BIO_Verwaltakad_2010_Berlin
Prof. Dr. W.-R. Stenzel - [email protected] für Lebensmittelhygiene - VPH - FB Veterinärmedizin, FU Berlin
oderBIO - LEBENSMITTEL
erfolgreichste und nachhaltigste Marketing-Action der letzten Jahre?!
Verwaltungsakademie BerlinJuni 2010
BIO - LEBENSMITTEL lebensmittelrechtliche und
qualitative Aspekte
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TAZ-Photo dpa neue Trend "Organic + Fair"
BIO - im Focus der Medien
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• extensive Produktivitätssteigerung um Nahrungsmittelbedarf zu decken und Grad der Selbstversorgung in der EU zu erhöhen nicht mehr notwendig
• Überproduktion an Lebensmitteln in EU-Ländern
• Sättigung des (konventionellen) Marktsegmentes „Lebensmittel“
• Verdrängungswettbewerb
• Entwicklung des ökologischen Landbaus massiv politisch forciert
• Mängel in Teilbereichen der Lebensmittelherstellung
• Skandalisierung von Mängeln in den Medien, Verunsicherung der Verbraucher
• Lifestyle „Genuss - Wellness“, mentale Kaufentscheidungen, Wahr- nehmung beeinflusst Genuss(fähigkeit), Image (..ist gesünder..“), verändertes Verständnis von „Natur“
Gründe für den Erfolg von „BIO“
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Stand 31. Mai 2010:
3.633 Unternehmen 59.229 Produkten
BIO-Siegel
neue europäische ein-heitliche BIO-Siegelverpflichtend gültig ab Juli 2010
verwendbar bis 01.07.2012
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Quelle: Spiegel
Kaufverhalten
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Quelle: Spiegel
Kaufverhalten
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Verkaufsstätten von Bio-Lebensmitteln - 2006
41%
25%
14%
6% 6%8%
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5%
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15%
20%
25%
30%
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45%
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TAZ · 13. Februar 2007
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Umsatz:Deutschland: 5,3 Mrd. € (2008: 6,0 Mrd. €) - mit ca. ein Drittel des Gesamtmarkes - größter Bio-Markt Europa Vereinigte Königreich: 2,6 Mrd. €Frankreich: 1,9 Mrd. €Italien: 1,87 Mrd. €
Marktanteile: Dänemark 5,3 %Österreich 5,0 %Schweiz 4,6 %Deutschland 3,0 % (2008: 3,5%)
Pro-Kopf-Ausgaben pro Jahr: Dänen: 107 € Schweizer: 105 € Österreicher: 89 € Deutschen: 69 €
(für 2009): 109 €
Biomarkt in Europa (2007)
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Wirtschaftliche Bedeutung – Europa/Deutschland
D: 2008: 19824 Betriebe mit 911385 ha, entspricht 5,4% LnF
Europäische Spitzenreiter: Spanien
Österreich
Schweiz
Liechtenstein
Dänemark
südosteuropäische Länder
außereuropäische Länder: China, USA
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Wirtschaftliche Bedeutung - Deutschland
2009 Umsatzrückgang um 6% bei Bio-Produkten:
betroffen: herkömmliche Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte, Discounter nahezu unveränder: Fachgeschäft, Naturkostladen (GfK)
erhebliche regionale Unterschiede,
Berlin - Hauptstadt des Bio-Booms auch in Berlin regionale Besonder-heiten
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• Edeka, Neukauf, Marktkauf: Bio-Wertkost • Globus: Terra Pura • Metro, Real, Allkauf, Extra, Comet, Multi-Center, Kaufhof: Grünes Land • Plus/Netto: BioBio, Aldi BioSonne, Lidl BIOTrend • Rewe, Penny, HL, Minimal: Füllhorn • Spar, Intermarché, Einkauf 24: Pro Natur • Alnatura, denree, herzberger (Backwaren), kff (Fleisch), tegut...bio • Tengelmann, Kaiser´s, A&P, Grosso, Magnet: Naturkind • Neuform-Reformhaus: „Bioblatt“
Eigenmarken von Handelsketten sowie Großhändler
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91% aller Haushalte kauften mindestens einmal Bio-Produkte (2005)
Anteil der Lebensmittelausgaben2005 2,3%2006 2,6%
herausragende Rolle DISCOUNTER
Käuferschicht: „Moderne Performer“„Bürgerliche Mitte“, altersabhängig!„LOHAS“ steht für - Lifestyle of Health and Suitainability
Aktuelle Situation
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LOHAS - Lifestyle of Health and Suitainability
CSR: Corporate Social Responsibility
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Produkte aus fairem Handel, die außerdem bio-zertifiziert sind, stellen für viele Erzeuger eine lohnenswerte Kombi-nation dar, da sie interessante Marktchancen bieten und ihrer Philosophie entsprechen
