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Konzeption

Städtische Kindertagesstätte

E.v.A, Kiks up und Papilio zertifiziert

Lindenweg 12

61231 Bad Nauheim / Steinfurth

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ ______ ____________ 1

I n h a l t Einleitung Seite 2

1. Rahmenbedingungen 1.1 Träger der Einrichtung Seite 3 1.2 Lage und soziales Umfeld Seite 3 1.3 Gruppen Seite 3 1.4 Öffnungszeiten / Ferienzeiten Seite 4 1.5 Aufnahmekriterien Seite 4

2. Team

2.1 Das Team stellt sich vor Seite 5 2.2 Aufgaben der Leitung / Stellvertreterin Seite 6 2.3 Zusammenarbeit im Team Seite 6

3. Ausbildungsbeauftragte Seite 7

4. Pädagogische Ziele Seite 8 - 9

5. Pädagogische Bausteine Seite 10 6. Integration Seite 11 7. Pädagogisches Programm

7.1 Infos U3 Seite 12 7.2 Tagesablauf U3 Seite 12 7.3 Tagesablauf Kita Seite 13 – 14 7.4 Partizipation/Beschwerdemanagement Seite 15 7.5 Das Wohl des Kindes (Kinderschutz) Seite 15 7.6 Kindeswohlgefährdung/Schutzkonzept Seite 15 7.7 Was machen Kinder in der Kita Seite 16 – 17 7.8 Vorschulgruppe Seite 18 7.9 Projekte Seite 18 7.10 Papilio Seite 18 – 19

8. Qualitätsmerkmale Seite 20

9. Gesundheit und Hygiene Seite 21

10. Elternarbeit 10.1 Elterngespräche Seite 22 10.2 Elternabende Seite 22 10.3 Aktive Elternunterstützung Seite 22 10.4 Eltern-Info-Treff Seite 22 10.5 Elternbeirat Seite 23 10.6 Beschwerdemanagement Seite 23

11. Zeitliche Entwicklung Seite 24

12. Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen Seite 25

13. Öffentlichkeitsarbeit Seite 26 14. Gesetzliche Grundlagen 14.1 Satzung über die Betreuung von Kindern Seite 27 – 32 14.2 Kostenbeitragssatzung Seite 33 – 36 14.3 Aufsichtspflicht Seite 37 14.4 HKJGB – zweiter Teil Seite 38 – 43 14.5 SGB VIII §1 und § 8a Seite 44 – 45

15. Impressum Seite 46

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“

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Einleitung

Die Eltern lassen ihr Kind gehen und geben es damit für einen Teil seines Tages in unsere Hände. Dieser wichtige Schritt im Leben eines Kindes ist eine besondere Herausforderung, die wir begleiten. Es beginnt ein völlig neuer Lebensabschnitt für die Kinder und auch für die Eltern.

Mein Kind geht eigene Wege

Daher ist es uns Erzieherinnen und Erziehern besonders wichtig, eine positive Basis zwischen Elternhaus und Einrichtung zu schaffen. Wir sind da, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag des Landes Hessen zu erfüllen. Wir wollen sie in ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und ergänzen. Dabei freuen wir uns über das Interesse der Eltern an unserer pädagogischen Arbeit, die zum Wohle des Kindes geschieht. Um diesem gerecht zu werden und einen ersten Einblick zu ermöglichen, laden wir zum Schnuppern ein.

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______________________________________________________________________________3 1. Rahmenbedingungen 1.1 Träger der Einrichtung

Die Stadt Bad Nauheim ist Träger der Einrichtung und hat somit die Dienst- und Fachaufsicht. Sie ist verantwortlich für die baulichen Maßnahmen sowie für die personelle und materielle Ausstattung. Der Träger hat seit 2009 die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Qualitätskriterien, die Kiks up entsprechen, den Personalschlüssel von 2,0 Erzieherstellen in den Kindergartengruppen einzuführen, umgesetzt. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist der Fachdienst 5.1 Soziales & Gesundheit. In regelmäßigem Kontakt mit dem Fachbereich steht die Einrichtung durch Leitungs- und pädagogische Treffen sowie stadtbezogene Projektgruppen. Ausführliche Informationen können aus der Trägerkonzeption der Stadt Bad Nauheim unter www.bad-nauheim.de entnommen werden. 1.2 Lage und soziales Umfeld Die Kindertagesstätte Zauberwald ist eine Einrichtung im zweitgrößten Stadtteil von Bad Nauheim. Steinfurth ist das „Rosendorf“ im Herzen der Wetterau. Die Kindertagesstätte liegt am Rande des Dorfes in unmittelbarer Nähe von Wald und Feld. Die Einrichtung selbst ist umgeben von einem großen Außengelände. In Steinfurth befindet sich eine Grundschule, die auf Elterninitiative eine erweiterte Betreuungszeit anbietet. Da die Zahl der Rosenbetriebe in den letzten Jahren zurückgegangen ist, hat sich die berufliche Situation des Dorfes verändert. Durch Ausschreibung von Neubaugebieten erhielt Steinfurth eine Zuwanderung von Familien, die im Gießener und Frankfurter Raum beruflich tätig sind. Auch Eltern aus anderen Stadtteilen von Bad Nauheim sowie der näheren Umgebung haben die Möglichkeit ihre Kinder nach den gegebenen Kriterien des Trägers in unserer Einrichtung anzumelden.

1.3 Gruppen

Am Vormittag werden die Kinder in einer Krabbelgruppe (1-3 Jahre) und in drei altersgemischten Kindergartengruppen (3-6 Jahre) betreut. In der Krabbelgruppe bieten wir Platz für 10 Kinder und eine möglichst konstante personelle Betreuung. In den altersgemischten Gruppen werden bis zu 25 Kindern von je zwei Fachkräften am Vormittag betreut. In der Mittagszeit nehmen die Tagesstätten Kinder in den drei Gruppenräumen ihr Mittagessen ein. Am Nachmittag sind zwei Gruppen im Wechsel geöffnet, in der die Kinder von jeweils einer pädagogischen Fachkraft betreut werden.

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1.4 Öffnungszeiten / Ferienzeiten

Krabbelgruppe Zauberwald – Steinfurth

Montag – Freitag: 7:15 Uhr – 13:15 Uhr Grundmodul mit Mittagessen

13:15 Uhr – 14:30 Uhr Mittagsmodul / Schlafen 14:30 Uhr – 16:00 Uhr Nachmittagsmodul

Kindertagesstätte Zauberwald – Steinfurth

Montag – Freitag: 7:15 Uhr – 13:15 Uhr Grundmodul / Mittagessen

13:15 Uhr – 14:30 Uhr Mittagsmodul / Mittagessen 14:30 Uhr – 16.00 Uhr Nachmittagsmodul

Bis spätestens 9°° Uhr sollen die Kinder in die Kindertagesstätte gebracht und dem zuständigen Fachpersonal übergeben werden. Ab 9°° Uhr beginnt das regelmäßige Programm. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Kinder pünktlich zu den gebuchten Modulen abgeholt werden, da eine Überschreitung der Zeiten Überbuchungskosten zur Folge haben. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder und endet mit der Übergabe der Kinder an die Eltern oder einer abholberechtigten Person. Für Kinder in therapeutischer Betreuung gelten die mit dem pädagogischen Fachpersonal abgesprochenen Vereinbarungen. Regelmäßig wird die Kita in den Sommerferien für drei Wochen geschlossen. Wer für diesen Zeitraum einen Notdienst benötigt, hat die Möglichkeit sein Kind in eine andere städtische Einrichtung zu bringen. Die Notdienstbetreuung gilt nicht für die U3 Kinder. Ebenso ist die Einrichtung zwischen den Jahren geschlossen. Alle Schließungstage werden in der Info - Post bekannt gegeben.

1.5 Zusätzliches Aufnahmekriterium

In Absprache mit den Eltern gibt es bei der Aufnahme in die Kita verschiedene Handhabungen bei

Geschwister oder Zwillingskinder. Es besteht die Möglichkeit die Kinder in getrennten oder in einer Gruppe aufzunehmen.

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2. Team

2.1 Das Team stellt sich vor

Leitung: Stephen De Pretto

Stellvertretende Leitung: Susanne Baron

Knusperhäuschen

Steffen Kleespieß

Susanne Baron Renate Schäfer

Hexenkessel

Kim Debes

Tanja Iwanski

Eulennest

Claudia Schwarz

Yvonne Bellersheim

Drachenhöhle U3

Nicole Küchler

Anna Lena Thöndel Petra Thönges

Hauswirtschaftskraft Praktikanten

Ilse Zirilli

Praktikanten nach Einstellung durch den Träger

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2.2 Aufgaben der Leitung / Stellvertretung

Die Leitung der Kindertagesstätte ist von der Gruppenarbeit freigestellt. Die Stellvertretung ist anteilig freigestellt.

