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Menschenrechtsarbeit Seminar: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich (Volker Kaufmann)

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Menschenrechtsarbeit

Seminar: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration

im nationalen und internationalen Vergleich (Volker Kaufmann)

Nikita Kadan: Procedure Room

1. Entstehung der Menschenrechte

Naturrecht Aufklärung

Liberalismus

1. Entstehung der Menschenrechte

John Locke Voltaire

(François Marie Arouet)

Montesquieu (Charles de Secondat)

Jean-Jacques Rousseau

Immanuel Kant

Johann Gottlieb Fichte

1. Entstehung der Menschenrechte

Magna Charta libertatum

1215

1789

Déclaration des droits de

l'homme et du citoyen

United States Constitution

1789

Bayern/Baden 1818

Württemberg

1819

Kurhessen / Kursachsen

1831

Verfassung des Deutschen

Reiches

1871

1919

Verfassung der Weimarer Republik

1949

Grundgesetzt für die BRD

GG Art. 1, Abs. 3 -Gesetzgebung -Vollziehende Gewalt -Rechtssprechung +++++++++++++++++ Grundrechte -allg. Menschenrechte -politische Rechte des deutschen Bürgers

1. Entstehung der Menschenrechte

Internationales Recht

=

Souveränität der Einzelstaaten

Sklavereiverbot des Wiener Kongresses

1815

1899 / 1907

Haager Friedens-konferenzen,

Aktivitäten des Völkerbundes

Nürnberger Prozesse

1945-1949

1. Entstehung der Menschenrechte

1948

Universal Declaration of Human Rights

&

UNHCHR

Genfer Konvention

1949/51

1966

Pakte über wirtschaftliche,

soziale, kulturelle, bürgerliche und

politische Rechte (treten 1976 in Kraft)

International Criminal Court Statute / Rome

Statute

1998

Freiheitsrechte Politische Rechte Gleichheitsrechte in -Wirtschaft -Gesellschaft -Kultur

International Criminal Court mit Sitz in Den Haag (Niederlande)

1. Entstehung der Menschenrechte

1950

Europäische Menschenrechts-

konvention (EMRK) -Europarat

unterzeichnet,

Zusatzprotokolle

Europäischer Gerichtshof für

Menschenrechte (EGMR) in Straßburg

1959

1961

Europäische Sozialcharta

(ergänzt MRK im soz. Bereich)

seit 1965 in BRD

Konferenz für Sicherheit und

Zusammenarbeit in Europa (KSZE,

Helsinki)

1975

2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet,

da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,

da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,

da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den

Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern,

2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,

da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, proklamiert die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art. 1: Freiheit, Gleichheit,

Brüderlichkeit

Art. 2: Verbot der Diskriminierung

Art. 3: Recht auf Leben und Freiheit

Art. 4: Verbot der Sklaverei

Art. 5: Verbot der Folter Art. 6: Anerkennung als

Rechtsperson

Art. 7: Gleichheit vor dem Gesetz

Art. 8: Anspruch auf Rechtsschutz

Art. 9: Schutz vor Verhaftung und

Ausweisung

Art. 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren

Art. 11: Unschuldsvermutung

Art. 12: Freiheitssphäre des Einzelnen

Art. 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit

Art. 14: Asylrecht Art. 15: Recht auf

Staatsangehörigkeit Art. 16: Eheschließung,

Familie Art. 17: Recht auf

Eigentum

Art. 18: Gedanken-, Gewissens-,

Religionsfreiheit

Art. 19: Meinungs- und Informationsfreiheit

Art. 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Art. 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht

Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit

Art. 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn

Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit

Art. 25: Recht auf Wohlfahrt

Art. 26: Recht auf Bildung

Art. 27: Freiheit des Kulturlebens

Art. 28: Soziale und internationale Ordnung

Art. 29: Grundpflichten Art. 30: Auslegungsregel

3. Menschenrechtspolitik

3.1 Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen

3.2 Menschenrechtsschutz in Europa

Europarat Europäische Union

Dokumente: • Charta der UN (1945): Kapitel 1, Artikel 1, Nr.3 „Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“

