1 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Thema:
Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen
Gesamtplanung
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Inhalt
WerkzeugeNeue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnenÖrtliche und überörtliche AngelegenheitenÜberörtliche Angelegenheiten
Fachplanung Raumordnung
Instrumente der Gesamtplanung regional örtlichen
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Steuerung durch Planungen u. Maßnahmen
Werkzeuge und ihr Gebrauch Universalwerkzeuge (Word, Schraubenzieher, Kombi-
Zange, Adidas-Samba, RO-Plan, FNP/B-Plan)
Spezialwerkzeuge Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte
Werkzeugkasten BauGB BauO ROG (Fachplanungsgesetze)
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Neue Aufgaben für PlanerInnen
Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) Umweltbericht bei Aufstellung von
LandesentwicklungsplänenBsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf)
http://www.am.mv-regierung.de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb.pdf
Regionalplänen Bauleitplänen
Warum SUP neben UVP? (vgl. § 3 Abs. 1a UVPG)
Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein. „Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten...Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.“ http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_12.pdf o UVPG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/gesamt.pdfo EU-Richtlinie: http://www.bmu.de/files/sup_richtlinie.pdf
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Neue Aufgaben für PlanerInnen
Umweltbericht Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten (BauGB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)
1. Einleitung:a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen
mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der gepl. Vorhaben,
b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese ...berücksichtigt wurden,
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
a) Bestandsaufnahme ...des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die ...erheblich beeinflusst werden,
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
3. folgenden zusätzlichen Angaben:a) Beschreibung der ... technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf
Schwierigkeiten, die bei Zusammenstellung ... aufgetreten sind...b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt undc) allgemein verständliche Zusammenfassung...
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Neue Aufgaben für PlanerInnen
o (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum
o Raumordnungo Regionalökonomie (GA)o Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK:
ILEK)
o RegionalmanagementRegionalökonomie (GA)Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK)
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Entwicklungskonzepte - Inhalte
Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+)
Stärken-, SchwächenanalyseEntwicklungsziele definieren Handlungsfelder festlegenUmsetzungsstrategie darstellenprioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben
Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem Zusammenhang
Quelle: GAK-Rahmenplan 2004-2007, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung,
http://bmvel.zadi.de/gak/doc/integr-entw.dochttp://dip.bundestag.de/btd/15/031/1503151.pdf
Integr. Reg. Entwicklungskonzept
(GA)
• Stärken-, Schwächenanalyse• Entwicklungsziele,
Handlungsprioritäten festlegen
• Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung/ Verzahnung der Entwicklungs-maßnahmen der Politikbereiche und -ebenen darstellen,
• Vorrangige Entwicklungsprojekte aufführen
Quelle: 33. Rahmenplan GAhttp://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik.html
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Neue Aufgaben für PlanerInnen
o Flächennutzungsplanung: 15 Jahre-Rhythmus
o Soziale StadtEntwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )
o Stadtumbaustädtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)
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Örtliche Gesamtplanung
Art. 28 GG:
Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft ...in eigener
Verantwortung zu regeln“
Kommunale Planungshoheit
FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/
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Überörtliche Angelegenheiten
Belange der überörtlichen Gemeinschaft
Gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG )Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG)
FachplanungRaumordnung
BauGB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung
anpassen, bzw. sie beachten Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm
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überörtliche Belange der Fachplanung
Mehrstufigkeit der Fachplanung:1. Vorbereitende Fachplanung2. Verbindliche Fachplanung3. gebietsbezogene Nutzungsregelung4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung
Schützende FachplanungEingreifende Fachplanung
AbfallBergbau; Rohstoffabbau BodenschutzDenkmalschutzEnergietrassenForstwirtschaftImmissionsschutz
LuftLärm (Umgebungslärm)Lärm (Fluglärm)
LandwirtschaftNatur- und
LandschaftsschutzVerkehr
LuftverkehrPersonenbeförderungSchieneStraßeWasserstraße
VerteidigungWasserwirtschaft
(Wasserversorgung) komm.(Abwasserbeseitigung) komm.Gewässer-/Trinkwasserschutz GewässerausbauHochwasserschutz (HWS)
öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB):
• treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden)
• setzen ggü. Eigentümern durch
12 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Fachplanung
schützende Fachplanungen: LandwirtschaftDenkmalschutzForstImmissionsschutz (Luft, Lärm, Boden)Natur- und LandschaftsschutzWasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz)
eingreifende Fachplanungen:AbfallBergbau-, RohstoffeVerkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr)
Verteidigung
13 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Fachplanung
Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit
1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan)
2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser)
3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG)
4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)
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überörtliche Belange der Raumordnung
Gesellschaftliche TrendsIndividualisierung/WohnkostenMotorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen),Lohnniveau/KaufkraftGlobalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), demografischer Wandel
Folgen Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauchgrößere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen)
Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO
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überörtliche Belange der Raumordnung
Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch RO-Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes
Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben:
1. freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung ggü. künftigen Generationen,2. natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, 3. Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,5. prägende Vielfalt der Teilräume stärken,6. gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, 7. räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen,8. räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.
