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Die “Bildungsprämie”: Ziele und Anforderungen in der BeratungInformationsveranstaltungBerlin, DIHK, 21. Okt. 2008Eckart Lilienthal, Ref. 321: Lebenslanges Lernen
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Inhalt
Inhalt
1. „Bildungsprämie“ – Das Modell
2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell
3. Beratungspraxis, Antragstellung
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Inhalt
1. „Bildungsprämie“ – Das Modell
2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell
3. Antragstellung, Beratungspraxis
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• Notwendigkeit zur Ausweitung Lebenslangen Lernens: Globalisierung, technologischer und demografischer Wandel
• International: D unterdurchschnittliche Beteiligung, dabei insb.–KMU –Ältere (zu früh zu starker Rückgang)–Geringqualifizierte
• Finanzierung: für 28% Nicht-Teilnehmer relevant• Mangel an Finanzierungsinstrumenten für individuelle berufliche
Weiterbildung von Arbeitnehmern–keine Förderung der öffentlichen Hand (außer EStG)–keine Angebote privater Finanz-Dienstleister
Grundlagen
„Bildungsprämie“ – Das Modell
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Zielsetzungen für die Bildungsprämie• Mobilisierung:• Mentalitätswechsel: Bildung als Investition
KEIN Instrument für Eingliederung, Nachholen von Abschlüssen, Grundbildung
ERGÄNZUNG von Bildungsfinanzierung der Unternehmen und der BA (SGB), nicht Ersatz
Mobilisierung von Arbeitnehmer/innen! „Von der theoretischen Zustimmung zur realen Aktivität!“ / „Anschub“
Expertengutachten Juni 2006 – Januar 2007 Statt Ansparanreiz dreigliedriger Modellentwurf
„Bildungsprämie“ – Das Modell
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Komponente A: Entnahme aus VermBG• vorzeitige Entnahme für Weiterbildungszwecke, ohne das Zulage gestrichen wird
Komponente B: Prämiengutschein
• Niedrige Einkommensgruppen (wie VermBG) erhalten max. 154€ als 50% Zuschuss für Teilnahmenentgelte NEU: Keine Bagatellgrenze von 30€
• Akkumulierter Betrag von 308€
• Finanzierung aus ESF-Mitteln
Komponente C: Weiterbildungsdarlehen• analog KfW-Studienkrediten, ohne individuelle Bonitätsprüfung, ohne Einkommensobergrenze,• auch für kostenintensivere Maßnahmen und indirekte Kosten
„Bildungsprämie“ – Das Modell
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Zusammenfassung: Das Finanzierungsmodell „vorher“
DarlehenVermBGEinkommen, Vermögen
WeiterbildungsprämieSteuerliche Regelungen
Eigenfinanzierung:Diese kann aus den Säulen der Weiterbildungsfinanzierung entnommen werden, aber auch aus dem eigenen Einkommen und Vermögen.
Staatliche Finanzierung:Diese kann bei erfolgter Eigenbeteiligung in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Mobilisierung für Weiterbildung.
„Bildungsprämie“ – Das Modell
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DarlehenVermBGEinkommen, Vermögen
WeiterbildungsprämieSteuerliche Regelungen
Eigenfinanzierung:Diese kann aus den Säulen der Weiterbildungsfinanzierung entnommen werden, aber auch aus dem eigenen Einkommen und Vermögen.
Staatliche Finanzierung:Diese kann bei erfolgter Eigenbeteiligung in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Mobilisierung für Weiterbildung.