3.1 Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen

Organigramm der UN

• Menschenrechtsrat Generalversammlung

• Friedenssicherungseinsätze von politische Missionen

Sicherheitsrat

Wirtschafts- und Sozialrat

• Hohe/r Kommissar/in für Menschenrechte Sekretariat

Internationaler Gerichtshof

Hauptorgane Nebenorgane

3.1.1 UN- Menschenrechtsrat

• Bestehend aus 47 Regierungsdelegierten

• Sitz in Genf

• Staaten überprüfen und unterstützen

– Entsenden von Berichterstattern

– Universal Periodic Review-Prozess

• Mitglieder des Rats fraglich

• Politische Interessen werden vertreten

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

Kritik:

3.1.2 UN- Sicherheitsrat

• 15 Mitglieder, davon 5 ständige

• Sitz New York

• Schutz der Menschenrechte in Kriegen und bewaffneten Konflikten

1.Friedliche Maßnahmen

2. Militärische Maßnahme

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

3.1.3 Hohe/r Kommissar/in für Menschenrechte

• Offizielle Vertreter/in für Menschenrechte

• Sitz in New York

• Navanethem Pillay

• Koordination

• Beratung

• Initiativrecht

• Keine Sanktionsmöglichkeit

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

3.1.4 Internationaler Strafgerichtshof

• Sitz in Den Haag

• 15 Richter

• Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression

• Ohne Ratifizierung keine Gerichtsbarkeit

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

Kritik:

ratifiziert Unterzeichnet

Dokumente: • Europäische Menschenrechtskonvention

(1950)

• Europäische Sozialcharta (1961)

3.2.1 Europarat

3.2 Menschenrechtsschutz in Europa

3.2.1 Europarat Ministerkomitee

Generalsekretär

Menschenrechtskommissar

Parlamentarische Versammlung

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Kongress der Gemeinde und Regionen

Konferenz der INGOs

Menschenrechtskommissar

• Nils Muižnieks

• Wahl durch Parlamentarische Versammlung

• Menschenrechtserziehung

• Unterstützung durch Ratschläge und Auskünfte

• Benennung von Mängeln in der Praxis

• Keine Sanktionsmacht, Umsetzung durch Ministerkomittee

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

• 47 unabhängige Richter (aus jeder Vertragspartei)

• Sitz in Straßburg

• Strafverfolgung bei Verstoß gegen europäische Menschenrechtskonvention

• Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden

• Umsetzung der Urteile durch Ministerkomitee

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

Europäische Union

• Vertrag über die EU (1992)

• Erklärung des Europäischen Parlaments über Grundrechte und Grundfreiheiten (1989)

• Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)

Dokumente:

Europäische Union

• Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

• Anklage von Menschenrechtsverletzungen

• Gewährleistung Demokratischer Wahlen

• Abkommen mit Drittstaaten

• Waffenexport

• Asylpolitik

Allgemein:

Aufgaben/Intervention:

Kritik:

4. Menschenrechtsarbeit

4.1 Gründe und Ziele der Menschenrechtsarbeit

Gründe: • Unterstützung bei der Umsetzung der Konvention • viele Staaten halten sich nicht an die Konvention • viele Menschenrechtsverletzungen • Unterstützung von NGOs nötig, um auf Missstände

aufmerksam zu machen Ziele: • Universalität dieser Rechte durchsetzen • Vorraussetzung für Frieden und Stabilität • Schützen der Menschenwürde + freie Entfaltung

4.2 Prinzipien der Menschenrechtsarbeit

1. Universalität 2. Globale Arbeit 3. Fokus auf lokale, nationale, regionale und internationale

Arbeit 4. Sammlung und Verbreitung von Informationen über Verstöße 5. Unterstützung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen 6. Rechenschaft sichern und Straflosigkeit beenden 7. Unterstützung einer besseren Regierungsführung und

Regierungspolitik 8. Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtsabkommen 9. Menschenrechtsbildung und -vermittlung

4.3 Menschenrechtler ist/ sind…

… Jede/r Person und Gruppe, die sich für Menschenrechte einsetzt

... Können auch Regierungsvertreter, Beamte oder Mitglieder des privaten Sektors sein,…