16 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
überörtliche Belange der Raumordnung
gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat)
Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG):
Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche
Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral)
Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)
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überörtliche Belange der Raumordnung
räumlich zu: 1. Siedlungsstruktur2. Freiraumstruktur3. Verdichtungsräume4. ländliche Räume5. strukturschwache Räume
sachlich zu: 1. Erholung2. Freizeit/Sport3. Kultur / Kulturlandschaft4. Land- und Forstwirtschaft5. Lärmschutz/Luftreinhaltung6. Naturgüter/Biotopverbund7. Siedlungstätigkeit8. Soziale und technische Infrastruktur9. Verkehr10. Verteidigung11. Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz12. Wirtschaft/Gewerbe/DL13. Wohnen
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG):
18 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
überörtliche Belange der Raumordnung
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG) und BauGB-Grundsätze:
• Konzentration auf Zentrale Orte- Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten)- soziale Infrastruktur- Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche)
• Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte • Siedlungsentwicklung
- auf integr. Verkehrssystem ausrichten - Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten
• Freiraum für Luftaustausch erhalten • Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen• Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und
Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit• Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale
Orte)• Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden
„Bürgermeisterwettbewerb“)
19 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung
Schule
Schule
- Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren- Verkehr vermeiden
4 Schüler: Schulweg insgesamt?
• Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km
• Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km
5 km
8 km
3 km
9 km
4 km
5 km
5 km
5 km
20 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Instrumente der (Gesamt)planung
regional: Leitvorstellung, Grundsätze Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes- und Regionalplan)
ROV (UVP)ZielabweichungUntersagung Vertraginformelle PlanungenFachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung)
örtlich: BauleitplanungSatzungeninformelle Planungen/Fachplanungen
21 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Übersicht raumbedeutsame PlanungRaumentwicklung
Leitvorstellungen sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
raumbedeutsame Planungenraumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend
FachplanungRaumplanungüberfachlich, zusammenfassend
Raumordnung Bund: Leitvorstellungen, Grund-
sätze (Ziele/RO-Plan nur in AWZ/Meer)
Überörtliche Gesamtplanung Land: Landesplanung, Ziele im
Raumordnungsplan für Landesgebiet
Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder)
BauleitplanungÖrtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung
Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
vorbereitende Fachplanung
gebietsbezogene
Nutzungsregelung
Vorhaben-bezogene
PlanfeststellungBei überörtlicher Bedeutung
„Privilegierte Fachplanung“
gem. §38 BauGB
raumbedeutsame Maßnahmen
(Projekte1)
(Bau-)Vorhaben bzw.
Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Fördermittel
1) Vgl. § 10 Nr. 11 und 12 BNatSchG
22 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung
Raumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km²Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte. MKRO-Beschluss Fortentwicklung europ. RE
Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18a ROG): Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes.
Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG):- Landesplanung: 1 : 100.000 - 1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden, übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB.
- Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG): 1:50.000 – 1 : 100 000Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren; Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB.
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6 Ebenen der Raumentwicklung/Raumplanung
Bauleitplanung: 12.353 Gemeinden(örtliche Gesamtplanung)
Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000
„Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen
Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000„Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung
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Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder,
60 Optionen
Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG)Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte
Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.
ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitfrühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB
Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange
Raumordnung (RO) des Bundes (ROG, RoV)Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben,
( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der RO, im Sinne der Leitvorstellung von den Planungsträgern anzuwenden. Ziele der RO (s.
Landes- und Regionalplanung) stellt der Bund nur in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee auf.
Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne, § 7 ROG s.Notizen)Grundsätze (GS) der RO des Bundes durch RO-Pläne konkretisieren (weitere GS der Länder dürfen GS des Bundes und § 1 ROG, Leitvorstellung, nicht widersprechen), dabei bilden Ziele der RO das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textl. Festlegung
mit Anpassungspflicht für Gemeinden/TÖB). Ziele sind zu kennzeichnen.
Regionalplanung (§ 9 ROG, LaplaG,RegplaG)Grundsätze u. hochstufige Ziele der RO durch Regionalpläne
(RO-Pläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus RO-Plan für Landesgebiet
Bauleitplanung Gemeinden (BauGB)Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere
Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Fachplanungen
Öffentliche Planungsträger
§ 5 ROG, § 7 BauGB
Träger öffentlicher
Belange
Anpassungspflicht1 (sofern beteiligt; top down)Beteiligung, Abwägung (bottom up)
Öffentlichkeit
Anpassungspflicht1
(BauGB),
Beachtungspflicht (ROG):
die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit(§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG)
1 Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen durch die Gemeinde, insbesondere des FNP, ein.
25 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Grundsätze und Ziele der Raumordnung
Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder ErmessensentscheidungenFolge: zu berücksichtigen (auch in Aufstellung befindlichen Ziele der RO, ROV-Ergebnisse, landesplanerische Stellungnahmen) („gelbe Ampel“).
Ziele: verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.Folge: Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum für nachfolgende Planungsebenen und Fachplanung, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG für Bauleitplanung darüber hinaus Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.
26 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Ziele der Raumordnung
Kontext Flächenverbrauch
Ziele der RO„verbindliche Vorgabe in RO-Plänen“ § 3 ROG
Ziele allg.: smart-Regel (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminisiert)
Grundsatz: allg. Aussagen
Unterschied Ziel/Grundsatz: Ziel: Kein AbwägungsspielraumBeachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: AbwägungsspielraumBerücksichtigung = „gelbe Ampel“
- Landesplanerische Letztentscheidung- Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung- Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)
Ziele "Festlegungen"
Inhalträumlich und sachlich
bestimmt, abschließend abgewogen,
textlich/zeichn. festgelegt
Form
sprachlich verbindlich:
ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor
27 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Ziele der RO
Sprachliche Verbindlichkeit
Problem: „Soll“-Ziele„i.d.R“-Ziele
„Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von dem festgelegten Ziel zulässig ist.“
„Neben der Regel auch die Ausnahme mit Bestimmtheit festlegen.“
OVG Münster, Urteil vom 06.06.2005 – 10 D 145/04.NE –, ZfBR 2005, 815; (818);
BayVGH Urteil vom 19.04.2004 – 15 B 99.2605 –, BauR 2005, 84 (84);BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 – 4 CN 20.02 –, ZfBR 2004, 177 (177).
28 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Grundsatz oder Ziel?1. Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.2. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch“ sind unzulässig.3. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern,
bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.4. Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.5. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt
werden.6. In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die
Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden.
7. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen.
8. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen.
9. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.10. Abfälle sollen entstehungsortsnah verwertet und beseitigt werden. Th11. Gymnasien sind in Oberzentren, Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Mittelzentren
zur Verfügung zu stellen. (Th)12. Die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung ist als Bestandteil des konventionellen Transeuropäischen
Verkehrsnetzes durchgehend zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. (Th)13. Das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist auf die Zentralen Orte auszurichten. (Th) 14. In den Regionalplänen sind Vorranggebiete „Windenergie“ auszuweisen, die zugleich die Wirkung von
Eignungsgebieten haben. 15. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch soll erhöht werden.16. Der Zugang zu See- und Flussufern ist, sofern nicht Naturschutzbelange oder andere öffentliche
Interessen entgegenstehen, für die Allgemeinheit freizuhalten und ggf. zu eröffnen.17. Bei Planungen und Maßnahmen in unmittelbarer Gewässernähe sind die Gewässerufer regelmäßig von
Bebauung freizuhalten. Ein durchgehender Uferstreifen ist regelmäßig öffentlich zugänglich zu machen. 18. Mischungsziel Saarland
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Raumordnung des Bundes -
ROG 1998 Leitbild nachhaltige RaumentwicklungLeitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993)49 Grundsätze (keine Ziele!!!)
