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Abgabenordnung Umsatzsteuer Aktuell

März 2013

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Umsatzsteuer – Praxisfall 1

GebäudeFrankreich

Privatperson

Unternehmer DE1DE-ID-Nr.

Generalunternehmer

Unternehmer DE2DE-ID-Nr.

Subunternehmer

Arbeit undMaterial

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Umsatzsteuer – Praxisfall 2

GebäudeFrankreichFR-ID-Nr.

Unternehmer DE1DE-ID-Nr.

Generalunternehmer

Unternehmer DE2DE-ID-Nr.

Subunternehmer

Arbeit undMaterial

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Umsatzsteuer - Praxisfall § 3 Lieferung, sonstige Leistung

(4) 1 Hat der Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist die Leistung als Lieferung anzusehen (Werklieferung), wenn es sich bei den Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt. 2 Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden.

(7) 1 Wird der Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder versendet, wird die Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.

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Umsatzsteuer - Praxisfall

(1) 1 Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 ausgeführt hat,

§ 18a Zusammenfassende Meldung

(2) 1 Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2 , für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungs-empfänger die Steuer dort schuldet, ausgeführt hat,

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Umsatzsteuer – Praxisfall 3

GebäudeInland

DE-ID-Nr.Steuer-berater

Unternehmer PL1PL-ID-Nr.

Generalunternehmer

Unternehmer RO 1RO-ID-Nr.

Subunternehmer

Arbeit undMaterial

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Umsatzsteuer - Gesetz

„Die Umsatzsteuer, diese unsozialste aller Steuern, muss roh und einfach bleiben. Sie hat ausschließlich die Aufgabe, Geld zu schaffen und soll bewußt alle Feinheiten auf sozialem, ethischem und kulturellen Gebiet in erster Linie den Gewinnsteuern überlassen.

Johannes Popitz“

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Umsatzsteuer - Gesetz

Einnahmen 2010 ca. 184 Milliarden €Einnahmen 2011 ca. 191 Milliarden €Einnahmen 2012 ca. 210 Milliarden €

Der Mangel liegt zunehmend in der Einfachheit

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Umsatzsteuer - Gesetz

Achtung :Der Steuerbürger versteht das Umsatzsteuergesetz nicht mehr.

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Umsatzsteuer - Gesetz

Mehrwertsteuersystemrichtlinie

12 Anhänge

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1.1. Mehrwertsteuer-System-Richtlinie(MwStSyst.RL)414 Artikel und 12 AnhängeDas Grundgesetz des UStG.Vorgänger war die 6. EG-Richtlinie 77/288 EWG

2.das nationale Recht

1.dasEU-Recht

Das EU-Recht bedarf der Umsetzung in das nationale Recht.Der Steuerpflichtige kann sich bei Abweichungen auf die MWStSyt.RL und auf die MWSt-DVO berufen.

1.2. ab dem 01.07.2011Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung(MWSt-DVO)

Erläutert die MWStSyst.RL

2.1. Nationales Umsatzsteuergesetz (UStG)

2.2. Nationaler Umsatzsteuer Anwendungserlass

(UStAE)

1.3. Rechtsprechung des EuGH

2.3. Entscheidungen des BFH

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Umsatzsteuer - Gesetz Entwicklung des nationalen

Umsatzsteuerrecht

Stand: 28.02.2013Das Jahressteuergesetz 2013 ist gescheitert

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Umsatzsteuer - Gesetz

Entwicklung des nationalen Umsatzsteuerrecht

Das Jahressteuergesetz 2013 light kommtAbstimmung am 22.03.2013

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Jahressteuergesetz-Light 2013

Folgende Änderungen sind geplant:• § 14 UStG Inhaltsvorschriften

für Rechnungen• § 14a UStG zusätzliche Pflichten bei der

Rechnungsstellung

• § 12 UStG Regelsteuersatz für Sammlungen

• § 25a UStG mit Sondermarge i.H. von 30 %

• § 15 UStG kein Vorsteuerabzug beim innergem. Erwerb i.S. des § 3d Satz 2 UStG

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§ 14 (4) 1 Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern [5] erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

3. das Ausstellungsdatum,

4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

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5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung ; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,

7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( § 10 ) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist ,

8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und

9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

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§ 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG

10. In den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungs-empfänger , oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Abs. 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift“.

