50.00
417,00
418,00
419,00
420,00
421,00
422,00
423,00
424,00
425,00
426,00
427,00
428,00
429,00
430,00
424,00
421,00
420,00
421,00
420,00
420,00
421,00
419,00
41 8,0 0
41 7,0 0
416,00
415,00
422,00
424,00
425,00
420,00
426,00
427,00
St 2040-B14
St 2040-B14
GE
01
ca. 2.750 m²
02
ca. 5.300 m²
03
ca. 3.150 m²04
ca. 4.250 m²
05
ca. 3.650 m²
12
ca. 2.600 m²
11
ca. 3.100 m²
10
ca. 3.300 m²
09
ca. 2.800 m²
08
ca. 2.700 m²07
ca. 5.400 m²
06
ca. 2.600 m²
20,00
20,0
0
5,00
5,00
RRB
5,00
40,00
5,00
100,00
200 m
70 m
St 2040 -B14
St 2040-B14
GE
Regenrückhalte u. -klärteich geplant
- nach Art. 6 und 7 der BayBO
1.2. Abstandsflächen
1.1. Offene Bauweise
1.) Baukörper
B.) VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN (DURCH TEXT)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
4. GELTUNGSBEREICH
7. Wandhöhe 6. Bauweise 5. Baumassenzahl BMZ 4. Geschoßflächenzahl GFZ 3. Grundflächenzahl GRZ 2. Anzahl der zulässigen Vollgeschoße 1. Art der baulichen Nutzung
7
65
43
21Erläuterungen inder Schablone
A.) VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN (DURCH PLANZEICHEN)
TRISCHING
nach Amberg
Straßenverkehrsfläche (öffentlich)
3. VERKEHRSFLÄCHEN, ÖFFENTLICHE FLÄCHEN
Baugrenze
O Offene Bauweise
2. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE, (§9(1) Nr. 2 BauGB)
III Anzahl der Vollgeschoße als Höchstgrenze
Gewerbegebiet § 8 BauNOGE
1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Anbauverbotszone(40m Abstand zu Autobahnen, 20m Abstand zu Bundesstraßenund Staatsstraßen nach § 9 FStrG)
Grünfläche (öffentlich)
Vorhandener Vorflutgraben
2,40,8
GE III
5. PLANLICHE FESTSETZUNGEN / GRÜNORDNUNG
1
3
2
4
Inge
nie
urb
üro
Reu
ther
& S
euß
Gm
bH
Wer
ner
-vo
n-S
iem
ens-
Str
aße
34
�
9
22
24
Am
ber
gTe
l: 0
96
21
/ 7
7 3
1-
0
�
Fax
: 0
96
21
/ 7
7 3
1 3
1E
mai
l: in
fo@
ib-r
euth
er-s
eus
s.de
�
In
tern
et: w
ww
.ib-r
euth
er-
seus
s.de
mit Grünordnung
Gemeinde Schmidgaden
Massstab 1 : 1 000
Planverfasser Bebauungsplan:Planverfasser Grünordnung:
Amberg, den 09.11.2007
...................................................................
"Gewerbegebietan der A6"
Bebauungsplan
Landkreis Schwandorf
Entwurf: 09.11.2007
als Endfassung vom xx.xx.xxxx
Ingenieurbüro Reuther & Seuß GmbHWerner-von-Siemens- Straße 34, 92224 AmbergTel: 0 96 21 / 77 31- 0, Fax: 0 96 21 / 77 31 31
Email: [email protected]: www.ib-reuther-seuss.de
Landschaftsarchitekturbüro GalliMax-Reger-Str. 17, 92286 Rieden
Tel: 0 96 24 / 10 16, Fax: 0 96 24 / 18 80Email: [email protected]
Internet: www.larch-galli.de
Amberg, den 09.11.2007
...................................................................