Das Aufgabengebiet umfasst:

Verwaltung, Modulbuchungen, Dienstpläne, Etatverwaltung, Essensabrechnung, Statistik, Qualitätsmanagement

Teamleitung

Vertretung der Einrichtung nach Außen, Vertretung in den Gremien der Stadt, Kontakt zu Schulen, Kirche, Beratungsstellen, Medien

Fachfragen, Fortbildungsangebote, Einhaltung der Konzeption

Elternarbeit, Teilnahme an Elternbeiratssitzungen, Elterngesprächen, Aufnahme von neuen Kindern, Hilfestellung bei Veranstaltungen

Personalfragen, Ansprechpartner, Problemlöser, Mitarbeitergespräche, Zielentwicklung, Auszubildende, Personalschulung

§ 7 Kindergartensatzung / Pflichten der Kindergartenleitung

Bei Ausfall der Leitung übernimmt die Stellvertretung alle Aufgaben 2.3 Zusammenarbeit im Team

Um eine Übereinstimmung in pädagogischen Fragen herzustellen, muss eine gute Kooperation der Kolleginnen und Kollegen gewährleistet sein.

Voraussetzungen für ein gutes Team sind:

1. Offenheit 2. Toleranz 3. Interesse am Anderen 4. Gegenseitige Achtung 5. Kritikbereitschaft 6. Reflexion der Arbeit 7. Fortbildungen 8. Projekte und Programme gemeinsam tragen und vertreten 9. Regelmäßige wöchentliche Teamsitzung

Eine gute Zusammenarbeit ist die beste Bedingung für eine gute pädagogische Arbeit mit dem Kind. Bei Teambesprechungen reflektieren, planen und diskutieren wir unsere Arbeit. Durch den Austausch geben wir uns gegenseitig Hilfe bei Problemen mit Kindern und in der Elternarbeit. Kinderbeobachtungen und Dokumentationen sind ein wichtiger Teil für Entwicklungsgespräche und Fallbesprechungen mit den Eltern, Kolleginnen und Kollegen. Auch hier gilt, dass ein optimaler Erfolg erst dann eintritt, wenn das Team gut zusammenarbeitet und sich in jeder Hinsicht Hilfestellungen gibt. Wir meinen, dass es wichtig ist, immer in Bewegung zu bleiben, um das in Fortbildungen gewonnene Wissen an das Team weiterzugeben.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ ______________________________________________________________________________7 3. Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten (ABBA)

Rolle und Funktion der Ausbildungsbeauftragten:

Für Praktikantinnen und Praktikanten Zeit haben

durch das Jahr begleiten

in die praktische pädagogische Arbeit einführen

Ansprechpartner sein

Kooperation mit der Schule

Vorbild sein

ein Vertrauensverhältnis aufbauen

den Kindern vorstellen

im Team vorstellen

bei den Eltern vorstellen

Freiraum geben und Grenzen aufzeigen

auf Wünsche und Ideen eingehen

Hilfestellung bei Berichten geben

auf Neues einlassen und unterstützen

Aufgaben und Verantwortung übergeben

Team über die Anforderungen von der Schule informieren

regelmäßig reflektieren

in die pädagogische Planung mit einbeziehen

Vermittler/in sein

bei Personalfragen zur Seite stehen (Urlaub, Krankheit)…

Öffentlichkeitsarbeit näher bringen

Je nach Einstellung durch den Träger hat die Einrichtung verschiedene Praktikantinnen und Praktikanten in einem Jahr.

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4. Pädagogische Ziele

In unserer Einrichtung möchten wir eine Atmosphäre schaffen, in der sich die Kinder angenommen fühlen. Wir sehen das Kind als aktives, fähiges Wesen, das sich zu einer Persönlichkeit weiter entwickeln will. Diese Entwicklung begleiten, fördern und unterstützen wir mit unseren pädagogischen Zielen. Wir wollen

die Kinder in ihrer Individualität annehmen. Wir möchten jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit sehen und altersgemäß fördern.

die Kinder stärken auf dem Weg zur eigenständigen Erfahrungen. Selbständigkeit ist unter anderem, wenn die Kinder lernen, sich in der Einrichtung zurechtzufinden, alleine zur Toilette gehen, selbständig essen können, sich an- und ausziehen, Verantwortung zu übernehmen für sich und andere. Hierzu gehört auch, Bindung und Loslösung aushalten, Konflikte lösen und Kontakte knüpfen.

die Kinder bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen und ermutigen.

Wir regen an, selbst etwas tun zu wollen und nicht nur zu konsumieren. Eigene Ideen umzusetzen, Fein- und Grobmotorik zu fördern. (Feinmotorik: Reißen, Schneiden, Falten, Fingerspiele ...) (Grobmotorik: Hüpfen, Klettern, Werfen, Fangen ...)

den Kindern Werte vermitteln wie Toleranz, Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, gegenseitige Achtung, faire Konfliktbewältigung und die Einhaltung von Regeln.

Ein Kind, das geliebt und umarmt wird, lernt Liebe in dieser Welt zu empfinden. Ein Kind, das Geborgenheit erleben darf, lernt Vertrauen.

Ein Kind, das Freundlichkeit erfährt, lernt Freundschaft. Ein Kind, das Ehrlichkeit erlebt, lernt Gerechtigkeit. Ein Kind, das gelobt wird, lernt Bewertung. Ein Kind, das ermuntert wird, lernt Selbstvertrauen. Ein Kind, dem mit Toleranz begegnet wird, lernt Geduld. Ein Kind, dem Grenzen gesetzt werden, lernt Grenzen zu erkennen. Ein Kind, das altersgemäß gefördert wird, entwickelt sich positiv. Ein Kind, das experimentieren darf, wird selbstbewusst. Ein Kind, das integriert wird, erlernt Freundschaft und Beziehung. Was wir auf keinen Fall wollen Ein Kind, das ständig kritisiert wird, lernt zu verdummen. Ein Kind, das geschlagen wird, lernt selbst zu schlagen. Ein Kind, das verhöhnt wird, lernt Schüchternheit. Ein Kind, das nicht integriert wird, wird einsam.

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Wir stellen den Kindern die für all diese Erfahrungen nötige Anregung, Material und den geeigneten Raum zur Verfügung, wie z.B. vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, verschiedene Spielecken, Literatur, Bilderbücher, Lieder, Musik, Märchen... Wichtig ist, dass wir als pädagogische Fachkraft jederzeit Ansprechpartner und Begleiter sind. Beispiel: Es ist nicht genug einen Baum nur zu malen, man muss ihn betrachten, anfassen, riechen, in seiner Ganzheit erleben. Wir sind uns bewusst, dass die Ziele im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes bis zum Schulantritt erreicht werden können. Deshalb wollen wir gemeinsam die Freude am Lernen wecken, die Neugier erhalten und uns mit den Kindern auf den Weg machen. Der Weg geht nicht immer geradeaus, er kann auch viele Kurven haben. Unser Ziel ist es die gesamte Kindergartenzeit als Hilfe und Vorbereitung für das Leben der Kinder zu sehen. Wir versuchen, die Kinder so oft wie möglich an den Erziehungs- und Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Nur so können komplexe Lernprozesse verstanden werden.

Wir verstehen uns als integrative, pädagogische Einrichtung, die Kinder jeglicher Herkunft, sei es Sprache, Religion, Weltanschauung oder Kultur integrieren. Kinder mit besonderem Förderbedarf, können zusätzlich eine Integration beantragen.

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5. Pädagogische Bausteine

Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)

Bildung von 0 bis 10 Jahren

Tandem Kita und Schule

Kiks up – zertifiziert Papilio

Papilio Qualitätszirkel (jährliche Auffrischung der Zertifizierung)

Bewegung und Ernährung

Komplimentetag

Familiennet

Soziale Kompetenzen – Einfühlungsvermögen, Regeln lernen, Normen und Werte Lebenskompetenz – lebenspraktische Tätigkeiten selber machen, Verantwortung übernehmen Kreative Entwicklung – Malen, Gestalten, Basteln Musikalische Früherziehung – Rhythmus , Singen, Instrumente Umwelterziehung – praktisch erleben Naturtage – Natur in der Natur erleben Gesundes Frühstücksbuffet – tägliches, vollwertiges, ausgewogenes Frühstück Forscherclub – Sachkunde und Experimente Zahlenland – erstes Mengenverständnis Würzburger Programm – Sprachförderung zum Erlernen der Schriftsprache Bewegungsförderung – Turnraum, Flurbereich, Außengelände Entspannung – Entspannungsmethoden und Ideen kennenlernen.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ ____________________________________________________________________________11 6. Integration Integration bedeutet die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne körperlicher und geistiger Beeinträchtigung. In der Kindertagesstätte Zauberwald besteht die Möglichkeit je nach Bedarf eine Integrationsgruppe einzurichten. Die Gruppenstärke wird dann auf 20 Kinder reduziert, um dem Kind mit besonderem Bedarf und Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Integrationskindes. Folgende Bedingungen für eine Integration sind zu erfüllen:

- Antrag der Eltern - Einwilligung und Antrag des Trägers - Amtsärztliche Untersuchung - Fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Jugend und Soziales des Wetteraukreises

Von großer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit Eltern, Logopäden, Ergotherapeuten, Kinderärzten, Frühförderung und dem Arbeitskreis Integration. Integration bedeutet für unsere Kita außerdem die Öffnung für alle Kinder – gleich welcher Herkunft, Hautfarbe oder Kultur, frei nach dem Motto „Jeder hat das gleiche Recht, anders sein zu dürfen“.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“

_____________________________________________________________________________12 7. Pädagogisches Programm 7.1 Info Krabbelgruppe Das Ziel unserer Arbeit ist es, die Kinder in ihren Fähigkeiten zu stärken und zu fördern. Im eigenen Ausprobieren erweitern die Kinder Schritt für Schritt ihre Kompetenzen und gewinnen mehr Selbstvertrauen und Selbständigkeit. Die neuen Kinder und ihre Eltern werden in der Woche vor dem Eintritt in die Krabbelgruppe zum Schnuppern eingeladen. Sie können dort die Gruppe, die Erzieherinnen, Erzieher und die Kinder kennen lernen. Der Übergang von Familie in eine Kinderbetreuungseinrichtung bedeutet eine große Herausforderung für Kind und Eltern. Sie müssen:

sich in fremder Umgebung zurechtfinden.

beiderseitig sich lösen.

