Beratungsstelle Bonn
Weitere Spezialberatungen durch Honorarkräfte
David Kämmerer - Verbraucherrecht
Martin Schleicher - Verbraucherrecht
Antonio Vezzari - Verbraucherrecht
Waltraud Clever - Energie
Hans-Jürgen Kalb - Energie
Stefan Klein - Versicherung
Jan-Derik Wilts - Mietrecht
Christoph Hommel - Altersvorsorge, Geldanlage und
Immobilienfinanzierung
Michael Scholz - Altersvorsorge und Geldanlage
Mit Rat und Tat an Ihrer Seite
Susanne Bauer-Jautz - Leiterin
Manuela Dorlaß - Verbraucherberaterin
Ute Krüger - Verbraucherberaterin
Yvonne Schürmann - Verbraucherberaterin
Stephan Herpertz - Energieberater
Mechthild Rohner-Gies - Bürokraft
Seite 2 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016
Wir sind für Sie da
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Bonn
Thomas-Mann-Str. 2-4
53111 Bonn
Tel.: (02 28) 88 68 38-01
Fax: (02 28) 88 68 38-09
E-Mail: [email protected]
l www.verbraucherzentrale.nrw/bonn
Stellenplan
Leitung und Verbraucherberatung 3,00
Energieberatung 1,00
Projekte 0,25
Bürokraft 0,50
Foto: Fotoatelier Herff
WIR ARBEITEN FÜR SIE
Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 3
Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen
Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsum-
alltag bestimmten unsere Arbeit im vergangenen Jahr. Neue The-
men und Anforderungen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drü-
cker an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen
auf dem Rückzug gewesen wären.
Eingebettet in das Netzwerk unserer lokalen Kooperationspart-
ner haben wir viel mehr als „nur Beratung“ auf den Weg ge-
bracht. Mit Vorträgen für ehrenamtliche und hauptberufliche
Flüchtlingshelfer haben wir uns den Herausforderungen gestellt,
die das Verbraucherleben für Geflüchtete hierzulande bringt.
Die Verbraucherzentrale hat „Schule gemacht“ und in Unter-
richtseinheiten Rüstzeug für den Konsumalltag vermittelt. Mit
der Polizeidienststelle haben wir Fake-Shops enttarnt. Und ge-
gen App-Abzocke via Smartphone wirkungsvolle Sicherungen
voreingestellt. Öffentlichkeitswirksam haben wir den richtigen
Dreh mitgegeben, um Heizkosten mit Thermostatventilen runter-
zuregeln. Mit Wissenswertem zum neuen „Konto für alle“ wurde
der Zugang für jedermann erklärt. Mit vielen Aktivitäten war die
Verbraucherzentrale ein wichtiges „Add-on“ der Daseinsvorsor-
ge in unserer Stadt.
Der Erfolg unserer Arbeit fußt ganz wesentlich auf dem Vertrau-
en, das uns Bonner entgegenbringen. Die Bilanz 2016 ist ein gu-
ter Anlass, dafür danke zu sagen: Unseren Kunden, aber auch
Politik, Verwaltung, Medien und allen Kooperationspartnern, die
unseren Einsatz für die Menschen in unserer Stadt ermöglicht
haben. Auch 2017 sind wir für alle da!
Ihr Team der Verbraucherzentrale in Bonn
Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein.
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen.
Anfragen von Ratsuchenden 14.451
- davon Allgemeine Verbraucherberatung 13.033
- davon Energieberatung 1.418
Veranstaltungskontakte 3.317
- davon Energieberatung 1.516
Internetzugriffe auf die Startseite 9.775
der Beratungsstelle
Die häufigsten Verbraucherprobleme:
Telefon und Internet 23 %
Finanzen 18 %
Allgemeine Dienstleistungen 18 %
Energie 11 %
Konsumgüter 9 %
Weiterführende Erläuterungen unter:
l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterungen
2016 IM ÜBERBLICK
Verbraucherzentrale in Bonn: kurz und knapp
Seite 4 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016
Bei einem Pressegespräch stellten Verbraucherzentrale und das Po-
lizeipräsidium Köln gemeinsam vor, wie Fake-Shops im Internet zu
erkennen sind und was vor Reinfällen schützt (von links): Friedhelm
Herholz (Kriminalhauptkommissar), Susanne Bauer-Jautz (Leiterin der
Verbraucherzentrale in Bonn), Manuela Dorlaß (Verbraucherberaterin)
und Rainer Kirst (Kriminalhauptkommissar).
Foto: Stefan Hermes
Überraschende Rechnungen, ausgekochte Abzocke. Ob Kunden
in der Warteschleife oder Absturz für Verbraucherrechte: Die
Verbraucherzentrale war 2016 Anlaufstelle bei enttäuschten
Geschäftsbeziehungen.
