ASIIN Akkreditierungsbericht Bachelor- und Masterstudiengang Raumplanung Masterstudiengang Spatial Planning for Regions in Growing
Economies (SPRING) an der Technische Universität Dortmund Stand: 28.09.2012
Audit zum Akkreditierungsantrag für
den Bachelor- und den Masterstudiengang
Raumplaung
und den Masterstudiengang
Spatial Planning for Regions in Growing Economies (SPRING)
an der Technischen Universität Dortmund
im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der ASIIN
am 3. und 4. Juli 2012
Beantragte Qualitätssiegel
Die Hochschule hat folgende Siegel beantragt:
- ASIIN-Siegel für Studiengänge
- Siegel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Gutachtergruppe
Prof. Dipl.-Ing. Urs Kohlbrenner Planergemeinschaft Hannes Durbach, Urs
Kohlbrenner
Prof. Dr. Detlef Kurth Hochschule für Technik Stuttgart
Carolin Schmidt (Studentin) Universität Kassel
Prof. Dr. Dirk Schubert Hafen City Universität Hamburg
Für die Geschäftsstelle der ASIIN: Dr. Michael Meyer
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Inhalt A Vorbemerkung .................................................................................................................................... 4
B Beschreibung der Studiengänge ...................................................................................................... 5
B-1 Formale Angaben ....................................................................................................................... 5
B-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung ................................................................. 5
B-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung ........................................................ 11
B-4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung .............................................................. 13
B-5 Ressourcen ................................................................................................................................ 14
B-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen ....................................... 15
B-7 Dokumentation und Transparenz .......................................................................................... 18
B-8 Diversity & Chancengleichheit ................................................................................................ 18
C Bewertung der Gutachter – Siegel der ASIIN .............................................................................. 19
D Bewertung der Gutachter - Siegel des Akkreditierungsrates ..................................................... 29
E Nachlieferungen................................................................................................................................ 37
F Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule (10.09.2012) ............................................................ 37
G Bewertung der Gutachter (16.09.2012)........................................................................................ 41
H Stellungnahme des Fachausschusses (17.09.2012) ................................................................... 43
I Beschluss der Akkreditierungskommission (28.09.2012) ........................................................... 45
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A Vorbemerkung
Am 03. und 04. Juli 2012 fand an der Technischen Universität Dortmund das Audit der
vorgenannten Studiengänge statt. Die Gutachtergruppe traf sich vorab zu einem Gespräch auf
Grundlage des Selbstberichtes der Hochschule. Dabei wurden die Befunde der einzelnen
Gutachter zusammengeführt und die Fragen für das Audit vorbereitet. Herr Professor Schubert
übernahm das Sprecheramt.
Die Studiengänge wurden bereits am 20.02.2007 von ZEvA akkreditiert.
Die Gutachter führten Gespräche mit folgenden Personengruppen:
Hochschulleitung, Programmverantwortliche, Lehrende, Studierende
Darüber hinaus fand eine Besichtigung der räumlichen und sächlichen Ausstattung der
Hochschule statt.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf den Akkreditierungsantrag der
Hochschule in der Fassung vom 14. Juni 2012 als auch auf die Audit-Gespräche und die
während des Audits vorgelegten und nachgereichten Unterlagen und exemplarischen Klausuren
und Abschlussarbeiten.
Der Begutachtung und der Vergabe des ASIIN-Siegels liegen in allen Fällen die European
Standards and Guidelines (ESG) zu Grunde. Bei der Vergabe weiterer Siegel/Labels werden die
Kriterien der jeweiligen Siegeleigner (Akkreditierungsrat) berücksichtigt.
Zur besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, weibliche und männliche Personen-
bezeichnungen im vorliegenden Bericht aufzuführen. In allen Fällen geschlechterspezifischer
Bezeichnungen sind sowohl Frauen als auch Männer gemeint.
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B Beschreibung der Studiengänge
B-1 Formale Angaben
a)
Bezeichnung &
Abschlussgrad
b)
Profil
c)
Konsekutiv /
Weiterbildend
d)
Studiengangs-
form
e)
Dauer &
Kreditpkte.
f)
Erstmal.
Beginn &
Aufnahme
g)
Aufnahm
ezahl
h)
Gebühr
en
Raumplanung/
B.Sc.
n.a.
n.a. Vollzeit
8 Semester
240 CP
WS 2007/08
WS
140 pro
Jahr
keine
Raumplanung/
M.Sc.
forschungsori
entiert
konsekutiv Vollzeit/Teilzeit
2 Semester
Vollzeit, 3
Semester
Teilzeit
60 CP
WS 2007/08
WS und SS
90 pro
Jahr
keine
Spatial Planning
for Regions in
Growing
Economies
(SPRING)
M.Sc.
forschungsori
entiert
konsekutiv Vollzeit
4 Semester
120 CP
WS 1984/85
WS
30 pro
Jahr
keine
B-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung
Ziele der Studiengänge
In den Prüfungsordnungen formuliert die Hochschule folgende Studienziele:
Der Bachelorstudiengang dient der Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit in der Raumplanung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern auf allen räumlichen Ebenen. Tätigkeitsfelder sind u. a. Stadtplanung, Städtebau, Bauleitplanung, Immobilienwirtschaft, und Projektentwicklung, Beteiligungsprozesse und Moderation, Stadtumbau und Stadterneuerung, Regionalplanung, Raumordnung, Wirtschaftsförderung sowie raumbedeutsame Fachplanungen wie Landschaftsplanung und Verkehrs- und Infrastrukturplanung.
Der Masterstudiengang Raumplanung dient insbesondere der Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit in internationalen Tätigkeitsfeldern in Wissenschaft und Forschung, aber auch auf praktische Berufsfelder der Raumplanung, die eine enge Verbindung von Forschungs- und Praxisorientierung erfordern. Damit wird den zunehmenden Anforderungen der Berufspraxis an wissenschaftlich fundiertem Planungswissen und an Fähigkeiten, umfangreiche Projekte auf allen Planungs- und Entscheidungsebenen der Raumplanung zu leiten und interdisziplinäre Arbeitsgruppen zu führen, Rechnung getragen. Zugleich bereitet der Master-Studiengang auf eine Promotion vor. Im Studiengang werden Studierende insbesondere dazu befähigt, Grundlagenwissen der Raumplanung interdisziplinär in neuen Zusammenhängen anzuwenden und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten individuell in selbst gewählten Bereichen aus den Forschungsaktivitäten der Fakultät Raumplanung zu vertiefen.
Der Masterstudiengang SPRING ist am Bedarf von Entwicklungs- und Schwellenländern in der räumlichen Planung ausgerichtet und bildet
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Regionalplaner und Entwicklungsmanager für alle Ebenen der räumlichen Planung und für verschiedene Sektoren aus. Mit dem Studiengang werden vier zentrale Ziele verfolgt:
Planungs- und Management-Kapazitäten in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu verbessern; Fachkräfte für Regionalentwicklung und -management (sowohl im
städtischen als auch im ländlichen Raum) auszubilden; Planer als Prozessmanager auszubilden, die in der Lage sind,
Allianzen zwischen verschiedenen Planungsbeteiligten zu entwickeln und auch mit Konflikten konstruktiv umzugehen („diskursive Planung“);
Interdisziplinäre und interkulturelle Ansätze zu vermitteln.
Lernergebnisse der Studiengänge
In den Prüfungsordnungen gibt die Hochschule folgende Lernergebnisse für die Studiengänge an: Aufgrund der im Studium erworbenen ingenieur-, natur-, gesellschafts- und planungswissenschaftlichen Kompetenzen sind Absolventen des Bachelorstudiengangs dazu qualifiziert:
die natürlichen, sozialen, ökonomischen und technischen
Lebensbedingungen in einem Gebiet zu beurteilen und zukünftige Entwicklungen im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungsansprüche und die ökologischen Erfordernisse abzuschätzen,
raumbedeutsame Bedürfnisse unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen und Akteure aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zu erkennen und sachgerecht in die Entwicklung und Umsetzung von Plänen und Projekten, das planerische Verwaltungshandeln sowie in die demokratischen Entscheidungsprozesse einzubringen,
an Lösungen für Aufgaben der Planungspraxis analytisch,
methodisch und gestaltend mitzuwirken, neuen planerischen Herausforderungen kreativ zu begegnen und sie
in bestehende Planungsprozesse zu integrieren, globale Herausforderungen mit ihren Anforderungen in Planungen
auf lokaler und regionaler Ebene zu integrieren, zur Sicherung und Umsetzung von Planungsergebnissen und Plänen
sowie zur Realisierung von raumbedeutsamen Projekten beizutragen,
den Bezug des raumplanerischen Handelns zu sozialen,
ökonomischen und politischen Interessen sowie zu ökologischen Erfordernissen zu erkennen und in rechtliche und verfahrensmäßige Rahmenbedingungen einzuordnen,
aktuelle Fragestellungen aus der Planungspraxis und der
Planungsforschung nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig und kooperativ in Gruppen verschiedener Größe zu bearbeiten,
das eigene Handeln kritisch zu analysieren und zu reflektieren.
Weiterhin sollen die Studierenden die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Grundlagen- und Sektoralplanungsinhalte erworben haben sowie die Zusammenhänge des integrierenden und querschnittsorientierten Faches Raumplanung überblicken können und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse allein und in Gruppen selbstständig anzuwenden. Aufgrund der im Masterstudiengang Raumplanung erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten werden Raumplanerinnen und
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Raumplaner dazu qualifiziert: die natürlichen, sozialen, kulturellen, ökonomischen und
technischen Voraussetzungen des raumplanerischen Handelns wissenschaftlich fundiert zu analysieren und zu bewerten;
die raumbezogenen Wirkungen sozialer, wirtschaftlicher und
kultureller Entwicklungen auf allen räumlichen Ebenen zu erkennen und zu bewerten;
auf der Grundlage umfassender wissenschaftlicher Methoden und
internationaler Forschungserkenntnisse an der Weiterentwicklung der Raumplanung als Wissenschaft kreativ mitzuwirken;
an Lösungen für komplexe raumplanerische Aufgaben analytisch,
methodisch und gestaltend mitzuwirken; globale Herausforderungen wie Klimawandel und demographischer
Wandel mit ihren Anforderungen in Planungen auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene zu integrieren;
umfassende Projekte der Raumentwicklung zu leiten, zu moderieren
und interdisziplinäre Arbeitsgruppen zu führen; die besonderen Anliegen und Ziele der Raumplanung an politische
Entscheidungsträger und unterschiedliche gesellschaftliche Zielgruppen auf verschiedenen Planungs- und Entscheidungsebenen der Raumplanung zu kommunizieren;
das eigene Handeln vor dem Hintergrund aktueller nationaler und
internationaler Debatten der Raum- und Planungswissenschaften kritisch zu analysieren und zu reflektieren.
Weiterhin sollen die Studierenden die für leitende Positionen in der Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge ihres Faches umfassend überblicken können und die Fähigkeit besitzen, auch fortgeschrittene wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse allein und in Gruppen selbstständig anzuwenden. Absolventen des Masterstudiengangs SPRING haben die Fähigkeit, problem- und handlungsorientierte Aktivitäten im Rahmen der Regionalentwicklung zu planen und umzusetzen. Absolventen sind in der Lage, Planungsprozesse anhand der drei Phasen des Planungszyklus (Analyse, Planung, Implementierung) zu strukturieren und fähig, einen gendersensiblen, partizipatorischen Planungsprozess von unten und – unter Einbezug der nationalen Erfordernisse und der politischen Rahmenbedingungen – von oben zu steuern. Mit Abschluss des Studiums haben die Studierenden ihre persönlichen Fertigkeiten in Bezug auf logisches Denken, Flexibilität, Kreativität sowie organisatorische und kommunikative Fähigkeiten weiter entwickelt. Sie sind in der Lage:
sozio-ökonomische Daten gender-spezifisch zu erheben,
weiterzuverarbeiten, zu analysieren, zu interpretieren und umzusetzen;
Konzepte und Strategien der räumlichen Entwicklung und Planung
zu verstehen und kritisch zu reflektieren; Prozesse der Raumplanung vor dem Hintergrund der Globalisierung
und zunehmender Urbanisierung kritisch einzuschätzen; Soziale und ökonomische Schlüsselindikatoren in die Zukunft zu
prognostizieren, Bedürfnisse der Zielgruppen differenziert nach Geschlecht, Stellung
im Lebenszyklus
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und ökonomischem Hintergrund in Landnutzungspläne, Projekte und Programme zu übersetzen;
die Hauptsektoren der Regionalentwicklung zu verstehen;
nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig
und im Team zu arbeiten und Texte zu verfassen; gruppendynamische Prozesse zu begleiten und
Konfliktlösungsmaßnahmen zu finden.
Lernergebnisse der Module/ Modulziele
Die Ziele der einzelnen Module sind einem Modulhandbuch zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen stehen Studierenden und einer breiten Öffentlichkeit auf den Internetseiten zur Verfügung.
Arbeitsmarkt-perspektiven und Praxisbezug
Die Hochschule sieht folgende beruflichen Perspektiven für die Absolventen: Für die Darstellung der Arbeitsmarktchancen bezieht sich die Hochschule auf ihre eigenen Absolventenbefragungen, nach denen die Studierenden sehr erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt unterkommen. Innerhalb von sechs Monaten haben 75% der Absolventen eine Anstellung gefunden im öffentlichen Dienst, in der Privatwirtschaft z. B. in Planungsbüros oder als Selbständige. Die wichtigsten Tätigkeitsfelder der Absolventen sind die Stadtplanung, die Bauleitplanung und der Städtebau. Für die Hochschule überraschend stark ist die Beschäftigung im Bereich der Immobilienwirtschaft und Projektentwicklung. Weitere wichtige Tätigkeitsfelder der Absolventen sind Beteilungsprozesse und Moderation, Regionalplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaftsförderung, Landschafts- und Umweltplanung und weitere im Bereich der technischen Infrastruktur. Während die Aufnahme in die Architektenkammern über das vierjährige Bachelor-Studium gewährleistet wird, ist ein Masterabschluss der Studienrichtung Raumplanung für den Zugang zum städtebaulichen Referendariat erforderlich. Der Masterstudiengang SPRING ist als ein Programm angelegt, das auf die planerische Praxis in Entwicklungs- und Schwellenländern vorbereitet. In den ersten Jahren kam die große Mehrheit der Absolventen in der staatlichen Verwaltung der jeweiligen Heimatländer unter. Inzwischen sind Arbeitsplätze im privaten Sektor und in NGOs gleichgewichtig hinzugetreten. Etwa 20% der Absolventen streben eine Promotion an und finden eine Aufgabe im akademischen Bereich. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung internationaler Organisationen (meist UN-Organisationen) als Arbeitgeber. Zahlenmäßig fällt dieser Bereich zwar weniger ins Gewicht, dafür tragen diese Absolventen zum internationalen Prestige des SPRING-Netzwerks bei. Der Praxisbezug soll in den Studiengängen durch Laborpraktika, Projektarbeiten oder Entwürfe sowie einer sechswöchigen externen Praxisphase im Bachelorstudiengang sichergestellt werden.
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen sind in den Prüfungsordnungen verankert.
Die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen richtet sich nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht. Da die Nachfrage die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt, wird der Zugang durch einen örtlichen Numerus Clausus beschränkt.
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Raumplanung ist
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ein qualifiziert, d. h. mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium Raumplanung der Fakultät Raumplanung der Technischen Universität Dortmund in der Studienrichtung Stadt- und Raumplanung, z. B. Stadtplanung oder Stadt- und Regionalplanung, an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit einem Studienumfang von mindestens 240 LP oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit einem Studienumfang von weniger als 240 LP. Die Feststellung der Zugangsvoraussetzung erfolgt auf Antrag durch den Zulassungsausschuss.
Bewerber können, insbesondere wenn das vorhergehende Bachelor-Studium einen geringeren Studienumfang aufweist als der Bachelor-Studiengang Raumplanung der Technischen Universität Dortmund, mit der Auflage zugelassen werden, fehlende Leistungen nachzuholen. Je nach Umfang und Art der nachzuholenden Leistungen sind diese entweder während des Master-Studiums an der Fakultät Raumplanung nachzuholen (Angleichstudium) oder vor Studienbeginn nachzuweisen. Der maximale Umfang erteilter Auflagen beträgt in der Regel 60 LP. Die entsprechenden Feststellungen trifft der Zulassungsausschuss.