Übersichtslageplan M = 1 : 5 000
NORDEN
Übersichtskarte
nach Nü
rnberg
nach W
olfring
nach Nabburg
nach Inzendorf
nach Prag
SAD 25
SAD 25
ST 2040
ST 2040
ST 2040
ST 2040
A 6
A 6
A 6
Seitenstreifen /Gehweg (optional)
Parkstreifen bzw.Grünstreifen
Fahrbahn
Straßenquerschnitt
1,50 6,50 2,50
10,50
Gewebegebiet
O105 6
WH max. 9,00 m7
offene Bauweise
nicht zulässig sind: - Schrottplätze
- Vergnügungsstätten - Krematorien
zulässig sind: - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb
zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
Lageplan M = 1 : 1 000
geplante Grundstücksgrenzen
4704 Flurstücksnummer
Höhenschichtlinien
bestehende Grundstücksgrenzen
C.) HINWEISE DURCH PLANZEICHEN
siehe Nutzungsschablone
Es gilt jeweils die hangseitige Geländeoberfläche. Die Wandhöhe wird von dieser an der Außenwand bis zur Außenkante Dachhaut gemessen.
2.) Wandhöhen
(siehe Anlage durch Textgeheft)
D.) HINWEISE DURCH TEXT
5.) Lärmschutz
3.) Dächer
3.1 Keine Festlegung von Dachform 3.2 - Firstrichtung bei den Parzellen 3, 4, 5, 10, 11 und 12: keine Festlegung - Firstrichtung bei den Parzellen 1, 2, 6, 7, 8 und 9: nur parallel zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes, also zur Fl.-Nr. 133 bzw. zur Fl.-Nr. 1042/13 (Amberger Straße) 3.3 Dacheindeckung: Keine unbeschichteten Kupfer-, Zink- und Bleieindeckungen Hinweis: Flachdächer sollten begrünt werden
1.) Baukörper 1.1 offene Bauweise, pro Baukörper max. 2 Wohneinheiten 1.2 Baukörper E+D zulässig oder E+1 1.3 Abstandsflächen a) nach Art. 6 und 7 BayBO b) min. 5,00 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche für Garagen c) Untergeordnete Gebäude nach Art. 63 Abs. 1 Nr. 1a BayBO sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig
2.) Wandhöhen 2.1 Es gilt jeweils die Geländeoberfläche. Die Wandhöhe wird von dieser an der Außenwand entlang bis zur Außenkante Dachhaut gemessen. 2.2 Wandhöhe talseitig max. 5,50 m (Kniestock EG+DG: max. 0,75 m; E+1: max. 0,25 m) 2.3 Garagen und Nebengebäude: Wandhöhe: 3,00 m im Mittel bei Grenzbebauung
3.) Dächer 3.1 nach Art. 33 BayBO 3.2 Dachform und Dachfarbe frei wählbar
4. Ausführung: Bevor Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsleiter auf den Gewerbe- oder Industrieparzellen erstellt werden, muss die geplante Gewerbeeinheit (Hallen,…) ausgeführt sein.
NameParzelle
LEK TagIN dB(A) / m²
LEK NachtIN dB(A) / m²
GE 1
GE 2
GE 3
GE 4
GE 5
GE 6
GE 7
GE 8
GE 9
GE 10
GE 11
- Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen die festgesetzten Emissionskontingente LEK nicht überschreiten. Dazu ist beim Antrag auf Genehmigung bzw. Antrag auf Genehmigungsfreistellung von jedem anzusiedelnden Betrieb bzw. bei Änderungsgenehmigungsanträgen von bestehenden Betrieben anhand schalltechnischer Gutachten auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) vom 26.08.1998 nachzuweisen, dass die jeweiligen Immissionskontingente L IK nach DIN 45691:2006-12, die sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK der jeweiligen Teilflächen ergeben, eingehalten werden. Der Nachweiß ist durch eine nach § 26 BImSchG bekanntgegebene Stelle zu erstellen. Ein Vorhaben ist schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schall-ausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel Lr der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige Immissionskontingent L IK nach DIN 45691:2006-12 nicht überschritten wird.
- Eine Befreiung oder die Ansetzung abweichender Emissionskontingente L EK oder Immissionskontingente L IK ist in Absprache mit der Genehmigungsbehörde möglich.