MARKT UND RECHT
Achtung: Täuschend echt!Warnung vor Online-Fake-Shops
Ob Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte
oder Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden
Waren zum Schnäppchenpreis. Doch längst nicht immer, oder
manchmal auch nur als schlechte Kopie, kommen sie nach der
Onlinebestellung beim Käufer an. Denn Fälscher bieten auf nach-
gemachten Shop-Seiten im World Wide Web bloße Fake-Offerten
feil – deren Order zumeist nur gegen Vorkasse ausgeführt wird.
Unter dem Motto „Achtung! Täuschend echt!“ haben Verbrau-
cherzentrale und Landeskriminalamt Ende 2016 der grassieren-
den Betrugsmasche den Kampf angesagt. Denn: Wer im Vertrau-
en auf die Echtheit des Onlineshops den verlangten Betrag für
das begehrte Produkt vorab überwiesen hatte, sah das Geld von
den Betreibern der Betrugsseiten in der Regel nie wieder.
Gemeinsam hatten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt
einen „Steckbrief“ erstellt, um Indizien für Fake-Shops zu erken-
nen: Kundenunfreundliche Zahlungsarten, fehlende allgemeine
Geschäftsbedingungen oder keine Angaben zu Widerrufsmög-
lichkeiten; auch an Hinweisen auf vertrauenswürdige Gütesiegel
mangelt es zumeist.
Doch nicht nur bei der vorbeugenden Fahndung nach Fake-Seiten
gab es Unterstützung. Auch für Reingefallene wurde eine Check-
liste aufgelegt, um die Schäden durch diese Masche zu minimie-
ren. So prüften die Beratungskräfte mögliche rechtliche Schritte.
Und die Polizei nahm Strafanzeige wegen Betrugs entgegen.
Die Verbraucherzentrale NRW forderte, dass bei Ab-
schluss eines Mobilfunkvertrags die Drittanbietersper-
re vom Provider zwingend voreingestellt werden muss.
Denn die hat sich bisher als untaugliches Instrument
erwiesen, weil viele Smartphone-Nutzer diese Möglich-
keit gar nicht kennen und Mobilfunkfirmen darüber auch
nicht deutlich informieren. Außerdem müsse künftig in
Rechnungen klar benannt werden, wer Inhaber von strit-
tigen Rechnungsposten und damit Ansprechpartner ist.
Abzocke per SmartphoneUnbemerkt Kasse gemacht
Ein unbedachter Klick aufs Schließen-Fenster – und die Kosten-
falle beim Smartphone schlug zu. Denn bei Anwendungen wie
Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen wurden Nutzer nicht
nur mit Infos, Service oder Unterhaltung versorgt. Vielmehr ge-
nügte das arglose Tippen auf das mitgelieferte Werbebanner
oder auf eine sich öffnende Internetseite, um unbeabsichtigt
ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Von dem angeblichen
Vertragsabschluss hatten die Betroffenen erst erfahren, als das
Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung
abgebucht worden war. Die automatische Übermittlung der
Rufnummer des Nutzers hatte den Abzockern die Identifizie-
rung des Mobilfunkanbieters ermöglicht und so die Abrechnung
über diesen ausgelöst. Zum Weltverbrauchertag am 15. März
hat die Verbraucherzentrale über die grassierende Smartphone-
Abzocke aufgeklärt. Crux hierbei: die für Rückforderungen und
Beanstandungen dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-
Anbieters bleiben auf der Telefonrechnung im Dunkeln, weil die-
ser sich fürs Inkasso meist eines weiteren Dienstleisters bedient
und nur dieser erkennbar auf der Rechnung aufgeführt war. Den
Urheber der Forderung mussten Betroffene dann erst über den
Mobilfunkanbieter oder den technischen Dienstleister ermitteln.
Bei einem Aktionstag hat die Verbraucherzentrale hilfreiche
Tipps an die Hand gegeben, um Abbuchungen mit der Telefon-
rechnung durch unbekannte Dritte abzustellen. Wie dafür mit der
Einrichtung der Drittanbietersperre technisch einwandfrei Hand
angelegt werden kann, haben die Beratungskräfte auch ganz
praktisch gezeigt. Daneben hatten sie Musterbriefe parat, um
die Drittfirmen im Hintergrund ausfindig zu machen und unkla-
ren Forderungen aus Telefonrechnungen zu widersprechen.
Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 5
Statt gratis, günstig oder gewonnen:Überraschende Rechnungen
Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein Ge-
winnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist eine
Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen aus oder sind ver-
meintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick entfernt. Fast
immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose
Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in unge-
wollte Abos tappen. Und gemeinsam ist den von Abzockern im
Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsbe-
ratung der Verbraucherzentrale wenden.
Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slo-
gan „sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion
dank des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines Test-
pakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert von
79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der Angabe
von Namen und Zustelladresse bedurfte. Doch wer dann auf den
Button „Weiter“ geklickt hatte, sah sich sofort mit einer Bestel-
lung konfrontiert: Erst bei genauerem Hinschauen wurde klar,
dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich
der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergän-
zungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt.
Darüber aber hatte die Webseite jedoch nicht eindeutig infor-
miert – und so versucht, unrechtmäßig abzukassieren.