Bewerber können anstatt eines Abschlusszeugnisses auch geeignete offizielle Nachweise (z. B. beglaubigtes Transcript of Records) einreichen, aus denen hervorgeht, dass ein erfolgreicher Studienabschluss voraussichtlich bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang Raumplanung erlangt wird. Diese Bewerber können unter der Auflage zugelassen werden, dass alle notwendigen Nachweise bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen vorgelegt werden. Die Einschreibung ist erst nach Vorliegen aller notwendigen Dokumente, insbesondere eines Nachweises über den erfolgreichen Studienabschluss, möglich.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang SPRING sind in der Prüfungsordnung und in einer Zulassungsordnung geregelt. Vorausgesetzt wird der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs der Studienrichtung Raumplanung (z. B. Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung) oder eines verwandten Faches (z.B. Geographie, Volkswirtschaft, Agrarwissenschaften, Bauingenieurwesen, Architektur oder Verwaltungswissenschaften). Praktische Berufserfahrung in einem planungsrelevanten Arbeitsumfeld ist erwünscht. Der Studiengang wird durchgängig in englischer Sprache durchgeführt; sehr gute Englischkenntnisse sind deshalb erforderlich, die durch einen TOEFL-Test oder vergleichbare Zertifikate nachgewiesen werden müssen. Falls nicht vorhanden, werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache, die für das Alltagsleben notwendig sind, im Rahmen eines Deutschkurses an der TU Dortmund vor Beginn der Vorlesungszeit vermittelt. Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch eine Auswahlkommission, die sich aus Mitgliedern der Partnerhochschulen und der Fakultät Raumplanung zusammensetzt. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: Notendurchschnitt, persönliches Motivationsschreiben, relevante Berufserfahrung, Gutachten der Hochschule und des Arbeitgebers.
Die Anerkennungsregelungen für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen sind in den Prüfungsordnungen verankert.
Leistungen in dem gleichen Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne
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Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Leistungen in anderen Studiengängen der Technischen Universität Dortmund oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Leistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist eine bewertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Leistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.
Leistungen, die nicht gleichwertig sind, jedoch in Deutschland oder in einem Staat erbracht wurden, der ebenfalls das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Lissabonner Anerkennungskonvention vom 11.4.1997) ratifiziert hat, werden auf Grundlage der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch dann angerechnet, wenn kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen des Studiengangs festgestellt wird, zu dem die Anerkennung beantragt wird.
Curriculum
Das Curriculum des Bachelorstudiengangs umfasst die Einführung in die Raumplanung (Modul 1), inkl. einer einwöchigen Einführungsphase in das Studium, drei Projekt- und Entwurfsmodule (Module 2 – 5), die ein Anfänger- und ein Fortgeschrittenen-Projekt sowie den Städtebaulichen Entwurf I und II beinhalten. Darüber hinaus wird im Modul 5 der Städtebauliche Entwurf III als Wahlpflicht angeboten. Weiterhin sind vorgesehen drei Grundlagenmodule (Module 6 – 8) zu den Planungsgrundlagen „Gesellschaft“, „Ökonomie“ und „Raum, Recht und Verwaltung“, zwei Module zu grundlegenden Arbeits- und Forschungsmethoden (Module 9 – 10), sieben integrierende Module (Module 12 – 18), davon je eines zu „Räumliche Gesamtplanung“, „Stadtgestaltung und Denkmalpflege“ und „Bodenpolitik“ sowie vier Querschnittsmodule zu „Allgemeine Planungstheorie“, „Methoden, Verfahren und Instrumente“, „Raumplanung International“ und „Theorie der Raumentwicklung“, vier Module mit Sektoralplanungen (Module 19 – 22) zu „Landschaft und Umwelt“, „Umwelt und Energie“, „Verkehr und Mobilität“ und „Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie vier Module zur Individuellen Vertiefung (Module 23 – 26) zu „Aktuelle Fragen der Raumplanung“, „Studium Fundamentale“, „Praxisphase“ und „Bachelor-Arbeit“. Ein Modul ist als freies Wahlmodul für das so genannte Studium fundamentale vorgesehen (Modul 11).
Basierend auf den Rückmeldungen aus den Evaluationen erfolgte nach der Erstakkreditierung eine Flexibilisierung der Studienstruktur und starke Reduzierung der Teilnahmevoraussetzungen, eine Reduzierung der Prüfungsbelastung bei gleichzeitigem Erhalt der Prüfungsvielfalt, eine Stärkung der Projekt- und Entwurfsarbeit, eine Ausdehnung der Praxisphase, eine Stärkung der Fach- bzw. Sektoralplanungen, die Möglichkeit einer entwurfs- und konzeptorientierten oder eher analytisch-methodischen Schwerpunktsetzung. Zur Anpassung an die aktuellen KMK-Vorgaben erfolgte außerdem eine Überarbeitung der Modularisierung.
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Das Curriculum des Masterstudiengangs Raumplanung wurde auf Grund der Erfahrungen der Lehrenden und der Befragungen der Studierenden gegenüber der Erstakkreditierung grundlegend überarbeitet. Das Studium sieht jetzt zwei Pflichtmodule Allgemeine Raumforschung und Raumplanung sowie ein Masterprojekt vor. Darüber hinaus sind zwei Vertiefungsmodule integriert, in denen sich die Studierenden auf die sieben Schwerpunkte Transformation of Post-Industrial Regions, Strategische Stadt- und Regionalentwicklung, Städtebau, Freiraum- und Umweltplanung, Raum- und Mobilitätsforschung, Immobilienmanagement oder Erneuerbare Energien spezialisieren können. Die Masterarbeit umfasst 20 Kreditpunkte.
Im Masterstudiengang SPRING wird das erste Studienjahr an der TU Dortmund und das zweite Studienjahr an den Partnerhochschulen in Ghana, in Tansania, in Chile oder auf den Philippinen durchgeführt. Dabei werden im ersten Jahr die theoretischen Grundlagen behandelt in den Modulen Concepts and Theories für Plannung, Planning Practice, Physical Planning, Environmental and Sustainable Resurce Management, Socio-Economic Development Planning, Soft Skills und Research Paper. Diese Grundlagen werden im zweiten Studienjahr an einer der Partneruniversitäten durch empirische und planungspraktische Studien mit landesspezifischem Hintergrund vertieft. Dabei ist das Modul Planning and Research Methods an allen Hochschulen vorgesehen, in Ghana und auf den Philippinen sind zusätzlich die Module Policy Planning and Implementation und Development Workshop vorgesehen, in Tansania das Modul Urban Planning an Management mit einem gleichnamigen Workshop und in Chile das Modul Environmental Management sowie ebenfalls ein Workshop Development Management.
B-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung
Struktur und Modularisierung
Das Bachelorstudium gliedert sich in 26 Module, die jeweils in maximal zwei Semestern zu absolvieren sind. Die Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen und weisen einen Umfang von 6 bis 12 Leistungspunkten auf. Die Projekte und Entwürfe weichen mit jeweils 24 Kreditpunkten aufgrund ihrer spezifischen Lernziele von diesem Umfang ab. Pro Semester sind zwischen drei und fünf Modulen vorgesehen. Pflichtelemente im Bachelorstudium Raumplanung werden pro Studienjahr je einmal angeboten; es gibt keine Parallel- oder Alternativveranstaltungen. Zu jedem Wahlpflichtelement werden pro Studienjahr mindestens zwei alternative (nicht parallele) Lehrveranstaltungen angeboten. Die Studierenden können frei wählen, welche der angebotenen Lehrveranstaltungen sie besuchen. Lehrveranstaltungen zu Wahlpflichtelementen stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang, setzen die jeweils anderen Lehrveranstaltungsinhalte aber nicht voraus. In der Teilzeitvariante des Masterstudiengangs Raumplanung werden im ersten Semester die beiden Pflichtmodule absolviert. Im zweiten Semester die beiden Vertiefungsmodule gewählt und im dritten Semester die Masterarbeit erstellt. Die Module umfassen 8, 10 oder 12 Kreditpunkte. Im Masterstudiengang SPRING umfassen die Module zwischen 7 und 18 Kreditpunkte. Im Bachelorstudiengang weist die Hochschule im siebten Semester explizit auf die Möglichkeit eines Auslandssemesters hin, da nur Module vorgesehen sind, die mit Wahlmöglichkeiten verbunden sind. Für den Masterstudiengang Raumplanung weist die Hochschule wegen der kurzen Dauer nicht explizit auf Studienaufenthalte im Ausland hin und im Masterstudiengang SPRING sind Aufenthalte an ausländischen Hochschulen verpflichtender Bestandteil des Curriculums.
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Arbeitslast & Kreditpunkte für Leistungen
Einem Kreditpunkt legt die Hochschule 30 Stunden studentischen Arbeitsaufwand zugrunde.
Durch eine getrennte Ausweisung von Leistungspunkten für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (inkl. deren Vor- und Nachbereitung) und die Eigenarbeit zur Prüfungsvorbereitung hat die Hochschule ein aus ihrer Sicht für Studierende transparenteres System zur Kreditierung eingeführt, das den tatsächlichen Workload genauer erfasst. Außerdem geht die Hochschule davon aus, dass sich die tatsächliche Arbeitslast der Studierenden in den einzelnen Semestern genauer erfassen lässt.
Im Bachelorstudiengang werden im ersten Semester 30 Kreditpunkte, im zweiten und vierten Semester 33 Kreditpunkte im dritten Semester 28 und im fünften Semester 27 Kreditpunkte vergeben. Das sechste und siebte Semester umfassen jeweils 29 und das Abschlusssemester 31 Kreditpunkte. Im Masterstudiengang Raumplanung sind in der Vollzeitvariante 30 und in dem Teilzeitstudiengang 20 Kreditpunkte pro Semester vorgesehen. Der Masterstudiengang SPRING umfasst in jedem Semester 30 Kreditpunkte.
Die Kreditierung der Praxisphase erfolgt auf der Grundlage individueller Leistungen der Studierenden in Form eines Berichtes, der präsentiert werden muss. Während des Aufenthaltes in den Unternehmen werden die Studierenden von Professoren bei Rückfragen betreut.
Didaktik
Als Lehrformen sieht die Hochschule Vorlesungen, teilweise mit seminaristischem Unterricht, Seminare, Übungen, Projekte, Entwürfe und Praktika vor, die teilweise in Gruppenarbeit durchgeführt werden.
Im Bachelorprogramm haben die Studierenden innerhalb der Projekt- und Entwurfsmodule und in den Querschnittsmodule Wahlmöglichkeiten und der Masterstudiengang Raumplanung sieht überwiegend Wahlpflichtmodule vor. Im Masterprogramm SPRING wählen die Studierenden innerhalb verschiedener Module ihre Projektthemen aus.
Unterstützung & Beratung
Folgende Beratungsangebote hält die Hochschule nach eigenen Angaben vor:
Die fachliche Betreuung und Beratung der Studierenden erfolgt in erster Linie durch die Lehrenden in den Modulen oder die Modulbeauftragten der Module. Insbesondere in Projekten und Entwürfen werden die Lehrenden durch Tutoren aus höheren Fachsemestern unterstützt. Seit Einführung der Studienbeitragsmittel/ Qualitätsverbesserungsmittel hat sich die quantitative und auch qualitative Unterstützung durch Tutoren deutlich verbessert. Die Lehrenden bieten sowohl in der Vorlesungszeit wie auch der vorlesungsfreien Zeit regelmäßige Sprechstunden an. Die Fakultät Raumplanung hat ein eigenes Sekretariat des Prüfungsausschusses, das für alle prüfungsrelevanten Fragestellungen der Studierenden regelmäßige Sprechzeiten anbietet. Des Weiteren hat die Fakultät ein Studien- und Projektzentrum institutionalisiert, in der die Studienberatung und die Studiengangskoordination angesiedelt sind. Wesentliches Element des Studienberatungskonzeptes ist die Funktion einer hauptamtlichen Studienfachberaterin für den Bachelor Raumplanung. Die Studienfachberatung ist in das universitätsweite Betreuungsnetzwerk eingebunden (u.a. Zentrum für Studieninformation und Beratung mit seiner psychologische Beratungsstelle, Studierendensekretariat, Referat Internationales, Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium). Die Studienfachberatung unterstützt auch bei der Suche nach Praktikumsplätzen, z. B. in Form einer Praktikumsdatenbank.
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Kern der Beratungsangebote sind mit den Veranstaltungen verknüpfte Tutorien bzw. tutorielle Mentoringsysteme. Studierende aus höheren Fachsemestern begleiten im ersten Studienjahr in ihrer Funktion als Tutor eine Gruppe von Studienanfängern (ca. 13 Personen) in der Einführungsphase und in den Anfänger-Projekten. Die Tutoren werden über ein einjähriges begleitendes Seminar geschult. Für die Gruppe steht zusätzlich ein hauptamtlich Lehrender als Betreuung zur Verfügung. Im Jahr 2009 wurde an der Fakultät ein Mentoringsystem eingeführt, das Verzögerungen und Schwierigkeiten im ersten Studienabschnitt der Studierenden gezielt entgegen wirkt und somit die Absolvierendenquote innerhalb der Regelstudienzeit erhöhen kann. Die Studierenden mit Verzögerungen im Studium werden im 2. Studienjahr gezielt angesprochen und dazu angeregt, ihre Studiensituation zu reflektieren und Entscheidungen über Veränderungen zu entwickeln und herbeizuführen. Hierzu erhalten alle Studierenden das Angebot zu persönlichen Beratungsgesprächen mit den Lehrenden. Durch die frühzeitige Ansprache sollen Fehlentwicklungen möglichst zügig begegnet werden. Darüber hinaus werden verschiedene zentrale Veranstaltungen für Studierende der Fakultät durchgeführt, wie z.B. „Einführung in den zweiten Studienabschnitt“, „Studieren im Ausland“ sowie „Bachelor – und dann?“. Seit 2008 hat die Fakultät eine spezielle Beratung für alle internationalen Studierenden eingerichtet. Neben generellen Fragen über das Bachelor- und die Masterangebote können die Studierenden sich auch zu allgemeinen Fragen zu Einschreibung und Einreise/Ankunft an die hauptamtliche Studienberatung für internationale Studierende richten. Studierende in der Übergangsphase Studium–Beruf: Die Studienfachberatung kann auf Grund der regelmäßig durchgeführten Absolventenbefragungen und der Veranstaltung „Berufsforum“ die Studierenden sehr gut über die Situation auf dem Arbeitsmarkt und über die Wege in den Beruf informieren und hinsichtlich des Aufbaus von persönlichen Kontaktnetzwerken beraten. Zentrales Förderprogramm für ein Studium im Ausland ist das Erasmus-Programm. Zur Unterstützung der Studierenden hat die Fakultät einen hauptamtlichen Erasmus-Beauftragten ernannt. Für Studieninteressierte: Neben den Studieninformationen im Internet stellt die Fakultät ihr Studienprogramm zum einen auf zentralen Studieninformationsveranstaltungen der TU Dortmund und außerhalb vor. Zum anderen führt die Studienfachberatung mit Unterstützung der Fachschaft Studienformationstage durch. Die Studierenden werden in Studentenwohnheimen untergebracht, mit Ausnahme von Chile, wo den Studierenden Privatunterkünfte vermittelt werden. In Ghana gibt es ein eigenes „SPRING Hostel“. Eine umfangreiche Studierendenberatung steht vor Ort durch Beratungsbüros zur Verfügung, zum Teil mit speziellen Angeboten für international Studierende. Die Fachliche Betreuung der Studierenden wird an allen Partneruniversitäten durch Zuweisung eines Supervisors gewährleistet.
Ein Behindertenbeauftragter unterstützt behinderte Studierende in spezifischen Problemsituationen.
B-4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung
Prüfungsformen Nach den Unterlagen und Gesprächen sind als Prüfungsformen Klausuren,
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Präsentationen, Projektarbeiten, Entwürfe oder Studienarbeiten vorgesehen.
Die Prüfungsformen und die Prüfungsdauer sind in den Modulbeschreibungen enthalten. Die Abschlussarbeiten werden jeweils durch ein Abschlusskolloquium ergänzt.
Prüfungsorganisation
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal innerhalb von zwei Semestern wiederholt werden. Andernfalls gilt die Wiederholungsprüfung als nicht bestanden. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Die Prüfungen werden jedes Semester angeboten. Pro Modul sieht die Hochschule in der Regel eine Prüfung vor. In den Projekt- und Entwurfsmodulen sind darüber hinaus Zwischenberichte oder ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Für insgesamt vier Module sieht die Hochschule im Bachelorstudiengang Teilprüfungen vor.
Die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen ist den Studierenden spätestens nach sechs Wochen, aber mindestens eine Woche vor einer zugehörigen Wiederholungsprüfung, bekannt zu geben.
Im Prüfungsausschuss werden die mündlichen Prüfungstermine der Studierenden koordiniert und ein Prüfungskalender mit allen Prüfungsleistungen in den einzelnen Fachsemestern zusammengestellt. Der Prüfungskalender soll neben einer besseren Übersichtlichkeit und Transparenz für die Studierenden auch dazu beitragen, dass die Prüfungsleistungen überschneidungsfrei sind und damit die Studierbarkeit des Studiums fördern.
Die Abschlussnote errechnet sich im Bachelorprogramm zu 20% aus der Note der Bachelor-Arbeit und zu 80% aus dem Mittelwert der einzelnen Modulnoten aller benoteten Module. Die Modulnoten werden dabei nach Anzahl der ihnen zugeordneten Leistungspunkte gewichtet. In den Masterstudiengängen wird die Endnote aus dem Mittel der Modulnoten gewichtet nach den Kreditpunkten errechnet.