in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren
Ziele der Raumordnung nur in deutscher ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW als RVO (§ 18a ROG)
Zuständigkeit:
Bundesländer = 12-Seemeilen-Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, d.h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes)
Bund = 12-200-Seemeilen-Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und des Küstenmeeres vom 11.11.1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg, Rostock)
Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: IzR Heft 7/8.2004, S. 491http://www.bmvbw.de/Anlage12140/Bericht-zur-Offshore-Windenergienutzung-03.12.01.pdfhttp://www.dewi.de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block5.pdf
30 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
ROG-Grundsätze
Unterstreichung: neuer Grundsatz seit ROG 1998
Siedlungsstruktur Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl
von Zentren und Stadtregionen Siedlungstätigkeit konzentrieren auf
leistungsfähige ZO Brachflächenwiedernutzung vor
Freirauminanspruchnahme Verdichtungsraum als Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkt
sichern Siedlungsentwicklung auf integriertes
Verkehrssystem ausrichten Sicherung von Freiräumen Grünbereiche für Freiraumverbund sichern Attraktivität des ÖPNV durch Schnittstellen
erhöhenhttp://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm
31 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
ROG-Grundsätze
Ländliche Räume als Lebensräume mit eigenständiger
Bedeutung entwickeln Ökolog. Funktionen für Gesamtraum
erhalten Zentrale Orte als Träger der
Entwicklung unterstützen
Strukturschwache Räume Entwicklungsvoraussetzungen
bevorzugt verbessern durch qualifizierte Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten
Verbesserung der Umweltbedingungen und Infrastrukturausstattung
http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm
32 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
ROG-Grundsätze
Naturgüter Biotopverbund (§ 3 BNatSchG: 10 % Landesfläche)
vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen, Rückhaltefläche, gefährdete Flächen)
Wohnen und Mischung Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung
tragen, sinnvolle Zuordnung von Wohn- und GE-Gebieten Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung
gewährleisten
Infrastruktur Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr.
(V+E) Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln
33 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
ROG-Grundsätze
VerkehrVoraussetzungen für Verlagerung auf
Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen und Korridoren verbessern
Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung
34 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Raumordnungspläne, Teilpläne
Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug:
Gemeinde/Zentraler OrtOrtsteilVersorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum, Innenstadt, City, integrierte Lage
Standort (Symbol) linienhaftes Element Fläche
35 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Gemeinde Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert
Verhältnis vorher/nachher
„Rang“ bundesweit
alte Länder 1966 2003Baden-Württemberg 3.380 1.111 3,0 zu 1 8Bayern 7.087 2.056 3,4 zu 1 6Hessen 2.693 426 6,3 zu 1 2Niedersachsen 4.244 1.026 4,1 zu 1 5Nordrhein-Westfalen 2.355 396 5,9 zu 1 3Rheinland-Pfalz 2.920 2.305 1,3 zu 1Saarland 347 52 6,7 zu 1 1Schleswig-Holstein 1.381 1.125 1,2 zu 1alte Länder (B, HH, HB) 24.411 8.501 2,9 zu 1 neue Länder 1992 2003 Brandenburg 1.813 436 4,2 zu 1 4 Mecklenburg-Vorpommern1.095 964 1,1 zu 1 Sachsen 1.614 525 3,1 zu 1 7 Sachsen-Anhalt 1.344 1.197 1,1 zu 1 Thüringen 1.661 1.006 1,7 zu 1 9 neue Länder 7.527 4.128 1,8 zu 1
Anzahl Gemeinden1)
36 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
OrtsteilWachstum/OrientierungswerteWohnungsschwerpunkteGewerbeschwerpunkteSport-, Freizeit-Tourismusfunktionen
Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern, zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE-Center Cottbus)
Großflächiger Einzelhandelzentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung
37 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Standort (Symbol)Grünzäsur GVZ, Flughafen, Hafen, DeponieWohnbau-, Gewerbestandort Haltepunkt-Einzugsbereich
38 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Haltepunkt-Einzugsbereich
Erschließungsstandards für Siedlungsflächen Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius):
1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn) 600 m U-Bahnhof, 550 m Straßenbahnhaltestelle 500 m Bus-Haltestelle.