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§ 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG

Merke: bei einer echten = umsatzsteuerlichen Gutschrift schreibt der Leistungsempfänger sich selbst die Rechnung für den Vorsteuerabzug

Fehlt auf einer echten Gutschrift das Wort „Gutschrift“, ist der Vorsteuerabzug verwirkt

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Abrechnungsdokument-Gutschrift

Firma Müller Firma Schmitt

1) Rechnung über Warenlieferung

2) Beschwerde wegen Mängeln

3) „Gutschrift“ über 50%

Die „Gutschrift“ ist keine Gutschrift iSd USt., da Müller lediglich seine ursprüngliche Rechnung korrigiert

Beispiele

19

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Abrechnungsdokument-Gutschrift

Firma Müller Firma Schmitt

1) Warenlieferung

2) Gutschrift über die Warenlieferung

Echte Gutschrift iSd USt., da Schmitt über die von Müller erhaltene Leistung abrechnet

Wichtig

Die Rechnungsnummer - Gutschriftnummer vergibt Schmitt!

Auf die Gutschrift gehört die Steuernummer / UStId-Nummer von Müller!

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§ 14a Abs. 1 UStG

Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

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§ 14a Abs. 3 UStG

Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

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§ 14a Abs. 6 UStG

Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

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§ 15b Abs. 1 Nr. 3 UStG

Vorsteuerabzug beim innergem. Erwerb § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG (neu)die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 im Inland bewirkt wird;“.

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Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG

Kein Vorsteuerabzug bei § 3d Satz 2 UStG

DE-Id-Nr. FR – ID –Nr.

Leistung

Entgelt

Baustelle in Spanien

Ware

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Ort des innergem. Erwerb§ 3d UStG

1 Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. 2 Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gilt der Erwerb so lange in dem Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb durch den in Satz 1 bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist oder nach § 25b Abs. 3 als besteuert gilt, sofern der erste Abnehmer seiner Erklärungspflicht nach § 18a Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 [1] [Bis 30.06.2010.: § 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ] nachgekommen ist.

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Vergleich: EU-Recht – Nationales Recht

EU-Recht:Artikel 100 und 115

MwStSystRL undArt. 6 MwSystRL-VO

Nationales-Recht

§ 3 Abs. 9 UStG§ 12 Abs. 2 UStG

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Steuersatz: Verzehr an Ort und Stelle

EU-Recht:Artikel 100 und 115

MwStSystRL undArt. 6 MwSystRL-VO

Nationales-Recht

§ 3 Abs. 9 UStG§ 12 Abs. 2 UStG

Page 29: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Verzehr an Ort und Stelle§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Ermäßigter Steuersatz

• Einfache Herstellung• Standardisierte Zubereitung• Auf Vorrat gehalten

BMF, Schreiben in Vorbereitung

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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Art. 6 (1) 1 Als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gelten die Abgabe zubereiteter oder nicht zubereiteter Speisen und/ oder Getränke, zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen, die deren sofortigen Verzehr ermöglichen. 2 Die Abgabe von Speisen und/oder Getränken ist nur eine Komponente der gesamten Leistung, bei der der Dienstleistungsanteil überwiegt. 3 Restaurantdienstleistungen sind die Erbringung solcher Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Dienstleistungserbringers und Verpflegungsdienstleistungen sind die Erbringung solcher Dienstleistungen an einem anderen Ort als den Räumlichkeiten des Dienstleistungserbringers.

(2) Die Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getränken mit oder ohne Beförderung, jedoch ohne andere unterstützende Dienstleistungen, gilt nicht als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung im Sinne des Absatzes 1.