Mit der Tür ins Haus gefallen
Ein Duo des Verbraucherärgers hat sich auch 2016 wieder viel-
stimmig zu Wort gemeldet: Drückerkolonnen an der Haustür oder
in Fußgängerzonen sowie ungebetene Werber am Telefon.
Wer im Internet bestellt, muss vor dem Kauf über den
Gesamtpreis informiert werden. Außerdem muss auf der
Schaltfläche (Button), mit der die Bestellung abgegeben
wird, eindeutig erkennbar sein, dass sich der Käufer zu
einer Zahlung verpflichtet. Andernfalls kommt kein Ver-
trag zustande und der Kunde muss nicht zahlen.
Zeitschriften, Versicherungs- und Finanzprodukte, Energieliefer-
oder Telekommunikationsverträge. Abos für den Bezug von Nah-
rungsergänzungsmitteln oder Teilnahmen an gewinnträchtigen
Lotteriespielen. Schier unerschöpflich scheint der Fundus, mit
dem professionelle Verkaufsstrategen ihre Überrumpelungsver-
suche starteten. Besonders dreiste Masche: das Angebot, sich
gegen ein monatliches Entgelt in sogenannte „Sperrlisten“ ein-
zutragen, um diese Überrumpelungsanrufe vermeintlich zu ver-
hindern.
Trotz des ausdrücklichen Verbots, Werbeanrufe ohne Einwilli-
gung zu tätigen und verschärfter Sanktionen wurden Verbrau-
cher auch 2016 wieder am Telefon zum Abschluss unüberlegter
Verträge gedrängt. Ein deutlicher Fingerzeig, dass die gesetz-
lichen Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung dringend
nachgebessert werden müssen.
Betroffene unterstützte die Verbraucherzentrale mit Muster-
schreiben, um unberechtigte Forderungen zurückzuweisen.
Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für
Produkte der Unitymedia NRW GmbH: Bei ihren Besuchen schür-
ten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstel-
lung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017. Dadurch
verunsichert, wurden dann unüberlegt oft überflüssige und teure
Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflich-
tige TV-Angebote abgeschlossen. Die Werber hatten dabei auf
Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung
von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge
notwendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten.
Die Verbraucherzentrale brachte in der Beratung sowie durch In-
formationen Licht in den Technik-Dschungel. So zeigte sie auf,
dass für den digitalen Fernsehempfang lediglich ein Digital-Re-
ceiver oder Flachbildfernseher mit integriertem Kabeltuner, auch
DVB-C-Tuner genannt, benötigt wird.
In der Rechtsberatung und -vertretung wurden Widerrufsmöglich-
keiten für an der Haustür Überrumpelte ausgelotet. Außerdem:
Mit der Geschäftsführung von Unitymedia hat die Verbraucher-
zentrale NRW Gespräche geführt, um unlautere Kundenwerbung
abzustellen.
Flugverspätungen: Absturz beim Ausgleich
Wenn der Flieger mit Verspätung abhebt, haben Pauschalurlau-
ber sowohl Ansprüche gegen die Fluggesellschaft als auch gegen
den Reiseveranstalter. Doch ab wann der Ausgleich zusteht – da
ist die rechtliche Lage kompliziert. Denn während die deutsche
Rechtsprechung Verspätungen im Charterflugverkehr als üblich
ansieht und in der Regel erst bei mehr als vier Stunden nach
dem planmäßigen Take-off einen Reisemangel einräumt, hat
der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen eine Flugge-
sellschaft den finanziellen Ausgleich bereits auch Fluggästen
zugestanden, die ihr Endziel erst drei Stunden oder mehr nach
der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht haben. In der
Rechtsberatung zum Reiserecht standen Fragen zu Ausgleichs-
zahlungen oder auch zu Reisepreisminderungen und Schaden-
ersatz angesichts der unzähligen Verspätungen ganz oben an.
Seite 6 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016
Gleichwohl Verspätungen von über vier Stunden regelmäßig als
Reisemangel betrachtet werden, bedeutete dies in der Praxis
noch längst nicht, dass der Urlauber die ihm zustehenden Zah-
lungen auch erhielt. Und nicht selten wurde versucht, die Rück-
erstattungen runterzurechnen und nur Teilbeträge zu zahlen.
