Dr. Garbe Consult
Schulentwicklungsplanung –
Pflichtaufgabe in kritischer Lage
Dr. Detlef Garbe
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Entwicklung des ländlichen Raumes – müssen wir damit rechnen?
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Schulentwicklungsplanung - Dilemmata
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SEP formal - rechtliche Rahmenbedingungen
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(5) Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach SchulformenSchularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelteSchulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schüler-zahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach SchulformenSchularten und Schulstandorten.
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen: § 80 Abs. 5
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Aufgabe der Schulentwicklungsplanung nach § 80
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(1) Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sind, soweit sie nach § 78 Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Spitz formuliert: Schulentwicklungsplanung wird für die Eltern (Planungssicherheit) und die Kinder (Sicherung der Bildungsqualität) gemacht. Die Organisation „Schule“ steht im Focus der Planung, ist aber weder Ziel noch Selbstzweck.
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Grundschulen – Mindestgröße § 826
(2) Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.
(3) Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Auch Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden.
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Grundschulen – kritische ZahlenZielkonflikt: Standortsicherung - Bildungsqualität
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Schulen der Sekundarstufe - Mindestgrößen
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Was passiert, wenn... Alternativen9
die Hauptschule „schwächelt“
Alternativen Verbund aus Haupt- und Realschule Verbund aus Haupt- und Gesamtschule
Veränderung der lokalen Schullandschaft / interkommunale Zusammenarbeit / Zusammenarbeit von Schulträgern Errichtung einer Gesamtschule Errichtung einer Gemeinschaftsschule
Verbund Haupt- und Realschule § 83
Der Schulträger kann zur Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebots:
eine bestehende Hauptschule und eine bestehende Realschule organisatorisch zu einer Schule zusammenschließen,
Die Schule ist in eigenständige Zweige gegliedert. Der Unterricht kann teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden. In den Klassen 7 bis 10 muss der nach Schulformen getrennte Unterricht deutlich überwiegen.
Der organisatorische Zusammenschluss von Hauptschule und Realschule muss mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang haben.
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11.07.2010Dr. Garbe Consult
Errichtung einer Gesamtschule
Gesamtschulen müssen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Gesamtschule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.
Das bedeutet: Mindestgröße 112 Schüler bei der Anmeldung; in der Prognose muss über 5 Jahre deutlich werden, dass eine reelle Chance besteht, diese Zahl zu erreichen.
In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr erforderlich.
Zum Thema Drittel-Mix: (1) Die Gesamtschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen. Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen erteilt, die nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten. Daraus folgt das Prinzip der Heterogenität, nicht unbedingt notwendig die Aufteilung nach Dritteln.
Die Gemeinschaftsschule
Schulorganisatorische Rahmenbedingungen Wünschenswert sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der
Sekundarstufe I vier oder mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die
Dreizügigkeit. Die Mindestklassengröße bei Errichtung beträgt 23 Schülerinnen und
Schüler. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25. In der
kooperativen Form ab Klasse 7 beträgt der Klassenfrequenzhöchstwert 29. Die Schule kann eine eigene Oberstufe haben, wenn nicht muss klar sein,
welches Oberstufenangebot die Schule macht (Kooperation) Die Schule kann einen oder mehrere Standorte haben. Die
Gemeinschaftsschule kann nach pädagogischen Gesichtspunkten auch auf vorhandene Gebäude aufgeteilt werden, z.B. Klassen 5/6, 7-10 und die Oberstufe in je einem eigenen Gebäudeteil (Dependancen).
Die Schule kann von einer oder mehren Schulträgern gemeinsam errichtet werden
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Die Gemeinschaftsschule
Pädagogische Konzeption Ein Auswahlverfahren beim Übergang von der Grundschule zur Klasse 5
findet nicht
statt. Im Rahmen der Kapazität werden alle angemeldeten Kinder aufgenommen. Im
Sinne der Zielsetzung des Modellversuchs ist darauf zu achten, dass heterogen
zusammengesetzte Lerngruppen gebildet werden können. Der Unterricht in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 orientiert sich an den
Lehrplänen des Gymnasiums. Ab der Klasse 7 werden dann, je nach Organisationsmodell der Schule, auch
die Lehrpläne der anderen Schulformen berücksichtigt. Die Stundentafel der Gemeinschaftsschule umfasst in der
Doppeljahrgangsstufe 5/6 die Fächer und das Stundenvolumen des Gymnasiums. Werden im weiteren Verlauf ab Klasse 7 oder später schulformspezifische Bildungsgänge eingerichtet (kooperative Form), sind die Stundentafeln der jeweiligen Schulformen maßgeblich.
