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Grundlagen der Kosten- & Leistungsrechnung

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Inhaltsverzeichnis1.Einordnung der Kosten- und Leistungsrechnung 5

1.1. Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens 5

1.2. Abgrenzung von externem und internem Rechnungswesen 6

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung 9

2.1. Ziel und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung 9

2.1.1. Unternehmensinterner Steuerungsprozess 9

2.1.2. Unternehmerische Entscheidung als informationsbasierter Entscheidungsprozess 11

2.1.3. Leistungs- und Finanzbereich eines Unternehmens 14

2.1.4. Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung 16

2.1.5. Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung 16

2.2. Grundbegriffe 18

3. Prinzipien und Gestaltungsformen der Kosten- und Leistungsrechnung 39

3.1. Prinzipien der Kosten- und Leistungsrechnung 39

3.1.1. Prinzipien der Kostenerfassung 39

3.1.2. Prinzipien der Kostenzurechnung 41

3.1.3. Prinzipien der Leistungserfassung 42

3.1.4. Prinzip der Leistungszurechnung 42

3.2. Gestaltungsformen der Kosten- und Leistungsrechnung 43

3.2.1. Periodenbezogene Ausgestaltung 43

3.2.2. Umfangbezogene Ausgestaltung 44

4. Vollkostenrechnung 45

4.1. Begriff und Zielsetzungen 45

4.2. Systematik 46

4.2.1. Kostenartenrechnung 46

4.2.2. Kostenstellenrechnung 76

4.2.2.1. Anbauverfahren 79

4.2.2.2. Stufenleiterverfahren 82

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4.2.2.3. Mathematisches Verfahren 84

4.2.3. Kostenträgerrechnung 90

4.2.3.1. Divisionskalkulation 92

4.2.3.2. Äquivalenzziffernkalkulation 94

4.2.3.3. Zuschlagskalkulation 97

4.2.3.3.1. Summarische Zuschlagskalkulation 98

4.2.3.3.2. Differenzierte Zuschlagskalkulation 100

4.2.3.3.3. Kostenträgerzeitrechnung 106

4.3. Kritik an der Vollkostenrechnung 108

5. Teilkostenrechnung 113

5.1. Zielsetzung 113

5.2. Einstufige Deckungsbeitragsrechnung 119

5.3. Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung 126

6. Wirtschaftlichkeitsrechnung 133

6.1. Investitionsbegriffe und Investitionsarten 133

6.2. Investition und Finanzierung 134

6.3. Kostenvergleichsrechnung 142

6.4. Gewinnvergleichsrechnung 153

6.5. Rentabilitätsrechnung 158

6.6. Amortisationsrechnung 162

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1. Einordnung der Kosten- und Leistungsrechnung

Lernziele

Nach Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen:

✓ wie die Kosten- und Leistungsrechnung im Gefüge des betrieblichen Rechnungswesens

einzuordnen ist

✓ welche Ziele die Kosten- und Leistungsrechnung verfolgt und welche Aufgaben sie dabei

übernimmt

✓ welche Prinzipien der Kosten- und Leistungsrechnung zugrunde liegen

✓ in welche Formvarianten eine Kosten- und Leistungsrechnung ausgestaltet werden kann

1.1. Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen dient einer vollständigen Erfassung und transparenten

Abbildung sämtlicher unternehmensbezogener Vorgänge in Geldeinheiten. Übergeordneter

Zweck ist einerseits die Generierung validen Datenmaterials für betriebsinterne

Managemententscheidungen, andererseits die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation eines

Unternehmens gegenüber Dritten anhand objektivierter Kriterien darzustellen.

Das betriebliche Rechnungswesen lässt sich grob in drei Teildisziplinen untergliedern:

‣ Finanzbuchhaltung (Buchführung u. - Bilanzierung)

‣ Kosten- und Leistungsrechnung

‣ Wirtschaftlichkeitsrechnung

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Während auf die sich unter Effizienzgesichtspunkten mit Investitionsentscheidungen

beschäftigende Wirtschaftlichkeitsrechnung in einem späteren Kapitel eingegangen werden

soll und Belange der Statistik, d. h. des Umgangs mit großen Wertmengen unter analytischen

Aspekten, im Rahmen dieses Studienbriefes unberücksichtigt bleiben müssen, ist die Fähigkeit

zur Unterscheidung von Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung von

besonderer Bedeutung.

