Mitarbeiterentsendung:Österreich/ Deutschland
Beratertag
21.11.2017
KUNDENBERATUNG EXPORT & INNOVATION
Das Team informiert und berät Südtiroler Unternehmen -und jene die es werden wollen- zu den Dienstleistungen der IDM der Innovation und des Exports.
[email protected]+39 0471 094500
WOHIN & WELCHE PRODUKTE?
1758
205
211
259
494
1507
0 500 1000 1500 2000
Andere Länder
USA
Frankreich
Schweiz
Österreich
Deutschland
Warenexporte nach Ländern
Werte in Mio Euro
Quelle: ISTAT 2016
1176
488
567
635
733
835
0 200 400 600 800 1000 1200 1400
Andere Produkte
Transportmittel und -komponenten
Metalle und Metallprodukte
Landwirtschaftliche Produkte
Maschinen und Anlagen
Nahrungsmittel und Getränke
Warenexporte nach Produkten
Werte in Mio Euro
WAS IST EINE ENTSENDUNG? RECHTLICHE GRUNDLAGE
EU-Entsenderichtlinie (RL 96/71/ EU) und der Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie (RL 2014/67 EU)
EU Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und Rates
Dienstleistungsfreiheit in der EU, aber Beachtung verschiedener Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (Gewerberecht, Aufenthaltsrecht-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht)
WAS IST EINE ENTSENDUNG?
Entsendung von Mitarbeitern in eigene ausländische Produktionsstätten Entsendung von Mitarbeiten an eine Gesellschaft, welche zur Gruppe gehört Arbeitnehmer/in wird von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land geschickt um dort für einen begrenzten Zeitraum eine Dienstleistung zu erbringen oder einen Werkliefervertrag zu erfüllen
Rundschreiben Nr. 1/2017 Nationales Arbeitsinspektorat 09/01/2017
WAS IST EINE ENTSENDUNG? ARBEITSRECHT
- Entlohnung die vom Entsendestaat vorgesehen ist- Einhaltung der Arbeitszeiten, der Ruhezeiten, der Mindestferien und
der Arbeitssicherheitsbestimmungen - Mutterschutz und Jugendschutz müssen gewährt werden - Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen
.
WAS IST EINE ENTSENDUNG? CHECKLISTE
Meldepflichten im Inland und AuslandAufenthaltsgenehmigungenBetriebsstätten Arbeitsrechtliche Bestimmungen des EntsendungsstaatesSozialversicherungsaspekteSteuerrechtliche Zugehörigkeit der Einkommen
ÖSTERREICH
MELDEPFLICHT § 19 LOHN- UND SOZIALDUMPING-BEKÄMPFUNGSGESETZ (LSD-BG)
vor Beginn der Arbeiten Meldung an dieZentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen und Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO)
www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination
ZKO 3 Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Österreich entsenden ZKO 4 Überlasser, die Arbeitnehmer nach Österreich grenzüberschreitend überlassen
Meldung vor Ort beim örtlichen Gemeindeamt
ZKO3
SOZIALVERSICHERUNG
bis zu 24 Monate im Entsendeland, dem Land in dem sie normalerweise beschäftigt sindFormular A 1
DIENSTLEISTUNGSANZEIGE
reglementiertes Gewerbe? Ausübung ist nur bei Nachweis bestimmter Qualifikationen erlaubt
Liste Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaftwww.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe
BEREITHALTUNG VON UNTERLAGEN
Abschrift der Meldung an die ZKOArbeitsvertrag und Werkvertrag Dienstzettel:
- Name und Anschrift der Arbeitgebers - Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Kündigungsfrist
- Sozialversicherungsdokument A1 - Gehalt, Urlaub, Arbeitszeitregelung (Lohnstreifen) - Stundenaufzeichnung/ Präsenzregister
Für Baustellen: Liste der Mitarbeiter, Personalausweise der Mitarbeiter, Eventuelle Aufenthaltsgenehmigungen, BUAK Referent (für Behörden und Sozialpartner)
STEUERLICHE MELDEPFLICHT
Leistungen für Privatkunden: Mehrwertssteuer Registrierung beim Finanzamt Graz –Stadt (Steuernummer UID); dem Kunden wird die österreichische Umsatzsteuer berechnetAbsprache mit Steuerberater (Italien, Österreich)
EINKOMMENSSTEUER
Einkommenssteuer in dem Land zu entrichten, wo der Beschäftigte seinen Wohnsitz hataber: ab einer Aufenthaltsdauer von 183 Tagen in Österreich, hat man den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, das heißt der Arbeitnehmer wird steuerpflichtig
BERUFSAUSRÜSTUNG
Verbringungsliste für eine innergemeinschaftliche Lieferung Achtung bei Waren für die es keine harmonisierte EU Norm gibt, in diesem Fall kommen österreichische Normen zur Anwendung
INFORMATIONEN
www.entsendeplattform.at
DEUTSCHLAND
MELDEPFLICHT
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Das Gesetz folgt dem Arbeitsortsprinzip, d.h. der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern für die Zeit der Entsendung die am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren.