- Im Bebauungsplangebiet dürfen die in Ausnahmefällen zulässigen Nutzungen nach § 8, Abs. 3, Nr. 1 BauNVO bzw. nach § 9, Abs. 3, Nr. 1 BauNVO („Wohnungen für Betriebsleiter und Betriebsinhaber" usw.) nur errichtet werden, wenn mit dem Bauantrag nachgewiesen wird, dass deren Schutzwürdigkeit zu keinen Einschränkungen der zulässigen Immissionen von benachbarten oder zukünftig möglichen hinzukommenden Gewerbebetrieben führt. Es ist deshalb bei einem Bauantrag mit derartigen Nutzungen ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen, das die Einhaltung der in den einschlägigen Regelwerken zum Lärmschutz (TA Lärm/08.98) genannten Immissionsrichtwerte nachweist.
- In den Bereichen in denen in der Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS vom 09.07.2007 die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm in Gewerbegebieten am Tag und/oder in der Nacht überschritten werden, ist für Räume/Gebäude welche Nutzungen enthalten, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind, mit dem Bauantrag der Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109/11.89 „Schallschutz im Hochbau" nachzuweisen.
- In den Bereichen in denen in der Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS vom 09.07.2007 am Tag und/oder in der Nacht auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete überschritten werden, ist eine Nutzung gem. § 8 Abs. 3, Nr. 1 oder § 9 Abs. 3, Nr. 1 BauNVO nicht zulässig.
- Die relevanten Immissionsorte sind in der Anlage 1 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS der Firma Kottermair, Beratender Ingenieur, vom 22.08.2007 zu entnehmen. Hinweis: Die ermittelten LEK wurden jeweils nur mit dem Abstandsmaß ermittelt.
Hinweis: Die LEK -Werte sind in den betreffenden Flächen im Bebauungsplan einzutragen bzw. im Satzungstext zu beschreiben. Ebenso sind diemaßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft des Umgriffs des Bebauungsplanes zu kennzeichnen. Für die Teilfläche GE 4 lautetz.B. der Eintrag: Emissionskontingent (LEK) tags/nachts 67 dB(A) / 52 dB(A) je m²
In den nachfolgend aufgeführten Flächen sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, derenGeräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN45691:2006-12 weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten:
Tabelle 1: Emissionskontingente der Teilflächen GE 1 - GE 12
GE 12
62
67
67
67
62
58
58
60
61
65
65
65
47
52
52
52
47
4343
45
46
50
50
50
LEK = 62/47
LEK = 67/52
LEK = 67/52
LEK = 62/47
LEK = 58/43
LEK = 58/43
LEK = 60/45
LEK = 61/46
LEK = 65/50
LEK = 65/50
LEK = 65/50
LEK = 67/52
Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur u. Landschaft
Anpflanzen: Bäume Standort variabel(abhängig von Situierung Stellplatz und Zufahrt)
Geltungsbereich 53 700 m²
VermeidungsmassnahmenF 1, 2, 3, 4, 5 und Straßenbegleitgrün
AusgleichsmassnahmenF 6, anrechenbar 50 %1155 m²
Kompensationsbedarf bei Faktor 0,420 556 m²
externe Kompensationsflächen19 401 m²
Baubeschränkungszone(100m Abstand zu Autobahnen, nach § 9 Abs. 2FStrG)
4.) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
4.1 Löschwasserversorgung Die Gewerbetriebe sind verpflichtet, auf den einzelnen Parzellen Löschwasser vorzuhalten, falls die Gemeinde bzw. der Zweckverband den benötigten Löschwasser-Bedarf nicht decken kann.
4.3 Betriebsleiterwohnungen für die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.
4.2 Parzellen 1, 2, 6, 7, 8, und 9 Aus Vorsorgegründen und zum Schutz des westlich vom Dorfgebiet geplanten Wohngebietes dürfen auf den Parzellen 1, 2, 6, 7, 8 und 9 die Gebäude nur parallel zur Geltungsbereichs- grenze des Bebauungsplanes, also zur Fl.-Nr. 133 bzw. zur Fl.-Nr. 1042/13 (Amberger Straße) errichtet werden. Auf diesen Parzellen darf kein Abfall im Sinne des KrW-/AbfG zwischen den genannten Gebäuden und der Geltungsbereichgrenze gelagert oder zwischengelagert werden. Betriebshöfe in diesem Bereich sind ausschließlich in Richtung der Erschließungsstraße zulässig.
Top Related