Verbindungsstandards Messgröße für Verbindungsstandard
Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1,0 sehr gut; > 2,0 ungünstig) Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV-MIV (0 = sehr gut)
39 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Gegensteuerung
40 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
linienhaftes Element Alleen, Uferränder, StadtkanteVerkehrs- und LeitungstrassenAchsen
41 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete)
Siedlungsflächen (Erweiterung) Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser)RohstoffabbauWindnutzungHochwasserschutzErholung, Tourismus
42 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG)
Abweichung im Einzelfall zulassen
wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt
(Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz)
antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben
GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow
43 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV
Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich:
1. BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG2. kerntechnische Anlage3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4. Deponie5. Abwasserbehandlungsanlage6. Rohrleitungsanlage7. Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer8. Bundesfernstraße9. Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals10. Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr11. Bundeswasserstraße12. Flugplatz13. (aufgehoben)14. HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm15. Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16. bergbauliche Vorhaben17. Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18. Magnetschwebebahnen19. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe
Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg:Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen
Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung
44 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Raumordnungsverfahren
1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben?
2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung)
3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. ErörterungsterminBewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO)6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges
Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?)
7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit
45 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG)
Berlin-Brandenburg 1990-6/2001Anträge gesamt: 1.096Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG)
davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94
ROV positiv: 260ROV negativ: 25Antrag zurückgezogen: 125Laufende ROV: 100
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13
46 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg
1990-6/2001
Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ
Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“
Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27
47 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Untersagungsverfahren (§ 12 ROG)
Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich)
Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 LplV): 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft
Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen:
Bsp. Windteilpläne
48 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Definition: Auswirkungen anzunehmen ab 1.200 m² Geschossfläche 700 m² Verkaufsfläche
1. Auswirkungen auf Nahversorgung (Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH-Betriebe vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)
nahversorgungsrelevant: Lebensmittel Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf. Bäcker, Metzger) in 500-1000 m Entfernung
Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete
49 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Bsp. großflächiger Einzelhandel
2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche
(in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)
Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr)
innenstadtrelevant/zentrenrelevant: Textilien, Schuhe, Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/ Pharmazie, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik
„Grüne-Wiese-relevant“: Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk), Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ-Teile, Bau- und Heimwerkerbedarf
(hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft, niedrige Flächenproduktivität)
50 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Einzelhandel
http://www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/planungsrichtwerte.htm#Wirtschaft
Flächenproduktivität im EinzelhandelUmsatz / Jahr / qm Verkaufsfläche [Euro]
4.571
5.119
4.605
4.580
3.923
1.017
1.355
1.490
1.761
2.710
2.868
2.955
3.216
3.226
3.359
3.707
3.753
4.009
4.597
5.154
6.601
8.610
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000
Warenhaus
Supermarkt
Verbrauchermarkt
SB-Warenhaus
Shopping-Center
Möbel
Gartenbedarf
Bau / Garten
Bau- und Heimwerkerbedarf
Teppiche / Gardinen
Spielwaren
Glas / Porzellan / Keramik
Drogerie/Kosmetik
Beleuchtung / Elektro
Sportartikel
Textilien
Schuhe
Leder- und Galanteriewaren
Lebensmittel
Eisenwaren / Hausrat
Radio / Fernsehen
Foto
Umsatz / Jahr / qmVerkaufsfläche [Euro]
51 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Einzelhandel
Betriebstyp Standortintegriert
Warenhaus (alles unter einem Dach) Kernstadtzentrum
Kaufhaus (einbranchenorientiert) Kernstadtzentrum
EH-Agglomeration: FOC, EKZ, UEC Innenstadtzentren, Stadtteilzentren (Magnetbetriebe, Ankermieter)
Fachgeschäft Innenstadtzentren, Zentrumsrandlage bei spez. Bedarf (Reit-, Angelsport, Waffen)
Spezialgeschäft/Boutique Stadtzentren, Nähe zu Warenhäusern, Ergänzungsagglomeration
Selbstbedienungsladen Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren.
