4. WIENER WOHNRECHTSTAGE
13. & 14. NOVEMBER 2014
URANIA WIEN, DACHSAAL
Aus der Praxis für die Praxis
4. WIENER WOHNRECHTSTAGE
Mietervereinigung Österreichs Reichsratstraße 15, 1010 Wien DVR: 0619264, ZVR: 563290909, Präsident: Georg Niedermühlbichler
Österreichischer Mieter-, Siedler- und WohnungseigentümerbundLandstraßer Hauptstraße 84/18, 1030 WienZVR: 417950264, Präsident: KR Helmut Puchebner
VERANSTALTER:
BEGRÜSSUNG SCHLUSSWORTE
Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – RevisionsverbandBösendorferstraße 7, 1010 WienUID-Nr.: ATU 37538107, DVR: 0518263, ZVR: 657328661, Verbandsobmann: Mag. Karl Wurm
„SANIERUNG. DACHGESCHOSSAUSBAU. NEUBAU – DULDUNGSPFLICHTEN. SCHADENERSATZ. MIETZINSMINDERUNG“
Bereits zum vierten Mal finden heuer die Wiener Wohnrechtsage in der Urania Wien statt. Unter dem Motto „aus der Praxis für die Praxis“ wird einem interessierten Fachpublikum erneut die Gelegenheit geboten, sich mit namhaften Referenten und Experten aus dem Immobi-lienbereich zu praxisrelevanten Themenbereichen auszutauschen.
Das Thema der 4. Wiener Wohnrechtstage lautet „Sanierung. Dachgeschossausbau. Neubau – Duldungspflichten. Schadenersatz. Miet-zinsminderung“. Die vielfältigen und facettenreichen Aspekte dieses Themenbereichs werden aus unterschiedlichen Blickwinkeln be-leuchtet. Gerade die Anforderungen an den energetischen Erhaltungszustand eines Wohngebäudes, aber auch ein sozial ausgeglichener alters-, familien- und bedarfsgerechter Um-, Aus- oder Neubau von Wohnungen stellen Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft dar, um lebenswerte Städte zu schaffen. Gewinnen Sie Einblicke in die technischen und wirtschaftlichen Faktoren, die in die Entschei-dung über eine Sanierung eines Gründerzeithauses, eine Nachverdichtung oder einen Neubau einfließen. Darüber hinaus werden die mit Er haltungs- oder Verbesserungsarbeiten im Zusammenhang stehenden Duldungspflichten von Mietern, aber auch deren Mietzinsmin-derungs- oder Schadenersatzansprüche sowie der Erwerberschutz im BTVG in praxisgerechter Weise eingehend erörtert. Des weiteren bietet die Tagung einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch!Informieren Sie sich aus erster Hand und gewinnen Sie dadurch neue, wertvolle
und nachhaltige Wissensimpulse für die Praxis.
Der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, die Mietervereinigung Österreichs sowie der Österreichische Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund freuen sich darauf, Sie bei den Wiener Wohnrechtstagen 2014 begrüßen zu dürfen.
Georg NiedermühlbichlerPräsident MVÖ
Mag. Karl Wurm, MBAVerbandsobmann GBV
DONNERSTAG, 13. NOVEMBER 2014
PROGRAMMABLAUF
09:00 Uhr
09:15 -10:45 Uhr Referent: Mag. ANDREAS GRIEB
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUM WOHNRECHTDie Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, aber auch jene der Landesgerichte prägen die Arbeit in
der alltäglichen wohnrechtlichen Praxis in einem sehr starken Ausmaß. Die aktuellen wohnrechtlichen
Leitentscheidungen und die praktischen Auswirkungen ebendieser werden intensiv besprochen. Anhand
der Entscheidungen werden den Teilnehmern praktische Tipps für ihre wohnrechtliche Arbeit vermittelt.
11:15 -12:15 Uhr Referent: Mag. HANS JÖRG ULREICH
AUS DER SICHT EINES PRAKTIKERS: LÖSUNGSANSÄTZE FÜR EINE ZUKUNFTSORIENTIERTE UND NACHHALTIGE SANIERUNG VON GRÜNDERZEITHÄUSERNAufgrund der Besonderheiten eines – oftmals auch unter Denkmalschutz stehenden - Gründerzeithau-
ses stellt eine moderne innovative Sanierung, die auch zu einer Steigerung der Lebensqualität der in
diesen Gründerzeithäusern lebenden Mietern führen kann, eine spezielle Herausforderung dar. Gewin-
nen Sie Einblicke in die typischen Gegebenheiten eines Gründerzeithauses und erhalten Sie einen präg-
nanten Überblick über mögliche Maßnahmen zu einer ökologisch nachhaltigen und zukunftsorientierten
Modernisierung von Gründerzeithäusern.
