Benutze Quelle: Hax Herbert: Unternehmen und Unternehmer in
der Marktwirtschaft, Chap. 2
Präsentation zum Interessenpluralismus und der
Unternehmensverfassung
Präsentation zum Interessenpluralismus und der
Unternehmensverfassung
Referat von: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana und Gunkel Sven
Trier, 2008
• Unternehmerische Interessengruppen• Interessenwahrnehmung•Einkommen und Risiko
•Residualeinkommen und Verfügungsrechte•Der Aufsichtsrat
•Mitbestimmung – Unternehmensebene•Mitbestimmung - Betriebsebene
• Das arbeitsgeleitete Unternehmen•Der Vertrag
•Weiterführende Lektüre - Vertragstheorien•Volkswagen AG - Beispiele aus der Wirtschaft
•Weiterführende Fragen
InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis
Unternehmerische Interessengruppen
Interessenwahrnehmung
Stakeholder
drei Möglichkeiten:1.Verträge2.Intervention des Staates3.Mitwirkung
Shareholder
Bestimmen über die Leitung und wahren ihr Interesse auf diesem Wege
Verträge
Beispiele:
Arbeitsverträge
Kreditvertäge
Lieferverträge
Kauf- und Werkverträge
Interessenwahrung:
besteht in der möglichen Vertragsverhandlung
Problem: Ungleichgewicht der Vertragspartner
Intervention des Staates
Beispiele
Kündigungsschutz
Möglichkeit des Arbeitskampfes
(Tarifverträge, Gewerkschaften)
Tarifautonomie
Stärkung der Schutzbedürftigen Personengruppen (Arbeitnehmer) bei den Vertragsverhandlungen
Einschränkung der Vertragsfreiheit zu ungunsten der Unternehmen
Problem: evtl. Wettbewerbshindernisse (nötiger
Personalabbau)
Mitwirkung
Betriebliche Ebene:
Ernennung eines Betriebsrates
Etablierung von Rechten
Unternehmensebene:
Vertretung im Aufsichtsrat
Unmittelbare Mitbestimmmung (Verfügungsrechte)
Übersicht, später genauere Ausführung
Einkommen und Risiko
Wertschöpfung: Differenz zwischen Einkaufswert
der Rohware und dem Gewinn des fertigen Produktes. Kontrakteinkommen: vertraglich festgesetztes
Einkommen aus WS
Residualeinkommen: Einnahmen aus der Wertschöpfung nach Begleichen aller vertraglichen Verpflichtungen – Daraus folgt Gewinn ODER Verlust (RISIKO)
Einkommen der Stakeholder aus der Wertschöpfung
Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen
Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen
Shareholder tragen das volle EinkommensriskoKein/kaum
Risiko
Residualeinkommen und Verfügungsrechte
Residualeinkommen bedeutet großes Einkommensrisiko.
Verfügungsrechte (Leitung) stehen zur Interessenwahrung den Shareholder zu, da diese die Eigentümer sind und das Risiko tragen.
Problem: Streubesitz (mehrere Eigentümer); d.h. Verringerung der Verfügungsrechte der Anteilseigner durch notwendige Einsetzung einer Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat
Dient der Kontrolle der Geschäftsführung im
Interesse der Anteilseigner
Geschäftsführung soll ein möglichst hohes Residualeinkommen
gewährleisten.
Problem:Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene hindert den Aufsichtsrat seine Tätigkeit auszuüben INTERESSENKONFLIKT
Mitbestimmung – Unternehmensebene
Aufsichtsrat ab 500 Angestellten
1/3 mit Arbeitnehmer besetzt
Unmittelbare Mitbestimmung
Anteil an den Verfügungsrechten
Mittel:
Sitze Im Aufsichtsrat Ziele: Überwachung der Unternehmensleitung
und Beeinflussung der Unternehmensziele (Erhalt der Arbeitsplätze, Löhne ....)
Mittel um die Unternehmenspolitik mitzugestalten
Nachteil: Weniger Mitbestimmung der Anteilseigner (Eigentümer), damit wird die Geldanlage in das Unternehmen weniger attraktiv - Kapitalverlust
Mitbestimmung - Betriebsebene
Beschäftigungsfeld – soziale Angelegenheiten:
-> Personalplanung
-> Kündigung
-> Mitgestaltung bei Betriebsänderungen
-> Aufstellen von sog. Sozialplänen (Zugeständnisse der Arbeitgeber)
Mittel: Betriebsrat
Ziele: Vertretung der Arbeitnehmer bei
sozialen Angelegenheiten.