OnlineshoppingDatenschutz im Warenkorb
Dank Preissuchmaschine das günstigste Smartphone gefun-
den. Bequem innerhalb von 24 Stunden nach Hause geliefert
– kostenlose Rücksendung bei Nichtgefallen garantiert. Immer
mehr Konsumenten wissen die Vorzüge beim Onlineshopping
zu schätzen. Doch wo Klickfallen oder Sicherheitslücken lauern
können oder unerlaubter Datensammelei beim Befüllen des Wa-
renkorbs die Tür geöffnet wird – damit kennen sich viele Online-
käufer nicht aus. Mit einem Beratungs- und Informationsange-
bot zum „Datenschutz“ nimmt die Beratungsstelle Fragen und
Probleme rund um die Digitalisierung des Verbraucheralltags
gezielt in den Blick. Ein zentraler Baustein dabei: Interessierte in
Vorträgen am Beispiel des sicheren Einkaufens durch das World
Wide Web zu lotsen. Während die Themenpalette bisher vorwie-
gend auf ältere Internetnutzer zugeschnitten war, richtete sich
der neue Vortrag „Online-Shopping – Einkaufen im Netz, aber
sicher!“ an eine breitere Zielgruppe. Außerdem konnten – neben
dem Landeskriminalamt und den örtlichen Polizeidienststellen
– auch Berufsschulen als Mitveranstalter gewonnen werden.
In den Vorträgen wurden die Besonderheiten des Onlineshop-
pings gegenüber dem Einkauf vor Ort erläutert. Besonderes
Augenmerk wurde darauf gelegt, welche Daten beim Kauf von
Schuhen, Elektronikgeräten oder beim Buchen von Reisen an-
gegeben werden sollen – die dann allein dazu dienen, eine Viel-
zahl an persönlichen Informationen zu sammeln und detaillierte
Kundenprofile zu erstellen. Die Folge sind angepasste Angebote,
individualisierte Preisgestaltung und auch unterschiedliche Zah-
lungsmöglichkeiten, je nach Bonität des Verbraucherprofils. Eine
Einführung in Sachen Datenschutz machte fit, um Missbrauch
und Manipulation der eigenen personenbezogenen Daten vor-
zubeugen und mit diesen sensibler umzugehen.
Die Vorträge wurden im Rahmen des Pilotansatzes „Datenschutz
in der digitalen Welt“ der Verbraucherzentrale NRW angeboten,
an dem – als eine von insgesamt elf – auch die Beratungsstelle
in Bonn teilnimmt.
Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Beratungen gesamt 2.708
Telefon/Internet 44 %
Allgemeine Dienstleistungen 21 %
Konsumgüter 9 %
Finanzen 5 %
Freizeit 5 %
Energie 4 %
weitere Themen* 12 %
*beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen,
Bildung, Sonstiges
l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterungen
Fallstricke für Flüchtlinge
Die Verbindung zu Freunden und Verwandten in der Heimat nicht
abreißen zu lassen – dieses Bedürfnis der hier angekommenen
Flüchtlinge rief windige Vertreter auf den Plan: Diese jubelten
den in unserem Wirtschaftsleben Unerfahrenen in Vertriebs-
filialen, in Unterkünften oder an der Haustür kostenträchtige
Telefonverträge unter. Denn statt der versprochenen lukrativen
Smartphone- oder Tablet-Beigabe hatten sich die unbedarften
Geschäftspartner durch ihre Unterschrift zwei oder gar drei Te-
lefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten eingehandelt.
Das stellten die Betroffenen vielfach jedoch erst bei Zusendung
der ersten Rechnungen fest. Nicht zuletzt fehlende oder nur ge-
ringe Sprachkenntnisse hatten es leicht gemacht, tatsächliche
Vertragsinhalte und die Tragweite von -abschlüssen unausge-
sprochen zu lassen.
Auch die Kosten für Leistungen rund um Geldgeschäfte waren für
viele eine große Unbekannte. Neben Wissenswertem zur Eröff-
nung und Führung eines Basiskontos waren auch Informationen
zu Geldtransferdiensten gefragt.
Die Verbraucherzentrale hatte kommunale Ansprechpartner, Ver-
bände, Vereine und Zusammenschlüsse ehrenamtlicher Helfer
in der Flüchtlingshilfe zielgerichtet über ihre Angebote für das
„Ankommen im Verbraucheralltag“ informiert. Zentral dabei:
der Aufruf, dass sich Flüchtlingspaten oder -betreuer mit ihren
Schützlingen gemeinsam bei akuten Problemlagen schnell an
die Beratungsstelle wenden.
VERBRAUCHERBILDUNG
Ankommen im Verbraucheralltag – über Flüchtlingshelfer wurde
hierzu eine Brücke geschlagen. Mit Unterrichtseinheiten vieler-
orts Schule gemacht.
Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 7
Konsumieren will gelernt sein
Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das
kleine Einmaleins bei Geldgeschäften – in 44 Veranstaltungen
für Jugendliche und junge Erwachsene verschaffte die Verbrau-
cherzentrale Durchblick im Konsumalltag. Ein Baukasten ver-
schiedener Lerneinheiten lieferte dazu die passenden Module.
Im Mittelpunkt: praktische Fragen und Probleme aus der Lebens-
welt der Schülerinnen und Schüler. Stark nachgefragt wurden die
Lerneinheiten zu den Kosten der ersten eigenen Wohnung – doch
einmal mehr wurde das Angebot zum sicheren Umgang mit inter-
netfähigen Handys am häufigsten gebucht. Neben Kostenfallen
und Apps wurde darin auch thematisiert, wie Urheberrechtsver-
letzungen bei YouTube und Co. vermieden werden können.