12:15 -13:00 Uhr Referent: Mag. MARTIN ORNER
RECONSTRUCTING UND NACHVERDICHTUNGBauliche Nachverdichtung durch Reconstructing und Dachgeschossausbau als Chance für die Schaffung
von leistbarem und zeitgemäßem Wohnraum? Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist
es einer GBV erlaubt, im Einvernehmen mit den Mietern anstelle einer unwirtschaftlichen Sanierung
einen Abriss und Neubau zu realisieren. Der Vortragende zeigt aus der Praxis für die Praxis auf, welche
Aspekte in der Praxis für ein Reconstructing zu beachten sind und worin die Vorteile gegenüber einer
Altbestandsanierung liegen. Weiters wird anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht, inwieweit in der
Nachverdichtung durch Dachbodenausbauten oder Aufstockungen Potential für die Schaffung neuen
Wohnraums liegt.
14:20 -15:20 Uhr Referentin: MMag.a DORIS OBEREDER
DULDUNGSPFLICHTEN VON MIETERN IM ZUSAMMENHANG MIT SANIERUNGS- ODER MODERNISIERUNGSMASSNAHMENWelche wichtigen Gründe berechtigten den Vermieter zum Betreten und zur Besichtigung eines Mietob-
jekts? Muss der Vermieter die Arbeiten vorankündigen? Gibt es eine Mitwirkungspflicht der Mieter? Bei
welchen Eingriffen in die Mietrechte ist die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit für den
Mieter zu prüfen? Bei welchen Eingriffen gibt es keine Interessensabwägung? Was versteht man unter
dem Schonungsprinzip? Muss der Mieter eine dauerhafte Verkleinerung des Mietobjekts oder Beein-
trächtigung der Lichtverhältnisse hinnehmen? Welche Eingriffe in die Mietrechte sind nach der Recht-
sprechung des OGH vom Mieter zu dulden? Diese und weitere Fragen werden Ihnen in diesem Vortrag
beantwortet werden.
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WWW.WOHNAKADEMIE.AT
BEGRÜSSUNG
Mag. Andreas GriebRichter des LGZ Wien;
Obmann-Stv. der Fachgruppe
Wohn- und Mietrecht der
Vereinigung der österreichischen
Richterinnen und Richter.
Mag. Hans Jörg UlreichGeschäftsführer der Ulreich
Bauträger GmbH; Bauträger-
sprecher des Fach ver bandes der
österreichischen Immobilien-
und Vermögenstreuhänder.
Mag. Martin OrnerObmann – Stellvertreter
EBG Gemeinnützige Ein-
und Mehr familienhäuser
Baugenossenschaft
reg. Gen.m.b.H.
MMag.a Doris OberederRichterin im Bereich
Bestandrecht und allgemeine
Streitsachen am Bezirksgericht
Leopoldstadt; Tätigkeit als
Moderatorin und Vortragende
im Bereich der Justiz.
15:20 -16:20 Uhr Referentin: Mag.a MICHAELA SCHINNAGL
MIETZINSMINDERUNG BEI SANIERUNGSARBEITENBei einer Wohnhaussanierung kommt es oftmals zu intensiven Bauarbeiten, Baustellenlärm, Ver-
schmutzungen des Stiegenhauses, dem Aufbau eines Gerüstes oder auch der Beeinträchtigung des
Lichteinfalls durch Verhängen der Außenfassaden mit Werbeplanen. Welche dieser Beeinträchtigungen
während einer Wohnhaussanierung berechtigen den Mieter zur Mietzinsminderung? Der Vortrag setzt
sich mit den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen eines Mietzinsminderungsanspruchs bei
Bauarbeiten oder einem Dachgeschossumbau im Haus auseinander. Anhand von Beispielen aus der
Rechtsprechung zur Höhe der Mietzinsminderung werden Maßstäbe für die Minderungsquote aufge-
zeigt.
16:40 -17:20 Uhr Referent: Mag. STEPHAN BAUER
SANIERUNG UND NACHVERDICHTUNG: BILANZIELLE BEHANDLUNG VON ERHALTUNGS AUFWAND, ABBRUCHKOSTEN UND HERSTELLUNGSKOSTENFür bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden werden unterschiedliche Begriffe verwendet (zB
Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung, Nachverdichtung, etc). Die Abgrenzung
von nicht aktivierbarem Erhaltungsaufwand und aktivierungspfl ichtigen Herstellungskosten bei Mo-
dernisierungen ist eine der wichtigsten Fragen in der wohnungswirtschaftlichen Bilanzierungspraxis.