Beziehungen und Bindungen zu neuen Bezugspersonen aufbauen.

Vertrauen finden.

Jedes Kind mit seiner Familie braucht seinen eigenen Zeitraum für diese Entwicklung. Dies möchten wir ihnen einräumen und arbeiten in der Eingewöhnungszeit in Anlehnung an das „Berliner Modell“. Der Entwicklungsprozess ist eine aktive Anpassungsleistung des Kindes, die durch die Zusammenarbeit von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern unterstützt wird. Der Informationsaustausch mit den Eltern in der Bringzeit ist uns willkommen und sehr erwünscht. Denn es ermöglicht uns, besser auf die Situation des Kindes einzugehen und dem Kind mit seinen Bedürfnissen besser gerecht zu werden. 7.2 Tages- und Wochenablauf U3 Gruppe Vormittag In der Zeit von 7:15 Uhr bis 9:00 Uhr werden die Kinder gebracht. Um 9:00 Uhr beginnen wir mit allen Kindern den Morgenkreis. Dabei singen wir, machen Fingerspiele und führen mit den Kindern Gespräche. Nach dem Morgenkreis wird gemeinsam gefrühstückt. Die Kinder erhalten von der Einrichtung ein vollwertiges, kindgerechtes Frühstück und Getränke. Nach dem Frühstück werden unter Anleitung erste Erfahrungen in der Zahnpflege gesammelt. Anschließend gehen die Kinder auf die Toilette, werden gewickelt und waschen ihre Hände. Bis zum Mittagessen haben nun die Kinder die Möglichkeit zu spielen, angeleiteten Angeboten nachzugehen. Bei schönem Wetter gehen wir in den Garten oder machen einen Spaziergang. In dieser Zeit ist auch einmal in der Woche Turnen im Bewegungsraum eingeplant. Ab 12:30 Uhr beginnt die Abholzeit. Bis spätestens 13:15 Uhr müssen die Kinder abgeholt sein, die das Grundmodul gebucht haben. Mittagszeit Um ca. 11:30 Uhr beginnen wir mit dem Mittagsessen, es beinhaltet ein Hauptgericht und einen Nachtisch. Kinder die das Grundmodul bis 13:15 Uhr gebucht haben, können am Mittagessen teilnehmen, müssen aber bis spätestens 13:15 Uhr abgeholt werden. Im Anschluss an das Mittagessen werden die Kinder, die bis 14:30 Uhr bzw. 16:00 Uhr gebucht haben, für den Mittagsschlaf umgezogen. Nach dem Mittagsschlaf müssen die Kinder, die bis 14:30 Uhr ein Modul gebucht haben abgeholt werden. Nachmittag Kinder mit Nachmittagsmodul bekommen einen Nachmittagssnack und müssen bis spätestens 16:00 Uhr abgeholt werden.

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_______________________________________________________________________________13 7.3 Tages- und Wochenablauf Kita-Kinder Vormittag Ab 7:15 Uhr bis 9:00 Uhr während der Bring-Zeit gehen die Kinder in ihre Stammgruppen. Um 9:00 Uhr endet die Bring-Zeit. Danach beginnen wir mit dem Morgenkreis. Anschließend sind die Kinder in den Gruppen, im Flur, im Turnraum und haben folgende Möglichkeiten: Freies Spiel bietet den Kindern viel Raum für Kreativität und Selbständigkeit. Im Freispiel hat das Kind die Möglichkeit sich selbst zu verwirklichen, seine individuellen Bedürfnisse zu befriedigen und Entscheidungen frei und selbständig zu treffen. Es lernt Regeln einzuhalten und Konflikte zu bewältigen und in freier Selbstbestimmung zu handeln. Wertvolle soziale und persönliche Lernprozesse finden statt. Dabei nehmen wir eine unterstützende, präsente und beobachtende Haltung ein, wodurch die Kinder immer die Möglichkeit erhalten, selbständig tätig zu sein. Zwischen 8:30 Uhr und 10:30 Uhr frühstücken die Kinder in unserer Küche und bedienen sich selbständig an einem reichhaltigen und ausgewogenen Frühstücksbuffet. Wir bieten Wasser und Milch zum Trinken an. In der Vormittagszeit finden in eigenverantwortlicher Entscheidung der Gruppen Projekte wie themenbezogene Angebote statt. Im Morgen - Stuhlkreis werden Begrüßungs- und Abschiedsrituale geübt, gemeinsam Projekte besprochen, Bilderbücher betrachtet, Märchen vorgelesen, Kreisspiele, Rollenspiele, Lieder und vieles mehr gelernt. Je nach Wetterlage gehen wir oft und gerne raus. Entweder gehen wir auf das Außenspielgelände, besuchen öffentliche Spielplätze oder gehen in den Wald. In jeder Gruppe gibt es einen Natur-Tag. Jede Gruppe hat die Möglichkeit, den Bewegungsraum regelmäßig zu nutzen. Bis spätestens 13:15 Uhr müssen die Kinder mit Grundmodulbuchung abgeholt sein, da die Vormittagsbetreuung endet.

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_______________________________________________________________________________14 Mittagszeit In der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr findet für die jüngeren Kita Kinder in der Küche das Mittagessen statt. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr findet das Mittagsessen der größeren Kita Kinder in drei Gruppenräumen statt, danach werden Zähne geputzt. Ruhe-Oase: In der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr gibt es eine Ruhe-Oase für die jüngeren Kita Kinder. Nachmittagszeit Ab 14:00 Uhr sind zwei Gruppen im Wechsel geöffnet. Die Kinder haben nun Zeit zum Spielen und Basteln. Danach wird, je nach Wetterlage, vorgelesen, gesungen, im Turnraum oder auf dem Außengelände gespielt. Die personelle Besetzung ist am Nachmittag reduziert. Die Kinder können zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr jederzeit, mit kurzer Abmeldung bei der pädagogischen Fachkraft, abgeholt werden. Bis spätestens 16:00 Uhr müssen alle Kinder abgeholt sein.

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_______________________________________________________________________________15 7.4 Partizipation / Beschwerdemanagement Das, was für Kinder und ihr Aufwachsen wichtig ist, ist uns als Erzieherin und Erzieher auch von großer Bedeutung. Wir ermöglichen den Kindern eine vielfältige Partizipation durch Mitbestimmung und Teilhabe im Alltag der Kindereinrichtung. Die Kinder haben die Möglichkeit durch ihre Mitbestimmung in vielerlei Arten ihre Beschwerden mitzuteilen. Wir als Erzieherin und Erzieher bieten den Kindern vielfältige Möglichkeiten in der Kindergartenzeit, ihr Selbstbewusstsein und ihre Stärken zu entwickeln. Es geht uns um das gesamte Wohlbefinden der Kinder. Hierzu gibt es verschiedene Angebote: Gesprächskreis Frühstücksbüfett Bastel- und Spielaktionen Flur- und Bewegungszeit Spielen im Freien Lesestunden Besuche in anderen Gruppen Ausflüge 7.5 Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund Das geistige, körperliche und seelische Wohlbefinden der uns anvertrauten Kinder, wie es bereits im BGB §1666 formuliert ist, ist für unsere Arbeit maßgeblich. Durch regelmäßige Elterngespräche, die von Seiten der Eltern oder von uns gewünscht bzw. angeregt werden, versuchen wir Eltern Hilfe anzubieten. Wir arbeiten eng mit den unterschiedlichen Beratungsstellen und Institutionen zusammen. Sollten die Erziehungsberechtigten nicht zur Zusammenarbeit bereit sein, müssen wir evtl. geeignete Fachpersonen hinzuziehen. Die Wahrnehmung des – staatlichen – Kinderschutzes ist in Erster Linie Aufgabe des Jugendamtes. Unser Ziel ist es, den Kontakt mit den Eltern auch in Krisensituationen so zu gestalten, dass die Entwicklung des Kindes weiterhin im Mittelpunkt steht. 7.6 Kindeswohlgefährdungen In Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung, wird im gesamten Team über die festgestellten Auffälligkeiten gesprochen, dokumentiert sowie bebildert. Das betroffene Kind wird weiterhin von allen Erzieherinnen und Erzieher systematisch beobachtet. Erhärten sich die Verdachtsfälle, werden Eltern und Jugendamt parallel über die Vorfälle informiert. Bei besonderer Schwere erfolgt die Information an das Jugendamt auch ohne In Kenntnissetzung der Eltern. Eine Fachkraft des Psychosozialen Dienstes wird das Kind daraufhin beobachten und beurteilen. Von dieser Fachkraft werden die weiteren Schritte in die Wege geleitet. Gesetzliche Grundlagen § 8a SGB