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Steuerbefreiung: Unterrichtsleistung

EU-Recht:Artikel 132 und 133

MwStSystRL

Nationales-Recht

§ 4 Nr. 21 a; aa und bb UStG§ 4 Nr. 21 b; aa; und bb UStG

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Steuerbefreiung: Unterrichtsleistung

Nationales-Recht§ 4 Nr. 21 a; aa und bb UStG § 4 Nr. 21 b; aa; und

bb UStG

• Allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtung

• Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung

• Bescheinigung der • Landesbehörde

EU-Recht:Artikel 132 und 133 MwStSystRL

Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul und Hochschulunterricht, Aus- und

Fortbildung sowie berufliche Schulung durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere

Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten vergleichbaren

Zielsetzungen.

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Umsatzsteuer - Aktuell

Mietvertrag als RechnungDas FG des Saarlandes geht im Beschl. zur Aussetzung der Vollziehung 2 V 1343/11 v. 16.2.2012, EFG 2012, 1115 (Beschw. unter Az. XI B 33/12 dass die iS von § 14 UStG rechnungsersetzende Wirkung von Mietverträgen erst durch die monatliche Zahlungsaufforderung oder -belege konkretisiert wird. Eine nachträgliche Ergänzung (siehe Fall Pannam Gap) jedoch möglich ist.

Page 34: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell

Mietvertrag als Rechnung: Girokontoauszug ist notwendig:Monat März 2013Miete 1.000 €zuzügl. 19 % USt 190 € ./. 1.190 €

Jahresvorausrechnung wird empfohlen

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Umsatzsteuer - Aktuell Umsatzsteuerermäßigung für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)Änderung des Umsatzsteuer-AnwendungserlassBundesministerium der Finanzen 22. Januar 2013, IV D 2 - S 7244/07/10001-04 (DOK 2013/0035009)

Page 36: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Steuerfreie Umsätze für die LuftfahrtBundesministerium der Finanzen 21. Januar 2013, IV D 3 - S 7155-a/12/10001 (DOK 2013/0059167

§ 26 Durchführung(3) 1 Das Bundesministerium der Finanzen kann unbeschadet der Vorschriften der §§ 163

und 227 der Abgabenordnung anordnen, dass die Steuer für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen wird, soweit der Unternehmer keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer (§ 14 Abs. 4) erteilt hat. 2 Bei Beförderungen durch ausländische Unternehmer kann die Anordnung davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land, in dem der ausländische Unternehmer seinen Sitz hat, für grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr, die von Unternehmern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, eine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer nicht erhoben wird.

Page 37: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell BMF: Umsatzsteuer; Leistungsort bei Leistungen an einen Unternehmer für dessen nicht unternehmerischen BereichBMF vom 30. November 2012, IV D 3 - S 7117-c/12/10001 (DOK 2012/1099195)

Abstellung auf die jeweilige Tätigkeit.Ausnahmen sind jedoch möglich

Page 38: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

• BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Leistungsempfängers

• BMF vom 13. November 2012,

Umsatzsteuer - Aktuell

Kein steuerbarer Umsatz bei alleinigen Hinweis auf den Sponsor

Page 39: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im InternetBundesfinanzhof 7.11.2012, Pressemitteilung Nr. 74 BFH Urteil vom 15.05.2012; XI R 16/10

Internet-Nutzerim Inland

Internet-Anbieterim Inland

TatsächlicherInternetanbieter

im Ausland

Weitergabe derAusländischen Telefonnummer

Gebühren über die Telefonrechnung von einem Webdialer

Page 40: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Geschäftsveräußerung im Ganzen § 1 Abs. 1a UStG

Problem:Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei Fortführung des Unternehmens

Page 41: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Geschäftsveräußerung im ganzenBFH, Urteil vom 29.08.2012 XI R 10/12- Beendigung des gesamten Unternehmen ist nicht erforderlich