1.2. Abgrenzung von externem und internem Rechnungswesen

Die Finanzbuchhaltung erfasst sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens,

unabhängig davon, ob diese im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses generiert

wurden. Durch Sie wird letztlich das Gesamtergebnis, also der Gesamtgewinn respektive der

Gesamtverlust des Unternehmens ermittelt.

Beispiel

Buchhalter B arbeitet bei einem Maschinenbauunternehmen und spekuliert in der

Mittagspause mit dem Bankguthaben seines Arbeitgebers an der Börse. Dabei erzielt er einen

Ertrag.

Obwohl die Tätigkeit, aus welcher der Ertrag resultiert, nichts mit der eigentlichen

Betriebstätigkeit zu tun hat, fließt der Ertrag (im Rahmen der Gewinn- u. Verlustrechnung) in

das Gesamtergebnis ein.

Die Vorgänge der Finanzbuchhaltung unterliegen dabei strengen gesetzlichen Standards, die

eine einheitliche Ergebnisermittlung gewährleisten und einen sinnvollen Ergebnisvergleich

zwischen verschiedenen Unternehmen ermöglichen sollen.

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Da die Informationen der Finanzbuchhaltung insbesondere der Rechenschaftslegung

gegenüber externen Stellen wie Banken, Steuerbehörden aber auch Kunden und Lieferanten

dient, wird die Finanzbuchhaltung auch als externes Rechnungswesen bezeichnet.

Die Kosten- und Leistungsrechnung (auch Kosten- und Erlösrechnung genannt) ist ebenfalls

Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie dient der Ermittlung des

Betriebsgewinns bzw. des Betriebsverlustes, d. h. dem Ergebnis, dass aus solchen

Tätigkeiten resultiert, für welche der Betrieb als solcher ausgelegt ist.

Andere Erträge bzw. Aufwendungen (also solche, die nicht im Zusammenhang mit dem

betrieblichen Leistungserstellungsprozess stehen) werden bei der Ermittlung des

Betriebsgewinns respektive Betriebsverlustes nicht berücksichtigt.

Beispiel

Der Ertrag aus dem Börsengeschäft von B hat nichts mit der eigentlichen Betriebstätigkeit

eines Maschinenbauunternehmens zu tun und fließt daher nicht in das Betriebsergebnis ein.

Gesetzliche Standards zur Gestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung existieren nicht,

so dass diesbezüglich grundsätzlich individuelle, unternehmensinterne Re-gelungen gefunden

werden müssen.

Da die Informationen der Kosten- und Leistungsrechnung insbesondere der Information der

Unternehmensleitung über die innerbetrieblichen Abläufe dient, wird die Kosten- und

Leistungsrechnung auch als internes Rechnungswesen bezeichnet.

☀ Vereinfacht lässt sich daher resümieren:

Finanzbuchhaltung = externes Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung = Internes Rechnungswesen

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Abbildung 1: Unterschiede zwischen externem und internem Rechnungswesen

Betriebliches Rechnungswesen

Externes ReWe Internes ReWe

Ziele

Information ggü. Externen (Banken, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Kunden, Lieferanten, Gesellschaftern, Unternehmensleitung)

Information ggü. Unternehmensleitung

AufgabenAbbildung finanzieller Beziehungen zwischen Unternehmen und Umwelt

Abbildung wirtschaftlichen Geschehens innerhalb des Unternehmens

Vorschriften

Handelsrecht, Steuerrecht, ggf. internationale Rechnungslegungsstandards (IRFS, US-GAAP etc.)

Individuelle, unternehmensinterne Vorschriften

RechnungsgrößenAufwand und Ertrag (beziehen sich auf Gesamtergebnis)

Kosten und Leistungen (beziehen sich auf betriebliche Tätigkeit)

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Externes Rechnungswesen

Zielgruppe sind externe Adres-saten. Es erfolgt eine vergan-

genheits-bezogene Betrachtung. Reglementiert durch das Handels-

und Steuerrecht. Wesentliche Bestanteile: Buchführung Jahres-

abschluss.

Internes Rechnungswesen

Zielgruppe sind interne Adressaten. Es erfolgt eine vergangenheits-be-

zogene und eine zukunfts-bezogene Betrachtung. Es gibt keine gesetzli-

chen Reglementierungen.Wesentliche Bestandteile:

Finanzplanung, Investitions-rech-nungen und die Kosten- und Leis-

tungsrechnung.

