Peutz Consult GmbHBeratende Ingenieure VBI
Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen undErschütterungen
VMPA anerkannteSchallschutzprüfstellenach DIN 4109
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko Kremer-BertramStaatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Kolberger Straße 1940599 DüsseldorfTel. +49 211 999 582 60Fax +49 211 999 582 [email protected]
Martener Straße 52544379 DortmundTel. +49 231 725 499 10Fax +49 231 725 499 [email protected]
Carmerstraße 510623 BerlinTel. +49 30 310 172 16Fax +49 30 310 172 [email protected]
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Gerard PerquinDr. ir. Martijn VercammenDipl.-Ing. Ferry KoopmansAG DüsseldorfHRB Nr. 22586Ust-IdNr.: DE 119424700Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Stadt-Sparkasse DüsseldorfKonto-Nr.: 220 241 94BLZ 300 501 10DE79300501100022024194BIC: DUSSDEDDXXX
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, FLyon, F Leuven, B Sevilla, E
www.peutz.de
Peutz Consult GmbH • Kolberger Str. 19 • 40599 Düsseldorf
Stadt Neuss
Amt für Stadtplanung
Michaelstraße
41456 Neuss
Betreff: Messbericht über die Luftschallmessungen zum Schießlärm
auf dem Gelände des BSV Neuss-Uedesheim
Bericht-Nr.: VA 6657-1
Datum: 08.10.2015
Niederlassung: Düsseldorf
Ansprechpartner/in: Herr Pelzer
1 Einleitung
Die Stadt Neuss plant die Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzfeld" in Neuss-
Uedesheim, östlich eines bestehenden Schießstandes des BSV Neuss-Uedesheim.
Auf dem Schießstand finden sowohl zu Übungszwecken Schießen in einen Schießcontainer
mit Luftgewehr als auch auf einem Schießstand im Freigelände Übungs- und Vogelschießen
mit Kleinkalibergewehr und zwei verschiedenen Munitionsarten statt.
Um die durch den Betrieb auf dem Gelände des Schützenvereins verursachten Schall-
immissionen im Bebauungsplangebiet prognostizieren zu können, wurde eine Messung der
auf dem Gelände des Schützenvereins entstehenden Schießgeräusche (reine Geräusch-
immissionen durch Abschuss der Gewehre) am 30.09.2015 von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
durchgeführt.
Eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Foto-
dokumentation der Messung kann Anlage 2 entnommen werden.
Im vorliegenden Bericht werden die Messergebnisse dokumentiert. Die Ergebnisse der
Messungen werden in die Prognoseberechnung für die schalltechnische Untersuchung zum
Bebauungsplan "Kreuzfeld" Eingang finden.
P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_20151008_KreuzfeldStadtNeuss_MP.odt
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 2
2 Beurteilungsgrundlagen der Freizeitlärmrichtlinie
2.1 Freizeitlärm: Beurteilung gemäß Freizeitlärmrich tlinie
Nach § 22 Abs. 1 BImSchG gilt für (Freizeit-)Anlagen die Pflicht, schädliche Umweltein-
wirkungen zu vermeiden. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nach-
barschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt wird.
Der Grad der Belästigung ist dabei abhängig von der Dauer und der Tageszeit der Ge-
räuscheinwirkung, der Art der Geräusche und der Nutzung des Gebietes, auf die sie ein-
wirken (Gebietsausweisung). Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft zur "Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen
bei Freizeitanlagen" gibt daher zeit- und gebietsabhängige Richtwerte vor.
Die Immissionsrichtwerte der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie stellen sich gemäß Tabelle
2.1 dar. Die Immissionsrichtwerte sind zu messen beziehungsweise zu berechnen in 0,5 m
Abstand zum geöffneten Fenster eines schützenswerten Wohn- oder Aufenthaltsraumes.