Zusammenfassung: Das Finanzierungsmodell „nachher“
Kostenteilung
„Bildungsprämie“ – Das Modell
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Kostenteilung im Weiterbildungssparen:
Nutzerseitige Verwendung
Weiterbildungskosten
Prämie max. 154 €50% der Gebühren
Eigenbeteiligung in gleicher Höhe
308
€weitere Eigenbeteiligung für
Entgelte >308 €
Entnahme VermBG, Darlehen
„Bildungsprämie“ – Das Modell
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Inhalt
1. „Bildungsprämie“ – Das Modell
2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell
3. Antragstellung, Beratungspraxis
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2. Obligatorische Beratung zur Bildungsprämie: „Prämienberatung“Funktionen im Modell „Bildungsprämie“:a) Beratungsstelle vor Ort• flächendeckende Ausgabe und (Teil-) Abwicklung
• Information über Bildungsangebote / Transparenz des Bildungsmarktes,
• Bestätigung der Relevanz des Bildungszieles für Beschäftigungsfähigkeit,
• Klärung der Angebotsqualität und anderer Angebotsmerkmale,
• Orientierung über die Finanzierungsoptionen.
Standardverfahren, Kontrollen und Sanktionen sichern neutrale Beratung
b) Bundesweite Hotline (0800 – BMBF 000)• bundesweit einheitlicher Zugang • Vorklärung: Bedingungen, notwendige Unterlagen• Lotsenfunktion: Führt zur nächsten Beratungsstelle
„Bildungsprämie“ – Die Beratung
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Beratungsstelle: Schlüssel für Modellerfolg!
Beratung sorgt für sinnvollen Einsatz der öffentlichen und privaten Mittel, regelkonform UND unbürokratisch
• ABER: Stark fokussierter Beratungsauftrag! „Prämienberatung“ < LLL-BeratungErfahrungen NRW: 30 min. reichen aus
Voraussetzung: Etablierte Beratungsstellen mit kompetenten BeraterInnen
Zusätzlich: Spezifische Kenntnisse über Modell, Beratungsablauf, IT-System
„Bildungsprämie“ – Die Beratung
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Inhalt
1. „Bildungsprämie“ – Das Modell
2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell
3. Beratungspraxis, Antragstellung
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2. Prämienberatung im Verfahrensüberblick1. Anruf Hotline: Klärt grundsätzliche Voraussetzungen, notwendige
Unterlagen und nächste Beratungsstelle
2. Beratungsstelle: • Bestätigt persönliche Voraussetzungen (Einkommen) und Weiterbildungsziel (Beschäftigungsfähigkeit)
auf Grundlage der Selbsterklärung. • Nennt mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter • Hinweise auf andere Finanzierung möglich (Gutscheine der BA, AFBG, Arbeitgeber …).
3. Ergebnisse der Beratung werden über IT-System erfasst; keine Akte.
4. LernerIn bucht bei Weiterbildungsanbieter Kurs oder Prüfung: Anbieter akzeptiert Prämiengutschein Klärung des Gutscheinwertes. LernerIn zahlt Eigenanteil
5. Anbieter beantragt gebündelt Zuwendung für Gutscheine
6. Beratungsstelle beantragt stark gebündelt 20€ pro Beratung
„Bildungsprämie“ – Die Beratung
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Bildungsprämie - Beratungspraxis
Zur Beratungspraxis• Arbeit wird über IT-System gestützt und verwaltet• Grundlage: Selbsterklärung der Begünstigten• ggf. unter Vorlage von Dokumenten (ID, ZVE)• Haftungsausschluss im gesetzlich zulässigen
Rahmen Expertise für Entscheidung der Lerner• Nennung von mind. drei Anbietern (neutral)• Recherche mit vorhandenen DB; evtl. Service-Liste• Qualitätssicherung muss Anbieter bestätigen
– Merkblatt für Anbieter wird erstellt
• Beratungszuschuss auch ohne Gutscheinvergabe– negative Prüfung oder günstigere Finanzierungsoption
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Zeitplanung Prämieneinführung • Bekanntmachung Richtlinie am 2.9.08• Antragsstellung bei PT-DLR ab sofort ohne Fristen• Formale Prüfung BMBF • Einvernehmen (Qualität, regionale Verteilung) durch Land (Länderkontingente gem. Einwohner / Fläche)• ab 01.10.08: Förderentscheidungen• mind. 2 Monate: Bewilligung, Schulung, Datenschutz, Softwareausstattung
• ab 01.12.2008 Markteinführung Prämiengutscheine
„Bildungsprämie“ - Zeitablauf
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BeratungsstellenLänderkontingent
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Auswahl der Beratungsstellen Einvernehmen Land! - juristische Personen: Beratungsstelle oder
Träger- bereits Beratungspraxis (Erfahrung,
Ausstattung)- Erreichbarkeit (ÖPNV), regionale Verteilung Auswahl: 1. Bestehende Landesförderung2. a) trägerneutrale Einrichtung;
b) öffentlich-rechtliche Grundlage ; c) sonstige geeignete Einrichtungen.
