Wochenzeitung im Bistum Münster Mediadaten Nr. 44 | Gültig ab 1.1.2018
Familien-Journal
So schön können Falten sein
Auch wenn manche Kinder To-
maten nur in der Einheits-Ver-
sion aus dem Supermarkt ken-
nen: Tomaten sind längst nicht
immer rot und rund. Es gibt
grüne, gelbe und fast schwarze,
einfarbige und zweifarbige,
längliche, glatte und faltige, ge-
streifte und gefleckte ... Das
waren noch Zeiten, als man die
leckeren Früchte in Omas Gar-
ten einfach vom Strauch pflü-
cken konnte! Da hatte man den
intensiven Geschmack von
Sommer und Sonne auf der
Zunge. Und die Früchte unter-
schieden sich sowohl in der
Größe als auch in der Form.
Rund 4000 verschiedene Sor-
ten Tomaten wachsen übrigens
auf der Welt. Statistisch gese-
hen isst jeder Deutsche pro Jahr
im Durchschnitt mehr als 20
Kilogramm. Wohl bekomm's –
auf einen gesunden Sommer!
Foto: Saal
23. Juli 2017 I Nr. 29/30 K+L
In den Buchhandlungen stapelt
sich Lernmaterial, Institute wer
ben mit Lerncamps und Ferien
workshops. Pauken in den Ferien
– muss das sein?
All diese Angebote sind tüchti-
ge Geschäftemacherei. Für die
allerwenigsten Schüler bringen
sie etwas. Den Nutzen haben nur
die Verlage und die Institute. Sie
leben vom schlechten Gewissen
und vom falschen Ehrgeiz der
Eltern.
Wie wichtig sind Erholungs
phasen für Kinder?
So wichtig wie die Lernzeit
selbst! Die Erholungsphasen
unserer Kinder sind ohnehin
immer kürzer geworden. Nicht
weil die Schule stressiger
geworden wäre, sondern weil
ein erheblicher Teil der jungen
Leute jeden Tag ebenso lange
digital unterwegs ist, wie Zeit für
Schule aufgewendet wird. Von
Erholung oder Ausgleich kann
da keine Rede sein. Die Kinder
sollen frisch aufgetankt ins
neue Schuljahr starten können
und nicht ausgepowert. Dieses
Auftanken gelingt übrigens nicht
durch Herumlungern oder durch
Herumsurfen im Netz am besten,
sondern durch Lesen und Sport.
Wenn das Lernen aber wirklich
sein muss – wie kann es sinnvoll
gestaltet werden?
Die Sommerferien dauern rund
sechs Wochen. Die ersten vier
Wochen sollten gänzlich frei von
Lernen sein. Wer es nötig hat,
der kann für die letzten zwei
Wochen ein kleines Programm
machen, zum Beispiel jeden Vor-
mittag eineinhalb Stunden – je
nach Bedarf. Und konzentriert
auf maximal ein bis zwei Fächer.
Da bleibt immer noch Zeit für
Feriengefühle. Rundum-Program-
me bewirken eher das Gegenteil
des Gewollten.
Josef Kraus, 30 Jahre Präsident
des Deutschen Lehrerverbandes.
Foto: privat
Haben Schüler nach den sechs
wöchigen Sommerferien denn
vieles wieder vergessen?
Ja, teilweise schon, vor allem
wenn es um Wissen geht, das
nicht durch Wiederholen gefes-
tigt ist, das also nur quasi von
der Hand in den Mund ins Kurz-
zeitgedächtnis mitgenommen
wurde. Schwierig wird es, wenn
dieses Wissen Grundlage für
kommende Schuljahre ist. Zum
Beispiel in Mathematik. Oder
wenn es um den Wortschatz in
einer Fremdsprache geht. Der
Wortschatz ist ein »Schatz«, der
immer wieder gebraucht wird,
der also im Langzeitgedächtnis
gespeichert sein muss.
Woher kommt die Angst vieler El
tern, die Kinder könnten nicht gut
genug aufgestellt sein?
Das kommt von dem dümm-
lichen Gerede, dass der junge
Mensch nur dann eine Chance
im globalen Haifischbecken
bekomme, wenn er Abitur,
Bachelor und Master habe. Das
ist aber Quatsch, auch wenn er
von der OECD (Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung), der Bertels-
mann-Stiftung oder aus dem
Munde schlauer Bildungsexper-
ten kommt.
Der Mensch beginnt nicht mit
dem Abitur. Und wenn es mal
mit der Schule nicht so läuft,
sollten Eltern daran denken,
dass selbst mancher Sitzen-
bleiber in höchste Ämter kam.
EHRGEIZ Gut die Hälfte aller schulpflichtigen Kinder lernt auch in den Ferien. Antreiber sind oft die
Eltern. Josef Kraus, langjähriger Präsident des Lehrerverbandes, rät jedoch zu Gelassenheit.
Pauken in den Ferien – muss das sein?
Eltern sollten mit den Kindern
zusammen erforschen, was sich
in deren Lern- und Arbeitsverhal-
ten ändern muss.
Was raten Sie Eltern, die sich zu
sehr engagieren?
Bleibt cool und gelassen! Ver-
langt nichts von euren Kindern,
was ihr selbst nicht gewollt
hättet! Eure Kinder haben ein
Recht darauf, Schule mal wenigs-
tens vier Wochen Schule sein zu
lassen. Macht in diesen Wo-
chen, die ja auch eure eigenen
Urlaubszeiten sein sollten, mit
euren Kinder aktive Erholung.
Erholung! Nicht Urlaubsstress!
Lebt euren Kindern vor, was
Muse und Muße ist!
Interview: Astrid Fleute q
Bunte Fenster in der Lamberti
kirche Münster. Foto: Bönte
Warum sind Kirchenfenster bunt?
Bunte Glasfenster haben
die Menschen erstmals
eingebaut, als sie ange-
fangen haben, besonders
elegante und kompli-
zierte Gotteshäuser zu
errichten. Das war im
Mittelalter und ist viele
Jahrhunderte her.
Glas war wertvoll
Diese Art zu bauen nennt
man Gotik. Die Türme
wurden höher und spit-
zer, der Innenraum
wurde größer gestaltet,
ohne trennende Wände.
Die Baumeister verwen-
deten viel Glas, das da-
mals sehr wertvoll war.
Sie wollten in der Kirche
das Gefühl hervorrufen,
näher bei Gott zu sein.
Damals konnten viele
Menschen noch nicht le-
sen und schreiben. Die
Fenster in den Kirchen
waren wie ein großes
buntes Foto, das man
sich oft anschauen
konnte.Darauf abgebildet waren
die Geschichten von Hei-
ligen oder biblische Dar-
stellungen wie zum Bei-
spiel das Paradies. Das
sollte natürlich beson-
ders schön und funkelnd
aussehen.
Wie ein großes Puzzle
Die Handwerker muss-
ten das flüssige Glas zu
Stücken blasen. Daher
konnten sie damals noch
keine großen Stücke her-
stellen und fügten die
vielen bunt gebrannten
Glasstücke zu großen
»Puzzeln« zusammen.
MarieTheres Himstedt q
HINTERGRUND
Der Deutsche Lehrerverband
ist der Dachverband verschie-
dener Lehrerverbände und
der Katholischen Erzieherge-
meinschaft. Anfang Juli gab
Josef Kraus den Vorsitz an
Heinz-Peter Meidinger ab,
bisher Bundesvorsitzender
des Philologenverbandes.
Kraus' neuestes Buch »Wie
man eine Bildungsnation an
die Wand fährt – und was
Eltern jetzt wissen müssen«
ist kürzlich im Herbig-Verlag
erschienen.
Auftanken gelingt
nicht durch Herum
lungern oder He
rumsurfen am bes
ten, sondern durch
Lesen und Sport.
Kirche+Leben 13. Februar 2011 | Nr. 9
Borken/Steinfurt | Coesfeld/Recklinghausen | Münster/Warendorf | Niederrhein | Offizialatsbezirk Oldenburg
Aus den Regionen23. Juli 2017 I Nr. 29/30 K+L
Foto: Nienhaus
Früher hat Hubert Schäpers als
Werkzeugmacher gearbeitet.
Seit Jahrzehnten engagiert sich
der 75-Jährige auch für seine
Kirchengemeinde St. Ludgerus
in Schermbeck. Seit 37 Jahren
fördert er als Vorsitzender der
Katholischen Arbeitnehmer-Be-
wegung vor Ort das religiöse
Zusammengehörigkeitsgefühl
und Gemeinschaftsleben. Mit-
glied im Verband ist er seit
1973. Doch nicht nur das. Er ist
in vielen Gemeinde-Bereichen
tätig. Auch handwerklich, wenn
es gilt, in und außerhalb der
Kirche kleine Reparaturen und
Verbesserungen durchzufüh-
ren. Zudem arbeitete er sieben
Jahre im Pfarrgemeinderat mit.
Seit 2001 engagiert er sich im
Krippenbauteam.
Hubert Schäpers ist zudem
einer von 20 ehrenamtlichen
Kirchenwächtern, die seit drei
Jahren Besuchern für Auskünfte
zur Verfügung stehen. Sie ach-
ten auch darauf, dass in der für
jedermann geöffneten Kirche
kein Unfug getrieben wird. Der
Dienst wird stets von zwei Per-
sonen versehen: Hubert Schä-
pers ist mit seiner Wächterkol-
legin Maria Köching präsent.
»Mal kommen Besucher, mal
kommt niemand«, berichtet er.
»In der Fasten- und Adventszeit
finden viele Menschen auch au-
ßerhalb der Messzeiten den
Weg in die Kirche.« Für ihn sei
sie Heimat geworden: »Ich
fühle mich wohl in unserer Kir-
chengemeinde.« Maria Nienhaus q
MENSCHENSKINDER
Hubert Schäpers
Schermbeck
K+L
SO ERREICHEN SIE UNS
Münsterland/Vest Recklinghausen
Petra Helmers/Anne Nolte
Telefon 02 51/4 83 91 20
E-Mail: [email protected]
Niederrhein
Jürgen Kappel
Telefon 0 28 01/7 09 16
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Oldenburger Land
Franz Josef Scheeben (Ltg.)
Michael Rottmann
Telefon 0 44 41/9 38 80
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Telefon: 0 23 61/5 82 88 34
E-Mail: [email protected]
Er brachte die Reformation nach Vechta
2017 wird der Reformation vor 500 Jahren gedacht – und
der 31. Oktober ist in diesem Jahr ein gesetzlicher Feier-
tag. Wir nehmen das Jubiläum zum Anlass, die
Reformation im Bistum Münster und die Folgen
anhand von 95 Objekten zu erzählen. Haben Sie
Vorschläge für geeignete Objekte? Schreiben Sie uns unter
73-74
Die Reformation
im Bistum Münster
in 95 Objekten
Das Geburtshaus des Hermann Bonnus in Quakenbrück. Darin soll nach dem Willen eines eigens dafür
gegründeten Trägervereins ein Museum entstehen.
Foto: Samtgemeinde Artland
Am 6. Juli 1543 morgens um acht
Uhr hatten die Pfarrer im Amts-
haus von Vechta zu erscheinen,
die versammelte Geistlichkeit aus
den damaligen Ämtern Meppen,
Cloppenburg und Vechta.
Unter der Kapitelüberschrift
»Der Reformationsversuch im
Niederstift Münster« beschreibt
der Theologe und Historiker Tim
Unger die Szenerie: Wie der aus
Quakenbrück stammende Her-
mann Bonnus im Auftrag Franz
von Waldecks, damals Bischof
von Münster und Osnabrück, die
neue Lehre Martin Luthers ein-
führte.
Bonnus, der mit bischöflichen
Beamten und einem Vertreter der
Stadt Osnabrück in Vechta er-
schienen war, stellte den Pasto-
ren die neuen Regeln der von ihm
entwickelten Kirchenordnung
vor: die Kommunion in beiderlei
Gestalt, die deutsche Sprache in
der Messe, die Abschaffung der
Heiligenverehrung, die Feiertage,
die Unterweisung im Katechis-
mus, den Umgang mit den Spen-
den für Arme, die angemessene
Bezahlung der Priester, die Aufhe-
bung des Zölibats.
Am Ende des Tages reisten alle
zurück in ihre Gemeinden. Und
Bonnus zog weiter nach Wildes-
hausen, mit demselben Auftrag.
Von Widerstand, Protesten oder
Aufbegehren ist nichts zu lesen.
Die Einführung der Reformation
der Lehre Luthers im Niederstift
Münster ging scheinbar ziemlich
geräuschlos vor sich.
Reformator Hermann Bonnus
war damals nicht einmal 40 Jahre
alt, hatte in Wittenberg und
Greifswald studiert, in Lübeck seit
1531 die Lateinschule geleitet und
wurde später dort Superinten-
dent, wie der leitende Geistliche
in der Hansestadt genannt
wurde.
Von diesem Amt hatte er sich
1543 beurlauben lassen, um zu-
nächst in Osnabrück und später
auch in den Ämtern Cloppenburg
und Vechta sowie in Wildeshau-
sen die praktischen Umsetzung
der Reformation einzuleiten.
Bischof Franz von Waldeck
hatte ihn dafür angeworben und
für den zeitlich befristeten Ein-
satz in der Region sozusagen mit
den Aufgaben eines Generalvi-
kars betraut. Für die Unterwei-
sung nutzte Bonnus eine von ihm
selbst erarbeitete Kirchenord-
nung.
Erfolgreich im Sinne der Auf-
traggeber, wie es scheint. Bonnus,
der mit Frau und Kindern Anfang
1943 für das Projekt nach Osna-
brück gekommen war, reiste am
Ende des Jahres mit Geschenken
überhäuft, so Tim Unger, zurück
nach Lübeck. Mit einigem Recht
konnte er sich damals »Reforma-
tor des Hochstifts Osnabrück und
des Niederstifts Münster« nen-
nen. In Münster selbst dagegen
blieb er erfolglos. Den Wunsch
Franz von Waldecks, die Reforma-
tion solle nun auch dort weiterge-
hen, quittierte das Domkapitel in
Münster in einem Schreiben mit
der Drohung: So Bonnus mit sei-
ner Ordnung in das Stift von
Münster komme, wollten sie ihn
in den Sack stecken lassen und
im Wasser ertränken. Die Folgen
des 6. Juli 1543 in den Gemeinden
im Niederstift blieben dagegen
über Jahrzehnte zu spüren.
Und das, obwohl Bischof Franz
von Waldeck sich bereits fünf
Jahre nach der Mission des Her-
mann Bonnus gezwungen sah,
die Reformation im Niederstift
rückgängig zu machen. Das, so
schreibt Rolf Schäfer in der von
ihm mitverfassten Oldenburgi-
schen Kirchengeschichte, »blieb
jedoch häufig im Kompetenzstreit
zwischen Münster und Osnabrück
hängen«. So setzte die Bevölke-
rung lange den Weg fort, den sie
nach der Anleitung des Hermann
Bonnus eingeschlagen hatte. Die
neue Lehre blieb gut 70 Jahre in
Kraft, bis ab 1613 im Zuge einer
Gegenreformation zunächst die
Pfarrer vor die Entscheidung ge-
stellt wurden, zum römisch-ka-
tholischen Glauben zurückzukeh-
ren oder ihre Gemeinden und
sogar das Territorium des Nieder-
stifts zu verlassen. Gerade einmal
vier der Pastöre und Vikare konn-
ten bleiben. Dennoch dauerte es
noch Jahre, bis es Bischof Ferdi-
nand gelang, die Bevölkerung
wieder auf katholischen Kurs zu
bringen.