Machen Studierende durch ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage sind, eine Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Prüfungsleistung erbracht wird. Bei Zweifeln wird die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender beteiligt.
Die Prüfungsverfahren müssen die gesetzlichen Mutterschutzfristen und die Fristen der Elternzeit sowie Ausfallzeiten durch die Pflege des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder einer oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, soweit diese oder dieser pflegebedürftig ist, berücksichtigen.
B-5 Ressourcen
Beteiligtes Personal
Nach Angaben der Hochschule sind 14 Professoren und 35,25 wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an der Fakultät Raumplanung etabliert. Weiterhin sind 2 Honorarprofessoren an den Programmen beteiligt. Lehrbeauftragte werden fallweise nach Bedarf ernannt.
Personalent-wicklung
Die Hochschule nutzt die Angebote des Landes zur didaktischen Weiterbildung der Lehrenden. Die fachliche Weiterbildung erfolgt u. a. in Forschungssemestern.
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Institutionelles Umfeld, Finanz- und Sachausstattung
Gemessen an der Zahl der Studierenden (1.276 im Wintersemester 2011/12) und der Breite der Themen sieht sich die Fakultät Raumplanung nach wie vor als die größte Ausbildungsstätte für Raumplaner in Europa mit insgesamt rund 4.500 Absolventen.
Die Fakultät betont eine breite Forschungstätigkeit der Fachgebiete, sowohl bei der wissenschaftlichen Grundlagenforschung als auch bei anwendungsorientierten Themen in den vier Schwerpunkten Raumentwicklung und Umwelt, Raumentwicklung und Gesellschaft, Urbanismusforschung im Ruhrgebiet und International vergleichende Forschung zur Raumentwicklung. Zu diesen Themenbereichen sind in den Antragsunterlagen vielfältige Forschungsprojekte der Lehrenden angeführt.
Seit 2006 ist das Drittmittelvolumen der Fakultät Raumplanung von ca.1 Mio. € auf rund 2,1 Mio € 2010 angestiegen. Die größten Drittmittelgeber sind mit rund 880.000€ der Bund, die DFG mit ca. 350.000€ gefolgt von der EU mit 330.000€.
Die Forschungsschwerpunkte werden umfassend in das Studienangebot der Fakultät eingebracht.
Die Fakultät Raumplanung hat mit zahlreichen Universitäten Kooperationsverträge abgeschlossen. Über diese Verträge sind ca. 70 Austauschplätze pro Jahr für die Studierenden der Fakultät im Ausland reserviert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an den Partneruniversitäten der Fakultät Raumplanung zu studieren oder über Eigeninitiative Kontakte aufzubauen.
Im Masterstudiengang SPRING steht den Studierenden an allen vier Partneruniversitäten ein eigener Unterrichtsraum zur Verfügung. Außerdem haben alle Studierenden Zugang zu GIS Laboren, universitäts- bzw. fakultätsinternen Computerräumen mit Internetanschluss, WLAN und weiteren Projekträumen. Den Studierenden stehen die verschiedenen Bereichsbibliotheken und Zentralbibliothek zur Verfügung. An zwei Partneruniversitäten haben die SPRINGZentren eine eigene Bibliothek mit einem Angebot an studiengangrelevanter Literatur aufgebaut.
Die Studiengänge werden über den allgemeinen Haushalt der Hochschule und der Fakultät finanziert.
B-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen
Qualitätssicher-ung & Weiterentwickl-ung
Die Fakultät führt jeweils zum Ende der Veranstaltung eine Befragung zur Qualität der Lehre in jeder einzelnen an der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltung (Vorlesungen, Vorlesungsseminare, Projekte, Entwürfe, Seminare, Übungen, Exkursionen) durch. Erfasst werden dabei unter anderem der Workload, die inhaltlichen Anforderungen und die Gesamtzufriedenheit im Vergleich zu anderen Veranstaltungen. Die Rückmeldungen der Studierenden fließen in die Verbesserung der Veranstaltungsangebote der Fakultät Raumplanung ein. Über die Ergebnisse werden alle Studierenden und Lehrenden informiert. Darüber hinaus sind sie im Dekanat der Fakultät Raumplanung einzusehen, werden dort ausgehängt und in die Kommission für Studium und Lehre (KSL) sowie in den Fakultätsrat gegeben.
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Im Herbst 2009 wurde eine Befragung der Studierenden im Bachelorstudiengang durchgeführt, zur Einschätzung von Struktur und Inhalten des Studiums und persönlichen Schwierigkeiten im Studium. Die Ergebnisse geben einen ersten Überblick über die Umstellung und die Bereiche, in denen das Angebot noch weiter verbessert werden kann.
Die Auswertung der Befragungen erfolgt durch das Studien- und Projektzentrum, das die Ergebnisse an die Lehrenden und Studierenden rückkoppelt.
Das Studien- und Projektzentrum führt jedes Jahr auch eine Befragung der Erstsemester durch. Ziel ist es, die Eingangskompetenzen der Studierenden zu erheben, den Workload zu erfassen und das Beratungsangebot für Studieninteressierte stetig zu verbessern.
Anfang 2011 wurde zusätzlich eine umfangreiche und modulgenaue Online-Befragung aller Studierenden und aller Lehrenden durchgeführt.
Schließlich hat die Fakultät zur Unterstützung der Studierenden ein dezentrales Beschwerdemanagement für Probleme rund um das Studium eingerichtet. Das dezentrale Beschwerdemanagement ist im Dekanat der Fakultät eingerichtet und kann von den Studierenden bei allen Schwierigkeiten im Verwaltungs-, Lehr- und Studienbetrieb in Anspruch genommen werden. Alle Beschwerden werden gemäß dem Leitfaden für das Beschwerdemanagement der TU Dortmund behandelt.
Die Befragung der Absolventen wird an der Fakultät seit 1974 durchgeführt. Seit 2005 erfolgt alle zwei Jahre eine Befragung der Absolventen der jeweils letzten fünf Abschlussjahrgänge. Die letzte vorliegende Auswertung ist aus der Befragung 2009, im Dezember 2011 wurde eine neue Befragung durchgeführt.
Darüber hinaus beteiligt sich die Fakultät an der universitätsweiten Absolventenbefragung, zuletzt dokumentiert durch die „Ergebnisse der Absolventenbefragung des Prüfungsjahrgangs 2008/2009 im WS 2010/2011“ aus dem Dezernat für Hochschulentwicklung der TU Dortmund. Die Ergebnisse dienen der Fakultät vor allem der kritischen Überprüfung des Studienangebots und zur Information der gegenwärtigen Studierenden über die Möglichkeiten des Arbeitsmarkts.
Im Masterstudiengang SPRING findet jeweils zu Semesterbeginn eine Lehrkonferenz statt, zu der alle Lehrenden des ersten Studienjahres eingeladen werden. Generelle Themen sind: Koordination und Anpassung von Lehrinhalten und Prüfungen, Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrenden, Planung und Organisation von Exkursionen sowie Lehrevaluierungen.
Zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des gesamten Studiengangs SPRING werden regelmäßige Curriculums-Konferenzen durchgeführt, an denen alle beteiligten Partner anwesend sind. Darüber hinaus gibt es Arbeitsgruppensitzungen an den einzelnen Partneruniversitäten, die unter Beteiligung von Mitarbeitern der Fakultät Raumplanung die Vergleichbarkeit des Masterabschlusses an allen Partneruniversitäten sicherstellen und etwaige Probleme in der Durchführung oder im Curriculum frühzeitig identifizieren.
2011 wurden an den Partneruniversitäten mit den beteiligten Dozenten sowie den Studierenden der SPRING Studiengang evaluiert (v.a. die Abstimmung zwischen ersten und zweiten Studienjahr sowie Ermittlung von fehlenden Lerninhalten bzw. Dopplungen). Aus dieser Evaluation ergab sich, dass das Ausbildungsziel zum Planer mit Expertise im interdisziplinären
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Planungsumfeld und zum Generalisten erhalten bleibt, die Präsenzanteile gekürzt werden, die Themen Stadt – Land-Beziehungen, Migration und urbanes Wachstum verstärkt in den Lehrplan aufgenommen werden und flexibler auf aktuelle globale Brennpunkte eingegangen werden soll.
Die Abschlussprüfungen (Master Thesis defence) an den Partneruniversitäten werden gemeinsam abgenommen. Dazu reist jeweils ein Vertreter der Fakultät Raumplanung zu den Prüfungen an die jeweilige Partnerhochschule.
Die vier Partneruniversitäten haben jeweils eigene Verfahren zur Evaluierung der Lehre.
Instrumente, Methoden & Daten
Im Bachelorstudiengang ist die Zahl der Bewerbungen kontinuierlich gestiegen, für das laufende Studienjahr 2011/12 sind rund 1.400 Bewerbungen eingegangen. Es fällt auf, dass die Zahl der Studierenden im 9. Fachsemester mit 83 Studierenden noch vergleichsweise hoch ist. Neben einigen Studierenden mit Problemen in der Studienkoordination betrifft dies oftmals Studierende, die ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. Die Fakultät geht davon aus, mit den flexiblen Neuregelungen zum Auslandssemester im 7. Semester einer größeren Zahl von Studierenden zu ermöglichen, ihr Studium trotz Auslandsaufenthalt innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen.
Zwischen 2007 und 2011 ist die Zahl der Erasmus-Studierenden an den Partnerfakultäten der Raumplanung vergleichsweise konstant bei 33 – 36 Studierenden pro Studienjahr. Zusätzlich dazu gibt es weitere Studierende, die ein selbst organisiertes Studium oder Praktikum im Ausland außerhalb von Erasmus machen. Bezogen auf Studierende in höheren Semestern geht die Hochschule von mindestens 20% eines Jahrgangs aus, die einen Auslandsaufenthalt realisieren.
Im Masterstudiengang Raumplanung sind aus den Antragsunterlagen deutliche Abweichungen von der Regelstudienzeit erkennbar. Die Abweichungen erklären sich für die Hochschule insbesondere durch den Umstand, dass ein Großteil der bisherigen Studierenden kein achtsemestriges Bachelorstudium vorzuweisen hatte und entsprechend zusätzliche Module absolvieren musste. Zwischen 2009 und 2011 wurden etwa 130 Zulassungen mit einem Angleichstudium von bis zu 60 Leistungspunkten ausgesprochen, weitere rund 70 Zulassungen mit einem Angleichstudium bis ca. 35 Leistungspunkten. Nur 8 Zulassungen erfolgten ohne Angleichstudium. Die Zahl der zugelassenen Studierenden hat sich 2011 mit 130 Studierenden gegenüber den Vorjahren mehr als verdoppelt, weil erstmals eigene Bachelorabsolventen das Masterstudium aufnehmen konnten.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen der Studienfachberatung, dass die Prüfungsbelastung der Studierenden sehr hoch war. Hier hofft die Fakultät, durch die Änderungen in der Struktur eine bessere Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit zu erreichen. Darüber hinaus hatten einige Studierende Schwierigkeiten bei Themenfindung und Bearbeitung der Master-Arbeit. Insbesondere durch die stärkere Verknüpfung zu Seminaren im Vertiefungsschwerpunktmodul hofft die Hochschule in der neuen Struktur auch hier Abhilfe geschaffen zu haben. Einige Studierende schließlich scheinen nach erfolgreichem Diplomabschluss in den Master ohne ernsthafte Studienabsichten eingeschrieben zu sein.
Aus den vorgelegten Daten zum Absolventenverbleib geht für die Hochschule der Erfolg der Studiengänge hervor. Rund 55% der Absolventen
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finden in den ersten drei Monaten nach Abschluss eine Anstellung, weitere 21% im ersten halben Jahr. Insgesamt ist festzustellen, dass zwar insbesondere den Männern ein schneller Berufseinstieg gelingt. Allerdings hat sich der Anteil nach einem Jahr angenähert, dann haben die Frauen sogar einen höheren Anteil in einer Beschäftigung (93,2% der Frauen mit Berufseinstieg, 89,6% der Männer).
Derzeitige Arbeitgeber sind zu 44% der öffentliche Dienst, zu 35% die Privatwirtschaft (davon 10,8% Planungsbüros), 3,5% der Absolventen sind freiberuflich tätig, 7,3% haben eine Anstellung bei „Sonstigen Arbeitgebern“ wie Vereinen, Kammern oder Parteien. Insgesamt ist festzustellen, dass der Anteil der Frauen im Öffentlichen Dienst deutlich über dem Anteil der Männer liegt, während ihr Anteil in der Privatwirtschaft nur minimal darunter liegt. Die wichtigsten Tätigkeitsfelder sind die Stadtplanung (28,4%), die Bauleitplanung (21,9%) und der Städtebau (20,5%), Immobilienwirtschaft und Projektentwicklung (17,6%). Entsprechend hat die Fakultät in der neuen Studienstruktur des Bachelorprogramms auch ein Sektoralmodul neu „Wohn- und Gewerbeimmobilien“ vorgesehen. Weitere wichtige Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen sind mit etwa 17% Beteilungsprozesse und Moderation, Regionalplanung (6%), Verkehrsplanung (13%), Wir-schaftsförderung (12%), Landschafts- und Umweltplanung (10%) und weitere 8% im Bereich der technischen Infrastruktur.
Im Masterstudiengang SPRING kehren 75% der Absolventen in die Heimatländer zurück. 61% geben an im oberen oder mittleren Management tätig zu sein. 63% der Absolventen sind in staatlichen Institutionen oder bei Entwicklungshilfe Organisationen tätig.
B-7 Dokumentation und Transparenz
Relevante Ordnungen
Für die Bewertung lagen folgende Ordnungen vor:
Prüfungsordnung (für SPING in-Kraft-gesetzt, für Raumplanung noch
nicht in Kraft gesetzt)
Diploma Supplement und Zeugnis
Dem Antrag liegen studiengangsspezifische Muster der Diploma Supplements in englischer Sprache bei. Diese geben Auskunft über über Ziele, Lernergebnisse, Struktur, Niveau und Inhalt der Studiengänge. Zusätzlich zur Abschlussnote werden relative Noten gemäß den KMK-Vorgaben ausgewiesen.
B-8 Diversity & Chancengleichheit
Konzept
Die Hochschule stellt ein Konzept zum Umgang mit den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen von Studierendengruppen und Lehrendengruppen vor.
Die TU Dortmund betrachtet Gender Mainstreaming als Strategie, mit der die Relevanz von Genderaspekten durchgängig bei allen Entscheidungen mit beachtet und geprüft wird und hat eine AG Gender Studies eingesetzt. Zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit hat die TU Dortmund ein zukunftsorientiertes Gleichstellungskonzept entwickelt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) befand, dass die TU Dortmund mit diesem Gleichstellungskonzept ein überzeugendes Gesamtkonzept vorgelegt hat, das überwiegend bereits implementiert ist. Für die Umsetzung der DFG
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Gleichstellungsstandards stufte die Arbeitsgruppe der DFG die TU Dortmund in das Stadium 3 ein (zweithöchste Kategorie). Die TU Dortmund stellt sich insbesondere der Aufgabe, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen der Wissenschaft zu steigern. Dazu realisiert sie eine Vielzahl von Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit (Zertifikat familienfreundliche Hochschule seit 2008) und hat langfristig wirksame Steuerungsinstrumente – wie die Gleichstellungspläne und die DFG-Gleichstellungsstandards – etabliert. Flankiert werden diese Maßnahmen durch finanzielle Steuerungen, z.B. durch zweckgebundene Mittelverteilung zur Gleichstellungsförderung in den Fakultäten, ein Anreizsystem zur Gewinnung von Professorinnen und die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses mit Mentoring und dem Science-CareerNet Ruhr. Hierfür hat die Hochschule eine Stabsstelle für Chancengleichheit, Familie und Vielfalt geschaffen. Die Fakultät Raumplanung hat ein eigenes Gleichstellungskonzept entwickelt, das sich auch in die Lehre hineinzieht. Im Bachelorstudiengang wird als Grundlagen-Veranstaltung die Vorlesung „Raum und Geschlecht“ (Modul 6) angeboten; ein weiteres Vorlesungsseminar „Gender Planning“ ist bisher in Modul 18 (Fachplanungen) verankert. Darüber hinaus werden gesellschaftliche Differenzierung und Diversity regelmäßig in Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang thematisiert. Im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes der Fakultät werden Ansätze des Gender Mainstreaming bereits umgesetzt. Hierzu gehören:
die geschlechtergerechte Gestaltung von Studieninformationen und
Studieninformationstagen der Fakultät, sowie die Beteiligung am Girls’ Day der TU;
das Monitoring der Anteilsveränderungen weiblicher und männlicher
Studierender in Bachelor- und Master-Studiengängen; die zweijährliche Absolventinnen und Absolventen-Befragung, in der auch
nach geschlechtsspezifischen Perspektiven auf das Studium gefragt wird; die Berücksichtigung weiblicher Führungskräfte in der Veranstaltungsreihe
Berufsforum sowie die Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von
Familie und Studium. Die Fakultät hat die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen im Gleichstellungskonzept 2011-2013 festgeschrieben.