• Anforderungen an Beraterqualifikation (sichert ZE):– Hochschulabschluss + 1 Jahr Erfahrung in der Beratung ODER– Einschlägige Weiterbildung (>120 h) + 2 Jahre Beratung ODER– drei Jahre Beratung SOWIE– Schulungsteilnahme
„Bildungsprämie“ - Antragstellung
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Schulung der BeraterInnen• Schulung der BeraterInnen ist Mindestanforderung für
Qualitätssicherung und gegen Missbrauch• Zielsetzung: Selbständige Entscheidung in neuartigem und
extrem heterogenem Umfeld• KEINE Schulung von „Grundlagen der Beratung“ • Ablauf:
– Faktenübermittlung im Vorfeld– Präsenzveranstaltung von 6h (1 Tag mit An- und Abreise): Anwendung der Vorgaben
und Regeln auf die jeweilige Beratungspraxis– Kontaktpflege zum Erfahrungsaustausch und zur Übermittlung von Neuerungen
• Konzeption und Umsetzung durch RQZ (Mainz, Leipzig und Hagen)
„Bildungsprämie“ - Antragstellung
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Beratung - Antragstellung
Antragstellung im vereinfachten Verfahren• Info und Zugang über
www.bildungspraemie.info• Elektronische Antragstellung über
www.pt-it.de/ptoutline/bp1/ • Kalkulation der Beratungsgespräche gem.
Länderkontingente: Planungshilfe, wird im Ablauf überprüft und angepasst
Bewilligung dotiert auf Laufzeit*Kontingent*20€, z.B. 36 Mon*24 (BW)*20€ = 864 Ber.*20€ = 17.280 €
Bewilligung enthält Änderungs-Vorbehalt: – Überprüfung mit Abschlagszahlung (erstmals 30.9.09) gemäß realem Abruf– Gesamtzahl überprüft Anfang 2010
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Bildungsprämie - Antragstellung
Datenschutz: Ermitteln und Nachhalten personenbezogener Daten
• Gewährleistung durch „Auftragsdatenverarbeitung“• BMBF / PT-DLR dokumentieren Datenumgang• ausgewählte Beratungsstelle schaltet eigenen
Datenschutzbeauftragten ein • Beratungsstelle beauftragt BMBF/PT-DLR mit der
Verarbeitung der Beratungs-Ergebnisse• NutzerIn und BeraterIn müssen einwilligen• Datenschutz muss an allen Orten und von allen
BeraterInnen gewährleistet sein
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Abschluss
Zusammenfassung:• Neues Förderinstrument mit guten Aussichten (NRW u.a.)• Chancen:
– Weiterbildung aufwerten, Beteiligung erhöhen– Beratung und Beratungsstellen sichtbarer und wichtiger machen– umfassendere Beratungsangebote anreichern und kofinanzieren
• Beratungspraxis entscheidend für Erfolg• Nachsteuerung wenn notwendig (Förderung, Verfahren)
Erfahrungen aus der Beratung entscheidend
• Kontakt über 0800 BMBF 000
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Eckart LilienthalBundesministerium für Bildung und ForschungReferat 321: Lebenslanges Lernen53170 BonnHomepage: www.bmbf.de
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