Internationale Geschäftstätigkeit
Außenhandel / Internationaler Handel
• Direkter Außenhandel
• Indirekter Außenhandel
KäuferProduzent(Bsp. Direkter Export)
VerkäuferImport- händler
Einzel-händler
(Bsp. Indirekter Import)
Ursachen des Außenhandels
• Ausgleich natürlicher Überschüsse und
Mangelerscheinungen
• Ausgleich von technischem Wissen
• Erreichung optimaler Produktionsgrößen
• Ausgleich der Zahlungsbilanz
• Internationale Arbeitsteilung
Bedeutung für Österreich
• Einführung v. Rohstoffen und Agrarprodukten
• Fertigprodukte
(zu hohe Kosten bei Eigenproduktion)
• Export um Import mit Devisen zu bezahlen
Wichtigste HandelspartnerInnen
EU/EFTA-Staaten, v.a. Deutschland, Italien, Schweiz
Absatz- u. Beschaffungswege
• Erschwerte Durchsetzung von Mängelrügen
• Größeres Abnahmerisiko
• Dubiosenrisiko nimmt zu
• Valutenrisiko tritt nur beim Außenhandel auf.
Höhere Risiken
EXPORT
Absatzwege beim direkten Export
Ohne Niederlassung im Ausland:Distanzverkehr, Reisende
Mit eigener Niederlassung:Verkaufsbüro, Verkaufsniederlassung mit Lager und Auslieferung, Produktionsbetrieb mit Verkaufsorganisation
Mit fremder Niederlassung:Handelsvertreter, Kommissionär, Eigenhändler
Kooperation beim Export
Jointventures:Unternehmensgründung im Importland unter BeteiligungVon Partnern aus dem Export- und Importland
Internationale Firmenkonsortien - ProjekteWerden nur für die Projektdauer gegründetTypische Projekte: Kraftwerk, Bewässerungsprojekte,Bau großer Industrieanlagen
IMPORT
Direkter Import
Ohne Einschaltung eines inländischen Importhändlers
VerkäuferEinzelhändler
Weiter-verarbeitung
Direktimporteure: gr. Industriebetriebe, Großbetriebe d. Einzelhandels, Importgemeinschaften
Indirekter Import
Importhändler werden zwischengeschaltet sie sindmeist Einzelhändler oder Kommissionäre.
VerkäuferImport- händler
Einzel-händler
Transithandel
Import mit anschließendem Export in ein drittes Land
Außenhandelsvorschriften von drei Ländern sind zu beachten!
Informationsförderung
• Information über die ausländischen Märkte
• Information über die eigenen Güter und Dienstleistungen
• Förderung der Beteiligung an Messen u. Ausstellungen
• Außenhandelstagungen u. Interessensmeetings
• Informationen durch Kreditinstitute
Maßnahmen und Institutionen:
Kaufvertrag im Außenhandel
Form Inhalt
Inhalt
Liefer-bedingungen
Zahlungs-bedingungen
Hindernde Eingriffe
FörderndeEingriffe
Staatliche Eingriffe
„Export-Förderung“
Finanzierung Garantien
Waren-verkehr
Zahlungs-verkehr
Devisen-bestimmungenBewilligungen
Zölle
Zahlungsbedingungen
Auch im Inlandgeschäft übliche Bestimmungen
Dokumenten-akkreditiv
Voraus-zahlung
Überwiegend im AuslandsgeschäftÜbliche Bedingungen
Ohne Abnahme-und Dubionsen-
risiko
Dokumenten-inkasso
An-zahlung
Nach-nahme
Offenes Ziel D/P D/A
Mit Abnahme-, ohne Dubiosen-
risiko
Mit Abnahme-, und Dubiosen-
risiko
Exportfinanzierung
Exportfonds GesmbH
Hausbank
Kontrollbank
Ausländische Abnehmer
Exporteur
oder
Refinanzierung
Geförderter Kredit Lieferanten-
kredit
Österreich international
• Binnenmarkt der EU und Drittländer
• Umsatzsteuerrecht
• Die Verzollung und das Zollrecht
Begriffserklärung
Österreich = Inland (Bundesgebiet)
EU = Binnenmarkt (Gemeinschaftsgebiet)
Mitgliedstaat = Staat, der der EU angehört
Drittstaat = Staat, der nicht der EU angehört
Binnengrenzen = Bundesgrenzen gegenüber Mitgliedsstaaten
Zollgrenzen = Grenzen des Zollgebietes der EU gegenüber Drittstaaten
Der Binnenmarkt
1. Freier Warenverkehr
2. Freier Personenverkehr
3. Freier Dienstleistungsverkehr
4. Freier Kapitalverkehr
Die 4 Freiheiten
Abgaberechtliche Bestimmungen
• Exporte in ALLE Länder sind umsatzsteuerbefreit
• Importe aus EU-Ländern unterliegen d. „Erwerbssteuer“
• Importe aus Drittländern unterliegen der
„Einfuhrumsatzsteuer“ und soweit nicht besondere
Abkommen gelten, dem Zoll
Österreich EU Länder
Drittländer
BINNENMARKT
Innergemeinschaftliche Lieferung(„Ust-befreit“)
Innergemeinschaftlicher Erwerb(„Erwerbssteuerpflichtig“)
Einfuhr„Einfuhr-Ust-pflichtig“
„zollpflichtig“oder
„zollfrei“
Ausfuhr(„US- befreit“)
Umsatzsteuerrechtliche Hinweise
1. ErwerbssteuerImporteur muss Erwerbssteuer in der Höhe der öster. USt
bezahlen
2. Ausfuhren sind „USt-befreit“
3. UID (Umsatzsteueridentifikationsnummer)
damit wird innerhalb der EU die Unternehmereigenschaften
nachgewiesen
Die Verzollung
Arten von Zöllen nach...
Verkehrsrichtung der Waren
Zweck
Tarifsetzung
-Einfuhrzölle-Ausfuhrzölle-Durchfuhrzölle
-Schutzzölle-Erziehungszölle-Finanzzölle
-Autonome Zölle-Vertragszölle
Zollrecht
- alle Zölle und mengenmäßige Beschränkungen für
den gesamten Warenaustausch abgeschafft sind
- Gegenüber Drittländern einen gemeinsamem
Zolltarif anwendet.
Die EU ist eine Zollunion, in der
Zollbegünstigungen
- EFTA (europäische Freihandelsassoziation)Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein
- CEFTA (mitteleuropäisches Freihandelsabkommen)Kroatien, Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldawien, Montenegro,Serbien
- Baltischen Staaten, Israel, Marokko,
- Türkei, San Marino, Andorra
Zollbestimmungen im Reiseverkehr
a) Bei der Einreise aus Mitgliedsstaaten der EU- keine Zölle und AbgabenAusnahmen:• Tabakwaren: 800 Stk. Zigaretten, 1kg Tabak• Alkohol: 90 lWein, 110 l Bier, 10 l Spirituosen
- Reiseverkehr mit DrittländernUnverzollt: Beschränkungen:* 200 Zigaretten * Kaffee, Tee* 1 l Spirituosen * 1l Spirituosen
* Parfum* Lebensmittel
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