2016 neu im Baukasten der „Durchblick-Module“: eine Einheit
zum digitalen Datenschutz. Dabei stand im „Lehrplan“, dass
„kostenlos“ nicht unbedingt umsonst bedeuten muss, dass
auch mit Daten „bezahlt“ und wie Datenklau abgewendet wer-
den kann.
Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Bonn konn-
ten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanzieller
Förderung durch die SWB Energie und Wasser und DHL Express
durchgeführt werden.
WARM-up fürs Energiesparen
Der sparsame Umgang mit Energie beim Heizen und Duschen
stand im Mittelpunkt des Bildungsangebots „WARM-up! Wis-
sensspiele rund um Wärme“, das fünf Klassen des Kardinal-
Frings-Gymnasiums absolvierten. Die Fünftklässler lernten,
woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme
Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das
Klima hat. Sie erfuhren, welche Einstellung an der Heizung für
welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und
Geldbeutel schont. Zum Abschluss präsentierten sie beim Schul-
hof-Spiel vor ihren Mitschülern, was sie im Unterricht gelernt hat-
ten. Als Lohn für die Anstrengungen winkte ein Duschtimer – der
hilft, beim Duschen die Zeit im Blick zu behalten.
Arbeitsgemeinschaft „Fit in Finanzen“ des Ernst-Kalkuhl-Gymnasiums
Bonn.
VERBRAUCHERFINANZEN
Existenzrisiken absichern und aufgeblähte Forderungen abweh-
ren. Rund um Haushaltsfinanzen war die Verbraucherzentrale
eine gefragte Anlaufstelle.
Finanzen in Schieflage?Beratungsangebot als Rettungsanker
Beim Blick auf den Kontostand schrillen die Alarmglocken, der
Dispo ist längst ausgeschöpft. Die Autoreparatur lässt sich ohne
einen weiteren Kredit nicht stemmen. Weil Überstunden weg-
fallen, geraten Ratenzahlungen ins Stocken. Dubiose Geschäf-
temacher versuchen, mit Drohkulissen aus der Armut Profit zu
schlagen. In der Beratung bei Geld- und Kreditproblemen waren
auch 2016 Rat und Hilfestellungen gefragt, um Einnahmen und
Ausgaben im „Unternehmen Haushalt“ wieder ins Gleichgewicht
zu bringen.
Die Beratung war für viele Haushalte aber auch Rettungsanker in
existenziellen Notlagen, wenn zum Beispiel Stromsperren droh-
ten oder Kontopfändungen schnelle Schutzmaßnahmen erfor-
derten. Eine frühzeitige Intervention hilft auch dabei, den Bedarf
an kommunalen Transferleistungen zu reduzieren.
Konto für alleTop! Das Basiskonto gilt!
Das lange Warten auf uneingeschränkte Teilhabe am Zahlungs-
verkehr hatte 2016 ein Ende: Seit dem 18. Juni gibt es einen
gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für
jedermann! Und dieser besteht explizit auch für Asylsuchende
und Flüchtlinge, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten,
Seite 8 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016
sowie für Obdachlose. Auch Negativeinträge bei der Schufa und
finanzielle Schwierigkeiten sind kein legitimer Grund mehr, die
Einrichtung eines Basiskontos zu verweigern.
Von der Einrichtung bis zur Umwandlung eines bestehenden
in ein Pfändungsschutz-Konto – die Verbraucherzentrale ebne-
te den Weg zum „Konto für alle“. Erfreuliche Begleitung gab es
dabei vom Gesetzgeber: Er nahm Banken ab 18. September in
die Pflicht, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Dessen
vielfältige Vorgaben dabei sind eine solide Basis – auch für den
reibungsloseren Zugang zum Basiskonto.
InkassobürosAufgeblähte Forderungen
Ob die oftmals horrenden Forderungen von Inkassobüros ge-
rechtfertigt sind – viele Ratsuchende wollten auch 2016 hierauf
eine Antwort wissen. Denn obwohl das „Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken“ die Gebühren deckeln soll, verlangten In-
kassounternehmen immer noch viel zu hohe Beträge allein für
die Übersendung einfacher Mahnschreiben.
Auch sollten sich Verbraucher bereits zur Zahlung einer Eini-
gungsgebühr verpflichten, wenn sie bloß Mustererklärungen an-
forderten, um eine Ratenzahlungsvereinbarung anzufragen. Die
Höhe der Einigungsgebühr allerdings war nicht immer genannt
worden, was dann manch böse Überraschung hervorgerufen hat-
te. Denn die ohnehin hohen Inkassokosten stiegen durch die Ei-
nigungsgebühr noch einmal erheblich an. Dies wirkte sich vor al-
lem beim Einzug von Bagatellforderungen überproportional aus.
In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderun-
gen überprüft und Verbraucher wurden bei der Durchsetzung ih-
rer Rechte unterstützt.
