Claudia Diegel-Barkela
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Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling – FG Wirtschaft
Einheitliche PrüfungsanforderungenBetriebswirtschaft mit
Rechnungswesen/Controlling-Entwurf –
Stand November 2002
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Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling – FG Wirtschaft
Inhalt
• Vorbemerkungen (Vorgaben für alle Schwerpunktfächer)– Rechtliche Vorgaben– Qualifikationen– Anforderungsbereiche
– Schriftliche Prüfung
• Regelungen im Fach BWRC– Qualifikationen– Schriftliche Prüfung
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Allgemeine Vorgaben
• Vergleichbarkeit von Aufgaben, Anforderungen und Verfahren
• EPAs auf KMK-Ebene• KMK-Vereinbarung zum Abitur• AVO-GOFAK und EB-AVO-GOFA
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Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling – FG Wirtschaft
Qualifikationen und Kompetenzen
• Vorgabe durch die niedersächsischen RRL für die Schwerpunktfächer des FGW
• berufliche Kompetenzen• allgemeine, umfassende
Handlungskompetenz• allgemeine Studierfähigkeit
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Anforderungsbereiche
• Drei Anforderungsbereiche • Unterscheidung nach
– Art,– Komplexität und – Grad der Selbstständigkeit
• (Überwiegende) Zuordnung einer Teilaufgabe zu einem Anforderungsbereich
• Schwerpunkt im Anforderungsbereich II• Anforderungsbereich I stärker als III
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Anforderungsbereich I:
• Wiedergabe von Sachverhalten• Anwendung geübter Arbeitstechniken in
einem begrenzten Gebiet• wiederholender Zusammenhang
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Anforderungsbereich II
• Selbstständiges Erklären, Verarbeiten mehrerer bekannter Sachverhalte
• Zusammenhängende Darstellung• Übertragung auf vergleichbare
Situationen
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Anforderungsbereich III
• Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten
• Selbstständige Deutungen, Begründungen
• Selbstständige Auswahl aus gelernten Denkmethoden
• Anpassung an eine neue Problemstellung
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Schriftliche Prüfung 1
• Anzahl der Vorschläge pro Prüfungsgruppe regelt die AVO-GOFAK
• Grundsätze der Aufgabenerstellung– Vorgabe von Binnenpunkten zur Orientierung– Erstellung mit einer gebräuchlichen Software– EDV-Einsatz: Doppelaufsicht, Archivierung– Keine Wiederholung von Aufgaben aus dem Unterricht– Bezug zum Unterricht– Keine allgemein zugänglichen Quellen als
Aufgabenstellung– Angemessener Umfang der Materialvorlage– Allgemein zugelassene Hilfsmittel (Wörterbuch,
Taschenrechner, PC)
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Schriftliche Prüfung 2
• Einzureichende Unterlagen– Thema inklusive Teilaufgaben– Materialvorlagen mit Fundstellen– Einordnung in den Unterricht– Erwartete Prüfungsleistung– Zuordnung zu den Anforderungsbereichen –
Anteile im Rahmen der Gesamtpunktzahl – Zu genehmigende Hilfsmittel– Versicherung der Geheimhaltung– Ggf. auf CD oder Diskette
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Bewertung der schriftlichen Prüfung 1• Qualität
– Erfassung der Aufgaben– Genauigkeit, Stimmigkeit, Differenziertheit– Herausarbeitung des Wesentlichen– Sicherheit in Methoden und Fachsprache
• Quantität– Umfang und Breite der Kenntnisse und
Argumentationsbasis– Vielfalt der Aspekte und Bezüge
• Darstellungsweise– Klarheit und Eindeutigkeit– Angemessenheit und Übersichtlichkeit
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Bewertung der schriftlichen Prüfung 2
• Minimum für die Note „ausreichend“– Zentrale Aussagen in Grundzügen– Bezug zur Aufgabenstellung– Beherrschung grundlegender
fachspezifischer Verfahren
• Note „sehr gut“: Leistungen im Anforderungsbereich III sind vorausgesetzt.