Aktueller Trend
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erste Hälfte des 19. Jh. Industrialisierung aller LebensbereicheLiebig: Mineraldünger, Fleischextrakt, BackpulverWeck: Konservierung von Lebensmitteln
Polarisierung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland
BIO-Lebensmittel - Historischer Abriss
Anstieg der agrarischen Produktion zwischen 1873 und 1913 in Deutschland um 90 %.-Mechanisierung der Landwirtschaft, -wissenschaftlich begründete Tier- zucht-Verwendung von industriell herge- stellten Düngemitteln
Verschiebung in den Verzehrs- und Lebensgewohnheiten
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bis dreißiger Jahre „Schattendasein“, Demeter / Eden
Nachkriegszeit - Ende der 60iger Jahre:Produktivitätssteigerung um Nahrungsmittelbedarf zu decken und Grad der Selbstversorgung in der EG zu erhöhen, kaum Resonanz
Ende der 60iger - 70iger Jahre:Umweltschutzgedanke (Rahel Carson, Anti-Atombewegung) ökolo-gischer Landbau zunehmend gefragt; interessierte Erzeuger/Ver-braucher schließen sich zusammen, entwickeln eigne Richtlinien
80iger Jahre:breiteres Interesse an (alternativen) Produktionsmethoden und deren Erzeugnissen
90iger Jahre, Jahrtausendwende: Ausweitung, Akzeptanz, Konsolidierungs- und Konzentrationspro-
zess im Bereich des ökologischen Landbaus; erste rechtliche Empfehlungen: CAC, EU-VO
Entwicklung des ökologischen Landbaus
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Fabrikantensohn Bruno Wilhelmi u. Mitstreiter suchen Weg „zurück zur Natur“ und gründen 1893/94 die Vegetarierkolonie „EDEN“ bei Oranienburg, (neuform®/Reformhaus®)
- Mai 1893 bei Oranienburg „Eden“ als Genossenschaft- Obst/Gemüse für Vegetarier, Margarine, Brotaufstriche sogenanntes „Pflan-
zenfleisch“, Aufbau eines Versandhandels- Mitglieder der „gesunden Lebensweise“ verpflichtet, Alkohol- und Tabakver-
bot, eigne Schule, eignes Kredit-Institut (erst 1947 aufgelöst!)- Ambivalenz im Verhalten gegenüber Machthabern des 3. Reiches- nach 2. Weltkrieg Einbindung in das damalige Wirtschaftssystem der DDR,
1972 endgültige Übernahme aller wirtschaftlichen Aktivitäten in Volkseigen-tum
- „Eden-Produkte“ leiten sich ab von der 1950 gegründete „Eden-Waren GmbH“, u.a. um den Namen in der damaligen Bundesrepublik zu schützen
- 1989 Hoffnung zu einem neuen Aufschwung; Verkauf an die Sandoz AG- 1994 Umorientierung auf den Bau ökologischer Häuser/Senioren-Wohnanla- ge in Eden
BIO-Lebensmittel - Historie - EDEN
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biologisch-dynamische Landwirtschaft von Rudolf Steiner „Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirt-
schaft“ (1924) geprägt
BIO-Lebensmittel - Historie - DEMETER
ältester biologisch-dynamisch wirtschaftender Betrieb in Deutschland
1928: Erhard Bartsch - promovierter Landwirt und Schüler Rudolf Steiners, Marienhöhe Bad Saarow
"Er erwarb dieses Land ... nicht nur, weil es billig war. Zugleich wollte er beweisen, dass die biologisch - dynamische Anbauweise Erträge auch unter ungünstigen Bedingungen hervorbringt“
„Demeterhaus“ - Bad Saarow - wurde von Max Werner 1925 erbaut; Franziska zur Lipper erwarb es 1939 und stellte es der Demeter-Be-wegung zur Verfügung
Ambivalenz in der Zeit des 3. Reiches (Hess)
zu DDR-Zeiten durch ChristenGemeinschaft getragen
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Begründer:
Rudolf Steiner, öster. Denker (1861-1925)
bio-dynamische Lebensmittel - Arzneimittel
Dogma:physische Leib des Menschen wird durch den Ätherleib gestaltet. Wenn sich der physische Leib der Gestaltung entzieht [„Krankheit“], muss der Ätherleib therapeutisch unterstützt werden-Verhältnis von Leib, Seele und Geist zu Sub- stanzen und Kräften in Natur und Kosmos
Steiner und Demeter - anthroposophischer Ansatz
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England: organische Landwirtschaft (organic farming),Sir Albert Howard britischer Mykologe (*1873; † 1947) „Mein landwirtschaftliches Testament“ (1940)
ursprünglich strikt chemisch orientiert, erkannte, dass die einheimi-sche Bevölkerung mit natürlicher Fruchtfolge ohne mineralischeDüngung hohe Erträge erzielte
1905 „Reichsbotaniker der Indischen Regierung“ in Indore ohne Einsatz von Herbiziden/Pestiziden und mineralischen Dünger,ausschließlich unter Verwendung von Kompost; „Indore-Mischung“Versuchsfelder blieben frei von Krankheiten.
