Wir machen Ihr perfektes Wasser
Dr. Bianca SpindlerLeiterin Competence Center Industriewasser
Am Kirchenhölzl 13D - 82166 Gräfelfing
Phone [email protected]
Neue Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen
VDI 2047 Blatt 2 und 42. BImSchV
8. BDG Umwelttag
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42. BImSchV
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Rechtliche Grundlagen
Bevöl-kerung
Beschäftigteam Kühlturm
VDI 2047 Blatt 2
Schutz der Bevölkerung
u.a.ArbSchGBioStoffV
u.a.IfSG
BImSchV
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Infektionsschutzgesetz (IfSG): • Zweck ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen
vorzubeugen• Infektionen frühzeitig zu erkennen• Und eine Weiterverbreitung zu verhindern• (TrinkwV)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV): • Verdunstungskühlanlagen unterliegen dem Anwendungsbereich
des BImSchG• Länderbehörden können Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor
und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen fordern
VDI 2047 Blatt 2
Rechtl. Grundlagen: Schutz der Bevölkerung
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Arbeitsschutzgesetz (IfSG): • Regelt konkret die Strafbarkeit• Betreiber der Verdunstungskühlanlage hat den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene zu erfüllen
Biostoffverordnung (BioStoffV)• Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen, einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich
• Legionellen und Pseudomonaden sind biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung
• Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
VDI 2047 Blatt 2
Rechtl. Grundlagen: Schutz der Beschäftigten
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• Bis zu 70.000 Verdunstungskühlanlagen (Vdk) in BRD verwenden Wasser in ihren technischen Prozessen
• Ca. 600 Gießereien in Deutschland mit Vdk
• Robert-Koch-Institut: ca. 6.000 bis 10.000 Legionellen-Erkrankungen in Deutschland pro Jahr
• 4 % der Lungenendzündungen, die nicht in Kranken-häusern erworben wurden, gehen auf Legionellen-Infektionen zurück
• Rund 3.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland (RKI)
Gefahr durch Legionellen und Co
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Mikroorganismen
ist ein Sammelbegriff für Kleinstlebewesen, die meistens nur aus einer Zelle bestehen wie Bakterien, Hefe, Pilze, etc.
Beim Menschen
• 1015 Mikroorganismen versus 1013-14 menschliche Zellen
• 105 Bakterien dringen täglich in die Atemwege ein
• 108 Bakterien leben in unserer Mundhöhle
• 3*108 Bakterien leben auf unserer Haut
• 7*1013 helfen uns beim Verdauen
Mikrobiologie
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Bedingungen / Wirkungen / Aufnahmewege
Legionella pneumophila Pseudomonas aeruginosa
Mikrobiologie
gram-negatives Bakterium gram-negatives Bakterium0,5-0,8 x 2-5 µm 0,5-1,0 x 3-4 µm Benötigt einen Wirt Anspruchslose Vermehrung20-45°C 10-42°CAerosole (Tröpfchen) verletzte HautLunge Schleimhäute
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x
Mikrobiologie
Amöbefrisst
Überleben und Vermehrung in den Verdauungsvakuolen der Amöben (molekularer Schutz vor dem Verdautwerden)Auch in Lungenbläschen und menschlichen Fresszellen
Legionellen Vermehrung in Amöben
Dr. Miriam Moritz, Solenis Germany GmbH
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sehr schnellE. coli unter optimalen Bedingungen (u.o.B.) Teilung alle 20 Minuteneher langsam:Legionellen u.o.B. innerhalb von 4 Stunden verdoppeltBei Nährstoffmangel Verdoppelung 22-72 Stunden
Mikrobiologie
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Kontaminationsquellen• Totenden, Stagnation• Filter, Siebe• Tasse/Einbauten• Tropfenabscheider/Ventilator• Tanks/Becken….
Einträge
Nahrungsquellen• Prozesseinbrüche• Zusatzwasser• Dreck, Blätter, Insekten• Phosphate, Nitrate
System• Materialien• Rohrsystem• Aufenthaltszeiten• Fließgeschwindigkeiten
Einnistung & Vermehrung
Absalzung
Zusatzwasser
Prozess
Luft
Mikrobiologie / Biofilm
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Korrosionsschäden - Kalkablagerungen
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• Verdunstungskühlanlagen • Anlagen ohne Taupunktunterschreitung bzw.