VersicherungsinventurSchutz auf dem Prüfstand
Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr
für Versicherungen aus. Dennoch sind viele keineswegs gegen
Schäden oder Einbußen gut gewappnet. Denn sie haben sich,
unerfahren oder schlecht beraten, falsch beziehungsweise bei
zu teuren Gesellschaften abgesichert. Nicht viele Policen in der
Schublade zu haben, sondern den Versicherungsschutz regel-
mäßig zu überprüfen und an sich ändernde Lebenssituationen
anzupassen, deckt existenzielle Risiken wirkungsvoll ab.
Dafür hatte die Verbraucherzentrale zur „Versicherungsinventur“
aufgerufen. Einträglicher Nebeneffekt: Bei der Optimierung des
eigenen Schutzes lockten vielfach auch Einsparpotenziale von
mehreren hundert Euro.
ENERGIE
Den richtigen Dreh für energiesparende Einstellungen gezeigt.
Und Sparpotenziale vom Keller bis zum Dach für jedes Budget
ausgelotet.
Ein Plus fürs Energiesparen
Auch zu Themen rund um die Energie haben die Experten der Ver-
braucherzentrale informiert. In Vorträgen, an Aktionsständen, in
Unterrichtseinheiten an Schulen und natürlich in persönlichen
Beratungsgesprächen klärten sie auf und gaben individuelle
Tipps. Zum Stromsparen etwa, zur planvollen Gebäudesanie-
rung, zum richtigen Heizen oder zu den Ertragschancen einer
Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim. Ausführliche Beratun-
gen in den Räumen der Verbraucherzentrale oder direkt bei sich
zu Hause erhielten 951 Ratsuchende. Solarstrom-Pioniere auf
dem Weg zur Unabhängigkeit vom Stromversorger bekamen auf
diese Weise ebenso passgenaue Tipps wie Eigenheimbesitzer
mit Modernisierungswunsch und kostenbewusste Haushalte auf
der Suche nach Sparpotenzial.
Thermostat-CheckEnergiesparender Dreh
Im Herbst nahmen Bonner ihre Heizkörper-Thermostate in
den Blick. Denn bei der landesweiten Aktion „NRW macht den
Thermostat-Check“ zeigte die Verbraucherzentrale auf, wie die
unscheinbaren Knäufe Mietern wie Eigenheimbesitzern beim
Energiesparen helfen. Ganz ohne Komfortverlust geht das mit
der richtigen Einstellung nachts und bei Abwesenheit. Das von
Hand gedrehte Standard-Thermostat leistet dabei ebenso gute
Dienste wie programmierbare Modelle und vernetzte Smart-
Home-Systeme.
Übrigens: Eine Nutzerbefragung hat 2016 erbracht, dass
97 Prozent mit der Geldanlageberatung der Verbraucher-
zentrale zufrieden waren – und ebenso viele bestätigten,
dass dieses Angebot das Geld wert gewesen sei.
Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 9
An Infoständen im Bonner Haus der Bildung und bei Vorträgen
mit den Kooperationspartnern VHS Bonn und der Bonner Ener-
gieagentur fanden Interessierte heraus, welche Lösung am bes-
ten zu ihren Bedürfnissen passt. Die einfachen Handgriffe für
den energiesparenden Austausch konnten direkt an einem ech-
ten Thermostat ausprobiert werden.
Auch im Internet gab es einen Online-Thermostat-Check – und
wer einen Austausch oder Umstieg plante, fand dort auch eine
Anleitung mit Do-it-yourself-Video.
Im Rahmen einer Telefonaktion beantworteten Experten vom
Mieterverein Bonn und den Energieberatungsstellen Bonn und
Rhein-Sieg Kreis etliche Fragen von Lesern des General Anzeigers
rund um die Themen Thermostate, Heizungstausch und Heizkos-
tenabrechnung.
Schick die Sonne in die Verlängerung
„Schick die Sonne in die Verlängerung“ hieß es im Frühjahr in
Bonn, als die Verbraucherzentrale Speicher für Solarstrom vom
eigenen Hausdach zum Thema gemacht hatte. Denn mit Batteri-
en, die den Strom tagsüber speichern, kann die einmal erzeugte
Solarenergie auch lange nach Sonnenuntergang noch direkt vor
Ort genutzt werden. Staatlich gefördert wird diese Technologie
dank sinkender Preise auch für Privathaushalte zunehmend at-
traktiv. Künftige Speicher-Pioniere erfuhren daher, worauf bei
der Auswahl der Batteriesysteme zu achten ist: eine aktuelle
Marktübersicht, eine Einkaufs-Checkliste und ein Unabhängig-
keitsrechner, mit dem online die Speicherkapazitäten ermittelt
werden konnten, waren dabei zentrale Informationsmodule.
Auch bei einem Vortrag in der Bonner VHS informierte der Ener-
gieberater über Technik, Einsatzmöglichkeiten und Kosten von
Stromspeichern.
