Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Modulname Arbeit und Soziale Sicherung Kennummer:
Workload (h):
420
Leistungspunkte (LP): 14
Studiensemester: 3.-6.
Dauer: 3 Semester
1 Lehrveranstaltungen Basis-Vorlesungen ASS-Spezialisierung I - Arbeitsmarktökonomie, 2 h ASS-Spezialisierung II - Soziale Sicherung, 2 h Optionen ASS-Spezialisierung III - Beschäftigungspolitik, 2 h oder - Gesundheitsökonomie, 2 h
Kontaktzeit 28 28 28 oder 28
Selbststudium 92-152 92-152 92-152 oder 92-152
Leistungspunkte (LP): 4-6 4-6 4-6 oder 4-6
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Spezialisierungsstudium im BA-Studiengang VWL(2. Studienabschnitt)
Lehrveranstaltungen im Kernbereich ASS(Arbeit und Soziale Sicherung)
ASS III a:Beschäftigungspolitik in Europa, 2 SWS
ASS I:Arbeitsmarktökonomie,2 SWS
ASS III b:Gesundheitsökonomie,2 SWS
ASS II:Soziale Sicherung,2 SWS
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Spezialisierungsstudium im BA-Studiengang VWL(2. Studienabschnitt)
Zielgruppen von Studierenden im Kernbereich ASS (Arbeit und Soziale Sicherung)
Studierende mit Studienfach VWL 14 LP
Studierenden BWL / SoziologieErgänzungsfach VWL 8 LP
Studierende mit Wahlfachoption 4 LP
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Für Studierende im Diplomstudiengang VWL-APO
LVA im WS 2008/09
Vorlesung Beschäftigungspolitik in Europa
Vorlesung Arbeitsmarktökonomie
Seminar Arbeit – Lohn - Beschäftigung
äquivalente LVA mit BA-Studiengang,mit studienbegleitender Diplomprüfung
äquivalente LVA mit BA-Studiengang,mit studienbegleitender Diplomprüfung
ausschließlich für Studierende im Diplomstudiengang SVWL/AVWLAnmeldung!
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Für Studierende im Diplomstudiengang VWL-APO
LVA ab SS 2009
Nachfolge Hardes wird äquivalente LVA mit BA-Studie ngang anbietenmit studienbegleitender Prüfung
Spezielle Schwerpunkt-LVA in VWL-APO bei Bedarf
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Lehrangebot und Prüfungsmodalitäten im Schwerpunkt VWL-APO Herbst 2008: Klausuren: Vorlesungsbegleitende Klausur "Abeitsmarktökonomie (AMÖ)" Blockklausur für Diplomstudiengang im Fach VWL-APO Wintersemester 2008/09 Lehrangebot BA/Diplom:
• Prof. Hardes: Vorlesung „Arbeitsmarktökonomie (AMÖ)" • Prof. Hardes: Vorlesung „Beschäftigungspolitik (BP)" • Prof. Hardes: Seminar „Arbeit-Lohn-Beschäftigung“
Klausuren:
• Vorlesungsbegleitende Klausuren zu "AMÖ" und zu "BP“
• Blockklausur Diplomstudiengang im Fach VWL-APO
Sommersemester 2009 Klausuren werden von Prof. Hardes - in Analogie zum WS 2008/09 - noch für ein weiteres Studienjahr, bis spätestens zum Ende des WS 2009/10 gestellt.
• je Semester eine begleitende Klausur "BP" bzw. "AMÖ" • je Semester eine Blockklausur im Fach VWL-APO
Wann ein(e) Nachfolger(in) von Prof. Hardes nach Trier kommen wird, ist z. Z. noch unklar. Der/Die Nachfolger(in) von Prof. Hardes soll die LVen ab dem SS 2009 übernehmen.
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Wiederholungsklausuren (Blockklausuren SAM I-III) werden von Prof. Knappe bis zum Sommersemester 2010 angeboten!Wintersemester 2008/09Lehrangebot:Prof. Hardes: Vorlesung „Arbeitsmarktökonomie (AMÖ)“Prof. Hardes: Vorlesung „Beschäftigungspolitik (BP)“Prof. Hardes: Seminar „Arbeit-Lohn-Beschäftigung“Klausuren:
Vorlesungsbegleitende Klausuren:Prof. Hardes zu „AMÖ“Prof. Hardes zu „BP“Blockklausur:1/2 Prof. Hardes zu den Vorlesungen „AMÖ/BP“1/2 Prof. Knappe zur Vorlesung SAM III (SS 2008)
Lehrangebot und Prüfungsmodalitäten im Schwerpunkt SAM-VWL
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Sommersemester 2009Spätestens zum Sommersemester 2009 soll die SAM-VWL-Professur als Juniorprofessur „Sozial- und Verteilungspolitik / Gesundheitsökonomie“ neu besetzt werden. Der Nachfolger von Prof. Knappe wird das SAM-VWL-Lehrangebot stellen.