Trockenbetrieb• Hybridkühltürme • Offene Kühlsysteme mit weniger als 200 MW
Leistung
VDI 2047 Blatt 2: Betroffene Anlagen
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• Gewährleistung der (hygienischen) Betriebssicherheit von Rückkühlanlagen (Schutz Mitarbeiter und Bevölkerung)
• Kühlwasserbehandlung als zwingender Bestandteil des Systems
• Belagsfreier Betrieb zum besten Schutz• Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden
Keimen (z.B. Legionellen, Pseudomonaden)
• Klare Vorgaben für den Betrieb von Kühltürmen mit hygienisch einwandfreiem Kühlwasser
VDI 2047 Blatt 2: Aufgabenstellung
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• Systembeschreibung• Gefährdungsbeurteilung bestehend aus
Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbewertung• Kontrolle kritischer (Hygiene-) Parameter• Weitere Festlegungen zur Anlagenoptimierung
und Verbesserung der Betriebssicherheit• und Einiges mehr
VDI 2047 Blatt 2: Umsetzung u.a. durch
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VDI 2047 Blatt 2
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• Die neue Verordnung über Verdunstungs-kühlanlagen und Nassabschneider wurde am 2. Juni 2017 vom Bundesrat beschlossen.
• Die Verordnung trat am 19.08.2017 in Kraft.• Anlagenmeldung innerhalb von 12 Monaten nach
Inkrafttreten der Verordnung• Zuständige Behörden bisher nicht bekannt• Wer noch keine Legionellenuntersuchung
durchgeführt hat, muss dies bis zum 16.09.2017 tun!
Die neue 42. BImSchV
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• Verdunstungskühlanlagen • Nassabscheider• Kühltürme (Naturzugkühltürme) mit mehr als
200 MW LeistungDiese Anlagen waren auch vor des Inkrafttretens der neuen Verordnung schon genehmigungspflichtig und fallen nicht in die VDI 2047 Blatt 2
42. BImSchV: Betroffene Anlagen
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• Werden Anlagen oder Anlagenteile nach der Trockenlegung oder nach Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs wieder angefahren, ist dies aus hygienischer Sicht als besonders kritisch zu beurteilen (siehe Legionellen-Ausbruch Ulm)• so dass hieran zusätzliche Pflichten geknüpft werden
sollen.• Die Durchführung der Prüfschritte gemäß Anlage 2 unter
Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person sowie die Dokumentation im Betriebstagebuch sollen daher auch für diese Betriebsphasen vorgeschrieben werden.
Vorgaben der 42. BImSchV
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Zu § 2 Nummer 19 -neu –Dem § 2 ist folgende Nummer 19 anzufügen:
"hygienisch fachkundige Person": Person, die an einer Schulung entsprechend der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, Ausgabe Januar 2015, oder der Richtlinie VDI 6022 Blatt 4, Ausgabe August 2012, oder vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs teilgenommen hat.
42. BImSchV
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• Bei bestehenden Anlagen, für die bei Inkrafttreten dieser Verordnung noch kein Referenzwert (…) bestimmt wurde, ist der Referenzwert aus den ersten sechs Laboruntersuchungen nach dem 19.08.2017 zu bestimmen.
• (….) finden keine Anwendung bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind.
42. BImSchV: Referenzwert
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"Als Referenzwert heranzuziehen ist die bei der Erstuntersuchung nach § 3 Absatz 7 ermittelte Konzentration der allgenmeinen Koloniezahl, jedoch nicht mehr als 10 000 KBE/ml, 1. bis zur Bestimmung des Referenzwertes (…)2. bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht
mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind, oder
3. bei Anlagen, für die der Betreiber erklärt, auf die Bestimmung des Referenzwertes (…) zu verzichten."
42. BImSchV: Referenzwert
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• Zur Überprüfung der Einhaltung des Referenzwertes müssen regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemeine Koloniezahl durchgeführt werden.
42. BImSchV: Referenzwert
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Ist aufgrund einer Laboruntersuchung ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich• Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen
durchzuführen und• die erforderlichen Maßnahmen für einen
ordnungs-gemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.