ZWEI RECHENKREISE DES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

ControllingControlling ist die Planung, Steuerung und Kontrolle der Teilbereiche eines Unternehmens,

und damit schlussendlich des gesamten Unternehmens um die Effizienz und Effektivität des Unternehmens zu steigern

Daten Daten

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2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung

In einer von sich zunehmend intensivierenden Wettbewerbstendenzen geprägten,

europäisierten und globalisierten Wirtschaft wachsen die an unternehmerische

Entscheidungen gestellten Anforderungen in dynamischer Weise. Um in dieser Gemengelage

unterschiedlichster Einflussfaktoren verantwortungsvoll und zielgerichtet agieren zu können,

sind entscheidungsunterstützende Informationen im Rahmen eines systematischen

Controllings häufig unerlässlich. Die Kosten- und Leistungsrechnung als gleichsam effektives

wie effizientes Controlling-Instrument muss diesem wachsenden Informationsbedarf von 1

Entscheidungsträgern in umfassender Form Rechnung tragen können.

2.1. Ziel und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

Ein Unternehmen oder eine Unternehmenseinheit (z. B. Abteilung) zu führen bedeutet

regelmäßig die Notwendigkeit des Treffens von Entscheidungen. In Einzelfällen werden sich

die Entscheidungsträger bzw. Manager dabei auf ihr „Bauchgefühl“ verlassen können und

müssen.

Dauerhaft nachhaltiger Erfolg wird aufgrund solcher intuitiven Entscheidungen jedoch nur in

den seltensten Fällen erzielt werden können. Um Entscheidungen auf Basis objektiver,

überprüfbarer und vergleichbarer Informationen zu treffen, bedienen sich Führungskräfte der

Kosten- und Leistungsrechnung.

2.1.1. Unternehmensinterner Steuerungsprozess

Jede unternehmerische Tätigkeit verfolgt einen unternehmerischen Zweck. Bei

privatwirtschaftlichen, nicht gemeinnützigen Unternehmen sind dies in der Regel

wirtschaftliche Motive der Eigentümer, der Unternehmensgesellschafter.

Effektivität misst das Maß an Zielerreichung (die richtigen Dinge tun), während Effizienz das Maß des Verhältnisses von 1

Output und Input angibt (die Dinge richtig tun).

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Um dieses übergeordnete, wirtschaftliche Ziel zu erfüllen, bedarf es in der betrieblichen Praxis

der Definition von untergeordneten Zielen.

Soll beispielsweise am Ende des Geschäftsjahres ein Gewinn erwirtschaftet werden, kann es

notwendige Voraussetzung sein, dass zuvor eine größere Anzahl von Leistungen (von

Produkten oder Dienstleistungen) erstellt und verkauft werden muss.

Da dies nicht von selbst geschieht, ist es Aufgabe des Managements, zunächst entsprechende

Ziele zu definieren und anschließen die Zieleinhaltung zu gewährleisten. Dies geschieht im

Rahmen des sogenannten Managementzyklus, dem unternehmensinternen Steuerungs-

prozess.

Der unternehmensinterne Steuerungsprozess beginnt mit der Definition betrieblicher Ziele.

Anschließend sind von diesen Zielen geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung abzuleiten,

die abgeleiteten Maßnahmen umzusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren.

Für den Fall, dass im Zuge der Kontrolle festgestellt wird, dass die vorgegebenen Ziele durch

die Maßnahmenumsetzung nicht erreicht werden, beginnt der zuvor beschriebene Zyklus

erneut mit der Planung von Maßnahmen, diesmal allerdings ausgehend von dem

zwischenzeitlich veränderten Status quo. Der Steuerungszyklus ist also ein kontinuierlich

ablaufender und wiederkehrender Prozess, der auch zur Gegensteuerung bei analysierten

Abweichungen zu erfolgen hat.

!

Abbildung 2: allgemeiner Managementzyklus

Umsetzung-phase

Informations-verarbeitung

Kontroll-phase

Planungs-phase

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2.1.2. Unternehmerische Entscheidung als informationsbasierter

Entscheidungsprozess

Unternehmerische Entscheidungen erscheinen bei flüchtiger Betrachtung häufig als schlichte

Auswahl zwischen Alternativen. Bei genauerer Betrachtung offenbart sich jedoch ein deutlich

diffizi leres Bi ld: die Entscheidung als mehrphasiger, informationsbasierter

Entscheidungsprozess.

