Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
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Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
Neue Regelung für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
ESF-Projekt „Jobbrücke und Jobchance – Bleiberecht II“ &Deutsche Angestellten-Akademie DAA Halberstadt
Larissa Heitzmann Projektkoordination09.03.2012 Ministerium für Gesundheit und
Soziales
ESF-Projekt Jobbrücke und Jobchance
ESF-Projekt Jobbrücke und Jobchance
Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
ESF-BAMF-ProgrammÄnderung der Richtlinien für aus Mitteln des ESF mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen
mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundesvom 9. Dezember 2011
1. §1 Absatz 1„Zusätzlich werden Personen aus dem „ESF-Bundesprogramm zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt („ESF-Bundesprogramm
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“) vom 30. Juni 2010 zugelassen“
Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
Zielgruppe:
Flüchtlinge im Asylverfahren (mindestens ein Jahr Aufenthalt in Deutschland)
Flüchtlinge mit Duldung (nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt)
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
Voraussetzungen zur Teilnahme am ESF-BAMF-Programm / BR II:
Aufnahme ins Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ Teilnehmer alphabetisiert bzw. A1/B1-Sprachniveau
Mindestens ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt
Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
Praktische Umsetzung des ESF-BAMF-Programms für Flüchtlinge und Geduldete/BRII
Kontaktaufnahme zu den Teilprojekten (s. territoriale Zuständigkeit)
Kompetenzfeststellungsverfahren vor der Aufnahme in den ESF-BAMF-Sprachkurs - Durchführung DAA regional in Abstimmung mit den Teilprojekten vom BR II
Empfehlung seitens DAA in die Sprachkurse nach einem Berufsprofil
Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
Praktische Umsetzung des ESF-BAMF-Programms für Flüchtlinge und Geduldete/BRII
Teilnahme an einem Vollzeitkurs – 6 Monate (Fachdeutsch / Praktikum)
Übernahme der Fahrtkosten Sicherung der Kinderbetreuungskosten Teilnahme an den Sprachkursen für Beschäftigte nur mit
Freistellung des Arbeitgebers Abstimmung mit der zuständigen Abh, insbesondere für
Geduldete
Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!