INFO
Kunden erhalten einen zukunftssicheren Zählerplatz,
der ohne Umbau auch spätere Erweiterungen zum
intelligenten Messsystem ermöglicht.
Der politische Wille ist klar: Deutschland wird ein intelligentes Messsystem einführen (Stichworte
Smart Metering, Smart Grid). Obwohl der Gesetzgeber Art und Umfang der Einführung weiter
ausarbeitet, müssen bereits jetzt Gebäude und Zählerplätze für das neue Messsystem vorberei-
tet sein. Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) trägt dieser Anforderung Rechnung
und hat im September 2015 eine neue Version der Anwendungsregel „Anforderungen an Zähler-
plätze“ (VDE-AR-N 4101) veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen neue Vorgaben für
die sichere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen, die Vorbereitung auf Last- und Erzeu-
gungsmanagement sowie die einfache Anbindung an das Telekommunikationsnetz.
Sichere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen
Zukünftige Zählerschränke werden mehr Geräte aufnehmen, als nur Stromzähler. Smart-
Meter-Gateway, Steuerbox, zusätzliche Schutzeinrichtungen – sie alle erzeugen Wärme. Ist am
Zählerplatz außerdem noch eine erneuerbare Energieanlage angeschlossen, so entsteht bei
längerer Einspeisung (Dauerstrom) viel Abwärme. Daher ist für den Zählerplatz nun erstmalig
eine Obergrenze für Dauerstrom definiert, die die sichere Integration von gebräuchlichen
Erzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) ermöglicht.
Ausgelegt für Last-/ Erzeugungsmanagement
Der obere Anschlussraum eines Zählerplatzes dient hauptsächlich dem Anschluss des nach-
folgenden Stromkreisverteilers für die Kundenanlage. Aber auch zukünftige Geräte, wie z. B.
Einrichtungen zum Lastmanagement, müssen untergebracht und sicher betrieben werden
können. Dies wird durch einen großen oberen Anschlussraum ermöglicht. Aus diesem Grund
ist der Einsatz der Variante des Zählerplatzes mit kleinem oberen Anschlussraum in Neuanla-
gen nicht mehr vorgesehen. Die Harmonisierung der Zählerplätze schreitet damit weiter voran.
Anforderungen an zukunftssichere Zählerplätze
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INFO
Stand: August 2015
Im unteren Anschlussraum erfolgt der Anschluss an das Hauptstromversorgungssystem, also
den Bereich zwischen der Übergabestelle des öffentlichen Netzes und dem Zähler. Dort ist
ein 5-poliges Sammelschienensystem vorgesehen. Es ermöglicht eine schnelle und einfache
Erweiterung der Kundenan lage (z. B. um eine Erzeugungsanlage). Wie bisher auch ist das
Zählerfeld so konzipiert, dass bis zu zwei Zähler sowohl mit Stecktechnik als auch mit Dreipunkt-
Befestigung eingebaut und um ein Smart-Meter-Gateway ergänzt werden können. Platz für
Adapter für moderne Inhousedisplays ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Anwendungsregel ist
der Zählerplatz für eine einfache drahtgebundene Anbindung an das Telekommunikationsnetz
vorbereitet.
Zukunftssicher und effizient für alle Beteiligten
Netzbetreiber, Hersteller, Elektrohandwerk und nicht zuletzt Endverbraucher bekommen mit
der Anwendungsregel die Gewissheit, dass neu verbaute Zählerschränke auch in Zukunft den
Anforderungen gewachsen sind. Das Dokument ist Teil der Aktivitäten von VDE | FNN, Anfor-
derungen an das Stromnetz vorausschauend weiterzuentwickeln. Das vermeidet aufwendige
und teure Nachrüstungen. Nach Inkrafttreten der Unterlage am 1. September 2015 gilt eine
Übergangsfrist von einem Jahr. Die Anwendungsregel ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und
über den VDE-Verlag zu beziehen.
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN)
Henry Lang
Bismarckstr. 33
10625 Berlin
Tel.: +49 30 383868-70
E-Mail: [email protected]
www.vde.com / fnn
Das Wichtigste in Kürze
■ überarbeitete Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 macht Zählerplätze zukunftssicher
■ erstmalig Anforderungen zu Belastungs- und Bestückungsvarianten im Hinblick
auf Dauerstrom beschrieben■ Vorbereitet für einfache Kommunikationsanbindung und Last-/ Erzeugungsma-
nagement
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