Tabelle 2.1: Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie
WochentagBeurteilungszeit-
raum
Beurteilungszeit
[Stunden]
Immissionsrichtwert
[dB(A)]
WR WA MI GE
werktags
08:00-20:00 Uhr 12 50 55 60 65
06:00-08:00 Uhr 2 45 50 55 60
20:00-22:00 Uhr 2 45 50 55 60
22:00-06:00 Uhr 1 35 40 45 50
sonn- und feiertags
09:00-13:00 Uhr
15:00-20:00 Uhr
9 45 50 55 65
07:00-09:00 Uhr 2 45 50 55 60
13:00-15:00 Uhr 2 45 50 55 60
20:00-22:00 Uhr 2 45 50 55 60
22:00-07:00 Uhr 1 35 40 45 50
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 3
Geräuschspitzen
Kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Richtwert während der Tageszeit nicht um mehr als
30 dB(A) und während der Nachtzeit nicht um mehr als 20 dB(A) überschreiten.
seltene Ereignisse
Verursacht eine Anlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik nur in
seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht an mehr als 10 Tagen
oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 auf-
einanderfolgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur Überschreitung der Im-
missionsrichtwerte, soll erreicht werden, dass
• die Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien) die vorgenannten Immissions-
richtwerte um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte
überschreiten:
tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A)
nachts 55 dB(A) und
• einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die die für seltene Ereignisse geltenden Im-
missionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als
10 dB(A) überschreiten.
• auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen am selben Einwirkungsort
Überschreitungen an insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auf-
treten.
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 4
2.2 Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmission en durch Messung
Zur Messung von Geräuschimmissionen gemäß Freizeitlärmrichtlinie ist eine Messung nach
den Regularien der TA Lärm durchzuführen. Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen
gemäß TA Lärm sind in der nachfolgenden Tabelle 2.2 aufgeführten Messwertarten zu ver-
wenden, wobei die Wahl der zusätzlich zum Mittelungspegel LAeq zu erfassenden Mess-
wertart vom Einzelfall abhängt.
Tabelle 2.2: Messwertarten der TA Lärm (Tab. 1, Nummer A.3.3.1) und deren Anwendung
Messwertart Anwendung
LAeq Mittelungspegel Beurteilung der Geräuschimmissionen
LAFmax Maximalpegel Beurteilung von Geräuschspitzen
LAFTeq Taktmaximal-Mittelungspegel Zuschlag für Impulshaltigkeit
LAF95 Grundgeräuschpegel Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche
Auf Grundlage des messtechnisch erfassten Mittelungspegels und ggf. weiterer in der
Tabelle 2.2 aufgeführten Messwertarten werden die Beurteilungspegel getrennt für den
Tages- und Nachtzeitraum gemäß Nummer A.1.4 der TA Lärm nach der Gleichung (G2) wie
folgt berechnet:
( )
⋅= ∑
=
+++−N
j
KKKCLj
rr
jRjIjTmetjAeqTT
L1
1,0 ,,,,101
lg10 (G2)
mit
∑=
=N
jjr TT
1= 16 h tags, 1 h nachts
Es bedeuten:
Tj = Teilzeit j
N = Zahl der gewählten Teilzeiten
LAeq, j = Mittelungspegel während der Teilzeit Tj in dB(A)
Cmet = meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997,
Gleichung (6)
KT, j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.2 (Prognose)
oder A.3.3.5 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB
KI, j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.3 (Prognose)
oder A.3.3.6 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB
KR, j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6.5 der TA
Lärm in der Teilzeit Tj in dB
Lr = Beurteilungspegel in dB(A)
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 5
Die Messung und Beurteilung von Schießgeräuschen regelt zudem die VDI 3745. Hiernach
ist zur Bestimmung des bei Schüssen abgegebenen Immissions- bzw. Emissionspegels bei
einer gesteuerten Messung die Messung von 10 Schüssen in einem Abstand von
mindestens jeweils 10 Sekunden je Messort ausreichend, sofern die Streuung der Mess-
werte (Differenz zwischen höchstem gemessener Maximalpegel LAFmax und niedrigstem ge-
messenen Maximalpegel LAFmax) 10 dB unterschreitet.
