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Sitzung der PBÜ- Informationen der ear
Fürth, 12.10.2011
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Agenda
5. Informationen der ear5.1 Organisation5.2 Kennzahlen der stiftung-ear5.3 Veränderungen & Perspektiven5.4 Aktuelle Gebührenordnung5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur
Ermittlung der Berechnung6. Status WEEE Europa EWRN / ear
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Organigramm (Stand: Oktober 2011)
kfm. AdministrationFriedrich Schneider
• Wirtschaftsplan• Controlling• Abschlüsse / Reporting
• Fakturierung / Gebühren• Mahnung / Vollstreckung
• Allgemeine Verwaltung
Melanie KrahlElke Zenger
RechtDr. Andrea Menz, LL.M.
• Verwaltungsrecht • b2c-Registrierungen• Garantien
• Härtefälle
• OWi-Vorbereitung
• PR / Internetpräsenz
• Allgemeine Informationen
• Datenschutz
Mathias DammerSabina Gärtner-NitscheAngelika GugelOliver JohannesSilke KochNina SidotiMartin TheusnerKonstantin PapoutsidisClaudia PohlCaroline WenkDoreen Zschiegner
IT-Prozesse u. -SystemMarkus Gascha, LL.M.
• Abholkoordination• Behältergestellung• Optierungen
• Anwenderbetreuung
• IT-Systembetreuung• IT-Sicherheit • Training
Ekkehard FallerOliver GrokeJohannes-Michael NeubigStefanie TeufelMarkus Weiß
• b2b-Registrierungen • Technische Zuordnungsfragen
• Gutachten / Feststellungen zum Anwendungsbereich
• Regelbuch• Betreuung regelsetzende Gremien
Uwe MüllerDr. Rudolf WinghoferDoreen Zschiegner
VorstandAlexander Goldberg
Assistenz des Vorstands Datenschutzbeauftragte Silke Koch Doreen Zschiegner
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Agenda
5. Informationen der ear5.1 Organisation5.2 Kennzahlen der stiftung-ear5.3 Veränderungen & Perspektiven5.4 Aktuelle Gebührenordnung5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur
Ermittlung der Berechnung6. Status WEEE Europa EWRN / ear
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Kennzahlen (1) (Stand: Oktober 2011)
26 Mitarbeiter
11.194 Hersteller (davon 269 nicht in der EU)
1,61 Mio. Verwaltungsakte erlassen, davono aktuell 19.634 aktive Registrierungen,
29.794 Marken-Gerätearten-Registrierungen (seit 24.11.2005)
o 998.622 Abholungs- und Bereitstellungsanordnungen (seit 24.03.2006)
o 585.486 Kostenbescheide (seit 24.11.2005)
510 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) mit insgesamt 1.627 Übergabe-/Abholstellen
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Kennzahlen (2) - Verfahren (Stand: Oktober 2011)
Härtefälle verbeschieden sonstige Erledigung
in Bearbeitung
kleiner endgültig:1673 (pos. 789; neg. 884) auflösend bedingt: 133 34 396
großer 641 (pos. 64; neg. 577) 154 39
Anhängige Verwaltungsprozesse Anzahl
re Anwendungsbereich 0
re Härtefallentscheidungen 0
re Ablehnung Registrierung 1
re Kostenbescheid 1
Widersprüche beendet offen
987 975 1 bei ear11 (aktuell von UBA zu verbescheiden)
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5. Informationen der ear5.1 Organisation5.2 Kennzahlen der stiftung-ear5.3 Veränderungen & Perspektiven5.4 Aktuelle Gebührenordnung5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur
Ermittlung der Berechnung6. Status WEEE Europa EWRN / ear
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Veränderungen & Perspektiven
Fertiggestellt: o Gerätearten-bezogene Inputmengendarstellung auf ear-Homepageo Passwortgeschützter Arbeitsbereich auf ear-Homepage o Information der Betroffenen hinsichtlich Wärmepumpentrockner o neuer Webauftritt der Stiftungo Flyer für „ausländische“ Hersteller: „Ihre WEEE-Registrierung in
Deutschland“o Informationen für wettbewerbsrechtl. Vorgehen auf WWW eingestellt
Realisierung:o Fachgespräch zu Nachtspeicheröfen und Sammelgruppe 3 am 3.11. o Sammelgruppen-bezogene Output-Mengendarstellung auf der ear-
Homepage (>> Quartal IV.)o Gerätezuordnungsübersicht auf ear-Homepage (>> Quartal IV.)o Parteiverkehr (>> Quartal IV.)o G2 Infoforum - (D)IHK Workshopreihe mit zunächst 6
Informationsveranstaltungen in Kooperation mit GRS, ZVEI, Bitkom und BGA, Bewerbungsfristen laufen (www.g2-infoforum.de)
o testweise Erbprobung von Alternativen zum derzeitigen ear-System (am Verzeichnis der registrierten Hersteller >> Quartal IV.)