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_______________________________________________________________________________16 7.7 Was machen Kinder in der Kita

Was machen Kinder

in der Kita Zauberwald

Bindung und Beziehung

Naturtage

Bewegung im Alltag

Paula und die Kistenkobolde

Spielzeug macht Ferien Tag

Rutschbahn im Flur

Entspannung

Spielen

Körperhygiene Zahnpflege Händewaschen

Meins-deins-deins- unser Spiel

Stuhlkreis und Gesprächskreis

Rollenspiele

Ihre individuellen Bedürfnisse befriedigen

Ihr Bewegungsbedürfnis

ausleben

Soziale

Interaktion

Turnraum

Außengelände

Vorschulerziehun

g

Essen

Forscherclub, Zahlenland Würzburger Programm Exkursionen

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_______________________________________________________________________________17

Was machen Kinder

in der Kita Zauberwald

Basteln und Gestalten

Brandschutzerziehung Exkursionen

Kneten Basteln

Tischspiele Gesellschaftsspiele

Naturtage Umwelterziehung Komplimente-Tag

Malen und Kleben Spielen

Musik

Kostenloses Material

Spiele mit Konstruktions- material

Rollenspiele

Ihre Kreativität umsetzen

Projekte und besondere

Tage erleben

Mit Materialien spielen Feste und Feiern

Kommunikation

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_______________________________________________________________________________18 7.8 Vorschulprogramme In unserer Kindertagesstätte wird die gesamte Kindertagesstättenzeit als Vorschulzeit betrachtet. Das Jahr vor der Einschulung dient der speziellen Schulvorbereitung. Neue gruppendynamische Prozesse werden erlernt durch gemeinsame Ausflüge und Aktivitäten wie Opel Zoo, Feuerwehr, Minimathematikum und Theaterbesuch. Im letzten Kindergartenjahr wird durch gezielte Aktivitäten und Projekte unter anderem die Konzentration und Ausdauer gefördert. Einmal in der Woche findet unser Forscherclub statt, bei dem die Vorschulkinder erste sachkundliche Erfahrungen machen. Im ersten Halbjahr wird den Kindern spielerisch der Zahlenraum von 1-10 vermittelt. Im zweiten Halbjahr wird mit der Durchführung des Würzburger Programms die Schriftsprache gefördert. Dieses Programm findet jeden Tag in Kleingruppen statt. Wir beenden die Kindergartenzeit mit einem Abschlussfest. 7.9 Projekte Unsere Kindertagesstätte bietet während des gesamten Jahres situationsorientierte und dem Bedarf angepasste Projekte an. Diese werden in den einzelnen Gruppen angeboten und können von unterschiedlicher Dauer sein. 7.10 Papilio Papilio ist ein Programm für Kindergärten, das grundlegende sozial-emotionale Kompetenzen fördert und Verhaltensprobleme vermindert kann. Papilio basiert auf dem Konzept der entwicklungsorientierten Sucht- und Gewaltprävention und setzt auf drei Ebenen an:

der Kindebene

der Erzieherebene

der Elternebene

Papilio richtet sich an drei- bis sechsjährige Kinder, deren Eltern und pädagogisches Fachpersonal. Die drei Hauptziele des Programms sind: Altersgemäße Entwicklung fördern Diese sind das Erkennen von Gefühlen bei sich und anderen, sowie soziale Regeln erlernen. Das Team der Tagesstätte stellt für die Kinder eine wichtige Vorbildfunktion dar. Die Erzieherinnen und Erzieher sind zentrale Vermittlungspersonen an deren Verhalten sich die Kinder orientieren. Risikobedingungen reduzieren / verhindern Risikobedingungen erhöhen das Auftreten von Verhaltensstörungen und damit die Entwicklung von Sucht- und Gewaltverhalten. Schutz- und Resilienz-Faktoren fördern Die Fähigkeit des Kindes für sozial-emotionale Kompetenzen zu fördern und belastende Lebensumstände zu bewältigen.

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_______________________________________________________________________________19 Es werden drei Papiliomaßnahmen für Kinder durchgeführt Spielzeug-macht-Ferien-Tag An jedem Freitag macht das Spielzeug Ferien, es bleibt in den Schränken und die Kinder spielen mit Natur- oder selbstgebastelten Materialien. Die Kinder setzen sich verstärkt mit anderen Kindern auseinander und werden so in einem sozial kompetenten Umgang unterstützt. Paula und die Kistenkobolde Im Rahmen einer interaktiven Geschichte, die in 5 Einheiten gegliedert ist, setzen sich die Kinder mit der Selbst- und Fremdwahrnehmung der Basisemotionen Trauer, Wut, Angst und Freude auseinander. Personifiziert durch die Kistenkobolde – Heulibold, Zornibold, Bibberbold und Freudibold –. Die Kinder werden ermuntert, eigene Gefühle und die Gefühle anderer zu entdecken, darüber zu sprechen und auf die Gefühle anderer Kinder einzugehen. Die emotionale Kompetenz wird gefördert. Meins- deins- deins- unser- Spiel Kinder lernen in der Gruppe spielerisch den Umgang mit sozialen Regeln. Die Motivation wird gestärkt durch positive Bestätigung bei Einhalten vereinbarter Regeln. Die einzelnen Papilio-Maßnahmen bauen sinnvoll aufeinander auf und werden wiederkehrend in den Kindergartenalltag integriert. In der U3 Gruppe wird in vereinfachter Form das Programm angewandt. Die langfristige Integration stellt sicher, dass die zu vermittelnden Fertigkeiten in ausreichendem Maße besprochen, geübt und reflektiert sowie Verhaltensweisen modifiziert werden.

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_____________________________________________________________________________20 8. Qualitätsmerkmale Qualitätsmanagment (Quik)

Qualität in der Einrichtung

20 Qualitätsbereiche

Zielvereinbarungen

E.v.A. - zertifiziert

Elternbegleitung von Anfang an

Sprachförderung

Logopädische Praxis

Musikalische Früherziehung

Musikschule Nagel

Musikalische Früherziehung

Team

Teamsitzungen mit Protokoll

Regelmäßige Fortbildungen

Dokumentationssystem

Portfolio

Personalgespräche

Konzeptionsüberarbeitung

Münchner Eingewöhnungsmodell

Regelmäßige Elternangebote

Elterngespräche

Elternabende Schule

Vorlaufkurs Grundschule

Tandem mit Grundschule

Gemeinsame Feste

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“

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9. Gesundheit und Hygiene Die Gesundheits- und Hygienemaßnahmen werden durch unsere Hygienevorschriften geregelt. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Informationspflicht bei ansteckenden Krankheiten.

Durchfall und Erbrechen

Bindehautentzündung

Windpocken (Varizellen)

Scharlach

Masern

Röteln und Ringelrötel

Hand- Fuß- Mund- Krankheit

Läuse

Nähere Informationen entnehmen sie dem Infektionsschutzgesetz. Grundsätzlich gehört ein krankes Kind nicht in die Einrichtung. Ab der Gruppentür bei den U3 Kindern ist das Tragen von Straßenschuhen aus hygienischen Gründen nicht mehr erlaubt.

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10. Elternarbeit Das partnerschaftliche Zusammenwirken mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Wir möchten eine vertrauensvolle und kontinuierliche Beziehung zu den Eltern aufbauen. Ein gegenseitiger Austausch über die Entwicklung des Kindes ist förderlich und notwendig. 10.1 Elterngespräche Für einen kurzen informativen Austausch mit ihnen zwischen „Tür und Angel“ sind wir gerne bereit. Einmal jährlich findet mit ihnen ein ausführliches Entwicklungsgespräch statt. Sollten sie darüber hinaus einen Gesprächsbedarf haben, stehen wir ihnen nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. 10.2 Elternabende Wir bieten im Jahresablauf einige Elternabende an:

Elternabend mit Elternbeiratswahl und Informationen der Gruppen

Informationsabende mit und ohne Referenten

Elternabende zu aktuellen Themen (Papilio, Kiks up…)

Informationselternabende der Vorschulkinder mit Beteiligung der Schule

Über Termine informieren wir durch die Info - Post, Einladungen und Aushänge an der Eingangstür. Die Elternabende dienen nicht nur der Weitergabe von Information sondern auch, um Kontakte unter den Eltern und Erzieherinnen / Erziehern zu fördern. Dies geschieht auch bei Festen und Aktionen sowie durch die regelmäßige Info - Post. 10.3 Aktive Elternunterstützung Im Rahmen verschiedener Aktivitäten sind wir auf ihre aktive und persönliche Unterstützung angewiesen.

Hilfe bei Jahresfesten

Fahrgemeinschaften bei Ausflügen (Theater, Feuerwehr…)

Begleitung bei Ausflügen und Aktivitäten

Aktionen in der Kindertagesstätte Dies werden wir bei Bedarf mit ihnen gemeinsam vereinbaren. 10.4 Eltern-Info-Treff Durch den Wunsch der Eltern inspiriert, hat das Team den Eltern-Info-Treff entwickelt. Hier haben die Eltern die Möglichkeit während der Bring- und Abholzeit sich untereinander in Gesprächen auszutauschen. Ebenso kann dieser Treff für ein kurzes Gespräch zwischen Eltern und dem Kita Personal genutzt werden. Es steht eine Kaffeemaschine für frischen Kaffee und heißes Wasser für Tee bereit.