Hermann Bonnus, der in sei-
nem Leben unter anderem auch
als Schriftsteller und Autor geist-
licher Lieder in Erscheinung trat,
starb weniger als fünf Jahre nach
seinem Auftritt in Vechta am 12.
Februar 1548. Er hinterließ seine
schwangere Frau und sechs Kin-
der. Michael Rottmann q
Dieses Bild des Hermann Bonnus
hängt in der Osnabrücker Katha-
rinenkirche. Foto: Haverkamp
Der Geschäftsführer der
Hauptabteilungsleitung
Verwaltung, Carsten Wellbrock,
beendet zum 31. Juli seinen
Dienst im Bischöflichen Gene-
ralvikariat. Derzeit wird für
seine Aufgabe als Ansprech-
partner für den Berufsverband
der Pfarrsekretärinnen und
Pfarrsekretäre (BVPS) eine
Nachfolgerin oder ein Nachfol-
ger aus der Hauptabteilung
Verwaltung gesucht.
Seit 2013 war Wellbrock An-
sprechpartner für die Belange
des Berufsverbands mit seinem
219 Mitgliedern. »Der Verband
ist eine wichtige Schnittstelle
zwischen dem Bistum und den
Pfarrbüros vor Ort«, betonte er.
Die Tätigkeit von Pfarrsekretä-
rinnen und –sekretären sei ein
Verwaltungsdienst in der Kir-
che, der für die Arbeit der pas-
toralen Dienste in der Pfarrei
von besonderer Bedeutung sei.
Die Zusammenarbeit mit dem
Vorstand des BVPS – zunächst
unter Vorsitz von Ottilie Zum-
busch, seit einigen Monaten
von Anja Ruffer – sei in den ver-
gangenen Jahren reibungslos
verlaufen. acl (pbm) q
CARSTEN WELLBROCK ist als Ansprechpartner des Bistums für den Berufsverband
der Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre verabschiedet worden. Schnittstelle von Bistum und Pfarrbüro
Die Ehe-, Familien- und Le-
bensberatung (EFL) im
Bistum verzeichnet im 50. Jahr
ihres Bestehens eine weiter
wachsende Nachfrage. 2016
nahmen 13 500 Personen Un-
terstützung der 38 Beratungs-
stellen in Anspruch. Das sind
fast fünf Prozent mehr als 2015,
wie aus dem Jahresbericht her-
vorgeht. Mit Blick auf die ver-
gangenen 20 Jahre stiegen die
Beratungen im nord rhein-west-
fälischen und im niedersächsi-
schen Teil des Bistums demnach
um fast das Doppelte an.
Die Zahl der Beratungsstun-
den belief sich 2016 auf fast
58 000. Jeder Beratungsprozess
umfasste im Schnitt 4,5 Kon-
takte in Form von persönlichen
Gesprächen, Telefonaten, E-
Mails oder Chat-Kontakten. 60
Prozent der Ratsuchenden wa-
ren Frauen.
Die Hälfte aller Klienten hatte
2016 einen verbindlichen
Rechtsanspruch auf Beratung,
da minderjährige Kinder von
den Problemen der Eltern be-
troffen waren. Zudem bietet
die EFL auch kinderlosen Paa-
ren und Paaren mit erwachse-
nen Kindern Unterstützung an.
Finanziert wird die Beratung
zu 67,3 Prozent aus Kirchen-
steuermitteln. 19,3 Prozent
steuerten die Kommunen bei,
9,1 Prozent das Land NRW. Die
restlichen etwa drei Prozent
stammten aus Drittmitteln,
Spenden und Mitteln von Kir-
chengemeinden.
EFL-Leiter Markus Wonka,
sagte, die Ratsuchenden erwar-
teten einfühlsame und fachlich
kompetente Informationen und
Wegbegleitung. Diesem Auftrag
werde sich die EFL auch künf-
tig stellen. KNA q
Mehr Familienberatung
JAHRESBERICHT VERZEICHNET WACHSENDE NACHFRAGE
Anja Ruffer, Carsten Wellbrock, Sigrid Hochstrat, Hildegard Schröder
und Pfarrer Bernd Hante, Geistlicher Begleiter (von links). Foto: Ladermann
Die Stadt Münster för-
dert den Katholikentag
2018 mit bis zu 982 000
Euro. Wie der Stadtrat be-
schloss, werden Sachleistungen
im Wert von 682 000 Euro aus
dem städtischen Haushalt be-
zahlt. Darüber hinaus soll die
Stadtverwaltung laut Beschluss
helfen, weitere 300 000 Euro
von institutionellen Spendern
und Sponsoren aufzutreiben.
Die Veranstalter des Katholi-
kentags zeigten sich zufrieden.
Stefan Weber, Vorsitzender
der CDU-Ratsfraktion, wieder-
holte die Aussage, der fehlende
Betrag von 300 000 Euro werde
»im Konzern Stadt aktiviert«.
Bisher sind erst 100 000 Euro
zugesagt, von der Stiftung der
Sparkasse Münsterland-Ost.
Welche »Konzernteile« – also
womöglich städtische Tochter-
unternehmen – weiteres Geld
bereitstellen, dazu gab es keine
konkreten Aussagen.
Dennoch geht Martin Schulze-
Werner, Beauftragter der Stadt-
verwaltung für den Katholiken-
tag, davon aus, dass der Betrag
erreicht wird. »Ich verstehe die
Vorlage und ihre Vorgeschichte
so, dass die Stadt einspringt,
wenn es der Verwaltung nicht
gelingt, die noch fehlenden
Gelder über Spenden und
Sponsoren aufzutreiben«, sagte
er zu »Kirche+Leben«.
Katholikentag zufrieden
Martin Stauch, Geschäftsführer
des Katholikentags, zeigte sich
gegenüber »Kirche+Leben«
»sehr sicher, dass das Geld zu-
sammenkommt«. Er dankte
dem Rat für die Entscheidung.
Als Geschäftsführer einer Groß-
veranstaltung »muss ich mit
gewissen Risiken leben, aber
mit diesem Risiko kann ich le-
Münster beschließt Katholikentags-Zuschuss
DER STADTRAT stellt 682 000 Euro Haushaltsmittel bereit, mit denen Sachleistungen für das Treffen im Mai bezahl werden.
Weitere 300 000 Euro sollen von institutionellen Spendern kommen. Wenn das schiefgeht, gibt es auch einen Notfallplan.
ben«. Er sei zuversichtlich, dass
der fehlende Betrag nicht erst
kurz vor dem Katholikentag zur
Verfügung stehe.
Die Vorsitzende des Träger-
vereins des Katholikentags,
Anne Hakenes, sagte, nun
könne endlich nicht mehr über
Geld, sondern ȟber den Stel-
lenwert des Katholikentags und
über seine Inhalte gesprochen
werden«. Im Gespräch mit
»Kirche+Leben« äußerte sich
Hakenes befremdet, dass einige
Ratsmitglieder die Zuschüsse
eines Stadtfestes und des Ka-
tholikentags verglichen hatten.
Ein Katholikentag sei keine ein-
fache Feier, sondern ein »gesell-
schaftliches Ereignis mit bun-
desweiter Strahlkraft«.
Mit Blick auf die noch fehlen-
den Spendengelder und ihre
eigene Erfahrung aus Münsters
Stadtrat sagte Hakenes, sie
werde »alles daran setzen«,
dass das Geld zusammen-
komme: »Ich schwöre Ihnen,
wir werden einen fantastischen
Katholikentag bekommen.«
Dem Beschluss ging im Rat
eine kontroverse Debatte vo-
raus. SPD-Fraktionschef Mi-
chael Jung sagte, seine Partei
begrüße den Katholikentag,
halte die Beschlussvorlage aber
für falsch. Es sei »völlig intrans-
parent und für die Bürger nicht
nachvollziehbar«, woher die
300 000 Euro kommen sollten.
Deshalb enthalte die SPD sich.
Sitzung des Stadtrats im Festsaal des Rathauses von Münster.
Archivfoto: Presseamt der Stadt Münster
CDU, Grüne, ÖDP und UWG
stimmten für die Vorlage. FDP,
Linkspartei, Piraten und AfD
lehnten sie ab.
2015 hatte der Rat – damals
mit einer SPD-geführten Mehr-
heit – beschlossen, dem Katho-
likentag Sachleistungen statt
eines Barzuschusses zu gewäh-
ren. Das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken als Ver-
anstalter des Katholikentags
und die Stadtverwaltung hat-
ten daraufhin eine Liste von
Sachleistungen aufgestellt, die
982 000 Euro umfasst.
In dieser Liste enthalten ist
unter anderem die Nutzung der
Halle Münsterland, ein Kombi-
Ticket für den öffentlichen
Nahverkehr für Katholikentags-
Besucher, die Nutzung städti-
scher Räume wie Volkshoch-
schule und Theater sowie Rei-
nigungs- und Energiekosten für
städtische Schulen, die unter
anderem als Gemeinschafts-
quartiere dienen.
Aus dem Bistum23. Juli 2017 I Nr. 29/30 K+L
Ihr Kontakt zur Redaktion:
Telefon: 02 51/4 83 91 20
E-Mail: [email protected]
Neulich beim Kirchenkaffee
schwärmte Alwin von der letzten
Radtour der Fahrradgruppe. »Du
glaubst gar nicht, was wir für ei-
nen Spaß hatten! Und mit unse-
ren E-Bikes sind ja auch die 30
Kilometer bis Telgte kein Problem.
Wir fahren alle 14 Tage, wenn es
nicht gerade aus Eimern schüt-
tet. Gisbert organisiert alles.
Treffpunkt ist der Parkplatz vorm
Kindergarten. Wäre vielleicht
auch was für dich.«
Ludger, der gerade in Rente ge-
gangen war, hörte interessiert zu.
»Und die Termine finde ich im
Pfarrblatt unter ›Senioren‹?
Alwin sah ihn irritiert an. »Senio-
ren? Quatsch! Auch viele junge
Leute fahren mittlerweile E-Bike.
Und wir in der Fahrradgruppe
sind alle in den besten Jahren.
Alle so zwischen 60 und 75. Na ja,
so ganz Unrecht hast du wohl
nicht.«
Ludger lächelte. »Tja, wir werden
alle älter«, sagte er.
Alwin lächelte. »Stimmt wohl.
Und diese neuen Räder sind ein
Segen. Früher haben wir ja noch
ganz weite Touren gemacht. Aber
dann wurden die Strecken immer
kürzer. Weil einigen das Fahren
ganz schön auf die Pumpe ging.
Zuletzt kamen wir höchstens
noch mal bis Handorf, wenn über-
haupt. Ohne E-Bikes würden wir
uns vielleicht statt zum Radeln
wohl nur noch zum Kartenspie-
len treffen.«
»Kann auch nett sein«, sagte Lud-
ger. »so ein schöner Doppelkopf-
Nachmittag.«
Alwin strahlte: »Keine Sorge, auch
dafür ist gesorgt, in den Wochen
dazwischen, auch alle 14 Tage, im
Pfarrheim. Und dann ganz ohne
Akku.«
Bis die Tage
Ihr Kirchenkaffeetrinker
Akkus machen
es möglich
Wieder bis Telgte,
dank E-Bike
Mit ihrem Theaterstück »Verlo-
ren« haben drei Schülerinnen
der Bischöflichen Marienschule
Münster den ersten Preis bei
den Walder Theatertagen in
Solingen gewonnen. Der Preis
ist mit 1000 Euro dotiert.
Greta Hamidi, Johanne Pfeif-
fer und Maike Rölver erzählen
die Geschichten von drei flie-
henden Jugendlichen aus drei
Jahrzehnten und verbinden
diese miteinander. pd q
Flucht: 1. Preis
für Theaterstück
BISCHÖFLICHE MARIENSCHULE
Im Priesterseminar Borro-
maeum in Münster und im
Institut für Diakonat und pasto-
rale Dienste (IDP) nehmen
künftig vier Seelsorger im Team
die Aufgaben des Spirituals
wahr. Es sind Matthäus Nies-
mann, Klaus Kleffner, Johannes
Heimbach und Barbara Kuhl-
mann, teilte die Bischöfliche
Pressestelle mit.
Ein Anlass für die Neuord-
nung war, dass Michael Höffner
nach 16 Jahren als Spiritual des
Priesterseminars für ein Habili-
tationsprojekt freigestellt wird.
Mit der Entscheidung, dass die
neuen Spirituale im Priesterse-
minar und im IDP tätig sein sol-
Vierer-Team für Borromaeum und IDP
len, werde die Zusammenarbeit
in der Ausbildung der Priester,
Ständigen Diakone, Pastoralre-
ferentinnen und Pastoralrefe-
renten ausgeweitet, hieß es.
Matthäus Niesmann (49) aus
Ennigerloh-Enniger ist seit
2003 Spiritual am IDP. Ab dem
1. Oktober wird er zusätzlich
im Priesterseminar tätig sein.
Niesmann wurde 1993 in Rom
zum Priester geweiht. Klaus
Kleffner (46), Priester des Bis-
tums Essen, bleibt Spiritual am
Priesterseminar und ist künftig
auch im IDP tätig.
Mit voller Stelle wechselt Pas-
toralreferent Johannes Heim-
bach (53) zum 1. Oktober ins
Team der geistlichen Beglei-
tung der künftigen Seelsorge-
rinnen und Seelsorger. Er ist
derzeit Leiter der Fachstelle
Gottesdienst im Bischöflichen
Generalvikariat und im Referat
für Exerzitien und Geistliche
Begleitung. Heimbach, der aus
Goch am Niederrhein stammt,
wurde 1998 für den pastoralen
Dienst beauftragt.
Mit einer halben Stelle stößt
zum 1. Februar 2018 Barbara
Kuhlmann (47) zum Team. Sie
bleibt in St. Regina Drenstein-
furt tätig. Kuhlmann, die aus
Löningen stammt, wurde 2003
für den pastoralen Dienst be-
auftragt.
SPIRITUELLE AUSBILDUNG Matthäus Niesmann, Klaus Kleffner, Johannes Heimbach
und Barbara Kuhlmann sind demnächst für zukünftige Seelsorger zuständig.
Die neuen Begleiter (von links): Klaus Kleffner, Johannes Heimbach,
Barbara Kuhlmann und Matthäus Niesmann. Foto: Lucht (pbm)
Im IDP werden Ständige Dia-
kone, Pastoralreferentinnen
und Pastoralreferenten im Bis-
tum Münster ausgebildet. In
der Ausbildung arbeitet es mit
dem Bistum Essen zusammen;
mit dem Bistum Osnabrück gibt
es eine Kooperation in der Aus-
bildung Ständiger Diakone.