Klausuren:Vorlesungsbegleitende Klausur: Juniorprofessur zum Lehrangebot SS 2009Blockklausur:1/3 Juniorprofessur zum Lehrangebot SS 20091/3 Prof. Hardes zur Vorlesung „AMÖ“ oder „BP“ (WS 08/09)1/3 Prof. Knappe zur Vorlesung SAM III (SS 2008)
ab Wintersemester 2009/10Das Lehrangebot und die Klausuren werden von der Juniorprofessur „Sozial-und Verteilungspolitik / Gesundheitsökonomie“ gestellt.
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Übersicht zur Vorlesung
Kap. 1 Einführung: Gesetzliche Mindestlöhne – Sinn ode r Unsinn?
Kap. 2 Arbeitsmärkte: Beschäftigung und Arbeitslosig keit aus gesamtwirtschaftlicher und struktureller Sicht
Kap. 3 Tarifvertragliche und betriebliche Lohnbestim mung
Kap. 4 Arbeitsvertragstheoretische Grundlagen
Kap. 5 Arbeitsvertragliche Flexibilisierung: Grundla gen atypischer Beschäftigungsformen
Kap. 6 Humankapitaltheoretische Ansätze
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (1)
Einstieg: Mindestlohndebatte
Popularität/Akzeptanz eines gesetzlichen ML (Infrat est 2006)
Vorstellungen zur angemessenen Höhe eines gesetzlic hen ML?
Gründe von Befürwortern gesetzlicher ML?
���� Niedriglohnsektor in DE und Armutslöhne
���� Erosion der Tarifbindung in DE, vor allem DE-Ost
���� Verbreitung staatl. ML in anderen Ländern der EU, an derenIndustrieländern
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (2a)
Ablehnung bis Skepsis von gesetzlichen ML durch Öko nomen
(1) Mindestlöhne haben zwei Auswirkungen. Sie erhöhen die Verdienste der (betroffenen, Erg.) Beschäftigten, aber sie sin d auch Ursache für den Beschäftigungsverlust anderer (Heilbronner/Thur ow, zit. nach Bosch/Weiskopf 2006, S. 24).
„Die Wirkung liegt nicht (primär, Erg.) in der Erhö hung des Einkommens der am geringsten qualifizierten Beschäf tigten, sondern in der Beschränkung ihrer Beschäftigungsmöglichkeit en“(Baumol/Blinder, zit. nach Bosch/Weiskopf 2006, ebd .).
(2) Vgl. die Stellungnahme von Vertretern führender nat ionaler Wirt-schaftsforschungsinstitute
Blum, U. u.a., Angriff auf die Soziale Marktwirtscha ft, in: Handelsblatt vom 13.3.2008, S. 2 (Arbeitsmaterialien zur Vorlesu ng, Nr. 1)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (2a)
Zu (2): Einwendungen gegen gesetzliche ML
���� mangelnde Zielgenauigkeit zur Bekämpfung von Einkom mensarmut
���� faktischer ML durch ALG II vorhanden
Aber: Zusammenhänge ALG II (Kombilohn) und ML prüfen !(vgl. Abschnitt 1.2.4)
���� ordnungspolitische Einwendungen(vgl. Abschnitt 1.2.5)
� negative Beschäftigungseffekte, vor allem zu Lastengeringqualifizierter AN(innen)(vgl. Abschnitt 1.2.2)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (3a)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (3b)
� Eichhorst, Institut zur Zukunft der Arbeit, 2007
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (4a)
Tarifbindung in Deutschland, 1998 - 2007 in %
7673
70 71 70 7068 67
656363
5755 56 55 54 53 53 54 5453
47 48 4846 46
4341
39 39
33
26 27 28
2426
23 23 24 24
0
10
20
30
40
50
60
70
80
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Beschäftigte (West)
Beschäftigte (Ost)
Betriebe (West)
Betriebe (Ost)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (4b)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (5a)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (5b)
Arbeitnehmer(innen) mit Niedrig-Löhnen (weniger als 7,50 €/Std. ), DE, 2005 (Anteile an allen ANern der jeweilige n Gruppe)
DE DE-West DE-OstAN, insgesamt 11 9 21Männer 7 5 17Frauen 16 14 25
Vollzeit 6 4 16Teilzeit 7 5 15
Mini-/Midi-Jobs 44 42 58Sonstige geringfüg. Beschäftigte 25 17 69
erwerbstätige Rentner 34erwerbstätige Arbeitslose 48erwerbstätige Schüler/Studenten 40
AN in KleinstU (< 5 Beschäftigte) 24,8AN in KleinU (5-< 20 Beschäftigte) 19AN in KMU ( 20-< 100 Beschäftigte) 12
� Quelle: DIW-Wochenbericht, 9/2007, S. 123 f.