1935 Rückkehr nach UK und geadelt
gilt als Begründer/Pionier des „organic farming“ in UK
BIO-Lebensmittel - Historie - HOWARD
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Begründer organisch-biologischen Landwirtschaft in der Schweiz und Österreich, Dr. Hans Peter Rusch und Dr. Hans u. Maria Müller
BIO-Lebensmittel - Historie - Rusch/Müller
betrachten Landwirtschaft aus naturwissenschaftlicher Sicht 1959 „Förderungsgemeinschaft für Gesundes Bauern-tum", (ORBI), Schwerpunkt des organisch-biologischen Landbaues in Österreich
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BIO-Lebensmittel - Historie - BIOLAND
vor 1951: Maria und H. Müller und Rusch entwickeln organisch-biologi- sche Anbaumethoden
ab 1951: erste Kontakte zu Müller
1971: Gründung „bio gemüse e.V.“ in Honau
1974: „Dr. Müller bio-gemüse“ wird Warenzeichen der „Fördergemein-schaft organisch-biologischer Landbau e.V.“, Heiningen,
1976: „Bioland“ Warenzeichen
1979: „Bioland“ Vereinsnamen; Erzeugerrichtlinien
1982 Gründung LV Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz/
-
1987: Saarland, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein/Hamburg
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1987: „Bioland - Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.“1988: Bildung eines Dachverbandes „Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau“ (AGÖL)
1991: EG VO 1992(1991) für pflanzliche Lebensmittel
1992: Gründung LV Brandenburg; EG-VO schützt „Bio-Produkte“
1993: Bundesebene: Landbau, Verarbeitung/Warenzeichen, Verwal- tung, Finanzen/Recht, Öffentlichkeitsarbeit 1998: Gründung Bioland Verlags GmbH, Fachzeitschrift „bioland“, Bio Service GmbH
LV Hessen fusioniert mit Sachsen-Anhalt, Thüringen2000: tierische Lebensmittel in der EG-VO2002: Bioland durch IFOAM akkreditiert, Gründung Bioland-Regional-gruppe in Sachsen; Bildung „Bund Ökologische Lebensmittel-wirtschaft“ (BÖLW)2006: Gründung Regionalbüro Mecklenburg-Vorpommern
BIO-Lebensmittel - Historie - Bioland
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Weitere private Bio-Verbände mit spezifischen Anforderun-gen und eigenem Label
ÖKOSIEGEL
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Demeter Naturland Bioland Biokreis
Grundsätzliche Zutaten
Aromen
Einsatz von Aromen muß beantragt werden
Aromaextrakte, Extrakte aus der namensgebenden Frucht, ätherische Öle. Natürliche Aromastoffe außer bei Unterlegfrüchten sowie Bananen, Orangen, Zitronen, Sanddorn, Brombeeren, Himbeeren und Holunder
Der Einsatz von nat. Aromastoffen oder Aromaextrakten muss beim Biokreis beantragt werden
MikroorganismenStarterkulturen können verwendet werden
alle für die Herstellung von Milcherzeugnissen üblichen Säuerungs- und Reifungskulturen
alle üblichen Kulturen von Mikroorganismen
alle für die Herstellung von Milcherzeugnissen üblichen Säuerungs- und Reifungskulturen
EnzymeLab und Labaustauschstoffe möglichst ohne Konservierungsstoffe
Lab und Labaustauschstoffe Lab und Labaustauschstoffe möglichst ohne Konservierungsstoffe
SalzMeersalz, Steinsalz, Siedesalz nur Calciumcabonat als Rieselhilfsstoff
Speissalz, jodiertes Speisesalz (Rieselhilfsmittel Calciumcabonat u Magnesiumcarbonet
Meersalz, Speissalz, jodiertes Speisesalz (Rieselhilfsmittel Calciumcabonat u Magnesiumcarbonet
Speissalz, jodiertes Speisesalz (Rieselhilfsmittel Calciumcabonat u Magnesiumcarbonet
SüßungsmittelSpeisehonig, Vollrohrzucker, Rohrohrzucker sowie Dicksäfte
Öl mind. EG-VO 2092/91
Zusatzstoffe für Käse
Natriumhydrogencarbonat oder Calciumcarbonat (für Sauermilchkäse); Calciumchlorid (Hartkäse, Schnittkäse); Trinatriumcitrat (Koch- und Schmelzkäse); Zitronensäure (Mozzarella)
Trinatriumcitrat (Koch- u Schmelzkäse); Natriumhydrogencarbonat o Calciumcarbonat (für Sauermilchkäse)
Natriumhydrogencarbonat oder Calciumcarbonat (für Sauermilchkäse); Calciumchlorid (Hartkäse, Schnittkäse); Trinatriumcitrat (Koch- und Schmelzkäse); Zitronensäure (Mozzarella)
Zusatzstoffe für Milcherzeugnisse
Pektin; Native Stärke oder Quellstärke, Johannisbrotkernmehl; Agar-Agar; Milchsäure
Lecithin (Speiseeis), Agar-Agar, Johannisbrtkernmehl, Guarkernmehl, Pektin nicht amidiert (nur für Milcherzeugnisse)
Pektin, nicht modifiziert; Native Stärke oder Quellstärke, Johannisbrotkernmehl, Agar-Agar
Sonstige ZusatzstoffeCalciumcarbonat für die Herstellung von Sauermilchkäse, kein Natriumhydrogencarbonat
Kohlendioxid, Stickstoff
Überzugsmassen
Bienenwachs, nat. Hartparaffine, mikrokristalline Wachse, unter Ausnahmen Kunstoffdispersionen
pflanzliche Öle, Bienenwachs, nat. Hartparaffine, mikrokristalline Wachse, Kunststoffdispersionen aus PVA Copolymeren ohne künstl. Farbstoffe bei Schnittkäse