Laut Pressestelle bereiten sich
derzeit 89 Frauen und Männer
auf den Dienst des Pastoralrefe-
renten und 25 Männer auf den
Ständigen Diakonat vor.
Im Priesterseminar leben 26
Priesteramtskandidaten des
Bistums. Auch die angehenden
Priester der Bistümer Aachen,
Essen und Osnabrück werden
in Münster ausgebildet. jjo/pbm q
Weitere Oppositionsparteien
kritisierten den Beschluss. Frak-
tionschef Rüdiger Sagel von der
Linkspartei sagte, er habe
»rechtliche Bedenken«, ob die
Stadtverwaltung helfen dürfe,
Sponsorengelder einzuwerben.
Zudem sei es fragwürdig, wenn
städtische Beteiligungen wie
die Sparkasse als Spender für
den Zuschuss »in die Pflicht ge-
nommen werden«.
AfD-Ratsherr Martin Schiller
verwies auf »die Kohle«, die die
Kirche habe. Es sei nicht Auf-
gabe der Stadt, eine »politische
Großveranstaltung« zu finan-
zieren, für die er den Katholi-
kentag halte.
Peter Laurenz Börgel (CDU)
kritisierte die mehr als zweijäh-
rige Zuschuss-Debatte: »Der
Katholikentag bekommt heute
nicht die Unterstützung, die
ihm gebühren würde.« Es sei
»peinlich«, dass es im Stadtrat
kein einstimmiges Votum für
den Zuschuss gebe. Jens Joest q
Es ist peinlich, dass
es im Stadtrat kein
einstimmiges
Votum für den
Zuschuss gibt.
Peter Laurenz Börgel, CDU-Ratsherr
23. Juli 2017
Nr. 29/30
www.kirche-und-leben.de
2,70 Euro
WOCHENZEITUNG IM BISTUM MÜNSTERK+L
Endlich Ferien! Auch Ferien vom lieben
Gott? Der Urlaub als gebetsfreie Zone?
Die Sonntagsmesse wie alle anderen hei-
mischen Verpflichtungen zu Hause gelas-
sen? – Es wäre schlimm, wenn Glaube
und Kirche eher Stress machten als Ge-
lassenheit zu vermitteln.
Allerdings: Auch die Kirche macht Urlaub.
Nein, sie hängt kein großes Schild mit der
Aufschrift »Betriebsferien« über die sorg-
sam abgeschlossenen Portale und mel-
det sich irgendwann möglichst erholt
wieder zurück. »Kirche macht Urlaub«
heißt vielmehr: Viele, viele Gläubige hel-
fen dabei, dass die Ferienzeit für viele,
viele Menschen wirklich eine Zeit zum
Ausruhen, zum Erholen, zum Entdecken,
zum Staunen, zu Geselligkeit, zu Stille –
kurz: zum Leben sein kann. Darum ein
großer Dank an alle, die dazu beitragen:
> 500 Jugendliche und Erwachsene in
den Verbänden in NRW machen in Ferien-
lagern 5000 Kindern (und deren Eltern zu
Hause) eine tolle Zeit. Auch für Daheim-
gebliebene bieten einige Gemeinden
Stadtrand erholung und Ferienspiele an.
> Viele Mitarbeiterinnen von Caritas-
Einrichtungen nehmen in dieser Zeit alte
und kranke Menschen in der Kurzzeit-
pflege auf, damit deren Angehörige ein-
mal durchschnaufen können. Und so
manche Einrichtung sorgt mit wunder-
baren Sommerfesten für erfrischende
Abwechslung bei den Bewohnern.
> Viele Orte im Bistum sind beliebte Ur-
laubsziele für Menschen aus Deutsch-
land und der Nachbarschaft: Wie schön,
wenn engagierte Christen unseren Gäs-
ten mit tollen Gottesdiensten und Seel-
sorgeangeboten eine Heimat auf Zeit
geben. Das gibt es nicht nur auf Cam-
pingplätzen! Auch manche »normale«
Gemeinde stellt extra ein sommerliches
Kultur-Programm auf die Beine oder lädt
bei »weltlichen« Festen wie jüngst bei
den »AaSeerenaden« in Münster zu ei-
nem besonderen Gottesdienst ein.
> Auch Seelsorger, Organisten und Küs-
ter brauchen mal Urlaub. Klasse, wenn
andere für sie einspringen! Manchmal
machen sogar Priester aus anderen Län-
dern bei uns Urlaub, sorgen so für fri-
schen Wind – oder lassen die Vorfreude
aufs bewährte Personal wachsen.
Da müsste sich doch einiges aus diesem
»Kirchen-Urlaub« in den Alltag retten las-
sen! Es ist wie im richtigen Leben: Das
würde manchen Stress vermeiden, auch
im Gemeinde-Alltag.
Viele helfen, dass Urlaub
Zeit zum Leben ist
Kirche macht
Urlaub
Kommentar zur Ferienzeit
Nichts eignet sich so dafür, Neues
zu entdecken, wie die Ferienzeit!
Wie das auch in Widrigkeiten ge-
lingt, verraten fünf Ferien-Experten.
BesteAussichten
I Seiten 4 und 5 I
Foto
: lub
e /
phot
ocas
e.de
Wer für eine bistumsweite
Kollekte spenden möchte,
kann das ab sofort zusätz-
lich zum Klingelbeutel im Gottesdienst
bargeldlos im Internet tun. Symbolisch
eröffneten Mitarbeiter der Hauptab-
teilung Verwaltung des Bischöflichen
Generalvikariats (BGV) und der Dar-
lehnskasse Münster (DKM) das Ver-
fahren unter www.dkm-spendenpor-
tal.de. Das Bistum Münster ist bundes-
weit die erste Diözese, die eine
Online-Kollekte einrichtet.
»Das Angebot richtet sich an diejeni-
gen, die nicht an einem Gottesdienst
teilnehmen können, aber doch für eine
bestimmte Kollekte einen Geldbetrag
geben möchten«, sagt Carsten
Wellbrock vom BGV. Auf Wunsch
werde eine Spendenbescheinigung
ausgestellt.
»Bei der Ausführung der Online-Kol-
lekte ist die sichere Abwicklung garan-
tiert«, betont Stephan Strompen von
der DKM. Mit dem Spendenportal be-
stehe nicht nur die Möglichkeit der
Online-Lastschrift, sondern auch die
Zahlung zum Beispiel über die Kredit-
karte oder über Paypal.
Über das Spendenportal ist der Kol-
lektenzweck eines Sonntags mit aus-
führlichen Informationen über die je-
weiligen Projekte online abrufbar. »So
geben wir Hinweise und Hintergründe
zu den Kollekten, die im Rahmen ei-
nes Gottesdienstes so nicht gegeben
werden können«, sagt Wellbrock.
Möglicherweise eigne sich die On-
line-Kollekte auch für Pfarreien mit
ihren gemeindebezogenen Kollekten.
»Technisch ist es machbar«, ergänzt
DKM-Mitarbeiterin Stefanie Lölver.
Zu den Pionieren, die das Online-
Spenden nutzen, zählt die Pfarrei St.
Marien und St. Josef in Münster. Sie
hat vor einigen Wochen die Online-
Spende für die Pfarrcaritas per Last-
schriftverfahren eingerichtet. Wer eine
Spendenbescheinigung haben möchte,
kann sie über ein Formular anfordern.
Möglich sind aber auch anonyme
Spenden. Johannes Bernard q
SPENDEN Wer am Sonntag nicht zur Kirche kommt, kann den Klingelbeutel jetzt auch online füllen. Als bundesweit
erste Diözese hat das Bistum Münster mit der DKM dafür ein Internetportal eröffnet. Für Sicherheit wird garantiert.
Das Kollektenkörbchen wandert ins Internet
Diese Ausgabe von »Kirche+Leben«
erscheint für zwei Wochen und umfasst
die Sonntage vom 23. und 30. Juli.
Entsprechend decken sowohl die Pfarr-
nachrichten als auch unsere Medientipps
(Seite 8) zwei Wochen ab.
Ebenso gelten die Lesungstexte in den
Gottesdiensten (Seite 2) für den 16. und
den 17. Sonntag im Jahreskreis. Eine Aus-
legung der Lesungen für den 17. Sonntag
finden Sie dann im Internet auf »kirche-
und-leben.de«. In unserem Online-Maga-
zin versorgen wir Sie natürlich durchge-
hend mit tagesaktuellen Nachrichten.
Die nächste Ausgabe der Kirchenzeitung
erscheint zum 6. August. Wir wünschen
Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihre Kirche+Leben-Redaktion
In eigener Sache:
Diese Ausgabe ist
eine Doppelnummer
I SEITE 3 I
I SEITE 9 I
I SEITE 12 I
I SEITEN 22 UND 23 I
GLAUBE AUF DEM OBERARM
»Vor Gericht und auf See ist man in
Gottes Hand.« Davon erzählen sogar
manche Matrosen-Tätowierungen.
GELD FÜR KATHOLIKENTAG
Münsters Stadtrat will seinen
Zuschuss auch durch Spenden
finanzieren. Ob das gutgeht?
TIM SOLLTE STERBEN
Als »Oldenburger Baby« ging seine
Geschichte quer durch Deutschland.
Jetzt war sein 20. Geburtstag.
SONNE, SAND, STRANDGEBET
Auf dem großen Campingplatz in
Schillig engagieren sich auch Gäste
aus Hessen in der Urlauberseelsorge.
Dechant Gregor Kauling (53) aus Dins-
laken wird neuer Wallfahrtsrektor in
Kevelaer. Er folgt auf Rolf Lohmann,
der nun Weihbischof am Niederrhein
ist. Kauling wird voraussichtlich Mitte
November ins Amt eingeführt, teilte
das Bistum mit.
Kauling wurde in Haltern geboren.
Nach dem Abitur schloss er zunächst
ein ingenieurwissenschaftliches Stu-
dium der Stadtplanung ab. Zum Pries-
ter geweiht wurde Kauling 1999. Nach
Stationen in Ennigerloh, Altötting,
Ahaus und Warendorf wechselte er
2009 nach Dinslaken. pbm q
NACHFOLGER VON ROLF LOHMANN
Gregor Kauling
wird Kevelaers neuer
Wallfahrtsrektor
I Seite 18 I
Der 41-jährige Münsteraner Stefan Na-
cke ist neuer Vorsitzender des Kolping-
Landesverbands in Nordrhein-Westfa-
len. Die Landesversammlung wählte
ihn zum Nachfolger von Karl Schiewer-
ling aus Nottuln, der das Amt 15 Jahre
innehatte. Nacke ist CDU-Abgeordne-
ter im NRW-Landtag. Der promovierte
Sozialethiker studierte Philosophie,
Theo logie und Christliche Sozialwis-
senschaften. Zuletzt war er Referent
des Essener Bischofs Franz-Josef Over-
beck und Leiter der Zentralabteilung
»Politik, Wirtschaft und Soziales« im
Generalvikariat des Ruhrbistums. mn q
ABSCHIED VON KARL SCHIEWERLING
Kolping in NRW
wählt Münsteraner
zum Vorsitzenden
I Seite 7 I
Der Vorsitzende der Deutschen Bi-
schofskonferenz, Kardinal Reinhard
Marx, hat in der »Augsburger Allgemei-
nen« daran erinnert, dass die Kirche
sich mit der früheren Verfolgung Ho-
mosexueller in Deutschland »eigentlich
nicht befasst« habe. Marx erklärte, an
dieser Stelle »Bedauern« aussprechen
zu müssen: »Ich habe ja auch nichts da-
gegen getan, dass Homosexuelle straf-
rechtlich verfolgt wurden.«
Dessen ungeachtet wünscht Marx
sich eine Verfassungsklage Bayerns ge-
gen die »Ehe für alle«. Für den Rechts-
frieden in Deutschland wäre solch ein
Urteil gut. Gleichwohl sei die »Ehe für
alle« kein »Dammbruch«. KNA q
ABER: KLAGEN GEGEN »EHE FÜR ALLE«
Marx bedauert Fehler
im früheren Umgang
mit Homosexuellen
Markus Nolte
MS
23. Juli 2017
Aus den Gemeinden
K+L
Aus den Gemeinden
Ihr Kontakt zum Verlag:Bistumszeitung Münster Verlagsgesellschaft
Telefon: 0 23 61/5 82 88 34E-Mail: [email protected]
23. Juli 2017 I Nr. 29/30
Für alle Mitteilungen, die auf den
Dekanatsseiten veröffentlicht wer-den, sind die einzelnen Pfarrämter
verantwortlich.
ßend im Café Bröker mit anderen ins
Gespräch kommen.KLINIKKIRCHE ST. LUKASLWL-Klinik Münster
Liturgieplan vom 23. Juli - 5. August Sonntag, 23. Juli 9.30 Uhr hl. MesseDienstag, 25. Juli 16.30 Uhr hl. MesseMittwoch, 26. Juli 16 - 17 Uhr offene KircheDonnerstag, 27. Juli 15 Uhr hl. Messe 17.1Freitag, 28. Juli 15.30 Uhr hl. MesseSonntag, 30. Juli 9.30 Uhr hl. MesseDienstag, 1. August 16.30 Uhr hl. MesseMittwoch, 2. August 14.30 Uhr hl. Messe PZ16 - 17 Uhr offene KircheFreitag, 4. August 15.30 Uhr hl. MesseSonntag, 6. August 9.30 Uhr hl. Messe
KAPELLE DER RAPHAELSKLINIKLoerstrasse 23, 48143 Mü[email protected]/rk/seelsorgeGottesdienste
Samstag 15.30 UhrHeilige Messe, anschließendKommunion in den KrankenzimmernSonntag 8.30 UhrHeilige Messe in der Mutterhaus-kir-
che der Clemensschwestern (zu errei-chen über den Patientengarten/Eingang Euthymia-Zentrum)Dienstag, Mittwoch, Freitag
17 Uhr Hl. Messe
Montag, 31. Juli18.15 Uhr EucharistiefeierDienstag, 1. August18.15 Uhr evangelische AndachtMittwoch, 2. August 18.15 Uhr EucharistiefeierDonnerstag, 3. August 10 Uhr EucharistiefeierFreitag, 4. August 18.15 Uhr EucharistiefeierSamstag, 5. August18.15 Uhr Eucharistiefeier mit Kom-
munionausteilung auf den StationenAlle Gottesdienste und auch das werktägliche Vespergebet um 15 Uhr werden im Fernsehen übertragen.RufbereitschaftEin Mitglied des Seelsorgeteams ist
über die Rufbereitschaft rund um
die Uhr erreichbar: 0251-9350.NeugeborenensegnungEltern sind mit ihren Neugeborenen
herzlich eingeladen zu einer klei-nen Segensfeier am Beginn dieses neuen Lebensabschnittes: Sonntag um 11 Uhr, Montag bis Freitag um 15.15 Uhr in der Hospitalkapelle im
Erdgeschoss.Segensfeier für SchwangereDrei Mal jährlich lädt das Seelsorge-team des St. Franziskus-Hospitals in
Zusammenarbeit mit der Pfarrei St.
