Dr. jur. Matthis SöffingRechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
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Steueranwaltstag 2005
Berlin
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
07. Oktober 2005All rights reserved 2
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Vermögensübertragung
interne Nachfolge externe Nachfolge
unentgeltliche Nachfolge entgeltliche Nachfolge
wiederkehrende Leistung im Austausch mit einer Gegenleistung
Unterhalts-leistung
Versorgungs-leistung
ohne Gegenleistung
gegen wieder-kehrende Leistung Einmalbetrag
07. Oktober 2005All rights reserved 3
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Versorgungsleistungen
Sonstige dauernde LastenVersorgungsrente
Typus 1
ausreichend ertrag-bringende existenz-
sichernde Wirtschafteinheit
Typus 2
existenzsichernde Wirtschafteinheit ohne
ausreichendeErträge
07. Oktober 2005All rights reserved 4
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
„Denn die steuerrechtliche Zurechnung der Versor-gungsleistungen zu den wiederkehrenden Bezügen und Sonderausgaben beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versor-gungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermö-gens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermö-gensübernehmer erwirtschaftet werden müssen“ (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 unter C.II.1.c.).
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
• Es ist zu befürchten, dass häufig eine Vermögensüber-gabe gegen Versorgungsleistungen nicht mehr möglich ist.
• Zukünftige Erträgnisse können nicht zuverlässig vorherge-sagt werden.
• Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven.
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Vermögensarten sind:
- Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteile
- Anteile an Kapitalgesellschaften
- Geschäfts- oder Mietwohngrundstücke
- Vermietete Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
- Geldvermögen
- Wertpapiere
- Typisch stille Beteiligungen
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
a. Der Begriff der Vermögensart wird weitergefasst.
b. Die Ertragsprognose ist letztlich stichtagbezogen auf den Tag des Vertragsabschlusses zu fertigen.
07. Oktober 2005All rights reserved 8
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Ertragsprognose:
- Verhältnisse bei Vertragsschluss maßgebend
- durchschnittlicher Nettoertrag des Jahres der Übergabe und der zwei vorangegangenen Jahre
- Ausnahme: zukünftige Ertragslage maßgebend
07. Oktober 2005All rights reserved 9
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Ausnahme:
• Es ist auf einen überschaubaren Prognosezeitraum abzu-stellen (Übergabejahr + 2 Jahre).
• Darlegungs- und Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen.
• Aber Beweiserleichterungen. Dazu später unter V. 1.
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Ertragsprognose
geringfügiges Unterschreiten
keine absolute Grenze
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Problemkreis: Nettoertrag
Ausgangspunkt der Ermittlung
Nutzungsvorteile
Unternehmerlohn
Zinsen
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Berechnung der Nettoerträge:
- Hinzurechnung von Absetzungen für Abnutzungen
- Hinzurechnungen von erhöhten Absetzungen
- Hinzurechnungen von Sonderabschreibungen
- Hinzurechnungen von außerordentlichen Aufwendungen
07. Oktober 2005All rights reserved 13
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Nutzungsvorteile:
- Eigengenutztes Einfamilienhaus (Mietersparnis)
- Geld zur Schuldentilgung (Zinsersparnis)
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
„Ist nach Abzug des Unternehmerlohns ein Unternehmenswert nicht mehr vorhanden, können – abgesehen davon, dass der übergebene Betrieb kein Vermögen darstellt – die Leistungen, die der Übergeber vom Übernehmer zu seiner Versorgung erhält, nicht mehr als vorbehaltene Erträge des übergebenen Unternehmens verstanden werden. Sie werden vielmehr ausschließlich durch die Arbeitsleistung des Übernehmers finanziert.“
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
„Ein Unternehmerlohn ist nicht abzusetzen. Er spielt nur dort eine Rolle, wo es – wie etwa im Fall des Beschlusses vom heutigen Tag GrS 2/00 – darauf ankommt, ob das übergebene Unternehmen überhaupt »Vermögen« darstellt.“
07. Oktober 2005All rights reserved 16
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2000 € 3.000,002001 € 10.000,002002 € 5.000,00Durchschnittliche Einkünfte € 6.000,00
Schuldzinsen AfA2000 € 7.500,00€5.000,002001 € 5.500,00€ 5.000,002002 € 9.375,00€ 6.500,00Durchschnitt € 8.125,00 €
5.500,00
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Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Lösung: S hat Anschaffungskosten für das Mehrfamilienhaus von insgesamt € 250.000,00 (Gleichstellungsgeld € 100.000,00, Verbindlichkeit € 150.000,00). S erwirbt nach dem Ver- hältnis des Verkehrswerts des Grundstücks zu den An- schaffungskosten das Mehrfamilienhaus zu ½ entgeltlich und zu ½ unentgeltlich.
