Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rohr- & Kanalreinigungsservice Wagner (RKS -
Wagner)
Leistungen
Die Firma RKS-Wagner fuhrt Leistungen durch, die zur Beseitigung von Abflussstörungen
durch Verstopfung nötig sind. Steht die Ursache der Verstopfung nicht von vornherein fest,
bestimmt Firma RKS-Wagner die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach
billigem Ermessen. (Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB). Die
Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden
materialschonend auf dem effektivsten Wege durchgeführt. Je nach Erfordernis stehen zur
Störungsbeseitigung folgende Geräte zur Verfügung: Saugpumpe, Rohrreinigungsmaschinen,
Flächensauger, Hochdruckspülgeräte, TV-Kameras, Ortungssonde, Foto- bzw. DVD-
Dokumentationsausrüstung. Kann die Verstopfung durch den Einsatz vorgenannter Geräte
nicht beseitigt werden, weil z.B. aufgrund defekter Rohrleitungen ein vorheriger Austausch
erforderlich ist, unterbreitet Firma RKS-Wagner dem Auftraggeber ein Angebot über die
zunächst notwendigen Arbeiten. Wird aufgrund dieses Angebotes kein Auftrag erteilt, sind
die bis dahin erbrachten Arbeiten als Dienstleistung zu vergüten. Gleiches gilt, wenn ein
Auftrag aus sonstigen - nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden - Gründen nicht zu Ende
geführt werden kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten
Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu verschaffen. Strom und
Wasser muss vom Auftraggeber gestellt werden. Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber
schriftlich über auftragsrelevante Besonderheiten, Rohrverläufe, vorherige Ereignisse und
sonstige Gefahren zu informieren.
Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber deren ordnungsgemäße Durchführung zu
bestätigen und die Leistungen durch Unterschrift auf dem Auftragsformular abzunehmen.
Preise / Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der
Firma Wagner. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe. Die Vergütung bemisst sich nach Zeitaufwand und Materialeinsatz. Zum
Zeitaufwand gehören auch An- und Abfahrt. Die Preisliste wird dem Auftraggeber vor
Auftragserteilung ausgehändigt. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
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Ausführung
Die vor Auftragsdurchführung vereinbarten Ausführungsfristen gelten als verbindlich, sofern
sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für
mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist
die Haftung für Schäden, die an defekten oder unvorschriftsmäßig installierten
Entwässerungsgegenständen- oder Leitungen durch die Arbeiten des Auftragnehmers
entstehen. Wird als Grund einer Reklamation die unsachgemäße Nutzung der Rohrnetze
festgestellt, scheidet eine Haftung des Auftragnehmers aus. Ebenso bei unzureichender
Information durch den Auftraggeber oder bei nicht vorhersehbaren Ereignissen. In
vorgenannten Fällen ist eine erneute Auftragserteilung erforderlich.
Reklamation
Reklamationen müssen dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Beendigung der
Arbeiten schriftlich zugehen.
Gerichtsstand/ Nebenabreden
Gerichtsstand ist Pinneberg. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
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