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_____________________________________________________________________________23 10.5 Elternbeirat

Die Elternschaft wählt im September einen Elternbeirat. Aus jeder Gruppe werden ein Elternvertreter und ein Stellvertreter gewählt. Dieser Personenkreis wählt dann einen Gesamtelternbeirat. Dies geschieht auf der Grundlage einer Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Nauheim. Der Elternbeirat wählt im Turnus aus der Elternschaft einen Vertreter für den Familienbeirat der Stadt Bad Nauheim. Der Elternbeirat ist Mittler zwischen Eltern, Träger und Personal. Er unterstützt das Personal mit Hilfe der Eltern, bei der Planung und Durchführung von Festen, sowie politischen Fragen die die Kindereinrichtung betreffen. Die Ergebnisse der Treffen des Elternbeirates werden bekannt gegeben. Zur effektiven Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat und Personal sind Treffen notwendig. 10.6 Beschwerdemanagement Die Eltern haben die Möglichkeit ihre Unzufriedenheit und ihren Unmut verbal direkt, in Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und Anfragen zu äußern. Die Anregungen und Beschwerden von Eltern sind uns sehr wichtig, für ein vertrauensvolles Miteinander, denn ein ehrlicher Umgang miteinander bildet die Grundlage dafür. Das pädagogische Personal wünscht sich unmittelbar angesprochen zu werden. So ist es möglich Unklarheiten zeitnah zu klären. Die Leitung der Kindertagesstätte steht jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bei nicht sofortiger Klärung eines Sachverhalts werden die Eltern über den Zwischenstand informiert.

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11. Zeitliche Entwicklung / Träger der Einrichtung Der städtische Kindergarten Steinfurth wurde 1974 als viergruppiger Kindergarten erbaut und am 15. Januar 1975 in Betrieb genommen. Es handelt sich um einen Flachbau mit auslaufenden Betonwellen. Zu Beginn wurden zwei Gruppen genutzt, im Februar 1975 kam die dritte Gruppe hinzu und im Sommer 1975 war der Kindergarten mit 100 Kindern von Steinfurth, Wisselsheim und Rödgen voll besetzt. Von 1975 bis 1985 wurden die Kinder in altersgleichen (homogenen) Gruppen von je einer Kraft betreut. Im Zeitraum 1985 bis 2005 wurden die Kinder in altersgemischten (heterogenen) Gruppen betreut. Im Jahr 1991 gab es eine neue Veränderung. Durch die Erweiterung des Stadtteils und ansteigender Kinderzahl waren nicht genügend Plätze vorhanden, so dass mit Genehmigung des Landesjugendamtes der Bewegungsraum in einen fünften Gruppenraum umgewandelt wurde. Ab August 1991 wurden 120 Kinder im Kindergarten betreut. Diese „Notgruppe“ bestand bis August 1996. Mit Eröffnung eines Kindergartens im Stadtteil Rödgen im Herbst 1996 war die fünfte Gruppe nicht mehr nötig und der Kindergarten hatte endlich wieder einen Bewegungsraum. Ab diesem Datum wurden im Steinfurther Kindergarten nur noch in Steinfurth wohnhafte Kinder aufgenommen. Aufgrund erhöhter Nachfrage wurde im Januar 2003 der Kindergarten in eine Tagesstätte umgewandelt und bot ab sofort 15 Kindern einen Tagesstätten-Platz. Im Zuge dessen erhielt unsere Einrichtung den Namen „Zauberwald“. Ebenso bekamen auch die Gruppen spezifische Namen. Die Anzahl der Kindertagesstätten-Plätze wurde im September 2004 auf 20 erweitert. Durch die stetig zurückgehende Kinderzahl wurde 2006 eine Gruppe geschlossen. Neu eröffnet wurde 2007 eine Krabbelgruppe mit 13 Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren. Die Anzahl der Kindertagesstätten-Plätze wurde im September 2007 auf 30 Plätze erweitert und 2012 auf 45 Plätze. Im Jahr 2015 wurde in der U3 Gruppe wegen der räumliche Größe die Kinderzahl auf 10 Kinder reduziert. Seit April 2016 gibt es in unserer Einrichtung wieder eine Integrationsgruppe, so dass sich in dieser Gruppe die Zahl der Kinder auf 20 reduzierte. Aktuell betreuen wir derzeit 70 Kinder in drei Kita Gruppen und 10 Kinder in einer U3 Gruppe.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ ____________ 25 12. Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen sind für unseren pädagogischen Arbeitsablauf in der Kindertagesstätte notwendig. An der Vielfalt der Behörden und Institutionen ist die Vielschichtigkeit der Arbeit zu erkennen. Jede Behörde, jeder Verein usw. ist ein kleiner Teil in der Gesamtheit Kindertagesstätte.

Partner unserer Einrichtung:

Stadt Bad Nauheim als Träger

E.v.A

andere Kindereinrichtungen

Erziehungsberatungsstelle

Gesundheitsamt

Jugendamt

Sprachförderung

Frühförderstelle

allgemeinbildende Schulen

Fachschulen für Sozialpädagogik

Grundschule

Volkshochschule

Kiks up Akademie

Lesepate

Zahnarzt

Musikschule

Kirchengemeinde

Feuerwehr

Polizei

Vereine

verschiedene örtliche Betriebe Die Zusammenarbeit richtet sich nach Erforderlichkeit oder Projekten, die sich aus den Situationen der Kinder und der Einrichtung ergeben.

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___ ___ 26 13. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit dient der Information über unsere Kindertagesstätte und ihrer Arbeit. Durch die Darstellung unserer Arbeit wollen wir das Interesse für das Leben in unserer Einrichtung wecken. Die Arbeit stellen wir nach außen transparent dar.

Formen der Öffentlichkeitsarbeit:

Feste

Info - Post

Elternabende

Presseinformationen

Infowand vor den Gruppentüren

Projekte der Einrichtung

Elternbeirat

Flyer

Homepage

PC Präsentation im Flur

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ ______ 27 14. Gesetzliche Grundlagen 14.1 Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Nauheim (Benutzungssatzung) Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2018 (GVBl. S. 69) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 10 G vom 30. Oktober 2017, BGBl. I 3618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim am 21.06.2018 die folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Nauheim (Benutzungssatzung) § 1 Träger und Rechtsform (1) Die Stadt Bad Nauheim unterhält die Tageseinrichtungen für Kinder als öffentliche Einrichtungen. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich- rechtliches Benutzungsverhältnis.

(2) In den Tageseinrichtungen werden betreut: 1. Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr in Kinderkrippen bzw. Krippengruppen oder altersgemischten Gruppen 2. Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Kindergärten bzw. Kindergartengruppen oder altersgemischten Gruppen Die Betreuung der Kinder aus den verschiedenen Altersstufen kann in altersgemischten Gruppen stattfinden. § 2 Aufgaben (1) Die Tageseinrichtungen haben gemäß § 26 HKJGB einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Die Erziehung des Kindes in der Familie wird ergänzt und unterstützt und die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote gefördert. Aufgabe der Tageseinrichtungen ist insbesondere durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben.

(2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 26 HKJGB sollen die pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und Erziehung des Kindes beteiligten Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich zusammenarbeiten. Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben nach der Trägerkonzeption für Kindertagesstätten der Stadt Bad Nauheim. Die Tageseinrichtungen verfügen darüber hinaus über ein schriftlich niedergelegtes pädagogisches Konzept; das regelmäßig fortgeschrieben wird.

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§ 3 Kreis der Berechtigten (1) Die Tageseinrichtungen stehen insbesondere allen Kindern, die in der Stadt Bad Nauheim ihre Hauptwohnung i.S. des Melderechts haben, 1. vom vollendeten ersten Lebensjahr an bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Krippenkinder) und 2. vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zur Einschulung (Kindergartenkinder) offen. (2) Ein Rechtsanspruch gegen die Stadt Bad Nauheim auf Aufnahme eines Kindes, insbesondere auf Aufnahme in einer bestimmten Kindertageseinrichtung, besteht nicht. § 4 Aufnahmeantrag (1) Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung bei der Stadtverwaltung online oder bei der Leitung der Kindertagesstätte. Über die Aufnahme erhalten die Erziehungsberechtigten einen Bescheid.