• Sprachliche und formale Korrektheit
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Bewertung der schriftlichen Prüfung 3
• Grundlage der Bewertung sind die formulierten Anforderungen
• Zunächst einzelne Bewertung der Teilaufgaben
• Erstellung eines zusammenfassendes Gutachtens
• Vorgabe einer Umrechnungstabelle zur Ermittlung der KMK-Punkte
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Umrechnungstabelle KMK-PunkteBinnenpunkte (in %) KMK-Punkte
>=97 15
>=93 14
>=89 13
>=84 12
>=79 11
>=74 10
>=69 09
>=64 08
>=59 07
>=54 06
>=47 05
>=40 04
>=33 03
>=26 02
>=20 01
>=00 00
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Qualifikationen BWRC
Für das Bearbeiten der Abituraufgaben sind im Wesentlichen folgende Qualifikationen erforderlich, wobei in der einzelnen Abiturprüfung nicht alle hier aufgeführten Qualifikationen nachzuweisen sind:
• Wirtschaft wird als ein existenzieller Bereich
gesellschaftlichen Lebens in seiner Notwendigkeit, seinen Verknüpfungen mit anderen Bereichen (z. B. Umwelt) und seiner Gestaltungsfähigkeit analysiert.
• Die Fähigkeit zu systemischer Betrachtungsweise vor allem einzel- aber auch gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge in modellhaften Darstellungen sowie Ansätzen ökonomischer Theoriebildung wird unter Beweis gestellt.
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Qualifikation BWRC
Die ökonomische Realität wird nicht nur monokausal, sondern auch prozesshaft, vernetzt, funktional wandelbar, Ideologien ausgesetzt und interessenbestimmt be-griffen.
Die Entscheidungsträger wirtschaftlichen Geschehens mit ihren oftmals widerstreitenden Zielsetzungen werden dargestellt und beurteilt.
Vorhandenes ökonomisches Wissen wird unter der Zielsetzung einer umfassenden Handlungskompetenz sowie einer Generalisierungs- und Transferfähigkeit angewandt.
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Das Denken in Zusammenhängen, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit, zielorientiertes Planen, Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit kommen zur
Anwendung.
Methoden werden plan- und zielgerichtet eingesetzt.
Die Fähigkeiten zur Analyse, Aufbereitung und Präsentation von Informationen sind nachzuweisen.
Qualifikation BWRC
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur Aufgabenerstellung
• Die Anzahl der Aufgabenvorschläge, die für eine Prüfungsgruppe einzureichen sind, ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
• Jeder Aufgabenvorschlag umfasst mindestens zwei
Lerngebiete der Niedersächsischen Rahmenrichtlinien und darf sich nicht nur auf einen Schuljahrgang beziehen. Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge müssen in ihrer Gesamtheit mindestens drei Lerngebiete der entsprechenden Niedersächsischen Rahmenrichtlinien berücksichtigen.
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur Aufgabenerstellung
Jeder Aufgabenvorschlag unterliegt ferner folgenden Grundsätzen:
Komplexe und konkrete Ausgangssituationen für die Aufgabenstellungen
Die Aufgabenvorschläge sind in Teilaufgaben zu untergliedern; eine durchgängige Fallbezogenheit ist herzustellen.
Komplexe Ausgangssituationen sind als Ausgangspunkt von Problemanalysen und von konkreten, begründeten Lösungsvorschlägen auszuwählen.
Grundsätzlich dürfen die Teilaufgaben nicht ohne die Ausgangssituation und die beigefügten
Materialien lösbar sein (z. B. Zeitungsmeldungen, -berichte, Statistiken,
Datenkränze, Controllingberichte). Die jeweiligen Quellen sind anzugeben.
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur AufgabenerstellungKomplexe und konkrete Ausgangssituationen für die
Aufgabenstellungen
Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbauen und
Zwischenergebnisse ermöglichen. Geeignete Vorgaben in der Aufgabenstellung vermeiden das
Problem durchgängiger Folgefehler.