MELDEPFLICHT
Vor Beginn der Leistungen Meldung anMeldeportal – Mindestlohn (seit 01.01.2017)
www.meldeportal-mindestlohn.dewww.zoll.de
Mindestentgelt: 8,84 Euro brutto je Zeitstunde
Gültig für: Bauhauptgwerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Land- und Forsthandwerk…
SOZIALVERSICHERUNG
bis zu 24 Monate im Entsendeland, dem Land in dem sie normalerweise beschäftigt sindFormular A 1 (INPS/NISF)
DIENSTLEISTUNGSANZEIGE GEWERBERECHT
reglementierte oder zulassungsfreie Tätigkeit?
Falls reglementiert: Dienstleistungsanzeige bei der jeweiligen Handwerkskammer
Liste bei der Bundesagentur für Arbeit
Die zuständige Handwerkskammer erteilt nach Eingang der Dienstleistungsanzeige eine Bescheinigung über die erfolgte Dienstleistungsanzeige, Kosten 25 bis 35 EUR. Diese ist deutschlandweit 1 Jahr gültig.
DIENSTLEISTUNGSANZEIGE GEWERBERECHT
Alle in Deutschland auf Baustellen eingesetzte Arbeitnehmer sind an die
Generaldirektion Finanzkontrolle Schwarzarbeit Direktion VIIKöln
zu melden.
BEREITHALTUNG VON UNTERLAGEN
Arbeitsvertrag Letzte Lohnabrechnungen im Ausland Arbeitszeitnachweise Nachweis über erfolgte Lohnauszahlung (Kontoauszug)Formular A 1PersonalausweisWerkvertrag über Arbeiten Entsendevertrag der Arbeitnehmer
Referent (für Behörden und Sozialpartner)
ENTSENDEVERFAHREN AM BAU
Beitragspflicht zur Soka Bau
ULAK = Urlaubs und Lohnausgleichskasse der deutschen Bauwirtschaft
Für Südtiroler Unternehmen mögliche Befreiung, wenn bereits in die italienische Bauarbeiterkasse eingezahlt wird.
EINKOMMENSSTEUER
Einkommenssteuer in dem Land zu entrichten, wo der Beschäftigte seinen Wohnsitz hataber: ab einer Aufenthaltsdauer von 183 Tagen in Deutschland, hat man den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, das heißt der Arbeitnehmer wird steuerpflichtig
STEUERLICHE MELDEPFLICHT
Prüfung, ob eine Registrierung zur Umsatzsteuer in Deutschland erforderlich ist; ggf. Registrierung
Für reine Warenlieferungen gelten die einheitlichen EU-Regelungen.
Leistungen, die in Deutschland an Privatpersonen erbracht werden, unterliegen der deutschen Umsatzsteuer; es ist eine Registrierung beim zuständigen deutschen Ausländerfinanzamt erforderlich.
EINKOMMENSSTEUER
Einkommenssteuer in dem Land zu entrichten, wo der Beschäftigte seinen Wohnsitz hataber: ab einer Aufenthaltsdauer von 183 Tagen in Deutschland, hat man den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, das heißt der Arbeitnehmer wird steuerpflichtig
BERUFSAUSRÜSTUNG
Verbringungsliste für eine innergemeinschaftliche Lieferung Achtung bei Waren für die es keine harmonisierte EU Norm gibt, in diesem Fall kommen deutsche Normen zur Anwendung
EXPORT HELPDESK
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Aus- und Einfuhrbestimmungen Exportdokumente Internationale Verträge Transportabwicklung Zahlungsverkehr
Anfragen bitte an [email protected]
Iris Pahl & Elisa Abetini
Vielen Dank!
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