Entscheidend für diese Differenzierung sind Ausmaß und Qualität der Veränderung von Substanz und
Nutzungspotential des Gebäudes durch die jeweiligen Sanierungs- oder Baumaßnahmen. Abbruchkos-
ten und Restbuchwerte sind ebenfalls differenziert zu betrachten. Dargestellt wird ein Überblick über
die aktuelle Bilanzierungspraxis.
17:20 -18:00 Uhr Referent: Min. Rat Dr. ANDREAS SOMMER
WOHNRECHT IM REGIERUNGSPROGRAMM. REGELUNGSBEDARF UND PERSPEKTIVENIn diesem Vortrag wird den Teilnehmern ein Überblick über die wohnrechtlichen Programmpunkte des
Regierungsprogramms sowie die aktuellsten Neuigkeiten in der Wohnungsgesetzgebung gewährt. Dar-
über hinaus wird insbesondere ein Einblick in die in dieser Legislaturperiode geplanten Reformvorhaben
im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht gegeben.
19:00 Uhr
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EINLADUNG ZU WOHNRECHTLICHEN ABENDGESPRÄCHEN BEI EINEM GEMEINSAMEN ABENDESSEN
Mag.a Michaela SchinnaglLeitende Juristin der
Mietervereinigung Österreichs;
Mitautorin des Illedits/Reich-
Rohrwig Wohnrecht Taschen-
kommentars.
Mag. Stephan BauerBeeidigter Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater;
Mitglied des Re vi sions vorstandes
des Öster reichischen Verbandes
gemeinnütziger Bau vereinigungen
– Revisionsverband.
Min. Rat Dr. Andreas SommerSeit 1999 Leiter der Abteilung
„Wohnrecht, Wohnungspolitik
und Wohnungswirtschaft“ im
BM für Wirtschaft, Familie
und Jugend.
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FREITAG, 14. NOVEMBER 2014
PROGRAMMABLAUF
09:00 -10:30 Uhr Referent: Dr. PHILIPP FIDLER
SCHADENERSATZERSATZANSPRÜCHE INFOLGE EINER WOHNHAUSSANIERUNG ODER EINES DACHGESCHOSSAUSBAUESErhöhter Reinigungsaufwand wegen Staub, Lärmbelästigungen, Verdienstentgang wegen eines Gerüsts
vor dem Geschäft, Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Wasserschäden aufgrund eines offenen
Daches: Sanierungen, Um- oder Zubauten auf einer Liegenschaft sind oftmals mit nicht unerheblichen
Beeinträchtigungen der Mieter und Eingriffen in deren Mietrechten verbunden. Welche Entschädigungs-
ansprüche kann ein Mieter geltend machen? Worin unterscheidet sich der Entschädigungsanspruch nach
§ 8 Abs 3 MRG von den allgemeinen Schadenersatzansprüchen? Unter welchen Voraussetzungen kann
ein Mieter auch einen ideellen Schaden geltend machen? Wann ist ein Abzug „neu für alt“ zu berücksich-
tigen? Der Vortragende lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die wichtigsten interessanten Aspekte dieses
komplexen rechtlichen Themas.
11:00 -12:30 Uhr Referent: Dr. HARALD FRIEDL
ERWERBERSCHUTZ IM BTVGDem BTVG kommt in der Praxis eine immer größere Bedeutung zu. Auch Objekte, die im Rahmen eines
Dachgeschossausbaus oder einer (General-)Sanierung veräußert oder vermietet werden, können unter
bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) unter-
liegen. Der Vortragende beleuchtet jene Aspekte näher, die für das Vorliegen eines Bauträgervertrags
im Zusammenhang mit einem Sanierungsvorhaben im Altbau von Relevanz sind. Er setzt sich mit dem
Begriff der „durchgreifenden Erneuerung“ auseinander und erläutert die gängigsten Sicherungsmodelle.
Darüber hinaus zeigt er Schutzlücken und Risken im Erwerberschutzsystem des Wohnungseigentumsge-
setzes (WEG) auf und erläutert, wie Sie dem rechtzeitig vor Projektstart entgegen wirken können.
