenbeziehung (gerade auch bei der Lebensversicherung).
Kundeninteresse ist alleinige Motivation für Umdeckung.
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Inhalte des Verhaltenskodex
Legitimation
Vermittler-qualifikation
Hinweis Ombudsmann
Zusatzvergütung Makler
Verbindlichkeit des Kodex
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Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden.
Neue Anforderung an Weiterbildung: Versicherer stellen hochwertigeAusbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifiziertenVermittlern zusammen.
Zusatzvergütungen dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.
Der Kunde ist auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneterForm hinzuweisen.
Neue Anforderung aufgrund Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Verpflichtung der Vermittler.
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Prüfung vertriebsrelevanter Unternehmens-regelungen durch Wirtschaftsprüfer Angemessenheitsprüfung Wirksamkeitsprüfung Zeitvorgabe für die Vorlage der
Prüfungsergebnisse Erstmalige Vorlage vier Monate nach Ablauf eines
vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex Erneute Prüfung nach zwei Jahren Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf www.gdv.de
Weiterentwicklung des Verhaltenskodex
Transparenz
Prüfung
Beitritt
2
Neue inhaltliche Schwerpunkte:Compliance und Weiterbildung Unternehmen müssen sich und ihren Mitarbeitern
Compliance-Regeln geben Laufende fachliche Fortbildung muss nachgewiesen werden
3Umdeckung Nachteile sind offenzulegen und zu dokumentieren
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Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
7
Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei
Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um
Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
8
Compliance Management-SystemInterne Regeln werden durch ein Compliance Management-System abgebildet, das folgende Elemente abdecken muss:
ComplianceKultur
ComplianceZiele
Compliance Risiken
Compliance Programm
Compliance Organisation
Compliance Kommuni-
kation
Compliance Überwachung & Verbesserung
Wie funktioniert der Verhaltenskodex?
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Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei
Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um
Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern
Wirtschaftsprüfer prüft CMS-Beschreibung und erstellt Prüfungsergebnis
GDV veröffentlicht positives Prüfungsergebnis auf GDV.de
Prüfung durch Wirtschaftsprüfer findet alle zwei Jahre statt
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Was kann der Verhaltenskodex leisten?
Höhere Beratungsqualitätfür die Verbraucher
Kodex fordert Unternehmen auf, sich durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen
Kodex richtet sich ausschließlichan Unternehmen
Kodex bildet mit seinen Leitlinien eine Richtschnur für Unternehmen
Kodex muss von Unternehmen „gelebt“ werden, indem sie nachweislich
Compliance Management-Regeln fürden Vertrieb etablieren
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Beitritte zum Verhaltenskodex
Stand: März 2015
227 Versicherungsunternehmen
87,8 % Marktanteil(nach Beitragseinnahmen)
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Fahrplan 2015
Transparenz – Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den GDV
* Frist sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr
Erste Veröffentlichung –Eingänge bis 31.03.2015
Veröffentlichung auf GDV.de – Eingänge
bis 30.04.2015
02.04.
04.05.30.04.
Rückmeldefrist aller in 2013 beigetretener Versicherer*
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