Thermografie-AktionWärmeverlusten auf der Spur
Winterliche Wärmeverluste an Bonner Eigenheimen haben die
Energieberater der Verbraucherzentrale im Rahmen einer Ther-
mografie-Aktion aufgespürt. Auf Basis von vorab erstellten, pro-
fessionellen Wärmebildern der Gebäude berieten sie Hausbesit-
zer vor Ort zu den energetischen Schwachstellen der Immobilien.
Die auf den bunten Thermografien erkennbaren Problempunkte
waren dabei durchaus vielfältig: Sie reichten vom Klassiker der
ungedämmten Wände und schlechten Fenster bis zu kurioseren
Gründen wie verrutschten Dämmmatten im Dach. Am Ende der
ausführlichen Beratung, die natürlich auch die Heizung und wei-
tere Aspekte in den Blick nahm, erhielten die Eigentümer indi-
viduelle Sanierungsempfehlungen – zugeschnitten auf ihre per-
sönlichen Wünsche und das jeweilige Haushaltsbudget.
Fairer HandelKeineswegs völlig Banane
Warum ist die Banane krumm? Auf diese Frage gab es in
der Verbraucherzentrale zwar keine Antwort. Wohl aber
auf die Frage, warum das beliebte Obst aus fairem Han-
del eine gute Antwort auf Ausbeutung und mangelhaf-
ten Gesundheitsschutz auf den Bananenplantagen Süd-
amerikas ist. Zur Fairen Woche Mitte September hatte
die Beratungsstelle einen Korb gepackt: voll mit fairen
Bananen und Informationen zu den verschiedenen La-
beln, die Verbraucher auf den Früchten finden. So war
zu erfahren, dass auf Bananenplantagen häufig hohe
Mengen an Pestiziden eingesetzt werden, die dann bei
Arbeitskräften schwere gesundheitliche Schäden bewir-
ken können. Begleitet wird das von 15-Stunden-Arbeits-
tagen und einer Vergütung meist weit unter dem Min-
destlohn. Wer jedoch zu Bananen mit Fair-Trade-Siegel
greift, sichert den hier angeschlossenen Produzenten
für ihre Ware einen Mindestpreis und eine Fair-Trade-
Prämie. Damit werden Bildungs- und Gesundheitspro-
jekte, aber auch Infrastrukturmaßnahmen finanziert.
Gemeinsam mit vielen anderen Bonner Akteuren hatte
die Verbraucherzentrale zur Fairen Woche zum fairen
Frühstück auf dem Münsterplatz eingeladen. Neben
Ständen mit Informationen zum fairen Handel erwartete
Besucher dort auch eine Modenschau mit fair produzier-
ter Kleidung.
Das Team der Beratungsstelle stellte den Thermostat-Check vor.
Seite 10 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016
BONN IM BLICKStetiger Austausch mit politischem Beirat
Zweimal im Jahr trifft sich der politische Beirat der Verbrau-
cherzentrale in Bonn, um aktuelle Verbraucherprobleme zu
beraten. Dieses Gremium, in dem alle Ratsfraktionen, Stadt-
verwaltung und die Verbraucherzentrale vertreten sind, bietet
ein wichtiges Forum für den kontinuierlichen Austausch, die
gegenseitige Information und wirkungsvolle Vernetzung. Beim
Fototermin (Hintere Reihe von links): Werner Hümmrich, Frakti-
onsvorsitzender FDP, Victoria Appelbe, Leiterin des Amtes für
Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus, Dieter
Schaper, SPD, Christian Gold, CDU, Hans-Friedrich Rosendahl,
Fraktionsvorsitzender AfB. (Vordere Reihe von links:) Brigitta
Poppe, Fraktionssprecherin Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Ute
Zolondek, Leiterin des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz
und Lokale Agenda, Beate Fackeldey, Regionalleiterin der
Verbraucherzentrale NRW, Susanne Bauer-Jautz, Leiterin der
Beratungsstelle Bonn, Klaus Flinner, Sozialamt (in Vertretung
für Kurt Berger). Es fehlten beim Fototermin: Edelgard Greune-
Weinreich, Die Linke, Ingmar Gahm, Bürgerbund Bonn, Helmut
Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr.
Die beiden Mitarbeiterinnen des Projektes „Verbraucherinformation
geht in die Quartiere“: Nadia Assabiki (links) und Isabelle Hirschmann.
Verbraucherinformation geht in die Quartiere
Seit Ende 2015 ist die Verbraucherzentrale in Bonn-Tannen-
busch unterwegs: „Verbraucherinformation geht in die Quartie-
re“ – das Motto des bundesgeförderten Projekts für mehr Ver-
braucherschutz in strukturell benachteiligten Stadtquartieren
ist dabei Programm. Denn die beiden Mitarbeiterinnen sind in
Bildungsveranstaltungen und mit Vorträgen, aber auch mit In-
foständen und bei Veranstaltungen vor Ort – und haben dabei
Wissenswertes zu aktuellen Verbraucherthemen „im Gepäck“.