o Englischsprachiger Internetauftritt der Stiftungo Newsletter??
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5. Informationen der ear5.1 Organisation5.2 Kennzahlen der stiftung-ear5.3 Veränderungen & Perspektiven5.4 Aktuelle Gebührenordnung5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur
Ermittlung der Berechnung6. Status WEEE Europa EWRN / ear
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Aktuelle Gebührenordnung
4. Novelle der ElektroGKostV für Anfang 2012 geplant
aufgrund deutlicher Einsparungen und der weiteren Rationalisierung von Arbeitsprozessen, konnten die Gesamtkosten von ear weiter gesenkt werden
Budget 2012 rd. 5 Mio€ (2011: 5,734 Mio€; 2010: 6,066 Mio€)
Kosten der Rechts- und Fachaufsicht des UBA weiterhin einkalkuliert
Insgesamt können die Gebühren deutlich gesenkt werden
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5. Informationen der ear5.1 Organisation5.2 Kennzahlen der stiftung-ear5.3 Veränderungen & Perspektiven5.4 Aktuelle Gebührenordnung5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur
Ermittlung der Berechnung6. Status WEEE Europa EWRN / ear
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Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung
Besprechung am 22.03.2011 mit PBÜ-Vertretern in F.a.M.
Ergebnis: antizipierten mittleren Entsorgungskosten können aufgrund derzeitiger und anhaltender Rohstofferlöse angepasst werden
ear wird hierzu beteiligte Kreise (Hersteller, Entsorger, Behörden, etc.) hinsichtlich Referenzen abfragen
umfangreiche und zeitintensive Abfragen werden in 2012 durchgeführt
möglicher Realisierungstermin: ab dem 01.01.2013
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5. Informationen der ear5.1 Organisation5.2 Kennzahlen der stiftung-ear5.3 Veränderungen & Perspektiven5.4 Aktuelle Gebührenordnung5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur
Ermittlung der Berechnung6. Status WEEE Europa EWRN / ear
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WEEE-Novelle und –SachstandGrundlage und Ziele
1. Grundlage für WEEE-Novelle: Art. 17 Abs. 5 der WEEE-Richtlinie sieht Überprüfung der Richtlinie
innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der WEEE-Richtlinie vor
2. Ziele der WEEE-Novelle sind u.a.: mehr Klarheit und Rechtssicherheit (u.a. Harmonisierung)
Entbürokratisierung
bessere bzw. höhere Sammel-, Recycling- und Verwertungsquoten
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WEEE-Novelle und –SachstandAnwendungsbereich – „offen und/oder geschlossen?“
EU-Parlament „offener“ Anwendungsbereich sofort ab
Inkrafttreten der Novelle und ohne Kategoriebezug (… gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte …) mit vielen neuen Ausnahmen.
Offener Anwendungsbereich soll mehr Rechtssicherheit bringen, weil grds. alle E&E-Geräte erfasst werden und die Kategorisierung unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedsstaaten mit sich bringe.
EU-Rat „geschlossener“ Anwendungsbereich mit 10
Kategorien innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Jahren ab Inkrafttreten der Novelle (... für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Gerätekategorie des Anhang …).
6 Jahre nach Inkrafttreten der Novelle dann „offener“ Anwendungsbereich mit nur noch 5 Kategorien (Unterscheidung u.a. nach „Groß-“ und „Kleingeräten“) mit vielen neuen Ausnahmen.
Übergangsfrist erforderlich, um Auswirkungen des offenen Anwendungsbereichs und Unterscheidung zwischen „Groß-“ und „Kleingeräten“ innerhalb der 6 Jahre überprüfen zu können.