pflanzliche Öle, Bienenwachs, nat. Hartparaffine, mikrokristalline Wachse, Kunststoffdispersionen aus PVA Copolymeren ohne künstl. Farbstoffe bei Schnittkäse
Räuchernnur Harthölzer aus naturbelassenen Hölzern aus naturbelassenen Hölzern, bei Käse
unter Mitverwendung von Gewürzenaus naturbelassenen Hölzern u Gewürzen
Unzulässige Verarbeitungsmethoden
Sterilisation, Ultrafiltration sonst sind alle üblichen Methoden zulässig
Ultrahocherhitzen, Sterilisieren, Indirekte Säuerung (Nizo-Verfahren bie Butter)
Ultrahocherhitzen, Sterilisieren, Indirekte Säuerung (Nizo-Verfahren bie Butter)
Weitergehende Anforderungen privater BIO-Label
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Demeter
Grundsätzliche Zutaten
Milch
alle Pasteurisierungsverfahren, keine Sterilisation und Ultrahocherhitzung, es darf ein Homogenisierungsgrad von 30% nicht überschreiten. Bis zu einem Homogenisierunggrad von max. 10% kann der Hinweis "nicht homogenisiert" verwendet werden. Bei Homogenisi
ButterKein Zukaufrahm, keine Färbung mit Beta-Carotin. Indirekt gesäuerte Butter nach NIZO-Verfahren ausgeschlossen
Frischkäse und Speisequark
Nur mit Säuerungskulturen und Labzusatz, keine Verwendung des Centri-Whey-Verfahrens
Sauermilchkäse Nur aus Sauermilchquark, Calciumcarbonat zulässig, Kochsalzzugabe von maximal 2,5%. Beta-Carotin und Lactoflavin ausgeschlossen
Sauermilcherzeugnisse, Joghurterzeugnisse, Kefirerzeugnisse, Buttermilcherzeugnisse
Erhitung von 85-95°C für 5-10 min zulässig. UHT u Homogenisierung ausgeschlossen, Verdickung durch: Eindampfen unter Vakuum, Verdampfen, Zusatz von Milchpulver
Süßmilcherzeugnisse s.o. zur Verdickung Getreidestärke und Agar-AgarSchlagsahne ohne Milcheiweißerzeugnisse und Dickungsmitteln (Carrageen), keine Homogenisierung
Käse
Milch darf nicht mit einer reinen Säure dickgelegt werden sondern nur mit Säureweckern u/o Lab. Entkeimung Natriumhypochlorid, Wasserstoffperoxid u.a. nicht erlaubt.Keine Oberflächenbehandlung mit K- und Ca-Sorbat oder Natamycin. Zum Würzen dürfen nur rei
SpeiseeisEs sind alle Demetererzeugnisse für die Herstellung erlaubt, Verdickungsmittel wie z.B. Johannesbrotkernmehl, Pektine und Agar-Agar
Weitergehende Anforderungen privater BIO-Label - DEMETER
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Lebensmittelsicherheit Irreführung/Täuschung
Lebensmittel
„SICHERHEITSRECHT“
- Hygienerecht -
Lebensmittel
„TÄUSCHUNGSRECHT“
Rückverfolgbarkeit
Lebensmittel
„SCHUTZ“
Verantwortung für die Umsetzung: LEBENSMITTELHERSTELLER
VERBRAUCHERSCHUTZ
Ziele des Lebensmittelrechts
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Allgemeine Grundsätze des EG - Lebensmittelrechtes
1. - LEBENSMITTELSICHERHEIT i.S. Gesundheitsschutz
2. - VERBRAUCHERSCHUTZ i.S. Irreführung/Täuschung
berücksichtigt nicht nur engsten Sinn: Kennzeichnung sondern auch bestimmte qualitative Aspekte der Lebensmittelgewinnung/ -herstellung
auf allen Stufen der Gewinnung/-Be- und Verarbeitung
BIO-LEBENSMITTEL
- bei gleichzeitiger Sicherung eines fairen Wettbewerbes
- ungehinderten Warenaustausches innerhalb des EG
- Berücksichtigung des aufgeklärten Verbrauchers
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Definition „Lebensmittel“
EU-VO 178/2002 umgesetzt im §2 des LFGB
Lebensmittel sind i. S. Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002
… alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu "Lebensmitteln" zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Lebensmittelbegriff: BIO-Lebensmittel
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Lebensmittel
Vorsorge-PrinzipGesundheitsschutz /
Lebensmittelsicherheit
§ 5 LFGB
Schutz-Prinzip Täuschung / Irreführung
§ 11 LFGB
Allgemeine lebensmittelrechtliche Prinzipien gemäß LFGB
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Herstellung von Lebensmitteln: Lebensmittelqualität
Prozessqualität
Lebensmittelqualität
Produktqualität
LEBENSMITTELKATEGORIEN
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Lebensmittelqualität: Prozessqualität und Produktqualität
Prozessqualität
Bildung, Gewinnung, Be- und Verarbeitung
Produktqualität
hygienische Qualität
konstitutionelle Qualität
Kennzeichnung
sensorische Qualität
ernährungsphysiologische Qualität
Eignungs-/Gebrauchswert
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Lebensmittelkategorien - unter dem Aspekte der Prozessqualität
Traditionelle LebensmittelVO (EG) Nr. 853/2004
Ökologische Lebensmittel VO (EG) Nr. 834/2007VO (EG) Nr. 889/2008VO (EG) Nr. 967/2008VO (EG) Nr. 1235/2008VO (EG) Nr. 1254/2008VO (EG) Nr. 710/2009