(2) Für die Betreuung in einer anderen Altersgruppe (Krippengruppe, Kindergartengruppe) bzw. den Wechsel der Altersgruppe ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

(3) Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen, dass sie die Belehrung des Robert-Koch-Instituts nach § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes zur Kenntnis genommen haben; § 8 dieser Satzung bleibt unberührt. § 5 Aufnahmekriterien

(1) Die Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen richtet sich insbesondere nach pädagogischen Gesichtspunkten wie:

(2) Geschwister von Kindern, die bereits in der Tageseinrichtung aufgenommen wurden, können bevorzugt in derselben Einrichtung aufgenommen werden. (4) Die Ganztagsplätze und/oder die Plätze mit Mittagsbetreuung werden vorrangig an Kinder vergeben, deren Erziehungsberechtigte berufstätig sind und/oder die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 erfüllen, insbesondere wenn es sich dabei um Alleinerziehende handelt. Die regelmäßige Berufstätigkeit oder Ausbildung über den Nachmittag ist auf Verlangen durch schriftliche Bestätigung nachzuweisen. (5) Kinder, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung einer Sonderbetreuung bedürfen, werden bevorzugt in den Tageseinrichtungen aufgenommen in welchen dem individuellen Förderbedarf des jeweiligen Kindes entsprochen werden kann. Die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen sind im Vorfeld abzustimmen

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 29 § 6 Betreuungszeiten (1) Die Tageseinrichtungen für Kinder sind an Werktagen montags bis freitags wie folgt geöffnet: 7.15 – 16.00 Uhr Die Betreuungszeiten werden wie folgt festgelegt: 7.15 - 13.15 Uhr

13.15 - 14.30 Uhr

14.30 - 16.00 Uhr

: 16.00 - 17.00 Uhr

: 17.00 - 18.00 Uhr Das Grundmodul ist für den vollen Monat zu buchen; die übrigen Module können für gleiche Tage pro Woche (z.B.: Mittagsmodul jeden Montag; Mittags- und Nachmittagsmodul jeden Mittwoch) gebucht werden. (2) Zweimal innerhalb eines Kindergartenjahres kann eine Veränderung der Buchung erfolgen, darüber hinaus nur aus einem triftigen beruflichen oder sozialen Grund. (3) Die Tageseinrichtungen können aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden: a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen, b) während der gesetzlich festgelegten Weihnachtsferien in Hessen und in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, c) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen. (4) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. (5) Bekanntgaben bezüglich der jeweiligen Schließungszeiten erfolgen zeitnah durch Veröffentlichung in den Tageseinrichtungen. § 7 Ferienbetreuung (1) Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, kann, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Verfügung steht, eine Ferienbetreuung angeboten werden. Auf Verlangen kann eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers gefordert werden. Auf die Ferienbetreuung besteht kein Rechtsanspruch. (2) Über die Einrichtung einer Ferienbetreuung während allgemeiner Schließungszeiten entscheidet der Magistrat der Stadt Bad Nauheim. (3) Die Einzelheiten der Ferienbetreuung werden in den Tageseinrichtungen für Kinder durch Aushang bekannt gemacht.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 30 § 8 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Aufnahme (1) Zum Schutz des aufzunehmenden Kindes ist zu belegen, dass gegen die Aufnahme in die Tageseinrichtung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Dies kann insbesondere durch Vorlage des Impfausweises und des Vorsorgeuntersuchungsheftes geschehen, wenn aus diesem hervorgeht, dass die Früherkennungsuntersuchungen altersgemäß erfolgt sind, oder durch Vorlage eines ärztlichen Attests, für dessen Kosten die Erziehungsberechtigten aufzukommen haben. (2) Die Impfbescheinigung (§ 2 des Kindergesundheitsschutzgesetzes) ist vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder vorzulegen. (3) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht aufgenommen. (4) Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten vorkommen, dürfen die Tageseinrichtungen nur besuchen, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. § 9 Pflichten der Erziehungsberechtigten (1) Die Kinder sollen die Tageseinrichtung für Kinder regelmäßig innerhalb der angegebenen Betreuungszeit besuchen. (2) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Personal der Tageseinrichtung für Kinder und holen sie bis zur Beendigung der gebuchten Betreuungszeit beim Personal in der Tageseinrichtung wieder ab. (3) Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder im Gebäude der Tageseinrichtung und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Erziehungsberechtigten oder abholberechtigte Personen beim Verlassen des Gebäudes. Gleiches gilt für Kinder, die mit schriftlicher Erlaubnis allein die Einrichtung verlassen dürfen. (4) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Tageseinrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. (5) Bei Verdacht oder Auftreten bestimmter ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Familie des Kindes (§ 34 Infektionsschutzgesetz) sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Tageseinrichtung verpflichtet. Die entsprechenden Krankheiten sowie daraus folgende Verpflichtungen ergeben sich aus dem Merkblatt nach § 4 Abs. 3. (6) Wenn Kinder aus krankheitsbedingten oder sonstigen Gründen die Tageseinrichtungen nicht besuchen können, sind sie von den Erziehungsberechtigten umgehend, jedoch spätestens bis 9 Uhr, am gleichen Tag unter Angabe der vermutlichen Fehlzeit bei der Leitung als abwesend zu melden. (7) Wird von Mitarbeiter/innen der Tageseinrichtung eine Erkrankung oder Verletzung eines Kindes festgestellt, sind die Erziehungsberechtigten nach entsprechender Benachrichtigung verpflichtet, das Kind unverzüglich abzuholen. § 10 Pflichten der Leitung der Tageseinrichtung (1) Die Leitung der Tageseinrichtung gibt den Erziehungsberechtigten der Kinder nach Absprache in einer Sprechstunde Gelegenheit zu einer Aussprache. (2) Die Leitung der Tageseinrichtung für Kinder erfüllt die Pflichten nach § 34 Abs. 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 31 § 11 Elternversammlung und Elternbeirat Für Elternversammlung und Elternbeirat nach dem § 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wird Näheres durch die Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat bestimmt. § 12 Gebühren Für die Betreuung in der Tageseinrichtung wird von den Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern der Kinder ein im Voraus zahlbarer Kostenbeitrag nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben. § 13 Abmeldung (1) Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Ende des nächsten Monats bei der Leitung der Tageseinrichtung oder der Stadtverwaltung vorzunehmen. Gehen sie erst nach dem 15. dort ein, werden sie erst zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. (2) Bei Fristversäumnis ist der Kostenbeitrag für einen weiteren Monat zu zahlen. (3) Wird die Satzung nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes eine für den Betrieb der Tageseinrichtung unzumutbare Belastung, so kann das Kind vom weiteren Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Magistrat auf Antrag der Leitung der Tageseinrichtung und nachgewiesener Anhörung der Erziehungsberechtigten. Der Ausschluss gilt als Abmeldung. (4) Sofern Kinder mehrere Male oder ununterbrochen mehr als zwei Wochen ohne Begründung vom Besuch des Kindergartens fernbleiben, können sie nach einer schriftlichen Mahnung durch Bescheid gegenüber den Erziehungsberechtigten vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden. Für eine Neuanmeldung gilt § 3 Abs. 2 dieser Satzung. (5) Werden die Kostenbeiträge zweimal nicht ordnungsgemäß bezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz mit der Bekanntgabe durch Bescheid gegenüber den Erziehungsberechtigten. § 14 Gespeicherte Daten (1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Tageseinrichtung sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung werden folgende personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten, b) Kostenbeitrag: Berechnungsgrundlagen, Daten für Ermäßigungen c) Rechtsgrundlage: Hessische Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), diese Satzung. (2) Die Löschung der Daten erfolgt zwei Jahre nach dem Verlassen der Tageseinrichtung durch das Kind. (3) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gem. § 18 Abs.2 HSDG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 32 § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Bad Nauheim, den 26.07.2018 Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim gez. Peter Krank Erster Stadtrat

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 33 14.2 Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Bad Nauheim über die Benutzung der Kindereinrichtungen der Stadt Bad Nauheim Aufgrund von § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2018 (GVBl. S. 69) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 10 G v. 30. Oktober 2017 (BGBl. I 2460), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim in ihrer Sitzung am 21.06.2018.nachstehende Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Bad Nauheim über die Benutzung der Kindereinrichtungen der Stadt Bad Nauheim § 1 Kostenbeitragspflicht (1) Für die Betreuung von nutzungsberechtigten Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt haben die Erziehungsberechtigten der Kinder Kostenbeiträge zu entrichten. (2) Der Kostenbeitrag ist jeweils für einen vollen Monat zu entrichten. Im Aufnahmemonat kann die Gebühr anteilig berechnet werden. (3) Kostenbeitragspflichtig sind die Erziehungsberechtigten; bei Getrenntleben der Erziehungsberechtigten zunächst derjenige Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist (Aufenthaltsbestimmungsrecht). (4) Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags. (5) Zu zahlen sind je nach Inanspruchnahme die sich aus § 2 ergebenden Kostenbeiträge für die Betreuung der Kinder in der Tageseinrichtung und das Verpflegungsentgelt für die in den Tageseinrichtungen angebotenen Speisen. (6) Bei einer Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend und somit das Verpflegungsentgelt zu zahlen.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 34 § 2 Kostenbeitrag

(1) Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt für das

Grundmodul 7.15 – 13.15 Uhr 135,60 € Pauschal im Monat

Mittagsmodul 13.15 – 14.30 Uhr 1,00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag Nachmittagsmodul 14.30 – 16.00 Uhr 1,00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag Spätmodul 16.00 – 17.00 Uhr 1.00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag Sondermodul 17.00 – 18.00 Uhr 1,00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag

Auf Grund der Neuregelung des HKJGB vom 26.04.2018 werden Eltern von der Gebühr für das Grundmodul befreit. (2) Familien, die einen Platz in der Kleinkindbetreuung (eins bis drei Jahre) der Stadt Bad Nauheim in Anspruch nehmen, können diesen auch dann weiter belegen, wenn ihr Kind nach Erreichen des dritten Lebensjahres keinen Platz in der von den Eltern gewünschten Kindereinrichtung erhält.