An der Fakultät sind derzeit ca. 950 Studierende eingeschrieben. Der Anteil der Frauen ist dabei leicht höher als der der eingeschriebenen Männer. Die Zahl der internationalen Studierenden entspricht mit 25 einem Anteil von 3%.
C Bewertung der Gutachter – Siegel der ASIIN
Basierend auf den jeweils zum Vertragsschluss gültigen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen und den Fachspezifisch Ergänzenden Hinweisen des Fachausschuses Bau- und Vermessungswesen.
Zu 1: Formale Angaben
Die Gutachter bewerten die Studiengangsbezeichnungen angesichts der Studienziele und
Studieninhalte sowie der vorherrschenden Unterrichtssprache als zutreffend.
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Durch die Beschränkung des Bachelorstudiengangs mit einem Numerus Clausus sehen die
Gutachter keine Gefahr für eine bedenkliche Überlastung der personellen und räumlichen
Kapazitäten der Fakultät.
Aus Sicht der Gutachter ermöglicht die von der Hochschule vorgenommene Abfolge der Module
den reibungslosen Ablauf des Studiums im Aufnahmerhythmus. Sie begrüßen das
Teilzeitangebot im Masterstudiengang Raumplanung, das auf Grund der Studiengangsstruktur
nicht deputatsrelevant ist.
Zu 2: Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung
2.1 Ziele des Studiengangs
Die Gutachter halten die akademische und professionelle Zielsetzung dem Qualifikationsniveau
für Bachelor- und Masterstudiengänge im Europäischen Qualifikationsrahmen entsprechend für
angemessen. Die Studienziele und Lernergebnisse sind aus ihrer Sicht grundsätzlich
erstrebenswert und an prognostizierbaren fachlichen Entwicklungen ausgerichtet.
Für die Gutachter ist die in den Raumplanungsstudiengängen neu geschaffene Möglichkeit für
die Studierenden, neben dem eher analytisch-methodischen auch einen entwurfs- und
konzeptorientierten Schwerpunkt setzen zu können, begrüßenswert. Sie sehen in den
Zielsetzungen des Studiengangs aber weiterhin eine sehr starke Konzentration auf den
analytisch-theoretischen Kompetenzen und halten hier eine entsprechende Ergänzung der
Studienziele für notwendig.
Die Gutachter merken an, dass auf Aspekte der Stadterneuerung, der Nachhaltigkeit und des
Wohnungswesens nicht abgezielt wird. Von den Studierenden werden sie darauf hingewiesen,
dass die soziale Infrastruktur und Aspekte der Barrierefreiheit in der Raumplanung nicht
angesprochen werden. Aus Sicht der Gutachter sollten diese Themen in den faktischen
Lehrangeboten verstärkt werden.
Hinsichtlich des Masterstudiengangs Raumplanung erkennen die Gutachter einen deutlichen
Fokus auf Forschungstätigkeiten als Ausbildungsziel. Aus Sicht der Programmverantwortlichen
schließt ein wissenschaftlicher Fokus die Vorbereitung auf Tätigkeiten in anderen Berufsfeldern
nicht aus, zumal die Studierenden im Bachelorprogramm auf Tätigkeiten außerhalb der
Forschung vorbereitet würden. Die Gutachter können diese Argumentation nachvollziehen,
weisen aber darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Master-Absolventen in der Forschung tätig
sein wird.
2.2 Lernergebnisse des Studiengangs
Die Gutachter können die Beschreibung der Lernergebnisse nachvollziehen, auch wenn daraus
nicht vollständig die gesamte Breite der Studieninhalte direkt deutlich wird.
2.3. Lernergebnisse der Module/Modulziele
Die Gutachter stellen fest, dass die Ziele der einzelnen Module lernergebnisorientiert formuliert
sind, und somit die Studierenden angemessen über die Ziele und Inhalte der Module informiert
werden. Lediglich in einigen Beschreibungen könnte die Darstellung des Bezugs zu den
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Studiengangszielen optimiert werden. Außerdem sollte in den Modulen stärker auf Bezüge zu
verwandten Modulen hingewiesen werden. Insgesamt sehen die Gutachter in den
Modulbeschreibungen eine sehr gute Informationsgrundlage für die Studierenden.
2.4 Arbeitsmarktperspektiven und Praxisbezug
Die Gutachter stimmen mit der Hochschule überein, dass die Arbeitsmarktperspektiven der
Absolventen angesichts der nationalen und internationalen Entwicklungen als sehr gut
anzusehen sind. Die angestrebte Qualifikation der Absolventen unterstützt die vorgesehenen
beruflichen Tätigkeiten in den beschriebenen Bereichen in sehr guter Weise.
Den Praxisbezug in den Studiengängen bewerten die Gutachter als gut ausgeprägt.
Exkursionen sind nach Aussage der Lehrenden in verschiedenen Modulen weiterhin vorgesehen.
Darüber hinaus können gesonderte Exkursionen auf das Studium fundamentale angerechnet
werden.
2.5 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangsbedingungen sind nach Ansicht der Gutachter verbindlich und transparent geregelt.
Sie unterstützen das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse und sehen auch Regelungen
zum Ausgleich fehlender Vorkenntnisse vor. Die Gutachter begrüßen die Regelungen für einen
nahtlosen Übergang von einem Bachelor- in den Masterstudiengang, die einen Zeitverlust aus
verwaltungstechnischen Gründen ausschließen. Die Gutachter nehmen positiv zur Kenntnis,
dass für Absolventen eines sechssemestrigen Bachelor-Studiums „Brückenkurse“ angeboten
werden, um eine Wechselmöglichkeit zwischen den Planungsstudiengängen zu gewährleisten.
Für die abschließende Bewertung der Zulassungsvoraussetzungen des Masterstudiengangs
SPRING bitten die Gutachter um die Nachreichung der Zulassungsordnung.
In Bezug auf die Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen stellen die
Gutachter fest, dass diese auf der Grundlage einer Bewertung der Kompetenzen der
Studierenden erfolgt, und nur dann versagt wird, wenn hierbei wesentliche Unterschiede
festgestellt werden. Diese Regelung entspricht ihrer Ansicht nach den Anforderungen der
Lissabon Konvention.
2.6 Curriculum/Inhalte
Die Curricula entsprechen aus Sicht der Gutachter den angestrebten Studienzielen und
Lernergebnissen. Die Module sind inhaltlich weitestgehend aufeinander abgestimmt, ohne dass
sich unnötige Redundanzen ergeben würden. Insgesamt wurde jedoch die Flexibilität im
Studienablauf stark erhöht.
Auf Nachfrage führen die Programmverantwortlichen aus, dass die Struktur eines
achtsemestrigen Bachelorstudiengangs mit einem aufbauenden zweisemestrigen Master
gewählt wurde, um den Bachelorstudiengang eindeutig berufsqualifizierend, d. h. auch
kammerfähig konzipieren zu können. Innerhalb Deutschlands sieht die Hochschule zu diesem
Model zwar keine große Kompatibilität, wohl aber auf internationalem Gebiet. Die Gutachter
merken an, dass diese Struktur sich positiv auf das Bachelorprogramm auswirkt, während aus
ihrer Sicht im Masterprogramm kaum eine inhaltliche Vertiefung möglich ist und wegen der
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Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten die Nachfrage seitens auswärtiger Studierender sinken
könnte.
Bezüglich des Bachelorstudiengangs diskutieren die Gutachter mit den
Programmverantwortlichen, die integrative Vernetzung der unterschiedlichen Fachgebiete im
Curriculum. Aus Sicht der Hochschule ist dies ein Darstellungsproblem. Integrative Aspekte und
Arbeitsweisen werden laut Aussage der Lehrenden in den Projektarbeiten und Entwürfen
behandelt. Dabei sollen zukünftig jeweils zwei Fachgebiete einen Entwurf betreuen statt der
bisher vier bis fünf Fachgebiete, weil dies in der Vergangenheit zu einer Überlastung und auch
thematischen Überforderung der Studierenden geführt habe.
Die Projektthemen werden von einzelnen Fachgebieten gestellt, so dass der Entwurfsanteil von
den jeweiligen Aufgabenstellungen abhängt. Bei der Themenstellung für die Projekte sind die
Lehrenden weitgehend frei, jedoch erfolgt eine inhaltliche Abstimmung, um thematische
Überschneidungen in den Projekten zu vermeiden und den Studierenden eine größtmögliche
Auswahl bieten zu können.
Die Gutachter weisen darauf hin, dass diese didaktische Vorgehensweise aus den Unterlagen
nicht erkennbar wird. Sie raten der Hochschule, die integrativen Aspekte auch in den
entsprechenden Modulbeschreibungen zum Ausdruck zu bringen.
Weiterhin nehmen sie zur Kenntnis, dass in drei Veranstaltungen städtebauliche Entwürfe im
Rahmen der Projektmodule vorgesehen sind (Städtebaulicher Entwurf I-III). Aus den
Modulbeschreibungen gewinnen die Gutachter allerdings den Eindruck, dass es sich bei der
Veranstaltung Städtebaulicher Entwurf I um eine Analyse mit Rahmenplan handelt und nicht um
einen wirklichen Entwurf. Darüber hinaus stellen die Gutachter fest, dass der Projektteil
„Städtebaulicher Entwurf III“ als Wahlpflichtfach nicht belegt werden muss, so dass ihrer
Einschätzung nach nur ein einsemestriger, tatsächlicher Entwurf im städtebaulichen Bereich
verpflichtend im Curriculum verankert ist. Hier äußern die Gutachter Bedenken, ob mit nur
einem verpflichtenden städtebaulichen Entwurf die angestrebte Kammerfähigkeit erreicht
werden kann. Sie halten es daher zum einen für notwendig, dass aus Gründen der
Transparenz, durch die Bezeichnungen der Module und Teilmodule keine Verwirrung
hinsichtlich der Anzahl der Entwürfe entsteht. Darüber hinaus halten die Gutachter eine
Überprüfung der Anforderungen für die angestrebte Kammerfähigkeit in Bezug auf die Anzahl
bzw. den Umfang städtebaulicher Entwürfe für notwendig. Sollte die Kammerfähigkeit mit nur
einem verpflichtenden Entwurf nicht gegeben sein, muss nachgewiesen werden, dass
Interessenten vor Studienbeginn darüber informiert werden, mit welchem Studienverlauf die
Kammerfähigkeit erreicht werden kann.
Auf Nachfrage führen die Programmverantwortlichen aus, dass der Aspekt Wohnen nicht mehr
in einem eigenen Modul behandelt würde und auch in den Zielbeschreibungen herausgefallen
sei, weil die entsprechende Professur gestrichen wurde. Gleiches gilt für den Bereich
Stadterneuerung. Derzeit ist die Fakultät bestrebt, eine Juniorprofessur für den Themenkomplex
Wohnen einzurichten. Die Gutachter würden eine angemessene Behandlung dieser
Themenbereiche im Curriculum sehr begrüßen. Sie raten der Hochschule, personelle
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Voraussetzungen zu schaffen, um die Themenbereiche Wohnungswesen und Stadterneuerung
angemessen vermitteln zu können.
Es wird von den Gutachtern ausdrücklich begrüßt, dass die Hochschule als Reaktion auf die
Absolventenbefragung nun auch ein Modul zur Immobilienwirtschaft anbietet. Aus ihrer Sicht
erschließt sich aber nicht ohne weiteres, warum dieses thematisch auf Wohn- und
Gewerbeimmobilien beschränkt sein sollte und raten der Hochschule, möglichst alle
Immobilienmärkte einzubeziehen.
Die soziale Infrastruktur wird laut Aussage der Lehrenden im Zusammenhang mit der
technischen Infrastruktur behandelt, ist aber etwas zurückgestellt und die Fakultät überlegt
derzeit, wie dieser Bereich verstärkt behandelt werden kann. Das Freihandzeichnen wird im
Rahmen von Projektarbeiten von Lehrbeauftragten angeboten. Grundsätzlich können die
Gutachter die Einschätzung der Studierenden nachvollziehen, die das Programm als eher
technokratisch orientiert bewerten.
Auf der Masterebene verfolgt die TU Dortmund die Politik größerer Studiengänge, so dass die
Fakultät keine spezialisierten Masterprogramme anbietet, was derzeit auf Grund der
Studierendenzahlen auch nicht notwendig erscheint und kapazitär nicht möglich wäre.
Stattdessen bietet die Fakultät sieben Vertiefungsbereiche an, die auf dem Zeugnis
ausgewiesen werden, wenn alle Kreditpunkte aus einem Bereich gewählt werden. Wenn die
Studierenden Module aus unterschiedlichen Vertiefungsbereichen belegen, wird kein
Schwerpunkt ausgewiesen. Aus Sicht der Fakultät bietet diese Struktur auch den Vorteil, dass
die Studierenden innerhalb des Masterstudiengangs Raumplanung leichter gleichmäßig auf die
Vertiefungsbereiche verteilt werden können, was sich bei eigenständigen Programmen deutlich
schwieriger darstellen würde. Die Gutachter merken an, dass aufgrund dieser Flexibilität und
der kurzen Studiendauer ein gemeinsames inhaltliches Profil des Masters Raumplanung kaum
erkennbar ist.
Für beide nationalen Raumplanungsstudiengänge gewinnen die Gutachter den Eindruck, dass
die Studierenden nur bedingt auf internationale Tätigkeiten vorbereitet werden. Zwar sehen sie
auf fachlicher Ebene hier keine Probleme, halten es aber für wünschenswert, dass die
Studiengänge stärker internationalisiert werden, beispielsweise durch die Einführung
englischsprachiger Lehrveranstaltungen oder durch eine stärkere Vernetzung mit dem
internationalen Studienangebot an der Fakultät.
Im Masterstudiengang SPRING gibt es derzeit abgesehen von den unterschiedlichen
Projektthemen kaum Wahlmöglichkeiten an den einzelnen Standorten. Durch die Auswahl der
Hochschule im zweiten Studienjahr, haben die Studierenden aus Sicht der Gutachter aber
ausreichende Möglichkeiten zu einer individuellen Schwerpunktsetzung. Die
Programmverantwortlichen betonen, dass neben den fachlichen Befähigungen die
interkulturellen Erfahrungen im Fokus der Lernerfahrungen stehen, da die wenigsten
Studierenden nach dem ersten Studienjahr in Dortmund an den Hochschulen der Heimatländer
weiterstudieren, sondern sich ein anderes Partnerland entsprechend ihren inhaltlichen
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Vorstellungen wählen. Die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Studierenden machen im ersten
Studienjahr gewisse Angleichungen notwendig, die für einzelne Studierende jeweils
Wiederholungen ihres Bachelorstudiums darstellen können. Sowohl die Lehrenden als auch die
Studierenden würden eine Beschränkung der fachlichen Breite in den Zugangsvoraussetzungen
aber ablehnen, weil aus Sicht der Studierenden neben dem interkulturellen Austausch auch die
interdisziplinären Erfahrungen ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal des Studiengangs
ausmachen. Die Gutachter bewerten die Angleichung der Vorkenntnisse inhaltlich und
umfänglich als angemessen und sehen hierdurch das Erreichen des Qualifikationsniveaus für
einen Masterstudiengang nicht eingeschränkt.
Zu 3: Studiengang: Strukturen, Methoden & Umsetzung
3.1 Strukturen und Modularisierung
Die Gutachter betrachten die Module in allen Studiengängen als inhaltlich abgestimmte Lehr-
und Lernpakete. Aus Sicht der Gutachter sind die inhaltlichen Abhängigkeiten der Module,
soweit gegeben, aus den Modulbeschreibungen ersichtlich. Die Studierenden geben im
Gespräch an, dass insbesondere im Bachelorstudiengang bisher sehr weitgehende
verpflichtende Voraussetzungen verlangt worden seien. Im Zuge der Überarbeitung ist das
neue Programm deutlich vereinfacht worden. Die Struktur des Programms insgesamt und der
einzelnen Module ermöglicht bei einem Beginn in dem vorgesehenen Zulassungsrhythmus den
Abschluss in der Regelstudienzeit.
3.2 Arbeitslast & Kreditpunkte für Leistungen
Die Hochschule vergibt für alle verpflichtenden Bestandteile des Curriculums Kreditpunkte,
entsprechend dem ECTS. Die Gutachter bewerten die vorgesehenen Zeitbudgets grundsätzlich
als realistisch, was von den Studierenden für die neue Struktur der Studiengänge bestätigt wird.
Sie begrüßen die gesonderte Ausweisung des Arbeitsaufwandes für die Vor- und
Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen und die Prüfungsvorbereitung, weil dies den
Studierenden eine Hilfestellung für die Selbstorganisation gibt.
Die Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten für externe Praxisphasen sind aus Sicht
der Gutachter erfüllt.
3.3 Didaktik
Die Gutachter bewerten die eingesetzten Lehrformen als gut geeignet die angestrebten
Lernergebnisse zu erreichen. Das Verhältnis von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen stellt aus
Sicht der Gutachter einerseits sicher, dass die Studienziele erreicht werden, und ermöglicht den
Studierenden andererseits individuelle Schwerpunkte zu setzen. Der Präsenzanteil im Studium
eröffnet einen Zeitrahmen, um den Studierenden ein angemessenes Selbststudium zu
ermöglichen und sie haben nach Einschätzung der Gutachter angemessene Möglichkeiten, das
eigenständige wissenschaftliche Arbeiten einzuüben.