Das Netz der Angebote wird in enger Zusammenarbeit mit ande-
ren örtlichen Akteuren, mit Vereinen und Verbänden geknüpft.
Kooperationen mit mehr als 30 örtlichen Organisationen sind
schon ein Jahr nach Projektstart auf den Weg gebracht – über
Sprachgrenzen hinweg. In 18 Bildungsveranstaltungen wurden
336 Teilnehmende gezählt. Und in 63 weiteren Veranstaltungen
gab es darüber hinaus handfeste Informationen rund um den
Verbraucheralltag – vom Haken im Handyvertrag bis zum unter-
geschobenen Stromliefervertrag an der Haustür. Insgesamt pro-
fitierten 2.012 Stadtteilbewohner von dem fachkundigen Rat der
Verbraucherzentrale. In einer wöchentlichen Sprechstunde gab
es direkte Unterstützung – oder Ratsuchende wurden je nach
Anliegen gezielt an die Bonner Beratungsstelle oder andere Ko-
operationspartner gelotst.
Die beiden Mitarbeiterinnen im Projekt sind inzwischen bei Tan-
nenbuschern geschätzte Ansprechpartnerinnen. Die übrigens
nicht nur mit Angeboten auf die Menschen zugehen, sondern
auch deren Hinweise auf aktuell im Quartier grassierende Ma-
schen aufgreifen: Als unseriöse Geschäftemacher an der Haus-
tür auf Kundenfang gingen, war der Fingerzeig darauf für die Ver-
braucherzentrale Anstoß, in kürzester Zeit eine mehrsprachige
Postwurfsendung aufzulegen, in der vor den dubiosen Machen-
schaften gewarnt wurde.
Das zweijährige Projekt wird gefördert durch das Bundesministe-
rium der Justiz und für Verbraucherschutz.
l www.verbraucherzentrale.nrw/quartiersinformation-bonn
Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 11
Am Tag der Erstsemestereinführung der Universität Bonn stand für
Studierende auch das Thema Rundfunkbeitrag auf dem „Stunden-
plan“. Das Team der Verbraucherzentrale hatte ein Informationspaket
geschnürt, um hier beim Start ins Studentenleben auf Nummer sicher
zu gehen. Denn vielfach war unklar, dass Bafögempfänger nicht auto-
matisch befreit werden, sondern zunächst einen Antrag auf Befreiung
stellen müssen.
Im Juli 2016 war die Godesberger Innenstadt ein Treffpunkt für Familien.
Am Stand der Verbraucherzentrale konnten Kinder und Jugendliche an
einem Glücksrad Fragen beantworten. Eine kleine „Belohnung“ winkte,
wer da mit Verbraucherwissen punkten konnte. Erwachsene informier-
ten sich derweil über die Arbeit der Verbraucherzentrale.
Rundgang mit Pressevertretern im Stadtteil Bonn-Auerberg: Celia
Schütze, Geschäftsführerin der Bonner Energie Agentur, dem stellver-
tretenden Bezirksbürgermeister Wolfgang Maiwaldt und Energiebera-
ter Stephan Herpertz (von links). Foto: Kollaxo
Energetische Quartiersberatung
Bereits zum vierten Mal führten die Verbraucherzentrale und die
Bonner Energie Agentur gemeinsam eine „Energieberatung im
Quartier“ durch. Bisher haben insgesamt 165 Haushalte dieses
Angebot einer besonders günstigen „Energieberatung bei Ihnen
zu Hause“ in Anspruch genommen. In 2016 hatten die Partner
das Stadtgebiet Bonn-Auerberg wegen seiner hohen Anzahl an
Ein- und Zweifamilienhäusern für die Quartiersberatung ausge-
sucht. Denn hier schlummert ein großes Potenzial für kleine und
große Sanierungsmaßnahmen. Eine weitere Besonderheit in die-
sem Aktionsgebiet: der Ausbau des Fernwärmenetzes.
An Infoständen und bei Vorträgen im Haus der Bildung und der
Bonner Energie Agentur wurde Hausbesitzern das Angebot vor-
gestellt.
Verbraucherzentrale auf dem Campus In Godesberg vor Ort
Mehr Wert schenken
Mehr Wert schenken – unter diesem Motto warb die Verbraucherzentrale im Dezember in Bonn für mehr Nachhaltigkeit in der Weih-
nachtszeit. Im Mittelpunkt standen leicht umzusetzende Tipps, wie jeder mit Freude schenken und feiern und zugleich Umwelt und
Klima etwas Gutes tun kann. So hatte ein in der Beratungsstelle aufgestellter Weihnachtsmann gleich einen nützlichen Hinweis parat:
von umweltfreundlicher Dekoration über nachhaltige Präsente bis hin zum klimafreundlichen Festessen.
Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. • Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf • Telefon 0211 38 09 0 • Fax: 0211 38 09 216 • www.verbraucherzentrale.nrwGestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, www.lav-ka.de© Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia® LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den FotosDruck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier © Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2017. Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion – gleich welcher Art – ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
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