Discounter Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren
Supermärkte Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren
Ausfallstraße, Autobahnauffahrt
SB-Warenhaus Stadtrandlagen, autoorientiert, große Parkplätze
Verbrauchermarkt (Schwerp. Food) Stadtrandlage, autoorientiert, große Parkplätze
Fachmarkt Stadtrandlage, autoorientiert: Ausfallstraße, Gewerbegebiet, Autobahnauffahrt
EH-Agglomeration: FOC, EKZ, Fachmarktagglom., UEC Autobahnauffahrt
52 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet
ZentralitätsgebotKongruenzgebot/BeeinträchtigungsverbotStädtebaul. Integrationsgebot
Großflächiger EH mit zentrenrelevantem Sortiment:
LEP Hessen 2000: nur in OZ, MZ (zentr. Ortsteile) RP Region Stuttgart: nur in zentralörtl.
Versorgungskern
53 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Bsp. großflächiger Einzelhandel
LEPro Berlin-Brandenburg:§ 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung
und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nur dort zuzulassen, wo deren Nutzungen nach Art, Lage und Umfang der angestrebten zentralörtlichen Gliederung sowie der in diesem Rahmen zu sichernden Versorgung der Bevölkerung entsprechen.
LEP eV Berlin-Brandenburg: 1.0.8 Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb
der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird.
LEP eV-Entwurf 1.0.8: Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Zentren ist unzulässig.
54 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Regional – informelle Planung
Unterscheidungsmerkmale:ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend handlungs- und umsetzungsorientiert (Ergänzung formeller Instrumente)
kleinräumige Projekte und Maßnahmen kurz- bis mittelfristig angelegt
Starker Impuls: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993 (ORA)Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 (HARA)„Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne“
Kooperationsbedarf in Stadtregionen: Grenzen als Wachstumsbremse Konferenztyp – Zusammenarbeitstyp – Verbandstyp –
Gebietskörperschaftliche Lösung (Stadtkreis, Regionalstadt, Eingemeindung)
55 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Regional – informelle Planung
Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund, Land, Region) Raumordnerisches, Regionales bzw. Räumliches Strukturkonzept Regionales Entwicklungskonzept der RaumordnungRegionales bzw. integriertes ländliches Entwicklungskonzept (GA, GAK)Modellvorhaben der Raumordnung
Regionalkonferenz, Regionalforen (häufig in Verbindung mit Reg. Entw.Konzept) Anpassungsstrategien schrumpfende ländliche Regionen in den neuen Ländern Regionales Flächenmanagement Regionale Sanierungs- und Entwicklungsgebiete Städtenetze Wettbewerbe („Regionen der Zukunft“)
Transnationale Zusammenarbeit (Interreg) Modellvorhaben Regionen AKTIV (Ländliche Entwicklung)forstliche Rahmenplanung, Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Aktionsprogramm, IBA Regionalmanagement (Potenziale, Projekte)
Regionalmarketing (Vermarktung)
56 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Steuerung kommunal
BauGBErstes Kapitel Allgemeines StädtebaurechtErster Teil BauleitplanungZweiter Teil Sicherung der BauleitplanungDritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; EntschädigungVierter Teil BodenordnungFünfter Teil EnteignungSechster Teil ErschließungSiebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz (vgl. Erschließung)
Zweites Kapitel Besonderes StädtebaurechtErster Teil Städtebauliche SanierungsmaßnahmenZweiter Teil Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmenDritter Teil Stadtumbau Vierter Teil Soziale StadtFünfter Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
57 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Steuerung kommunal
Planung - Sicherung - Mobilisierung
Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam)
Flächennutzungsplan (§ 5f BauGB)
Bebauungsplan (§§ 8ff, 30 BauGB)