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Die Gemeinschaftsschule – Päd. Konzeption
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Inklusion – oder alles wird anders15
„Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren – entweder eine Förderschule oder eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung. Damit stehen wir in Nordrhein-Westfalen vor einem Paradigmenwechsel…Ich setze mich für die Inklusion an allgemeinen Schulen und für die Beibehaltung der Förderschulen ein. Nur so können wir den äußerst heterogenen Förderbedürfnissen der Kinder mit Behinderungen gerecht werden. Für mich ist allein das Kindeswohl entscheidend. Deshalb darf es hier kein Entweder-Oder geben, sondern nur ein Sowohl-als-auch!“
Modelle der Förderung16
Förder-schulenSchüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
GU
Förder-schulen
Berufs-kollegs
Schulen der Sekundarstufen
Grund-schulen
Sonderpädagogen
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
KsF + FöS
Erziehungsberechtigte, Jugendhilfe & Gesundheitssystem
Inklusion – Konsequenzen für dieSchulentwicklungsplanung
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• Ziel: wohnortnahe Beschulung und Förderung im allgemeinen System• Pragmatische Fragen:
• Welche Zielquote streben wir bei welchem Förderbedarf an?• Welches Zeitfenster geben wir, dem allgemeinen System und den Eltern, um sich auf diese Veränderungen einzustellen?• Wie sichern wir die sonderpäd. Ressourcen im allgemeinen System? - und zwar auch auf der Zeitachse• Welche Rahmenbedingungen und Infrastrukturvoraussetzungen müssen wir im allgemeinen System schaffen?• Förderung braucht Netzwerke – wer koordiniert die Netzwerke?
Aufgaben der Koordination – oder was kommt nach dem KsF?
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Diagnostik Beratung Prävention Unterricht
• Eingangsdiagnostik
• Prozess begleitende Diagnostik
•Kompetenz orientierte Förderdiagnostik
•Interdisziplinäre Vernetzung der diagnostischen Kompetenzen
•Individuelle Schullaufbahnbe-ratung
•Eltern- und Schülerberatung
•Kollegiale Beratung
•Mediale u. technische Beratung
•Fortbildung; Kompetenzteam
•Frühförderung
•Lern- und Erziehungsbegleitung
•Prävention durch Qualifikation von Lehrkräften
•Vernetzung außerschulischer Hilfen
•Unterricht im Regelsystem
•Verknüpfung mit individueller Förderplanung
•Lernprozessbegleitung
•Methodenkompetenz
•Medienkompetenz
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Modul 1: Künftige Schulkonzeption
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•Entwicklung der Schülerzahlen (Prognose)
•Konsequenzen für die Schulstandorte und die Organisation von Schulen
•incl. der Konsequenzen für Förderschulen und die allgemeinen Schulen durch Ratifizierung der UN-Charta(Stichworte: Kompetenzzentrum; Inklusion)
•Standorte und Organisationsformen Primarstufe
•Standorte und Organisationsformen Sekundarstufe
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Modul 2: Schulentwicklung Raumkonzepte
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Grundschulen: •Handlungsfeld Unterricht•Handlungsfeld OGS•Handlungsfeld Arbeitsplätze für Lehrer und Funktionsstellen•Handlungsfeld Beratungsprozesse
Schulen der Sekundarstufe:
•Handlungsfeld Über-Mittag-Betreuung; Ganztag•Handlungsfeld Unterricht (Klassen- und Fachunterricht; Individuelle Förderung; Selbstlernen; Projekt- und Gruppenarbeit; u.a.)•Handlungsfeld Arbeitsplätze für Lehrer und Funktionsstellen•Handlungsfeld Beratungsprozesse
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Der Planungsprozess21
Beispiel für einen Zeitplan
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Dr. Garbe Consult
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Herzlichen DankFür
Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld
Dr. Garbe
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