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (5c)
� Quelle: DIW-Wochenbericht, 9/2007, S. 125
1
11
6
279
11
35
Vollzeit
Teilzeit
Mini-/Midi-Jobs
Sonstige geringfüg. Beschäftigte
erwerbstätige Rentner
erwerbstätige Arbeitslose
erwerbstätige Schüler/Studenten
Vollzeit
Mini-/Midi-Jobs
Teilzeit
Rentner
Arbeitslose
Schül./Stud.
� Struktur der Arbeitnehmer(innen) mit Niedriglöhnen (<7,50 €), DE, 2005
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (6)
� Quelle: Eichhorst, Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), 2007
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (7a)
Kaskadenstruktur der Durchsetzung von MindestlKaskadenstruktur der Durchsetzung von MindestlKaskadenstruktur der Durchsetzung von MindestlKaskadenstruktur der Durchsetzung von Mindestlööööhnenhnenhnenhnen
(1) Vorrang tarifvertraglicher Mindestl(1) Vorrang tarifvertraglicher Mindestl(1) Vorrang tarifvertraglicher Mindestl(1) Vorrang tarifvertraglicher Mindestlööööhnehnehnehne
(2) differenzierte branchenbezogene Mindestl(2) differenzierte branchenbezogene Mindestl(2) differenzierte branchenbezogene Mindestl(2) differenzierte branchenbezogene Mindestlööööhne durchhne durchhne durchhne durchAusweitung des Ausweitung des Ausweitung des Ausweitung des ANANANAN----EntsendegesetzesEntsendegesetzesEntsendegesetzesEntsendegesetzes
(3) Regulierung eines allgemeinen Mindestlohnes(3) Regulierung eines allgemeinen Mindestlohnes(3) Regulierung eines allgemeinen Mindestlohnes(3) Regulierung eines allgemeinen Mindestlohnesper Gesetzper Gesetzper Gesetzper Gesetz
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.1 (7b)
Beschluss der Bundesregierung zur EinfBeschluss der Bundesregierung zur EinfBeschluss der Bundesregierung zur EinfBeschluss der Bundesregierung zur Einfüüüührung von Mindestlhrung von Mindestlhrung von Mindestlhrung von Mindestlööööhnen hnen hnen hnen (6/2007)(6/2007)(6/2007)(6/2007)
(1)(1)(1)(1) Einbeziehung weiterer Branchen in ArbeitnehmerEinbeziehung weiterer Branchen in ArbeitnehmerEinbeziehung weiterer Branchen in ArbeitnehmerEinbeziehung weiterer Branchen in Arbeitnehmer----EntsendegesetzEntsendegesetzEntsendegesetzEntsendegesetz
(2)(2)(2)(2) Aktualisierung des Aktualisierung des Aktualisierung des Aktualisierung des MindestarbeitsbedingungengesetzesMindestarbeitsbedingungengesetzesMindestarbeitsbedingungengesetzesMindestarbeitsbedingungengesetzes von 1952 von 1952 von 1952 von 1952 zur Einfzur Einfzur Einfzur Einfüüüührung von Mindestlhrung von Mindestlhrung von Mindestlhrung von Mindestlööööhnen in Wirtschaftsbereichen ohne hnen in Wirtschaftsbereichen ohne hnen in Wirtschaftsbereichen ohne hnen in Wirtschaftsbereichen ohne TarifvertrTarifvertrTarifvertrTarifverträäääge bzw. mit geringer Tarifbindung fge bzw. mit geringer Tarifbindung fge bzw. mit geringer Tarifbindung fge bzw. mit geringer Tarifbindung füüüür eine Minderheit der r eine Minderheit der r eine Minderheit der r eine Minderheit der ANerANerANerANer oder oder oder oder AGerAGerAGerAGer
���� Bildung eines Hauptausschusses von Experten (?)Bildung eines Hauptausschusses von Experten (?)Bildung eines Hauptausschusses von Experten (?)Bildung eines Hauptausschusses von Experten (?)���� Bildung von FachausschBildung von FachausschBildung von FachausschBildung von Fachausschüüüüssen (Vertreter von Organisationenssen (Vertreter von Organisationenssen (Vertreter von Organisationenssen (Vertreter von Organisationen
der der der der ANerANerANerANer und und und und AGerAGerAGerAGer
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.2 (1)
Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen –traditionelle Lehrmeinungen
Stigler (1946):negative Beschäftigungs-effekte in Abhängigkeit von
Lehrbücher, z.B.Heilbronner/Thurow (1987):2 wahrscheinliche Effekte vonMindestlöhnen
