Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
1
Herzlich willkommen!
Organisator: Herbert TiefenthalerAltersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte
Referent: Peter ManhartInitiator Projekt „Der Pensionsexperte“
• Gründer von Gewinnerkonzepte (1998)
• Versicherungsmakler | Vermögensberater | Kreditmakler
• Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung, Vorsorge, Investment & Wohnbaukredite
• Lehrgang Sozialkapital 2010 (Betriebliche Altersvorsorge)
• 1965 bis 1980 Vertriebsleiter, Marketingleiter, Geschäftsführer in der Privatwirtschaft (Handel, Markenartikel, Produktion)
• 1980 bis 2001 Marketing- und Vertriebsleiter, Direktor, GF in der Finanzwirtschaft (Pensionskasse, Bank und Versicherung)
• Seit dem Jahr 2000 mit der FINNET KG selbständig, Coach, Unternehmensberater, Trainer, Vortragender
Thema heutePensionskonto – das unbekannte Wesen
Beginn 19 Uhr
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Letzte Meldungen: Auch Finanzministerin erkennt hohe Risiken im staatlichen Pensionssystem
• Fekter: Österreich muss beim Abbau seiner Schulden und bei den Kosten für die Pensionen nachbessern
• Fekter: Österreich hat mittel- bis langfristig ein Risiko aufgrund der sogenannten „Ageing Costs“, dazu gehören die Ausgaben für Pensionen und die Gesundheitskosten für ältere Menschen
• Österreich muss nach dem von SPÖ und ÖVP paktierten 27-Milliarden-Steuer- und Sparpaket bis 2016 weitere Sparmaßnahmen, speziell bei den Pensionen, vornehmen.
• Chef der Jungen Wirtschaft, Markus Roth: Die Pensionskosten seien „einer der zentralen Schuldentreiber“. Österreich steuere auf einen „budgetären Eisberg“ zu, eine tief greifende Reform des Pensionssystems sei „dringend notwendig“.
• ÖVP-Seniorenbund-Generalsekretär Heinz Becker: Der Seniorenbund unterstütze die Ankündigung für weitere Pensionsreformen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Pensionsreformen in den letzten Jahren:• 2000• 2003• 2005• 2012
Forderung nach neuen Reformen bereits im Herbst 2012
In den letzen Jahren gab es genug Reformen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Seit der vorletzten Pensionsreform 2005 gibt es das Pensionskonto
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Das gibt`s doch nicht, das kann doch nicht wahr sein??!!
Sie finanzieren mit Ihren hohen Pensionsversicherungs-beiträgen die Pensionen der heutigen Pensionisten in einer Höhe, auf welche Sie später einmal nicht einmal annähernd Anspruch haben!
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Welchem Pensionsrecht unterliegen Sie?
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Seit dem 1.1.2005 gibt es drei Rechtslagen
• Altrecht
• Neurecht
• „Gemischtes Recht“
• Vor dem 1.1.1955 geboren
• Nach dem 1.1.1955 geboren und erst nach dem 1.1.2005 Arbeitsbeginn
• Nach dem 1.1.1955 geboren, aber schon vor dem 1.1.2005 gearbeitet
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Altrecht
• Neurecht
• „Gemischtes Recht“
• Pension wird nach dem ASVG berechnet
• Pension wird nach dem APG berechnet
• Pension wird mittels Parallelrechnung (ASVG/APG) berechnet
Für die Pension bedeutet das
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Alle Beitragsjahre• Aufwerten• Dividiert durch 12• Die besten … Beitragsmonate• 2013 … 300 Beitragsmonate
Berechnung ASVG
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Beitragsgrundlagen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Aufwertungsfaktoren
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Alle Beitragsjahre• Aufwerten• Dividiert durch 12• Die besten … Beitragsmonate• Addieren = Bemessungsgrundlage• Versicherungsjahre x 1,78 = Prozentsatz• Bemessungsgrundlage x Prozentsatz• Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate• Pension• Eventuelle Abschläge (4,2%)
Berechnung ASVG seit 2003
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Alle Beitragsjahre• Aufwerten• Dividiert durch 12• Die besten … Beitragsmonate
Parallelrechnung
2008 192 Beitragsmonate 2015 206 Beitragsmonate
2009 194 Beitragsmonate 2016 208 Beitragsmonate
2010 196 Beitragsmonate 2017 210 Beitragsmonate
2011 198 Beitragsmonate 2018 212 Beitragsmonate
2012 200 Beitragsmonate 2019 214 Beitragsmonate
2013 202 Beitragsmonate 2020 216 Beitragsmonate
2014 204 Beitragsmonate
BemessungszeitraumDie Länge des Bemessungszeitraumes hängt vom Kalenderjahr des Pensionsstichtages ab. Für die Pensionsberechnung nach Rechtslage 2003 gilt folgendes:
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Addieren = Bemessungsgrundlage• Versicherungsjahre x 2 = Prozentsatz• Bemessungsgrundlage x Prozentsatz• Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate (202>235,66)• Pension• Eventuelle Abschläge (3%)• Verlustdeckelung 7 – 10%• Pension ist der höhere Wert
Parallelrechnung
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Pensionskonto anschauen
• Gesamtgutschrift dividiert durch 14 = Anspruchspension APG
• Entsteht durch jeweils 1,78% Zubuchung der Beitragsgrundlage und laufende jährliche Aufwertung
Berechnung APG
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Ausschnitt aus einem Pensionskontoauszug
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Alles nach ASVG inkl. Parallelrechnung
• Alles nach APG
• Pensionen anteilig nach Beitragszeiten ASVG/APG
• Summe ist Pensionsanspruch
„Gemischtes Recht“
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Wiederholung:• Mit Versicherungszeiten vor 2005: Gemischtes Recht• D.h.: „Schnittpension“ zwischen Pensionskontopension
(APG) und ASVG Pension• Die ausgewiesene “Pension“ ist diese „Schnittpension“
• Ohne Versicherungszeiten vor 2005: Reine Pensionskontopension (APG)
• Das bedeutet, aus dem Pensionskontoauszug erkenne ich den ganzen Pensionsanspruch bis zum Abfragedatum!