A-GmbHBetrieb 1-Errichtung, - Unterhaltung, -Führung von Kliniken

A-GmbHBetrieb 2-Venenmedizin wird weiter -betrieben

B-GmbHBetrieb 1-Errichtung, - Unterhaltung, -Führung von Kliniken

§ 1 Abs. 1a UStG

Seite: 26

Page 42: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Geschäftsveräußerung BFH, Urteil vom 29.08.2012 XI R 1/11Umsatz aus einem Wettbewerbsverbot kann unter § 1 Abs. 1a UStG fallen

Die Verkäuferin betrieb ein Kranken- und Altenpflegeheim. Verkauf des gesamten Unternehmen an X, mit der Verpflichtung in einem Umkreis von 100 km kein gleichartiges Unternehmen zu eröffnen. Dafür wurde ein Entgelt bezahlt.

Seite 33

Page 43: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Geschäftsveräußerung im Ganzen § 1 Abs. 1a UStG

Halle 1Eigentümer X GmbH

vermietet an Y GmbH

Verkauf an dieY-GmbH

Halle 2Eigentümer X GmbH

Produktionsstätte der X-GmbH

Einstellung der Produktion und

Verkauf an die Y-GmbH

Page 44: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Geschäftsveräußerung im Ganzen § 1 Abs. 1a UStG

Halle 3Eigentümer X GmbH

vermietet an Y GmbH

Verkauf an dieZ-GmbH welche die Halle weiter an die Y GmbH vermietet

Halle 4Eigentümer X GmbH

Produktionsstätte der X-GmbH

Verkauf der gesamten Produktionsstätte an X.

Zurückbehalten des Gebäudes mit Vermietung an X über mehrere Jahre

Page 45: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Ballettschule, Tanzschule, UmsatzsteuerbefreiungBMF, Schreiben vom 02.03.2012; Änderung des UStAE

- Bescheinigung der Landesbehörde ist nur ein Indiz- Kein Freizeitcharakter- Tatsächlicher Schulbetrieb auch in öffentlichen Schulen

Vermietung und Verpachtung§ 9 Abs. 2 UStG

Seite 28

Page 46: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Heileurythmische Leistungen, UmsatzsteuerbefreiungBFH, Urteil vom 08.03.2012, V R 30/09

1. Zum Nachweis der bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Berufsqualifikation aus einer "regelmäßigen" Kostentragung durch Sozialversicherungsträger genügt es nicht, dass lediglich einzelne gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung eine Kostentragung für Leistungen der Heileurythmie vorsehen (Fortführung des BFH-Urteils vom 11.11.2004 V R 34/02, BFHE 208 S. 65, BStBl 2005 II S. 316

Page 47: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Heilpädagogische Leistungen, UmsatzsteuerbefreiungBFH, Urteil vom 26.01.2012 V R 52/10-Arztähnliche berufliche Qualifikation-Kostenerstattung durch eine Kasse ist kein Merkmal für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter

1. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG setzt voraus, dass der Berufsträger eine arztähnliche berufliche Qualifikation besitzt (hier verneint für heilpädagogisches Reiten durch eine Dipl. Sozialarbeiterin). –

2. Die Kostenerstattung im Einzelfall ist keine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S.d. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG. - Urt.;

Page 48: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell Berufsbetreuer, UmsatzsteuerbefreiungBFH, Urteil vom 12.01.2012, V R 7 / 11 (NV)

Es ist fraglich, ob der nationale Gesetzgeber unter Berücksichtigung der sich für ihn aus dem Unionsrecht ergebenden Bindungen berechtigt war, Betreuungs-leistungen, die durch Vereinsbetreuer erbracht werden, von der Umsatzsteuer zu befreien, ohne diese Befreiung auf Berufsbetreuer zu erstrecken.