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WEEE-Novelle und –SachstandAnwendungsbereich – neue Ausnahmen und Definitionen (1)
neue Ausnahmen sind sprachlich zu weit und unklar formuliert
damit besteht die Gefahr der unterschiedlichen Rechtsauslegung und damit der unterschiedlichen Anwendung der Ausnahmetatbestände in den einzelnen Mitgliedstaaten
unterschiedliche Entscheidungen zum Anwendungsbereich führen zu unterschiedlichen Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten (wie z.B. Registrierung, Mengenmeldungen, Gebühren etc.)
rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich des Anwendungsbereichs gehen letztendlich zu Lasten der Hersteller und „fördern“ Trittbrettfahrertum
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WEEE-Novelle und –SachstandAnwendungsbereich – neue Ausnahmen und Definitionen (2)
mehr Klarheit und Rechtss
icherheit?
Harmonisie
rung?
Entbürokratisierung?
neu vorgesehene Ausnahmen (wie z.B. die „ortsfeste Großanlage“) potenzieren Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten und schaffen neue Bürokratie, weil dann das einzelne Gerät und nicht mehr nur die Geräteart/Kategorie geprüft werden muss
viele bestehende Registrierungen müssen anhand neuer Ausnahmen oder Begrifflichkeiten (wie z.B. Großgeräte) modifiziert werden
bestehende edv-Systeme der Hersteller wie auch der Register müssen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden (wie z.B. 5 anstatt 10 Kategorien)
Probleme bei der Differenzierung zwischen „Groß- und Kleingeräten“ in der Praxis, insbesondere auf den Wertstoffhöfen (Altgeräteerfassung)
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WEEE-Novelle und –SachstandAnwendungsbereich – europäischer vs. nationaler Hersteller (1)
EU-Parlament
Europäischer Ansatz: eine einmalige Registrierung des
Herstellers bei dem Register des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, soll ausreichen.
für WEEE-Pflichtenerfüllung in Mitgliedstaaten, in denen der Hersteller nicht niedergelassen ist, kann er einen Bevollmächtigten ernennen (gilt nicht für „direkten Fernabsatz-Kunden-Hersteller“).
Informationen über die in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr gebrachten Geräte-Mengen sollen durch „Interoperabilität“ der Register untereinander ausgetauscht werden.
EU-Rat
Nationaler Ansatz: die Registrierung eines Herstellers erfolgt
jeweils bei dem Nationalen Register des Mitgliedstaates, in welchem er Geräte in Verkehr bringt.
der „direkte Fernabsatz-Kunden-Hersteller“ bestellt einen Bevollmächtigten, der die Registrierung für ihn in dem Mitgliedstaat ausführt, in dem der Hersteller seine Geräte in Verkehr bringt. Auch der Hersteller selbst wird im Nationalen Register angeführt.
Informationen über in Verkehr gebrachten Geräte-Mengen erfolgen gegenüber dem Nationalen Register des Mitgliedstaats, in dem sie in Verkehr gebracht werden.
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Die Beibehaltung der „nationalen
Registrierung“ lässt
Probleme erst gar
nicht entstehen!
WEEE-Novelle und –SachstandAnwendungsbereich – europäischer vs. nationaler Hersteller (2)
einmaliges Erfordernis der Registrierung suggeriert Bürokratieabbau
geforderte „Interoperabilität“ der Nationalen Register erfordert umfangreichen Datenaustausch und -zugriff bei unterschiedlichen IT- und datenschutzrechtlichen Standards in den einzelnen Mitgliedstaaten
einmalige „europäische Registrierung“ ist nicht zielführend, weil o Geltungs- und Bindungswirkung einer Registrierung eines anderen Mitgliedstaats fraglich ist
(Negativtestate wie auch positive Registrierungen)o rechtliche Durchsetzbarkeit der „fremden“ Registrierung bei Nichtbefolgung der WEEE-Pflichten
(Rücknahme, Entsorgung, Garantie etc.) nicht sichergestellt isto Trittbrettfahrerverfolgung (noch) schwieriger wird, weil Registrierung in einem von 27
Nationalen Registern erfolgen könnte o die Überprüfbarkeit der tatsächlichen Registrierung eines Importeurs praktisch leerläuft, wenn
die Marke bereits bei einem Nationalen Register registriert ist (Grauimporte!)o Vereinheitlichung der Entsorgungskosten in allen Mitgliedstaaten erforderlich wäreo Windhundrennen zum „billigsten“ Register mit den „geringsten“ Anforderungen entstündeo grenzüberschreitende Mengenströme nicht mehr erfasst werden können (vgl. Probleme bei sog.