Bei der Ermittlung der Erträge sind den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die AfA und Schuldzinsen hinzuzurechnen
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Durchschnittliche Einkünfte € 6.000,00
Durchschnittliche AfA € 8.125,00
Durchschnittliche Schuldzinsen € 5.500,00
Durchschnittsertrag € 19.625,00
½ Durchschnittsertrag € 9.812,50
Wiederkehrende Leistung € 9.000,00
07. Oktober 2005All rights reserved 19
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Beweiserleichterungen bei § 15 EStG
1. Der Betrieb wird auf Dauer ausreichende Gewinne erwirtschaften, um die Rente abzudecken, wenn er fortgeführt wird (Vermutung).
2 Widerlegung der Vermutung nur in seltenen Fällen möglich.
3. Beweiserleichterung gilt nicht für verpachtete Betriebe sowie für gewerblich geprägte Gesellschaften.
07. Oktober 2005All rights reserved 20
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Beweiserleichterungen bei § 21 EStG.
Sind wohl auch anzunehmen, obgleich der Große Senat ausführt:
„Im Bereich der Vermietung und Verpachtung dürfte die Prognose der zu erwartenden Nettobeträge keine Schwierigkeiten aufwerfen, die über das hinausgehen, was in anderem Zusammenhang von Finanz-behörden und Steuerpflichtigen verlangt wird (z.B. Feststellung der ortsüblichen Miete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG oder der Jahresrohmiete i.S.d. § 79 des Bewertungsgesetzes).“
07. Oktober 2005All rights reserved 21
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Beweiserleichterungen bei § 20 EStG:
• Wenn es um die Übertragung von Gesellschaftsanteilen geht.
• Abzustellen ist auf die mögliche Gewinnausschüttung und nicht die tatsächliche Ausschüttung.
07. Oktober 2005All rights reserved 22
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Ausschluss der Beweiserleichterung gem. Rdnr. 23 des Renten-erlasses
„Wird im Rahmen einer einheitlichen Vermögensübergabe neben einem Unternehmen weiteres begünstigtes Vermögen übertra-gen, greift die Beweiserleichterung nicht.“
07. Oktober 2005All rights reserved 23
Nießbrauch / Renten / Dauernde Last
Nachträgliche Umschichtung
• V schenkt S im Jahr 2003 Mietwohngrund gegen lebenslange Versorgungsrente i.H.v. € 5.000 monatlich.
• Oktober 2004 veräußert S das Grundstück für € 1 Mio.
• November 2004 Erwerb eines Mietwohnhauses für € 950.000 und Jahresertrag € 68.000 sowie Erwerb eines Bildes für € 5.000
07. Oktober 2005All rights reserved 24
Ansprechpartner
Dr. iur. Matthias SöffingRechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Niederkasseler Lohweg 18, 40547 DüsseldorfTel.: 0211/5 20 27 – 0 (Zentrale)Tel.: 0211/520 27 – 115 (Sekretariat)Fax: 0211/5 20 27 – 100 E-Mail: [email protected]: www.soeffing-partner.com
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