42. BImSchV: Anstieg allg. Koloniezahl
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Der Betreiber hat
• zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit des Nutzwassers regelmäßig mindestens 14-täglich betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen
42. BImSchV: Betriebsinterne Prüfungen
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Betriebsinterne Prüfungen können sein:
Vor-Ort Parameter
Chemische Parameter meist Labor
Mikro-biologische Parameter
• Temperatur • Gesamthärte • Dip-Slides• Leitfähigkeit • Alkalität (m-Wert)• pH-Wert
• Redoxspannung
• Gelöste Salze wie: Na, Mg, Cl, SO4,
• Gesamtphosphor…
• Verbaute Metalle wie: Eisen, Kupfer, Zink, Chrom….
• Konditionierungsmittel
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• Der Betreiber muss regelmäßig mind. alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf Legionellen durchführen lassen.
• Werden die in Anlage 1 genannten Prüfwerte 1 in zwei aufeinander folgenden Jahren bei keiner Labor-untersuchung nach Absatz 3 überschritten, können die regelmäßigen Laboruntersuchungen nach Absatz 3 alle sechs Monate durchgeführt werden.
• Dabei ist immer eine Laboruntersuchung zwischen dem 1. Juni und dem 31. August durchzuführen.
42. BImSchV: Legionellenuntersuchung
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• Legionellen: Alle 3 Monate• Gesamtkeimzahl: Alle 3 Monate• Pseudomonaden (lt. VDI 2047): Alle 3 Monate
• Der Betreiber hat dem Labor und dem Probenehmer den Zeitpunkt einer erfolgten Biozidzugabe sowie die Menge und die Art des Biozids mitzuteilen.
• Die Untersuchungen müssen wenigstens im Nutz-wasser durchgeführt werden. Eine jährliche Überprüfung des Zusatzwassers ist angesagt.
42. BImSchV: Regelm. Laboruntersuchungen
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• Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser für Verdunstungs-kühlanlagen und Nassabscheider
Prüfwert 1 Prüfwert 2
Maßnahmen-wert
Legionellenkonzentration(KBE Legionella spp. Je 100ml)
Vdk 100 1.000 10.000NA 100 1.000 10.000
42. BImSchV: Prüf- und Maßnamenwerte
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Sofort-Maßnahmen falls die zusätzliche Laboruntersu-chung (…) eine Überschreitung des Prüfwertes 1 ergibt:• Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen• Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen für einen
ordnungsgemäßen Betrieb• Durchführung wöchentlicher betriebsinterner
Überprüfungen.• Durchführung monatl. Laboruntersuchungen auf die
Parameter allgemeine Koloniezahl und Legionellen.
42. BImSchV: Prüfwertüberschreitung 1
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Sofort-Maßnahmen falls die zusätzliche Laboruntersuchung (…) eine Überschreitung des Prüfwertes 2 ergibt:• Erfüllung der Pflichten nach Absatz 2• Ergreifung technischer Maßnahmen nach dem
Stand der Technik• Sofortmaßnahmen zur Verminderung der
mikrobiellen Belastung, um die Legionellenkonzentration im Nutzwasser unter den in Anlage 1 genannten Prüfwert 2 zu reduzieren.
42. BImSchV: Prüfwertüberschreitung 2
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• Der Betreiber hat alles unverzüglich im Betriebs-tagebuch zu dokumentieren.
• Wird bei drei aufeinander folgenden Untersuchungen festgestellt, dass 100 KBE/100 ml eingehalten werden, kann wieder in den 3-monatigen Rhythmus zurückgegangen werden
42. BImSchV: Prüfwertüberschreitung
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Sofort-Maßnahmen falls sich bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung des gemessenen Maßnahmenwertes ergibt:• Untersuchung zur Differenzierung der nachgewiesenen
Legionellen nacha. Legionella pneumophilia (Serogruppe 1)b. Legionella pneumophilia (andere Serogruppen)c. andere Legionellenarten (Legionella non pneumophilia)
• Durchführung durch ein akkreditiertes Prüflaboratorium (geschieht automatisch)
42. BImSchV: Maßnahmenwertüberschreitung
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Sofort-Maßnahmen falls die zusätzliche Laborunter-suchung nach Absatz 1 Nummer 3 eine Überschreit-ung der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte ergibt:• Unverzügliches Ergreifen zusätzlicher Gefahren-
abwehrmaßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole.