Die Betreuungsgebühren für Kinder, die einen Platz der Kleinkindbetreuung belegen, betragen für das

Grundmodul 7.15 – 13.15 Uhr 270,00 € Pauschal im Monat

Mittagsmodul 13.15 – 14.30 Uhr 1,00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag Nachmittagsmodul 14.30 – 16.00 Uhr 1,00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag Spätmodul 16.00 – 17.00 Uhr 1.00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag Sondermodul 17.00 – 18.00 Uhr 1,00 € pro Std. pro in Anspruch gen. Tag

(3) Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushalts-gemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in einer Tageseinrichtung in Bad Nauheim betreut, werden für das zweite betreute Kind nur 50 % der nach § 2 festgelegten Kostenbeiträge, für jedes weitere Kind wird kein Kostenbeitrag erhoben. Diese Kostenermäßigung (-befreiung) gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie (im Sinne einer Haushalts-gemeinschaft) nach §§ 2 ff ergibt. Der jeweils höchste Kostenbeitrag nach dieser Satzung ist einmal in voller Höhe zu zahlen. (4) Die Gebühr für die Inanspruchnahme nicht gebuchter Betreuungszeiten während der Öffnungszeit beträgt 5,00 € pro Inanspruchnahme. (5) Die Gebühr für die Inanspruchnahme nicht gebuchter Betreuungszeiten nach Schließung der Tageseinrichtung beträgt 15,00 € pro angefangene halbe Stunde. § 3 Verpflegungsentgelt Der Magistrat setzt die Höhe des Verpflegungsentgelts für die in den Tageseinrichtungen für Kinder angebotenen Speisen auf Grundlage der tatsächlichen Kosten fest. Die Höhe des jeweils gültigen Verpflegungsentgelts wird durch Aushang in den Kindereinrichtungen mindestens einen Monat im Voraus bekannt gegeben. Bis dahin gilt das Verpflegungsentgelt in zuvor festgelegter Höhe. Das Verpflegungsentgelt ist für jedes Kind in voller Höhe zu zahlen und wird tageweise nach Inanspruchnahme erhoben.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 35 § 4 Abwicklung der Kostenbeiträge 1) Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der Tageseinrichtung und endet durch Abmeldung oder Ausschluss des Kindes von der weiteren Betreuung in der Tageseinrichtung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist der Kostenbeitrag auch zu zahlen, wenn das Kind der Tageseinrichtung fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist der Kostenbeitrag bis zum Ende der Abmeldung (siehe § 13 der Benutzungssatzung) zu zahlen. (2) Der Kostenbeitrag ist am 5. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Stadtkasse zu zahlen. Das Verpflegungsentgelt ist am 5. des Folgemonats nach der Geltendmachung fällig. (3) Der Kostenbeitrag ist bei vorübergehender Schließung der Tageseinrichtung (z. B. wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage, Betriebsausflug, Personalausfall, Fortbildung, Streik) weiterzuzahlen. Bei länger anhaltenden Arbeitskämpfen (über 5 Tage Schließung oder Notbetreuung) kann der Magistrat, entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune, die Rückerstattung von Gebühren (nach nicht verausgabten Aufwendungen) beschließen. (4) Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Tageseinrichtung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten nicht besuchen, entfällt die Kostenbeitragspflicht für die nach dem Eintritt der Erkrankung folgende Zeit. (5) Über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse entscheidet der Magistrat nach Maßgabe der §§ 163, 227 AO. (6) Sofern der Kostenbeitrag aufgrund finanzieller Engpässe nicht gezahlt werden kann, kann nach § 90 Abs.2 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf ganze oder teilweise Übernahme des Kostenbeitrags gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten sind gegebenenfalls verpflichtet einen solchen Antrag zu stellen, um den Ausschluss ihres Kindes von der weiteren Betreuung zu vermeiden. § 5 Datenschutz (1) Personenbezogene Daten werden bei der Anmeldung und Aufnahme in der Tageseinrichtung für Kinder von den Betroffenen erhoben über 1. Name, Vorname(n) des Kindes und der Erziehungsberechtigten, 2. Anschrift, 3. Geburtsdatum des Kindes, 4. Namen und Alter weiterer Kinder der Kostenbeitragspflichtigen, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung der Stadt Bad Nauheim besuchen 5. Weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten (Kontodaten, Sepa-Lastschriften). (2) Die Daten dürfen von der Daten verarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Festsetzung und der Erhebung der Kostenbeiträge weiterverarbeitet und gespeichert werden.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 36 § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Bad Nauheim, den 21.06.2018 Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim gez. Klaus Kreß Bürgermeister

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ___ 37 14.3 Aufsichtspflicht Aufsichtspflicht Im Kindertagesstätten-Jahr stehen einige Highlights an. Kindertagesstätten-Kinder, Geschwister, Eltern und Großeltern kommen in lockerer Atmosphäre zusammen. Daher soll in diesem Zusammenhang auf die Besonderheiten des Versicherungsschutzes hingewiesen werden. Der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht bei allen von der Kita organisierten und beaufsichtigten Veranstaltungen. Allerdings sind Geschwister, und auch Freunde und andere Gäste, die am Kita-Fest teilnehmen, nicht gesetzlich unfallversichert. Die Erzieherinnen und Erzieher sind nur in der Zeit der Aufführungen für, die Kinder verantwortlich. Danach gilt die elterliche Aufsichtspflicht. Diese kann auf die erwachsenen Begleitpersonen von den Eltern übertragen werden.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 38

14.4 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)

Vom 18. Dezember 2006

(GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 28. September 2015 (GVBl. I S. 366)

Zweiter Teil

Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege

§ 25

Tageseinrichtungen für Kinder

( 1 ) Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern

durch Bildung, Erziehung und Betreuung (Tageseinrichtungen) .

( 2 ) Tageseinrichtungen sind insbesondere

1. Kinderkrippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr,

2. Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,

3. Kinderhorte für Kinder im Schulalter,

4. altersübergreifende Tageseinrichtungen.

( 3 ) Tageseinrichtungen können von öffentlichen, freigemeinnützigen oder sonstigen geeigneten

Trägern betrieben werden.

( 4 ) Der Träger bedarf der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, sofern die

Tageseinrichtung an mehr als drei Wochentagen mit jeweils mindestens vierstündiger Öffnungszeit

betrieben wird und mindestens sechs Kinder vertraglich für mehr als 15 Wochenstunden

aufgenommen sind.

( 5 ) Über das Rauchverbot in den Räumen nach § 1 Nr. 9 des Hessischen

Nichtraucherschutzgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 568), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. S. 290), hinaus ist auch auf dem Gelände der

Tageseinrichtung das Rauchen verboten.

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§ 25a

Rahmenbedingungen für den Betrieb

1 Für die Erlaubnis und den Betrieb einer Tageseinrichtung muss zur Sicherung des Kindeswohls

nach § 45 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch die Betreuung durch Fachkräfte nach § 25b

erfolgen, mindestens der personelle Bedarf nach § 25c gedeckt sein und den Anforderungen nach §

25d an Größe und Zusammensetzung der Gruppe entsprochen werden. 2 Für die Ausgestaltung

und Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags nach § 26 ist der Träger der

Tageseinrichtung selbst verantwortlich, dies gilt insbesondere auch für das Vorhalten zusätzlicher

Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit und Leitungstätigkeiten.

§ 25b

Fachkräfte

( 1 ) 1 Mit der Leitung einer Tageseinrichtung oder einer Kindergruppe können folgende Fachkräfte

betraut werden:

1. staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,

2. staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,

3. Sozialpädagoginnen grad. und Sozialpädagogen grad.,

4. Sozialarbeiterinnen grad. und Sozialarbeiter grad.,

5. Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom-Sozialpädagogen (BA),

6. Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom-Sozialpädagogen (FH),

7. Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter (FH),

8. Diplom-Heilpädagoginnen und Diplom-Heilpädagogen (FH),

9. Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen,

10. Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen,

11. Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Förderschulen,

12. Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem Bachelorabschluss

nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien in der

Fassung vom 1. Juli 2006 (GVBl. I S. 388), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November

2011 (GVBl. I S. 679), im früh- oder allgemeinpädagogischen sowie sozialpflegerischen Bereich

oder auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit,

13. Personen mit einer Ausbildung im In- oder Ausland, die das für das Schulwesen oder für das

Hochschulwesen zuständige Ministerium als gleichwertig mit der Ausbildung einer der in Nr. 1 bis

12 genannten Fachkräfte anerkannt hat und

14. staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen.

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2 In Tageseinrichtungen, die Kinder mit Behinderung aufnehmen, können auch Personen mit einem

berufsqualifizierenden Abschluss als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich

anerkannter Heilerziehungspfleger mit der Leitung betraut werden.

( 2 ) 1 Mit der Mitarbeit in einer Kindergruppe können über die in Abs. 1 genannten Fachkräfte

hinaus folgende Fachkräfte betraut werden:

1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer einschlägiger berufsbegleitender Ausbildungen, befristet bis zur

Vorlage des Prüfungsergebnisses,

2. Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland und einschlägiger Berufserfahrung bei

gleichzeitiger Auflage, eine sozialpädagogische Ausbildung aufzunehmen und

3. Personen, die im Rahmen ihrer berufsqualifizierenden Ausbildung oder ihres berufsqualifizierenden

Studiengangs ein Anerkennungsjahr absolvieren.