Novel food
VO (EG) Nr. 258/2002
Gentechnisch veränderte LebensmittelVO (EG) Nr. 1829/2003
VO (EG) Nr. 1830/2003
Funktionelle Lebensmittel
VO (EG) Nr. 178/2002sowieVO (EG) Nr. 882/2004gelten übergreifend
ÖkoKennzG 12.10.2001ÖkoKennzV0 06.02.2002Öko-LandbauG 12.08.2005ÖkoKennzVEÄV 01.01.2006
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EG – Lebensmittelrecht – Ökologische Erzeugnisse
Für ökologische Erzeugnisse galt bisher VO (EG) Nr. 2092/1991, zum 01.01.2009 ersetzt durch:
VO (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die öko-logische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökolo-gischen/ biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 2092/91
VO (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen /biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
VO (EG) Nr. 1235/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologi-schen Erzeugnissen aus Drittländern
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EG – Lebensmittelrecht – Ökologische Erzeugnisse
VO (EG) Nr. 1254/2008 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2008 zur Änderung VO (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produk-tion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (Hefen)
VO (EG) Nr. 710/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Än-derung VO (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates im Hinblick auf Durchführungsvorschriften für die Produktion von Tieren und Meeresalgen in ökologischer/biologi-scher Aquakultur
in Vorbereitung „Wein“ RegelungenORWINE Projekt: EU-VO für die biologische Weinbereitung
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in den Rechtsvorschriften nicht erfasst:
-Aspekte der Regelung der Gemeinschaftsverpflegung wie Restaurants, Mensen, Catering-Unternehmen Mitgliedstaaten regeln diesen Sektor national, bis Ende 2011 überprüft werden soll (Öko-LandbauVO hier: §6)
Kosmetika und Textilien fallen ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich der EU -Verordnung über die biologische Produktion
auf nationaler Ebene geregelt
EG – Lebensmittelrecht
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… umfassen folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aqua- kultur:a) lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse,b) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebens- mittel bestimmt sind, c) Futtermittel,d) vegetatives Vermehrungsmaterial, Saatgut
Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer/biologischer Produktion stammend
VO gilt auch für als Lebens- oder Futtermittel verwendete Hefen
Ökologische Erzeugnisse: VO (EG) Nr. 834/2007
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- „ganzheitliches Bewirtschaftungssystem“
- restriktive Anwendung von Dünge-, Pflanzenschutz- und prophylak- tischen Tierarzneimitteln
- Bestrahlungsverbot für Lebensmittel
- Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen in ökologisch hergestellten Lebensmittel; 0.9%-Regelung gilt
- Vornahme von Risikobewertungen
- restriktiver Einsatz von Zusatzstoffen bei der Be- und Verarbeitung; Positivlisten
- restriktiver Einsatz bestimmter Technologien
- zusammengesetzte Lebensmittel: >95% der Zutaten müssen Kriterien der VO erfüllen Begrifflichkeit „Bio/Öko“ für Lebensmittel ist in der EG geschützt und stellt Alleinstellungsmerkmal für Erzeugnisse dar, die der VO entspre-chen
Grundsätze ökologischer Produktion und Lebensmittelherstellung
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• präventiver Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Me- dikamenten ist untersagt
• Vorrang bei der Behandlung haben phytotherapeutische und homö-Vorrang bei der Behandlung haben phytotherapeutische und homö- opathische Präparate sowie erlaubte Mineralstoffe und Spurenelementeopathische Präparate sowie erlaubte Mineralstoffe und Spurenelemente
• Verbot von Wachstums- und Leistungsförderern sowie von Hormo- nen und hormonähnlichen Stoffen zur Kontrolle der Fortpflanzung
• Behandlungen von Tieren, Gebäuden oder Vorrichtungen durch den Tierarzt soweit dies gesetzlich geregelt ist, einschließlich Impfungen
Arzneimitteleinsatz nach VO (EG) 834/2007
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Arzneimitteleinsatz nach EU VO Nr. 834/2007
Krankheitsvorsorge beruht in der ökologischen Tierhaltung vor allem auf vorbeugenden Maßnahmen:
• Wahl geeigneter Rassen und Zuchtlinien
• Anwendung tiergerechter Haltungsverfahren
•
• Gewährung von Auslauf/Weidegang zur Förderung der Immunabwehr
• Gewährleistung angemessener Besatzdichten
Verfütterung hochwertiger Futtermittel