Im Rahmen der Planungsphase werden dabei zunächst zu avisierende Ziele definiert und

geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung identifiziert. Diese Maßnahmen werden

anschließend in Bezug auf ihre Eignung zur Zielerreichung bewertet. Die Planungsphase

endet mit der finalen Auswahl des bzw. der anzuwendenden Maßnahmen (Entschluss).

Es folgt die Phase der Umsetzung, in welcher durch die konkrete Durchführung der zuvor

ausfallen- gewählten Maßnahmen der Realisierungsprozess initiiert wird. Die

Umsetzungsphase endet mit Abschluss der Maßnahmendurchführung.

Es ist jedoch wenig zielführend, Abweichungen erst am Ende eines Prozesses zu erfassen.

Vielmehr müssen Abweichungen bereits während der Phase der Umsetzung erkannt werden,

um frühestmöglich steuernde Impulse zu ermöglichen, damit die Zielerreichung nicht

gefährdet wird. Aus diesem Grund ist der Managementzyklus dynamisch zu modifizieren.

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Abbildung 3: Dynamisierter Managementzyklus

Im Anschluss an die Umsetzungsphase erfolgt die Kontrolle der Maßnahmenumsetzung. In

dieser Phase werden die geplanten (Soll) und die realisierten (Ist) Größen miteinander

verglichen und Abweichungen analysiert. Gegebenenfalls notwendig werdende

Anpassungsentscheidungen lösen einen weiteren, mit einer Planungsphase beginnenden

Entscheidungsprozess aus.

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Abbildung 4: Phasen des informationsbasierten Entscheidungsprozesses

Um den unternehmerischen Entscheidungsprozess umfassend unterstützen zu können,

müssen die im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung generierten Daten jedoch in allen

Phasen des unternehmerischen Entscheidungsprozesses abrufbar sein. Davon abgeleitet

können der Kosten- und Leistungsrechnung drei grundlegende Aufgaben zugeordnet werden:

die Dokumentations-, die Planungs- und die Kontrollfunktion.

Durch die Dokumentationsfunktion werden diejenigen Sachverhalte zahlenmäßig erfasst, die

sich tatsächlich ereignet haben (Ist-Größen). Die Dokumentationsfunktion ist daher

vergangenheitsorientiert (ex ante).

Durch die Planungsfunktion werden zukünftig angestrebte Sachverhalte (ex post) zahlenmäßig

erfasst, z. B. der geplante Stromverbrauch für das nächste Geschäftsjahr (Plan-Größen).

Im Rahmen der Kontrollfunktion werden Ist- und Plan-Größen rückblickend verglichen (ex

ante), um durch die Analyse der Abweichungsursachen zukünftige Abweichungen zu

vermeiden.

Hieraus wird deutlich, dass die drei vorgenannten Funktionen nicht unabhängig voneinander

betrachtet werden können: Die Kontrollfunktion ist nur zu gewährleisten, wenn zuvor sowohl

Ergebniskontrollieren

Maßnahmenumsetzen

Zieledefinieren

Maßnahmenplanen

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Plan- als auch Ist-Größen ermittelt wurden; eine Aussagekraft der ermittelten Plan- und Ist-

Größen ist wiederum nur gegeben, wenn diese im Rahmen der Kontrolle auch tatsächlich

analysiert und ausgewertet werden.

2.1.3. Leistungs- und Finanzbereich eines Unternehmens

Die Darstellung der betrieblichen Geschehnisse im Rahmen der Kosten- und

Leistungsrechnung bedingt jedoch eine Reduktion der tatsächlichen Verhältnisse auf solche,

die zahlenmäßig erfasst werden können. Diesbezüglich lassen sich Entscheidungsprozesse in

zwei grundlegende Entscheidungsbereiche differenzieren: den Leistungsbereich und den

Finanzbereich.

Das Zusammenspiel zwischen von Leistungs- und Finanzbereich sowie deren gegenseitigen

Abhängigkeiten lassen sich vereinfacht der folgenden Abbildung entnehmen:

!