Auf Nachfrage geben die Lehrenden an, dass für die Entwurfsarbeiten eine Gruppengröße von
drei Studierenden als optimal angesehen wird. Derzeit werden Gruppen von bis zu fünf
Studierenden zusammengestellt wegen der gestiegenen Anfängerzahlen. Für die Projektmodule
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geben die Lehrenden eine Durchschnittsgruppengröße von 13 Studierenden an. Mehr als 20
Studierende werden nicht zugelassen. Die Gutachter betrachten diese Gruppengrößen als
angemessen, um die Erreichung der angestrebten Lernergebnisse didaktisch sinnvoll zu
unterstützen.
Den Gutachtern fällt auf, dass vereinzelt die Modulbeschreibungen keine Literaturangaben
beinhalten. Die Programmverantwortlichen geben an, dass neben dem Modulhandbuch den
Studierenden auch ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis mit entsprechender Literatur zur
Verfügung gestellt wird. Hintergrund für die Ausgabe von zwei Informationsquellen, die beide in
den Prüfungsordnungen definiert sind, ist die an der TU Dortmund notwendige Verabschiedung
des Modulhandbuches durch den Fakultätsrat, während das kommentierte
Vorlesungsverzeichnis durch den Studiengangsleiter veröffentlich werden kann. Die Gutachter
sehen in dieser Vorgehensweise eine unnötige Verdopplung des Arbeitsaufwandes und könnten
sich einfachere Entscheidungsstrukturen für die Veröffentlichung von Informationen zu den
Modulen vorstellen.
3.4 Unterstützung & Beratung
Die Hochschule hat nach Einschätzung der Gutachter angemessene Betreuungsangebote für
die Studierenden. Diese bewerten die fachliche Betreuung und die Erreichbarkeit der
Professoren als sehr gut. Ein Mentorensystem, dass hochschulweit nicht erfolgreich etabliert
wurde, hat sich in der Fakultät Raumplanung bewährt. Dort werden Studierende, die ab dem
dritten Semester deutlich weniger als die vorgesehenen Kreditpunkte erreicht haben, intensiv
betreut.
Die Studierenden des Masterstudiengangs SPRING loben an allen beteiligten Hochschulen
neben der fachlichen auch die zusätzliche organisatorische Betreuung in außerhochschulischen
Belangen, wie beispielsweise bei der Unterbringung oder bei Visumsfragen. Sie geben an, dass
hierdurch die Eingewöhnung an die Studienbedingungen sehr leicht falle, so dass keine
zusätzliche Belastung durch organisatorische Aufgaben entstünde. Allerdings geben sie an, dass
durch die räumliche Situation an der TU Dortmund eine gewisse Isolation entstünde und wenig
Kontakte zu deutschen Kommilitonen besteht, weil diese kaum in dem Programm studieren. Die
Gutachter können die gefühlte Isolation nachvollziehen, da die ausländischen Studierenden in
der Regel nur für das Programm gebildete Module besuchen, und somit kaum Kontakt zu
deutschen Studierenden entsteht. Sie raten der Hochschule, den Studiengang stärker innerhalb
der Fakultät zu vernetzen und die Integration der Studierende durch weitere begleitende
Maßnahmen zu verbessern.
Zu 4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung
Aus Sicht der Gutachter sind die Prüfungsformen lernzielorientiert ausgerichtet. Die
Prüfungsorganisation ermöglicht nach Einschätzung der Gutachter grundsätzlich einen
reibungslosen Ablauf des Studiums und die Einhaltung der Regelstudienzeit.
Den Studierenden steht nach eigener Aussage ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung.
Die Prüfungsform und Prüfungsdauer sind in den Modulbeschreibungen angegeben. Die
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Abschlussarbeiten werden durch ein Kolloquium ergänzt. Die Anzahl der Prüfungen pro
Semester schwankt zwischen zwei und sechs Prüfungen.
Auf Nachfrage erklären die Programmverantwortlichen, dass die Projektarbeiten traditionell
nicht benotet werden, was auch von den Studierenden begrüßt wird, weil diese sonst einen zu
großen Konkurrenzdruck innerhalb der Gruppe befürchten. Dies hat jedoch zur Folge, dass ein
vergleichsweise umfangreicher Teil des Studiums bei der Endnoteberechnung nicht
berücksichtigt wird.
Auch wenn aus Sicht der Studierenden die neue Prüfungsordnung in Bezug auf
Wiederholungsprüfungen erschwerend wirkt, können die Gutachter nachvollziehen, dass in der
neuen Prüfungsordnung verbindliche Fristen vorgegeben werden, weil nach Aussage der
Programmverantwortlichen erfahrungsgemäß ohne eine entsprechende Vorgabe in der
Vergangenheit der Studienabschluss in der Regelstudienzeit nicht gefördert worden sei.
Ebenfalls nachvollziehbar ist für die Gutachter die größere Gewichtung der Bachelorarbeit bei
der Berechnung der Endnote, um den Studienabschluss hervorzuheben und dass dies von den
Studierenden begrüßt wird. Sie halten es aber für wünschenswert, dass im Diploma Supplement
Auskunft über die Endnotenberechnung gegeben wird, damit auch für Außenstehende
transparent wird, welche Leistungen in welcher Form in den Studienabschluss eingeflossen sind.
Dies betrifft ihrer Ansicht nach beispielsweise auch die Projektarbeiten, die nicht benotet
werden.
Zu 5 Ressourcen
5.1 Beteiligtes Personal
Nach Angaben der Programmverantwortlichen decken derzeit Lehrbeauftragte und
wissenschaftliche Mitarbeiter die Überlast durch ihren Einsatz im Wahlbereich ab. Die
Pflichtmodule werden von hauptamtlich Lehrenden durchgeführt. Die wissenschaftlichen
Mitarbeiterstellen werden nach verschiedenen Schlüsseln auf die Fachgebiete fakultätsintern
verteilt, wobei darauf geachtet wird, das die Unterschiede zwischen den Fachgebieten nicht zu
groß werden.
Aus den Antragsunterlagen geht für die Gutachter hervor, dass in den kommenden sieben
Jahren (bis 2019) eine Reihe von Professuren frei wird. Die Fakultät strebt an, alle Professuren
wieder zu besetzen, ihre Widmung soll dabei inhaltlich nur leicht angepasst werden. Die
Fakultät geht davon aus, das nach Auslaufen des Hochschulpaktes II im Jahr 2018 mindestens
30 wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung stehen, sowie 14 Professuren.
Die Gutachter halten die verfügbaren Personalressourcen für ausreichend, den Studiengang in
der vorgesehenen Qualität durchzuführen. Gleichzeitig deckt das beteiligte Personal die
benötigten Kompetenzfelder für die Lehre ausreichend ab. Die Gutachter begrüßen
ausdrücklich die Bemühungen der Fakultät, beispielsweise durch eine Juniorprofessur den
Lehrkörper quantitativ, aber auch in Hinblick auf die vertretenen Themengebiete
weiterzuentwickeln.
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5.2 Personalentwicklung
Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass den Lehrenden angemessene Möglichkeiten
zur fachlichen und didaktischen Weiterbildung zur Verfügung stehen und auch genutzt werden.
5.3 Institutionelles Umfeld, Finanz- und Sachausstattung
Zur Bewertung der sächlichen und finanziellen Ausstattung besichtigen die Gutachter einen Teil
der Lehr- und Laborräume. Sie gewinnen die Überzeugung, dass die sächliche Ausstattung der
Labore gut geeignet ist, die Studiengänge in der angestrebten Qualität durchzuführen.
Während der Besichtigung erfahren die Gutachter allerdings, dass durch den Wegfall der
Studiengebühren die Finanzierung der Fachbibliothek der Fakultät neu geregelt wurde und
deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Nach Angabe der Verantwortlichen wird es
zukünftig somit nur bedingt möglich sein, neben aktueller Literatur auch internationale
Zeitschriften weiterhin vorzuhalten. Die Gutachter bewerten die derzeitigen Bestände der
Fachbibliothek zwar als sehr gut, sehen aber einen deutlichen Qualitätsverlust insbesondere für
die Lehre voraus, wenn die Anschaffung gerade internationaler Zeitschriften zukünftig nicht
mehr möglich ist. Ihrer Einschätzung nach hätten die Lehrenden für ihre Forschungsaktivitäten
auch über andere Wege Zugang zu internationaler Literatur, für die Studierenden wäre der
Kontakt mit der internationalen Forschung hingegen deutlich reduziert. Sie raten der
Hochschule daher, über die finanzielle Ausstattung der Fachbibliothek die bisherige Qualität der
Bestände sicherzustellen.
Im Gespräch beklagen die Studierenden eine zu geringe Anzahl an Computerarbeitsplätzen.
Die Programmverantwortlichen geben an, dass eine Reihe von PC-Pools hochschulweit zur
Verfügung steht und darüber hinaus auch spezifische Arbeitsplätze innerhalb der Fakultät
eingerichtet sein. Bei der Besichtigung haben die Gutachter nicht den Eindruck gewonnen, dass
innerhalb der Fakultät wenige Computerarbeitsplätze zur Verfügung stünden. Sie raten daher,
im Zuge der Lehrevaluation zunächst den Bedarf an studentischen Computerarbeitsplätzen
abzufragen und diese ggf. aufzustocken.
Die Fakultät und die einzelnen Lehrenden sind nach Einschätzung der Gutachter gut in
nationale und internationale Netzwerke eingebunden. Aus den Forschungsaktivitäten lassen sich
aus Sicht der Gutachter sehr gut Themenstellungen für die Abschlussarbeiten ableiten.
Die Gutachter diskutieren mit den Programmverantwortlichen die Möglichkeiten zu
Kooperationen mit der benachbarten Fakultät Architektur – Bauingenieurwesen. Nach Angaben
der Lehrenden funktioniert eine Zusammenarbeit auf Forschungsebene schon gut und
entwickelt sich in Bezug auf die Lehre. In jüngster Vergangenheit seien Vereinbarungen
getroffen worden, dass 15 gemeinsame Module in die jeweiligen Wahlkataloge eingespeist
würden. Hierüber werden die Studierenden zeitnah informiert. Aus Sicht der Studierenden sind
erste Kooperationen in der Lehre erkennbar, sie vermuten aber gegenüber den Gutachtern,
dass gemeinsame Projekte nicht in näherer Zukunft abgehalten würden. Die
Programmverantwortlichen geben an, dass mit dem Bauingenieurwesen inhaltlich wenige
Anknüpfungspunkte vorhanden sind, weil in Dortmund der Schwerpunkt auf dem konstruktiven
28
Ingenieurbau und dem Baubetrieb liegt. Die Gutachter halten eine intensivere Zusammenarbeit
zwischen den Fakultäten für wünschenswert, sehen aber gleichzeitig auch die Notwendigkeit
der fortbestehenden organisatorischen Eigenständigkeit.
Hinsichtlich des Masterstudiengangs SPRING geben die Programmverantwortlichen an, dass die
Partnerschaften historisch gewachsen und nach inhaltlichen Aspekten entwickelt worden ist. Die
beteiligten Hochschulen weisen unterschiedliche Schwerpunkte auf und die einzelnen Länder
sind unterschiedlich weit entwickelt, so dass das Programm breit aufgestellt ist in Bezug auf die
theoretischen Inhalte und die anwendungsbezogenen Aspekte. Weitere Partner sind derzeit
nicht vorgesehen, im Rahmen von Wahlmodulen könnten sich aber noch weitere Hochschulen
beteiligen. Entsprechende Nachfragen bestehen laut Aussage der Programmverantwortlichen
weltweit. Die Gutachter haben sich davon überzeugt, dass die Kooperationsvereinbarungen die
Durchführung des Studiengangs sicherstellen.
Die Finanzmittel werden hochschulintern nach Bedarf, nicht nach festen Schlüsseln vergeben.
Für die Fakultäten besteht aber auf der Grundlage von Vereinbarungen mit der
Hochschulleitung finanzielle Planungssicherheit.
Zu 6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen
6.1 Qualitätssicherung & Weiterentwicklung
Die Gutachter gewinnen den Eindruck, dass die Fakultät ein sehr gut funktionierendes
Qualitätssicherungssystem in der Lehrevaluation etabliert hat. Auf Grund der Rückmeldungen
aus der Lehrevaluation und den weiteren Befragungen wurden die Studiengänge inhaltlich und
strukturell verändert, so dass die Gutachter den Eindruck haben, dass die Ergebnisse intensiv
für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Studiengänge genutzt werden. Die
Studierenden bestätigen, dass eine regelmäßige Rückkopplung der Ergebnisse durch eine
fakultätsinterne Veröffentlichung erfolgt. Ihre Kritik wird aus ihrer Sicht ernsthaft ausgewertet
und soweit möglich umgesetzt.
Die Absolventenbefragung wird von der Fakultät regelmäßig durchgeführt und auch deren
Ergebnisse werden für die Weiterentwicklung der Programme genutzt.
6.2 Instrumente, Methoden und Daten
Aus Sicht der Gutachter bilden die vorgelegten Statistiken eine gute Datenbasis, um
Besonderheiten oder Probleme in den Studiengängen erkennen zu können.
Den Gutachtern wird von den Studierenden bestätigt, dass die von der Fakultät in den
Antragsunterlagen genannten Aspekte die Hauptursachen für die Überschreitung der
Regelstudienzeiten seien. Insbesondere Auslandsaufenthalte und zusätzliche Praktika hätten
zusammen mit Nebentätigkeiten zur Finanzierung des Studiums zur Überschreitung der
Regelstudienzeit geführt.
Aus Sicht der Gutachter hat die Hochschule mit sinnvollen Maßnahmen auf die erkannten
Probleme reagiert, deren Effekte sich in der Zukunft erweisen werden.
29
Auf Nachfrage geben die Programmverantwortlichen an, dass sich der in den Unterlagen
aufgeführte Anteil von 3% ausländischen Studierenden nur auf Bildungsausländer bezieht.
Bildungsinländer mit einer fremden Staatsbürgerschaft werden statistisch nicht von deutschen
Studierenden unterschieden, weil aus datenschutzrechtlichen Gründen entsprechende Angaben
bei der Einschreibung nicht erhoben werden dürften.
Für den Masterstudiengang SPRING geben die Programmverantwortlichen an, dass deutlich
mehr Studierende zugelassen werden als Studienplätze zur Verfügung stehen, weil
erfahrungsgemäß weniger als die Hälfte der zugelassenen Bewerber das Studium tatsächlich
aufnehmen. Hintergrund ist hierfür, dass die Studierenden in der Regel erst nach der Zulassung
eine Finanzierung suchen können.
Zu 7 Dokumentation und Transparenz
7.1 Relevante Ordnungen
In den Prüfungsordnungen sind Regelstudienzeit, Studien- und Prüfungsablauf,
Prüfungsleistungen etc. transparent geregelt. Die Gutachter halten die Vorlage von in Kraft
gesetzten Fassungen für die Raumplanungsstudiengänge für notwendig.
7.2 Diploma Supplement
Die Gutachter nehmen die vorliegende Diploma Supplements für die Studiengänge zur Kenntnis.
Nach ihrem Urteil gibt es Auskunft über Ziele, Lernergebnisse, Struktur, Niveau und Inhalt des
Studiengangs und der individuellen Leistung. Die Gutachter weisen darauf hin, dass im Diploma
Supplement die Berechnung der Endnote transparent dargestellt werden sollte, damit
Außenstehende über deren Zustandekommen informiert werden.
Die Gutachter nehmen zur Kenntnis, dass die Hochschule entsprechend den KMK-Vorgaben
ergänzend zur deutschen Abschlussnote relative ECTS-Noten ausweist, nicht aber entsprechend
dem ECTS User’s Guide statistische Daten zur Einordnung der Abschlussnote angibt..
D Bewertung der Gutachter - Siegel des Akkreditierungsrates
Basierend auf den jeweils zum Vertragsschluss gültigen Kriterien für die Akkreditierung von
Studiengängen und der Systemakkreditierung
Kriterium 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes
Die Gutachter halten die Qualifikationsziele für valide, realisierbar und transparent dargestellt.
Sie zielen auf eine wissenschaftliche Befähigung der Absolventen, einen adäquaten Zugang der
Absolventen zum Berufsleben, die Befähigung auch zu zivilgesellschaftlichem Engagement und
eine Entwicklung der Persönlichkeit der Studierenden ab.
Die Hochschule betont in den Zielsetzungen für die drei Studiengänge, dass sich die
Studierenden die Konsequenzen ihres Handelns auf die betroffenen Menschen bewusst
machen müssen, da dies eine der Hauptforderungen für die Raumplanung darstellt. Verbunden
mit den rechtlichen Aspekten, die mit Planungsverfahren einhergehen, gewinnen die Gutachter
30
den Eindruck, dass die Studierenden auf ein zivilgesellschaftliches Handeln und auf ihre Rolle
im gesamtgesellschaftlichen Kontext vorbereitet werden. Die Entwicklung der Persönlichkeit
wird durch die genannten sozialen Kompetenzen aus Sicht der Gutachter angemessen
gefördert.