PPPVorhaben- und Erschließungsplan (§§ 12, 30 BauGB)
Städtebaulicher Vertrag (§§ 11 BauGB)
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
58 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – BauGB-Satzungen
Übergangsbereich Innen-Außen Grauzone34er-Innenbereich
Klarstellungssatzung (Abs. 4 Nr. 1, Grenze 34/35)
Ergänzungssatzung (Nr. 3, einzelne Außenbereichsflächen, Arrondierung)
Entwicklungssatzung(Nr. 2, bebaute Bereich im Außenbereich als 34er, FNP-Bauflächendarstellung, Problem: Streusiedlung, Aussiedlerhöfe, Vorwerke, Weiler, Loose)
35er-Außenbereich:
Außenbereichssatzung (Abs. 6 erlaubte Verfestigung Splittersiedlung: Lückenschließung, Dachgeschossausbau, Verbot von Erweiterung Splittersiedlung)
59 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Innenbereichim Zusammenhang bebauter Ortsteil Außenbereich
historische Streu- und Bandbebauungorganische Siedlungsstruktur:Aussiedlerhöfe (Flurbereinigung), Vorwerke, Weiler, Loose/Oderbruch, Streusiedl./Spreewald,Reihendörfer ("gesteigertes Durchsetzungsvermögen ggü. öffentlichen Belangen")
Kleingärten, WochenendgrundstückeGartennutzung im Vordergrund
andere Nutzungen z.B. Sport- und Reitplätze
nehmen am Bebauungszusammenhang i. d. R. nicht teil, wenn sie den optischen "Eindruck der Geschlossenheit" unterbrechen
Wesensmerkmale des im Zusammenhang bebauten Ortsteils:
- Bebauungskomplex von gewissem Gewicht (gemessen an Zahl der Bauten für ständigen Aufenthalt von Menschen) - Ausdruck organ. Siedlungsstruktur- im Gebiet einer Gemeinde
bebaute Bereiche im Außenbereichnicht landwirtschaftlich geprägte Wohn-bebauung von einigem Gewicht.Unbeachtliche Belange: Entstehen und Verfestigen von Splittersiedlungen, F-Plandarstellung von Wald u. Landwirtsch. weiterhin beachtlich: Erweiterung v. Splittersiedlungen
Splitter-siedlungunorganische Siedlungsstruktur:zusammenhang, regellos, funktionslos, z.B. bandartige, einzeilige Bebauung, Behelfsbauten, fehlende Infrastruktur, nicht privilegierte Erweiterungen von privilegierten Vorhaben
Bestandsschutz
Privilegierung§ 35 Abs. 1 BauGB
Außenbereichs-satzung ("Lückenfüllungs-satzung")§ 35 Abs. 6 BauGB
Dauerwohnen
Freizeitwohnen, vorübergehender Aufenthalt
Grauzone, Übergangsbereich
einzelne angrenzende Außenbereichsflächensofern von angrenzender Bebauung geprägt, vereinbar mit städtebaulicher Entwicklung (u.a. Ziele der RO, vgl. MSWVaktuell 4/99 S. 48), u. ohne Planungsbedürfnis
Ergänzungs-satzung§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Entwicklungssatzung§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB, wenn Flächen im F-Plan als Bauflächen dargestellt
bebaute Bereiche im Außenbereich, sofern als Baufläche im F-Plan dargestellt
ggf. teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4, oder entprivilegiert, d.h. Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, dann Splittersiedlung
Was ist Entstehung, Verfestigung, Erweiterung einer Splittersiedlung?Entstehung einer Splittersiedlung ist das erstmalige Entstehen einer baulichen Anlage von gewissem Gewicht. Erweiterung ist räumliche Vergrößerung (darf nicht durch Satzung ausgeblendet werden!) Verfestigung ist jede Verstärkung der Splittersiedlungsnutzung (zB durch Lückenschließung, Dachgeschoß-Ausbau) http://www.google.de/search?q=Entwicklungssatzung&hl=de&lr=&ie=UTF-8&start=90&sa=N
Klarstellungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
60 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – BauGB-Satzungen
Sanierungssatzung (§ 142 BauGB)
Entwicklungssatzung (§ 165 BauGB: erhöhter Wohn-, Arbeitsstättenbedarf, Brachflächen, Gemeinbedarf)
Erhaltungssatzung (172 BauGB, Gestalt, Zusammensetzung, Umstrukturierung)
61 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – BauGB-Satzungen
weitere Satzungen nach BauGB:
Erschließung (§ 132 BauGB)
Ausgleich- und Ersatz (§ 135c BauGB)„Der Beitrag/Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück“
Sicherung
