MONTAGERICHTLINIENGAS
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Gasgesetz
Kennbuchstaben „G“ … Gas „K“ … Kunden-Erdgasanlagen
Strukturplan ÖVGW Regelwerk GAS
ÖVGW-Regeln für ErdgasleitungsanlagenKernkompetenzbereich der Gasnetzbetreiber
ÖVGW-Regeln für sonstige GasleitungsanlagenAußerhalb des Kernkompetenzbereiches der Gasnetzbetreiber
Errichtung Betrieb Organisation sonstige AnlagenKunden-Erdgasanlagen Flüssiggasanlagen
G Exxx G Bxxx G Oxxx G Kxx G Fxx G Sxx
Seit 2011 in Kraft Ausgabedatum in PlanungAugust 2016
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G K RichtlinienG 1(1 - 5)
2009-11 ÖVGW TR-Gas; Technische Richtlinie für Errichtung und Änderung von Niederdruck-Gasanlagen
G 3/1 2007-02 Gasanlagen für Gewerbe und Industrie; Allgemeine und sicherheitstechnische Anforderungen
G 3/3 2002-06 Gasverbrauchseinrichtungen für Gewerbe und Industrie; Installation und Betrieb von Heizanlagen mit Strahlern
G 4 2010-11 Aufstellung von Gasgeräten über 50 kW; besondere Bedingungen für die Aufstellung von Gasgeräten für Kühlung, Heizung und Warmwasseraufbereitung mit einer Gesamtnennwärmebelastung über 50 kW
G 6 2001-06 Gas-Inneninstallationen für Betriebsdrücke größer 100 mbar bis einschließlich 5 bar; Technische Richtlinie für Errichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasleitungsanlagen für Betriebsdrücke größer 100 mbar bis einschließlich 5 bar
G 10 2010-11 Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen
G 11 2006-10 Rohrweitenberechnung; Dimensionierung von Gas-Rohrleitungen mit Betriebsdrücken bis einschließlich 5 bar
G 12 2011-05 Messverfahren für Verbrennungsluftzuführung; Messtechnische Nachweise zur ausreichenden Verbrennungsluftzuführung für Gasfeuerstätten der Bauart B
G 40 2012-02 Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme von Gasgebläsebrennern an Wärmeerzeugern
G 41 2005-10 Gas-Brennwertgeräte; Abgasabführung und Kondensatableitung
G 43 1998-09 Stationäre Gasmotoren; Aufstellung, Anschluss und Betrieb
G 44 1999-02 Dekorative Gasfeuer; Aufstellung, Anschluss und Betrieb von dekorativen Gasgeräten mit Brennstoffeffekt
G 46 2012-09 Abgassammler und Wohnungsgemeinsame FängeG 73/3 2000-02 Gasdruckregelung; Teil 3: Sicherheitstechnische Richtlinien für Errichtung,
Prüfung und Betrieb von Gasdruckregeleinrichtungen mit einem Eingangsdruck über 100 mbar bis einschließlich 5 bar und einer Auslegungsmenge bis einschließlich 200 m³/h im Normzustand
G 85 2001-01 Gasanlagen in Laboratorien und Unterrichtsräumen
2
1
3
4
5
6
7
Organisation und Definitionen .. 1Leitungen .. 2
Gasgeräte .. 3Abgasführung .. 4
Gasmessung und Gasdruckregelung .. 5Dimensionierung, Prüfungen und Beurteilungen .. 6
Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung .. 7
G K1
1
Personal Dokumentation xx
/2016
Stand xx/2016
G K2
1
Leitungen
xx/20
16
G K3
1
Gasgeräte
xx/20
16
G K4
1
Abgasabführung Kondensatableitung xx
/2016
G K5
1
Gasmess-einrichtungen xx
/2016
G K6
1
Rohr-dimensionierung xx
/2016
G K7
1
Inbetriebnahme Instandhaltung xx
/2016
G K1
2
Begriffe Sinnbilder Tabellen
G K3
2
Aufstellungs-bedingungen
G K5
2
Gasdruckregelung
xx/20
16
G K6
2
Verbrennungsluft-versorgung xx
/2016
G K7
2
Betrieb
xx/20
16
G K6
3
Druck-prüfverfahren xx
/2016
xx/20
16xx
/2016
Übersicht der ÖVGW Richtlinien Kunden-Erdgasanlagen
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G K - Richtlinien
Technische RichtlinienKunden-Erdgasanlagen
Leitungen Gasgeräte AbgasabführungDimensionierung,
Prüfungen und Beurteilungen
Inbetrienahme, Betrieb und
Instandhaltung Gasmessung und Gasdruckregelung
Organisationund Definitionen
G K61 Vereinfachte
Rohr-dimensionierung
G K21Errichtung,
Änderung und Fertigstellungs-
prüfung von Leitungen
G K31Anforderungen an
Gasgeräte & Gasmotoren
G K32Aufstellungs-bedingungen
G K41Errichtung und Änderung der
Abgasabführung, sowie
Kondensatableitung
G K51Gasmessung
G K52Gasdruckregelung
G K62 Beurteilung der
Verbrennungsluft-versorgung
G K63 Druckprüf-verfahren
G K72Betrieb von Gasanlagen
G K71In- und
Außerbetrieb-nahme sowie
Instandhaltung von Gasanlagen