Für die Gutachter ist die in den Raumplanungsstudiengängen geschaffene Möglichkeit für die
Studierenden, neben dem eher analytisch-methodischen auch einen entwurfs- und
konzeptorientierten Schwerpunkt setzen zu können, begrüßenswert. Sie sehen in den
Zielsetzungen des Studiengangs aber weiterhin eine sehr starke Konzentration auf den
analytisch-theoretischen Kompetenzen und halten hier eine entsprechende Ergänzung der
Studienziele für notwendig.
Kriterium 2.2 Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die gewählten Abschlussgrade, die Einordnung der Masterstudiengänge als konsekutive
Programme mit einem forschungsorientierten Profil entsprechen nach Einschätzung der
Gutachter den ländergemeinsamen Strukturvorgaben und erfüllen die dort genannten Kriterien.
Das forschungsorientierte Profil betrachten die Gutachter auf Grund der theoretischen
Grundlagen im Curriculum und den Forschungsaktivitäten der Lehrenden für angemessen.
Die Anforderungen des maßgeblichen Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse
sehen die Gutachter ebenfalls als erfüllt an. Die Zielsetzungen entsprechen diesem
Qualifikationsrahmen und das Curriculum ermöglicht die Umsetzung der Studienziele.
Der Umfang der Module entspricht nach Einschätzung der Gutachter durchgängig den
ländergemeinsamen Strukturvorgaben.
Die Gutachter stellen fest, dass die Ziele der einzelnen Module lernergebnisorientiert formuliert
sind, und somit die Studierenden angemessen über die Ziele und Inhalte der Module informiert
werden. Lediglich in einigen Beschreibungen könnte die Darstellung in Bezug auf die
integrativen Aspekte optimiert werden. Gleiches gilt für die Angabe vorbereitender Literatur, die
in vereinzelten Modulen fehlt. Insgesamt sehen die Gutachter in den Modulbeschreibungen eine
sehr gute Informationsgrundlage für die Studierenden. Die Gutachter raten der Hochschule
dennoch, die genannten Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.
Für NRW sind keine landesspezifischen Strukturvorgaben verabschiedet.
Kriterium 2.3 Studiengangskonzept
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als teilweise erfüllt an.
Die Curricula ermöglichen die Umsetzung der formulierten inhaltlichen Studienziele und
umfassen die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von
fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Aus Sicht der Gutachter sind sowohl
die Studieninhalte als auch das didaktische Konzept zu deren Vermittlung gut geeignet, die
31
Studienziele umzusetzen. Die einzelnen Module sind grundsätzlich inhaltlich sinnvoll in Bezug
auf die Studienziele abgestimmt und entsprechend zeitlich angeordnet, sofern inhaltliche
Abhängigkeiten bestehen.
Hinsichtlich des Bachelorstudiengangs äußern die Gutachter aber gewisse Bedenken über die
Umsetzung der formalen Studiengangsziele. Sie nehmen zur Kenntnis, dass in drei
Veranstaltungen städtebauliche Entwürfe im Rahmen der Projektmodule vorgesehen sind
(Städtebaulicher Entwurf I-III). Aus den Modulbeschreibungen gewinnen die Gutachter
allerdings den Eindruck, dass es sich bei der Veranstaltung Städtebaulicher Entwurf I um eine
Analyse mit Rahmenplan handelt und nicht um einen wirklichen Entwurf. Darüber hinaus stellen
die Gutachter fest, dass der Projektteil „Städtebaulicher Entwurf III“ als Wahlpflichtfach nicht
belegt werden muss, so dass ihrer Einschätzung nach nur ein einsemestriger, tatsächlicher
Entwurf im städtebaulichen Bereich verpflichtend im Curriculum verankert ist. Hier äußern die
Gutachter Bedenken, ob mit nur einem verpflichtenden städtebaulichen Entwurf die angestrebte
Kammerfähigkeit erreicht werden kann. Sie halten es daher zum einen für notwendig, dass aus
Gründen der Transparenz, durch die Bezeichnungen der Module und Teilmodule keine
Verwirrung hinsichtlich der Anzahl der Entwürfe entsteht. Darüber hinaus halten die Gutachter
eine Überprüfung der Anforderungen für die angestrebte Kammerfähigkeit in Bezug auf die
Anzahl bzw. den Umfang städtebaulicher Entwürfe für notwendig. Sollte die Kammerfähigkeit
mit nur einem verpflichtenden Entwurf nicht gegeben sein, muss nachgewiesen werden, dass
Interessenten vor Studienbeginn darüber informiert werden, mit welchem Studienverlauf die
Kammerfähigkeit erreicht werden kann.
Auf Nachfrage führen die Programmverantwortlichen aus, dass der Aspekt Wohnen nicht mehr
in einem eigenen Modul behandelt würde und auch in den Zielbeschreibungen herausgefallen
sei, weil die entsprechende Professur gestrichen wurde. Gleiches gilt für den Bereich
Stadterneuerung. Derzeit ist die Fakultät bestrebt, eine Juniorprofessur für den Themenkomplex
Wohnen einzurichten. Die Gutachter würden eine angemessene Behandlung dieser
Themenbereiche im Curriculum sehr begrüßen. Sie raten der Hochschule, personelle
Voraussetzungen zu schaffen, um die Themenbereiche Wohnungswesen und Stadterneuerung
angemessen vermitteln zu können.
Für beide Raumplanungsstudiengänge gewinnen die Gutachter den Eindruck, dass die
Studierenden nur bedingt auf internationale Tätigkeiten vorbereitet werden. Zwar sehen sie auf
fachlicher Ebene hier keine Probleme, halten es aber für wünschenswert, dass die Studiengänge
stärker internationalisiert werden, beispielsweise durch die Einführung englischsprachiger
Lehrveranstaltungen oder durch eine stärkere Vernetzung mit dem internationalen
Studienangebot an der Fakultät.
Im Masterstudiengang SPRING gibt es derzeit abgesehen von den unterschiedlichen
Projektthemen kaum Wahlmöglichkeiten an den einzelnen Standorten. Durch die Auswahl der
Hochschule im zweiten Studienjahr haben die Studierenden aus Sicht der Gutachter aber
ausreichende Möglichkeiten zu einer individuellen Schwerpunktsetzung. Die
Programmverantwortlichen betonen, dass neben den fachlichen Befähigungen die
32
interkulturellen Erfahrungen im Fokus der Lernerfahrungen stehen, da die wenigsten
Studierenden nach dem ersten Studienjahr in Dortmund an den Hochschulen der Heimatländer
weiterstudieren, sondern sich ein anderes Partnerland entsprechend ihren inhaltlichen
Vorstellungen wählen. Die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Studierenden machen im ersten
Studienjahr gewisse Angleichungen notwendig, die für einzelne Studierende jeweils
Wiederholungen ihres Bachelorstudiums darstellen können. Sowohl die Lehrenden als auch die
Studierenden würden eine Beschränkung der fachlichen Breite in den Zugangsvoraussetzungen
aber ablehnen, weil aus Sicht der Studierenden neben dem interkulturellen Austausch auch die
interdisziplinären Erfahrungen ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal des Studiengangs
ausmachen. Die Gutachter bewerten die Angleichung der Vorkenntnisse inhaltlich und
umfänglich als angemessen und sehen hierdurch das Erreichen des Qualifikationsniveaus für
einen Masterstudiengang nicht eingeschränkt.
Die Studierenden beklagen im Gespräch mit den Gutachtern, dass durch die räumliche Situation
an der TU Dortmund eine gewisse Isolation entstünde und wenig Kontakte zu deutschen
Kommilitonen bestehen, weil diese kaum in dem Programm studieren. Die Gutachter können die
gefühlte Isolation nachvollziehen, da die ausländischen Studierenden in der Regel nur für das
Programm gebildete Module besuchen, und somit kaum Kontakt zu deutschen Studierenden
entsteht. Sie raten der Hochschule, den Studiengang stärker innerhalb der Fakultät zu
vernetzen und die Integration der Studierende durch weitere begleitende Maßnahmen zu
verbessern.
In Bezug auf die Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen stellen die
Gutachter fest, dass diese auf der Grundlage einer Bewertung der Kompetenzen der
Studierenden erfolgt, und nur dann versagt wird, wenn hierbei wesentliche Unterschiede
festgestellt werden. Diese Regelung entspricht ihrer Ansicht nach den Anforderungen der
Lissabon Konvention. Allerdings weisen sie darauf hin, dass in den Regelungen nicht explizit
auf die Beweislastumkehr hingewiesen wird, wie dies vom Akkreditierungsrat gefordert wird. Sie
halten daher eine entsprechende Änderung der Anerkennungsregelungen für notwendig.
Die Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten für externe Praxisphasen sind aus Sicht
der Gutachter in Bachelorstudiengang erfüllt.
Die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung sehen die Gutachter in
den Prüfungsordnungen angemessen berücksichtigt.
Die Hochschule weist für den Bachelorstudiengang im siebten Semester explizit darauf hin, dass
Auslandsaufenthalte möglich sind. Auf Grund der Wahlmodule in diesem Semester sehen die
Gutachter hier ein Mobilitätsfenster gut in das Curriculum integriert. Für den zweisemestrigen
Masterstudiengang Raumplanung sehen die Gutachter keine sinnvolle Notwendigkeit für ein
Mobilitätsfenster an. Allerdings ist durch die Möglichkeit der Anfertigung der Masterarbeit in
Zusammenhang mit externen Partnern auch hier ein Aufenthalt außerhalb der Hochschule
während des Studiums möglich. Für die Teilzeitstudierenden wäre ein Aufenthalt an einer
anderen Hochschule im zweiten Semester möglich, da hier nur Wahlpflichtmodule vorgesehen
sind. Allerdings gehen die Gutachter davon aus, dass berufstätige Studierende diese Möglichkeit
33
kaum wahrnehmen. Da im Masterstudiengang SPRING bereits verpflichtend Aufenthalte an
anderen Hochschulen vorgesehen sind, sehen die Gutachter hier keine Notwendigkeit für ein
weiteres Mobilitätsfenster. Zusätzliche Aufenthalte an anderen Hochschulen könnten die
Studierenden aus Sicht der Gutachter auch organisatorisch sogar überfordern.
Kriterium 2.4 Studierbarkeit
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die geforderten Eingangsqualifikationen stellen nach Einschätzung der Gutachter sicher, dass
die Studierenden die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und somit ein erfolgreicher
Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit möglich wird.
Für die abschließende Bewertung der Zulassungsvoraussetzungen des Masterstudiengangs
SPRING bitten die Gutachter um die Nachreichung der Zulassungsordnung.
Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der Module ermöglicht aus Sicht der Gutachter einen
reibungslosen Ablauf des Studiums, so dass nach Einschätzung der Gutachter auch die
Studiengangsorganisation und –struktur einen Abschluss in der Regelstudienzeit ermöglichen.
Die Hochschule vergibt für alle verpflichtenden Bestandteile des Curriculums Kreditpunkte,
entsprechend dem ECTS. Die Gutachter bewerten die vorgesehenen Zeitbudgets grundsätzlich
als realistisch. Im Gespräch bestätigen die Studierenden, dass die für die Reakkreditierung auf
Grund der Evaluationsergebnisse überarbeitete Kreditpunktezuordnung dem tatsächlichen
Arbeitsaufwand weitestgehend entspricht.
Die Gutachter halten die Prüfungsdichte und –organisation für angemessen. Die Anzahl der
Prüfungen überschreitet in keinem Semester die von der KMK rechnerisch vorgegebene
Obergrenze von sechs Prüfungen pro Semester.
Aus den vorgelegten statistischen Daten ergibt sich zwar eine häufige Überschreitung der
Regelstudienzeit, im Gespräch mit den Gutachtern bestätigen die Studierenden aber, dass vor
allem Nebentätigkeiten zur Finanzierung des Studiums und die Probleme mit Auslandssemestern
in den bisherigen Studienstrukturen hierfür ausschlaggebend waren. Eine strukturelle
Überlastung ist aus Sicht der Studierenden in keinem der Studiengänge gegeben. Aus Sicht der
Gutachter hat die Hochschule angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen für die
Überschreitung der Regelstudienzeit zu beheben. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird sich
in der Zukunft erweisen.
Die Hochschule hat nach Einschätzung der Gutachter angemessene Betreuungsangebote für
die Studierenden. Diese bewerten die fachliche Betreuung und die Erreichbarkeit der
Professoren als sehr gut. Ein Mentorensystem, dass hochschulweit nicht erfolgreich etabliert
wurde, hat sich in der Fakultät Raumplanung bewährt. Dort werden Studierende, die ab dem
dritten Semester deutlich weniger als die vorgesehenen Kreditpunkte erreicht haben, intensiv
betreut.
34
Die Studierenden des Masterstudiengangs SPRING loben an allen beteiligten Hochschulen
neben der fachlichen auch die zusätzliche organisatorische Betreuung in außerhochschulischen
Belangen, wie beispielsweise die Unterbringung oder bei Visumsfragen. Sie geben an, dass
hierdurch die Eingewöhnung an die Studienbedingungen sehr leicht falle, so dass keine
zusätzliche Belastung durch organisatorische Aufgaben entstünde.
Kriterium 2.5 Prüfungssystem
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden
und sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert.
Jedes Modul wird in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen. Dass die Hochschule in den
Projektmodulen des Bachelorstudiengangs mehrere Teilprüfungen und Studienleistungen
vorgesehen hat, können die Gutachter aus didaktischen Gründen nachvollziehen. In den
unterschiedlichen Prüfungsteilen werden aus Sicht der Gutachter auch unterschiedliche
Lernergebnisse abgeprüft. Da hiervon nur vier Module betroffen sind, und die Zahl der
Prüfungsereignisse in keinem Semester die von der KMK rechnerisch vorgegebene Obergrenze
von sechs Prüfungen pro Semester übersteigt, akzeptieren die Gutachter diese Prüfungsstruktur
im Sinne der Ausnahmeregelung der KMK.
Der in den Prüfungsordnungen verankerte Nachteilsausgleich für Studierende mit
Behinderungen berücksichtigt deren Belange aus Sicht der Gutachter in angemessener Weise.
Den Gutachtern wurde bestätigt, dass die Prüfungsordnung einer Rechtsprüfung unterzogen
wurde.
Kriterium 2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die externen studiengangsbezogenen Kooperationen der beiden nationalen
Raumplanungsstudiengänge beziehen sich aus Sicht der Gutachter in erster Linie auf
Auslandsaufenthalte der Studierenden im Rahmen des Erasmus Programms und weiterer
Austauschprogramme.
Hinsichtlich des Masterstudiengangs SPRING haben sich die Gutachter davon überzeugt, dass
die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnerhochschulen die Durchführung des
Studiengangs sicherstellen.
Die Fakultät und die einzelnen Lehrenden sind nach Einschätzung der Gutachter gut in
nationale und internationale Netzwerke eingebunden. Aus den Forschungsaktivitäten lassen sich
aus Sicht der Gutachter sehr gut Themenstellungen für die Abschlussarbeiten ableiten.
Hinsichtlich der internen Kooperation diskutieren die Gutachter mit den
Programmverantwortlichen die Zusammenarbeit mit der benachbarten Fakultät Architektur –
Bauingenieurwesen. Nach Angaben der Lehrenden funktioniert eine Zusammenarbeit auf
35
Forschungsebene schon gut und entwickelt sich in Bezug auf die Lehre in ersten Ansätzen. In
jüngster Vergangenheit seien Vereinbarungen getroffen worden, dass 15 gemeinsame Module
in die jeweiligen Wahlkataloge eingespeist würden. Hierüber werden die Studierenden zeitnah
informiert. Aus Sicht der Studierenden sind erste Kooperationen in der Lehre erkennbar, sie
vermuten aber gegenüber den Gutachtern, dass gemeinsame Projekte nicht in näherer Zukunft
abgehalten würden. Die Gutachter halten eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den
Fakultäten für wünschenswert, sehen aber gleichzeitig auch die Notwendigkeit der
fortbestehenden organisatorischen Eigenständigkeit.
Kriterium 2.7 Ausstattung
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die Gutachter halten die verfügbaren Personalressourcen für ausreichend, den Studiengang in
der vorgesehenen Qualität durchzuführen. Gleichzeitig deckt das beteiligte Personal die
benötigten Kompetenzfelder für die Lehre ausreichend ab. Die Gutachter begrüßen
ausdrücklich die Bemühungen der Fakultät, beispielsweise durch eine Juniorprofessur den
Lehrkörper quantitativ aber auch in Hinblick auf die vertretenen Themengebiete
weiterzuentwickeln.
Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass den Lehrenden angemessene Möglichkeiten
zur fachlichen und didaktischen Weiterbildung zur Verfügung stehen und auch genutzt werden.
Die fachliche Fortbildung erfolgt auch im Rahmen von Forschungssemestern.