3 Luftschallmessungen
Zur Ermittlung der durch das Schießen verursachten Geräuschimmissionen in der Nachbar-
schaft des Schießstandes des BSV Neuss-Uedesheim erfolgte am 30.09.2015 eine Luft-
schallmessung im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr an 5 verschiedenen Messpunkten:
Tabelle 3.1:
Messpunkt Beschreibung Ort der Schussabgabe Munition
MP 1
10 m neben Schießstand auf
Gelände der BSV (Nahbereich)
Schießen auf Freigelände
KK-Gewehr 6 mm HW60m,
Weihrauch Mellingstedt
.22lr
.22
MP 2ca. 40 m östlich des Schieß-
standes Richtung Bebauungs-
plangebiet
Schießen auf Freigelände
KK-Gewehr 6 mm HW60m,
Weihrauch Mellingstedt
.22lr
.22
MP 3Vor Gebäude Norfer Weg 83
(südlich Schießstand)
Schießen auf Freigelände
KK-Gewehr 6 mm HW60m,
Weihrauch Mellingstedt
.22lr
.22
MP 4 Westlich Schießcontainer (Ab-
stand 5 m)
Im Schießcontainer mit
Luftgewehr Feinwerkbau
Oberndorf NLG Modell 603
4,5/.177
MP 5 Östliches Außengelände BSV
vor Tür Schießcontainer (Ab-
stand 10,5 m)
Im Schießcontainer mit
Luftgewehr Feinwerkbau
Oberndorf NLG Modell 603
4,5/.177
Während der Luftschallmessung herrschten trockene Witterungsverhältnisse mit Außen-
temperaturen von etwa 15 °C und Wind aus Ost. Bei der Messung am MP 2 und MP 3
wurde gleichzeitig eine Windmessung durchgeführt.
3.1 Verwendete Messgeräte
Die Luftschallmessung wurde mit einem geeichten Schallpegelmesser der Genauigkeits-
klasse I durchgeführt. Bei der akustischen Kalibrierung wird zur Überprüfung ein Kalibrierton
mit einem nominalen Schalldruckpegel von 94,0 dB bei einer Frequenz von 1.000 Hz ver-
wendet. Diese Kalibrierung wurde vor und nach der Messung durchgeführt. Eine Liste der
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 6
während der Luftschallmessung und zur Laboranalyse eingesetzten Messgeräte ist in An-
lage 3 wiedergegeben.
Bei der Messung am MP 2 und MP 3 wurde die Windgeschwindigkeit und Windrichtung mit
der Windmessstation MM-0316-002 der Fa. Brüel & Kjaer erfasst.
4 Ergebnis der Luftschallmessungen
Die gemessenen Luftschallpegel an den in Tabelle 3.1 aufgeführten Messpunkten ge-
messenen Luftschallpegel für die Schießgeräusche sind in Anlage 5 zusammengefasst. Für
die Beurteilung relevant sind insbesondere die Maximalpegel LAFmax bzw. damit im Fall eines
Einzelschusses identische Takt-Maximal-Mittelungspegel LAFTeq. Wie den Messwerten in An-
lage 5 entnommen werden kann, ist der gemessene Schallimmissionspegel bei Verwendung
der Zimmermunition .22 bei der Schussabgabe auf dem Außengelände um etwa 4 dB
geringer als bei Verwendung des Kalibers .22lr.
Nach VDI 3745 "Messung und Beurteilung von Schießgeräuschen" ist bei einer gesteuerten
Messung die Messung von 10 Schüssen pro Messensemble ausreichend, wenn die
Differenz zwischen dem größten gemessenen Maximalpegel LAFmax und dem geringsten
gemessenen Maximalpegel LAFmax geringer als 10 dB ist. Dies ist für alle aufgenommenen
Messpositionen und Schießsituationen der Fall.
5 Bestimmung des Schallleistungspegels einer Schussa bgabe
Die bei der Schussabgabe maßgebliche Schallquelle stellt die Mündung des Gewehrs dar.