2 In Gruppen mit Kindern unter drei Jahren können auch Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger mit

staatlicher Anerkennung mit der Mitarbeit betraut werden.

( 3 ) Als Fachkräfte gelten auch Personen, die am 12. Juli 2001 in einer Tageseinrichtung als

Fachkräfte eingesetzt waren, ohne die Voraussetzungen des Abs. 1 zu erfüllen.

§ 25c

Personeller Mindestbedarf

( 1 ) Der personelle Mindestbedarf einer Tageseinrichtung ergibt sich aus der Summe der nach Abs.

2 ermittelten Mindestbedarfe der in der Einrichtung vertraglich oder satzungsgemäß

aufgenommenen Kinder, zuzüglich 15 Prozent dieser Summe zum Ausgleich von Ausfallzeiten

durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung.

( 2 ) 1 Der personelle Mindestbedarf für die Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes in einer

Tageseinrichtung ergibt sich aus dem Produkt von Fachkraftfaktor und Betreuungsmittelwert. 2 Der

Fachkraftfaktor beträgt für ein Kind

1. bis zum vollendeten dritten Lebensjahr 0,2,

2. vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt 0,07 und

3. ab dem Schuleintritt 0,06.

1 Der Betreuungsmittelwert beträgt für ein Kind mit einer vertraglich oder satzungsgemäß

vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit von

1. bis zu 25 Stunden 22,5 Stunden,

2. mehr als 25 bis zu 35 Stunden 30 Stunden,

3. mehr als 35 Stunden bis unter 45 Stunden 42,5 Stunden und

4. 45 Stunden und mehr 50 Stunden.

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2 Teilen sich mehrere Kinder einen Platz, gelten diese für die Errechnung des personellen

Mindestbedarfs als ein Kind, sofern die Summe der wöchentlichen Betreuungszeiten der einzelnen

Kinder 50 Stunden nicht überschreitet. 3 Der Fachkraftfaktor bestimmt sich nach dem Alter des

jeweils jüngsten Kindes und der Betreuungsmittelwert nach der Summe der wöchentlichen

Betreuungszeiten der einzelnen Kinder.

( 3 ) Fachkräfte nach § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 können mit bis zu 50 Prozent ihrer wöchentlichen

Arbeitszeit auf den personellen Mindestbedarf der Tageseinrichtung angerechnet werden.

( 4 ) Während der gesamten Öffnungszeit der Tageseinrichtung ist die Anwesenheit mindestens

einer Fachkraft nach § 25b Abs. 1 oder 3 sicherzustellen.

§ 25d

Größe und Zusammensetzung einer Gruppe

( 1 ) 1 Die Gruppengröße in einer Tageseinrichtung darf höchstens 25 gleichzeitig anwesende

Kinder betragen. 2 Bei der Berechnung sind

1. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr mit dem Faktor 1,

2. Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr mit dem Faktor

1,5 und

3. Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit dem Faktor 2,5

zu berücksichtigen. 3 In Gruppen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr darf jedoch die

Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder zwölf nicht überschreiten.

( 2 ) Die Größe und Zusammensetzung der Gruppen im Einzelfall soll sich an der räumlichen und

sachlichen Ausstattung der Einrichtung sowie an dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder

orientieren und insbesondere dem besonderen Bedürfnis von Kindern bis zum vollendeten dritten

Lebensjahr nach Bindung, Ruhe und Geborgenheit Rechnung tragen.

( 3 ) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann im Einzelfall befristete Ausnahmen von

der nach Abs. 1 und 2 ermittelten Gruppengröße zulassen.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ___ ___ 42

§ 26

Aufgaben

( 1 ) 1 Die Tageseinrichtung hat einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. 2 Sie

ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung

des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern. 3 Ihre

Aufgabe ist es insbesondere, durch differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit die geistige,

seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu

fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. 4 Zur Erfüllung dieser Aufgabe

und zur Sicherung eines kontinuierlichen Bildungs- und Erziehungsprozesses sollen die

pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und

Erziehung beteiligten Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich bei der Bildung,

Erziehung und Betreuung der Kinder zusammenarbeiten (Bildungs- und Erziehungspartnerschaft).

( 2 ) Für die Ausgestaltung und Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages ist der Träger

der Tageseinrichtung unter Mitwirkung der Erziehungsberechtigten verantwortlich.

§ 27

Elternbeteiligung, Elternversammlung und Elternbeirat

( 1 ) 1 Die Erziehungsberechtigten der Kinder in der Tageseinrichtung sind vor Entscheidungen in

wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung zu unterrichten und

angemessen zu beteiligen. 2 Die pädagogischen Fachkräfte sollen im Rahmen der Bildungs- und

Erziehungspartnerschaft auf einen regelmäßigen und umfassenden Austausch mit den

Erziehungsberechtigten über die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder hinwirken.

( 2 ) 1 Die Erziehungsberechtigten bilden die Elternversammlung. 2 Die Leitung der

Tageseinrichtung soll mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einberufen. 3 Sie ist

einzuberufen, wenn die Erziehungsberechtigten dies fordern.

( 3 ) 1 Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Elternbeirat. 2 Der Elternbeirat ist vor

Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung

anzuhören. 3 Er kann von dem Träger und den in der Tageseinrichtung tätigen Fachkräften

Auskunft über die Einrichtung betreffende Fragen verlangen und Vorschläge unterbreiten.

( 4 ) Das Nähere über die Einberufung der Elternversammlung, die Wahl des Elternbeirates, das

Anhörungsrecht nach Abs. 3 Satz 2 und die Auskunftspflicht und das Vorschlagsrecht nach Abs. 3

Satz 3 regelt der Träger.

( 5 ) Erziehungsberechtigten mit einer Hör- oder Sprachbehinderung werden für die Kommunikation

mit der Tageseinrichtung in der deutschen Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden

oder mittels anderer geeigneter Kommunikationshilfen die notwendigen Aufwendungen nach

Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes

vom 29. Oktober 2010 (GVBl. I S. 369), geändert durch Verordnung vom 21. November 2014

(GVBl. S. 300), erstattet.

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§ 28

Kostenausgleich

( 1 ) Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, leistet

die Wohngemeinde der Standortgemeinde hierfür einen angemessenen Kostenausgleich.

( 2 ) 1 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bestimmt sich die Höhe des

Kostenausgleichs nach dem auf das Kind entfallenden Anteil an den Betriebskosten der

Tageseinrichtung, von dem ein Drittel als Elternbeitrag sowie die auf das Kind entfallende

Landesförderung in Abzug zu bringen sind. 2 Der auf das Kind entfallende Anteil an den

Betriebskosten der Tageseinrichtung ist zu ermitteln aus der Summe

1. der Personalkosten für das Kind auf der Grundlage

a. des nach § 25c Abs. 1 und 2 Satz 1 bis 3 ermittelten Personalbedarfs und

b. des Arbeitsentgeltes einer Erzieherin (Grundentgelt, Stufe 3) in Vollzeit nach dem

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst

- in der jeweils aktuellen Fassung, zuzüglich einer Jahressonderzahlung in Höhe von 90

Prozent eines Monatsgehalts und sonstiger Arbeitgeberkosten in Höhe von 30 Prozent,

2. eines Zuschlags in Höhe von 10 Prozent der Personalkosten nach Nr. 1 für die Kosten für

Hilfskräfte,

3. eines Zuschlags in Höhe von 11 Prozent der Summe aus Nr. 1 und 2 für Verwaltungskosten,

Sachkosten und Kosten für das Gebäude und

4. eines Zuschlags in Höhe von 25 Prozent der Summe aus Nr. 1 bis 3 als pauschaler Ausgleich zur

Berücksichtigung unterschiedlicher Kostenstrukturen.

( 3 ) Die Standortgemeinde unterrichtet die Wohngemeinde unverzüglich von der Aufnahme eines

Kindes in eine Tageseinrichtung ihres Gemeindegebiets.

Siehe auch Hessisches Kinderförderungsgesetz (Kifög)

Das Kifög vereinheitlicht die Fördersystematik und ermöglicht Kita Trägern mehr

Gestaltungsspielräume.

Es ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ___ ___44 14.5

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)

Kinder- und Jugendhilfe

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 23 G v. 19.2.2007 I 122

SGB VIII § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _____ ______ 45

§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.

(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.

(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

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„Kleine Menschen, große Schritte, mit dem Leben verwurzelt“ _______ ________46

I m p r e s s u m

Herausgeber

Kindertagesstätte Zauberwald Steinfurth

Lindenweg 12 61231 Bad Nauheim

Telefon: 06032/82941 Fax: 06032/803863

E-Mail: [email protected]

Redaktion

Stephen De Pretto, Susanne Baron, Steffen Kleespieß, Renate Schäfer, Kim Debes, Tanja Iwanski, Claudia Schwarz, Yvonne Bellersheim, Nicole Küchler, Anna Lena Thöndel, Petra Thönges

Estelle Wedemann (Elternzeit)

Stand

Mai 2019

9. überarbeitete Version