Veränderungssperre (§ 14 BauGB, § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen)
Teilungsgenehmigung (§ 19 BauGB)
Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 BauGB, Begründung, Teilung Wohnungseigentum)
Mobilisierung
Besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)
62 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Bauland-Mobilisierung
Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999
Strategietyp Anteil %
Typ I klassische Angebotsplanung: B-Plan, Bodenordnung, Erschließung und Beitragserhebung
32%
Typ II gemeindeeigene Entwicklung Besitz, Erwerb bzw. Ausübung Vorkaufsrechte in eigener Regie
38%
Typ III Entwicklungsträgerschaft im Auftrag der Gemeinde (keine Gemeinde-Haushaltsmittel)
9%
Typ IV Investorenentwicklung (VEP und Vertrag) 15%
Typ V Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 6%
63 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Bauland-Mobilisierung
Neue Instrumente? 21 % Instrumente ausreichend? 72 %
Anteil Gemeinden, die Strategietyp einsetzen für:
Neubau Um-, Wiedernutzung
Nachverdichtung Arrondierung
Typ I Angebotsplanung 42 10 21 22Typ II gemeindeeigen 31 19Typ III Entwicklungsträger 10 4 4Typ IV Investor 20 11Typ V Entwicklungsmaßnahme 13,8 3,5 3,3
64 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune - städtebauliche Gebote
VA, seltene Anwendung
auch ohne B-Plan: Modernisierungs-, Instandsetzungsgebot (§ 177
BauGB)
B-Plangebiet:
Baugebot (bzw. Baulücke im 34er-Gebiet § 176 BauGB)
Rückbau- oder Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB)
lt. B-Plan:
Pflanzgebot (§ 178 BauGB)Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
65 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – Satzungen nach BauO
Satzungen nach BauO über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg BauO): Ortsbild:
Gestaltungs-, Abstandsflächen-, Werbeanlagen-, Einfriedungs-, Begrünungssatzung;
Notwendige Nebenanlagen:
Kinderspielplatz-, Stellplatz-, Fahrradstellplatzsatzg. Ablösesatzung für notwendige Spiel-/Stellplätze
66 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – weitere Satzungen
Satzungen nach anderen Gesetzen:
Straßenverkehrsgesetz § 6a (6): Parkgebührensatzung “Nutzung des Parkraums durch möglichst große
Anzahl von Verkehrsteilnehmern ist zu gewährleisten. „...werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. ...Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“
Denkmalschutzgesetz (Bsp. Brandenburg): Denkmalbereichssatzung
Gemeindeordnung der Länder (aus Gründen des öffentlichen Wohls, wenn z.B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen erforderlich:
Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasserleitung Kanalisation Straßenreinigung Fernwärme
(Beschränkung auf bestimmte Gemeindeteile und best. Gruppen von Grundstücken möglich)
67 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – informelle Planung
Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGBRahmenplan, städtebaulicherEntwicklungsgutachtenSTEP /Stadtentwicklungskonzept (z.B. Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Büro, Wohnen, Ver- und Entsorgung, Spielplatz, Friedhof, Kleingarten)
stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, integriertes Konzept (Fördervoraussetzung des Bundes für die Programme Soziale Stadt, vgl. VV-Städtebauförderung 2004)
Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )
städtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)
68 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Kommune – informelle Planung
„Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB“
Ortsentwicklungsplan, BereichsentwicklungsplanStädtebauliches StrukturkonzeptBebauungskonzept Verkehrsentwicklungskonzept, -plan (Generalverkehrsplan o.Ä., Fördervoraussetzung des Bundes gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vgl. § 3 Ziff. 1b)
städtebaulicher oder architektonischer Entwurf, Wettbewerb bzw. ModellBundes- bzw. Landesgartenschauen
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