Dies kann als Punktquelle betrachtet werden. Aus der Messung im Nahbereich lässt sich an
Messposition MP 1daher der Schallleistungspegel der Punktquelle "Schussabgabe" wie folgt
bestimmen:
LW = LAFTeq + 8 + 20 * log(r)
r bezeichnet dabei den Abstand von der Punktschallquelle, welcher für MP 1 9,8 m betrug.
Hiernach beträgt die Schallleistung für eine Schussabgabe bei Verwendung des Kalibers
.22lr 112 dB(A) und bei Verwendung der Zimmermunition .22 108,2 dB(A). Der rein
statistische mittlere Fehler dieses gemittelten Schallleistungspegels beträgt 0,4 dB. Aufgrund
der Messgenauigkeit des Messgerätes ist also von einer Ungenauigkeit von 1 dB auszu-
gehen.
Bezüglich des Schießens mit Luftgewehr im Schießcontainer findet die maßgebliche
Schallabstrahlung über die offene Tür statt. In Bezug auf das geplante Bebauungsplangebiet
ist hierbei die Türöffnung in Richtung Außengelände des Schießstandes nach Osten maß-
geblich. Aus der Messung an MP 5 in 10,4 m Entfernung zu dieser offenen Tür lässt sich ein
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 7
Schallleistungspegel (bezogen auf eine Quelle "offene Tür") von 95 dB(A) für die Schuss-
abgabe mit einem Luftgewehr im Schießcontainer ermitteln.
IAm Messtag wurden zur Validierung des im Nahbereich ermittelten Schallleistungspegels
einer Schussabgabe Immissionsmessungen am MP 2 und MP 3 bei gleichzeitiger Messung
der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung durchgeführt. In einem kleinen Be-
rechnungsmodell wird nun unter Eingabe der sich aus der gemessenen Windsituation er-
gebenden meteorologischen Korrektur Cmet der sich aus den oben angegebenen Schall-
leistungspegeln am MP 2 und MP 3 nach einer Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2
mit dem Rechenprogramm SoundPlan 7.4 ergebende Schallimmissionspegel ermittelt. Auf-
grund der geringen Entfernung des MP 2 zur Schallquelle ist lt. DIN ISO 9313-2 hier keine
meteorologische Korrektur anzuwenden; bei Ansatz einer Bodendämpfung von etwa 0,6
(weicher Boden) ergibt sich am Immissionsort für die Abgabe eines Schusses mit Kaliber
.22lr ein berechneter Maximalpegel von 69,7 dB(A) im Gegensatz zu den gemessenen
67,1 dB(A). Die Diskrepanz geht auf die vorliegende Gegenwindsituation zurück, die durch
die Regularien der DIN ISO 9613-2 in diesem geringen Abstand nicht zutreffend beschrieben
zu sein scheint.
Am Messpunkt MP 3 in 160 m Entfernung vom Schießstand ergibt die Ausbreitungs-
rechnung nach DIN ISO 9613-2 bei einer Schallleistung von 112 dB(A) für eine Schuss-
abgabe einen Maximalpegel am Immissionsort von 53,4 dB(A). Der an diesem Ort ge-
messene Maximalpegel betrug 54,3 dB(A); gemessener und berechneter Maximalpegel
stimmen damit im Rahmen der Messungenauigkeit miteinander überein. Daher kann in den
Schallimmissionsberechnungen der durchzuführenden schalltechnischen Untersuchung zu
den auf dem Bebauungsplangebiet zu erwartenden Freizeitlärmimmissionen durch den Be-
trieb des Schießstandes mit den oben angegebenen Schallleistungspegeln für die Schuss-
abgabe von 112 dB(A) bei Kaliber .22lr und 108,2 dB(A) bei Kaliber .22 gerechnet werden.
6 Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Kreuzfeld in Neuss-Uedesheim sind die
durch die Schussabgabe auf dem Schießstand des BSV Neuss-Uedesheim verursachten
Geräuschimmissionen zu betrachten.