Seite 32

Page 49: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; § 13b Abs. 5 UStGEuGH-Urteil vom 13.12.2012 Rechtssache C-395/11

Seite 34

Die Entscheidung 2004/290 ist dahin auszulegen, dass die Bundesrepublik Deutschland berechtigt ist, die ihr mit dieser Entscheidung erteilte Ermächtigung nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben.

Page 50: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Umsatzsteuer - Aktuell § 17a UStDV Gelangensbestätigung

Referentenentwurf zur Einführung

Seite 32

• Termin 01.09.2013

Alle handelsübliche Warenbegleitpapiere werden anerkannt

Page 51: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Gelangensbestätigung Fax Nummer des Lieferanten

Seite 39

Name, Anschrift des LeistungsgeberName, Anschrift des Leistungsempfängers

Genau Bezeichnung der Ware

Versicherung des Leistungsempfängers bezüglich dem Erhalt der Ware in einem fremden EU-Land

Datum und Unterschrift des Leistungsempfängers

Page 52: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Gelangensbestätigung

Seite 39

Problem:

1.Abholfall durch den Leistungsempfänger selbst

Page 53: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStGLeistungen im Zusammenhang mit einem

Grundstück

Seite 43

Problem:

Lageort oder B2B oder B2C-Umsatz

Page 54: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStGLeistungen im Zusammenhang mit einem

Grundstück

Seite 46

Problem:

Leistungen von Gerüstebauern

Page 55: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

§ 1 Abs. 1 Nr 1 UStGLeistungsbeziehung bei Abgabe werthaltiger

Abfälle

BMF, Schreiben vom 20.09.2012

Seite 48

Page 56: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Steuerbefreiung§ 26 (5) UStG und § 4 Nr. 7 UStG

und Artikel 67 Nato-Truppenstatut

Seite 53

Page 57: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

§ 3 Abs. 1 UStG Lieferung

Seite 97

(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).

Page 58: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Reihengeschäft Nr. 1

  

 

 

Unter-nehmer

Nr. 1

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 2Auftrag-

geberder

Waren-bewe-gung

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 3

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 4

Warenbewegung

562 U-06/08.11.2004/PL/tr

mit LKW

Page 59: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Reihengeschäft Nr. 2

  

 

 

Unter-nehmer

Nr. 1

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 2Auftrag-

geberder

Waren-bewe-gung

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 3

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 4

Warenbewegung

562 U-06/08.11.2004/PL/tr

mit LKW

Page 60: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Reihengeschäft Nr. 3

  

 

 

Unter-nehmer

Nr. 1

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 2Auftrag-

geberder

Waren-bewe-gung

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 3

§ 433BGB

Unter-nehmer

Nr. 4

Warenbewegung

562 U-06/08.11.2004/PL/tr

mit LKW

Page 61: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Reihengeschäft

  

 

 

 

Kaufvertrag§ 433 BGB

Gegenleistung

Leistung

Gegenleistung

Warenbewegung

Kaufvertrag§ 433 BGB

Unternehmer SStuttgart

DeutschlandDE-ID-Nr.

Unternehmer ZZürich

Schweiz

.

Unternehmer FFreiburg

Deutschland

DE – ID- Nr.

Page 62: Abgabenordnung   Umsatzsteuer  Aktuell              März 2013

Reihengeschäft

  

 

 

 

Kaufvertrag§ 433 BGB

Gegenleistung

Leistung

Gegenleistung

Warenbewegung

Kaufvertrag§ 433 BGB

Unternehmer FFreiburg

DeutschlandDE-ID-Nr.

Unternehmer ZZürich

Schweiz

.

Unternehmer SStuttgart

Deutschland

DE – ID- Nr.

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Reihengeschäft

  

 

 

 

Kaufvertrag§ 433 BGB

Gegenleistung

Leistung

Gegenleistung

Warenbewegung

Kaufvertrag§ 433 BGB

Unternehmer SStuttgart

DeutschlandDE-ID-Nr.

Unternehmer ZZürich

Schweiz

.

Unternehmer FFreiburg

Deutschland

DE – ID- Nr.

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