Anteile von Beschäftigtenmit AP < Mindestlöhne
Elastizität der Produkt-nachfrage der betreffendenSektoren
sie erhöhen die Verdienstevon AN mit Niedriglöhnen
sie sind Ursache vonBeschäftigungsverlusten
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.2 (2)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.2 (3)
Reines Wettbewerbsmodell eines Arbeitsmarktes
negative Beschäftigungseffekte eines gesetzlichen MLabhängig von der
- Höhe des gesetzl. ML (in Relation zum Gleichgewichtslohn)
- Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage
die (negative) Lohnelastizitätist umso höher
-- je leichter die Substituierbarkeit mit Kapital (Rationalisierungen) möglich ist,
-- je leichter die Substituierbarkeit mit höher qualifizierten Arbeitern möglich ist,
-- je stärker Güternachfrager auf eine Erhöhung der Güterpreise reagieren (Ausmaß der Marktmacht auf dem Gütermarkt),
-- je leichter Produktionsverlagerungen ins Ausland möglich sind.
Quelle: WiSt 2/2008, S. 89
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.2 (4)
(Nichtdifferenzierendes)Monopson an Teilarbeitsmärkten
Lohn (w)
w0
wMon
LMon L0 Arbeitskräfte (L)
�
�
�
GK L
S
D
Legende:
S = Arbeitskräfteangebot
D = Arbeitskräftenachfrage
GKL = Grenzkosten des Arbeitskräfteeinsatzes
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.2 (5)
Löhne (w)
WMin
WMon
LMon LMin Arbeitskräfte (L)
GKL
S
D�
�
�
Legende:S = ArbeitskräfteangebotD = ArbeitskräftenachfrageGKL = Grenzkosten des Arbeitskräfteeinsatzes
� Abb.: Gesetzliche Mindestlöhne im Monopson
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.2 (6)
Wirkungen staatlicher Mindestlöhne(nach Falk/Fehr/Zehnder 2006)
Mindestlöhne „Fairness“ – Vorstellungender betroffenen ANer
(-) ∆ Arbeitskräfte-nachfrage im Niedrig-lohnsegment
(+) ∆ Leistungsbereitschaftder ANer,(-) ∆ Fluktuationsneigung
+ ∆ Arbeitsproduktivitätder betroffenen ANer
(+) Zahl derArbeitslosen
Folgerung: Effekte von Mindestlöhnen abhängig von de r Relationder angebots- bzw. nachfrageseitigen Teileffekte
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.3(1a)
Gesetzlicher Mindestlohn (in € pro Stunde), ausgewä hlte Länder, (2007)
9,08
8,658,44
8,08 8,08 87,65
4,34
3,83,54 3,46 3,42
3,12
2,41
1,761,51 1,46 1,43 1,38 1,21
0,990,66 0,53
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
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Quelle: Hans-Böckler-Stiftung (2008)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09
Quelle: Europäische Kommission (2006)
1.2.3 (1b)
Anteile von Mindestlöhnen in Relation zu mittleren nationalen Bruttomonatsverdiensten ausgewählter Länder, 2004
53,6
50 49,6 49 48,8 4846,1
44,143
41 40,7 40,739,1 38,8 38,5 38,3
35,1 34,432,9 32,4
0
10
20
30
40
50
60
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in %
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.3(1c)
Anteile von Vollzeit-Beschäftigten mit Mindestlohn in %, ausgewählte Länder (2004)
15,6
12,07 12
11
7,95
5,72 5,55,1
4,49
3,1
2,07 2 2 1,8 1,5 1,5 1,40,77
0
2
4
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Quelle: Hans-Böckler-Stiftung (2008)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.3(2)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.3(3)
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.4 (1a)
Begriff und Zielsetzungen von Kombilöhnen
Der Begriff Kombilöhne umschreibt subventionierte Niedriglöhne einerseits (also eine Aufstockung von Niedriglöhnen durch staatliche Tran sferleistungen / Abgaben-vergünstigungen an Arbeitnehmer)
und
subventionierte Lohnkosten zur Förderung der Einstellung/Beschäftigung von Zie l-gruppen der Arbeitnehmer andererseits (also Lohnkost enzuschüsse an Arbeitgeber, um Einstellungs- oder Beschäftigungshemmnisse zu ver ringern).