Mauritz werdende Eltern zu einer
Segensfeier ein. Die Schwangerschaft
– eine ganz besondere Zeit: gute Hoff-nung und manche Sorgen liegen nahe
beieinander. Sich in dieser Zeit mit
ihren wunderbaren, aber auch heraus-fordernden Seiten den Segen Gottes
zusprechen zu lassen, das kann Stär-kung sein. Zu dem Segnungsgottes-dienst sind auch Angehörige der wer-denden Eltern herzlich eingeladen.Die nächsten Termine: Sonntag, 3. September um 16 Uhr und Sonn-tag, 3. Dezember um 15 Uhr.Die Feiern finden in der Hospitalka-pelle statt. Wer mag, kann anschlie-
9 Uhr Hochamt in unserer Kirche10.30 Uhr Feier der Heiligen Messe
für Patienten und Mitarbeiter in der
Kapelle der Christophorus-Klinik11 Uhr Wortgottesdienst mit Kommu-nionfeier in der DamianklinikMontag, 31. Juli, Fest des Hl. Ignatius von Loyola
18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Dienstag, 1. August18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe in
der Kirche
Mittwoch, 2. August15 Uhr Wortgottesdienst im Haus
Thomas18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Donnerstag, 3. August17 Uhr Meditativer Gottesdienst für
Patienten und Mitarbeiter in der Ka-pelle der Christophorus-Klinik18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Freitag, 4. August, Herz-Jesu-Freitag18.30 Uhr Heilige Messe im KlosterKAPELLE IM ST.-FRANZISKUS-HOSPITALHohenzollernring 72, 48145 MünsterTel: 0251-935 [email protected]
www.sfh-muenster.de/de/pflege-be-gleitung/seelsorge.html
GottesdiensteSamstag, 22. Juli 18.15 Uhr Vorabendmesse mit Kom-
munionausteilung auf den StationenSonntag, 23. Juli 10 Uhr EucharistiefeierMontag, 24. Juli18.15 Uhr EucharistiefeierDienstag, 25. Juli18.15 Uhr evangelische Andacht
Mittwoch, 26. Juli 18.15 Uhr EucharistiefeierDonnerstag, 27. Juli 10 Uhr EucharistiefeierFreitag, 28. Juli 18.15 Uhr EucharistiefeierSamstag, 29. Juli18.15 Uhr Eucharistiefeier mit Kom-munionausteilung auf den StationenSonntag, 30. Juli 10 Uhr Eucharistiefeier
16. + 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Aus dem Dekanat und den Pfarreien
KrankenhausseelsorgeALEXIANERKRANKENHAUS KIRCHE ST. JOSEFAlexianerweg 948163 Münster-Amelsbüren
Tel: 02501- 966 200 [email protected]
Sonntag, 23. Juli, 16. Sonntag im Jahreskreis9 Uhr Hochamt in der Kirche11 Uhr Feier der Heiligen Messe in der
Damian-KlinikMontag, 24. Juli18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Dienstag, 25. Juli, Fest des Hl. Jakobus18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe in
der Kirche
Mittwoch, 26. Juli, Gedenktag der Heiligen Joachim und Anna, Na-menstag der Station in der Klinik Maria Brunn15.30 Uhr Wortgottesdienst im Haus
Thomas18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Donnerstag, 27. Juli17 Uhr Meditativer Gottesdienst für
Patienten und Mitarbeiter in der Ka-pelle der Christophorus-Klink18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Freitag, 28. Juli18.30 Uhr Feier der Heiligen Messe im
Kloster
Sonntag, 30. Juli, 17. Sonntag im Jahreskreis
Kirche+Leben erscheint diese Woche als Doppelausgabe
Die Gottesdienstzeiten und Pfarrnachrichten umfassen
einen Zeitraum von zwei Wochen.Bitte bewahren Sie daher die Pfarrnachrichten noch auf,
um sich auch in der nächsten Woche noch über
Termine und Veranstaltungen informieren zu können.
In der nächsten Woche erscheint keine Kirchenzeitung.
| 02 |
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Über Kirche + Leben
19 Millionen Menschen in Deutschland kennen Kirchen- und Bistumszeitungen.
ist Deutschlands auflagenstärkste Bistumszeitung und erreicht mit 53.966 Exemplaren (IVW III / 2017) ca. 150.000 Leser.
Beste KontakteKein anderer vergleichbarer Titel bietet eine annähernd hohe Prozentzahl an Lesern pro werbungfüh-rende Seite (LpwS). Damit hat Ihre Anzeige in die höchste Kontaktchance aller konfes-sionellen Wochenzeitungen, die auch online in unserem tagesaktuellen Magazin veröffentlicht werden können.
Unser Profil
Hohe Glaubwürdigkeit und maximale Leser-Blatt-Bindung
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Kaufkräftige, finanzstarke Leserschaft
Interessante Sonderthemen zu Pflege, Gesundheit, Kultur, Wellness, Familie,
Haus und Garten, Freizeit, Reise
Lokale und regionale Belegungsmöglichkeiten
Nah am Kunden informiert über alle wichtigen Ereignisse und Termine in der Weltkirche, im Bistum und
in Ihrer Heimatpfarrei.
liefert Anregungen zur Besinnung und Meditation und bietet eine Vielzahl nützlicher Informationen: Expertenrat zu Lebensfragen, Medientipps, Reiseberichte, Buchempfehlungen und vieles mehr.Auf den Familienseiten ist eine breite Themenpalette für junge Familien, Anregungen und Hilfen zur Glaubensweitergabe, Rat und Hilfe von Experten, Tipps für sinnvolle Freizeit- und Urlaubsgestaltung zu finden.
23. Juli 2017
Nr. 29/30
www.kirche-und-leben.de
2,70 Euro
WOCHENZEITUNG IM BISTUM MÜNSTERK+L
Endlich Ferien! Auch Ferien vom lieben
Gott? Der Urlaub als gebetsfreie Zone?
Die Sonntagsmesse wie alle anderen hei-
mischen Verpflichtungen zu Hause gelas-
sen? – Es wäre schlimm, wenn Glaube
und Kirche eher Stress machten als Ge-
lassenheit zu vermitteln.
Allerdings: Auch die Kirche macht Urlaub.
Nein, sie hängt kein großes Schild mit der
Aufschrift »Betriebsferien« über die sorg-
sam abgeschlossenen Portale und mel-
det sich irgendwann möglichst erholt
wieder zurück. »Kirche macht Urlaub«
heißt vielmehr: Viele, viele Gläubige hel-
fen dabei, dass die Ferienzeit für viele,
viele Menschen wirklich eine Zeit zum
Ausruhen, zum Erholen, zum Entdecken,
zum Staunen, zu Geselligkeit, zu Stille –
kurz: zum Leben sein kann. Darum ein
großer Dank an alle, die dazu beitragen:
> 500 Jugendliche und Erwachsene in
den Verbänden in NRW machen in Ferien-
lagern 5000 Kindern (und deren Eltern zu
Hause) eine tolle Zeit. Auch für Daheim-
gebliebene bieten einige Gemeinden
Stadtrand erholung und Ferienspiele an.
> Viele Mitarbeiterinnen von Caritas-
Einrichtungen nehmen in dieser Zeit alte
und kranke Menschen in der Kurzzeit-
pflege auf, damit deren Angehörige ein-
mal durchschnaufen können. Und so
manche Einrichtung sorgt mit wunder-
baren Sommerfesten für erfrischende
Abwechslung bei den Bewohnern.
> Viele Orte im Bistum sind beliebte Ur-
laubsziele für Menschen aus Deutsch-
land und der Nachbarschaft: Wie schön,
wenn engagierte Christen unseren Gäs-
ten mit tollen Gottesdiensten und Seel-
sorgeangeboten eine Heimat auf Zeit
geben. Das gibt es nicht nur auf Cam-
pingplätzen! Auch manche »normale«
Gemeinde stellt extra ein sommerliches
Kultur-Programm auf die Beine oder lädt
bei »weltlichen« Festen wie jüngst bei
den »AaSeerenaden« in Münster zu ei-
nem besonderen Gottesdienst ein.
> Auch Seelsorger, Organisten und Küs-
ter brauchen mal Urlaub. Klasse, wenn
andere für sie einspringen! Manchmal
machen sogar Priester aus anderen Län-
dern bei uns Urlaub, sorgen so für fri-
schen Wind – oder lassen die Vorfreude
aufs bewährte Personal wachsen.
Da müsste sich doch einiges aus diesem
»Kirchen-Urlaub« in den Alltag retten las-
sen! Es ist wie im richtigen Leben: Das
würde manchen Stress vermeiden, auch
im Gemeinde-Alltag.
Viele helfen, dass Urlaub
Zeit zum Leben ist
Kirche macht
Urlaub
Kommentar zur Ferienzeit
Nichts eignet sich so dafür, Neues
zu entdecken, wie die Ferienzeit!
Wie das auch in Widrigkeiten ge-
lingt, verraten fünf Ferien-Experten.
BesteAussichten
I Seiten 4 und 5 I
Foto
: lub
e /
phot
ocas
e.de
Wer für eine bistumsweite
Kollekte spenden möchte,
kann das ab sofort zusätz-
lich zum Klingelbeutel im Gottesdienst
bargeldlos im Internet tun. Symbolisch
eröffneten Mitarbeiter der Hauptab-
teilung Verwaltung des Bischöflichen
Generalvikariats (BGV) und der Dar-
lehnskasse Münster (DKM) das Ver-
fahren unter www.dkm-spendenpor-
tal.de. Das Bistum Münster ist bundes-
weit die erste Diözese, die eine
Online-Kollekte einrichtet.
»Das Angebot richtet sich an diejeni-
gen, die nicht an einem Gottesdienst
teilnehmen können, aber doch für eine
bestimmte Kollekte einen Geldbetrag
geben möchten«, sagt Carsten
Wellbrock vom BGV. Auf Wunsch
werde eine Spendenbescheinigung
ausgestellt.
»Bei der Ausführung der Online-Kol-
lekte ist die sichere Abwicklung garan-
tiert«, betont Stephan Strompen von
der DKM. Mit dem Spendenportal be-
stehe nicht nur die Möglichkeit der
Online-Lastschrift, sondern auch die
Zahlung zum Beispiel über die Kredit-
karte oder über Paypal.
Über das Spendenportal ist der Kol-
lektenzweck eines Sonntags mit aus-
führlichen Informationen über die je-
weiligen Projekte online abrufbar. »So
geben wir Hinweise und Hintergründe
zu den Kollekten, die im Rahmen ei-
nes Gottesdienstes so nicht gegeben
werden können«, sagt Wellbrock.
Möglicherweise eigne sich die On-
line-Kollekte auch für Pfarreien mit
ihren gemeindebezogenen Kollekten.
»Technisch ist es machbar«, ergänzt
DKM-Mitarbeiterin Stefanie Lölver.
Zu den Pionieren, die das Online-
Spenden nutzen, zählt die Pfarrei St.
Marien und St. Josef in Münster. Sie
hat vor einigen Wochen die Online-
Spende für die Pfarrcaritas per Last-
schriftverfahren eingerichtet. Wer eine
Spendenbescheinigung haben möchte,
kann sie über ein Formular anfordern.
Möglich sind aber auch anonyme
Spenden. Johannes Bernard q
SPENDEN Wer am Sonntag nicht zur Kirche kommt, kann den Klingelbeutel jetzt auch online füllen. Als bundesweit
erste Diözese hat das Bistum Münster mit der DKM dafür ein Internetportal eröffnet. Für Sicherheit wird garantiert.
Das Kollektenkörbchen wandert ins Internet
Diese Ausgabe von »Kirche+Leben«
erscheint für zwei Wochen und umfasst
die Sonntage vom 23. und 30. Juli.
Entsprechend decken sowohl die Pfarr-
nachrichten als auch unsere Medientipps
(Seite 8) zwei Wochen ab.
Ebenso gelten die Lesungstexte in den
Gottesdiensten (Seite 2) für den 16. und
den 17. Sonntag im Jahreskreis. Eine Aus-
legung der Lesungen für den 17. Sonntag
finden Sie dann im Internet auf »kirche-
und-leben.de«. In unserem Online-Maga-
zin versorgen wir Sie natürlich durchge-
hend mit tagesaktuellen Nachrichten.
Die nächste Ausgabe der Kirchenzeitung
erscheint zum 6. August. Wir wünschen
Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihre Kirche+Leben-Redaktion
In eigener Sache:
Diese Ausgabe ist
eine Doppelnummer
I SEITE 3 I
I SEITE 9 I
I SEITE 12 I
I SEITEN 22 UND 23 I
GLAUBE AUF DEM OBERARM
»Vor Gericht und auf See ist man in
Gottes Hand.« Davon erzählen sogar
manche Matrosen-Tätowierungen.
GELD FÜR KATHOLIKENTAG
Münsters Stadtrat will seinen
Zuschuss auch durch Spenden
finanzieren. Ob das gutgeht?
TIM SOLLTE STERBEN
Als »Oldenburger Baby« ging seine
Geschichte quer durch Deutschland.
Jetzt war sein 20. Geburtstag.
SONNE, SAND, STRANDGEBET
Auf dem großen Campingplatz in
Schillig engagieren sich auch Gäste
aus Hessen in der Urlauberseelsorge.
Dechant Gregor Kauling (53) aus Dins-
laken wird neuer Wallfahrtsrektor in
Kevelaer. Er folgt auf Rolf Lohmann,
der nun Weihbischof am Niederrhein
ist. Kauling wird voraussichtlich Mitte
November ins Amt eingeführt, teilte
das Bistum mit.
Kauling wurde in Haltern geboren.