Rechte: Unterrichtung und Anhörung bei der
Unternehmensleitung Recht zur Mitbestimmung, i.S.v.
erzwungenem Ausgleich der Nachteile
Problem: das Unternehmen wird unflexibel – „Abhängigkeit von Arbeitnehmerinteressen“
Folgen der Mitbestimmung
Vorteil: Interesse an einem guten Ruf – leichtere Anwerbung von Arbeitnehmern
Erhebliche Nachteile Unternehmen handlen vorsichtig und Unterlassen gewagte Expansionen
Hemmnis bei Schaffung von Arbeitsplätzen
Stehen sich gegenüber
Rechtsprechung meist zugunsten der Arbeitnehmer
Einkommen / Verteilung in einem kapitalgeleitetem Unternehmen
Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen
Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen
Shareholder tragen das volle EinkommensriskoKein/kaum
Risiko
Das Arbeitsgeleitete Unternehmen im Vergleich
Problem:Geldgeber nur Kreditgeber, kein Beteiligungs-kapital (Auffangen von Verlusten)
Problem:Arbeitnehmer können Einkommensrisiko nicht tragen;keine Möglichkeit der Risikoverteilung
Problem: Interessenkonflikte –Arbeitnehmer sind KonkurrentenPersonalabbau und -aufbau sind problematisch
Das arbeitsgeleitete Unternehmen – hat konstruktive Schwächen, wodurch es dem kapitalgeleiteten Unternehmen unterliegt
Der Vertrag – in der Theorie
Das Unternehmen (Shareholder)
Die Vertragspartner (Stakeholder)
Tragen das Risiko bei Verlusten
Versuchen dieses Risiko Abzuwälzen auf die Shareholder
Tragen das Risiko der spezifischen Investition (Spezifische Investition: Investition in ein spezifisches Projekt, die nur für dieses von Nutzen ist – z. B. spezialisierte Maschinen)
Abhängigkeit vom Unternehmen, Verhinderung einer Hold-up-Situation. (Preisspirale nach unten zu immer schlechteren Konditionen)
Lösung:Ein langlaufender Vertrag, der alle Eventualitäten abdeckt – der Vollständige Vertrag.
Unvollständige Verträge
Problem der Interessenänderung
Des Unternehmens:
Vor dem Vertragsschluss:
-> Vertrauen zwischen den -> Vertragspartnern, damit ein günstiger Vertragsschluss möglich ist.
Nach dem Vertragsschluss:
-> Keine Rücksicht, da eigene Interessen im Vordergrund stehen
Wirtschaftliche Realität: vollständigen Verträge sind nicht
möglich wegen Unvorhersehbarkeiten bei langen Laufzeiten
Aber: Reputationals Produktionsfaktor ist
maßgebend („Guter Ruf“ erleichtert spätere Vertragsschlüsse)Beruht auf den impliziten Vertragsverpflichtungen (ungeschriebene Vertragsvereinbarungen)
Weitere Vertragstheorien aus: „Neue Institutionenökonomie“ nach RichterÜbersicht über die Vertragstheorien:
Ausgabenpräferenzmodel der Managment-Theorie
Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus „moralisches Risiko“
Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion
Die Theorie implizierter Verträge
Theorie sich selbst durchsetzender Vereinbarung
Das Ausgabenpräferenzmodell der Managementtheorie
Als Vorläufer der PA-Theorie angesehen
Prinzipal: Eigentümer des Unternehmens Kann das operative Geschäft des Unternehmens nur begrenzt übersehen
Vergleich mit anderen Unternehmen Erwartung eines „zufriedenstellenden“ Gewinns
(ergebend aus Vergleich) Agent: engagierter Manager Kann über den „Restbetrag“ (Gewinn abzgl.
Erwartung) nach seinen Mitteln frei verfügen
Nachteil: „ex post Opportunismus“ des Managements
Das Prinzipal-Modell (PA) vom Typus „moralisches Risiko
Vergleichbar mit Ausgabenpräferenzmodell d. Ma.
