Die Senatorin für Bildung,Wissenschaft und Gesundheit
Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I
Referat 24 – SchulaufsichtReferat 24 – Schulaufsicht
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Herzlich Willkommen!
1. Begrüßung
2. Grundlegende Informationen
3. Schulen der SEK I stellen sich kurz vor
4. Möglichkeit für Rückfragen
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Die beiden Schularten
Die Oberschule ist eine Schule für alle und führt zu allen Abschlüssen
(Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) bietet eine 2. Fremdsprache an, sie ist aber nicht Pflicht führt i. d. R. nach 9 Jahren zum Abitur
Das Gymnasium ist auf das Abitur ausgerichtet und setzt Lernfähigkeit in erhöhtem
Lerntempo auf einem Anforderungsniveau voraus bietet eine 2. Fremdsprache verpflichtend an führt nach 8 Jahren zum Abitur führt zu Abschlüssen in der Sek I
(Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss)
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Abschulung und Nichtversetzung
In beiden Schularten durchlaufen die Schülerinnen und Schüler künftig die Sekundarstufe I bis zur
letzten Jahrgangsstufe ohne eine Versetzungs(entscheidung)
Erst für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ist eine Versetzungsentscheidung
notwendig.
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Fachleistungsdifferenzierung in der Oberschule
Unterricht auf zwei Niveaus
Grundlegende Anforderungen (G-Niveau)
Erweiterte Anforderungen (E-Niveau)- Englisch und Mathematik ab Jahrgang 7- Deutsch in der Regel ab Jahrgang 8, spätestens ab Jahrgang 9- Physik oder Chemie spätestens im Jahrgang 9
Eltern haben Erstentscheidungsrecht der Einstufung
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Abschlüsse in beiden Bildungsgängen
Grundsatz:
Abschlüsse werden erst nach Prüfungen erworben
Abschlüsse: Erweiterte Berufsbildungsreife Mittlerer Schulabschluss Abitur
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Abitur
nach 8 Jahren
in der
Oberschule
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Voraussetzungen
Eltern entscheiden nach Beratung durch die Klassenlehrkraft am Ende der Jahrgangstufe 6
Bedingungen ab Jahrgang 7:- Kurse mit erweiterten Anforderungen (E-Kurse) in den
Fächern Deutsch, Englisch, Mathe sowie Chemie oder Physik- zusätzlicher Unterricht
Schulen legen ein Konzept zur Umsetzung (Differenzierung und zusätzlicher Unterricht) vor
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AufnahmeverfahrenOberschule
und Gymnasium
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Grundprinzipien des Übergangsverfahrens
Elternwahlrecht hat die oberste Priorität bei der Wahl der Schule
Eltern haben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch
Nur bei überangewählten Schulen findet ein Aufnahmeverfahren statt
Abgabe des Anmeldebogens in der Grundschule ist der
6. Februar 2013
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Das Aufnahmeverfahren
Bei ausreichenden Kapazitäten werden alle Kinder aufgenommen Bei Überanwahl:
Oberschule:
1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder)
2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen
3. bis zu 1/3 nach Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los)
4. regional zugeordnete Grundschulen (ggf. Los)
5. nicht zugeordnete Grundschulen (ggf. Los)
Gymnasium:
1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder)
2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen
3. Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los)
4. Losverfahren unter den übrigen Schülerinnen und Schülern
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Härtefallregelung
Dafür stehen maximal 10% der jeweiligen Kapazität der Schule
zur Verfügung.
Voraussetzungen für einen Härtefall sind:
1. Für die vorhandene Körperbehinderung gibt es an der Schule die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen.
2. Aufgrund außergewöhnlicher familiärer und sozialer Situation entstehen erhöhte Belastungen.
3. Ein Geschwisterkind (im familienrechtlichen Sinn) befindet sich bereits in derselben Schule und die Nichtaufnahme führt zu ganz besonderen familiären Problemen.
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Kein Wunsch konnte berücksichtigt werden
Schülerinnen und Schüler werden unter Berücksichtigung des Schulweges und nach Beratung durch die SfBWG folgendermaßen zugewiesen:
einer anderen Schule derselben Schulart
einer Schule einer anderen Schulart, die dieselbe abschließende Berechtigung vergibt
Am Dienstag, 12.03.13 und Donnerstag, 14.03.13 werden die Sprechzeiten zur telefonischen Elternberatung bis 19:00 Uhr verlängert
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Informationen finden Sie unterwww.bildung.bremen.de
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