… Personen verschiedener Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand

… Zwischenstaatliche Organisiationen in Metropolen, genauso wie Einzelpersonen in ihrer Gemeinde

… sind staatliche Organisationen und NGOs

Kriterien für Menschenrechtler

1. Universalität der Menschenrechte muss akzeptiert werden

2. Who is right and who is wrong—does it make a difference?

3. Friedliche Aktionen

4.4 Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Allgemeines:

• Nichtstaatliche Organisation

• unabhängig von Staat und Regierung

• Gemeinwohl

• Tätigkeitsebenen: international, national und lokal

• keine finanziellen Interessen, handeln nicht gewinnorientiert

Finanzierung:

• Mitgliedsbeiträge/ Spenden

Förderung aus staatlichen Mitteln: z.B. Oxfam

Umwelt und Natur Soziale Gerechtigkeit

Menschenrechte

Rechte für Lesben Bildung ohne Rassismus

Drei Ansätze, um auf die politische Agenda Einfluss zu nehmen:

1. Lobbyismus

2. Teilnahme an Verhandlungen , bei denen es um die Entwicklung globaler Standards und Normen geht

3. NGOs als Dienstleister und Experten

Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)

• Artikel 71 der UNO-Charta:

„Der Wirtschafts- und Sozialrat kann geeignete Abmachungen zwecks Konsultation mit nichtstaatlichen Organisationen treffen, die sich mit Angelegenheiten seiner Zuständigkeit befassen. Solche Abmachungen können mit internationalen Organisationen und, soweit angebracht, nach Konsultation des betreffenden Mitglieds der Vereinten Nationen auch mit nationalen Organisationen getroffen werden.“

“Allgemeiner Status“

“Besonderer Konsultativstatus“

“Listenstatus“

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Vereinten Nationen

Assoziierung mit der UNO-Hauptabteilung Presse und Information (DPI) • Viele NGOs sind mit der UNO-Hauptabteilung Presse und Information

(DPI) assoziiert • DPI hilft diesen NGOs, Zugang zu Informationen über die vielfältigen

Arbeitsbereiche der Vereinten Nationen zu bekommen und der Bevölkerung somit ein besseres Verständnis der Aufgaben und Ziele der Weltorganisation zu ermöglichen.

breites oder fachspezifisches Publikum wie Pädagogen, Vertreter der Medien, politische Entscheidungsträger und die Wirtschaft soll erreicht werden

Informationsprogramme über UNO-Aktivitäten sollen wirkungsvoll verbreitet werden (Veröffentlichung von Nachrichten, Verlautbarungen und Broschüren, Organisation von Konferenzen, Seminare und Runden Tischen, Zusammenarbeit mit den verschiedenen Medien)

4.5 Menschenrechtsarbeit am Beispiel von Amnesty International

Wer ist AI?

• Die größte Menschenrechtsbewegung der Welt

• mehr als drei Millionen Menschen weltweit unterstützen AI

• aktiv in über 150 Ländern

• mehr als 120.000 Unterstützer bundesweit

• rund 640 lokale Gruppen (Jugend-, Länder- und

Themenkoordinationsgruppen) in Deutschland

Grundlagen der Arbeit

• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art. 1: Freiheit, Gleichheit,

Brüderlichkeit

Art. 2: Verbot der Diskriminierung

Art. 3: Recht auf Leben und Freiheit

Art. 4: Verbot der Sklaverei

Art. 5: Verbot der Folter Art. 6: Anerkennung als

Rechtsperson

Art. 7: Gleichheit vor dem Gesetz

Art. 8: Anspruch auf Rechtsschutz

Art. 9: Schutz vor Verhaftung und

Ausweisung

Art. 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren

Art. 11: Unschuldsvermutung

Art. 12: Freiheitssphäre des Einzelnen

Art. 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit

Art. 14: Asylrecht Art. 15: Recht auf

Staatsangehörigkeit Art. 16: Eheschließung,

Familie Art. 17: Recht auf

Eigentum

Art. 18: Gedanken-, Gewissens-,

Religionsfreiheit

Art. 19: Meinungs- und Informationsfreiheit

Art. 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Art. 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht

Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit

Art. 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn

Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit

Art. 25: Recht auf Wohlfahrt

Art. 26: Recht auf Bildung

Art. 27: Freiheit des Kulturlebens

Art. 28: Soziale und internationale Ordnung

Art. 29: Grundpflichten Art. 30: Auslegungsregel

Entstehung von AI • 28. Mai 1961 über die Festnahme von zwei Studenten in Portugal • Britische Rechtsanwalt Peter Benenson veröffentlicht einen Artikel in der

Wochenzeitung „Observer“ und ruft dazu auf mit Appellschreiben öffentlich Druck auf Regierungen auszuüben und die Freilassung politischer Gefangener zu fordern.

Große Ressonanz Juli 1961: die auf ursprünglich ein Jahr angelegte internationale Kampagne

soll in eine Organisation umgewandelt werden September 1962 der Name „Amnesty International“ wird festgelegt.

Die Arbeit von AI

• Öffentlichkeitsarbeit

• Petitionen (Urgent Action)

• Netzwerke aufbauen

Ländergruppen

Researcher Campaigner

Öffentlichkeitsarbeit

Themengruppen

Lobbyarbeit

Netzwerkarbeit

4.5.1 Konkreter Fall

REZA SHAHABI

Aktionen:

1. Appellbriefe

2. Solidaritätsbriefe

3. Zielgruppenaktionen

4. Öffentlichkeitsarbeit

5. Diskussion

• Können die MR als universell betrachtet werden?

• In wieweit ist die soziale Arbeit eine Menschenrechtsprofession?

Literaturverzeichnis • Das Europäische Parlament (2012). 2012. Aufl. Luxemburg: Amt für Veröff. der Europ. Union. • Frech, Siegfried (Hg.) (2005): Menschenrechte. Schwalbach/Ts: Wochenschau Verl. • Simma, Bruno (Hg.) (1998): Menschenrechte. Ihr internationaler Schutz; Menschenrechtspakte der Vereinten

Nationen, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta, EU-Grundrechtecharta, Amerikanische Menschenrechtskonvention, Afrikanische Menschenrechtskonvention, Arabische Charta der Menschenrechte, Übereinkommen gegen Frauen- und Rassendiskriminierung, über Minderheitenschutz, gegen Folter und Todesstrafe, über die Rechte des Kindes und Menschen mit Behinderung, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen, Erklärung zur Genomforschung, Europäische Datenschutzkonvention, Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs sowie der Strafgerichte für Jugoslawien und Ruanda, des Hohen Kommissars für Menschenrechte und des Menschenrechtsrats, Verfahrensordnungen; Textausgabe = Diskriminierung Internationale Strafgerichte. 4., neubearb. Aufl., Stand 1. Juli 1998. München: Dt. Taschenbuch-Verl. [u.a.].

• Bundeszentrale für politische Bildung (1995): Menschenrechte, Dokumente und Deklarationen. Bonn. • Pulte, Peter (1976): Menschenrechte. Texte internationaler Abkommen, Pakte u. Konventionen. 2. Aufl. Leverkusen:

Heggen. • http://www.unric.org/de/aufbau-der-uno, 26.11.12 • http://www.unric.org/de/charta, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/UNO-Organe/index.html, 26.11.12 • http://www.tagesschau.de/ausland/menschenrechtsrat116.html, 26.11.12 • http://www.bpb.de/apuz/30864/der-un-menschenrechtsrat-neue-kraft-fuer-den-menschenrechtsschutz?p=all,

26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/UNO/Sicherheitsrat/Zwangsmassnahmen/index.html, 26.11.12 • http://www.ohchr.org/EN/AboutUs/Pages/WhoWeAre.aspx, 26.11.12 • http://www.ohchr.org/EN/AboutUs/Pages/HighCommissioner.aspx, 26.11.12 • http://www.unis.unvienna.org/pdf/This_is_the_UN_2008g.pdf, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Strafgerichte/Strafgerichtshof/index.html, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Europarats-Organe/Menschenrechtskommissar/index.html, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Europa/EU/index.html, 26.11.12