29. 10. 03 Barrierefreies Internet
Barrierefreies Internet
Lars Kemnah
Iris Killisch-Zülsdorff
Andreas Klingenberg
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Ablauf
• Einführung in die Thematik
• Rechtliche Grundlagen
• Technische Realisierung
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„Niemand darf
wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.“
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
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Einführung in die Thematik
• Deutschland: ca. 6,6 Mio. Schwerbehinderte
• Für behinderte Menschen wichtiges Kommunikationsmittel mit der Außenwelt
• Viele Dinge des Alltags wieder selbst erledigen
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Problematik
• Viele Internetseiten aufgrund Gestaltung und Umsetzung für behinderte Menschen nicht zugänglich
• Für behinderte Menschen gewinnt Internet zunehmend an Bedeutung:
- Gesellschaftliche und berufliche Integration
Erfordert barrierefreien Zugang
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Umfrage
• Wer hat den Begriff „Barrierefreies Internet“ schon vor der Veranstaltung gehört?
• Wer wusste vor der Veranstaltung damit etwas anzufangen?
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Online-Umfrage
• Durchgeführt 2001• Von der Vitango-Gesellschaft für neue
Medien GmbH [www.vitango.de]
• Befragte: 245 Unternehmen, Einrichtungen, Hersteller, Vereine, Stiftungen, Parteien usw.
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Online-Umfrage Ergebnis 1
Die Mehrheit der Bevölkerung kann
mit dem Begriff „Barrierefreies Internet“
nichts anfangen.
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Online-Umfrage Ergebnis 2
82 % der Befragten
haben keinen
barrierefreien Internetauftritt
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Barrieren: Gründe
• Unwissenheit
• Fehlendes Vorstellungsvermögen
• Glaube, behinderte Menschen sind nicht Zielgruppe
• Neuer / gesonderter Auftritt zu teuer
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Betroffene Gruppen
• Sehgeschädigte– Sehbehinderungssimulator: [http://www.absv.de/sbs/sbs_intro.
html]
• Körperbehinderte
• Gehörgeschädigte
• Geistig Behinderte
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Rechtliche Grundlagen
• § 11 Abs. 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 27. April 2002
auch bezeichnet als:
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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Rechtliche Grundlagen
• Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
auch bezeichnet als:
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002
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BITV – für was?
• Internet / Intranet-Auftritte
• Öffentlich zugängliche graphische Benutzeroberflächen
der Behörden der Bundesverwaltung
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BITV – für wen?
• Für behinderte Menschen nach § 3 BGG
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BITV – was?
• Zugang zur Nutzung der Informationstechnik
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BITV – bis wann?
• 31. Dezember 2003– Angebote, die sich speziell an behinderte
Menschen richten und– die vor Inkrafttreten der BITV (17. Juli 2002)
veröffentlicht wurden
• 31. Dezember 2005– Angebote, die nach Inkrafttreten veröffentlicht
wurden / werden
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Wie?
• Mit festgelegten StandardsZum Beispiel:– Anlage (Teil 1) zur BITV– Nach Empfehlungen der Web Accessibilty
Initiative (WAI) des W3C– …
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Technische Realisierung: Barrieren
• Bilder und Animationen
• Image maps
• Multimedia
• Hypertext
• Seitenaufbau
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Technische Realisierung: Barrieren
• Graphiken und Charts
• Skripte, Applets und Plug-Ins
• Frames
• Tabellen
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Hilfsmittel für Entwickler
• Zur Gestaltung barrierefreier Internetauftritte
• Beispiel:
W3C slide style & Slidemaker
Erstellen einer einfachen Präsentation
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Validierung
• Überprüfen und Validieren der Seite mit– Tools, z. B. „Bobby“
[http://www.cast.org/bobby] – der Checklist und den Richtlinien der WAI:
[http://www.w3.org/TR/WCAG]
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Hilfsmittel für Anwender
• zur effektiven Nutzung der Informationstechnik für behinderte Menschen
• Beispiel:
IBM Home Page Reader
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IBM Home Page Reader
• Sprechender Web-Browser
• Sprachgestützte Installation und Programmanpassung
• Akustische Unterscheidung unterschiedlicher Informationsarten
• Lernprogramm
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Weiterführende Informationen
http://www.Laizosa.de/fh/internetrecht
• Kurze Einführung• Materialien als Download• Linkliste
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