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72,30%
45%
0
26,30%
44,10%
1,40%
10,90%
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
Einsatz von Phytotherapie und Homöopathie in der ökologischen Landwirtschaft
Ja Nein Keine Angabe
Homöopathie
Phytotherapie
Rössler, 2010
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Gründe für den Einsatz von Homöopathika und Phytotherapeutika
0,30%0,30%
10,20%9,80%
5,80%5,80%
12,60%11,00%
10,70%12,90%
19,70%19,50%
19,50%20,20%
21,20%21%
0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00%Häufigkeit der Nennungen in Prozent
HomöopathiePhytotherapie
Wirksamkeit
keine Wartezeitenkeine Rückstände
kostengünstig
VerbandsrichtlinienWirksamkeit testenandere Gründe
keine Angabe
Rössler, 2010
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- unraffiniertes Meersalz- rohes Steinsalz- Natriumsulfat, -carbonat, -bicarbonat, -chlorid
- Algenkalk - Schalen von Wassertieren - Calciumcarbonat, - lactat, -gluconat
Phosphor/Magnesiumaus Knochen ausgefällte Phosphate
Schwefel:Natriumsulfat
Erlaubte Mineralstoffe/ Spurenelemente/PSM (Beispiele)
Eisen (II)-carbonat, -(II)-sul-fat, -(III)-oxid
Calciumjodat, Kaliumiodid
Pflanzenstärkungsmittel unter: www.bvl.bund.de/pstmzst
PSM (Stand Mai 2010) unter: www.bvl.bund.de/infopsm
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Vitamine/Provitamine (RL 70/524 EWG)• möglichst natürlicher Weise in Futtermitteln enthalten• naturidentische synthetische Vitamine, die nur für Mono- gastriden bestimmt sind
Enzyme (RL 70/524 EWG)
Mikroorganismen (RL 70/524 EWG)
erlaubte Futterzusatzstoffe
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• Nur wenn es i. S. der Vermeidung von Leiden und Qualen des Tieres Nur wenn es i. S. der Vermeidung von Leiden und Qualen des Tieres unumgänglich ist und mit den vorher genannten Mitteln nicht wirksam unumgänglich ist und mit den vorher genannten Mitteln nicht wirksam behandelt werden kannbehandelt werden kann
• Behandlungen sind zu dokumentieren, behandelte Tiere bzw. Tiergrup- pen müssen eindeutig gekennzeichnet
• Die Wartezeit muss gegenüber der gesetzlichen Wartezeit verdoppelt werden, mindestens aber 48 h
• mehr als drei (konservative) Behandlungen pro Jahr unzulässigmehr als drei (konservative) Behandlungen pro Jahr unzulässig Produkte dürfen nicht mehr als Ökoerzeugnisse verkauft Produkte dürfen nicht mehr als Ökoerzeugnisse verkauft werdenwerden..
• ausgenommen: Impfungen/Parasiten- bzw. Seuchenbekämpfungsmaß- nahmen
Zugelassene konservative medizinische Behandlungen
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Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeit
Rinder zur Fleischerzeugung 12 Monate (Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt älter als 16 Monate sind), mind. jedoch ¾ der Lebenszeit (Tiere die zum Schlachtzeitpunkt jünger sind als 16 Monate)
Schweine sowie Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen) zur Fleischerzeugung
6 Monate
Milch erzeugende Tiere (z.B. Milchkühe, Milchschafe, Milchziegen)
6 Monate
Geflügel zur Fleischerzeugung 10 Wochen (Einstallung mit 3 Tagen)
Geflügel zur Eiererzeugung (Legehennen)
6 Wochen
Umstellungszeiten: Tierische ErzeugnisseUmstellungszeiten: Tierische Erzeugnisse
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Umstellungszeiten: Landwirtschaftliche ErzeugnisseUmstellungszeiten: Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Pflanzen einschließlich Futterflächen: mind. 2 Jahre vor Aussaat, mehrjährigen Kulturen min. 3 Jahre vor der ersten Ernte
Umstellungsware: nach 12 monatiger Einhaltung der Vorschriften zugepachtet/gekauft Flächen, so läuft für diese Flächen die Umstel-lungszeit ab der Zugangsdatum
betrifft dies Ackerschläge, so dürfen auf diesen Flächen nicht die gleichen Kulturen angebaut werden wie auf den anerkannten Flächen des Betriebes
Produktionen für den Eigenbedarf unterliegen diesen Richtlinien,
ausgenommen jedoch z.B. der Hausgarten für den Eigenbedarf .
Biovermarktung aus dem Hausgarten (z.B. Kräuter für Frischkäse o.ä.) ist nicht möglich
BIO_Verwaltakad_Berlin_2010
Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeit
Rinder zur Fleischerzeugung 12 Mon. (Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt älter als 16 Mon. sind), mind. jedoch ¾ der Lebenszeit (Tiere die zum Schlachtzeit-punkt jünger sind als 16 Mon.)
Schweine sowie Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen) Fleischerzeugung
6 Mon.
Milch erzeugende Tiere (Kühe, Schafe, Ziegen)
6 Mon.
Geflügel zur Fleischerzeugung 10 Wo. (Einstallung mit 3 Tagen)
Geflügel zur Eiererzeugung (Legehennen)