Nach dem Abitur schloss er zunächst
ein ingenieurwissenschaftliches Stu-
dium der Stadtplanung ab. Zum Pries-
ter geweiht wurde Kauling 1999. Nach
Stationen in Ennigerloh, Altötting,
Ahaus und Warendorf wechselte er
2009 nach Dinslaken. pbm q
NACHFOLGER VON ROLF LOHMANN
Gregor Kauling
wird Kevelaers neuer
Wallfahrtsrektor
I Seite 18 I
Der 41-jährige Münsteraner Stefan Na-
cke ist neuer Vorsitzender des Kolping-
Landesverbands in Nordrhein-Westfa-
len. Die Landesversammlung wählte
ihn zum Nachfolger von Karl Schiewer-
ling aus Nottuln, der das Amt 15 Jahre
innehatte. Nacke ist CDU-Abgeordne-
ter im NRW-Landtag. Der promovierte
Sozialethiker studierte Philosophie,
Theo logie und Christliche Sozialwis-
senschaften. Zuletzt war er Referent
des Essener Bischofs Franz-Josef Over-
beck und Leiter der Zentralabteilung
»Politik, Wirtschaft und Soziales« im
Generalvikariat des Ruhrbistums. mn q
ABSCHIED VON KARL SCHIEWERLING
Kolping in NRW
wählt Münsteraner
zum Vorsitzenden
I Seite 7 I
Der Vorsitzende der Deutschen Bi-
schofskonferenz, Kardinal Reinhard
Marx, hat in der »Augsburger Allgemei-
nen« daran erinnert, dass die Kirche
sich mit der früheren Verfolgung Ho-
mosexueller in Deutschland »eigentlich
nicht befasst« habe. Marx erklärte, an
dieser Stelle »Bedauern« aussprechen
zu müssen: »Ich habe ja auch nichts da-
gegen getan, dass Homosexuelle straf-
rechtlich verfolgt wurden.«
Dessen ungeachtet wünscht Marx
sich eine Verfassungsklage Bayerns ge-
gen die »Ehe für alle«. Für den Rechts-
frieden in Deutschland wäre solch ein
Urteil gut. Gleichwohl sei die »Ehe für
alle« kein »Dammbruch«. KNA q
ABER: KLAGEN GEGEN »EHE FÜR ALLE«
Marx bedauert Fehler
im früheren Umgang
mit Homosexuellen
Markus Nolte
| 03 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Druck- und Verlagsangaben
VERLAGBMV Bistumszeitung Münster Verlag gGmbHCheruskerring 1948147 MünsterTelefon: (0251) 4839 - 269Telefax: (0251) 4839 - 262E-Mail: [email protected]: www.kirche-und-leben.deGeschäftsführer: Michael Bachem
ERSCHEINUNGSWEISEwöchentlich zum Sonntag
JAHRGANG72. Jahrgang
MITGLIEDSCHAFTENKONPRESS-Medien e. G.
ORGANWochenzeitung für das Bistum Münster
REDAKTION + AnzeigenvermittlungDialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbHCheruskerring 19 48147 MünsterTelefon: (0251) 4839 - 230 / 231Telefax: (0251) 4839 - 233E-Mail: [email protected]äftsführer: Jürgen Greiwe, Ralf Thier-HinseChefredakteur: Dr. Christof HaverkampAnzeigenleitung: Nico Helmer
VERTRIEB BMV Bistumszeitung Münster Verlag gGmbHCheruskerring 1948147 MünsterTelefon: (0251) 4839 - 269Telefax: (0251) 4839 - 262E-Mail: [email protected]
BEZUGSPREIS7,70 Euro monatlich (Botenzustellung)8,80 Euro monatlich (Postzustellung)2,70 Euro Einzelverkaufspreis
UMFANGSANALYSEFormat der Zeitung: Rheinisches Format Gesamtumfang: 24 SeitenStadt- und Kreisdekanate: 16 – 24 Seiten Gesamt- umfang (halbes Rheinisches Format)
ANZEIGENVERMITTLUNGDialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbHCheruskerring 19 • 48147 MünsterTelefon: (0251) 4839-231 • Telefax: (0251) 4839-233E-Mail: [email protected]
DRUCKDruckhaus Aschendorff, Münster
AUFLAGEN-ANALYSEDruckauflage: 54.186 verbreitete Auflage: 53.966 IVW-Analyse III/2017 geprüft
ANZEIGEN-/DRUCKUNTERLAGENSCHLUSSMittwoch in der Vorwoche 12.00 Uhr
DRUCK UND DRUCKUNTERLAGENDruckverfahren: Zeitungsrotations-Offsetdruck (Coldset) nach ISO 12647-3 in CMYK, keine Sonderfarben, Gesamt-farbauftrag: max. 220 %
Zeitschriftenformat:Satzspiegel: 310 mm breit, 470 mm hoch, 6 Spalten je 48 mmStadt- und Kreisdekanate: 4 Spalten je 53 mmMantel: 5 Spalten je 58 mm
Druckvorlagen: Druckfähiges PDF (PDF-Dateien ab Acrobat 4, ISO-normierten Format PDF/X-1a:2003 )Auflösung mindestens 300dpi, Schriften müssen eingebettet, bzw. in vektorisierte Pfade umgewan-delt sein. Offene Dateien können nicht verarbeitet werden. Grundlage der technischen Angaben ist die ISO-Norm 12647-3:204. Wir empfehlen die Verwen-dung von ICC-Profilen mit 26 % Tonwertzunahme. Diese können unter www.ifra.com heruntergeladen werden.
Reproarbeiten: Bei Anlieferung abweichender Druckunterlagen werden anfallende Reproarbeiten berechnet. Bitte beachten Sie, dass bei der Digi-talisierung von konventionellen Druckunterlagen Qualitätsverluste entstehen und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
| 04 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Druck- und Verlagsangaben
FARBANZEIGEN Die Farben müssen in CMYK angelegt sein. Über-mitteln Sie uns Ihre mehrfarbige Anzeige bitte unsepariert.Wir bitten vor der Übermittlung um einen Gesamt-ausdruck und einen Ausdruck der Farbseparation.Bitte verwenden Sie keine RGB,-, LAB- und Du-plex-Daten, Sonderfarben oder eigene Zielfarbpro-file.
ALLGEMEIN Getrennt von den digitalen Druckunterlagen ist eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung notwendigen Angaben erforderlich. Außerdem ist dem Auftrag eine Kopie der Anzeige beizulegen und ein Ansprechpartner mit Telefon-nummer zu benennen.Für Anzeigen, die auf Datenträger übergeben wer-den, trägt der externe Hersteller die Verantwortung für die Qualität der drucktechnischen Aufbereitung.
ZAHLUNGSBEDINGUNGENzahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.Bankverbindung:Darlehenskasse Münster e.G. (DKM)IBAN: DE51 4006 0265 0015 8158 02
ZUSCHLÄGE Farbzuschläge siehe Seite 6Chiffre-Gebühren: 7,50 € zzgl. Mwst.
RUBRIKANZEIGENSiehe Seite 6
SONDERWERBEFORMENAuf Anfrage
RABATTE Siehe Seite 6
KOMBINATIONÜber KONPRESS-Medien eG möglich
BEIHEFTERAuf Anfrage
GESCHÄFTSBEDINGUNGENAufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen und zu den zusätzlichen Bedingungen des Verlages ausgeführt.
KONTAKT Telefon: (0251) 4839-230 / -231 Telefax: (0251) 4839-233 E-Mail: [email protected]
ORGANISATION Mit der Auftragsbestätigung erbitten wir eine Kopie der Anzeige an die Anzeigenabteilung per Post, per Fax: (02 51) 48 39 – 233 oder E-Mail: [email protected]
Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung der Übermittlung von Druck-unterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind.Entdeckt der Verlag in einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte.Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Scha-densersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.
| 05 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Verbreitungskarte Bistum Münster
8KLEVE
Cloppenburg Damme Delmenhorst Friesoythe Löningen Oldenburg Vechta Wilhelmshaven
AhlenBeckumBeelenDrensteinfurtEnnigerlohEverswinkelHamm HarsewinkelLangenberg
LippetalLippstadtOeldeOstbevernSassenbergSendenhorstTelgte WaderslohWarendorf
7WESEL
9OLDENBURG
2WARENDORF
1MÜNSTER3
COESFELD
4RECKLINGHAUSEN
6STEINFURT
5BORKEN
BottropCastrop-RauxelDattelnDorstenHaltern Herten Kirchhellen
LünenMarl Oer-ErkenschwickRecklinghausen SelmWaltropWerne
AschebergBillerbeckCoesfeldDülmenHavixbeckLüdinghausenNordkirchenNottulnOlfenRosendahlSenden
AlpenDinslakenDuisburgHamminkelnHünxe
Kamp-LintfortMoersNeukirchen-VluynRheinbergSchermbeck
SonsbeckVoerdeWeselXanten
Bedburg-HauEmmerichGeldernGochIssumKalkarKempenKerkenKevelaerKleveKranenburgReesRheurdtStraelenUedemWachtendonkWeeze
AhausBocholtBorkenGescherGronauHeekHeidenIsselburgLegdenRaesfeldReken
ReckeSchöppingenStadtlohnSüdlohnVelenVreden
AltenbergeEmsdettenGrevenHopstenHörstelHorstmarIbbenbürenLadbergenLaerLengerich
LienenMetelenMettingenNeuenkirchenNordwaldeOchtrup RhedeRheineSaerbeckSteinfurt
TecklenburgWesterkappelnWettringen
AUFLAGEDruckauflage: 54.186 verbreitete Auflage: 53.966 IVW-Analyse III/2017 geprüft
| 06 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Anzeigenpreise
Grundpreis mm S/W Ortspreis mm S/W Farbzuschlag - je Anzeige
Gesamtausgabe 3,75 € 3,25 € ohne Zuschlag
Aus dem Bistum 2,75 € 2,25 € 75,00 €
Aus den Regionen 1,99 € 1,49 € 75,00 €
Familienjournal 1,19 € 0,99 € 75,00 €
Aus den Gemeinden / Dekanate
0,75 € 0,55 € 75,00 €* * ab 300 mm möglich
Rubrikenmarkt Stellenmarkt* / Immobilienmarkt / Verschiedenes (*inkl. online)
2,75 € 2,25 € 75,00 €
Druckauflage: 54.186 verbreitete Auflage: 53.966 IVW-Analyse III/2017 geprüft
RABATTE Malstaffel oder Mengenstaffel 2 Anzeigen = 10 % 3 Anzeigen und mehr = 15 %
AUFSCHLÄGE Alle Aufschlagseiten = 20 %
GRUNDSÄTZLICHORTSPREISOrtspreis:Der Ortspreis ist der Preis für Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungs- gebiet.
DEKANATSBELEGUNGEN• 1 Münster • 6 Steinfurt • 2 Warendorf • 7 Wesel • 3 Coesfeld • 8 Kleve• 4 Recklinghausen • 9 Oldenburg• 5 Borken
Siehe dazu auch Übersichtskarte auf Seite 5.
| 07 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
1/1 Seite - 1/2 Seite
hoch: 310 x 470 mmquer: 310 x 235 mm
eck: 153 x 235 mmquer: 310 x 117,5 mm
quer: 153 x 78 mmhoch: 101 x 88 mm
1/4 eck/quer 1/12 quer - 1/16 hoch
Prinzipiell
sind alle
Formate
möglich!
1/1 Seite
228 x 314 mm 111 x 314 mm
1/2 Seite
Prinzipiell
sind alle
Formate
möglich!
111 x 157 mm 111 x 78,5 mm
1/4 Seite 1/8 Seite
eck
quer
quer
hoch
quer
hoch
Bistum
6 Spalten
1 spaltig = 48 mm
2 spaltig = 101 mm
3 spaltig = 153 mm
4 spaltig = 205 mm
5 spaltig = 258 mm
6 spaltig = 310 mm
Mantel
5 Spalten
1 spaltig = 58 mm
2 spaltig = 121 mm
3 spaltig = 184 mm
4 spaltig = 247 mm
5 spaltig = 310 mm
Stadt- / Kreisdekanate
4 Spalten:
1 spaltig = 53 mm
2 spaltig = 111 mm
3 spaltig = 169 mm
4 spaltig = 228 mm
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Satzspiegel / Grundformate
BEISPIELE ANZEIGENFORMATEAlle Angaben in mm (Breite x Höhe)
SATZSPIEGEL1/1 Seite: 310mm x 470 mm = 2820 mm
BEISPIELE ANZEIGENFORMATE FÜR DIE STADT- UND KREISDEKANATE
SATZSPIEGEL 1/1 Seite: 228 x 314 mm = 1256 mm
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Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Beilagen
BEILAGEN
Unabhängig von der Auftragsbestätigung ist die rechtzeitige Übersendung eines Beilagenmusters für die Ausführung des Auftrages erforderlich.
Allen aufgeführten Preisen ist die gesetztliche Mehrwertsteuer zuzurechnen.
Technische AngabenFormat:min. DIN A6 (14,8 x 10,5 cm), min. 170 g / m² max. Zeitungsformat (240 mm x 330 mm), min. 120 g / m²
Letzter Rücktrittstermin4 Wochen vor Erscheinen
Sonstige AngabenKein Leporellofalz (Zick-Zack-Falz); keine außenauf-geklebten Postkarten
Einzelblätter müssen ein Papiergewicht von mind. 170 g / m² haben (Postkartenkarton),andernfalls ist zusätzliches Falzen erforderlich.
Anlieferung: Mo – Fr von 7.00 – 15.00 UhrDie Beilagen müssen spätestens 11 Tage vor den Er-scheinungstermin – frei Haus – angeliefert werden.
VersandanschriftAschendorff DruckzentrumAn der Hansalinie 148163 Münster
AUFKLEBBARE WERBEMITTELAuf Anfrage
LIEFERANSCHRIFTEN FÜR POSITION 14 BIS 15Aschendorff DruckzentrumAn der Hansalinie 148163 Münster
Lieferschein mit Mengenangabe + Hinweis „Kirche+Leben-Ausgabe___” + Erscheinungstermin
Grundpreis
• je 1000 Stück bis 25 g: 73,00 €• Für karitative, der Kirche nahestehende oder gemeinnützige Institutionen, die direkt schalten
Preis je 1000 Stück 60,00 €• Zuschlag je 5 g Mehrgewicht 5,00 €
Ab 50 g auf Anfrage, Postgebühren werden zusätzlich berechnet.
Ortspreis
• je 1000 Stück bis 25 g: 65,00 € Nur gültig für Belegung von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet.
Auf Beilagenaufträge wird kein weiterer Nachlass gewährt. Teilbelegung: Mindestmenge 10.000 Exemplare.
| 09 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Sonderthemen
SONDERTHEMEN 2018Nutzen Sie diese Möglichkeit der gezielten Ansprache und erreichen Sie mit einer Auflage von ca. 54.000 Exemplaren eine finanzstarke, interessierte und ältere Leserschaft.Präsentieren Sie Ihre Kompetenzen und Leistungen in einem passenden, redaktionellen Umfeld.
PFLEGEKirche+Leben 15. Oktober 2017 I Nr. 41
Anzeigen-Sonderthema 17
In Deutschland pflegen etwa
zwei Millionen Angehörige ihre
hilfebedürftigen Familienmitglie-
der zu Hause. Meist sind es nach
wie vor Frauen, die sich kümmern
– aber der Anteil der Männer
steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8.
September macht ein bundes-
weiter Aktionstag auf den wichti-
gen Einsatz der pflegenden An-
gehörigen aufmerksam.
Bundesgesundheitsminister Her-
mann Gröhe sagte hierzu: „Pfle-
gende Angehörige leisten einen
unschätzbar wichtigen Beitrag
für unsere Gesellschaft. Sie ver-
dienen unseren Dank und unsere
Anerkennung, vor allem aber
auch Entlastung und Unterstüt-
zung. Deshalb haben wir mit der
Pflegereform gerade die Leistun-
gen für die Pflege zu Hause deut-
lich ausgebaut. Das hilft pflegen-
den Angehörigen, die dadurch
beispielsweise mehr Hilfe durch
Pflegedienste, aber auch eine
deutlich bessere Absicherung in
der Renten- und Arbeitslosenver-
sicherung erhalten.“
Mit drei Pflegestärkungsgeset-
zen hat der Gesetzgeber seit 2015
die Leistungen der Pflegeversi-
cherung mit insgesamt zusätzlich
fünf Milliarden Euro pro Jahr aus-
geweitet und dabei einen Schwer-
punkt auf die Unterstützung der
Pflege zu Hause gelegt. Dadurch
wurde die finanzielle Hilfe bei
häuslicher Pflege deutlich ange-
hoben. Mit der Einführung des
neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs wurde zum 1. Januar auch
der Kreis derer, die Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversiche-
rung haben, stark erweitert.