hauptsächliche Ziele:
� Förderung von gezielten Anreizen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – trotz Niedriglöhnen
� gezielte Minderung von Beschäftigungshemmnissen vonGeringqualifizierten bzw. Langzeit-Arbeitslosen
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.4 (1b)
Formen von Kombilöhnen?
AG-seitige KombilöhneLohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse (Lohnsubven tionen)Zuschüsse/ Abschläge bei AG-Beiträgen zur SozVers
AN-seitige KombilöhneAufstockung der Nettoverdienste im Niedriglohnsekto r durch Steuergutschriften, staatliche TransferzahlungenHinzuverdienstmöglichkeiten bei Transferbezug
zielgruppenorientierte vs. allgemeine Kombilöhne für alle Erwerbstätigen
befristete vs. unbefristete Kombilöhne
Zuschüsse nur zu Beginn neuer Beschäftigungsverhält nisse
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.4 (2)
� Breit angelegte Einführung von Kombilöhnen zur Aufstockung von Niedrig-Einkommen erfordert gleichzeitig einen Mindestlohn auf niedrigem Niveau � Verhinderung fiskalischer Risiken
� Warum fiskalische Risiken? Kombilöhne können dazu führen, dass AG und AN sich auf niedrigere Löhne einigen oder dass AG Niedriglöhne setzen� Aufstockung durch staatliche Kombilöhne
� Folge: Ausbeutung des Staates auf Basis von Kombilöhnen
� Mindestlöhne können „Ausbeutung des Staates“ über Aufstockungsleistungen an Niedriglohn-Bezieher (Kombilöhne) begrenzen.
� Relation von Kombi- und Mindestlöhnen
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.4 (3)
Kombilöhne und Aufstockerleistungen beim ALG II: Zusammensetzung der Gruppe der Aufstocker
Aufstocker
vollzeitbeschäftigteAufstocker
teilzeitbeschäftigteAufstocker
geringfügigBeschäftigte
erwerbstätige Bezieher von Leistungen der Grund-sicherung (ALG II) ( > 1 Mio. AN)
Dauer des Leistungsbezugs: überwiegend kurzfristig, längerfristig bei einer Minderheit (ANer in Paarhaus -halten mit/ohne Kind)
reguläre Teilzeitarbeit, vor allem Frauen, alleinst ehend und in Paarhaushalten,
Mehrheitsgruppe der Aufstocker: Dauer des Leistungs -bezugs eher langfristig, Einkommen aus Mini-Jobs und Teilzeitarbeit eher in Ergänzung zu ALG II-Leistung en
Quelle: IAB-Kurzbericht, 22/2007
Arbeitsmarktökonomie
WS 08/09 1.2.4 (4)
Risiko I
� Systemspezifische (Fehl)Anreize = Statt einer Vollzeittätigkeit mit geringem Erwerbseinkommen nachzugehen, kann es rational sein, ALG II mit Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung (Tätigkeit mit begrenzter Stundenzahl) zu kombinieren
� Konsequenz = Ausbeutung des Staates durch Verbleib im Transferbezug !
Beschäftigungspolitische Risiken der Aufstockungsfä lle im ALG II
Risiko II■ Aufstockung / Hinzuverdienst stabilisiert Nettoeinkommen der
Betroffenen = Indifferenz gegenüber AG-seitiger Lohnreduktion
■ Konsequenz = Ausbeutung des Staates durch besonders geringe Stundenlöhne im Bereich von geringfügiger Beschäftigung
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