Um die Schießgeräusche in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan
korrekt abzubilden, wurde am 30.09.2015 eine Messung der Schießgeräusche an 5 Mess-
punkten sowohl für das Schießen mit Kleinkalibergewehr auf dem Außengelände als auch
für das Schießen mit Luftgewehr im Schießcontainer durchgeführt. Die Messung, ihre Er-
gebnisse und der sich daraus ergebende Schallleistungspegel für die jeweilige Schuss-
abgabe sind in diesem Bericht dokumentiert.
VA 6657-1
08.10.2015
Seite 8
Dieser Bericht besteht aus 8 Seiten und 6 Anlagen.
Peutz Consult GmbH
ppa. Dipl.-Phys. Axel Hübel
Übersichtslageplan
Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_01_Lageplan.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 1.1
PlangebietSchießstand BSV Neuss-Uedesheim
Norfer Weg 83
Übersichtslageplan
Nr. 9: Schießstand für Vogelschießen, Außengelände.
Position Vogel
Ort der Schussabgabe
Nr. 3: Schießcontainer
Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_01_Lageplan.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 1.2
Fotodokumentation
Gelände des BSW Neuss-Uedesheim, Blick von Süden
Schießstand für Vogelschießen
Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.1
Fotodokumentation
Blick in den Schießcontainer
Offene Tür zum Schießcontainer
Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.3
Dokument: P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_03.doc VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 3
Verwendete Messgeräte
Beschreibung Hersteller Typ Gerätenummer Eich- und Kalibriernachweise,
Eigenüberwachung
Schallpegelmesser Klasse 1 Brüel & Kjær 2250 S.-Nr. 2473211
Vorverstärker Brüel & Kjær ZC 0032 Id.-Nr. 17 622
Mikrofonkapsel Brüel & Kjær 4189 S.-Nr. 2643 119
Kalibrator Klasse 1 Brüel & Kjær 4231 S.-Nr. 2610 131
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Berlin-Brandenburg
Eichschein AG 1.6-2107-13 /1,
geeicht bis Ende 2015
Messpositionen
Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_04_FMesspositionen.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 4.1
5,0
26,7
MP1Höhe = 1,5 m
10,4
Fackelbauhalle
5,1
Zaun
2,4
9,5MP2Höhe = 2,8 m
MP4Höhe = Kante Container
MP5Höhe = 1,5 m
Dach
Ehem. Schützenhaus
Schießc ontainer
Vogel
Schießstand5,
1
Gebüsc h
Feld
weg
Messpositionen
Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_04_FMesspositionen.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 4.2
1
Gelände BSV
7MP3Höhe = 3,8 m
Feldw
eg
Nr. 83
Messergebnisse Luftschallmessung Über jeweils 10 Schussabgaben gemittelte Schallkennwerte
Dokument: P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_05_Messergebnisse.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 5
Messposition Munition LAF95 [dB]
MP1.22lr 69,5 84 84 41,5 1,8 0,22
.22 65,8 80,2 80,2 41 3,4 0,37
MP2.22lr 53,6 67,1 67,1 42 4,9
.22 49,5 62,4 62,4 41,3 5,6
MP3.22lr 43,7 54,3 54,3 37,9 6,4
.22 41,7 50,3 50,3 38,7 6,5
MP4 .177 50,6 61,4 61,4 41,3 0,9
MP5 .177 55,2 66,6 66,6 41,6 0,3
LAeq [dB] LAFmax [dB] LAFTeq [dB]
M ax. Differenz Max-Min
(LAFM ax) [dB]
M ittlerer Fehler des Mitte lw ertes
[dB]
Messergebnisse Windmessung an Messpositionen MP2 und MP3
Messung an Messposition MP2
Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_06_Wind.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 6.1
Kaliber .22lr Kaliber .22
Rot: Sekundliche Maximalpegel LAFmax [dB]Grau: Windgeschwindigkeit [m/s]Graue Pfeile: Windrichtung
Messergebnisse Windmessung an Messpositionen MP2 und MP3
Messung an Messposition MP3
Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_06_Wind.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 6.2
Rot: Sekundliche Maximalpegel LAFmax [dB]Grau: Windgeschwindigkeit [m/s]Graue Pfeile: Windrichtung
Kaliber .22Kaliber .22lr
Top Related