Unterschiede:
Prinzipal schließt mit Manager Vertrag
„zwingt“ diesen durch Vertragsgestaltung zur Gewinnmaximierung
Problem: „Erstbestes Optimum“ nur durch sachgerechte Informationsverteilung zugunsten des Prinzipals möglich
Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion
„Gleiches Prinzip verwirklicht“ – Versucht vor Vertragsschluss opportunistisches Verhalten zu verhindern
Unterschiede:
Prinzipal durch „ein Bündel von Verträgen“ den wahren Typus (Qualitäten) des Agenten zu ermitteln
Ziel: Den Nutzen zu Maximieren / Gewinnmaximierung
des Prinzipals
Die Theorie der impliziter Verträge
beinhaltet starre Löhne
Arbeitgeber können Risiko verteilen – Arbeitnehmer kann das nicht
Arbeitgeber versichert in Folge von starren Löhne Risikoabnahme (selbst bei Verlust erhalten die Arbeitnehmer den gleichen Lohn)
Theorie sich selbstdurchsetzender Vereinbarungen
besteht aus nicht rechtlich fundierten „Verträgen“ (Vereinbarungen)
Lediglich beteiligte Parteien haben Möglichkeit der Kontrolle (Rechtskontrolle ausgeschlossen)
Einziges Druckmittel: Androhender Abbruch sämtlicher Geschäftsbeziehungen
Ziel: Reputationsgleichgewicht (Gegenseitiges Vertrauen)
BSP: Die spezifische Investition
Volkswagen AG Übersicht:
Unternehmensform: Aktiengesellschaft
Gründung: 28.Mai.1937
Unternehmenssitz: Wolfsburg
Unternehmensleitung: Martin Winterkorn (Vorstandsvorsitzender)
Aufsichtsratsvorsitzender: Ferdinand Piech
Mitarbeiter: über 329.300
Gewerkschaft: IG-Metall
Umsatz: 108,897 Mrd. Euro(2007)
Branche: Automobil,
Finanz- & IT-Dienstleistungen
Website (Quelle): www.volkswagenag.com
Länder in denen VW
Verlauf des Aktienkurses (letzten 3 Monate)
Beispiel aus der Wirtschaft – Die Volkswagen AG
Wertschöpfung: Produzierte Autos
Wertschöpfung: Einnahmen
Intervention des Staates: VW-Gesetz
Die wichtigsteVorschrift, keinAktionärmehrals 20 ProzentderStimmrechteausübenkann, auchwennermehrAnteilebesitzt.
möglicheÜbernahmenodereineVerlagerung des Firmensitzeswerdenblockiert
KonzernistfüreineÜbernahmeuninteressant - keinAktionärkannseinenunternehmerischenWillendurchsetzen
Größte Aktionäre:
Bundesland Niedersachsen:20,20 Prozent
Das Zielderöffentlichenistes den Einfluss auf den Autobauerzubehalten.
Porsche:Vermutet: ca. 60 Prozent
Aufsichtsrat Volkswagen AG – Vertretung auf Unternehmensebene
Arbeitnehmer Vertreter im VW-Aufsichtsrat
JürgenStumpfVorsitzender des BetriebsratsWerk Kassel der Volkswagen
AG01.01.2005*Bernd Osterloh
Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsratsder Volkswagen AG01.01.2005*
Peter MoschVorsitzender des Gesamtbetriebsratsder AUDI AG18.01.2006*
Peter JacobsVorsitzenderdes BetriebsratsWerk Emden der Volkswagen AG19.04.2007*Walter HircheNiedersächsischerMinister fürWirtschaft, Arbeit und Verkehr08.04.2003*BabetteFröhlichIndustriegewerkschaftMetalVorstandsbereich 01Ressortleiterin Strategische
Planung25.10.2007*JürgenPetersStellvertretenderVorsitzenderPräsident des
InternationalenMetallgewerkschaftsbundes - IMB01.11.2003*Heinrich SöfjerVorsitzenderdes Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover03.08.2007*
Insgesammt: 19Unternehmensvertreter: 11Arbeitnehmervertreter: 8
Weiterführende Fragen
a) Welche Rolle spielen die spezifischen Investitionen beim Vertragsschluss – unter dem Aspekt, der schnelllebigen, globalisierten Welt. Z.B. Arbeitsverhältnisse werden „kurzfristiger“ – mehr Konkurrenz durch große und unerschlossene Märkte (Indien, China)?
b) In wie weit sind Interventionen seitens des Staates noch zeitgemäß? (siehe VW-Gesetz Konflikt mit dem EUGH, der es als Wettbewerbswidrig einstuft – andererseits massive Subventionen bei Autobauern in den USA bzgl. Finanzkrise)
c) Existieren Arbeitnehmer schützende Strukturen auch in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern (Bspw. Afrika) oder wird dies von Monopolunternehmen verhindert. Arbeitnehmerschutz nur für Industriestaaten?
… für die Aufmerksamkeit
Kontakt:Projektteilnehmer: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana, Gunkel SvenEmail: [email protected]
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