• Unverzügliche Dokumentation aller Maßnahmen im Betriebstagebuch.
42. BImSchV: Maßnahmenwertüberschreitung
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Sofort-Maßnahmen falls eine Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte ergibt:• Unverzügliche Information der zuständigen Behörden
(§ 10 Informationspflichten)• Informations- oder Meldepflichten nach anderen
Vorschriften bleiben unberührt.
42. BImSchV: Maßnahmenwertüberschreitung
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• Sicherstellung des hygienischen Betriebs der Anlagen• Verunreinigungen des Nutzwassers durch
Mikroorganismen müssen maximal vermieden werden
• Erstellung von umfassenden Gefährdungsbeurteilungen je Kühlsystem, Revision nach spätestens 2 Jahren
• Erstellung und Pflege von Betriebstagebüchern
42. BImSchV: Betreiberpflichten
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• 14-tägige betriebsinterne Kontrollen• Mind. vierteljährliche Prüfung von Legionellen und
allg. Keimzahl sowie wahlweise Pseudomonaden durch akkreditierte Labore
• Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung • Hygienisch fachkundiges Personal• Diverse Melde- und Anzeigepflichten
Ziel: Belagsfreier Betrieb-> kein Biofilm, kein Kalk, keine Korrosion
42. BImSchV: Betreiberpflichten
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• Der Betreiber muss nach Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen.
• Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung gemäß Satz 1 nach Inkrafttreten der Verordnung bis zu den nachstehenden Daten fällig.
• Überprüfung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A
:
42. BImSchV: Betreiberpflichten
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Inbetriebnahme der Anlagen vor dem
Erste Überprüfungbis zum
19.08.2011 19.08.2019
19.08.2013 19.08.2020
19.08.2015 19.08.2021
19.08.2017 19.08.2022
42. BImSchV: Betreiberpflichten
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Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:• Entgegen § 3 Absatz 1 eine dort genannte Anlage
nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt.• Entgegen § 3 Absatz 3 nicht sicherstellt, dass eine
Anlage nur mit dort genannten Stoffen betrieben wird, eine Anlage mit Betriebsstoffen betreibt, die mit den in der Anlage vorhandenen Werkstoffen nicht verträglich sind,
42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten
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• (…) nicht sicherstellt, dass eine Gefährdungs-beurteilung erstellt wird.
• (…) eine Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt.
• (…) nicht sicherstellt, dass ein Prüfwert nicht überschritten wird.
• (…) nicht sicherstellt, dass dort genannte Prüfschritte durchgeführt werden.
42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten
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• (…) eine dort genannte Untersuchung oder Überprüfung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführt hat oder durchführen lässt
• (…) die Art der Bestimmung des Referenzwertes nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig festlegt.
• (…) eine dort genannte Maßnahme nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ergreift.
• (…) eine dort genannte Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert.
42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten
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• (…) ein Betriebstagebuch nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt.
• (…) ein Betriebstagebuch nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
• (…) eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
• (…) eine Überprüfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt.
• (…) eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten
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• Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2• Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus
Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung• Festlegung des Referenzwertes für allg. Keimzahlen • Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches • Alle 3 Monate: Legionellen Beprobungen und allg. Keimzahl
von (Zusatz- und) Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor• Anfertigung von Betriebsanweisungen gem. BioStoffV• Weitere Aufgaben je nach Umsetzungsverordnung
Aktuelle Aufgaben für Betreiber
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Alle nötigen Leistungen zur Umsetzung der 42. BImSchV.• VDI-GBG-Schulungspartnerschaft: In 50 Schulungen ca. 800
Teilnehmer geschult/zertifiziert• Bislang 200 Gefährdungsbeurteilungen für Kühltürme gemäß
VDI 2047-2 erstellt• System-Reinigungen/Desinfektionen• Anlagen Digitalisierung: Systemdatenerfassung• Systemoptimierung/Betriebsdatenerfassung• Legionellen/Pseudomonaden-Beprobungen
Wir können Ihnen helfen
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Danke fürs Zuhören!
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