„Umsatzsteuerkarussell“)o lange Lieferketten mit grenzüberschreitenden Mengen Zuordnung zu Hersteller und
Anrechnung auf Verpflichtung unmöglich machen
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Registerabfrage hinsichtlich gemeinsamer Registrierungs- und Meldedaten zwecks Harmonisierung (siehe Ratsvorschlag Anhang X, WEEE-Novelle)
neue EWRN-Webseite mit Kontaktdaten aller Nationalen Register online (www.ewrn.org)
Einführung der „International WEEE-Guarantee-Certification“ (IWGC) zur Vermeidung und Auflösung doppelter Garantienachweise bei grenzüberschreitenden Inverkehrbringen
Informationsaustausch der Nationalen Register zwecks einheitlicher Scopingentscheidungen und zur Identifizierung von Trittbrettfahrern
Präsentation zum Thema „Pan-Europäische Registrierung“ vor der Rats-Arbeitsgruppe am 29.9. in Brüssel
aktuelle EWRN-Themen (1)
erledigt
erledigt
erledigt
erledigt
erledigt
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Aufbau einer voll elektronischen Informationsaustauschplattform, u.a. für Scopingentscheidungen (Harmonisierung)
Intensivierung der Zusammenarbeit der Nationalen Register bei der Identifizierung und Verfolgung von „internationalen“ Free-Ridern aufgenommen und Unterstützung der Zusammenarbeit der nationalen Behörden
weitestgehende Abstimmung der unterschiedlichen Gerätearten in den einzelnen Mitgliedstaaten (Harmonisierung)
Entwicklung eines Referenzhandbuchs (u.a. Definitionen, Anwendungshinweise) für die Nationalen Register zur einheitlichen Rechtsanwendung (Harmonisierung)
Teilnahme am WEEE Eurosummit am 13./14.10. in Rom
aktuelle EWRN-Themen (2)
begonnen
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Stand Gremienbesetzung (Stand: Oktober 2011)
Kuratorium (Amtszeit bis 31.12.2016)o aktuell nicht gewählt PB 7 (gibt Aktivitäten)
Wahlen PBV-Vorsitzender und Stellvertretero Neuer PBV-Vorsitzender / Stellvertreter in PB 7 muss gewählt werdeno Ablauf nächste Amtszeiten:
- 24.02.2012 PB 10- 26.06.2012 PB 4- 27.06.2012 PB 5
Wahlen PBAo Neu gewählt bis auf PB 7 und 10o Termine der konstituierenden Sitzungen PB 3, 6, 8 und 9 fehleno PBA-Vorsitzende und Stellvertreter der PBs 2,3,4,6,8,9 nicht bekannt
Wahlen zur neuen PBÜ (Ende Wahlperiode: 29.08.2011):o aktuell nicht gewählt PB 7 und 10 (gibt Aktivitäten)
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PBÜ – 12. Oktober 2011 24ww
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8. Erleichterte Gerätezuordnung über Bildmaterial auf der ear Internetseite („Bilderkatalog“)
http://www.stiftung-ear.de/hersteller/geraetezuordnung
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9. Anträge
** abzüglich 5 Tage (3 Tage für Bekanntgabefiktion + 2 Tage Ausführungsfrist)
**
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9. Anträge
Soll-Output je Sammelgruppe (Durchschnitt aus Mai-August 2011, ausgehend von der gesetzlich Mindestabholmenge): Gruppe 1 2,97 t Gruppe 2 1,95 t Gruppe 3 4,02 t Gruppe 4 4.296 Stück Gruppe 5 3,93 t
manuelle Eingabe im ear-System: bis 16 Tonnen (Gruppen 1, 2, 3 und 5) bis 15.000 Stück (Gruppe 4)
Größere Werte werden von ear erst nach Prüfung eingepflegt, um unnötige, aber vorkommende Eingabefehler und damit unmittelbare Auswirkungen für die Abholkoordination zu vermeiden
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie finden uns im Internet unter www.stiftung-ear.de.
Gerne beantworten wir Ihre an [email protected] gerichteten Fragen oder rufen Sie uns doch einfach an.
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