6 Wo.
UmstellungszeitenUmstellungszeiten
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Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
- Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel muss räumlich oder zeitlich getrennt von jener nichtökologischer/ nicht-biologischer Lebensmittel erfolgen
- die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebens-mittel gilt:a) Erzeugnis wird überwiegend aus Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt; werden hinzu gefügtes Wasser und Kochsalz nicht berücksichtigt.b) nur Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Aromastoffe, Wasser, Salz, Zubereitungen aus Mikroorganismen, Enzymen, Mineralstoffe, Spurenelemente, Vitamine, Aminosäuren, Mikronährstoffe in Lebens-mitteln, verwendet werden, die für die Verwendung in der ökologi-schen/biologischen Produktion zugelassen sind
Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
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- nichtökologische/nichtbiologische landwirtschaftliche Zutaten dürfen nur verwendet werden, wenn sie für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen worden sind
- eine ökologische/biologische Zutat darf nicht zusammen mit der gleichen nichtökologischen/nichtbiologischen oder während der Umstellung erzeugten Zutat vorkommen (Vermischungsverbot)
- Stoffe und Verfahren, die bei der Verarbeitung und Lagerung ökologischer/ biologischer Lebensmittel verloren gegangene Eigenschaften wiederherstellen oder das Ergebnis nachlässiger Verarbeitung korrigieren oder anderweitig in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit dieser Erzeugnisse irreführend sein könnten, dürfen nicht verwendet werden
Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
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Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/bio-logische Produktion
- wenn in der Etikettierung/Werbung ein Erzeugnis, seine Zutaten mit Bezeichnungen versehen werden, die dem Käufer den Eindruck ver-mitteln, dass das Erzeugnis, seine Bestandteile nach den Vorschriften dieser VO gewonnen wurden
es dürfen die Bezeichnungen/Verkleinerungsformen wie „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert, bei der Kennzeichnung und Werbung nur verwendet werden, wenn diese Erzeugnisse mit dieser VO in Ein-klang stehen
bei der Kennzeichnung von lebenden oder unverarbeiteten landwirt-schaftlichen Erzeugnissen und Werbung dürfen Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion nur dann verwendet werden, wenn alle Bestandteile dieses Erzeugnisses im Einklang mit dieser VO stehen
Kennzeichnung
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Für in der EU hergestellte Bio-Produkte ist zusätzlich dieses Kennzeichen verwendet werden.
Ab 1.7.2010 verbindlich
Bedingungen für die Verwendung:
•nur für vorverpackte Produkte
•nicht für Produkte, die weniger als 95 % ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Zutaten enthalten
•nicht für in die EU importierte ökologisch erzeugte Produkte
Kennzeichnung auf EU-Ebene - Logo
bereits verwendete nationale/private Siegel dürfen weiterverwendet werden
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DE = Länderkürzel (DE = Deutschland)
weitere Länderkürzel für EU-Mitgliedsstaaten,
z.B.: IT für Italien
0XX = Nummern- oder Buchstabenkombination (deutsche Kontrollstellen verwenden Ziffern, z.B. 001;
in anderen EU-Ländern sind auch Buchstaben möglich z.B. AIB für eine italienische Kontrollstelle
Nummer der Kontrollstelle
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eindeutig gekennzeichnete Bio-Produkte:
• "biologisch" oder "ökologisch"
• "kontrolliert biologisch bzw. ... ökologisch"
• "biologischer bzw. ökologischer Landbau"
keine Bioprodukte:
"integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt", oder "kontrolliert".
Produkte erfüllen nicht die rechtlichen Anforderungen und sind
keine Bio-Lebensmittel
Kennzeichnung
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Muster - Kennzeichnung Fertigpackung - Obst/Gemüse
Herkunftskennzeichnung
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Muster - Kennzeichnung Fertigpackung -Fleischerzeugnis
EU BIO-Label - verpflichtend ab Juli 2010
fakultativ
Herkunftskennzeichnung
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Muster - Berechnung - Dauerbackware
Bio-Weizenvollkornmehl 60%*, Wasser 32%, Bio-Sonnenblumenkerne 3%*, Hefe 2%, Salz 2%, Lecithin 0,8%, Ascorbinsäure 0,2%, EnzymeBerechnung:* 95% der landwirtschaftlichen Zutaten müssen ökologisch sein * Zu berechnende Zutaten: Weizenmehl, Sonnenblumenkerne, Lecithin * Nicht zu berechnende Zutaten: Wasser, Hefe, Salz, Ascorbinsäure
1. in die Berechnung einzubeziehende Zutaten: (Weizenmehl, Sonnenblumenkerne, Lecithin) sind Weizenmehl und
Sonnenblumenkerne in ökologischer Qualität und Lecithin in kon- ventioneller Qualität.
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-Gemeinschaftslogo für ökologische/biologische Produktion darf in der Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von Erzeugnissen verwendet werden, sofern die Vorschriften der VO erfüllt werden
Gemeinschaftslogo darf nicht für Umstellungserzeugnisse verwen-det werden
- nationale und private Logos dürfen in der Kennzeichnung und Auf-machung von Erzeugnissen sowie der Werbung verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse die Vorschriften der VO erfüllen
Kommission legt spezifische Kriterien für die Aufmachung, Zusam-mensetzung, Größe, Gestaltung des Gemeinschaftslogos fest
Logos für ökologische/biologische Produktion
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Mit Einführung der EU-Öko-Verordnung wurde gleichzeitig ein privat-wirtschaftlich organisiertes Kontrollsystem eingeführt, das von einer Bundesbehörde - BLE - kontrolliert wird.
Mitgliedsstaaten können selber entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren allein über staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen.
Die Aufgaben von Überwachungsbehörden und privaten Kontroll-stellen sind unterschiedlich.