Die einzelnen Teilaufgaben sind so zu formulieren, dass sie weitgehend unabhängig voneinander bearbeitet werden können und den Lösungsweg nicht vorzeichnen.
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur AufgabenerstellungSystem- und prozessorientierte Betrachtung ökonomischer
Sachverhalte
Die Ausgangssituationen müssen sich auf die betriebliche Praxis beziehen.
Die Aufgabenstellungen sind nicht auf eine rein funktionsorientierte, sondern auf eine prozessorientierte
Unternehmensbetrachtung auszurichten. Die Ausgangssituation und die darauf
bezogenen Aufgabenstellungen sind mehrperspektivisch anzulegen (Unternehmen
- Mitarbeiter, Unternehmen 1 - Unternehmen 2, Zulieferer - Endfertiger, Unternehmen - Gesellschaft u. Ä.).
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur AufgabenerstellungSystem- und prozessorientierte Betrachtung ökonomischer
Sachverhalte
In der Ausgangssituation und den darauf bezogenen Aufgabenstellungen sind
Bezüge zu mehreren verschiedenen thematischen Dimensionen herzustellen
(z. B. gesellschaftliche, ökologische, soziale, technische, rechtliche Bezüge).
Die Aufgabenstellungen und Ausgangssituation müssen auf eine Integration
fachwissenschaftlicher Inhalte in ganzheitliche Strukturen wirtschaftlichen Handelns abzielen (Nutzung von Fachwissen zur Lösung von betriebswirtschaftlichen Problemen, zur Begründung von Maßnahmen usw.).
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur AufgabenerstellungRechnungswesen als Steuerungsinstrument für
wirtschaftliche Entscheidungsprozesse
Entweder sind konkrete Datenkonstellationen Ausgangspunkt betriebswirtschaftlicher Analysen und Lösungsabwägungen oder konkret vorgegebene betriebswirtschaftliche Problemstellungen werden mit Hilfe von vorgegebenen bzw. aufzubereitenden Zahlen des Rechnungswesens und Controllings
analysiert und ein Lösungsvorschlag begründet.
· Analyseergebnisse und Lösungsvorschläge sind auf unternehmerische Zielsetzungen zu beziehen.
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur AufgabenerstellungRechnungswesen als Steuerungsinstrument für
wirtschaftliche Entscheidungsprozesse
• In jedem Aufgabenvorschlag müssen betriebswirtschaftliche und rechnungswesenbezogene Aspekte behandelt werden - unbeschadet einer Schwerpunktbildung.
• Aufgabenvorschläge, in denen betriebswirtschaftliche Aspekte und Informationen aus dem Rechnungswesen/Controlling unabhängig voneinander behandelt werden, sind nicht zulässig.
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur Aufgabenerstellung
Fächerübergreifende Aspekte
Inhalte aus dem Lerngebiet "Fächerübergreifendes Lernen"
sind in jedem Aufgabenvorschlag zu berücksichtigen; d. h. mindestens eine dort angesprochene Methode bzw. Arbeitstechnik ist pro Aufgabenvorschlag von den Prüflingen anzuwenden (als Strukturierungsmethode z. B. Mind Map, Netzwerk und als Analysemethode z. B. Stärken-Schwächen-Analyse, Kosten-Nutzen-Analyse).
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Schriftliche Prüfung: Grundsätze zur Aufgabenerstellung
Fächerübergreifende Aspekte
• Im Sinne des fachübergreifenden Ansatzes der hier relevanten Rahmenrichtlinien sollten neben einzelwirtschaftlichen auch gesamtwirtschaftliche Aspekte
angesprochen werden.
• Gleiches gilt für Inhalte und Methoden aus dem Fach "Informationsverarbeitung". Zum Beispiel können Anwendungssoftware zur
Lösung, Strukturierung und Visualisierung ökonomischer Problemstellungen
herangezogen werden.
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