12:30 -13:15 Uhr Referent: DI Dr. BERND RIESSLAND
WIRTSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN IM WOHNUNGSNEUBAUDie Bereitstellung eines ausreichenden Wohnungsangebotes zu leistbaren Preisen ist eine wesentliche
Stütze des sozialen Friedens. Dieser Aufgabe stehen nicht unerhebliche wirtschaftliche Herausforde-
rungen an die Wohnbaubranche gegenüber. Grundstücke für den geförderten Wohnbau werden in den
Ballungsregionen immer mehr zur Mangelware, Wohnbauförderungsmittel gehen zurück und die Kapital-
marktfinanzierung zeigt sich angespannt. Der Vortrag setzt sich mit den wichtigsten Herausforderungen
in der Wohnbaubranche auseinander.
13:15 -13:30 Uhr
13:30 Uhr
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SCHLUSSWORTE
ENDE DER VERANSTALTUNG MIT EINEM GEMEINSAMEN MITTAGSBUFFET
Dr. Philipp FidlerDoktorat der juristischen
Fakultät der Universität Wien;
ständiger Mitarbeiter der
wohnrechtlichen Blätter
(„wobl“); derzeit Jurist bei
der Übernahmekommission.
Dr. Harald FriedlRechtsanwalt in Wien;
Lehrbeauftragter am Institut
für Zivilrecht der Universität Wien;
Herausgeber und Autor
des Kommentars
Feil/Friedl/Bayer, WEG –
Wohnungseigentumsgesetz
(in Druck).
DI Dr. Bernd Rießland Vorstand der Sozialbau
Gemeinnützige Wohnungs-
aktiengesellschaft;
Aufsichtsratsmitglied des
Österreichischen Verbandes
gemeinnütziger Bau vereini -
gungen – Revisionsverband.
INFORMATIONEN / ANMELDUNG
TERMIN: 13. – 14. November 2014VERANSTALTUNGSORT: Urania Wien, Dachsaal Uraniastraße 1, 1010 WienUHRZEIT: 9.00 – 18.00 Uhr (1. Tag) bzw. 9.00 – 13.30 Uhr (2. Tag)TEILNAHMEBETRAG: EUR 575,– / zzgl. 20% USt. pro Person.*ANMELDESCHLUSS: 7. November 2014
*Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpfl egung und das Mittagessen (1. und 2. Tag) inkludiert, nicht jedoch die Übernachtungskosten. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt.
Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufl iegen. Die Seminarunterlagen stehen den Teilnehmern ausnahmslos einen Tag vor Beginn der 4. Wiener Wohnrechtstage als Download-Material zur Verfügung.
TERMIN / VERANSTALTUNGSORT / TEILNAHMEBETRAG
ANMELDUNG / ABMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN / AGB
Die Anmeldung zu den 4. Wiener Wohnrechtstagen ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestäti-gung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungs-beginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfol-gen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr Euro 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage
www.wohnakademie.at an oder füllen Sie das beigelegte
Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses
entweder per E-Mail an offi [email protected] oder per
Fax an +43 1 402 32 22/10!
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RÜCKTRITTSRECHTWir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin oder die Seminarreihe innerhalb der Rücktrittsfrist stattfi ndet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen.
INFORMATION
ANSPRECHPARTNERHaben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne!
Wohnakademie Österreich: Herr René Watzinger Tel.: +43-1-402 32 22 04 E-Mail: offi [email protected]
GBV: Herr Mag. Artur Streimelweger Tel.: +43-1-5055824-227 E-Mail: [email protected]
INHALT / KONZEPTIONMag.a Michaela Schinnagl
PROJEKTORGANISATION/DURCHFÜHRUNG
Wohnakademie ÖsterreichBetrieben durch Fair Wohnen – Wohnmanagement GmbHReichsratsstraße 15, 1010 WienUID-Nr.: ATU 54932300Firmenbuchnummer: FN 223587fFirmenbuchgericht: HG Wien
TEILNAHME
Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu den Wiener Wohnrechtstagen am 13. & 14. November 2014 an.
TEILNAHME AM ESSEN
Abendessen am 1. Tag (Donnerstag, 13. November 2014 19.00 Uhr)
Ja Nein
TEILNEHMER/IN
Titel Vorname Name
Firma Aufgabenbereich / Abteilung
Adresse PLZ / Ort
Telefon Fax E-Mail
ANMELDUNG
Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungs-gemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pfl ege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH bzw der Veranstalter (Mietervereinigung Österreichs, Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsver-band, Österreichischer Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund) durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zu-stimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per E-Mail an offi [email protected] erfolgen.
Mittagsbuffet am 2. Tag (Freitag, 14. November 2014 13.30 Uhr)
Ja Nein
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ANMELDUNG BITTE BIS
7. NOVEMBER 2014 per E-Mail
an offi [email protected]
oder per Fax an 01 402 32 22/10.
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