Heutiger Schwerpunkt: Alle nach 1.1.1955 Geborenen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Gesamtgutschrift
Dividiert durch 14 = 1.497 (APG Pension)
Tatsächlicher Pensionsanspruch
„Schnittpension“ nach Parallelrechnung
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Zur PV gehen/die PV anschreiben• Selbst besorgen oder mit Hilfe Ihres Pensionsexperten
besorgen• Wie: • Finanz Online Zugang holen• eCard mit Hilfe Finanz Online zur „Bürgerkarte“ machen
und im gleichen Arbeitsschritt Pensionskontoauszug online downloaden.
• Gleicher Weg für Versicherungszeitenbestätigung inkl. Beitragsgrundlagen
Wie komme ich zu meinem Pensionskontoauszug
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Versicherungsdatenauszug
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Pensionskontoauszug
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Unselbständig
Firmenwechsel
GMBH - Selbständig
Pensionskontoauszug Peter I
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Frau Mustermann
- Jahrgang 1974- Studium- teils Ferialjobs,- Arbeitete als Journalistin, nach Geburt Sohn 2001 Teilzeit- Seit 2005 geringfügig im Unter- nehmen Ihres Mannes beschäftigt.
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
- Jahrgang 1974- Studium- teils Ferialjobs,- Arbeitete als Journalistin, nach Geburt Sohn 2001 Teilzeit- Seit 2005 geringfügig im Unter- nehmen Ihres Mannes beschäftigt.
Frau Mustermann
Geringfügig, keine Pensionsbeiträge
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Zuschrift in 2013: Nachmeldung eventuell fehlender Zeiten
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Alle Pensionskontogutschriften verschwinden• Werden ersetzt durch eine „Erstgutschrift“ (bis Ende
5/2014)• Erstgutschrift ersetzt alle bisherigen
Versicherungszeiten inkl. Parallelrechnung und Verlustdeckel
• Erstgutschrift wird nach „ASVG“ System berechnet, also mit einmaligen Aufwertungsfaktoren
• Eigene Aufwertungsfaktoren wurden erlassen
Was passiert am 31.12.2013
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Zwei Berechnungswege:• Alle Beitragsgrundlagen der besten 28 Jahre nach
ASVG System = Bemessungsgrundlagen• 1,78% Steigerungssatz für alle Jahre (= Prozentsatz)• Prozentsatz von Bemessungsgrundlage dividiert
durch um 1/6 erhöhte Monatszahl ergibt Ausgangsbetrag
• Dann ASVG Rechnung nach alter Rechtslage vor 2003 (2% Steigerungssatz, Verlustdeckel, besten 204 Beitragsmonate)
• Ergibt Vergleichsbetrag
Was passiert am 31.12.2013
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Ober- und Untergrenze je nach Jahrgang ermitteln• Liegt der Vergleichsbetrag zwischen Ober- und
Untergrenze, gilt der Ausgangsbetrag.• Ist Vergleichsbetrag höher, wird er ja nach
Geburtsjahrgang gekürzt, ist er niederer, wird er je nach Geburtsjahrgang erhöht. Maximal -3,5% bis + 3,5%.
• Dieser Betrag x 14 ist dann die Erstgutschrift
Was passiert am 31.12.2013
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen• Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen• Natürlich dann auch per 31.12.2014• Durch besprechen• Offene Fragen stellen wie:
– Früher in Pension– Schul/Studienzeiten nachkaufen– Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf
Pension– …
Was sollten Sie tun?
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen• Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen• Natürlich dann auch per 31.12.2014• Kontoauszug besprechen• Offene Fragen stellen und klären wie:
– Früher in Pension– Schul/Studienzeiten nachkaufen– Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf
Pension– …
Was sollten Sie tun?
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
• Welche Arten von Alterspension gibt es?
• Was ist mit „Frühpension“?
• Gibt es noch die Hacklerpension?
• Was ist eine Korridorpension?
• Was sind die Voraussetzungen für die einzelnen Pensionen?
• Termin: 20.3.2013
Inhalt des nächsten Webinars
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Danke für die AufmerksamkeitHaben Sie noch Fragen?
Top Related