Kontrollsystem
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Öko-Produkte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des LFGB/Futtermittelrechtes erfüllen und werden durch die dort vorgesehenen Kontrollmechanismen überprüft
Soll für Produkte eine Öko-Auslobung erfolgen, muss zusätzlich das nach der EU VO Nr. 834/2007 vorgesehene Kontrollsystem und -verfahren durchgeführt werden.
Auf Grund der föderalen Struktur sind in Deutschland 16 Überwach-ungsbehörden in den Ländern für derzeit 23 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig.
Die Mindestkontrollanforderungen für landwirtschaftliche Betriebe, Auf-bereiter und Einführer sind in Anhang III der EU VO Nr. 834/2007 beschrieben.
Jedes Erzeugnis/Produkt, das vom Hof/ Betrieb verkauft wird, muss belegt sein - was, wie viel, an wen. - Rückverfolgbarkeit -
Kontrollsystem in Deutschland
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Überwachungsbehörde Private Kontrollstelle
Zulassung privater Kontrollstellen Meldung der Unternehmen an die Behörde
Beaufsichtigung der Durchführung des Kontrollverfahrens durch private Kon-trollstellen
Durchführung der Kontrollen vor Ort bei landwirtschaftlichen Betrieben so-wie Verarbeitungs- und Importunter-nehmen
Erfassung und Registrierung der dem Kontrollverfahren unterstellten Betriebe und Unternehmen
Zertifizierung/Vergabe des EG-Konfor-mitätsvermerkes
Sanktionierung im Falle schwerwiegen-der Verstöße der Betriebe/ Unterneh-men
Sanktionierung im Falle geringfügiger und mittelschwerer Verstöße der Betriebe/Unternehmen
Erteilung von Ermächtigungen zur Ver-marktung von Öko-Produkten aus Drittländern
Abgabe von Berichten an die Überwa-chungsbehörde
Abgabe von Berichten an die EU-Kommission
Aufgaben
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• Zwischen dem Betrieb bzw. dem Unternehmen und der Kontrollstelle wird ein Vertrag geschlossen
• Der Betrieb verpflichtet sich, die EU-Öko-Rechtsnormen einzuhalten halten und stimmt dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu
• landwirtschaftliche Betriebe werden mindestens einmal im Jahr – bei Bedarf/Notwendigkeit auch öfter – von ihrer Kontrollstelle geprüft
• Betriebe und Unternehmen haben bei der Kontrollstelle freie Auswahl
• Teilnahme am Kontrollverfahren ist kostenpflichtig zwischen 250 – 750 € pro Betrieb
Private Kontrollstellen
• Überprüfung der Einhaltung der EU-Öko-Rechtsnormen
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BIO versus konventionell
hygienische Qualität ja
konstitutionelle Qualität ja
Kennzeichnung ja
sensorische Qualität* ja
ernährungsphysiologische Qualität** ja
Eignungs-/Gebrauchswert keine Daten bekannt
* akkreditierter DLG-Prüfungsmodus**vergleichbare Rezepturen
ENERGIEBILANZ ja
hinsichtlich Nachweis/Überschreitung von Höchstmengen PSM bei Bio besser!
Vergleichbarkeit in der Produktqualität
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Energiebilanz
„Product Carbon Footprint“
Lebensmittel CO2-Ausstoß
1 kg Brot 550 g
1 kg Steak 24 000 g
1 l Bier 600 g
1 l Milch 800 g
1 Tasse Kaffee 59 g
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Rückstandsproblematik
grundsätzliche Vorgaben durch KontaminantenVO mit Rückstands-höchstmengen
weitergehende Regelung durch BNN-Orientierungswerte- für pflanzliche Lebensmittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Heil-, Fut- ter-/Mischfuttermittel- Ausgangserzeugnisse aus ökologischem Anbau, wenn nicht durch an- dere lebensmittelrechtliche Vorschriften strengere Regelungen ge- troffen werden, bezieht sich grundsätzlich auf das frische Ausgangs- produkt
BNN-Orientierungswert: 0,010 mg/kg für Einzelsubstanzen analytischer Streubereich von 50 % (DG SANCO 2006) kann in der Beurteilung berücksichtigt werden insgesamt dürfen nicht mehr als zwei Substanzen nachgewiesen werden.Substanzen mit einem Rückstandsgehalt < 0,010 mg/kg werden nichtBeanstandetanalytischer Streubereich bei Mehrfachrückständen fließt nicht in die Beurteilung ein
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BIO-Lebensmittelspektrum ist deckungsgleich mit traditionellen Lebensmitteln
Verarbeitungstiefe grundsätzlich gleich, zu beachten das einzelne Verbände bestimmte Technologien untersagen
Produktgruppen in allen Lebensmittelsegmenten wie:
EierCerealien (Brot/Backwaren/Müsli/Teigwaren)MOPROFleisch/FleischerzeugnisseObst/Gemüse (Kartoffel-/Kartoffelerzeugnisse)SüßwarenConvenience
Aktuelle Situation
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Bereich Proben Gold Silber BronzeFleischwaren 165 56 37 26
Convenience 155 24 26 16
Fischprodukte 35 8 5 4
MOPRO 55 20 17 5Backwaren 160 32 68 28
Getränke 25 - 6 6
total 595 140 160 85
DLG-Qualitätswettbewerb für BIO-Produkte 2006
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