Abbildung 5: Leistungs- und Finanzbereich

Mittels dieses die realen Bedingungen vereinfacht darstellenden Modells können sämtliche

essentielle Unternehmensaktivitäten abgebildet und nachvollzogen werden:

Unternehmen

Kapitalmarkt

Staat

AbsatzmärkteBeschaffungs-märkte

Steuern / Abgaben

Eigen- / Fremdkapital

Geld

Produktions-faktoren

Geld

Produkte

Subventionen / Zuschüsse

Zinsen / Tilgung / Dividende

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Bevor eine Betriebstätigkeit aufgenommen werden kann, hat das Unternehmen seine

Finanzierung zu gewährleisten, indem es entsprechende Geldmittel akquiriert. Dies kann

einerseits in Form von seitens der Unternehmenseigentümer zur Verfügung gestellten Mitteln,

sogenanntem Eigenkapital, geschehen. Andererseits kann die Finanzierung auch durch

externe Geldgeber, insbesondere Banken (Kredite bzw. Darlehen) oder staatlichen

Förderinstitutionen (Zuschüsse, Subventionen), durch Bereitstellung von sogenanntem

Fremdkapital erfolgen. In der Praxis sind in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle

Kombinationen aus beiden Finanzierungsformen üblich.

Mit den auf die zuvor skizzierte Weise akquirierten Geldmitteln tritt das Unternehmen

anschließend auf den Beschaffungsmarkt, und erwirbt diejenigen Produktionsfaktoren,

insbesondere Arbeitskraft und (durch Lieferanten) Maschinen und Rohstoffe, die das

Unternehmen im Rahmen der Leistungserstellung für die Fertigung seiner geplanten Produkte

benötigt.

Durch Kombination und zielgerichteten Einsatz dieser Produktionsfaktoren erstellt das

Unternehmen schließlich (End-) Produkte, die auf Absatzmärkten an Kunden vertrieben

werden können.

Im Rahmen des Vertriebsprozesses werden wiederum Geldmittel erlöst, die zur Bedienung

öffentlicher Forderungen (Steuern, Abgaben), zur Finanzierung des Fremdkapitals (Zinsen und

ggf. Tilgung), zur Befriedigung der Eigenkapital bereitstellenden Gesellschafter

(Gewinnausschüttungen, Dividenden), zur Finanzierung weiterer Produktionsfaktoren oder zur

Investition auf dem Kapitalmarkt genutzt werden können.

Beschaffung, Produktion und Vertrieb beziehen sich dabei stets auf Sachgüter bzw.

Dienstleistungen, die auch als Realgüter bezeichnet werden und welche im Rahmen des

Realgüterstroms (von der Beschaffung über die Verarbeitung bis zum Vertrieb) verarbeitet

werden. Sämtliche Schritte dieses Verarbeitungsprozesses werden auch als

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leistungswirtschaftliche Prozesse bezeichnet und stellen einen der beiden wesentlichen

Entscheidungsbereiche einer Unternehmensführung dar.

Als finanzwirtschaftliche Prozesse, den zweiten wesentlichen Entscheidungsbereich einer

Unternehmensführung, bezeichnet man dagegen die Ereignisse von Zu- und Abflüssen von

Geldmitteln, unabhängig davon, ob diese durch Leistungsprozesse (Beschaffung, Produktion,

Vertrieb) initiiert werden oder rein finanzwirtschaftlicher Natur (Kapitalmarkt, staatliche Stellen)

sind.

Da es für Entscheidungsträger in Unternehmen von maßgeblicher Bedeutung ist, über

sämtliche Ereignisse innerhalb der unternehmensbezogenen leistungs- und finanzwirt-

schaftlichen Prozesse im erforderlichen Umfang informiert zu sein, kommt dem internen

Rechnungswesen und damit der Kosten- und Leistungsrechnung im Kontext des

betrieblichen Rechnungswesens eine ganz entscheidende Bedeutung zu.

2.1.4. Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung

Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Unterstützung unternehmensinterner

Steuerungsprozesse. Die Unterstützung erfolgt dabei durch die Bereitstellung von

Informationen für Zwecke der

‣ Leistung

‣ Entscheidung

‣ Kontrolle

Bereit gestellt werden dabei Informationen, die im Rahmen der Kalkulation der betrieblichen

Kosten und Leistungen gewonnen werden.

2.1.5. Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

Betriebliche Entscheidungen basieren häufig auf Informationen, die im Zuge des betrieblichen

Rechnungswesens gewonnen werden. Während die Finanzbuchhaltung jedoch vor allem

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