Auch die Hilfen für pflegende
Angehörige wurden ausgebaut.
Pflegende erhalten mehr Unterstützung
BUNDESGESUNDHEITSMINISTER GRÖHE: PFLEGENDE ANGEHÖRIGE VERDIENEN UNSEREN DANK
Eine Tochter macht mit ihrer Mutter einen Spaziergang. Foto: Ortmanns
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der Malteser in Ochtrup
Ina Rawert-Beerlage, Pflegedienstleiterin:
02553 726260, [email protected]
In Zeiten, in denen die Bevölke-
rung durchschnittlich immer älter
wird, tritt auch die Problematik
des Alleinlebens und der Pflege
zunehmend in den Vordergrund.
„Wie kann ich möglichst lange
selbstständig in den eigenen vier
Wänden leben?“, „Welche Hilfen
bekomme ich, wenn ich finanzi-
elle Unterstützung benötige?“,
„Wo kann ich mich umfangreich
beraten lassen, wenn ich oder
Wenn die Eltern älter werden
BERATUNGSSTELLEN BIETEN IM INTERNET UND TELEFONISCH HILFSANGEBOTE
meine Angehörigen pflegebe-
dürftig werden?“ – vor diesen Fra-
gen stehen nicht nur ältere Men-
schen, sondern auch Kinder, deren
Eltern nicht mehr ohne Unter-
stützung ihren Alltag bewältigen
können.
Sich bereits im Vorfeld zu infor-
mieren, ist sehr wünschenswert,
aber oft kommt die Pflegebedürf-
tigkeit unerwartet. Hier können
Online-Portale hilfreich sein, die
Senioren und Angehörigen Tipps
und Informationen rund ums
Thema anbieten. Beispiele dafür
sind die Internetseiten von Pfle-
genetzwerk.com, Mein-Pflegepor-
tal.de oder Bagso.de (Homepage
der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Senioren-Organisationen).
Außerdem bietet das Bundesmi-
nisterium für Gesundheit im
Internet umfassende Informa-
tionen zum Thema Pflegebera-
tung: http://www.bmg.bund.de/
pflege/pflegeberatung.html.
Wer lieber telefoniert, kann sich
an das Bürgertelefon des Bun-
desgesundheitsministeriums als
erste Kontaktstelle wenden. Die-
ses informiert über gesetzliche
Grundlagen, klärt über mögliche
gesetzliche Ansprüche auf und
vermittelt Adressen und An-
sprechpartner.
Fragen zur Krankenversiche-
rung werden unter 0 30/
3 40 60 66 01 und Fragen zur Pfle-
geversicherung unter 0 30/
3 40 60 66 02 beantwortet. Eben-
falls eine erste Hilfe kann die ein-
heitliche Behördenrufnummer
115 ermöglichen. pd q
So können Angehörige nunmehr
für die Dauer von bis zu sechs Wo-
chen von der Pflege entlastet
werden. Das hilft, wenn sie selbst
einmal eine Pause brauchen und
zum Beispiel in den Urlaub fah-
ren wollen und für die Pflege eine
Vertretung benötigen. Zudem
steht allen Pflegebedürftigen seit
Beginn des Jahres für die Betreu-
ung, aber auch für Hilfen im Haus-
halt zusätzlich zum Pflegegeld
oder zur Pflegesachleistung ein
Betrag von 125 Euro im Monat zur
Verfügung.
Deutlich verbessert wurde auch
die soziale Absicherung von pfle-
genden Angehörigen: Seit dem 1.
Januar zahlt die Pflegeversiche-
rung für mehr Angehörige (und
gegebenenfalls auch andere eh-
renamtliche Pflegepersonen) Bei-
träge zur Rentenversicherung,
und oft fallen die Beitragszahlun-
gen nun auch höher aus. Die Pfle-
geversicherung übernimmt seit-
her zudem die Beiträge zur Ar-
beitslosenversicherung für den
gesamten Zeitraum, in dem sich
Menschen um pflegebedürftige
Angehörige kümmern. Und wenn
Beschäftigte kurzfristig ihre Ar-
beit unterbrechen müssen – zum
Beispiel um zügig eine Pflegeein-
richtung für einen Angehörigen
zu finden, – gewährt die Pflege-
versicherung für bis zu zehn Ar-
beitstage eine Lohnersatzzah-
lung. Muss die Wohnung an die
Bedürfnisse eines Pflegebedürfti-
gen angepasst werden, über-
nimmt die Pflegeversicherung
seit 2015 hierfür die Kosten in
Höhe bis zu 4000 Euro.
Nicht nur die Leistungen für
Pflegebedürftige und ihre Ange-
hörigen wurden ausgeweitet. Bei
Zustimmung der pflegebedürfti-
gen Person haben Angehörige
nun erstmals auch einen eigen-
ständigen Anspruch auf eine qua-
lifizierte Pflegeberatung durch
die Pflegekasse oder den nächst-
liegenden Pflegestützpunkt. An-
gehörige sollten sich nicht
scheuen, diesen Anspruch auch
wahrzunehmen. Denn Ziel der Be-
ratung ist es, ein für die jeweili-
gen Bedürfnisse passendes Hilfe-
paket zu schnüren und über wei-
tergehende Hilfemöglichkeiten
gerade auch für pflegende Ange-
hörige zu informieren. bmg q
WOHNEN UND EINRICHTEN
Kirche+Leben 26. Februar 2017 I Nr. 8
Anzeigen-Sonderthema18
[email protected] | www.artnoeth.de
Hoechstetterstr. 16 I 91522 Ansbach I +49 (0)981 . 156 33
Moor und Meer
Otto Modersohn und seine Zeitgenossen – Landschaftsmalerei von Worpswede bis Ahrenshoop
Art & Antik Messe Münster
MCC Halle Münsterland, Stand C7
01.03. – 05.03.2017
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SCHLAFRAUMBERATE
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Vom 1. bis 5. März findet im Messe
und Congress Centrum Halle
Münsterland in Münster die „Art
& Antik“-Messe statt. Sie begeis-
tert Kunstfreunde und Sammler
bereits zum 41. Mal sowohl mit
ihrem vielfältigen, hochwertigen
Angebot, als auch mit ihren jähr-
lich wechselnden Sonder-
schauen.
Die traditionsreiche Messe
setzt auf höchste Qualität: Auf
über 6000 Quadratmetern edel
gestalteter Ausstellungsfläche
präsentieren nur handverlesene
Händler ihre Auswahl an jurierten
Exponaten aus vier Jahrhunder-
ten und von allen Kontinenten.
Auch interessante Newcomer er-
halten die Gelegenheit, ihre Expo-
nate in einem attraktiven Umfeld
zu präsentieren.
„Art & Antik“-Messe begeistert zum 41. Mal
KUNSTFREUDE UND SAMMLER ERWARTET HÖCHSTE QUALITÄT IN DER HALLE MÜNSTERLAND
Die von einer Jury ausgewähl-
ten Galerien und Kunsthändler
präsentieren ein spannendes und
sorgfältig kuratiertes Angebot,
sichert der Veranstalter auf seiner
Internetseite zu.
Auch der internationale Kunst-
händler Michael Nöth beteiligt
sich an der Messe. Sein Gemälde-
angebot bewegt sich zwischen
Moor und Meer, Worpswede und
Frankreichs Küsten, heißt es in
einer Pressemitteilung. Von Otto
Modersohn werden der wunder-
voll frühlinghafte „Moordamm“
(1917) und eine kunsthistorisch
interessante, frühe Ansicht von
Soest (1891) zu sehen sein. Außer-
dem präsentiert Nöth Werke des
französischen und deutschen Im-
pressionismus, unter anderem
von Liebermann, Martin, Moret,
Guillaumin und Schuffenecker.
Hier dominieren Küstenansich-
ten, wie Schuffeneckers „Yport“
(Normandie) oder Morets breto-
nische Szenen. „Hell, lichtdurch-
flutet und impressionistisch leicht
gemalt wirken sie so ganz anders
als die Worpsweder Morrbilder
und sind doch Parallelerscheinun-
gen“, so der Kunsthändler.
Am ersten Messetag findet
von 17 bis 21 Uhr eine Vernissage
statt. Der Besuch der Vernissage
erfolgt auf Einladung; Karten kön-
nen aber auch vor Ort gekauft
werden. Donnerstag bis Samstag
ist die Art & Antik von 11 bis 19 Uhr
geöffnet, am Sonntag von 11 bis
bis 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 19
Euro (ermäßigt 14 Euro). Schüler
und Studenten haben freien
Eintritt. pd q Moret, Abend an der Küste (1897).
Foto: pd
Zum Schutz der Umwelt sieht ein
Gesetz vor, dass Kaminöfen, die
älter als 30 Jahre sind, nach und
nach mit einem Spezialfilter
nachgerüstet oder stillgelegt
werden. Das droht Öfen generati-
onsweise. Es sei denn, sie halten
die aktuellen Feinstaub-Grenz-
werte ein. Ein neuer Stichtag ist
der 31. Dezember 2017 – und zwar
für Öfen mit Baujahr bis ein-
schließlich 1984.
Der Emissionsausstoß moder-
ner Geräte liegt um bis zu 85 Pro-
zent unter dem der alten Öfen,
wie Rolf Heinen vom Industrie-
verband Haus-, Heiz- und Küchen-
technik erklärt. Seit dem Jahr 2010
sieht die Bundes-Immissions-
schutzverordnung Grenzwerte
für Kamin- und Kachelöfen vor.
Besitzer müssen Öfen, deren
Werte darüber liegen, ersetzen
oder mit einem Filter nachrüs-
ten. Für die sogenannten Einzel-
raumfeuerstätten, die vor dem
Inkrafttreten der Verordnung am
22. März 2010 in Betrieb gingen,
liegen die Grenzwerte bei 4
Gramm Kohlenmonoxid und 0,15
Gramm Staub pro Kubikmeter.
Ruhestand für Öfen
FEINSTAUB-GRENZWERTE SIND ZU BEACHTEN
Diese Werte sind weniger streng
als jene für neue Öfen. Alle Anla-
gen, die nach 2015 errichtet wur-
den, haben Grenzwerte von 1,25
Gramm Kohlenmonoxid und
0,04 Gramm Staub pro Kubikme-
ter. Öfen aus der Zeit von März
2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2
Gramm Kohlenmonoxid und 0,075
Gramm Staub pro Kubikmeter
kommen.
Bis Ende 2014 mussten bereits
Öfen mit Baujahr bis 1974 stillge-
legt oder nachgerüstet werden,
erklärt Stephan Langer vom Bun-
desverband des Schornsteinfe-
gerhandwerks. „Die nächste Aus-
tauschfrist endet Ende Dezember
2017. Wer einen Kaminofen hat,
der bis einschließlich 1984 gebaut
wurde, muss bis dahin aktiv wer-
den.“Am Jahresende 2020 läuft die
Schonfrist für Modelle der Bau-
jahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müs-
sen dann Öfen der Baujahre 1995
bis Ende März 2010 ausgetauscht
oder nachgerüstet sein. Ausge-
nommen sind historische Mo-
delle, die vor 1950 hergestellt
wurden, offene Kamine und Koch-
herde. dpa-news q
Große Esstische sind der Lebens-
mittelpunkt vieler Familien. Das
ist nichts Neues. Neu ist aber, dass
die Möbeldesigner seit einigen
Jahren die einstigen Sonderanfer-
tigungen in den Fokus nehmen.
Kaum ein Hersteller von Tischen
kommt ohne Tafel im Programm
aus, und die Palette wird ergänzt.
Das Besondere: Die mächtigen
Riesen sind so flexibel, dass sie
sich Wohnsituationen anpassen.
Warum so mancher Designer
sich gerade derzeit diesem Mö-
belstück annimmt, erklärt Jorre
van Ast, dessen Eichen-Tisch na-
mens Trestle Table von Arco ge-
baut wird. „Die Art, wie wir leben,
und damit auch die Orte, an de-
nen wir leben, verändern sich“,
Lange Esstische im Trend – Ein Möbel für Gemeinschaft
WO WOHNRÄUME VERSCHMELZEN, ENTSTEHT PLATZ FÜR GROSSE „KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN“
erklärt der Designer. „Traditionell
haben die meisten Häuser eine
Küche mit einem kleinen Küchen-
tisch, ein Esszimmer mit einem
Esstisch und ein Wohnzimmer oft
mit einem Sofa und einem Couch-
tisch.“ Aber nun öffnen sich die
Grundrisse – die Wohnräume ha-
ben weniger Wände. Gerade Kü-
che und Esszimmer verschmelzen
nahtlos miteinander, erklärt van
Ast. „Im Mittelpunkt steht hier ein
Gemeinschaftstisch in zentraler
Lage.“
Das Unternehmen Thonet be-
zeichnet seinen neuen 2,50 Meter
langen Tisch für bis zu zehn Per-
sonen namens S 1091 als eine
„Kommunikationsplattform“. Der
Designer Randolf Schott erklärt
die Vorzüge so einer Tafel: „Dort
sitzt man sich gegenüber – vis-a-
vis, und nicht über Eck. Die Kom-
munikation ist gleichwertiger
und fokussierter, da man sich di-
rekt in die Augen schauen kann.“
Die Hersteller arbeiten auch an
der Bequemlichkeit der Tische:
Der Trestle Table von Arco, den es
mit bis zu 3,60 Meter Länge gibt,
steht statt auf den üblichen au-
ßen positionierten Beinen auf
zwei Tischböcken zentral unter
der Platte. So hat man mehr Platz
für die Beine.
Von Thonets Tisch S 1091 gibt es
auch ein Modell S 1092 mit einer
Fußablage, die eine rückenscho-
nende Sitzhaltung fördern soll.
Außerdem sollen die Tische trotz
Erweiterbare Tische sind gefragt: Das Modell yps kann um zwei Sitzplätze wachsen. Foto: Team 7/dpa-mag
ihrer Größe flexibel sein, Ercols
Modell Ponte lässt sich beispiels-
weise von 2,20 auf 3 Meter verlän-
gern. Team 7 präsentiert mit dem
Modell yps von Jacob Strobel ei-
nen Auszugtisch, der entweder
um zwei Sitzplätze wachsen kann
oder eine Bestecklade erhält.
Viele Modelle sind auch höhen-
verstellbar.
Günstig sind diese großen Mo-
delle oft nicht. „Aber ich suche
mir nicht fünf kleine aus, sondern
ganz bewusst einen großen“, er-
klärt sich Gabriela Kaiser, Trenda-
nalystin aus Landsberg am Lech,
den Verkaufserfolg solcher Ta-
feln. dpa-news q
MÖBELKirche+Leben 27. August 2017 I Nr. 34
Anzeigen-Sonderthema 17
Das Möbelhaus Ahlers ist mit sei-
nen hochwertigen Sitzmöbeln bis
weit über die Grenzen von Not-
tuln bekannt. Das Geschäft an der
Appelhülsener Straße zeigt eine
große Auswahl an Sitz- und Liege-
möbeln von vielen bekannten
und exklusiven Herstellern.