Zur Bewertung der sächlichen und finanziellen Ausstattung besichtigen die Gutachter einen Teil
der Lehr- und Laborräume. Sie gewinnen die Überzeugung, dass die sächliche Ausstattung der
Labore gut geeignet ist, den Studiengang in der angestrebten Qualität durchzuführen.
Während der Besichtigung erfahren die Gutachter allerdings, dass durch den Wegfall der
Studiengebühren die Finanzierung der Fachbibliothek der Fakultät neu geregelt wurde und
deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Nach Angabe der Verantwortlichen wird es
zukünftig somit nur bedingt möglich sein, neben aktueller Literatur auch internationale
Zeitschriften weiterhin vorzuhalten. Die Gutachter bewerten die derzeitigen Bestände der
Fachbibliothek zwar als sehr gut, sehen aber einen deutlichen Qualitätsverlust insbesondere für
die Lehre voraus, wenn die Anschaffung gerade internationaler Zeitschriften zukünftig nicht
mehr möglich ist. Ihrer Einschätzung nach hätten die Lehrenden für ihre Forschungsaktivitäten
auch über andere Wege Zugang zu internationaler Literatur, für die Studierenden wäre der
Kontakt mit der internationalen Forschung hingegen deutlich reduziert. Sie raten der
Hochschule daher, über die finanzielle Ausstattung der Fachbibliothek die bisherige Qualität der
Bestände sicherzustellen.
Im Gespräch beklagen die Studierenden eine zu geringe Anzahl an Computerarbeitsplätzen.
Die Programmverantwortlichen geben an, dass eine Reihe von PC-Pools hochschulweit zur
Verfügung steht und darüber hinaus auch spezifische Arbeitsplätze innerhalb der Fakultät
eingerichtet seien. Bei der Besichtigung haben die Gutachter nicht den Eindruck gewonnen,
dass innerhalb der Fakultät zu wenige Computerarbeitsplätze zur Verfügung stünden. Sie raten
36
daher, im Zuge der Lehrevaluation zunächst den Bedarf an studentischen
Computerarbeitsplätzen abzufragen und diese ggf. aufzustocken.
Die Durchführung der Studiengänge ist hinsichtlich der Ressourcen gut gesichert.
Kriterium 2.8 Transparenz und Dokumentation
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die Informationen und Regelungen zu Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen
und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende
mit Behinderung sind in den Prüfungsordnungen verankert. Die Gutachter halten die Vorlage in
Kraft gesetzter Prüfungsordnungen für den Bachelor- und den Masterstudiengang Raumplanung
für notwendig.
Kriterium 2.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
Die Gutachter gewinnen den Eindruck, dass die Fakultät ein sehr gut funktionierendes
Qualitätssicherungssystem in der Lehrevaluation etabliert hat. Auf Grund der Rückmeldungen
aus der Lehrevaluation und den weiteren Befragungen wurden die Studiengänge inhaltlich und
strukturell verändert, so dass die Gutachter den Eindruck haben, dass die Ergebnisse intensiv
für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Studiengänge genutzt werden. Die
Studierenden bestätigen, dass eine regelmäßige Rückkopplung der Ergebnisse durch eine
fakultätsinterne Veröffentlichung erfolgt. Ihre Kritik wird aus ihrer Sicht ernsthaft ausgewertet
und soweit möglich umgesetzt.
Die Absolventenbefragung wird von der Fakultät regelmäßig durchgeführt und auch deren
Ergebnisse werden für die Weiterentwicklung der Programme genutzt.
Aus Sicht der Gutachter bilden die vorgelegten Statistiken eine gute Datenbasis, um
Besonderheiten oder Probleme in den Studiengängen erkennen zu können. Auf diese hat die
Hochschule nach ihrer Ansicht nach mit sinnvollen Maßnahmen reagiert, deren Effekte sich in
der Zukunft erweisen werden.
Auf Nachfrage geben die Programmverantwortlichen an, dass sich der in den Unterlagen
aufgeführte Anteil von 3% ausländischen Studierenden nur auf Bildungsausländer bezieht.
Bildungsinländer mit einer fremden Staatsbürgerschaft werden statistisch nicht von deutschen
Studierenden unterschieden, weil aus datenschutzrechtlichen Gründen entsprechende Angaben
bei der Einschreibung nicht erhoben werden dürften.
Kriterium 2.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch
In den vorliegenden Studiengängen findet dieses Kriterium keine Anwendung.
Kriterium 2.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit
Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an.
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Die Hochschule und auch die Fakultät haben umfassende Konzepte zur
Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in
besonderen Lebenslagen entwickelt und setzen diese um. In den vorliegenden Studiengängen
zeigen die Maßnahmen insofern erste Erfolge, dass über 50% der Studierenden Frauen sind.
E Nachlieferungen
Um im weiteren Verlauf des Verfahrens eine abschließende Bewertung vornehmen zu können,
bitten die Gutachter um die Ergänzung bislang fehlender oder unklarer Informationen im
Rahmen von Nachlieferungen gemeinsam mit der Stellungnahme der Hochschule zu den
vorangehenden Abschnitten des Akkreditierungsberichtes:
1. Zulassungsordnung für den Masterstudiengang SPRING
F Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule (10.09.2012)
Vielen Dank für die Übermittlung des Gutachterberichtes. Gerne nehmen wir zu dem Bericht
Stellung. In der Anlage erhalten Sie darüber hinaus erstens die Zulassungsordnung für den
Studiengang SPRING, zweitens ein Diploma Supplement für den Bachelor- und Master
Raumplanung, in dem die Endnotenberechnung integriert ist, und drittens eine ergänzte Liste
der Studienziele.
Lissabon-Konvention
Die juristische Prüfung der Prüfungsordnungen an der TU Dortmund hat ergeben, dass alle
Belange der Konvention von Lissabon beachtet werden. Selbstverständlich schließt dies auch die
Beweislastumkehr in vollem Umfang ein. Darüber hinaus erarbeitet die Technische Universität
Dortmund derzeit eine Ordnung zur fächerübergreifenden Anerkennung von Leistungen, die
nach amtlicher Veröffentlichung auch für alle Studiengänge der Fakultät Raumplanung
Gültigkeit erlangt.
Entwürfe / Kammerfähigkeit
Die Fakultät Raumplanung hat ihre Modulübersichten so gestaltet, dass die gruppenbasierten
Lehr- und Lernformen „Projekt“ und „Städtebaulicher Entwurf“ einen durchgehenden Rahmen
des Studiums bilden, in dem praxisorientiert und interdisziplinär Wissen und Fähigkeiten aus
anderen Modulen angewendet werden. Projekte und Entwürfe stehen einander im Verständnis
der Fakultät gleichberechtigt gegenüber. Entsprechend heißt die Modulgruppe der Module 2 bis
5 „Projekte und Entwürfe“. Der Eindruck, die städtebaulichen Entwürfe würden in die
Projektmodule eingeordnet, ist nicht zutreffend.
Richtig stellen möchte die Fakultät die im Gutachterbericht gemachten Angaben zur
Gruppengröße in Projekten. Für die Studienprojekte im Bachelor-Studiengang (Module 2 und 3)
wird eine Gruppengröße von 13 Studierenden angenommen, wobei die Maximalgröße wie
bisher auch in Zukunft bei 15 Studierenden liegen wird. Größere Gruppen sind didaktisch nicht
sinnvoll und nicht vorgesehen. Im Master-Studiengang bilden vier bis höchstens sechs
Studierende eine Projektgruppe.
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Die Ansicht der Gutachter, dass der städtebauliche Entwurf I kein Entwurf sei, weisen wir mit
Nachdruck zurück. Zugleich möchte die Fakultät deutlich machen, dass es sich bei Modul 4
(Städtebaulicher Entwurf I/II) mit 24 LP um ein sehr großes und entsprechend umfangreiches
Modul handelt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses Vorgehen einfacher durchführbar ist
und zu besseren Lernergebnissen führt. Studierende haben auf diese Weise einen festen
organisatorischen Rahmen, um die vielfältigen Entwurfsaufgaben zu bearbeiten. Im Rahmen
des Städtebaulichen Entwurfs I und II werden integrierte und räumlich konkrete
Entwicklungsoptionen für ein Plangebiet in unterschiedlichen Maßstabsebenen erarbeitet. Diese
reichen vom räumlichen Leitbild bis zum städtebaulichen Konzept. Dabei umfasst der
städtebauliche Entwurf I als Schwerpunkt die räumlich integrierende Ebene der Gesamtstadt
und ihrer Teilräume. Der Entwurf gliedert sich in Bestandsanalyse (Studienleistung 1), die
Leitbildentwicklung und den darauf aufbauenden Rahmenplan (Studienleistung 2). Im Entwurf
II werden der Gestaltungsplan (Studienleistung 3) und der Bebauungsplan (Studienleistung 4)
für einen engeren Teilraum aus dem Plangebiet des Entwurfs I erstellt. Beide den Entwurf I
betreffenden Studienleistungen müssen von den Studierenden erfolgreich absolviert werden.
Ebenso wie die für jeden der vier Bausteine in etwa gleichem Umfang vorgesehenen Zeitblöcke
belegt dies, dass der Entwurf I deutlich mehr als nur eine „Analyse mit Rahmenplan“ darstellt,
wie der Gutachterbericht mutmaßt.
Dass das Studiengangskonzept des B.Sc. Raumplanung im Gesamtüberblick aller Module mit
Stadtplanungsbezug zweifelsfrei zur Kammerfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen
führt, hat die Architektenkammer NRW der Fakultät bereits am 13.02.2012 über Herrn
Lehrmann, Hauptgeschäftsführer der AK NW, bestätigen lassen: „am Montag, den 06.02.2012
hat sich der Ausschuss Stadtplanung der Architektenkammer mit veränderten
Studienverlaufsplan für den B.Sc. Raumplanung beschäftigt. Die Analyse hat gezeigt, dass der
Studiengang Raumplanung weiterhin die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Liste der
Stadtplaner zulässt. Selbst bei einer für die Stadtplanung abseitigen Themenwahl für die
Bachelor-Arbeit kann man davon ausgehen, dass im Rahmen der zweijährigen gelenkten
Berufspraxis stadtplanerisches Wissen insofern vertieft wird, als dass ein qualifiziertes Arbeiten
im Berufsfeld des Stadtplaners möglich ist. Der Ausschuss Stadtplanung hat daher festgestellt,
dass der achtsemestrige Studiengang Raumplanung mit dem Abschluss Bachelor Sc. in
Verbindung mit einer zweijährigen gelenkten berufspraktischen Tätigkeit und der Erfüllung einer
80 stündigen Weiterbildungspflicht, vorbehaltlich der Einzelfallentscheidung durch den
Eintragungsausschuss, zur Eintragung in die Liste der Stadtplaner führt.“
Dem Ausschuss Stadtplanung wurden hierfür vorab alle Dokumente zum Studiengang B.Sc.
Raumplanung in exakt derselben Form, wie sie auch in den Akkreditierungsunterlagen enthalten
sind, vorgelegt.
Prüfungsformen
Ergänzend zu den auf Seite 13 des Berichtes genannten Prüfungsformen („Klausuren,
Präsentationen, Projektarbeiten, Entwürfe oder Studienarbeiten“) sind in den Studiengängen
der Fakultät Raumplanung auch mündliche Prüfungen und Seminare als Prüfungsformen
vorgesehen.
Themenfelder Stadterneuerung, Nachhaltigkeit und Wohnungswesens
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Das Themenfeld der Nachhaltigkeit wurde im Bachelor-Studiengang seit 2007 in einer eigenen
Vorlesung „Nachhaltige Raumentwicklung“ gelehrt. Die Studierenden haben im Vorfeld der
Akkreditierung bei diesem Modul große Redundanzen zu anderen Modulen bemängelt und
keinen Gewinn in einer eigenen Lehrveranstaltung gesehen. Die Fakultät Raumplanung kann
deshalb erfreut konstatieren, dass das Thema als Querschnittsthema in der Breite der
Lehrveranstaltungen angekommen ist. Darüber hinaus bleibt das Thema „nachhaltige
Raumentwicklung“ auch weiterhin in der Vorlesung „Was ist Raumplanung“ (1. Semester)
verankert.
Themen der Stadterneuerung sind von zentraler Bedeutung im Studium. Auch hier handelt es
sich um ein Querschnittsthema, das innerhalb der Fakultät stark verankert ist und regelmäßig in
Entwurfsaufgaben und Praxisbeispielen aufgenommen wird. Im Rahmen der Akkreditierung neu
geschaffen wurde außerdem das Modul „Stadtgestaltung und Denkmalpflege“ (Modul 13), in
dem verschiedene gestalterische Eingriffsmöglichkeiten in die gebaute Umwelt diskutiert und
reflektiert werden. Instrumente der Stadterneuerung nach BauGB werden darüber hinaus in
Modul 10 (Bodenpolitik) sowie in Modul 12 (Räumliche Gesamtplanung) sowie Modul 16
(Methoden, Verfahren und Instrumente) thematisiert, die sozialen Aspekte insbesondere in
Modul 6 (Grundlagen der Raumplanung: Gesellschaft).
Das Thema des Wohnungswesens soll zukünftig im Rahmen einer Juniorprofessur wieder
stärker an der Fakultät verankert werden. Gleichzeitig finden bereits jetzt in verschiedenen
Modulen Lehrkooperationen mit der NRW.Bank oder dem Mieterverein Dortmund und
Umgebung e.V. statt. Mithilfe dieser externen Kooperationen wird das Thema Wohnungswesen
weiterhin regelmäßig im Rahmen von Projekten, Entwürfen und Studienarbeiten aufgegriffen.
Modulbeschreibungen
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben dazu geführt, einen systematischen Dreiklang
aus Prüfungsordnung, Modulhandbuch und kommentiertem Vorlesungsverzeichnis (KOMPASS)
zu gestalten und über die Prüfungsordnung (§ 6) legal zu definieren. Die Prüfungsordnung
bietet dabei langfristig Sicherheit für die Studierenden. Das Modulhandbuch stellt auch
mittelfristig einen Orientierungsrahmen dar. Demgegenüber werden die
Veranstaltungsbeschreibungen semesterweise angepasst und im Vorlesungsverzeichnis mit
aktuellen Literaturangaben versehen. Das ist auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, dass gut
40% des Studiums aus Wahlpflichtveranstaltungen bestehen und hier nicht für jede
Veranstaltung die gleichen Literaturempfehlungen gelten. Hinzu kommt, dass Projekte und
städtebauliche Entwürfe immer themen-und gebietsspezifische Literaturangaben brauchen, die
über das Vorlesungsverzeichnis frühzeitig an die Studierenden weiter gegeben werden können.
Der Grundgedanke der Studienstruktur ist, dass Module Lehrveranstaltungen zu thematisch
zusammenhängenden Blöcken zusammenfassen. Dieses Vorgehen soll auch die Durchlässigkeit
zu anderen Studiengängen gewährleisten. Hieraus ergibt sich die Modulstruktur, wobei weder
die Modul-Nummerierung noch die Verankerung im (beispielhaften) Studienverlaufsplan einen
verpflichtenden Studienverlauf vorgeben; vielmehr sind die Semesterangaben im
Modulhandbuch maßgebend für die vielen Optionen eines individuellen Studienverlaufs. Wo es
sinnvoll ist, wird auf andere Module verwiesen bzw. darauf hingewiesen, dass auf andere
Module aufgebaut wird. Die Reihenfolge der Module im Studienverlaufsplan wurde so gewählt,
dass sinnvolle inhaltliche Kombinationen auch zeitgleich oder in sinnvoller zeitlicher Folge
studiert werden. Das betrifft z. B. die Module 1 (Einführung in die Raumplanung) und Modul 12
40
(Räumliche Gesamtplanung), die im ersten Semester hilfreiche Grundlagen für die parallel
laufenden A-Projekte (Modul 2) bieten oder Modul 13 (Stadtgestaltung und Denkmalpflege),
welches im Vorlauf zu Modul 5 (Städtebaulicher Entwurf III) im Verlaufsplan verankert ist.
Darüber hinaus finden in der Praxis wechselnde Querbezüge statt, die sich jeweils aktuell im
Vorlesungsverzeichnis finden. So unterstützt das Modul 10 (Graphische Analyse- und
Darstellungsmethoden) derzeit die Studierenden im Modul 2 (A-Projekt) bei ihren konkreten
kartographischen Herausforderungen und Modul 14 (Bodenpolitik) greift auf die
Entwurfsarbeiten aus Modul 4 (Städtebaulicher Entwurf I/II) zurück.
Studienplätze SPRING
Betreffend den Master-Studiengang SPRING stellt die Fakultät klar, dass die geringen
Einschreibungszahlen nicht dadurch zu Stande kommen, dass „die Studierenden in der Regel
erst nach der Zulassung eine Finanzierung suchen können“ (S. 29). Hintergrund ist vielmehr,
dass fast alle zugelassenen Bewerber von Stipendien abhängig sind und diese nur in limitierter
Anzahl zur Verfügung stehen.