G K12Personal und
Dokumentation
G K11Begriffe Sinnbilder
Tabellen
NEUERUNGEN G K21
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Neuerungen ÖVGW-G K21
Pressen von Stahlrohren Schweißen von Edelstahlrohren Korrosions- und Kontaktschutz Verlegung im Fußboden
Herausgabe durch die ÖVGW 1. Dezember 2018 Anwendung und Umsetzung variiert von Bundesland
zu Bundesland
Die wichtigsten Änderungen
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Neuerungen G K21
Kupferrohr in Ausführung R220 (weich) zugelassen Lötverbindungen dürfen nur durch Hartlötung
hergestellt werden
Kupferrohr
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Neuerungen G K21
Stahlrohre Personalanforderungen wurden in G K12
verschoben Neu ist die Aufnahme von Qualitätskriterien
hinsichtlich der Ausführung der Schweißnähte: „Schweißverbindungen müssen zumindest den Abnahmekriterien der ÖNORM EN ISO 5817 Bewertungsgruppe D entsprechen.“
Edelstahlrohr Mit der Herausgabe und Umsetzung ist das
Schweißen von Edelstahlrohren zugelassen. Die Ausführung der Schweißnähte gemäß ÖNORM EN ISO 15607
Verbindungen - Schweißverbindungen
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Neuerungen G K21
zulässig bis DN 100 Einbau/Anwendung erst zulässig, wenn ÖVGW
Qualitätsmarke verliehen wurde Bei der Verarbeitung ist die Einbauanleitung des
Herstellers zu berücksichtigen Gemäß ÖVGW G K12 muss der Ausführende über
die Handhabung entsprechend der Angaben des Herstellers nachweislich unterwiesen sein.
Pressverbindungen für Stahlrohre
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Neuerungen G K21
Metallene Leitungen sind an den Kontaktstellen entsprechend zu schützen
Rohrverbindungsstellen dürfen erst nach einer Dichtheitsprüfung mit dem Korrosions- bzw. Kontaktschutz versehen werden.
Unter Putz verlegte Leitungen: Zum Schutz vor chemischen bzw.
elektrochemischen Einflüssen oder Schutz vor umgebenden Baustoffen – metallene Leitungen sowie Verbindungsstellen und Fittings sind mit einem Korrosions- bzw. Kontaktschutz zu versehen.
Korrosions- und Kontaktschutz
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Neuerungen G K21
Verbindungsstellen sind mit einem punktuellen Kontaktschutz zu versehen: Einfache Nachumhüllung mittels selbstklebender
Zweischicht PE-Butylkautschuk Bänder mit Dicke >= 0,4mm ; Überlappung mind. 30%
Zweifache Nachumhüllung mittels selbstklebender Kunststoffbänder mit Dicke >= 0,15mm und einer Überlappung von mind. 30%
Wärmeschrumpfmaterialien (auf Wärmeeinwirkung bei den Fittingen ist zu achten)
wasserabweisenden Schutzschlauch mit einer Dicke >= 0,15mm
Korrosions- und Kontaktschutz – Unter Putz verlegte Verbindungsstellen
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Neuerungen G K21
Bei Durchführung von Leitungen durch Wände, kann anstelle des Schutzrohres ein Korrosions- bzw. Kontaktschutz verwendet werden, wenn keine mechanischen Beanspruchungen (zb. Setzungen) zu erwarten sind.
Leitungsbau – Führung von Leitungen durch Wände
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Neuerungen G K21
Bei einer Oberflächentemperatur von 80°C bis 200°C:Leitungen sind von der Wärmequelle (zb. Feuerstätte) mit einem Abstand von mind. 20 cm zu legen
Bei einer Oberflächentemperatur von größer 200°C:Es ist ein Mindestabstand von 40 cmeinzuhalten
Verringerung der Abstände um die Hälfte möglich, wenn die Oberfläche der Wärmequelle oder die freiverlegte Leitung mit nicht brennbaren Dämmstoffen (Schmelzpunkt <1000°C) mind. 2cm dick verkleidet wird
Leitungsbau – freiverlegte Leitungsteile im Bereich von Wärmequellen
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Neuerungen G K21
Bei Leitungungsführung im Bereich von Fängen oder Fanggruppen : Anstatt der Einholung der Zustimmung des
Fachkundigen (Rauchfangkehrer) jetzt bei bestehenden Zweifel hinsichtlich Maßeinhaltung, Undichtheiten, etc. der zuständige Fachkundige (Rauchfangkehrer) zu kontaktieren ist.
Leitungsbau – Unter Putz verlegte Leitung im Bereich von Fängen
MATERIALIEN
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