Hinzu kommt, dass in der eige-
nen Polsterei und Tischlerei Mö-
bel nach Kundenwunsch gebaut
werden. „Zusammen mit den pas-
senden Teppichen, Gardinen und
Accessoires entsteht eine indivi-
duelle Wohnwelt, die ganz auf die
Wünsche des Kunden zugeschnit-
ten ist“, erklärt Marcus Ahlers, der
das Einrichtungshaus in der drit-
ten Generation leitet.
Ein besonderer Schwerpunkt
des Familienunternehmens ist
die hauseigene Polsterei. Hier
werden nach traditioneller Hand-
werkskunst Sitzmöbel aufgear-
beitet. Beim Bezug findet sich für
jeden Geschmack das Richtige:
Kunden können zwischen mehr
als 20 000 Stoffen und 500 Ledern
wählen.
„Damit bekommt jedes Sitzmö-
bel wieder einen neuen, zeitge-
mäßen Look“, betont Marcus Ah-
lers. Zusätzlich zur neuen Optik
werden die Sitzmöbel komplett
entkernt und so aufgepolstert,
dass daraus der einzigartige Sitz-
komfort entsteht, für den die
Ahlers-Polsterei bekannt ist. Über
Textile Meisterwerke und Schönes aus Holz
MÖBELHAUS AHLERS IN NOTTULN FERTIGT MÖBELSTÜCKE NACH KUNDENWUNSCH AN
den passenden Härtegrad kön-
nen die Kunden während der Auf-
polsterung bei einer Sitzprobe
entscheiden.
Egal ob Esstisch, Bett, Regal
oder Schrank: In der Tischlerei
des Unternehmens wird jedes
Stück auf Bestellung angefertigt
– in massiver Ausführung und
maßgenau. Ob Kirsche, Nuss-
baum, Eiche, Buche, Ahorn oder
Ulme – jedes Möbelstück wird in-
dividuell nach den Wünschen des
Kunden gefertigt. Bei Hölzern mit
einer besonderen Maserung wie
Nussbaum oder Wildeiche kön-
nen die Kunden sogar das Ausse-
hen ihrer Tischplatte selbst be-
stimmen, in dem sie vor Ort in der
Tischlerei die Platte selbst zusam-
menlegen.
In dem hauseigenen Näh-Ate-
lier werden Vorhänge und Gardi-
nen, Flächenvorhänge, Rollos und
Plissées individuell angefertigt.
Inspiriert durch die einzigartigen
Stoffkollektionen entstehen ganz
neue Wohnideen, die dem Raum
im Handumdrehen ein neues
Aussehen geben.
Im Geschäft steht dem Kunden
ein umfangreiches Sortiment an
Dekostoffen von opulent über pu-
ristisch oder charmant bis far-
benfroh zur Auswahl. Die Vielfalt
an Farben und Qualitäten bietet
viele Möglichkeiten, die Wohn-
träume in den eigenen vier Wän-
den zu verwirklichen. uah q
Marcus Ahlers (rechts) leitet das Einrichtungshaus und Familienunternehmen.
Maßgefertigter Schrank aus der eigenen Tischlerei. Fotos: pd
Sitzkomfort und gutes Aussehen prägen die Sitzmöbel.
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Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018Sonderthemen 2018
KW ET Thema 2018
KW 1 07.01.2018 –––––––––
KW 2 14.01.2018 Gesundheit & Wellness
KW 3 21.01.2018 Hochzeit
KW 4 28.01.2018 Trauer I
KW 5 04.02.2018 Rechtsanwälte I
KW 6 11.02.2018 Gutes Schlafen
KW 7 18.02.2018 Pflege I
KW 8 25.02.2018 Ethische Geldanlagen
KW 9 04.03.2018 Garten im Frühjahr
KW 10 11.03.2018 Bauen + Wohnen
KW 11 18.03.2018 Ostern / Kommuion
KW 12 25.03.2018 Reise im Frühjahr
KW 13 01.04.2018 Kliniken stellen sich vor
KW 14 08.04.2018 Senioren heute
KW 15 15.04.2018 Gutes Sehen / Gutes Hören
KW 16 22.04.2018 Trauer II
KW 17 29.04.2018 Katholikentag 2018
KW 18 06.05.2018 Stiftungen
KW 19 13.05.2018 Pflege II
KW 20 20.05.2018 Ausflüge und Freizeit
KW 21 27.05.2018 Unternehmen rund um die Kirche
KW 22 03.06.2018 Rechtsanwälte II
KW 23 10.06.2018 Trauer III
KW 24 17.06.2018 Fit und aktiv im Alter
KW 25 24.06.2018 Wohnen und Einrichten13. KW: Kliniken stellen sich vor
KLINIKEN UND FACHPRAXEN STELLEN SICH VOR
Kirche+Leben 7. Mai 2017 I Nr. 18
Anzeigen-Sonderthema 17
Bereits seit 35 Jahren blickt das
Augustahospital auf besondere
Erfahrungen in der neurologi-
schen Fachpflege zurück. Alles
begann 1981 mit der Gründung
einer neurologischen Abteilung
mit dem Schwerpunkt Multiple
Sklerose (MS).
Multiple Sklerose ist eine auto-
immunologische Erkrankung der
zentralen Nervenbahnen von Ge-
hirn, Sehnerv und Rückenmark.
Der Beginn der Krankheit liegt oft
schon im jungen Erwachsenenal-
ter. Bis vor kurzem gab es außer
hochdosierten Corticoid-Pulsthe-
rapien kaum für MS erwiesene
medikamentöse Therapien. Bis
weit nach dem Zweiten Weltkrieg
war daher das Schicksal vieler
MS-Betroffener oft mit dem Ver-
lust der freien Gehfähigkeit be-
siegelt. Bettlägerigkeit, Wundlie-
gen, aufsteigende Harnwegsin-
fekte mit Sepsis, Thrombosen und
Pneumonien waren fast regel-
hafte Todesursachen Schwerbe-
troffener, die oft noch vor dem 40.
Lebensjahr eintraten.
Dank moderner Pflegekonzepte
liegt die Lebenserwartung bei MS
heutzutage über 40 Jahre nach
der Diagnosestellung. Nicht so
sehr Medikamente, sondern vor
allem moderne Pflegestrategien
haben zu dieser drastischen Ver-
besserung beigetragen.
Das Augustahospital Anholt
weist in diesem Bereich eine um-
fangreiche Kompetenz auf und
konnte sich so mit der Zeit einen
überregionalen Ruf erwerben.
Seit vielen Jahren gilt das für die
Pflege Multiple-Sklerose-Erkrank-
ter – in den letzten Jahren ist das
Spektrum um die Betreuung Par-
kinson-Erkrankter erweitert wor-
den.
Richtig pflegen bei Multipler Sklerose
NEUROLOGIE IM AUGUSTAHOSPITAL IN ISSELBURG-ANHOLT
Die Praxis: Spastikhemmende Lagerungstechnik. Fotos: pd
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und Physiotherapie einen umfassenden Überblick
über den künstlichen Knie- und Hüftgelenkersatz. Im
Anschluss besteht die Möglichkeit zum persönlichen
Gespräch mit den Experten.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht notwendig.
Einen besonderen Stellenwert
hat dabei das Konzept der thera-
peutisch-aktivierenden Pflege.
Dieser moderne Ansatz entspricht
weltweiten Entwicklungen und
wird im Augustahospital seit Jah-
ren umgesetzt. Pflegende führen
hierbei therapeutische Tätigkei-
ten so durch, dass der Pflegebe-
dürftige die Handlung spüren
kann. Mit dem Ziel, die Aktivitä-
ten des täglichen Lebens so zu
trainieren, dass die Fähigkeiten
erhalten oder verbessert werden,
um eine Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft zu ermöglichen, wird
dem Patient professionell die
Handlung vermittelt.
Das Bobath-Konzept eignet
sich in besonderer Weise als theo-
retische Grundlage zur Arbeit bei
Patienten mit erworbenen Schä-
den des Zentralnervensystems.
Es strebt Lernprozesse des Pati-
enten an, um mit ihm die automa-
tische Kontrolle über den Muskel-
tonus und selektive Bewegungs-
funktionen wieder zu erarbeiten.
Die Arbeitsprinzipien des Konzep-
tes sind die Anpassung des Mus-
keltonus und Anbahnung norma-
ler Bewegungsabläufe durch Be-
wegungserfahrung.
Die Praxis zeigt, dass insbeson-
dere auch an Multiple Sklerose
Erkrankte mit Bewegungsstörun-
gen, pathologischen Tonusmus-
tern und Spastiken von dieser
Pflege in hohem Maße profitie-
ren. Gerade für diese Erkrankten
gilt: Pflege, Mobilisierung, spezi-
elle spastikhemmende Lagerung,
gegebenenfalls Wundmanage-
ment, und immer wieder Ermun-
terung und Anleitung, müssen an
sieben Tagen in der Woche statt-
finden. Bereits ein langes Wo-
chenende ohne diese Maßnah-
men kann Behandlungsrück-
schläge, Wundliegen und Spastik
bedeuten.
Dazu kommen selbstverständ-
lich Grundpflege, Medikamen-
tentherapie und Vitalbedürfnisse.
Assessments, Pflegescores, Bar-
thel-Index und Entlassmanage-
ment sind weitere wichtige Bei-
träge der Pflege in der neurologi-
schen Fachklinik. Ein modernes
IT-Programm zur Unterstützung
und Dokumentation der Arbeit ist
inzwischen unentbehrlich.
Die Kompetenz der Pflege im
Augustahospital wird nicht nur
von Zuweisern, sondern auch von
externen Fachkreisen nachge-
sucht. Seit vielen Jahren werden
für das Fortbildungsprogramm
der Deutschen MS-Gesellschaft
„Pflege bei MS“ examinierte Fach-
kräfte aus ganz Deutschland in
speziellen Seminaren in Anholt
geschult und weiterqualifiziert. In
Wochenend-Kursen wird Wissen
zu Krankheitsbild, Symptomen
und Therapien vermittelt.
Ebenso stehen Ausbildungs-
praxis zu Lagerungs- und Trans-
fertechniken, Hilfsmitteln und
Alltagsbewältigung auf dem Pro-
gramm. Und stolz ist man auch
auf die grenzüberschreitende
Ausbildung von Pflegestudenten
des holländischen Graafschap
College Doetinchem. pd q
Zugegeben, es klingt etwas mar-
tialisch: Mit einer Art Hobel trennt
der Arzt eine etwa 0,15 Millimeter
dicke Lamelle der Hornhaut am
Auge teilweise ab und klappt sie
wie einen Deckel um. Danach
schleift er mit einem Laser das
Innere der Hornhaut ab, klappt
die Hornhautlamelle wieder zu-
So funktioniert die Lasik-OP am Auge
METHODE KANN BRILLE UND KONTAKTLINSEN ÜBERFLÜSSIG MACHEN
rück und drückt sie an. Das Ergeb-
nis dieses Eingriffs ist für den
Patienten aber häufig sehr er-
freulich – er sieht wieder scharf.
Durch das Abschleifen hat der Au-
genarzt eine Fehlsichtigkeit aus-
geglichen.
Lasik-Methode nennt sich diese
Operation, die im besten Fall
Brille und Kontaktlinsen überflüs-
sig macht. Lasik steht für „Laser
in-situ Keratomileusis“ – ein spezi-
elles Operationsverfahren unter
Einsatz eines Lasers. Michael
Knorz, Augenarzt und Leiter des
Lasik-Zentrums an der Universi-
tätsaugenklinik Mannheim, hat
es 1993 in Deutschland einge-
führt. Mit einer Lasik-OP kann
Kurzsichtigkeit bis maximal etwa
minus zehn Dioptrien korrigiert
werden, Weitsichtigkeit lässt sich
bis ungefähr plus drei Dioptrien
und eine Hornhautverkrümmung
bis etwa vier Dioptrien behan-
deln.Bevor es losgeht, sollte der Be-
troffene umfassend aufgeklärt
werden, sagt Knorz. „Das größte
Risiko besteht darin, dass die
Fehlsichtigkeit nicht in allen Fäl-
len vollständig korrigiert werden
kann“, fügt Daniela Hubloher
hinzu, Gesundheitsexpertin von
der Verbraucherzentrale Hessen.
Zudem kann es passieren, dass
man nach einiger Zeit – Monaten
oder Jahren – wieder schlechter
sieht. Je weniger stark beeinträch-
tigt das Sehvermögen vor der OP
war, desto besser stehen die
Chancen, hinterher ohne Brille
scharf zu sehen, erklärt Knorz.
Allerdings: Auch wer nach der
Operation ohne Brille auskommt,
muss ihm zufolge damit rechnen,
dass ungefähr ab dem 50. Lebens-
jahr zum Lesen wieder eine Brille
gebraucht wird. dpa-news q
Bei der Behandlung von Angst-
störungen oder Depressionen
kommen immer häufiger Tiere
als Co-Therapeuten zum Einsatz.
„Mit einer tiergestützten Therapie
können große Erfolge erzielt wer-
den“, sagt Arno Deister, Chefarzt
des Zentrums für Psychosoziale
Medizin am Klinikum Itzehoe.
„Depressive zum Beispiel ha-
ben mitunter Schwierigkeiten da-
mit, Kontakt zu ihrem Gegenüber
Mit tiergestützter Therapie zum Erfolg
WIE HUNDE BEI DEPRESSIONEN HELFEN
aufzunehmen und Vertrauen auf-
zubauen“, erklärt Deister. Ein
Hund sei dann ein guter Weg, die
Barriere zu durchbrechen – vor-
ausgesetzt, Patient wie Therapeut
haben in der Vergangenheit posi-
tive Erfahrungen mit der jeweili-
gen Tierart gemacht. Das Tier fun-
giert dabei als „Türöffner“ zwi-
schen Therapeut und Patient.
Grundsätzlich gehört eine sol-
che Therapie jedoch nicht zum
Leistungskatalog der gesetzli-
chen Krankenversicherung. Wer
sich als Kassenpatient dafür inte-
ressiert, sollte bei seiner Kranken-
versicherung nachfragen, ob und
inwieweit sie die Therapie bezu-
schusst wird. Ob privat Kranken-
versicherte die Kosten erstattet
bekommen, hängt vom konkre-
ten Einzelfall ab, sagt Jens Weg-
ner vom Verband der Privaten
Krankenversicherung. dpa-news q
Wochenzeitung im Bistum MünsterAnzeigenannahme: Telefon: 02 51/48 39-231
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KW 40 07.10.2018 Rechtsanwälte IV
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KW 42 21.10.2018 Ethische Geldanlagen
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KW 44 04.11.2018 Gesundheit & Wellness
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KW 46 18.11.2018 Kliniken stellen sich vor
KW 47 25.11.2018 Pflege V
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PFLEGEKirche+Leben 10. Dezember 2017 I Nr. 49
Anzeigen-Sonderthema 19
Was passiert im Pflegefall? Wer
versorgt und unterstützt mich?