Internationalisierung
Zentraler Ausgangspunkt der Reorganisation des Bachelor-Studiengangs aus Anlass der
Akkreditierung war es, ein gutes Fenster für ein Auslandsstudium zu ermöglichen. Dies ist im 7.
Semester geschehen. Die Fakultät Raumplanung geht davon aus, dass diese Möglichkeit dazu
führt, dass die hohe Zahl von Studierenden, die ins Ausland gehen, dies zukünftig ohne
Verlängerung der Studiendauer tun kann. Im Bachelor-Studiengang kommen englischsprachige
Lehrveranstaltungen aufgrund des Hochschulrechts ausschließlich im Wahlpflichtbereich infrage.
Hier findet sich bereits eine Vielzahl von Seminarangeboten oder F-Projekten, die in englischer
Sprache durchgeführt werden. Im Bereich von Modul 3 (F-Projekt) sind dies jedes Jahr ca. 30-
50% der angebotenen Projekte. Englischsprachige Pflichtveranstaltungen sind
hochschulrechtlich ausgeschlossen bzw. müssten als Doppelangebote durchgeführt werden,
was für uns derzeit nicht zu leisten ist. Dies bedeutet im Verständnis der Fakultät aber nicht,
dass nicht auch in deutschsprachigen Lehrveranstaltungen intensiv mit internationalen
Beispielen und mit internationaler Fachliteratur gearbeitet wird (vgl. § 6 Abs. 6 Bachelor-
Prüfungsordnung).
Zudem wurde das Querschnittsmodul „Raumplanung International“ (Modul 17) neu
eingerichtet, das Studierende gezielt auf Auslandsaufenthalte und Raumplanung in anderen
räumlichen, sozialen und politischen Kontexten vorbereiten soll. Im Rahmen des Moduls 5
(Städtebaulicher Entwurf III) gibt es zudem regelmäßig internationale Kooperationen, die eine
Entwurfsarbeit zu einem Raum außerhalb Deutschlands (z. B. Havanna, Athen) ermöglichen.
Absolventinnen und Absolventen, die in internationalen Tätigkeitsfeldern arbeiten, geben
regelmäßig die Rückmeldung, dass sie sich gut vorbereitet fühlen und sich nur zu einem etwas
früheren Zeitpunkt einen kompakten Überblick über internationale Themenfelder wünschen –
das soll nun mit dem o. g. Modul 17 umgesetzt werden.
Im Master-Studiengang soll zudem der Vertiefungsschwerpunkt „Transformation of Post-
Industrial Regions (ToPIR)“ auf internationale Tätigkeitsfelder vorbereiten und hierbei die
Erfahrungen aus dem Ruhrgebiet in einem internationalen Kontext aufbereiten. Sobald die
Professur „Europäische Planungskulturen“ besetzt ist, wird dieser Schwerpunkt gestartet und
der Master-Studiengang dann vollständig in englischer Sprache studierbar sein.
41
Ich hoffe, dass offene Fragen mit dieser Stellungnahme beantwortet werden konnten und
einige Missverständnisse geklärt werden konnten.
G Bewertung der Gutachter (16.09.2012)
Stellungnahme:
Die Gutachter bewerten die von der Hochschule vorgelegten Nachlieferungen als
angemessene Ergänzung der Informationsgrundlage für die Bewertung der Studiengänge. Aus
der Zulassungsordnung für den Masterstudiengang SPRING ergeben sich für die Gutachter
keine weiteren Anmerkungen.
Aus der Stellungnahme der Hochschule ergibt sich für die Gutachter zum einen die
Bereitschaft der Hochschule die angesprochenen Punkte aufzugreifen und gleichzeitig ein
Klärung der Sachverhalte in einer Reihe von Punkten.
Hinsichtlich der Lissabon Konvention können die Gutachter nachvollziehen, dass die
Beweislastumkehr aus Sicht der Hochschule implizit in den Anerkennungsregelungen verankert
ist. Gleichwohl weisen sie darauf hin, dass diese nicht, wie vom Akkreditierungsrat gefordert,
explizit erwähnt wird. Sie bitten daher die Akkreditierungskommission eine diesbezügliche
Grundsatzentscheidung zu treffen.
Durch die ergänzend vorgelegten Diploma Supplements sehen die Gutachter die Transparenz
der Endnotenberechnung auch für Außenstehende jetzt als gegeben an und halten eine
entsprechende Empfehlung für nicht mehr notwendig.
Die ergänzten Studienziele spiegeln aus Sicht der Gutachter jetzt auch angemessen die
Bedeutung der gestalterisch-konzeptionellen Befähigungen der Studierenden wider, so dass die
Gutachter die angedachte Auflage nicht mehr vorschlagen.
Hinsichtlich der Kammerzulassung nehmen die Gutachter zur Kenntnis, dass die Hochschule
eine diesbezügliche positive Aussage des zuständigen Zulassungsausschusses vorgelegt hat.
Damit erscheint ihnen eine Überprüfung der Kammerfähigkeit nicht erneut erforderlich, so dass
sie eine zunächst intern angedachte Auflage nicht mehr vorschlagen. Mit der bestätigten
Kammerfähigkeit sehen die Gutachter auch keinen Anlass mehr, auf eine transparente Zählung
der Entwürfe in den Modulbezeichnungen zu drängen, unabhängig von der inhaltlichen
Bewertung der Entwurfsmodule.
Hinsichtlich der Modulhandbücher und kommentierten Vorlesungsverzeichnissen weisen die
Gutachter darauf hin, dass lediglich eine Beschreibung der Module einerseits für die Lehrenden
weniger Aufwand bedeutet und für den Studierenden den Vorteil böte, in einem Dokument alle
Informationen zu finden, wobei die Bezeichnung aus Sicht der Gutachter unerheblich wäre.
Gleichwohl halten die Gutachter ihre Empfehlung aufrecht, die sehr informativen
Modulbeschreibungen hinsichtlich der angesprochenen Punkte noch zu ergänzen.
Die Gutachter sehen die Fakultät auf einem guten Weg in Bezug auf die Internationalisierung,
sehen aber noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten und schlagen deshalb eine
entsprechende Empfehlung auch weiterhin vor.
Die Gutachter geben folgende Beschlussempfehlung zur Vergabe der beantragten Siegel ab:
42
Studiengang ASIIN-
Siegel
Fachlabel1 Akkreditie
rung bis
max.
Siegel
Akkrediti
erungsrat
Akkreditie
rung bis
max.
Ba Raumplanung Mit
Auflagen für
ein Jahr
30.09.2019 Mit
Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019
Ma Raumplanung Mit
Auflagen für
ein Jahr
30.09.2019 Mit
Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019
Ma Spatial
Planning for
Regions in
Growing
Economies
(SPRING)
Mit
Auflagen für
ein Jahr
30.09.2019 Mit
Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019
Vorschlag Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden Siegel
Auflagen ASIIN AR
Für alle Studiengänge
1) Die Beweislastumkehr bei der Anerkennung von an anderen
Hochschulen erbrachten Leistungen entsprechend der Lissabon
Konvention muss explizit genannt werden
2.3
Für den Bachelor- und den Masterstudiengang Raumplanung
2) Es müssen in Kraft gesetzte Prüfungsordnungen vorgelegt
werden.
7.1 2.8
Empfehlungen ASIIN AR
Für alle Studiengänge
1) Es wird empfohlen, über die finanzielle Ausstattung der
Fachbibliothek die bisherige Qualität der Bestände sicherzustellen
(z. B. Anschaffung internationaler Zeitschriften)
5.3 2.7
2) Es wird empfohlen, im Rahmen der Lehrevaluation den Bedarf an
studentischen Computerarbeitsplätzen abzufragen und ggf.
aufzustocken.
5.3 2.7
3) Es wird empfohlen, dass die personellen Voraussetzungen
geschaffen werden, die Themenbereiche Wohnungswesen und
Stadterneuerung angemessen vermitteln zu können.
5.3 2.7
1 Auflagen / Empfehlungen und Fristen für Fachlabel korrespondieren immer mit denen für das ASIIN-Siegel
43
4) Es wird empfohlen, im Bereich Immobilienwirtschaft alle
Immobilienmärkte einzubeziehen und nicht auf Wohn- und
Gewerbeimmobilien zu fokussieren.
2.6
5) Es wird empfohlen, die Kooperationen zwischen den Fakultäten
Raumplanung und Architektur-Bauingenieurwesen unter
Beibehaltung der Eigenständigkeit weiter zu intensivieren.
5.3 2.7
6) Es wird empfohlen, in den Modulbeschreibungen durchgängig die
die integrativen Aspekte zum Ausdruck zu bringen sowie
durchgängig grundlegende Literatur anzugeben.
2.3 2.2
Für den Bachelor und Master Raumplanung
7) Es wird empfohlen, das internationale Profil der Studiengänge zu
stärken durch mehr englischsprachige Lehrangebote und eine
stärkere Einbindung des internationalen Masterstudiengangs.
5.3 2.7
Für den Masterstudiengang SPRING
8) Es wird empfohlen, den Studiengang stärker in der Fakultät zu
vernetzen und die Integration der Studierenden zu verbessern.
5.3 2.7
H Stellungnahme des Fachausschusses (17.09.2012)
Der Fachausschuss diskutiert den Bericht der Gutachter und insbesondere die Frage der
Kammerfähigkeit. Er folgt der Auffassung der Gutachter, dass mit der Stellungnahme die
Kammerfähigkeit zumindest für NRW bestätigt worden ist. Gleichzeitig stellt der Fachausschuss
fest, dass damit nicht automatisch auch die Kammerfähigkeit in anderen Bundesländern
gegeben ist. Für die Transparenz gegenüber den Studieninteressenten muss dies nach Ansicht
des Fachausschusses in geeigneter Weise in den Informationen zu dem Bachelorstudiengang
angegeben werden, etwa in der Art, dass die Kammerbefähigung durch den
Zulassungsausschuss der Kammer NRW bestätigt wurde.
Der Fachausschuss 03 – Bau- und Vermessungswesen empfiehlt die Siegelvergabe für die
Studiengänge wie folgt:
Studiengang ASIIN-Siegel Fachl
abel2
Akkreditie
rung bis
max.
Siegel
Akkrediti
erungsrat
Akkreditie
rung bis
max.
Ba
Raumplanung
Mit Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019 Mit
Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019
Ma
Raumplanung
Mit Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019 Mit
Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019
2 Auflagen / Empfehlungen und Fristen für Fachlabel korrespondieren immer mit denen für das ASIIN-Siegel
44
Studiengang ASIIN-Siegel Fachl
abel2
Akkreditie
rung bis
max.
Siegel
Akkrediti
erungsrat
Akkreditie
rung bis
max.
Ma Spatial
Planning for
Regions in
Growing
Economies
(SPRING)
Mit Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019 Mit
Auflagen
für ein Jahr
30.09.2019
Auflagen ASIIN AR
Für alle Studiengänge
1) Die Beweislastumkehr bei der Anerkennung von an anderen
Hochschulen erbrachten Leistungen entsprechend der Lissabon
Konvention muss explizit genannt werden
2.3
Für den Bachelor- und den Masterstudiengang Raumplanung
2) Es müssen in Kraft gesetzte Prüfungsordnungen vorgelegt
werden.
7.1 2.8
Für den Bachelorstudiengang Raumplanung
3) Studieninteressenten müssen in geeigneter Form darüber
informiert werden, dass die Zulassung zur Kammer bisher für
NRW bestätigt ist.
2.6 2.3
Empfehlungen ASIIN AR
Für alle Studiengänge
1) Es wird empfohlen, über die finanzielle Ausstattung der
Fachbibliothek die bisherige Qualität der Bestände sicherzustellen
(z. B. Anschaffung internationaler Zeitschriften)
5.3 2.7
2) Es wird empfohlen, im Rahmen der Lehrevaluation den Bedarf an
studentischen Computerarbeitsplätzen abzufragen und ggf.
aufzustocken.
5.3 2.7
3) Es wird empfohlen, dass die personellen Voraussetzungen
geschaffen werden, die Themenbereiche Wohnungswesen und
Stadterneuerung angemessen vermitteln zu können.
5.3 2.7
4) Es wird empfohlen, im Bereich Immobilienwirtschaft alle
Immobilienmärkte einzubeziehen und sich nicht auf Wohn- und
Gewerbeimmobilien zu fokussieren.
2.6
5) Es wird empfohlen, die Kooperationen zwischen den Fakultäten 5.3 2.7
45
Raumplanung und Architektur-Bauingenieurwesen unter
Beibehaltung der Eigenständigkeit weiter zu intensivieren.
6) Es wird empfohlen, in den Modulbeschreibungen durchgängig die
die integrativen Aspekte zum Ausdruck zu bringen sowie
durchgängig grundlegende Literatur anzugeben.
2.3 2.2
Für den Bachelor und Master Raumplanung
7) Es wird empfohlen, das internationale Profil der Studiengänge zu
stärken durch mehr englischsprachige Lehrangebote und eine
stärkere Einbindung des internationalen Masterstudiengangs.
5.3 2.7
Für den Masterstudiengang SPRING
8) Es wird empfohlen, den Studiengang stärker in der Fakultät zu
vernetzen und die Integration der Studierenden zu verbessern.
5.3 2.7
I Beschluss der Akkreditierungskommission (28.09.2012)
Die Akkreditierungskommission für Studiengänge diskutiert das Verfahren. Da sich die
Hochschule bei der Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen keinen
Ermessensspielraum eingeräumt hat, ist aus Sicht der Akkreditierungskommission eine
Beweislastumkehr auch ohne Verwendung des Wortes aus juristischer Sicht gegeben, so dass
für das Siegel des Akkreditierungsrates das Erfordernis einer Auflage nicht festgestellt wird. Die
Akkreditierungskommission verzichtet daher auf die vorgeschlagene Auflage zur Lissabon
Konvention. In Bezug auf die Kammerfähigkeit stellt die Akkreditierungskommission fest, dass
diese von den Hochschulen in den wenigsten Fällen für alle Bundesländer nachgewiesen
werden kann. Sie sieht eine entsprechend einschränkende Information an die Studierenden
nicht als auflagenrelevant an und spricht eine diesbezügliche Empfehlung aus. Weiterhin wird
die Hochschule nur im Anschreiben darauf hingewiesen, dass die gültigen Prüfungsordnungen
nachzureichen sind.
Hinsichtlich einer stärkeren internationalen Ausrichtung des Masterstudiengangs Raumplanung
sieht die Akkreditierungskommission kein studiengangspezifisches Problem und an der Fakultät
im Vergleich mit anderen Hochschulen keine Sonderstellung, so dass sie die vorgeschlagene
Empfehlung nicht ausspricht.
Darüber hinaus nimmt die Akkreditierungskommission für Studiengänge einige
Umformulierungen der Empfehlungen zur Verdeutlichung der Sachverhalte vor.
Die Akkreditierungskommission für Studiengänge beschließt folgende Siegelvergaben
46
Studiengang ASIIN-Siegel Fachl
abel3
Akkreditier
ung bis
max.
Siegel
Akkreditie
rungsrat
Akkreditier
ung bis
max.
Ba
Raumplanung
Ohne Auflagen
mit
Empfehlungen
30.09.2019 Ohne
Auflagen
mit
Empfehlung
en
30.09.2019
Ma
Raumplanung
Ohne Auflagen
mit
Empfehlungen
30.09.2019 Ohne
Auflagen
mit
Empfehlung
en
30.09.2019
Ma Spatial
Planning for
Regions in
Growing
Economies
(SPRING)
Ohne Auflagen
mit
Empfehlungen
30.09.2019 Ohne
Auflagen
mit
Empfehlung
en
30.09.2019
Empfehlungen ASIIN AR
Für alle Studiengänge
1) Es wird empfohlen, die Qualität der Bestände der Fachbibliothek durch eine angemessene finanzielle Ausstattung sicherzustellen.
5.3 2.7
2) Es wird empfohlen, den Bedarf an studentischen Computerarbeitsplätzen zu erheben und deren Anzahl ggf. aufzustocken.
5.3 2.7
3) Es wird empfohlen, dass die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, die Themenbereiche Wohnungswesen und Stadterneuerung angemessen vermitteln zu können.
5.3 2.7
4) Es wird empfohlen, im Bereich Immobilienwirtschaft alle Immobilienmärkte einzubeziehen.
2.6
5) Es wird empfohlen, die Kooperationen zwischen den Fakultäten Raumplanung und Architektur-Bauingenieurwesen für die Weiterentwicklung der vorliegenden Studiengänge zu intensivieren.
5.3 2.7
6) Es wird empfohlen, in den Modulbeschreibungen durchgängig die integrativen Aspekte zum Ausdruck zu bringen sowie durchgängig grundlegende Literatur anzugeben.
2.3 2.2
7) Studieninteressenten sollten in geeigneter Form darüber informiert werden, dass die Zulassung zur Kammer bisher nur für NRW bestätigt ist.
2.6 2.3
Für den Masterstudiengang SPRING
3 Auflagen / Empfehlungen und Fristen für Fachlabel korrespondieren immer mit denen für das ASIIN-Siegel
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