Werde ich in meinem Zuhause
bleiben können? Diese Fragen
stellen sich alle älteren Menschen
früher oder später. In der Vergan-
genheit gab es zwei Möglichkei-
ten: Die Familie übernahm die
Pflege und Betreuung oder die
betroffene Person musste ins Al-
ten- und Pflegeheim.
Allein im Bistum Münster leben
derzeit rund 275 000 Menschen,
die aktuell zu Hause versorgt wer-
den. In der Regel sind es Familien-
angehörige, die – unterstützt von
Nachbarn und ambulanten Pfle-
gediensten – diese Betreuung
übernehmen. Viele Angehörige
Unterstützung rund um die Uhr
24-STUNDEN-HILFE BIETET MASSGESCHNEIDERTES KONZEPT AN
haben heute jedoch zusätzlich
andere berufliche oder private
Verpflichtungen und leben oft-
mals über verschiedene Orte ver-
streut. Eine innerfamiliäre Be-
treuung und Versorgung ist damit
kaum noch möglich.
Diese Tatsache und der Wunsch
der meisten alten und kranken
Menschen, Zuhause und nicht in
einer stationären Einrichtung le-
ben zu wollen, erfordert die Ent-
wicklung neuer Versorgungskon-
zepte. Die 24h-Hilfen.de GmbH
mit Sitz in Münster ermöglicht
die häusliche Pflege und Versor-
gung anstelle der stationären Un-
terbringung im Pflegeheim. Dies
gilt für alleinstehende Senioren
Es gibt Sprüche, die eigentlich
Mut machen sollen. Einer davon
lautet: „Hinfallen, aufstehen,
Krone richten, weitergehen!“
Schön gesagt, wenn man in der
Lage ist, sich aufzurichten und
weiterzugehen. Doch was, wenn
ein Mensch stürzt, der alt oder
gehandicapt ist?
Wer schon einmal versucht hat,
eine erwachsene Person aufzu-
richten, die hilflos am Boden liegt,
weiß, wie schwer das sein kann.
Nicht umsonst häufen sich in den
pflegenden Berufen Rücken-
Sanft und sicher wieder auf die Beine
HEBESTÜHLE HELFEN MENSCHEN NACH EINEM STURZ UND ENTLASTEN PFLEGEPERSONAL
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probleme; denn natürlich passiert
es immer wieder: Jemand stürzt
und ihm muss geholfen werden.
Damit das kein Kraftakt wird, der
am Ende den Gestürzten verunsi-
chert und den Helfenden überfor-
dert, gibt es den „Raizer“.
Die mobile Aufstehhilfe kann
eine am Boden liegende Person
binnen weniger Minuten in eine
sitzende oder stehende Lage
bringen. Dabei kann der Helfer
sich sogar noch um den Gefalle-
nen kümmern, auf seine Ängste
eingehen, mit ihm sprechen.
Der batteriebetriebene Hebe-
stuhl ist schnell zusammenge-
baut. Über eine Funkfernsteue-
rung oder Tasten am Sitz kann er
bedient werden. Während die ge-
stürzte Person zunächst flach auf
dem „Raizer“. liegt, wird dieser
nach und nach in die richtige Po-
sition gefahren. Ein Helfer kann
den Stuhl mit der einen Hand be-
dienen und mit der anderen den
Kopf des Pflegebedürftigen un-
terstützen. Während des Aufrich-
tens fühlt sich die gestürzte Per-
son sicher, sie muss weder geho-
ben, gezogen oder geschoben
werden. Das unangenehme Ge-
fühl, jemand anderem zur Last zu
fallen, bleibt aus. Stattdessen
wird der Betroffene auf sanfte
und sichere Art aufgerichtet.
Der Hebestuhl wird in der häus-
lichen Pflege, in Seniorenheimen,
von Rettungsdiensten und von
Personal, das mit dem Heben von
Personen arbeitet, eingesetzt.
Durch dieses Hilfsmittel können
arbeitsbedingte Überlastungen
minimiert werden und der Ar-
beitsschutz ist gewährleistet. pd q
So lange wie möglich zu Hause
wohnen zu bleiben, das wün-
schen sich die meisten Senioren.
Aber bei einem Sturz oder Unfall
im Haushalt ist oft schnelle Hilfe
nötig. So stellt sich irgendwann
die schwere Frage: Müssen Mut-
ter oder Vater ins Heim?
Damit ältere Menschen mög-
lichst lange in ihren eigenen vier
Wänden leben können, bietet der
Hausnotruf Hilfe auf Knopfdruck.
Er gibt Senioren und Angehöri-
gen die Sicherheit, dass im Ernst-
fall schnell jemand vor Ort ist.
„Vor allem Angehörige rufen bei
uns an und informieren sich über
das Sicherheitssystem“, so der
Hausnotrufabteilungsleiter Pierre
Damit im Notfall schnell Hilfe vor Ort ist
HAUSNOTRUF-SYSTEME BIETEN SENIOREN SICHERHEIT UND ANGEHÖRIGEN GEWISSHEIT
Müller. Beim Arbeiter-Samariter-
Bund (ASB) betreut er mehr als
650 Kunden.
Das System ist einfach zu be-
dienen: Neben der Basisstation
am Telefonanschluss gibt es ei-
nen Notrufsender, der um den
Hals oder am Handgelenk getra-
gen werden kann. Wird der Knopf
am Notrufsender gedrückt, baut
sich automatisch eine Verbindung
zur Notrufzentrale auf.
Die Basisstation ist mit einer
Freisprecheinrichtung ausgestat-
tet. Der Mitarbeiter in der Zen-
trale fragt nach, welche Hilfe be-
nötigt wird und verständigt ent-
weder den eigenen Bereitschafts-
dienst, eine vorher festgelegte
Vertrauensperson oder in Notfäl-
len den Rettungsdienst. Wichtige
Informationen wie beispielsweise
Vorerkrankungen und Allergien
sind in der Zentrale hinterlegt.
Die ASB-Hausnotrufzentrale ist
rund um die Uhr an 365 Tagen im
Jahr erreichbar.
Mit dem Hausnotruf können
aber nicht nur Senioren mit ei-
nem sicheren Gefühl weiterhin
selbstständig zu Hause leben.
Auch für Menschen mit gesund-
heitlichen Beeinträchtigungen ist
er eine Hilfe. Für die Angehörigen
bedeutet dieses Angebot eine
Entlastung: denn sie können sich
darauf verlassen, dass im Notfall
schnell Hilfe vor Ort ist.
Die 24-Stunden-Hilfe bietet auch Reisebegleitung an.
Foto: Bönte
ebenso wie für Paare, von denen
oftmals einer der Partner etwas
mehr Hilfe im Alltag benötigt als
der andere.
„Eine mit den Bedürfnissen der
zu betreuenden Person vertraute
Mitarbeiterin wird in deren Haus-
halt eingesetzt und gewährleistet
neben der Versorgung des Haus-
halts die optimale Pflege und Be-
treuung“, sagt Dirk Klotzbach, Ge-
schäftsführer der 24h-Hilfen.de
GmbH. Die bedarfsgerechte
Pflege gehört ebenso zu den Auf-
gaben der eingesetzten Helferin-
nen wie die Erledigung sämtli-
cher Aufgaben, die im Haushalt
anfallen, um den Senioren ein
selbstbestimmtes Leben in ge-
wohnter Umgebung zu erleich-
tern.„Professionalität und Kompe-
tenz werden bei uns in jeder Hin-
sicht großgeschrieben“, so Klotz-
bach, der als verantwortlicher
Arbeitgeber alle 24h-Hilfen in fai-
ren Festanstellungsverhältnissen
nach deutschem Arbeits- und So-
zialrecht beschäftigt und – im Ge-
gensatz zu vielen anderen Anbie-
tern – nicht mit osteuropäischen
Zeitarbeitsfirmen zusammenar-
beitet: „Während des gesamten
Betreuungszeitraums gibt es da-
her keine turnusmäßigen Wech-
sel, und wir bleiben der Ansprech-
partner in allen Belangen.“
Auf Wunsch ist es sogar mög-
lich, die Versorgung oder Betreu-
ung von vornherein als kurzfristi-
gen Einsatz zu planen. Zum Bei-
spiel, wenn die bisherige Hilfe
aus Urlaubs- oder Krankheits-
gründen für eine bestimmte Zeit
ausfällt.
Umgekehrt können selbstver-
ständlich auch Senioren den Ser-
vice einer Reisebegleitung in An-
spruch nehmen: Eine kompe-
tente, mit den pflegerischen und
sozialen Bedürfnissen der zu be-
treuenden Person vertraute Mit-
arbeiterin gibt die Sicherheit, die
der ältere Mensch braucht, indem
sie organisatorisch unterstützt
und während des gesamten Ur-
laubs zur Seite steht.
„Kurzum: Wir bieten ein maß-
geschneidertes Angebot, um den
Bedürfnissen der zu betreuenden
Person in optimaler Weise ge-
recht zu werden“, fasst Klotzbach
die Arbeit der 24h-Hilfen.de
GmbH zusammen. „Individuelle
Zuwendung, Zuverlässigkeit und
Kompetenz stehen bei uns stets
im Fokus.“ pd q
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Müller, Tel. 02 51/2 89 73 60, E-Mail:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen undProspektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf-fentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden (nachfolgend: „Auftraggeber“) oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Dieser Anzeigenauftrag kommt auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der dialogverlag Presse- und Medienservice GmbH (nachstehend nur noch Verlag genannt) zustande.
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er-scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Milli-meter umgerechnet.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be-stimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. In diesem Fall müssen Aufträge für Anzeigen und Prospekt-beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angren-zen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagen-aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages und unter Berücksichtigung der mit dem Verlagsprodukt verfolgten Tendenz als Bistums-zeitung abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückge-wiesen werden, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent-lichung für den Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag un-verzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der An-zeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzan-sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, oder auf der schuldhaften Verletzung von Pflichten, die dem Vertrag das Gepräge geben (wesentliche Vertragspflichten/
Kardinalpflichten), wobei die Ersatzpflicht in den letztgenannten Fällen auf den typischen vorhersehbaren Scha-den und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt ist und Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen sind. Weitergehen-de Haftungen des Verlags sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruck-höhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffent-lichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah-lung vereinbart ist. Mit Ablauf der Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Ansprüche auf weiter-gehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung für gestaltete Anzeigen auf Wunsch einen Anzeigenbeleg; bei Wiederholungs-anzeigen nur von der ersten Anzeige. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preis-minderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage
bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Er-scheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, können vernichtet werden. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe-wahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Dialog-Medien & Emmaus-Reisen GmbH
| 15 |Anzeigenvermittlung: Dialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbH • Cheruskerring 19 • 48147 Münster • Tel.: (0251) 4839 - 231 • Fax: (0251) 4839 - 233 • E-Mail: [email protected]
Mediadaten Nr. 44 Gültig ab 1.1.2018AGB
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k) Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse ab 150.000 mm sowie für Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagenaufträgen ab 2 Millionen Exemplaren können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. Dies gilt auch für Anzeigen, die in Sonderseiten - aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen - erscheinen; soweit solche Veröffentlichungen von der Anzeigenleitung veranlasste redaktionell gestaltete Beiträge enthalten, ist das hierfür seitens der einzelnen Auftraggeber anteilig zu zahlende Entgelt in dem festgelegten Preis enthalten; auf Ziffer 7., zweiter Satz, wird hingewiesen.
l) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige haftet der Auftraggeber; er hat den Verlag und den Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige be-zieht, zu erstatten und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.
m) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Texte ergänzend zu der Veröffentlichung in Druckschriften ebenfalls in elektronischen Medien verbreitet werden.
n) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch für laufende Aufträge wirksam.o) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung. Freiwillige Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalles er-forderlichen Angaben vom Verlag und den mit dem Verlag verbundenen Unternehmen für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von Interesse sein können. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er dies jederzeit schriftlich dem Verlag oder Aschendorff mitteilen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen Digitale Druckunterlagen für Anzeigen sind solche, welche per Datenträger (z.B. Disketten, Cartridges, CD-ROM),
direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.B. ISDN, Breitband, E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt wer-den. Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende Schriften), die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Technische Angaben“ und „Digitale Datenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsan-sprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.
Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen bevorzugt der Verlag geschlossene Dateien mit in-kludierten Schriften, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeiten der Veränderung hat. Offene Dateien, z.B. Dateien, welche unter Quark XPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag ebenfalls weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in An-spruch genommen werden. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftragge-ber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner, siehe „Digitale Datenübermittlung“ in dieser Preisliste), gesendet bzw. gespeichert werden. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem für den Zeitungsdruck farbverbindlich erstellten Papierproof zuverlässig ver-arbeitet werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar. Der Auftraggeber kann hieraus keinerlei Gewährleistungsansprüche geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch. Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die zu übermittelnden Daten frei von eventuellen Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.
20. Der Verlag ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiterzuver-arbeiten. Der Verlag ist berechtigt, Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurch-führung notwendig sind, an dem Verlag verbundene Unternehmen weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwick-lung erforderlich ist. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Verlag beachtet.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungena) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Ge-
schäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausge-schlossen.
b) Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe, deren Auftraggeber im Verbreitungsgebiet des Verlags ansässig sind, Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen gemeinnütziger Unternehmen werden zum ermäßigten Anzeigenpreis abgerechnet. Eine Provision kann Werbemittlern davon nicht gewährt werden. Diese Anzeigen werden jedoch provi-sioniert, wenn die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.
c) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmitt-ler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preis-liste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Die Bele-gung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen gilt als gesonderter Auftrag; für die betreffende Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen.
e) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung ent-fallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
f) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
g) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschlusstermin, bei Beilagenaufträgen 4 Wochen vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
h) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind An-sprüche auf Zahlungsminderung oder Schadensersatz für die Wiederholungsanzeige ausgeschlossen, wenn und soweit der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung den Fehler nicht sofort reklamiert hat. Für die erste Ver-öffentlichung gilt Nr. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird der Auftraggeber aufgrund einer von ihm wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abgegebenen Unterlassungserklärung oder Verurteilung auf Zahlung in Anspruch genommen, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz, als er den die Zahlung auslösenden Wettbewerbs-verstoß bei der Bearbeitung einer in Auftrag gegebenen wettbewerbsrechtlich einwandfreien Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. Gibt der Auftraggeber keinen Hinweis auf einen Fehler in einer veröffentlichten Anzeige und erscheint eine wiederholte oder im Wesentlichen gleiche Folgeanzeige wettbewerbswidrig, ist eine Haftung des Verlages ausgeschlossen.
i) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textanschließende Unterbrin-gung blattbreiter Streifenanzeigen ist nur bei Formaten ab 100 mm Höhe und nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen erfolgt unverbindlich. Eckfeldanzeigen, die eine Höhe ab 400 mm erreichen, werden in den Raum gestellt und blatthoch berechnet.
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